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14. Tagungsabschnitt

· 339 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (86)CDU (85)GRÜNE (63)AfD (62)fraktionslos (3)

Marcel Scharrelmann CDU

Technologieoffen in die Zukunft - es braucht das Aus vom Verbrenner-Aus!

ausreichen, um unserer Ziele zu erreichen. Da brauchen wir alternative Antriebstechnologien und alternative Brennstoffe. Ich möchte jetzt weiter ausführen. Es muss nicht soweit kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Als Niedersachsen können wir das gemeinsame Signal setzen, dass der Verbrenner für uns weiterhin Teil der Lösung und nicht Teil des Problems ist. Als Politik können wir dazu beitragen, dass der Verbrenner noch besser wird, dass wir die richtigen Anreize setzen, um technologieoffene und klimafreundliche Antriebstechnologien zu fördern. Als Demokraten in diesem Hause eint uns doch, dass wir nach vorne schauen. Wir wollen, dass Niedersachsen Vorreiter im Klima- und Umweltschutz wird. Aber genauso wollen wir, dass Autos auch 2035 weiterhin aus Niedersachsen kommen - „Made in Niedersachsen“. Wir wollen Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Niedersachsen erhalten. Hierzu liegt uns bereits ein ganzer Strauß an Lösungen auf dem Tisch ‑ auch ganz ohne Verbote und Bevormundungen. Die Ampelregierung in Berlin muss aber endlich anerkennen, dass es klimafreundliche Alternativen zur batteriebetriebenen Elektromobilität gibt, ganz so wie Niedersachsens Agrarministerin. Unsere Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Diese Perspektiven müssen wir wieder geben. Und genau darin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, liegt doch unsere Aufgabe. Wir müssen gemeinsam mit dem Bund und der EU dafür sorgen, dass wieder Anreize geschaffen werden, dass die Branchen auf ihrem Weg unterstützt werden und nicht einfach auf batteriebetriebene Elektromobilität umstellen können. Diesen Branchen müssen wir helfen, zum Beispiel in der Landwirtschaft, zum Beispiel im Transport- und Schwerlastgewerbe, aber auch im Schienen-, Flug- und Schiffsverkehr. Lassen Sie mich noch einmal betonen. Die klimafreundliche Transformation des Mobilitätssektors ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele. Dieser Weg muss aber gemeinsam mit der Mobilitätsbranche beschritten werden und nicht mit Verboten gegen sie. - Herr Bajus, Sie dürfen sich gerne melden, dann nehme ich das gerne mit auf. Mit dem vorliegenden Antrag haben wir die Chance, eine klare Aufforderung an den Bund in Berlin und an die Europäische Union in Brüssel zu senden. Die bisherige Beschlussfassung war falsch. Es gibt bessere Lösungen. Gemeinsam packen wir die Mobilitätswende an. Die Transformation des Mobilitätssektors ohne Verbote ist machbar. Herzlichen Dank.

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Carina Hermann CDU

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

leider nicht zugelassen. Vielen Dank. Frau Kollegin Herrmann möchte antworten. Bitte schön! Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Leddin, es geht mir darum, dass dieses Gesetz schlecht gemacht und die Legalisierung von Cannabis nicht der richtige Weg ist. Den Vergleich mit Alkohol führen wir nicht, weil wir nicht eine weitere legale Droge in Deutschland schaffen müssen. Neben Alkohol jetzt auch Cannabis zu legalisieren, das ist der falsche Weg. Insoweit passt der Vergleich auch nicht, weil gerade die Schädigung von Cannabis bei jungen Menschen, was Psychosen und Gehirnschädigungen angeht, in diesem Alter so massiv sind, dass dieses Gesetz dazu führt, dass der Konsum erhöht wird, dass Cannabis eine Einstiegsdroge wird. Wenn Sie in die Niederlande und Portugal schauen, ist nach dem Cannabis das Kokain gekommen. Insoweit ist das der falsche Weg und

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Jens-Christoph Brockmann AfD

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

jetzt etwas zur Ruhe zu kommen. Es gibt eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung, von Herrn Brockmann. Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Im Gegensatz zu Herrn Bajus möchte ich zur Geschäftsordnung sprechen. Die AfD-Fraktion wird sich dem Wunsch nach einer namentlichen Abstimmung nicht verschließen, vor dem Hintergrund, dass zwar der Landtag abstimmt, aber glücklicherweise der Ministerpräsident ja auch Mitglied des Landtages ist und wir davon ausgehen, dass er heute hier nicht anders abstimmen wird als am 22. März. Davon gehe ich zumindest aus. Das heißt, wir können eventuell schon sehen, in welche Richtung es geht.

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Djenabou Diallo-Hartmann GRÜNE

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Sie haben anderthalb Minuten. Bitte! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege der CDU, ich würde sehr gerne auf zwei der von Ihnen getätigten Erläuterungen eingehen. Das eine ist, dass ich gerade merke, dass Sie sich auf die MPK-Beschlüsse vom November letzten Jahren beziehen, auf das, was die B-Länder quasi während dieser ganzen Verfahren eingebracht haben mit der Forderung, dass Asylanträge zukünftig nur noch in Drittstaaten gestellt werden sollen. Das ist Ihre Vorstellung vom Einhalten der Genfer Flüchtlingskonvention und des Rechts auf Asyl. Ich habe es so verstanden, dass Sie darauf hinwirken wollen, dass wir das Recht auf Asyl abschaffen. Das wird mit uns nicht zu machen sein. Das ist der erste Punkt. Den zweiten Punkt, den ich hier gerne erläutern und ansprechen möchte, ist das, worauf Sie abzielen. Das ist offensichtlich und nachlesbar. Sie möchten auf alle Inhalte der MPK-Beschlüsse hinwirken, und es soll bei dem nächsten Treffen geschaut werden, inwiefern das machbar ist, obwohl das Ganze EU-juristisch rechtswidrig ist. Jetzt sprechen Sie darüber, dass wir Aufnahmeprogramme möglich machen sollen. Das widerspricht einem Antrag von Ihnen, den wir hier morgen unter TOP 15 behandeln werden. Darauf würde ich morgen gerne eingehen. Sie sollten überdenken, dass Bundesaufnahmeprogramme quasi nur noch mit Genehmigung der Bundesländer möglich sein sollen. Letzter Satz, bitte, Frau Diallo-Hartmann! Dazu werden wir uns noch einmal austauschen. Für die humanitäre Hilfe bieten Landesaufnahmeprogramme die Möglichkeit, dass wir Verfahren haben, dass Menschen hier auch ankommen können. Frau Diallo-Hartmann, ich muss jetzt ‑ ‑ ‑ Gut, ich komme zum Schluss. Und ‑ ‑ ‑ (Lachen bei der AfD) Nein, jetzt ist Schluss! -

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André Bock CDU

Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik - Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten. Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätztes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Bock hat keinen Bock mehr. Herr Bock hat keinen Bock mehr, vor allem mit den Grünen über das Thema Migration zu reden - Stichwort „Bezahlkarte“. Wir müssen aus Berlin vernehmen ‑ auf der Ministerpräsidentenkonferenz ist ja eine große Einigung erzielt worden ‑, dass das Thema Bezahlkarte stockt. Und nicht nur ich, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD und der FDP, Ihrer Koalitionspartner in Berlin, sind frustriert, dass seitens der Grünen jetzt wieder die Blockaden hochgefahren worden sind. Da fragt man sich: Wie sieht das eigentlich in Niedersachsen aus? Wir haben ja im Innenausschuss vernommen, dass hier auch die Schritte angedacht sind, wie das Ganze umgesetzt werden soll. Kriegen Sie das am Ende wirklich umgesetzt? Und können sich die HVBs in diesem Lande darauf verlassen, dass im Sommer ein Ergebnis feststeht und dass dieses Projekt auch wirklich angeschoben wird? Frau Butter hat gestern im Rahmen der Debatte deutlich gemacht ‑ Stichwort „Landkreistag“ ‑, wie groß der Frust bei den Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten in Niedersachsen weiterhin ist. Die Menschen sind erschöpft, hat sie dargestellt, weil es eben an vielen Stellen hakt und nicht vorangeht. So geht es vor allem auch vielen ehrenamtlich tätigen Menschen, die sich im Bereich von Sprache und Sprachförderung für die Migrantinnen und Migranten engagieren. Das haben wir gestern auch gesehen. Wir drehen uns bei dieser Thematik ständig im Kreis. Nun liegt unser Antrag zur abschließenden Beratung vor - einer von vier Anträgen, die wir in den Monaten seit Dezember 2022, kurz nach dem Regierungswechsel, hier eingebracht haben. Wir haben Sie an vielen Stellen zu vielen Themenbereichen beim Thema Migration zum Handeln aufgefordert, aber gleichzeitig auch die Hand gereicht und gesagt: Wenn Sie gute Problemlösungsvorschläge auf den Weg bringen wollen, sind wir auch gern dabei, darüber zu sprechen und das dann auch mitzutragen. Aber was Sie bis heute geschafft haben, ist, einen Antrag in Sachen Willkommens-Center, der ja noch in der Beratungsphase ist, vorzulegen - und an vielen anderen Stellen eben nichts. Das gilt auch beim Stichwort „Beschlüsse der MPK“. Viel von dem, was im letzten Jahr auf mehreren MPKs beschlossen worden ist oder auch jüngst, vor 14 Tagen, beschlossen wurde, ist bislang vom Land Niedersachsen nicht mitgetragen und hier nicht angeschoben worden, obgleich Ministerpräsident Stephan Weil noch im letzten Jahr Chef der MPK war. Wir müssen uns hier über ganz viele Dinge unterhalten und die Dinge auch ordnen und sortieren, ob das die Aufnahmekapazitäten auf der einen Seite sind oder das Thema Bezahlkarte auf der anderen Seite - und vor allem das für die Kommunen so brennende Thema der Verteilung der Kosten und der Verteilung der Menschen, die zu uns gekommen sind, auf die Kommunen. Aber auch das Thema Abschiebung ist ein zentrales Thema, das uns hier bewegen sollte. Warum? Weil die Beschlüsse der MPK und auch die Beschlusspunkte des jüngsten Beschlusses wieder dieses Thema aufgreifen und von den Ländern abfordern, zum einen die Kapazitäten vor Ort zu prüfen und zum anderen nachzusteuern, wenn die Kapazitäten eben nicht vorhanden sind. Von Niedersachsen ‑ von der Innenministerin, vom Ministerpräsidenten ‑ ist hierzu nichts zu hören und zu sehen. Möglicherweise liegt das an Ihrem Koalitionspartner, den Grünen. Es braucht endlich Lösungen für die Kommunen und die Menschen, die sich im Bereich der Migration in Niedersachsen engagieren. Und dann lesen wir in der HAZ vom 6. März 2024 die Überschrift: „Weil fordert Einigung bei der Flüchtlingspolitik.“ Herr Ministerpräsident, im Fordern sind Sie sehr gut - ja, in der Tat. Aber die Umsetzung der Maßnahmen, also Ihre Bilanz, ist an dieser Stelle überschaubar. In der HAZ heißt es weiter, bei dem Thema sei aufbauend auf November vieles vorangekommen. Ich frage Sie, Herr Ministerpräsident: An welcher Stelle denn? Zeigen Sie doch einmal Ihre Bilanz auf! Viele Kommunen sind, wie gesagt, heute nach wie vor frustriert. Das gilt für die Menschen, die dort vor Ort engagiert sind. Weiter heißt es: „Laut Weil erwarten die Länderchefs von der Bundesregierung eine Bilanz der bisherigen Maßnahmen“. Aber noch einmal: Wo ist denn Ihre eigene Bilanz, Herr Ministerpräsident? Davon haben wir auch im Innenausschuss nichts gehört. Weiter heißt es: „Ein System, bei dem Asylverfahren an den Grenzen oder in Grenznähe entschieden würden“ ‑ Stichwort „Europa“ ‑, „bezeichnete er“ ‑ Sie, Herr Ministerpräsident ‑ „als ‚großen Vorteil‘. Das habe auch für Niedersachsen große Vorteile, und Niedersachsen habe ein maximales Interesse daran. Warum kriegen Sie es, wenn Sie das für Europa fordern, denn in Niedersachsen nicht hin, bevor die Menschen in die Fläche verteilt werden, zentral in der Landesaufnahmebehörde zu prüfen und zu entscheiden und nicht gleich auf die Kommunen umzuverteilen? Diese Frage müssen Sie sich auch stellen lassen. Um noch einmal auf die geschätzte Kollegin Butter zurückzukommen, die gestern darstellte, dass gerade auch die Ehrenamtlichen vor Ort frustriert sind, kann ich nur Folgendes berichten: Die CDU Neuenkirchen-Vörden hat vor knapp zehn Tagen eine Veranstaltung mit der Überschrift „Integration - eine Chance für dich und für mich!“ durchgeführt. Ich war dort Gast und konnte mit vielen Migrantinnen und Migranten ins Gespräch kommen. 45 Menschen mit Migrationshintergrund waren dort anwesend. Sechs Dolmetscher wurden organisiert. Es gab eine tolle Diskussion. Aber ich habe sofort gespürt, wie viel Frust bei den Menschen herrscht. Denn Sie schaffen es nicht nur auf der einen Seite nicht, die MPK-Beschlüsse umzusetzen, sondern kriegen es auf der anderen Seite auch nicht hin, beim Thema Integration voranzukommen. Ob das bei Sprachangeboten ein Thema ist, ob das bei Behördengängen für die Migrantinnen und Migranten ein Thema ist: Überall entsteht Frust auf allen Seiten, weil es immer wieder an verschiedenen Punkten hakt. So kann es nicht weitergehen, meine Damen und Herren! Durch Ihr zögerliches Handeln ‑ oder Gar-nicht-Handeln ‑ frustrieren Sie sehr viele Menschen - und vor allem, wie gesagt, was ich schlimm finde, die vielen ehrenamtlichen Menschen, auf die wir in diesem Land angewiesen sind. Kommen Sie ‑ das sage ich vor allem in Richtung Grüne ‑ endlich in Ihrer Verantwortung an, die Sie hier nun einmal haben. Regierungsverantwortung heißt eben auch, sich den realen Gegebenheiten einmal anzunehmen. Das heißt auch, eigene Linien vielleicht einmal zu verlassen, um das Wohl des Landes voranzubringen, vor allem im Sinne der Menschen, um die es hier geht. Als CDU mussten wir das sicherlich auch in vielen Jahren der Regierungsverantwortung, ob im Bund oder in den Ländern, tun. Aber wenn man die Dinge voranbringen will, geht es schlicht nicht anders. Ich sehe jetzt ja schon die geschätzte Kollegin Diallo-Hartmann gleich wieder hier stehen und höre sie schon sagen ‑ das ist im Grunde der klassische Schlager, der jedes Mal bei dieser Thematik aufgelegt wird ‑: Herr Bock, wir brauchen doch all die Menschen - Stichwort „Fachkräfte“. Aber Sie wissen genau ‑ ich muss das alles nicht wiederholen ‑: Es sind nicht alles Fachkräfte, die zu uns gekommen sind. Bis wir sie in Arbeitsprozesse haben, gehen noch viele Jahre ins Land. Verlassen Sie also Ihre Linien, und helfen Sie mit, Ordnung und Humanität gleichzeitig im System und beim Thema Migration hinzubekommen. Dann kriegen wir auch die Probleme in diesem Land gelöst. Aber ich befürchte, dass es in diesem Land nicht funktionieren wird. Insofern kann ich nur mit Blick auf anstehende Wahlen ‑ dahin schielen Sie ja auch immer; Stichwort „Umfragen“ ‑ sagen: Jammern Sie mir und uns am Ende nichts vor, wenn die Wahlergebnisse nicht so sind, wie Sie sich das wünschen! Es hängt alles damit zusammen, dass Sie an der entscheidenden Stelle beim Thema Migration nicht handeln und überhaupt nicht vorankommen. Vielen Dank.

