Daniela Behrens
Was unternimmt die Landesregierung, um die in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierte Pflicht der Ausländerbehörden zur Abschiebung konsequent umzusetzen und damit die im Oktober 2023 von Bundeskanzler Scholz angekündigte Abschiebungsoffensive umzusetzen?
Danke. (Beifall bei der AfD Frau Ministerin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung und die nachgeordneten Behörden verfahren bei Abschiebungen nach Gesetz und nach Rechtslage. Und die Rechtslage ist sehr eindeutig: Wenn jemand seine Abschiebung verhindert hat, dann bringen wir ihn zurück in die Aufnahmeeinrichtung, damit wir sie relativ schnell wiederholen können. In Haft nehmen können wir jemanden nur, wenn es einen strafrechtlichen Anlass gibt, zum Beispiel, wenn er aggressiv oder übergriffig ist oder wenn er Polizisten verletzt hat. Das haben wir in diesem Raum schon diskutiert, und deswegen wissen Sie das. Aber jemanden, der sich nicht strafrechtlich relevant verhalten hat, können wir nicht strafrechtlich behandeln und auch nicht in einer Justizvollzugsanstalt unterbringen. Deswegen nehmen wir ihn in der Landesaufnahmebehörde auf, um die Schnittstellen zu reduzieren und ihn so schnell wie möglich zurückzuführen. Danke schön. Vielen Dank. Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor,
