Harm Rykena
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Letter of Intent war er für das Frühjahr 2023 vorgesehen, seit vielen Monaten ist er angekündigt, nun ist er endlich da - der Gesetzentwurf zur Neugestaltung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft! Hauptanlass für die Überarbeitung war die ungenügende, seit 2007 bestehende Regelung zur Finanzhilfe. Mehr Transparenz, vor allem aber Berechenbarkeit und die Verlässlichkeit für die mittelfristige Planung der Schulen sollte es geben. Auch variable Faktoren wie Tarifsteigerungen sollten dabei berücksichtigt werden. Die Eckdaten dafür wurden ganz am Ende der vorigen Legislaturperiode ich möchte mal sagen: mal eben noch im schon erwähnten Letter of Intent verabschiedet. Der vorliegende Entwurf orientiert sich eben an dieser eilig getroffenen Vereinbarung. Ist es nun der lange und sehnlichst erwartete große Wurf? Ich denke, daran gibt es berechtigte Zweifel. Ich sehe vor allem zwei Problembereiche: erstens die Verschärfung der Schulaufsicht über die Schulen in freier Trägerschaft, zweitens die weiterhin unzureichende Finanzierung dieser Schulen. Zum ersten Punkt: Ja, auch Schulen in freier Trägerschaft unterstehen in Deutschland laut Grundgesetz der Aufsicht des Staates. Und doch unterscheiden sie sich von den staatlichen Schulen. Gerade die sogenannten Privatschulen leben davon, dass sie die Grenzen des Schulbetriebs ausloten, dass sie diese gegebenenfalls auch ausweiten, um andere Lernformen zu leben und andere Pädagogik auszuprobieren. Und auch geeignete andere Personen außerhalb des engen staatlichen Rahmens als Lehrer einzusetzen, gehört dazu. Dies wird nun zukünftig durch zusätzliche Bürokratie erschwert, eventuell sogar verunmöglicht. Vermutlich mussten die Vertreter der freien Schulen sich im Letter of Intent diesen Passus in der Hoffnung abhandeln lassen, wenigstens zukünftig eine auskömmliche Finanzhilfe zu bekommen. Damit kommen wir zum zweiten Problembereich. In der Begründung zum Gesetzentwurf steht folgender Satz: „Eine Erhöhung der Finanzhilfe ist damit nicht per se verbunden." Diese wäre jedoch zwingend notwendig. In den vergangenen Jahren erreichten uns immer drängender werdende Hilferufe. Die Besuche von Gruppen von diesen Schulen laufen völlig anders ab als bei Gruppen von öffentlichen Schulen. Das Thema der unzureichenden Finanzierung steht fast immer im Zentrum der Gespräche mit den Abgeordneten. Diese Gespräche haben schon fast einen flehenden Charakter. Auch der Passus mit der Übergangsregelung lässt Böses erahnen. Vermutlich wird dies wie bei der Grundsteuererklärung ausgehen. Etliche Schulen werden, anders, als es vorhin dargestellt wurde, nach der neuen Regelung sogar noch schlechter dastehen als vorher. Eine Übergangsregelung löst bei diesen Schulen kein Problem, sie verzögert das mögliche Sterben dieser Schulen nur noch. Für mich gibt es da nur zwei Interpretationsmöglichkeiten. Möglichkeit eins: Die regierungstragenden Fraktionen präsentieren den Trägern zunächst ein Angebot mit völlig unzureichender Finanzierung, um sich dann in den Beratungen gnädig zu zeigen und den gebeutelten Schulen eine Finanzhilfe ganz knapp über dem Existenzminimum zuzugestehen. Das wäre dann wie auf dem Basar. Ich denke, seriös ginge anders. Es gibt aber auch noch eine zweite Möglichkeit: Den Regierungsfraktionen ist in Wirklichkeit, anders, als Frau Lansmann es eben dargestellt hat, eine vielfältige Schullandschaft eher ein Dorn im Auge und man ignoriert die Klagen der Schulen in freier Trägerschaft weiterhin ganz bewusst. Das Ganze hätte dann das Ziel, diese finanziell ausbluten zu lassen - Stichwort „staatliche Einheitsschule für alle". Angeblich soll sich der Gesetzentwurf am Letter of Intent orientiert haben. Und angeblich wurden bei der Erarbeitung auch die betroffenen Verbände mit eingebunden. Ob die Erwartungen der Schulen in freier Trägerschaft mit dem neuen Gesetzentwurf erfüllt werden, wird sich zeigen. Die ersten Klagen aus diesen Schulen erreichten uns bereits, und ich denke, da kommt noch mehr. Die Beratungen im Ausschuss werden also sehr interessant. Insbesondere bin ich auf die Anhörung gespannt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
