Claudia Schüßler
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir unser Niedersächsisches Krankenhausgesetz an, um das Gesundheitsversorgungsverbesserungsgesetz bei uns bestmöglich umzusetzen. Wir haben uns sehr schnell auf den Weg gemacht, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung zu schaffen, damit die Zuteilung der neuen Leistungsgruppen an die Krankenhäuser nun auch sinnvoll und auf den Bedarf ausgerichtet erfolgen kann. Das geschieht mittels eines Moduls, welches im Gesetz verankert werden muss. Damit ist ein erster wichtiger Schritt dafür getan, dass die Krankenhäuser ihre Bedarfe anmelden, welche Leistungen sie zukünftig an den jeweiligen Standorten erbringen wollen und können. Diese Bündelung von Kompetenz und Wissen in einem Krankenhaus ist ein wichtiger Beitrag dazu, die Qualität der Krankenhausbehandlungen zu stärken. Das ist im Interesse der Menschen, die auf eine wirklich gute Behandlung angewiesen sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der schriftliche Bericht liegt Ihnen vor. Allein schon an dessen Fülle ist erkennbar, dass wir uns im Ausschuss sehr intensiv mit den Folgen der Gesetzesänderung befasst haben. Das muss ich hier nicht im Detail wiederholen und ergibt sich daraus. Im Hinblick auf die begrenzte Redezeit fasse ich das aber ganz kurz zusammen, weil man ja auch wissen muss, worüber wir sprechen. Es ging um die Vorgabe von Planfallzahlen, um die Zuständigkeit für die Zuweisung der Leistungsgruppen und um die Befugnisse zur Übermittlung von Daten zwischen dem Ministerium und dem Medizinischen Dienst. Wichtig ist, dass wir uns nach den intensiven Beratungen am Ende auf einen geeinten Text verständigen konnten. Das, was wir heute beschließen können, ist deshalb möglich geworden, weil es dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem Ministerium gelungen ist, in enger Zusammenarbeit Formulierungen für die strittigen Passagen zu finden, die nun mehr rechtliche Klarheit schaffen und denen schlussendlich die breite Mehrheit der Fachausschussmitglieder folgen konnte. Dafür bedanke ich mich wirklich herzlich bei allen Beteiligten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf ist natürlich nur ein kleiner Baustein auf dem Weg zur Verbesserung der stationären medizinischen Versorgung. Er ist aber notwendig und wichtig für die jetzt auf den Weg gebrachte Reform und damit ein wichtiger Schritt zu einer qualitativ exzellenten Versorgung. Das sage ich auch im Hinblick darauf, dass wir ein Flächenland sind. Hier in der Region Hannover gibt es natürlich viele stationäre Behandlungsmöglichkeiten, die gut ausgebaut sind. Dafür, dass wir auch in Zukunft in der Fläche diese gute Versorgung haben, braucht es das Gesundheitsversorgungsverbesserungsgesetz und diesen kleinen ersten Schritt, den wir jetzt tun. Dem werden weitere Schritte folgen, und ich bin mir sicher: Wir werden auch in Zukunft heftig debattieren, weil natürlich immer dann, wenn etwas Neues passiert, auch Fehler passieren können und weil man damit rechnen muss, auch Dinge nachbessern zu müssen. Wir haben dafür aber bis jetzt ein gutes Klima miteinander. Veränderungen bringen das häufig mit sich. Daher bin ich optimistisch, dass es am Ende gelingen wird, es gut umzusetzen. Für die Menschen in unserem Land ist es in jedem Fall wichtig, zu wissen, dass sie im Falle des Falles eine gute Behandlung bekommen können. Darauf sollen sie sich auch verlassen können. Mit der Umsetzung dieses hohen Anspruchs wollen wir jetzt beginnen. Ich freue mich, dass wir hier heute eine breite Zustimmung erreichen können. Danke schön.