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Carina Hermann CDU

Einsetzung eines 25. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "Gehaltsaffäre in der Niedersächsischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Weil"

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Siebels, ein entspannter und sachlicher Umgang mit dem Thema sieht anders aus. Ihre Rede hat gezeigt, wie nervös Sie offenbar in den eigenen Reihen sind. Herr Siebels, ich will es gleich zu Beginn sagen: Sie reden hier von Skandalisierung. Wir reden davon, dass wir einen Skandal aufklären. Das ist unsere Aufgabe als Opposition, und daran werden wir jetzt arbeiten. Zu Ihrer Ankündigung, jetzt ganz viele Kleine Anfragen bezüglich der CDU-Häuser zu stellen, kann ich Ihnen sagen: Dem sehen wir ganz entspannt entgegen und sind schon ganz gespannt, was ‑ schöne Grüße an den Bundesverteidigungsminister nach Berlin ‑ Herr Pistorius zu seinen Beförderungen aus der Vergangenheit sagt. Dann werden wir uns eben auch mit diesen Fragen beschäftigen. Ich will jetzt ganz klar bei den Tatsachen und den Fakten bleiben - auch wenn Sie hier erneut versucht haben, die Dinge anders darzustellen. Es geht nicht darum, dass ein SPD-Mitglied eine Büroleiterfunktion bekleidet. Natürlich bekleiden auch CDU-Mitglieder Büroleiterpositionen in Ministerien. Das ist überhaupt nicht der Punkt, Herr Siebels. Der Punkt ist, dass jemand, der eine solche Stelle bekleidet, hier im Land ganz vielfach nicht auch entsprechend außertariflich nach B 2 bezahlt wird. Das ist doch der Punkt, und den haben Sie hier bei diesem konkreten Einzelfall anders geregelt. Also erzählen Sie uns doch bitte nicht, wie es in der Verwaltungspraxis immer anders der Fall ist. Letzter Satz, Frau Hermann! Ja, zwei Sätze. Zur ursprünglichen Rechtswidrigkeit der Rückwirkung haben Sie überhaupt nichts gesagt. Und dazu, dass wir die zweite Beratung hier anschließen: Wir haben Verständnis, dass Sie diese Sache, die wirklich sehr unangenehm ist, die auch aus Ihren eigenen Reihen kritisiert wird, schnell vom Tisch bringen wollen. Wir halten uns hier an das ganz normale Verfahren. Frau Hermann, Ihre Zeit ist abgelaufen. Sie haben jetzt schon eine Minute überzogen.

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Jan-Philipp Beck SPD

Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!

uns, glaube ich, in einem Punkt im gesamten Landtag einig sind: Wir alle wollen den Geschädigten des Hochwassers, die bei den Starkregenereignissen um die Jahreswende wirklich zu Schaden gekommen sind, schnell und umfassend helfen. Das sollten wir uns gegenseitig nicht in Abrede stellen, wie ich finde. Ich will an dieser Stelle ‑ das ist bereits mehrfach passiert ‑ noch einmal ganz ausdrücklich den Dank an die Rettungs- und Eingangskräfte richten. Es ist wirklich ganz beeindruckend, was von dieser Seite in der Kürze der Zeit geleistet worden ist. Mit Sicherheit hat der tatkräftige Einsatz dazu beigetragen, dass ein schlimmerer Schaden bei uns im Bundesland vermieden worden ist. Dafür an dieser Stelle noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön! Trotzdem müssen wir feststellen, dass auch in unserem Bundesland ein immenser Schaden durch das Starkregenereignis entstanden ist. Es ist ja bei der Kollegin Beckmann schon angeklungen: Wir haben hier im Landtag gemeinsam und fraktionsübergreifend schon eine Menge auf den Weg gebracht. Man denke an den Nachtragshaushalt mit einem Volumen von 110 Millionen Euro. Die Richtlinien werden derzeit in den einzelnen Ministerien erstellt. Wir haben eine Soforthilfe auf den Weg gebracht. Das war mit Sicherheit richtig so und angesichts der Schadenslage äußerst angemessen. Das wird mit Sicherheit auch in den nächsten Wochen und Monaten eine ganz spürbare Hilfe für die Geschädigten sein. Herr Kollege Beck, erlauben Sie eine Zwischenfrage? Nein, ich würde gerne fortfahren. In diesem Sinne sollten wir auch so weitermachen und sachlich analysieren, welche weiteren Hilfsinstrumente wir brauchen. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion zielt ja darauf ab, einen Katastrophenerlass auszustellen, damit die Finanzämter bei einer Vielzahl von Anträgen auf steuerliche Entlastung von Einzelfallentscheidungen entlastet werden, um schneller reagieren zu können. Durchaus kann eine solche Entlastung über einen Katastrophenerlass eine konkrete Hilfe sein. Es klang ja schon an: 2013 und 2017 war das ein Hilfsinstrument, zum Beispiel auch, um bei Sonderabschreibungen den Hilfesuchenden entgegenzukommen. Jedoch muss man sagen ‑ das hat das Finanzministerium im Ausschuss ausführlich dargestellt und erläutert ‑, dass die förmlichen Voraussetzungen in den Jahren 2013 und 2017 andere waren und dass vor allem der EU-beihilferechtliche Weg ein enormes Risiko birgt und deswegen dieser Weg auch nicht anzuraten ist, zumal die Finanzämter auch ohne Katastrophenerlass verschiedene Möglichkeiten haben, steuerliche Billigkeitsmaßnahmen zu treffen, indem der Ermessensspielraum vor Ort in den Ämtern genutzt wird, um ganz konkret zu helfen, beispielsweise bei der Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, von Stundungen oder der Aussetzung der Vollstreckung. Die Ämter sind also bereits heute in der Lage, den Antragstellern entgegenzukommen. Nach meinem Kenntnisstand wird das Finanzministerium die Ämter noch einmal ganz explizit auf diese Möglichkeiten hinweisen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch haben wir derzeit keine Hinweise darauf ‑ auch das ist im Ausschuss dargestellt worden ‑, dass die Ämter aktuell überfordert sind oder mit einer Vielzahl von Anträgen überlastet wären. So haben wir auch unterhalb der Ebene eines förmlichen Erlasses derzeit die Möglichkeiten, Geschädigten konkret zu helfen. Es sollte doch eigentlich unser aller Ziel sein, schnell und effektiv Hilfe zu leisten. Das macht die Landesregierung derzeit auch schon sehr schnell, fokussiert und klar. Daher werden wir den Antrag heute ablehnen, weil wir die Mittel eines förmlichen Erlasses derzeit nicht brauchen. Wir werden aber weiterhin selbstverständlich wirksame und umsetzbare Hilfe leisten. Darauf können sich alle Niedersächsinnen und Niedersachsen verlassen. - Herzlichen Dank. Herr Kollege, es gab noch eine Zwischenfrage des Kollegen Thiele. Erlauben Sie diese? Auf den Beitrag gibt es aber eine Kurzintervention des Abgeordneten Thümler.

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Björn Meyer SPD

Den Dienst in der Landesverwaltung attraktiver gestalten. Die Verlegung der Steuerakademie nach Hannover prüfen.

Das habe ich gerade weitgehend erläutert. Wir müssen den Beruf noch attraktiver machen. Wir müssen Aufstiegschancen verbessern. Das haben wir in der letzten Zeit auch gemacht. Das wird auch Jahr für Jahr gemacht. Wir gestalten die Ausbildungsplätze attraktiver, indem wir sie digitalisieren. Sie sagen, das ist selbstverständlich. Ich kenne viele Ausbildungsberufe, in denen das eben nicht selbstverständlich ist. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg. Dann möchte ich noch einmal auf den Mietmarkt eingehen. Sie sagen, das wird in Rinteln ausgenutzt. Ich glaube, dass das in Hannover nicht viel besser ist. Wenn Sie es wirklich hinkriegen, alle Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter in der KWA 4 unterzubringen, ist das das eine. Auf der anderen Seite muss man da auch einen üblichen Mietpreis nehmen. Das gebietet die Rechtssicherheit. Natürlich muss ich das machen. Ich kann ja nicht einfach irgendeinen Minimalbetrag nehmen. Dann muss es in Hannover definitiv teurer werden, ganz abgesehen von den Menschen, die in Rinteln und Bad Eilsen im Moment ganz einfache Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind. Für sie wird es definitiv teurer. Danke schön.

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Gerald Heere

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Vielen Dank. Herr Minister Heere, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst habe ich die deutlichen Steigerungen bei den Investitionen dargestellt, und die sind, wenn man sich die vergangenen Haushalte und die vergangenen Miplas anschaut, wirklich ziemlich einmalig. Nichtsdestoweniger haben Sie recht mit dem Hinweis darauf, dass auch konsumtive Ausgaben gestiegen sind. Zu den hauptsächlichen Treibern gehören die aktuellen Krisenlagen. Wir haben deutlich gestiegene Ausgaben beim Thema Flucht, Personalkostensteigerungen bei der LAB NI, das ist korrekt. Das gehört zum Gesamtbild, das ist richtig. Nichtsdestoweniger nutzen wir alle Spielräume, die wir nicht für die Krisenbekämpfung nutzen, erst mal für Investitionen. Selbst im Rahmen der Krisenbekämpfung – sei es bei Corona, bei der Ukraine oder jetzt beim Hochwasser – achten wir immer darauf, dass unsere Hilfen sich nicht auf konsumtive Ausgaben beschränken, sondern auch investive Anteile haben. Das ist der Schwerpunkt der Landesregierung, und damit kann sie sich wirklich sehen lassen. Vielen Dank.

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Peer Lilienthal AfD

Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!

Herr Präsident! Herr Minister, das ist das Problem. Wenig Anträge sind nicht immer ein gutes Zeichen. Das sollte eigentlich uns allen seit den gescheiterten Maßnahmen der Energiekrise klar sein. Genauso verhält sich das hier auch. Wenn Sie jetzt sagen, Ihnen liegen nur ‑ eine zweistelliger Zahl war es ‑ 15 Anträge, meine ich, auf Stundung vor, dann sagt mir das in allererster Regel erst einmal eines: Die gut beratenen Betroffenen kommen mit Anträgen. Die schaffen es übrigens auch, ihren Gewinn zu verschieben und ihre Steuerlast zu senken. Die Kleinen oder möglicherweise schlecht oder gar nicht Beratenen trifft das hier mit voller Härte. Umso wichtiger wäre solch ein Erlass, um die Kleinen nicht im Regen stehen zu lassen. Was Sie hier machen, ist doch auch ein Problem der sozialen Gerechtigkeit. Das ist doch aber immer so und jetzt ganz besonders bei dem Hochwasser: Die Leute, die sich kümmern, die sich eine gute Steuerberatung leisten können, die schaffen das ohnehin. Die brauchen keinen Erlass. Die kennen jedes Mittel und jede Möglichkeit. Aber die kleinen Landwirte und die kleinen Unternehmer lassen Sie im Regen stehen. Vielen Dank. Da die Landesregierung ihre Redezeit um zwei Minuten überzogen hat, hat Herr Thiele um das

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 35. Sitzung im 14. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode und bitte um

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Sebastian Zinke SPD

Der 13-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus - nur ein Beitrag zu wehrhafter Demokratie?

