Dr. Andreas Hoffmann
Aufkommensneutralität? Wie die Grundsteuer Eigentümer und Mieter belastet.
Ausnahmsweise mal nicht! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich als Haushälter werde versuchen, gut mit meiner Redezeit zu haushalten. Ich finde es schön, dass wir einen Konsens haben, dass die Anpassung der Grundsteuer notwendig war. Das Bundesverfassungsgericht hat uns 2018 unmissverständlich aufgegeben, die bestehende Ungleichbehandlung durch eine neue Berechnungsgrundlage zu beseitigen. Es gab also einen klaren Arbeitsauftrag für Bund und Länder, den der Niedersächsische Landtag, wie erwähnt, im Juli 2021 mit dem Flächen-Lage-Modell erfüllt hat. Auch ich habe in den letzten Wochen viele Gespräche zur Grundsteuer geführt und bin auch Bescheide durchgegangen. Und ja, die Mehrheit derer, mit denen ich gesprochen habe, haben mehr bezahlt - und sich beschwert. Das kann ich verstehen. Vorhin gab es vom Kollegen Raulfs die Zahlen derer, die weniger zu zahlen haben. Die meinten dann: Ja, ich verstehe natürlich den Frust. Umgekehrt heißt das aber auch, dass ich über Jahrzehnte überproportional viel gezahlt habe - mehr, ungleich, ungerecht. Das kommt, wenn man sich nicht nur mit einer Seite unterhält, sondern mit mehreren. Das zeigt, dass diese Anpassungen eben nicht willkürlich erfolgten, sondern Ausdruck rechtstaatlicher Notwendigkeit waren. Ein Blick in die Protokolle zeigt Sie hatten es erwähnt, dass die Tatsache, dass es zu Verschiebungen kommen würde, damals keine große Überraschung war. Vielmehr ist es die logische Konsequenz einer verfassungskonformen Neuregelung. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind in Niedersachsen Klagen gegen das Modell weitgehend ausgeblieben. Unser niedersächsisches Modell wird mittlerweile als Vorbild empfohlen, da es Härten und Ungerechtigkeiten besser abfedert als viele Alternativen. Daher ist es eigentlich nur folgerichtig, dass unser grüner Finanzminister Gerald Heere den von Reinhold Hilbers eingebrachten Vorschlag fortführt und quasi umsetzt. Das muss in diesem Moment auch mal erwähnt werden. Klar ist aber auch, dass, wenn es das Ziel ist, ein möglichst einfaches Modells zu erreichen, nicht jeder Einzelfall der 3,5 Millionen Grundstücke in Niedersachsen Berücksichtigung finden konnte. Dass mich Beschwerden erreichen, habe ich erwähnt. Wenn ich mir dann die Bescheide angucke, ist auffällig, dass mitunter auch Sachen vergessen wurden oder falsche Meldungen abgegeben wurden. Beispielsweise haben wir für Wolfenbüttel dort wohnen viele in denkmalgeschützten Häusern festgestellt, dass sie den Passus, den Grundsteuermessbetrag um 25 % senken zu können, übersehen haben. Im sozialen Wohnungsbau wurden die Flächen nicht ganz genau beachtet, oder die Freigrenzen für Nebengebäude wurden nicht richtig beachtet. Von den 400 000 Klagen, die Sie nennen, dürften es bei etlichen um solche Korrekturen gehen. Ein weiterer Punkt wurde schon angesprochen. Die Kommunen legen die Hebesätze eigenverantwortlich fest. Einige Städte und Gemeinden bei mir die Stadt Braunschweig haben die Gelegenheit genutzt, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Der Straßenbau wird über die Hebesätze und die Grundsteuer refinanziert, weil das die einzige Einnahme der Kommunen ist. Hier pauschal zu fordern, dass sie gesenkt werden muss, um alle zu entlasten, ist einfach unredlich. Lassen Sie mich kurz an die Ausgangslage erinnern. Vor der Reform waren es oft die Familien, die sich ein neues Einfamilienhaus gebaut haben und mühsam erspart hatten, die unverhältnismäßig mehr gezahlt haben - so wie es das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Diejenigen hingegen, die im Altbau gelebt oder einen geerbt haben, haben weniger gezahlt. Sich jetzt als Anwalt der Geringverdiener hinzustellen, ist daher schlicht nicht glaubwürdig. Ich frage mich, was Sie eigentlich stattdessen vorschlagen: Sollen wir zum Basisjahr 1964 zurückkehren? Wollen Sie den Kommunen die wichtigsten Stellschrauben der Finanzierung nehmen? Herr Thiele hat es dargestellt: Ihnen fehlen einfach die Lösungen. Sie skandalisieren, Lösungen haben Sie aber nicht. Schauen wir mal nach Sonnenberg, wo Sie den Landrat stellen: Dort haben Sie den Hebesatz auf 540 % angehoben - das muss man sich mal vor Augen führen! Auch in Niedersachen gibt es Kommunen, die den Hebesatz gesenkt haben. Die Kommunen brauchen eine verfassungskonforme und verlässliche Grundsteuer zur Finanzierung Ihrer Aufgaben. Wir werden die Auswirkungen natürlich weiter im Blick haben, Korrekturen prüfen und, wenn notwendig, auch nachsteuern. Für 2027 ist sogar eine Evaluation vorgesehen. Also, populistische Nebelkerzen von Ihnen braucht hier niemand! Lassen Sie mich am Ende noch mal feststellen: Ich bin froh, dass es noch Themen gibt, bei denen wir Demokraten alle zusammenarbeiten.
