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Frank Henning

SPD 29.01.2025 2:39 min Tagungsabschnitte 19/22

Aktiv die Trendumkehr für mehr Wohnungsbau schaffen, anstatt die Krise mit einer Landeswohnungskaufgesellschaft zu verschärfen

Detail unterhalten. Herr Hilbers, Sie waren selber lange genug Finanzminister, Sie haben es nicht gemacht. Warum fordern Sie es heute? Im Übrigen möchte ich Sie noch auf zwei Punkte aufmerksam machen. Erstens. Welchen Sinn macht es eigentlich, den Kauf von Häusern von der Grunderwerbsteuer zu befreien oder zu entlasten? Was wir brauchen, ist doch eine Ankurbelung des Neubaumarktes. Wir brauchen neue Wohnungen, die bisher nicht am Markt vorhanden sind. Warum wollen Sie also, wenn ein bestehendes Haus von A an B verkauft wird, dies von der Grunderwerbsteuer befreien oder ermäßigt besteuern? Das macht überhaupt keinen Sinn. Dadurch werden überhaupt keine neuen Wohnungen geschaffen. Sinn würde es machen - da bin ich sogar bei Ihnen -, eine Regelung zu finden, um bei Neubauvorhaben zukünftig die Grunderwerbsteuer abzuschaffen. Bei Bestandsbauten, die einfach nur weiterverkauft werden, wird dann aber weiterhin Grunderwerbsteuer erhoben. Der zweite Punkt, für den auch ich durchaus Sympathie hätte, betrifft Bauträger. Warum wird eigentlich Grunderwerbsteuer auf Gebäude und Grundstücke erhoben? Warum entscheidet der Bund nicht beispielsweise - das kann die neue Bundesregierung demnächst realisieren -, die Grunderwerbsteuer nur auf das Grundstück zu erheben? Dann wäre das Gebäude steuerfrei. Das kann man ja machen. Aber beim Bauen durch Bauträger ist es heute leider so, dass die Grunderwerbsteuer für Grundstück und Gebäude zu bezahlen ist. All das haben Sie in Ihrem Antrag übrigens nicht drin. Ich möchte Sie noch mal darauf hinweisen, dass die neue Bundesregierung da eine große Aufgabe vor sich hat. Im Übrigen: Zur digitalen Bauakte, die Sie hier als Gamechanger vorschlagen, haben Sie im Ausschuss wieder nicht aufgepasst. Dort wurde uns vorgetragen, dass mindestens zwei Drittel der Kommunen die digitale Bauakte längst umgesetzt haben. Der Gebäudetyp E ist Bestandteil der NBauO. Herr Frölich, auch da liegen Sie nicht ganz richtig: Natürlich kann man weitere Ausführungsbestimmungen zum Gebäudetyp E erlassen, aber in erster Linie ist auch da im Augenblick der Bund gefordert, weil der Gebäudetyp E erst dann vernünftig eingesetzt werden kann, wenn das BGB geändert wird. Das ist bislang an der FDP gescheitert: die Haftung von Architekten und Ingenieuren an der Stelle, wenn sie von den anerkannten Regeln der Technik abweichen, entsprechend freizustellen. Letzter Satz: Sie haben mit Ihren weiteren Vorschlägen im Wesentlichen Steuersenkungsvorschläge gemacht. Den alten § 10 e wollen Sie wiederbeleben. Sie wollen möglicherweise das Baukindergeld wieder einführen, wofür ich durchaus Sympathien habe. Nur: Ihr Steuerprogramm auf Bundesebene ist jetzt schon mit 100 Milliarden Euro überzeichnet. Wie wollen Sie eigentlich noch den § 10 e - den Abzug von privaten Schuldzinsen von der Steuer - gegenfinanzieren? Und wie wollen Sie eigentlich das Baukindergeld finanzieren? Das sind Milliarden! Morgen Nachmittag reden wir noch über Ihren Vorschlag zur Umsatzsteuerbefreiung für die Gastronomie, was noch mal 3,5 Milliarden Euro kostet. Passen Sie auf, - Letztes Wort! - wenn Sie möglicherweise demnächst im Bund die Regierung stellen, dass Sie sich dann nicht übernehmen! Denn die schwarze Null, die Einhaltung der Schuldenbremse

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