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal eine Anmerkung: Es gibt einen 13-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus von Frau Faeser, und die AfD zieht sich diesen Schuh heute Morgen an. Offensichtlich passt dieser Schuh auch ganz gut. - Wir haben die Aktuelle Stunde nicht angemeldet, Herr Wichmann! Eins ist klarzustellen und voranzustellen, meine Damen und Herren: Unser Staat ist weder auf dem linken Auge blind noch auf dem rechten Auge blind, noch verschließt er beide Augen vor religiös motiviertem Extremismus. Der beste Beweis ‑ der Kollege Bock hat es gerade gesagt ‑ ist doch der aktuelle Fahndungserfolg gegen Angehörige des linken Terrornetzwerkes RAF, der Jahre gedauert hat und in den man unheimlich viel Energie gesteckt hat. Das ist ein Fahndungserfolg, auf den unsere Sicherheitsbehörden zu Recht stolz sind, meine sehr verehrten Damen und Herren. Linker Extremismus, rechter Extremismus und religiös motivierter Extremismus arbeiten und wirken unterschiedlich. Deshalb ist es richtig, diese auf unterschiedliche Art und Weise zu bekämpfen. Wer Mitglied des Verfassungsschutzausschusses ist ‑ Herr Wichmann, Sie sind Mitglied dieses Ausschusses ‑, der weiß, dass dieses Land genau das tut, und zwar in alle genannten Richtungen. Aber dadurch, dass Sie heute hier nach links zeigen - zum Beispiel - oder in Richtung Islamismus, werden Sie, Herr Wichmann, kein Stückchen weniger rechts. Und ein „Guck mal, die da links sind auch böse!“ rechtfertigt nicht die Entwicklung, die die AfD genommen hat, Herr Wichmann. Denn die AfD ist, obwohl Sie hier immer das Gegenteil beteuern ‑ Sie haben es heute wieder mit Inbrunst getan ‑, keine konservative bürgerliche Partei mehr, sie ist inzwischen eine rechtsextreme Partei. - Herr Wichmann, ich glaube ja dem einen oder anderen von Ihnen! Am Anfang war das anders. Da gab es die Eurokritik, da gab es, wie wir heute gehört haben, Kritik an der Atompolitik oder auch an der Ausrichtung der Migrationspolitik. Das verstehe ich alles. Das sind ‑ entgegen dem, was Sie gesagt haben ‑ alles Forderungen und Meinungen, die in einem demokratischen Spektrum okay sind und die in einer Demokratie auch geäußert werden können. Aber die AfD ‑ Herr Wichmann, es nützt auch nichts, wenn Sie als Fraktionsvorsitzender an dieser Stelle brüllen ‑ ist von extremen Kräften gekapert worden. Die Deportationspläne sind ein Beispiel. Auch Sie sind betroffen von dem von Ihnen angeführten Beispiel der Beschäftigung von Menschen in den Fraktionen - Menschen, die eine Nähe zur Identitären Bewegung haben, die eine Nähe zur Neuen Rechten und zu anderen extremistischen Organisationen haben. Sie beschäftigen diese Menschen, auch hier im Niedersächsischen Landtag. Ihre Büros, meine sehr geehrten Damen und Herren, Abgeordneten-wie Fraktionsbüros, sind auf Steuerzahlerkosten braune Brutkästen für die Nazis von morgen, meine Damen und Herren! Einen Moment, Herr Zinke! - Herr Wichmann, wir sind hier in einer Aktuellen Stunde, die Sie angemeldet haben. Sie sind auch nicht mit Samthandschuhen mit Ihrem politischen ‑ ‑ ‑ Sie können hier eine persönliche Erklärung abgeben, wenn Sie es möchten. - So, jetzt kehrt hier mal wieder Ruhe ein! Wenn Sie eine Aktuelle Stunde anmelden, müssen Sie nicht davon ausgehen, dass alle anderen Fraktionen Ihre Meinung dazu teilen. - Herr Watermann! - Herr Watermann, Herr Wichmann! Wir folgen jetzt weiter dem Abgeordneten Zinke. Herr Zinke, fahren Sie bitte fort! - Herr Watermann! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Wichmann, Sie behaupten das Gegenteil. Tatsächlich kann man in den Listen für die ganze niedersächsische Landesverwaltung, die einsehbar sind, erkennen, wer für Sie arbeitet und dass dort auch die Namen auftauchen, die ‑ ‑ Übrigens haben wir diese Dame hier laufen sehen. Die macht Fotos für Sie. Und Sie behaupten, die arbeitet nicht für Sie. Das glaubt doch kein Mensch. Das glauben Sie doch nicht selbst. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem, was ich gerade genannt habe, kommen noch weitere Dinge, die die AfD vertritt. Dazu kommen Fantasien über den Austritt aus der Europäischen Union und aus der NATO. Herr Wichmann, das lässt erkennen, dass die AfD inzwischen eine Partei ist, die Deutschland schutzlos und ohne Partner den Gefahren der Feinde aussetzen will. Deshalb, meine Damen und Herren, sind Sie und ist der Rechtsextremismus derzeit die größte Gefahr für unser Land. Das bedeutet nicht, dass es nicht weitere Gefahren gibt. Die gibt es. Sie sind auch heute hier benannt worden. Unsere Sicherheitsbehörden kämpfen gegen diese Gefahren. Aber bei Ihnen ist es so, Herr Wichmann: Wer heute noch Mitglied der AfD ist, der unterstützt diesen extremen Kurs, der sich in Ihrer Partei durchgesetzt hat. Wer wirklich nur eine konservative, bürgerliche Politik möchte und gemeinsam mit den demokratischen Parteien um den richtigen Weg für unser Land streiten möchte, den lade ich ein. Der sollte spätestens nach der Aktuellen Stunde heute aus der AfD austreten. Das kann ich Ihnen nur empfehlen. Wenn Sie Demokrat sein wollen, wenn Sie der Demokratie nützlich sein wollen, treten Sie aus der AfD aus! Kommen Sie auf die helle Seite! Meine Damen und Herren, schönen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Der ausufernden Messerkriminalität wirksam entgegentreten und die Täter benennen!

alle ihre Plätze einnehmen und die Wanderungen eingestellt werden, damit wir jetzt den Tagesordnungspunkt 11 beraten können. Bitte, Herr Bothe! Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Frage war: Wann hört das hier auf? - Nein, es hört auf, wenn Sie wieder vernünftige Politik machen. Dann hören wir auch auf, solche Anträge zu stellen, die für die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen wichtig sind. Denn unsere Betrachtungen und Analysen der täglich passierenden Messerattacken sind nicht „unterkomplex“ oder „monokausal“, wie es die hannoversche Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten formulierte, sondern sie führen zu immer derselben Gleichung: Die stetige Steigerung der Zuwanderung führt gleichermaßen zur Erhöhung der Messerkriminalität in diesem Land. Dies machte die Vorstellung der PKS für das Jahr 2023 einmal mehr deutlich: Mit 3 048 Fällen gegenüber 2 804 Fällen im Jahr 2022 hat die seit Jahren kontinuierliche Steigerung der Messerangriffe 2023 einen neuen Höchststand erreicht. Auch wenn Sie es nicht hören wollen ‑ das haben wir ja gerade erlebt ‑: Die objektive Sicherheitslage in Deutschland und Niedersachsen ist nicht so gut, sondern so gefährlich wie seit 40 Jahren nicht mehr. Wer als Landespolitiker oder Innenministerin die erhöhte Kriminalität von Migranten, bemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung, gerade bei Messerangriffen negiert, abstreitet oder verharmlost, setzt die innere Sicherheit des Landes aufs Spiel und macht sich mitschuldig an dem, was zu verhindern seine Aufgabe wäre. Werte Kollegen, Sie alle setzen sich für noch mehr Zuwanderung ein; das haben wir heute gesehen. Gleichzeitig weigern Sie sich, den Folgen der unbegrenzten Migration Rechnung zu tragen und wenigstens den Sicherheitsapparat den Erfordernissen, wie beispielsweise durch eine KI-unterstützte Überwachung des öffentlichen Raums, anzupassen. Die umfangreiche statistische Erfassung der Messerkriminalität, die Landespolizeipräsident Brockmann in der schriftlichen Unterrichtung behauptet hat, gibt es aktuell nicht. Genau deshalb fordern wir diese ja. Wenn man unsere Vorschläge permanent ablehnt, wie sehen eigentlich die Lösungsvorschläge dieser Landesregierung aus? - Antwort: Waffenverbotszonen. Aber machen Sie sich doch mal ehrlich, Frau Ministerin! Die Einrichtung von Waffenverbotszonen mit genauen Uhrzeiten, ab wann wieder Mordwerkzeuge mitgeführt werden dürfen, ist, gelinde gesagt, ein Witz. Um das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen wieder verbessern zu können oder gar die Anzahl der Messerattacken reduzieren zu können, muss man doch andere Handlungen vollziehen. Die neue PKS hat es wieder einmal gezeigt: Messerübergriffe sind inzwischen trauriger Alltag, auch in Niedersachsen. Durch die fortgesetzte Masseneinwanderung wird ihre Anzahl weiter steigen, wenn wir als Politik da nicht gegensteuern. Daher haben die Forderungen in unserem Antrag nichts, aber auch rein gar nichts an ihrer Aktualität verloren. Die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen muss endlich wieder oberste Priorität haben, meine Damen und Herren. - Vielen Dank.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Ein Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung: äquivalente und transparente Landesförderung für Niedersachsens staatlich anerkannte Ersatzschulen

zu Wort gemeldet. Bitte schön! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung schätzt die Arbeit der freien Schulen wert. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die niedersächsische Schullandschaft. Viele wichtige Impulse, die in den letzten Jahren in allgemeinbildende Schulen hineingewirkt haben, sind in freien Schulen entwickelt, erprobt und gestaltet worden. Die schulische Vielfalt, die wir im Land haben, ist einzigartig und wunderbar. Die Landesregierung ist sehr gewillt, diese Arbeit der freien Schulen auch in Zukunft zu unterstützen. Das haben wir als Landesregierung auch sehr frühzeitig deutlich gemacht. Ich habe mich umgehend mit der Arbeitsgemeinschaft der freien Schulen getroffen, und wir haben darüber geredet, ob der Weg der vorangegangenen Landesregierung von SPD und CDU mit dem Letter of Intent auch mit der kommenden Regierung fortgesetzt werden kann. Denn tatsächlich war und ist dieser Letter of Intent ein Meilenstein. Seit 2014 diskutiert die Landesregierung mit den freien Schulen über die neue Finanzhilfe. So komplex die Vielfalt der freien Schulen ist, so komplex ist eben auch das Thema Finanzhilfe. Insofern war der Letter of Intent der erste Moment, in dem freie Schulen und Landesregierung ein gemeinsames Bekenntnis abgelegt haben. Wir waren uns sehr schnell einig, dass der Letter of Intent weiterverfolgt werden soll. Vor dem Hintergrund hat die Landesregierung auch umgehend mit ihrem ersten regulären Haushalt geliefert, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden ab diesem Schuljahr die Bereiche Schulsozialarbeit und weitere Aufwendungen abbilden, und wir werden das im Folgejahr mit immerhin 12 Millionen Euro jährlicher Jahreswirkung so fortschreiben. Natürlich ist das nicht die Gesamtsumme des Letter of Intent, sondern es wird eine Folgestufe geben mit der Umsetzung der schulgesetzlichen Regelungen zur Neuberechnung der Finanzhilfe. Die Finanzhilfe wurde von der damaligen Landesregierung mit dem Ziel berechnet, eine Transparenz zu schaffen und auch bestimmte Automatismen mitzudenken. Denn in der Tat sind die freien Schulen gerade sehr herausgefordert, weil beispielsweise die Idee einer Inflationsausgleichszulage derzeit in der Finanzhilfe nicht wirksam abgebildet werden und diese somit nicht ausgeschüttet werden kann. Das werden wir künftig mit der Formel, die wir ins Schulgesetz überführen werden, lösen und dann auch hier künftig Automatismen vorsehen können. Die Herausforderungen, die die freien Schulen haben, bestehen, und wir sind gewillt, diesen über den Letter of Intent zu begegnen. Wir sind mit den freien Schulen auch übereingekommen, dass die Wirkung des Letter of Intent dann natürlich überprüft werden muss. Ich bin da auch sehr im Wort, dass wir diese Evaluation ernst nehmen und uns das anschauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber erst einmal sind an dieser Stelle in der Perspektive 20 Millionen Euro verabredet. Die Landesregierung ist bestrebt, das trotz schwieriger Haushaltslage auch umsetzen zu können. Und wir arbeiten intensiv mit den freien Schulen daran, genau diesen Letter of Intent künftig auch im Schulgesetz mit Leben zu füllen. Insofern, würde ich sagen, sind wir hier auf dem richtigen Weg, auch im Sinne des Parlamentes. In der Tat drängt sich bei dem Antrag der AfD in Teilen der Eindruck auf, dass das Wesen der freien Schulen nicht zu 100 % nachvollzogen wird. Insofern würde ich die Frage stellen, ob er wirklich ein Beitrag wäre, um Niedersachsens freie Schulen nach vorne zu bringen, und insofern würde ich Ihnen die Ablehnung des Antrags empfehlen. Vielen Dank.

