Michael Lühmann
Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Ich habe es bei der Einbringung gesagt, ich sage es erneut: Unsere Bundesflagge „Bundesflagge", Herr Marzischewski-Drewes, so heißt es korrekt, die Flagge der DemokratInnen von Hambach, die Flagge der Barrikaden der 48er-Revolution, die Flagge des Lützowschen Freikorps, des Reichsbanners, die Flagge der Weimarer Demokratie gehasst von den Nazis, die Bundesflagge unseres Grundgesetzes ist wirklich zu wertvoll, um von Ihnen hier für ideologische Klimmzüge missbraucht zu werden. Vielmehr ist unsere Bundesflagge eine kraftvolle Erinnerung daran wir hatten gerade erst eine Ausstellung zum Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold hier im Haus, wie wichtig es ist, dass DemokratInnen ohne jeden Zweifel zusammenstehen gegen die Feinde der Demokratie und unserer Verfassung. Wir wissen, wie das endete, als man aus Opportunismus und Gleichgültigkeit mit den falschen Kräften Mehrheiten suchte. Am Ende brannte die schwarz-rot-goldene Flagge und ganz am Ende nicht nur sie. Ich empfehle uns allen nochmals einen Blick in den Ausstellungskatalog. Deshalb werde ich die Bundesflagge, die Flagge von Hambach und der Weimarer Demokratie und ihre Botschaften gegen jene Kräfte hier im Haus verteidigen, die die Bundesflagge für ihre extrem rechte Agenda ausnutzen, auf ihren Demos überdies das Zeigen von Reichskriegsflaggen akzeptieren, auch von umgedrehten Bundesflaggen als Erkennungszeichen von Reichsbürgern und der sogenannten Wirmer-Flagge. Schauen Sie auf Ihre AfD-Demo im Oktober 2022! Schändlich war das. Ich werde ebenso die Regenbogenflagge, die der rechtsextreme Verdachtsfall hier angreift, verteidigen und damit das hiermit verbundene Bekenntnis unserer Polizei zu Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt. Herzlichen Dank. Es liegt zu Ihrem Beitrag eine Wortmeldung zur Kurzintervention