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Christian Schroeder GRÜNE

Niedersachsens Wälder zukunftssicher umbauen - klimaresilienten Waldumbau gestalten

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Älteren unter uns haben es vor fast vier Jahrzehnten schon einmal erlebt: Ein Blick auf unseren geliebten Harz, damals wie heute, hat ausgereicht, um zu verstehen, dass etwas nicht in Ordnung ist. Die meisten haben das begriffen - leider nicht alle. Damals wurde das Sterben der Wälder vom sauren Regen ausgelöst. Man hat schnell begriffen, dass sich in Art und Weise der Bewirtschaftung und der Sortenauswahl etwas ändern muss. Das Programm LÖWE, später LÖWE+, hat geholfen, einen Teil des Forstes in einen widerstandsfähigen Mischwald umzubauen, der gut auch mit heutigen Herausforderungen umgehen kann. Das zeigt: Wenn wir auf die Herausforderungen der menschengemachten Probleme reagieren und auf die Natur hören, ist es möglich, Folgen abzumildern oder sie gar zu nutzen. Das lässt uns zuversichtlich auf den Harz und andere Problemregionen blicken. Deshalb ist es nun wichtig, auf diese richtigen Ansätze zu schauen, davon zu lernen und sie fortzuführen und gegebenenfalls auch anzupassen. Wie es heute ohne LÖWE aussehen würde, mag zumindest ich mir nicht vorzustellen. Zu unserem Antrag, der das alles aufgreift. Wir haben ein Papier erstellt, welches die wichtigen Aspekte zusammenfasst und neue Handlungsfelder aufzeigt. Wir haben in dem Beratungsprozess auf wichtige Verbesserungsvorschläge reagiert. Und auch in dem jetzt folgenden Prozess in der Zusammenarbeit mit den Forstämtern sowie den Ministerien wird es sicherlich immer wieder nötig sein, das Vorgehen an lokale Herausforderungen anzupassen. Wichtig ist hier aber der Blick auf die Forschung, die Beratung und die Art der Förderung, meine Damen und Herren. Das Thema Wasser hat uns in den letzten Jahren sehr deutlich gezeigt, wie schwierig das Ganze ist, wie schwierig es ist, den richtigen Weg zu finden. Da gebe ich Ihnen durchaus recht. Das eine Mal, wie aktuell, ist es zu viel, meist war es in den letzten Jahren aber eher zu wenig Wasser. Und wenn es kommt, dann mit aller Macht mit der Gefahr von Bodenerosion und Überschwemmungen. Das Wassermanagement wird also eine große Rolle spielen. Wir werden die enorme Speicherfähigkeit der Wälder nutzen müssen, werden dann davon aber auch profitieren. Bei alledem schauen wir natürlich auch auf den „Niedersächsischen Weg“. Denn auch dort finden wir viele Punkte, die wir in LÖWE+ und auch in unserem Antrag finden: keine Entwässerung der Waldmoore, idealerweise Wiedervernässung, Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Die CDU sagt, es werde ohnehin nicht mehr viel ausgebracht. Das ist durchaus lobenswert. Das erkennen wir durchaus an. Aber das muss natürlich fortgeführt werden. Auch der Einsatz möglichst waldschonender Forsttechnik steht im „Niedersächsischen Weg“, und das steht auch in LÖWE. Natürlich alles das unter Beachtung des Arbeitsschutzes. Das ist doch selbstverständlich. Meine Damen und Herren, Sie alle kennen die entsprechenden Kapitel im „Niedersächsischen Weg“. Viele von Ihnen haben persönlich daran mitgearbeitet, es gestaltet und verhandelt. Ich bin der Meinung, wir können gut damit weiterarbeiten. Und wir sollten das auch tun. Neben den genannten Rückmeldungen gab es sehr viele positive Reaktionen in der Anhörung im Ausschuss. Ich weiß nicht, warum Sie das so schlechtreden. Natürlich gibt es auch andere Sichtweisen und andere Meinungen. Bei den anderen Meinungen erkenne ich aber keine grundsätzlich andere Zielsetzung. Im Grunde geht es um das Gleiche, was auch wir wollen; vielleicht in anderem Maße und vielleicht auch auf einem anderen Weg. Aber grundsätzlich sind wir uns doch einig, dass wir einen resilienten Wald brauchen. Von daher verstehe ich überhaupt nicht, warum hier Fundamentalopposition betrieben wird. Wenn die CDU kurz vor Ende der Beratungen mit eigenen Vorschlägen um die Ecke kommt bzw. diese ankündigt ‑ gesehen habe ich diese Vorschläge noch nicht ‑, dann ist das recht spät. Ein bisschen eher wäre gut gewesen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns auf viele Punkte hätten einigen können. Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Lassen Sie uns zügig auf die Herausforderungen des Klimawandels reagieren und die heimischen Wälder sowie den geliebten Harz unterstützen! Danke schön.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Katastrophale Auswirkungen der beschädigten Huntebrücke in Elsfleth für die Region?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister, verbunden mit dem Dank für das schnelle Handeln und vor dem Hintergrund, dass der Unfall an der Huntebrücke in Elsfleth ja ein Schock für die Wesermarsch war ‑ für die Wirtschaft und auch für die Menschen, die dort leben ‑, frage ich: Welche Auswirkungen hat diese provisorische Brücke auf die Häfen in Nordenham und Brake und somit auf die Hafenwirtschaft ganz konkret? - Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Beckmann. - Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte schön!

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Evrim Camuz GRÜNE

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

Vielen Dank, Herr Präsident. - Es ist irgendwie traurig, dass wir seit Jahrzehnten immer wieder für die gleichberechtigte Teilhabe, aber auch für ein Leben von Frauen ohne Gewalt kämpfen müssen. Viele der Abgeordneten sind ja schon seit Jahrzehnten dabei. Ich weiß von der Innenministerin, dass sie sich schon seit Jahrzehnten dafür einsetzt, ebenso die Justizministerin. Und gleichwohl kommt dieser Punkt immer wieder auf die Tagesordnung, weil wir noch nicht da sind, wo wir hinwollen. Wir haben es bereits gehört: 2022 gingen knapp 27 000 registrierte Fälle von häuslicher Gewalt bei der niedersächsischen Polizei ein. Dann waren es im letzten Jahr 3 000 mehr. Wir sind bei 30 000 Fällen. Ich will gar nicht wissen, wie viele es in diesem Jahr werden. Im Schnitt sind es ungefähr 74 Fälle pro Tag, bisher 11 % mehr pro Jahr. Die Dunkelziffer ist viel höher. Ich freue mich, dass mehr und mehr Frauen ‑ es sind zumeist Frauen ‑ sich trauen, diesen Weg zu gehen, vor Gericht zu ziehen und die Täter die Konsequenz spüren zu lassen und sich das nicht länger gefallen lassen. Es ist eine gute Entwicklung, dass die Hellfeldzahlen größer werden und das Dunkelfeld kleiner wird. Aber das ist eben auch erschreckend. Ich persönlich finde das wirklich erschreckend. Diese Zahlen sind alarmierend. Ich frage mich, Frau Martina Machulla, wohin es führt, wenn wir jetzt wieder mit Definitionen und Bürokratie kommen. Wir müssen die Chance jetzt ergreifen! Wir müssen jetzt handeln! Und natürlich wird es so sein, dass die Expert*innen vor Ort das auch begleiten werden. Natürlich wird es so sein, dass sie ihre Expertise mit einbringen werden, dass wir es evaluieren werden. Aber wir können doch jetzt nicht jahrelang an diesem Antrag sitzen, bevor es losgeht! Das ist doch die Kernidee dieses Antrags, dass wir die psychosoziale Prozessbegleitung vom Strafverfahren in das Gewaltschutzverfahren übertragen, auch wenn es verschiedene Verfahren vor verschiedenen Gerichten sind, und daraus lernen! Wir können doch nicht schon von vornherein meinen, dass wir alles wissen! Nein, wir wissen es noch nicht, und deswegen wollen wir diesen neuen Schritt gehen und diesen Schritt wagen. Deswegen: Lassen Sie sich doch darauf ein und halten Sie diesen Prozess nicht auf! Das ist nicht im Interesse der Frauen hier in Niedersachsen. Das Kriminologische Forschungsinstitut steht uns auch beiseite. Das arbeitet doch auch dazu. Es hat gesagt, dass im Strafverfahren die psychosoziale Prozessbegleitung eine sehr gute Sache ist und dass das die Menschen, die vor Gericht ziehen, bestätigen. In schwierigen Situationen werden die Menschen beraten - vorher, während des Verfahrens und eben danach. Daraus haben wir schon super viele Erkenntnisse. Diese übertragen wir jetzt analog auf das Gewaltschutzverfahren. Sie haben von Definitionen, Evalutionskriterien und Kosten gesprochen. Genau darauf kommt es jetzt an. Es kommt darauf an, dass wir das jetzt gemeinsam mit den Behörden ermitteln und jetzt ins Machen kommen. Dieser Antrag ist auch Ausfluss der Istanbul-Konvention. Diese besagt, dass wir viel präventiver Maßnahmen ergreifen müssen, um Gewalt an Frauen zu unterbinden. Die Idee ist, dass es gar nicht zu einer Verletzung bzw. zu einem tätlichen Übergriff kommt, sondern dass wir den Frauen vorher, also wenn der Bereich des Stalkings tangiert ist, Maßnahmen an die Hand geben, mit denen sie sich dagegen wehren können. Wir hier in Niedersachsen wollen diese mutigen Frauen dabei unterstützen, diesen Schritt zu gehen. Ich bin froh, dass wir hier gemeinsam mit der SPD voranschreiten. Herr Moriße, ich bin ganz erstaunt, dass die ersten paar Minuten Ihrer Rede ganz rassismusfrei waren, und ich dachte: Wo bleibt es denn? - Ganz am Anfang haben Sie vergessen, was Sie sagen wollten. Da dachte ich, jetzt kommt es wahrscheinlich, aber es kam nicht. Aber nach wenigen Minuten kam es dann doch. Es war der Afghane ‑ natürlich der Afghane, der hier wieder die große Öffentlichkeit bekommen hat. Das ist durchschaubar. Es ist durchschaubar, dass Sie hier vermeintlich feministisch agieren, wenn es dazu dient, Ihre rassistischen Narrative zu bedienen. Sie bedienen sich sozusagen der rassistischen Narrative, und dann sagen Sie, dass Sie diese Maßnahmen unterstützen. Insgesamt freue ich mich, dass wir diesen Antrag erst einmal im Ausschuss beraten. Wir sind ja erst ganz am Anfang. Ich möchte alle bitten, darauf einzugehen und offen zu sein, weil es im Interesse der Frauen hier in Niedersachsen ist, dass wir die psychosoziale Prozessbegleitung erweitern.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kollegin Dr. Meyer, noch einmal zur Erklärung: Die Gleichberechtigung von Frau und Mann in Deutschland ist vollzogen. Die Gleichstellung geht davon aus, dass die realen Unterschiede durch staatliche Zwangsmaßnahmen geändert werden können, um statistisch gleiche Ergebnisse zu erreichen. Das nennt sich Ergebnisgleichheit. Vielen Dank.

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Jörg Hillmer CDU

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Sie hätten abwarten können, bis ich darauf komme. Nur eine grundgesetzkonforme Anwendung des Asylrechts bringt nachhaltig Ordnung in das Asylverfahren. Die Seenotrettung, Herr Bajus, bearbeitet nämlich nur Symptome. Ursächlich ist die ungeordnete Asylbearbeitung in Europa und insbesondere in Deutschland, die genau diesen Weg zu einem Leben in Europa aufzeigt. Derzeit kommen nur die Starken und Gesunden auf dem langen und gefährlichen Weg nach Europa durch. Asylrecht ist aber nicht das Recht des Stärkeren, es ist als Recht des Schutzbedürftigen gedacht. Darauf, meine Damen und Herren, müssen wir es wieder zurückführen. Das ist ein Gebot der Humanität. Nur mit Humanität und Ordnung sichern wir das Grundrecht auf Asyl dauerhaft. Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben aus der Erfahrung der Diktatur politisch Verfolgten auf der ganzen Welt ein Asylrecht in Deutschland zugesprochen. Niemals war das Asylrecht als Instrument der Zuwanderung gedacht. Wer es dazu macht, zerstört dieses Asylrecht. Wir als CDU wollen das Asylrecht erhalten. Meine Damen und Herren, ich erwarte auch heute von der Bundesregierung, dass sie sich an das Grundgesetz hält, dass sie sich an europäische Verträge hält, dass sie den europäischen Partnern auf Augenhöhe begegnet und dass sie für Recht und Ordnung in der Zuwanderung sorgt. Den Antrag der AfD werden wir natürlich ablehnen. - Danke schön.

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Delia Klages AfD

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie schon mal den Satz „Was für eine bekiffte Idee“ gehört oder gelesen? Die B. Z. wählte genau diesen Satz am 25. September letzten Jahres als Überschrift. Dabei ging es um zugewiesene Plätze für Drogenhändler in Berlin. Und was glauben Sie, wer diese Idee ausgebrütet hat? - Ich will es Ihnen gerne erzählen: Das war die Berliner Grünen-Politikerin Antje Kapek. Jetzt frage ich Sie: Wo ist denn der Unterschied zum Cannabisgesetz der Ampel? - Verkaufsstellen für Cannabis sollen in lizenzierten Geschäften eingerichtet werden. Nennen wir das Kind doch beim Namen: Drogenverkauf soll also aus den Parks und dunklen Ecken raus, und dafür gibt es in Zukunft hippe Läden. Und was ist das Nächste? - Dann wird das Sortiment erweitert. Am 22. März ‑ das ist hier ja gerade das Thema ‑ wird nun also das Cannabisgesetz im zweiten Durchgang im Bundesrat beraten. Da darf es aus Niedersachsen keine zaghafte Positionierung geben. Das Gesetz ist eben kein Murks, Frau Behrens, das Gesetz ist eine Katastrophe. Es braucht klare Worte, nämlich ein entschiedenes Nein zur Legalisierung von Cannabis. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin, die übrigens auch von der SPD ist, hat sich für eine Verschiebung der Cannabislegalisierung in Deutschland ausgesprochen. Haben Sie doch hier bitte den Mut, sich klar gegen das Gesetz auszusprechen! Kein seichtes „Mimimi“ aus Niedersachsen, kein „Wir wollen noch mal über die Höchstmengen sprechen“, kein „Wir wollen noch mal über den Mindestabstand reden“ und auch kein „Wir wollen noch mal über die Kritik der Polizei und der Justiz reden“! Bullshit ist das. Eigentlich ist es egal, ob das Gesetz zum 1. April kommt oder zum 1. Oktober. Auch ob der Abstand zu Kindergärten und Schulen 100 m oder 200 m beträgt, ist völlig irrelevant, oder ob die Justiz mit der Umsetzung überlastet ist. Der steht doch heute schon das Wasser bis zum Hals. Um was geht es uns? Es geht uns um die Bewertung von Fakten. Erstens. Cannabis ist eine Einstiegsdroge. Das ist Fakt. Zweitens. Es gibt eine Korrelation zwischen Cannabiskonsum und dem späteren Konsum härterer Rauschmitteln. Das belegen unterschiedliche Studien. Ich denke, das ist unstrittig. Je früher und je häufiger jemand Cannabis konsumiert, desto wahrscheinlicher ist es, dass er später andere, härtere illegale Drogen konsumiert. Drittens. Über Abwasseranalysen auf Drogenrückstände lassen sich regionale Konsummuster abschätzen. Die jüngsten Ergebnisse dieses europaweiten Drogenmonitorings zeigen, dass Cannabis konstant über die ganze Woche konsumiert wird, ganz im Gegensatz zu Ketamin, Benzodiazepinen und Ecstasy, die überwiegend am Wochenende konsumiert werden. Aber von alldem scheinen Sie nichts zu ahnen, oder Sie wollen es nicht wissen. Denn in Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage zu Medikamentenrückständen im Trinkwasser haben Sie von der Landesregierung wie folgt geantwortet: „In Niedersachsen (aber auch in Deutschland oder der EU allgemein) wird keine Notwendigkeit von systematischen Untersuchungen im Trinkwasser gesehen. Eine Untersuchungspflicht gibt es nicht und damit liegt auch keine systematische Datengrundlage vor.“ Na, was für ein Glück, dass man keine Daten hat! Denn wenn man nicht nach Medikamentenrückständen sucht, dann findet man auch keine Drogenrückstände und muss auch nicht handeln. Den Antrag der CDU unterstützen wir vollumfänglich und empfehlen das auch Ihnen. Kommen Sie runter von Ihrem bunten Regenbogen und zurück in die Realität! Cannabis zu Genusszwecken darf nicht legal werden. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Volker Meyer CDU

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

und zwar des Kollegen Meyer. Es ist ja ein bisschen unfair. Aber, Herr Meyer, bitte! Also jedes zweite Mal! Nein, bitte stellen Sie so etwas nicht in Aussicht! Dann kommen wir hier nicht zum Ende. Herr Meyer, bitte schön! Vielen Dank, Frau Kollegin Schüßler. Ich sehe durchaus die Begeisterung für dieses Thema bei Ihnen - im Gegensatz zu Herrn Siebels, der das überall diskutieren will, nur nicht in der Öffentlichkeit. Ich will noch einmal zur Sache kommen: Sie fragen ja gerade nach unseren Alternativvorschlägen. Von Ihnen höre ich nur: Wir wollen eine Entkriminalisierung. Aber mehr nicht! Sie wissen genau wie ich: Die Entscheidung soll am 22. März fallen. Von daher interessiert mich, welche Vorschläge Sie für die Entkriminalisierung haben, was Sie anders als der Bundesgesundheitsminister machen würden. Dann hätten Sie die Chance, dies im März einzubringen.

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Ulf Thiele CDU

Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Herr Minister, eigentlich hatten Sie mir vorhin noch die Möglichkeit eingeräumt, am Ende Ihrer Rede Fragen zu stellen. Sie sind dann leider weggegangen. Deshalb machen wir das jetzt auf diesem Weg. Ihre Einlassungen können nicht überzeugen. Denn Sie haben nicht im Ansatz erklärt, warum aus Ihrer Perspektive die Situation ‑ insbesondere mit Blick auf die Notwendigkeit eines Katastrophenerlasses ‑ nach dem Weihnachtshochwasser eine andere sein soll als nach den Hochwasserlagen 2013 und 2017. Sie haben das damit begründet, dass durch solche Erlasse eine Arbeitsüberlastung vermieden werden solle, und die sei momentan nicht gegeben. Das kann auch gar nicht sein, weil die steuerrechtlichen Fragen in ihrer großen Überzahl natürlich erst dann zu klären sind, wenn die Betroffenen ihre Steuerklärung abgeben. Das ist ganz sicher nicht Mitte März der Fall, sondern das ist ein nachlaufender Prozess. Auf den hat die Landesregierung in den beiden vorgenannten Fällen ‑ in den Jahren 2013 und 2017 ‑ vorab reagiert, um rechtzeitig für die Finanzämter, die Finanzverwaltung einen Rechtsrahmen zu schaffen, an dem sie sich orientieren können, damit es nicht zu ungleichen Situationen und Einzelfallentscheidungen in Improvisation kommt. Dafür ist selbstverständlich auch eine Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium notwendig. Dass Ihr Haus das nicht einmal für notwendig gehalten hat ‑ weder anlässlich unseres Antrages noch nachdem wir zwei im Haushaltsausschuss erstmals darüber diskutiert haben und Sie zugesagt haben, diese Frage zu prüfen ‑, halten wir für nicht nachvollziehbar. Das ist für die Betroffenen ein wirkliches Problem, weil sie jetzt mit ihren Finanzämtern in aufwendigen Verfahren Einzelfalldiskussionen führen müssen und unterschiedlichste Entscheidungen kassieren werden. Das macht keinen Sinn. Natürlich werden wir eine ganze Reihe von Schadenslagen haben, weil es Hunderte Hektar dauerhaft überschwemmt waren und bei viele Unternehmen und Privathaushalten beispielsweise die Bodenplatten gebrochen sind, im Nienburger Land beispielsweise, ‑ Herr Thiele, kommen Sie bitte zum Schluss! - und erhebliche Schäden entstanden sind. Herr Minister, Sie müssen schon erklären, warum Sie in einer solchen Situation von vornherein ausschließen, ein solches Instrumentarium, das zweimal durch vorherige Finanzminister angewandt wurde, auch in diesem Fall anzuwenden. Das haben Sie nicht getan. Das bedauern wir sehr.

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Dr. Karl-Ludwig von Danwitz CDU

Ein Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung: äquivalente und transparente Landesförderung für Niedersachsens staatlich anerkannte Ersatzschulen

Bitte schön, Herr Dr. von Danwitz! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD wollte mit diesem Antrag einen Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung leisten. Ich habe es in der ersten Beratung schon gesagt: Dass man über eine Verbesserung der Datenqualität bei der Berechnung der Unterstützung für private Schulen eine verbesserte Unterrichtsversorgung bekommt, hat sich uns nicht erschlossen. Deswegen waren wir im Ausschuss mit der Beratung Ihres Antrags sehr schnell durch. Wir haben uns insgesamt sehr gewundert, dass Sie gerade den freien Schulen Vorschläge machen wollten, dass Sie ihnen im Grunde die Elternbeiträge festsetzen wollten, dass Sie in Abhängigkeit von der Beteiligung an der Schulentwicklungsplanung vor Ort die Beiträge festsetzen wollten. Das hatte mit freien Schulen überhaupt nichts mehr zu tun. Es ging Ihnen darum, diese Finanzierungsmodalitäten aufzuarbeiten. Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt: Das hätten Sie ganz einfach über einen vernünftigen Unterrichtungsantrag machen können. Ich kann Sie einfach nur bitten: Bringen Sie in Zukunft, wenn es Ihnen um Unterrichtsversorgung geht, doch bitte vernünftige Anträge ein, die uns dann auch weiterbringen! Wir als CDU bleiben bei dem Thema „Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft“ natürlich weiterhin dabei. Wir bringen uns intensiv ein und fordern die Landesregierung noch einmal auf, möglichst bald Ergebnisse zu liefern. Mehr will ich zu diesem Antrag gar nicht sagen. Herzlichen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank für die Frage. - Der Minister antwortet. Bitte schön, Herr Philippi! Frau Klages, ich finde es gut, dass Sie von dort aus fragen. Das ist besser mit dem dicken Fuß. - Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Anzahl der Abbrecher gerade zurückgeht. Sie geht leicht zurück, aber sie geht zurück. Im Rahmen der KAP.Ni bemühen wir uns, genau an dieser Stelle Angebote für auszubildende Pflegende zu machen, die merken, sie kommen mit der dreijährigen Pflegeausbildung als solcher nicht zurecht. Wir wollen Angebote machen, damit diese junge Menschen der Pflege an dieser Stelle nicht verloren gehen, sondern dann ‑ wir haben es vorhin schon einmal angedeutet ‑ möglicherweise durch eine verkürzte Ausbildung und einen Quereinstieg bzw. durch eine einjährige Pflegeassistenzausbildung aufgefangen werden. Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis

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Swantje Schendel GRÜNE

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Wir sprechen uns gar nicht gegen Präventions- und Schutzmaßnahmen aus. Wir sind nur der Überzeugung, dass die jetzige Drogenpolitik gescheitert ist und wir deshalb einen neuen Weg beschreiten müssen. Außerdem frage ich mich ‑ das ist vorhin schon angeklungen ‑, wo Ihre Sorge und Ihre Initiativen für mehr Jugendschutz in den letzten Jahren waren. Ich frage mich auch, wo sie in Bezug auf Alkohol, Zigaretten und Vapes bleiben. Ich habe es eben schon gesagt: Ich finde, Sie betreiben hier eine unsägliche Doppelmoral. Ich würde mir tatsächlich wünschen, dass es Ihnen hier tatsächlich um Gesundheits- und Jugendschutz ginge und nicht um Parteiprofilierung. Sie haben gesagt, Sie wollen sich hier positionieren. Das ist Profilierung. Wir hätten es ausführlich im Ausschuss beraten können. Sie wollten es so. Wir müssen konstatieren: Die bisherige Drogenpolitik ist gescheitert. Immer mehr Menschen konsumieren Cannabis, ja, und tatsächlich auch andere, härtere Drogen. Das hat vielfältige Gründe. Das passiert auch dann, wenn Drogen illegal sind. Deshalb sollte es unser Ziel sein, eine gute Aufklärung zu betreiben, um Drogenmissbrauch zu verhindern, aber auch Konsument*innen bestmöglich zu schützen. Selbstverständlich ist und bleibt Cannabis auch in Zukunft illegal für Minderjährige. Aber die Anbauvereinigung ermöglicht nun endlich eine Regulierung des privaten Anbaus. Es geht um Schritte, um sicherzustellen, dass Cannabis frei von schädlichen Substanzen und auch mit einem geringeren THC-Gehalt und in kontrollierter Qualität verfügbar ist. Durch die Legalisierung wird ein Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, den Konsum effektiv zu überwachen und präventive Maßnahmen gezielt einzusetzen. Wenn wir es mit dem Jugendschutz ernst meinen, wenn auch Sie es damit ernst meinen, dann lassen Sie uns gemeinsam darüber nachdenken, wie effektive Präventionskampagnen aussehen und wie eine verbesserte Aufklärung an Schulen gelingen kann. Da kann ich Ihnen aus meiner Erfahrung als Lehrkraft sagen: Da kann eine Legalisierung tatsächlich hilfreich sein. Der Bundestag hat den Weg frei gemacht für eine realitätstaugliche, fortschrittliche und menschliche Drogenpolitik, die auf Fakten und nicht auf Spekulationen und Vorurteilen basiert. Die Cannabisreform ist ein wichtiger erster Schritt, um den illegalen Handel effektiv zu bekämpfen, den Jugendschutz zu stärken und nicht zuletzt die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Es ist Zeit, sich von der gescheiterten Verbotspolitik zu verabschieden. Diese Zeit ist jetzt gekommen. Sie werden auch mit diesem Antrag, mit Ihrem Versuch einer Spaltung daran nichts ändern. Sie zeigen keinerlei Wege zu einer Weiterentwicklung der Drogenpolitik auf. Sie konzentrieren sich lediglich darauf, das Gesetz zu stoppen. Ich würde Ihnen empfehlen, sich mal den Beschluss der Jungen Union Niedersachsen aus dem September anzugucken, die nämlich selber eine Legalisierung oder Teillegalisierung von Cannabis fordert.

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Martina Machulla CDU

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

Hierzu gibt es eine Kurzintervention der Abgeordneten Machulla. Bitte schön, Frau Machulla! Sie haben anderthalb Minuten. Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich möchte nur eines klarstellen: Der Unterschied zwischen einem Strafverfahren und einem Gewaltschutzverfahren ist ein eklatanter. In einem Strafverfahren muss das Opfer aussagen, sich die Situation konkret vergegenwärtigen und sich neu in sie hineinbegeben, weil es um die Überführung des Täters geht, damit dieser bestraft wird. In einem Gewaltschutzverfahren ist die Situation für das Opfer Gott sei Dank nicht ganz so dramatisch. Es ist häufig so, dass wir tatsächlich nur kurze Aussagen benötigen, weil es in erster Linie darum geht, den Schutzgedanken voranzustellen. Das heißt, wenn ich einen Antrag stelle und ihn begründe, weil Gewalt in der Familie ‑ häufig ist es im Gewaltschutzverfahren familiäre Gewalt ‑ stattgefunden hat, habe ich häufig auch ein polizeiliches Protokoll. Die Polizei ist häufig dabei. Dann kann es sogar passieren, dass das Opfer überhaupt nicht aussagen muss. Das heißt, ich stelle diesen Antrag, und dann bekomme ich erst mal zum Beispiel eine Wegweisung bzw. gibt es ein Kontaktverbot oder was immer gerade erforderlich ist. Das bedeutet aber, dass ein Prozessbegleiter eine andere Ausrichtung haben muss. Ein Prozessbegleiter ist ja nicht nur dazu da, psychisch aufzufangen, sondern auch dazu, dem Opfer den Weg durch das Verfahren zu weisen. Wenn ich vorher nicht Wert darauf lege, dass dieser Prozessbegleiter überhaupt den Durchblick hat, was er in zivilprozessualer Hinsicht tun soll, dann kann ich mir das Ganze weitgehend sparen. Deshalb halte ich es für eklatant wichtig, dass diese Personen vorher entsprechende Schulungen und Spezialisierungen absolvieren und nicht einfach hineinlaufen.

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Evrim Camuz GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Kollegin, Sie haben in Ihrer Rede soeben gesagt, man könnte es infrage stellen. Daher möchte ich die Chance ergreifen und sagen, worüber wir hier überhaupt reden: Solange es für Männer noch nicht selbstverständlich ist, die Hälfte der Sorgearbeit zu übernehmen, solange Frauen im Durchschnitt immer noch 43,8 % mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit aufbringen als Männer, solange 86 % der Beschäftigten in der Region Hannover Frauen in Teilzeit sind ‑ im Vergleich: nur 13,82 % der Männer sind in Teilzeit ‑, solange 65 % der Beschäftigten in der Region Hannover zwar Frauen sind, allerdings nur die Hälfte der Führungspositionen von Frauen besetzt wird, genau so lange bleibt die Position der Gleichstellungsbeauftragten in der Hand der Frau und nirgendwo anders! Ich würde mir wünschen, dass wir hier seitens der CDU eine noch klarere Haltung hätten. Vielen Dank.

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Delia Klages AfD

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister Philippi, die ambulanten Dienste brauchen ja Versorgungsverträge. Nun müssen neue Verträge geschlossen werden. Die müssen bis zum 1. Juli dieses Jahres nach § 182 SGB V unter Dach und Fach gebracht werden. Nun weiß man aber: Die Zeit rennt schnell, und viele Pflegedienste, die gerade im Intensivbereich tätig sind, machen sich Sorgen, dass sie das vielleicht bis dahin nicht hinkriegen. Ist sichergestellt, dass sie, wenn sie trotzdem über den 1. Juli hinaus ihre Dienstleistungen anbieten, dafür eine Vergütung erhalten?

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Olaf Lies SPD

Katastrophale Auswirkungen der beschädigten Huntebrücke in Elsfleth für die Region?

Vielen Dank. - Der Wirtschaftsminister wird antworten. Bitte schön! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in engem Austausch, sowohl mit den Häfen in Brake und Nordenham ‑ bei denen sofort ganz erhebliche Umschlagseinbußen eingetreten sind, weil dort die Bahn eine große Rolle spielt ‑ als auch mit dem Standort Oldenburg. Wir waren mit den beiden großen Unternehmen, die in Oldenburg ansässig sind ‑ Agravis und Rhein-Umschlag ‑, schon einmal sehr intensiv im Austausch. Seitdem sind beide Unternehmen auch in den Gesamtdialog eingebunden, den wir dazu auch mit der Stadt Oldenburg haben. Es muss uns jetzt um die Auswirkungen auf den Hafenumschlag gehen, die sich durch die Hilfsbrücke ergeben. Die Binnenschiffe werden weiter den Oldenburger Hafen und dann auch den Küstenkanal, den C‑Port und was danach noch ist anlaufen können. Aber die Durchfahrtshöhe der Hilfsbrücke ist um etwa 30 cm geringer als die bisherige Durchfahrtshöhe. Es wird um die Verlagerung ‑ ich habe es vorhin gesagt ‑ auf Binnenschiffe gehen, wenn Seeschiffe nicht fahren können. Diesen Prozess werden wir weiter begleiten. Aber es gibt im Moment weder Anforderungen noch Möglichkeiten, an dieser Stelle wirtschaftliche Unterstützung zu leisten, sondern nur die Instrumente, die ich beschrieben habe: Landesbürgschaft oder auch Kurzarbeitergeld bei einem momentanen Ausfall von Beschäftigung. Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU möchte der Kollege Thümler stellen.

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Wiard Siebels SPD

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

- Es gibt eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung, von Herrn Kollegen Siebels. Bitte schön! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Hermann, ganz kurz noch einmal zur Klarstellung und zur Richtigstellung: Sie können an der heutigen Abstimmung nicht ablesen, wie sich die Landesregierung im Bundesrat verhalten wird. - Das muss man ja klarstellen. Vielmehr wird heute über den Antrag, den Sie zur Abstimmung stellen, abgestimmt - um das noch einmal ganz deutlich zu machen. Wenn wir das durch eine namentliche Abstimmung verschriftlichen sollen und Ihnen das irgendwie weiterhilft, dann wollen wir das gerne machen. Aber ich kann vorab schon klarstellen, dass wir natürlich gegen Ihren Antrag stimmen. Vielen herzlichen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Herr Minister Philippi antwortet. Bitte schön! Frau Klages, eben habe ich dazu schon etwas gesagt. Natürlich ist auch das ein großes Problem. Es betrifft ja auch teilweise Care-Arbeit von Müttern, die ihre Kinder nicht im Kindergarten unterbringen können. Pflegekassen und Pflegestützpunkte in den Kommunen, die wir gerade mit unserem Projekt Komm.Care aufrüsten, um festzustellen, welche Möglichkeiten gegeben sind und was dahintersteht, haben wir an dieser Stelle sozusagen als Beratungsstelle aufgerufen. Also kann man hierbei nur empfehlen, sich Rat und Hilfe zu holen, wie das mit der Pflege zu Hause gut funktionieren kann.

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Niedersachsens Wälder zukunftssicher umbauen - klimaresilienten Waldumbau gestalten

Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestern fand in Barsinghausen die Jahreshauptversammlung des Waldbesitzerverbandes statt. Da war ich gemeinsam mit meinem Kollegen Umweltpolitiker Jonas Pohlmann. Die Teilnahme dort war ganz hilfreich. Da gab es eine ganze Reihe von Informationen, die eine ganz gute Inspiration für die heutige Debatte sind; denn wie immer bei den Waldbesitzern gab es dort recht klare politische Ansagen. Die sind immer sehr gut verständlich. Meine Damen und Herren, dieser kleine bundespolitische Ausflug sei mir gestattet: Dort wurde dem Referentenentwurf zur Neuordnung des Bundeswaldgesetzes eine glasklare Absage erteilt ‑ das führt uns gleich zu dem Thema hier im Landtag ‑, und das vor allem, meine Damen und Herren, mit dem Hinweis auf die ausufernde Übergriffigkeit des Staates und das damit zum Ausdruck gebrachte Misstrauen gegenüber den Waldbesitzern, den Familien, die sich tagtäglich um ihre Wälder und damit um ihr Eigentum kümmern. Ich kann Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen, hier nur ans Herz legen, sich an Ihre Bundestagsabgeordneten zu wenden, damit dieser Entwurf ganz schnell wieder in der Schublade verschwindet. Meine Damen und Herren, zurück zum Thema im Landtag. Eines wurde gestern sehr, sehr deutlich. Das war der Wunsch nach einem Abbau überflüssiger Bürokratie, Regelwerke und Bevormundung. Vor allem war es auch der Wunsch nach mehr Vertrauen in die Fähigkeiten der Waldbesitzer und damit eben auch mehr Wertschätzung für ihre Arbeit. Mit Blick auf Ihren Entschließungsantrag wollen wir als CDU sehr wohl anerkennen, dass er durchaus auch einige richtige Punkte aufgreift. Das war in Teilen auch in der Anhörung im Ausschuss zu vernehmen. Aber in diversen Details konnten Sie sich abermals nicht so ganz der Versuchung widersetzen, den Waldbesitzern wieder kleinteilige und neue Vorschriften machen zu wollen. Ich erinnere gerne daran, dass mehr als die Hälfte des niedersächsischen Waldes in privater Hand ist. Ich will hierzu vier Punkte aufgreifen: Es bedarf, meine Damen und Herren, Herr Penno, keiner weiteren Regulierung des Verhältnisses zwischen Jägern und Waldbesitzern. Das vorhandene Regelwerk gibt alle Möglichkeiten für ein vernünftiges Miteinander her. Da bedarf es keiner verschärften Vorgaben für Abschüsse. Um es einmal ganz klar zu sagen: Für uns als CDU-Fraktion gilt das Primat „Wald und Wild im vernünftigen Miteinander“. Genauso verhält es sich auch beim Thema Kahlschläge. Das ist hinlänglich und ausreichend geregelt. Hier noch weitere Verkomplizierungen einziehen zu wollen, geht schlicht und ergreifend am praktischen Leben, das draußen im Wald stattfindet, vorbei. Stichwort Praxis: Leider haben Sie die Kritik von Praktikern in der Anhörung zu zwei weiteren für uns durchaus neuralgischen Punkten nicht angenommen und auch in Ihrem Änderungsvorschlag nicht berücksichtigt. Ich kann Ihnen sagen, einige von diesen Experten kenne ich nun schon mehrere Jahre. Die wissen sehr wohl, wovon sie sprechen. So hat der Waldbesitzerverband auf die Notwendigkeit hingewiesen, in besonderen Situationen auch Pflanzenschutzmittel anwenden zu können. Das hat Sie nicht daran gehindert, Punkt 18 genau so stehen zu lassen. Damit drängt sich wieder für den Außenstehenden der Eindruck auf, es müsse dringend gehandelt werden, so ganz pauschal im Sinne von: Weniger Pflanzenschutz zu fordern, macht sich irgendwie immer gut - zumindest auf Ihrem nächsten Parteitag. Meine Damen und Herren, um es noch mal klar zu sagen und zu verdeutlichen: Der Anteil von Pflanzenschutzmitteln im Wald am Gesamtaufwand von Pflanzenschutzmitteln beträgt 0,1 %. 0,1 %! Das sind die Fälle, in denen man als Waldbesitzer ganz dringend auf diesen Pflanzenschutz angewiesen ist. Ich kann Ihnen sagen, auf den Weg, Pflanzenschutzmittel zu verschwenden und Geld zu verplempern, macht sich ganz sicher kein einziger Waldbesitzer. Hinzu kommt ‑ um noch mal ein bisschen ins Fachliche einzusteigen ‑: Die Zulassung des einzig verbliebenen Mittels ‑ Karate Forst ‑ ist ausgelaufen. Es geht jetzt nur noch mittels Notfallzulassung. Das ist ohnehin schon kompliziert genug. Trotzdem ging es in Ihrem Antrag wieder nicht ohne diese übliche ‑ ich nenne es deutlich ‑ ideologische Rhetorik, warum auch immer. Ich finde das wirklich schade. eine Beendigung der Entwässerung von Wäldern mit Gräben zu beenden. Auch die Ausführungen gleich mehrerer Anzuhörender ‑ nicht nur des Waldbesitzerverbandes, sondern zum Beispiel auch der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt ‑ zu Ihrem Auftrag, prüfen, haben Sie recht professionell überhört. Aus unserer eigenen kleinen Forstwirtschaft kann ich Ihnen berichten, dass wir in den letzten Monaten händeringend darauf angewiesen waren, das Wasser auch mal wieder loswerden zu können; denn ebenso wie in der Landwirtschaft nimmt das Wetter eben keine Rücksicht auf etwaige politische Ideen. Wir sind alle miteinander gut beraten, den Leuten vor Ort nicht das Handwerkszeug zu nehmen, damit sie damit fertig werden können. Meine Damen und Herren, es hätte insgesamt ein guter Antrag werden können. Aber wir als CDU-Fraktion wollen eben diese Art und Weise der Bevormundung nicht. Auch in vermeintlich kleinen Dingen sind wir dagegen. Ich sage Ihnen, eine bessere Forstpolitik wäre für Niedersachsen wirklich machbar, wie unsere Arbeit im Ausschuss im Übrigen zeigt. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Niedersachsens Häfen am Limit - ohne Infrastruktur keine Energiedrehscheibe

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte CDU, da haben Sie beim Frühjahrsputz das Thema beim Aufräumen der schwarz-grünen Mottenkiste mal wiedergefunden; denn Sie haben im November 2023 zu diesem Thema nach der Wasserstoffkonferenz in Cuxhaven eine gleichlautende Pressemitteilung herausgegeben. Sie fordern Millionen für Investitionen, um Niedersachsen zur Energiedrehscheibe zu machen. Betrachtet man nur die Nachteile der Wasserstoffversorgung, so handelt es sich um ein Himmelfahrtskommando. Für das Gewinnen von grünem Wasserstoff benötigen Sie Unmengen von Strom, den Sie aus Windenergie erzeugen wollen, der aber in der entsprechenden Menge so gar nicht zur Verfügung stehen kann. Auch Unmengen von Trinkwasser werden dafür benötigt. Dieser Wasserstoff wird also ein knappes und sehr teures Gut bleiben. Das belegt übrigens das Münchener Umweltinstitut, welches erfahrungsgemäß keine große Nähe zur AfD hat. Wenn wir gerade beim Thema Windenergie sind: Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz wurde bereits der massive Ausbau der Windenergie auf See beschlossen. Wir reden hier von einer zusätzlichen Fläche von 300 ha, umgerechnet 3 Millionen m² Fläche für Windräder. Weiterhin werden hochbelastete Kaianlagen sowie Flächen für Umspannwerke, Konverter und Hochspannungsleitungen benötigt. Und das alles soll bis 2030, also in sechs Jahren, umgesetzt werden, also fertiggestellt sein. Das ist ein beispielloser Eingriff in die Natur, nur um diese absurde Energiewende umzusetzen! Ganz zu schweigen von den Vögeln, die durch solche Anlagen tausendfach verenden. Werte CDU, schauen Sie sich mal die „Tatort“-Folge „Wer Wind erntet, sät Sturm!“ an! In Ihrem Drang, die Welt retten zu wollen, berauschen Sie sich als Vertreter der Altparteien am Traum von kostenloser grüner und unendlich vorhandener Energie. Nur: Mit den Gesetzen der Physik lässt sich nicht verhandeln. Fundamentale physikalische und ökonomische Grundprinzipien ersetzen Sie durch Bauchgefühl oder durch Wunschdenken. Dabei ist doch klar, dass es sich hier nicht um grundlastfähige Energie handelt. Als Industrieland benötigen wir nun mal eine grundlastfähige Energieversorgung, und das funktioniert nur durch Kern-, Kohle- und Gaskraftwerke. Energie muss dann verfügbar sein, wenn man sie benötigt, und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. Speichern können Sie die grüne Energie auch nicht. Hier fehlen Ihnen die technischen Möglichkeiten. Allein das wissen Sie doch bereits, und trotzdem halten Sie aus ideologischen Gründen an dieser industrie- und umweltfeindlichen Politik fest. Das Ergebnis sind die weltweit mit höchsten Energiekosten mit den bekannten Konsequenzen: Die Industrie verlegt Standorte ins Ausland, den Bürgern wird noch tiefer ins Portemonnaie gegriffen, und das Wirtschaftswachstum bewegt sich rückläufig. Auch vom Thema LNG sind Sie ja so begeistert. Nur um wiederum politische Ideologien durchzusetzen, befinden sich demnächst zwei LNG-Terminals mitten im Weltnaturerbe Wattenmeer, meiner wunderschönen Heimat. Ich verstehe Sie nicht, Frau Jensen, Frau Beckmann und Herr Gäde. Das ist doch auch Ihre Heimat. Wollen Sie den Erhalt unserer Natur in der Region fördern oder sie auf diese Art und Weise zerstören? Sehr geehrte CDU, Sie fordern allen Ernstes von einer rot-grünen Landesregierung Investitionen in die heimische Wirtschaft. Dabei wissen Sie es doch schon lange selber, dass die Ampelparteien unsere Steuergelder bevorzugt für rot-grüne Projekte ins Ausland verschleudern. Das hat zumindest eine Anfrage Ihrer Parteifreunde in Berlin ergeben. Das zeigt mal wieder, dass Ihr Antrag nur dazu dient, um sich etwas grünes Profil zuzulegen, wobei sich diese Partei gerade selber abschafft. Aber somit haben Sie wieder einmal den Beweis geliefert: Wer Schwarz wählt, bekommt Grün. Vielen Dank fürs Zuhören.

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Björn Meyer SPD

Den Dienst in der Landesverwaltung attraktiver gestalten. Die Verlegung der Steuerakademie nach Hannover prüfen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nordkirchen in Nordrhein-Westfalen, Bad Malente-Krummsee in Schleswig-Holstein, Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern oder auch Bad Eilsen und Rinteln im Weserbergland - was haben diese Orte gemeinsam? - Klar, alles touristische Highlights in ihren Bundesländern! Aber das ist natürlich nicht das, worüber wir heute sprechen wollen. Sie haben es sich sicherlich schon gedacht: Dort werden natürlich auch Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte der entsprechenden Bundesländer ausgebildet, und zwar entweder in der dualen Ausbildung in nur zwei Jahren oder im dualen Studium in nur drei Jahren. Sehr geehrte Damen und Herren, ich selbst habe mich damals für genau dieses Studium in Rinteln entschieden. Ich habe übrigens viele Jahre als Personalratsmitglied Bewerbungsgespräche begleitet. Ich war auf vielen Berufsmessen, um für die Finanzverwaltung zu werben. Und ich habe selbst als Gastdozent in Bad Eilsen unterrichtet. Da habe ich natürlich viele Gespräche geführt und auch gefragt: Warum hast du dich eigentlich für diesen attraktiven Beruf entschieden? Oder was sprach damals eigentlich dagegen? Wenn ich Ihren Antrag auf Verlegung der Schule lese, dann müsste das ungefähr so laufen: Eine angehende Studentin googelt Studienorte und findet Folgendes heraus: „Bekannt als lebendige Fachwerkstadt an der Weser, ist die Stadt Rinteln ein guter Ausgangspunkt für einen Aufenthalt im Weserbergland. Entdecken Sie bei einer historischen Stadtführung eine Vielzahl an spannenden Geschichten und lassen Sie sich von den prachtvollen Weserrenaissance-Bauten verzaubern.“ Reaktion A: Mega! Das wollte ich schon immer in meinen 21 Monaten Fachtheorie erleben. Auf geht’s, ich bewerbe mich! Reaktion B ‑ die müssten Sie wahrscheinlich da rauslesen ‑: Oh mein Gott! Rinteln hat nur 30 000 Einwohner, und mit dem Zug komme ich da gar nicht erst hin. Ich suche mir etwas anderes. Sehr geehrte Damen und Herren, so läuft das nicht. Für fast alle, mit denen ich gesprochen habe ‑ mich damals eingeschlossen ‑, war es so ‑ jetzt müssen meine Kollegen aus dem Weserbergland stark sein ‑: Bis zur Entscheidung über die Berufswahl war es ziemlich egal, wo der Studien- oder Ausbildungsort für die Fachtheorie ist - egal, ob es um die 21 Monate Fachtheorie im Studium oder um die 8 Monate mit dem theoretischen Teil in der Ausbildung geht. Wenn man sich erst mal entschieden hat ‑ da gebe ich Ihnen recht ‑, wäre es natürlich schon cooler, in einer großen Stadt zu studieren. Gar keine Frage! Aber ich kenne niemanden, der wegen des Standorts der Steuerakademie die Finanzverwaltung verlassen hat. Wenn ich aber zukünftige Beamtinnen und Beamte frage: „Warum hast du dich für diesen Arbeitsplatz entschieden?“, dann steht an Platz 1 nicht etwa der Standort der Steuerakademie, sondern der sichere Arbeitsplatz, ganz klar! An Platz 2 steht meistens die Vergütung. 1 260 Euro in der Ausbildung oder 1 320 Euro im Studium, das ist ganz ordentlich. Dann steht vor allen Dingen im ländlichen Raum ‑ wo ich herkomme ‑ oft an Platz 3: ein attraktiver Arbeitsplatz direkt vor Ort, ich kann direkt an meinem Wohnort arbeiten. - Das ist wirklich attraktiv, und das macht unsere Finanzverwaltung im Land Niedersachsen aus, meine Damen und Herren. Nicht ganz unentscheidend sind natürlich flexible Arbeitszeiten. Das ist auch bei uns in der Finanzverwaltung wirklich extrem gut. Zur Wahrheit gehört auch: Die Bewerberzahlen gehen zurück. Das ist bei dem aktuellen Fachkräftemangel allerdings keine Überraschung. Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass aktive Beschäftigte die Finanzverwaltung in Richtung der freien Wirtschaft verlassen, weil dort einfach besser bezahlt wird. Deshalb ist es natürlich richtig, den Beruf attraktiver zu gestalten. In den letzten Jahren ist da einiges passiert. Digitalisierung: Jeder Azubi, jeder Student, jede Studentin bekommt am ersten Tag ein Tablet in die Hand gedrückt. Wir haben einen volldigitalen Unterricht. Homeoffice und Telearbeit sind seit wenigen Jahren absolute Selbstverständlichkeit in der Finanzverwaltung. Die Arbeitszeiten wurden, wie gesagt, immer mehr flexibilisiert. Wartezeiten auf Beförderung ‑ das finde ich wichtig ‑ sind durch Stellenhebungen verringert worden. Wir machen auch kleine Sachen wie das Job-Bike. Keine Frage, dieser Beruf muss noch attraktiver werden und noch mehr Wertschätzung erfahren. Denn ohne Finanzverwaltung ist kein Staat zu machen. Jetzt zu Ihrem Vorschlag: Sie planen knapp 10 Millionen Euro für die Verlegung in die KWA 4 ein. Jetzt habe ich mal ein bisschen recherchiert. Ich bin ein Freund von Fakten. Ich weiß, bei Ihnen ist das nicht jeder. Nur ein Beispiel: Der geringste Betrag, den ich gefunden habe, um ein ‑ ich nenne es mal: ‑ Hotelzimmer zu bauen ‑ denn das ist das, was wir in der KWA 4 eigentlich machen müssten ‑, ist ungefähr 25 000 Euro pro Zimmer. Jetzt müssen wir sehen, dass wir in Rinteln und Bad Eilsen zusammen gerade 328 Betten haben, und Sie wollen die Studenten ja noch mit unterbringen. Das heißt, wir brauchen mindestens 500 Betten. Wenn ich das hochrechne, brauche ich mindestens 12,5 Millionen Euro nur für die Zimmer. Wenn ich mit 50 000 Euro rechne ‑ was durchaus ein realistischer Wert ist ‑, sind es 25 Millionen Euro. Dann fehlen noch 46 Hörsäle, die wir gerade am Standort haben, und die Verwaltung. Wir kommen also mit 10 Millionen Euro lange nicht hin. Wir müssen sehr viel mehr Geld ausgeben. Jetzt lassen wir einmal die Kosten außen vor. Was spricht eigentlich für Hannover? - Da ist mehr los, ganz klar. Und Hannover ist leichter mit dem ÖPNV zu erreichen, das ist auch ganz klar. Aber was spricht dagegen? - Die Steuerakademie ist am Standort etabliert. Ungefähr 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind da vor Ort und haben ihren Wohnort dort. Sie können sich das mit ihrem Gehalt in Hannover garantiert nicht so gut leisten wie in Bad Eilsen und in Rinteln. Und in die Schule ist in den letzten Jahren immer mehr investiert worden. Sie ist eben mittlerweile ziemlich weit auf den Stand der Zeit gebracht worden. Sie ist ein erheblicher Standortfaktor in der Region. Andere Länder haben ihre Schulen ‑ das haben wir gerade gehört ‑ auch weitgehend jwd. Das liegt einfach daran, dass man sich im ländlichen Raum vielleicht auch ein bisschen besser auf die Sache konzentrieren kann. Und ich als Dorfkind kann sagen: Die Gemeinschaft stärkt sich im ländlichen Raum vielleicht auch ein bisschen besser. Sehr geehrte Damen und Herren, warum sollen wir mehr als 10 Millionen Euro ausgeben, um den ländlichen Raum zu schwächen ‑ und das im Weserbergland ‑, und wie sollen wir das dem Steuerzahlerbund oder dem Landesrechnungshof oder auch der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, die sich ganz klar für den Standort ausspricht, erklären? Wir sollten uns lieber mit den Sachen beschäftigen, die den Job wirklich attraktiver machen: zum Beispiel mit einem Anbau für Einbettzimmer oder, wenn dort kein Platz mehr ist, vielleicht mit einem dritten Standort, vielleicht in der Nähe von Oldenburg oder in der Nähe von Braunschweig. Dann hat man kürzere Wege. Nach Hannover ist der Weg von Bad Eilsen aus übrigens gar nicht so weit. Wir müssen die Aufstiegschancen verbessern, und wir müssen die Wartezeit auf Beförderungen noch mehr reduzieren. Und wir müssen den Beschäftigten einfach mehr Wertschätzung entgegenbringen. Dazu gehören zum Beispiel die Einführung betrieblicher Fitnessangebote, die Sanierung weiterer Finanzämter - und das Geld einfach an einem Standort zu investieren, den wir schon haben. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

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Julia Retzlaff SPD

Integration von zugewanderten Fach- und Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt nachhaltig und regional fokussiert stärken

Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache es nicht ganz so lang. Ich denke aber, dass man die Ausführungen des Kollegen Uhlen nicht unerwidert stehen lassen kann. Ich glaube, Sie haben den Antrag doch nicht in aller Tiefe verstanden. Vielleicht wollten Sie ihn auch bewusst ein bisschen verdrehen, weil Sie eine gute Arbeit der Regierungsfraktionen einfach nicht so stehen lassen können. Dafür habe ich auch ein bisschen Verständnis. Die Punkte 2 und 3 unseres Antrages sind mitnichten abgearbeitet. Es geht darum, dass wir die Start-Guide-Projekte noch einmal ausbauen. Wege der Digitalisierung sollen genutzt werden. Das ist nicht erledigt. Punkt 1 ist erledigt. Das ist gut, richtig und wichtig so. Da hat uns die Zeit glücklicherweise positiv überholt. Punkt 2 ist mitnichten erledigt. Das ist ein Auftrag an die Landesregierung, da weiter tätig zu werden. Wir als regierungstragende Fraktionen pflegen mit den Ministerien eine gute Zusammenarbeit. Ich kann das besonders für unser Sozialministerium sagen. Wir sind froh, dass wir das gut abstimmen, und sind uns auch sicher, dass wir das mit den Mitteln, die wir über die politische Liste zur Verfügung stellen konnten, so hinbekommen werden. Auch Punkt 3 ist nicht abgearbeitet. Unter Punkt 3 steht, dass ein Konzept erarbeitet werden soll, um zum Beispiel zu klären, welches Personal man braucht, damit die Welcome-Center vor Ort gut arbeiten können. Das wollen wir in Erfahrung bringen. Dahinter steht unser politischer Wunsch, ‑ Letzter Satz! ‑ das weiter auszubauen. Das ist alles nicht abgearbeitet, wie Herr Uhlen behauptet. Wir wollen auch nichts gleichmachen, wir wollen gleiches Niveau herstellen. Frau Retzlaff, Sie müssen zum Ende kommen. Das ist ein feiner Unterschied. Danke schön.

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Marten Gäde SPD

Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!

Vielen Dank, Frau Kollegin Behrendt. - Herr Kollege Gäde möchte antworten. Bitte schön! Frau Behrendt, ich versuche, das ein bisschen herunterzukochen. Sie reden hier von Beispielen aus anderen Bundesländern, die fünf Jahre zurückliegen und die nichts mit Niedersachsen zu tun haben - rein gar nichts! Ich habe Ihnen hier ausführlich die gesetzliche Grundlage geschildert. Sie hören hier nicht zu. Das zeigen Sie immer wieder, auch im Ausschuss. Heute haben Sie das hier auch wieder gezeigt. Und, wie gesagt, es hat mit Niedersachsen gar nichts zu tun. Das zeigt ja auch, dass es Ihnen gar nicht um Niedersachsen geht, sondern nur um sich selbst. Das unterscheidet uns nämlich. Uns geht es um Niedersachsen. Uns geht es um gute Politik für unser Land. Wir setzen uns dafür ein, dass es den Menschen besser geht - nicht Sie!

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Deniz Kurku SPD

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein Trauerspiel, Herr Bothe, aber eines mit Ansage und vor allen Dingen mit viel Taktik. Ich möchte hier heute die Gelegenheit nutzen, mich zunächst bei der sehr geschätzten Kollegin Djenabou Diallo-Hartmann noch einmal zu bedanken, die uns hier in diesem Hause in der ersten Beratung ‑ viele mögen sich erinnern ‑ von dem ganz persönlichen Schicksal ihrer Familie berichtet hat. Mich hat das getroffen und auch betroffen gemacht. Das war für sie sicherlich kein einfacher Schritt, aber einer, der neben all den Zahlen und Statistiken den Blick auf das lenkt, worum es eigentlich geht, nämlich auf die menschliche Dimension. Vielen Dank dafür! Gar nicht in Ihre Richtung, Herr Bothe, sondern vielmehr all diejenigen Menschen, die Ihrer Partei noch die Stimme geben, ganz gleich, ob sie sich als konservativ oder bürgerlich bezeichnen, frage ich, wie sie damit klarkommen, dass sich ein innenpolitischer Sprecher wie Sie hier hinstellt und immer wieder solche Dinge behauptet und äußert. Ich finde das sehr fragwürdig. Ich könnte dazu eine ganze Menge zitieren, aber ich lasse das erst einmal. Unerträglich finde ich es allerdings, wenn Sie im Zusammenhang mit der schrecklichen Flucht über das Meer ‑ und auch bei der Nutzung von Notrufsystemen, wenn es um diese App geht ‑ von einem kostenlosen Taxiruf oder, wie auf Facebook, von einem Shuttleservice sprechen. Dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein! Ich finde, das ist dieser Sachlage wirklich nicht angemessen. Zum Antrag und kurz und knapp zur Einlassung auf Facebook: Die Unterrichtung durch die Landesregierung hat klar gezeigt, dass die Seenotrettung eine völkerrechtliche Verpflichtung ist, ein Bestandteil des internationalen Seerechts, aber vor allem ‑ ich habe es eben gesagt ‑ ein Gebot der Menschlichkeit. Zu den Kommunen: Da bin ich auch als Kommunalpolitiker echt angefasst; das sage ich Ihnen ganz persönlich. - Schön, dass Sie es sind; dann agieren Sie bitte auch so! Ich finde, man muss dann auch das Selbstverwaltungs- und Entscheidungsrecht der Kommunen entsprechend akzeptieren und respektieren - ob es Ihnen nun passt oder nicht, und nicht immer nur, wie es bei Ihnen gerade in den Kram passt. Ob sie eine Patenschaft für ein Rettungsschiff übernehmen möchten, ob sie vielleicht sogar Geldleistungen in ihre Haushalte stellen möchten, das entscheiden die Kommunen vor Ort und nicht wir hier. Wir haben hier im Plenum schon darüber diskutiert, was auf der EU-Ebene und auch auf der Bundesebene besser laufen sollte. Ich glaube, das müssen wir hier nicht zu weit vertiefen. Zur richtigen und auch wichtigen Bekämpfung von Schleuserkriminalität, auch auf der Bundesebene, hat sich unsere Ministerin Daniela Behrens hier bereits bei der ersten Beratung eingehend ausgelassen. Zu den Kernfakten des Antrags der AfD fordere ich Sie ganz klar auf, sich noch einmal mit der wissenschaftlichen Studie des Projekts „Seenotrettung im Mittelmeer“ des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) und anderen auseinanderzusetzen. Keine Panik, AfD-Fraktion! Sie brauchen keine Angst zu haben, nur weil ich die Worte „Migration“ und „Integration“ benutzt habe. Die Studie wurde unter nature.com/scientificreports veröffentlicht. Nicht, dass es später heißt, ich hätte mir hier irgendetwas zusammengesucht! Die Studie zeigt ganz klar, dass es keine Pull-Effekte durch Seenotrettung gibt. Such- und Rettungsaktionen sorgen nicht für Anreize und damit indirekt für mehr Tote. Andere Faktoren wie die Konflikte in den Ländern sowie ökonomische und ökologische Bedingungen, aber auch anderes, sind viel ausschlaggebender. Abgesehen von alldem ‑ das möchte ich an der Stelle noch sagen ‑ bin ich sehr überrascht über Ihr Vorgehen, Herr Bothe. Gestern habe ich mir Ihre Rede noch einmal vorgenommen, die Sie in der ersten Beratung gehalten haben, und neben die Rede Ihres ‑ ich glaube, ich kann das an der Stelle sagen ‑ auch aus anderen Zusammenhängen nicht ganz unbekannten AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner vom 19. Oktober letzten Jahres gelegt. Das Ergebnis, da können Sie sich alle sicher sein ‑ ‑ ‑ Ich sage es mal andersherum. Ich kann Sie beruhigen: Ich werde jetzt mit Ihnen hier keine Textarbeit machen. Das würde ich den geschätzten Kollegen aus den anderen drei Fraktionen nicht antun wollen. Wenn man die Reden nebeneinanderlegt, dann ist das Ergebnis sehr auffällig. - Auch das! Eine Bundestagsrede von Herrn Brandner zu nehmen, sie ein bisschen durchzuschütteln, ein paar Bezeichnungen an der einen oder anderen Ecke vielleicht noch ein bisschen zu verändern, hier und da mit einem Vorwurf zu garnieren, dass das Land „durch Massenmigration aus dem arabisch-afrikanischen Raum … vor die Hunde“ geht, dann ein paar Attacken gegen die Landesregierung, und dann noch etwas gegen kommunale Entscheidungen, die Ihnen nicht in den Kram passen, und schließlich ein bisschen schütteln - und fertig ist der Mix. Entschuldigen Sie, das ist eindeutig zu wenig, aber sicher auch nicht der einzige Grund, warum wir diesen Antrag hier heute ablehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank. - Herr Minister Philippi antwortet. Frau Präsidentin! Liebe Frau Meyer, ja, das Wohnen im ländlichen Raum ist durchaus schön. Ich habe dort auch lange Zeit gelebt. Erstaunlicherweise gibt es aber gerade in den ländlichen Räumen extrem viele Angebote für Versorgung und Pflegeheime. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen ist uns natürlich auf der ganzen Linie besonders wichtig. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen muss es uns gelingen, dass auch die Menschen in den ländlichen Räumen gut und insbesondere verlässlich versorgt werden, wenn sie einer Pflege bedürfen. Die Sicherstellung der Versorgung ist gesetzlich auf mehrere Schultern verteilt - von den Pflegekassen über Bund, Länder und Kommunen bis hin zu den Einrichtungsbetreibern. Wir als Land sind aktiv darin, unseren Beitrag dafür zu leisten, dass die Pflegebedürftigen auf eine gute Infrastruktur zurückgreifen können. Die Konzertierte Aktion Pflege Niedersachsen, die Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und unsere Einflussnahme auf die Pflegereformen im Bund habe ich bereits erwähnt. Lassen Sie mich drei oder vier für mich wichtige weitere Punkte nennen: Erstens. Mit der im Januar 2021 in Kraft getretenen Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes haben wir die Vorgaben zur Erstellung von örtlichen Pflegeberichten und zur Durchführung von örtlichen Pflegekonferenzen konkretisiert. Ich habe das schon erwähnt. Wir wollen das konkretisieren und das durch die Erstellung des Landespflegeberichtes alle vier Jahre mit der Pflegestatistik synchronisieren und auf diese Art und Weise feststellen, wo Bedarfe bzw. auch Kapazitäten sind. Mit dem Projekt Komm.Care unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Pflegeberichterstattung zu entwickeln und wichtige Erkenntnisse zu den Bedarfen vor Ort und für die Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft zu gewinnen. Zweitens. Mit unseren Förderprogrammen „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ und „Wohnen und Pflege im Alter“ unterstützen wir in ganz Niedersachsen modellhafte Ansätze, mit denen sich insbesondere auf dem Land die Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln lässt. Zukunftsweisende Ansätze können andernorts natürlich übernommen werden. Drittens. Mit einer neuen Anerkennungsverordnung haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass sich auch Einzelpersonen für Angebote zur Unterstützung im Alltag ‑ AZUA ist die schöne Abkürzung ‑ anerkennen lassen können. So können wir bereits Hunderte neue Helferinnen und Helfer gewinnen. Auch so verbessern wir die Versorgung im ganzen Land. Pflegende Angehörige werden auch dadurch entlastet. Viertens. Auch für die Ausweitung des Kurzzeitpflegeangebotes haben wir viel getan. Ich habe schon die Einigung für Niedersachsen bezüglich einer deutlich besseren Finanzierung von Kurzzeitpflegeplätzen im Rahmen der KAP.Ni erwähnt. Zudem hat das Land über das Niedersächsische Pflegegesetz eine Förderung der Freihaltung von Heimplätzen für Kurzzeitpflege eingeführt. Sie sehen also: Wir unternehmen alles, was auf Landesebene möglich ist, um die pflegerische Versorgung in Niedersachsen zukunftsfest zu gestalten und weiterzuentwickeln. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. ‑ Die vierte Zusatzfrage aus der

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Marcel Scharrelmann CDU

Technologieoffen in die Zukunft - es braucht das Aus vom Verbrenner-Aus!

Totengräberin der Elektromobilität. Herr Bratmann, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Scharrelmann zu? Immer gerne. Bitte sehr! Bitte! Verehrter Kollege Bratmann, vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. Es gab gestern Abend eine Veranstaltung, einen Talk der MTU, bei dem sich der Wirtschaftsminister klar äußerte und in der Diskussion sagte, dass es weiterhin beides geben wird: Verbrenner und Elektroantrieb. Wie bewerten Sie diese Situation für den hier vorliegenden Antrag für die nächsten Jahre und für die Zukunft? Das habe ich gerade selber gesagt: Es wird weiterhin

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Daniela Behrens SPD

Der ausufernden Messerkriminalität wirksam entgegentreten und die Täter benennen!

Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Rednern von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen für die sehr sachliche und fachliche Debatte. Ich glaube, dass das in diesem Themenbereich wichtig ist. Denn wir haben die Situation, dass wir natürlich in einem der sichersten Bundesländer leben. Wir haben noch nie so viele Polizistinnen und Polizisten im Einsatz gehabt wie heute. Was die Polizeiliche Kriminalstatistik angeht, haben wir besorgniserregende Einzelphänomene. Aber wir haben insgesamt ein Niveau, auf dem sich unsere Bürgerinnen und Bürger sicher fühlen. Die Dunkelfeldstudie des Landeskriminalamts Niedersachsen hat noch einmal sehr deutlich gemacht, dass sich über 90 % unserer Bevölkerung in Niedersachsen sehr sicher fühlen. Das können die Menschen auch, meine Damen und Herren. Nichtsdestoweniger gibt es Problembereiche, auf die wir schauen müssen. Das Thema Messerkriminalität ist ein solcher Problembereich. Daher ist es nichts, was wir ignorieren können. Auch mich besorgt das sehr. Wenn wir uns jetzt anschauen, ob uns der Antrag, den die AfD hier vorgelegt hat, in dieser Debatte weiterhilft, dann kann ich sagen: Der Antrag hilft uns gar nicht weiter. Denn das darin geforderte Lagebild, das ja, ehrlich gesagt, ein Menschenbild ist und kein Lagebild, hilft mit Sicherheit nicht. Die niedersächsische Polizei führt nämlich schon sehr lange, seit 2018 ‑ ‑ ‑ Frau Ministerin, warten Sie bitte ganz kurz. Ich habe die Bitte, dass die drei Herren ihre Plätze wieder einnehmen und die Gespräche einstellen. Dann können Sie fortfahren. - Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das Land Niedersachsen besitzt ein solches Lagebild bereits. Wir verfügen über ausreichend statistische Auswertungen. Das habe ich am Montag im Rahmen der Darstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik sehr ausführlich dargestellt. Wir haben insgesamt seit 2018 über das Landeskriminalamt eine sehr differenzierte Betrachtung zur Verwendung von Stichwaffen. Deswegen haben wir, was das Thema Messerangriffe angeht, keine Erkenntnisprobleme, wo was passiert. Daher hilft auch der AfD-Antrag gar nicht weiter. Was wir brauchen, sind Objektivität und Fakten. Die sind nämlich für die Polizeiarbeit entscheidend, und die haben wir in unseren Lagebildern. Darüber hinaus brauchen wir in diesem Fall keine Daten. Die Messerangriffe sind in der Tat besorgniserregend. Wir haben ‑ die Zahlen haben Sie vorhin auch schon in der Debatte erwähnt ‑ im vergangenen Jahr über 3 000 Messerangriffe registriert. Das sind knapp 9 % mehr als im Vorjahr. Die Hälfte der Fälle entfällt in der Tat auf den Tatbestand der Bedrohung. Wenn man in die Statistik schaut, sieht man sehr deutlich, dass es sich bei Messerangriffen um ein stark männlich dominiertes Phänomen handelt. 87 % der Tatverdächtigen sind Männer, meine Damen und Herren. 70 % der Tatverdächtigten sind mindestens 21 Jahre alt. Der Anteil der nicht deutschen Tatverdächtigen liegt bei 41 %. Bei den Jugendlichen, egal ob deutsch oder nicht deutsch, stellen wir im Vergleich der Jahre 2022 und 2023 eine Steigerung der Fälle um ca. 12 % und bei den Heranwachsenden einen Anstieg um ca. 18 % fest, insgesamt also einen überproportionalen Anstieg im Bereich der jungen Tatverdächtigen. Kurzgefasst: Das Thema Messer ist ein Problem von jungen Männern. Darauf müssen wir natürlich mit unseren Maßnahmen eingehen und genau anschauen, wie wir damit umgehen. Für mich ist sehr deutlich, dass wir uns nicht von Herkunft oder sozialem Status leiten lassen dürfen ‑ ehrlich gesagt, ist dem Opfer nämlich egal, von wem es angegriffen wird ‑, sondern insgesamt schauen müssen. Daher halte ich die Ausweitung von Waffenverbotszonen in Niedersachsen gerade in den Städten für ein sehr gutes Instrument, um insgesamt die Kriminalität zu reduzieren und die Kontrolldichte in unseren Städten zu verbessern. Sie wissen, dass die Entscheidung zur Einrichtung einer Waffenverbotszone eine kommunale Entscheidung ist. Daher sind wir mit den Kommunen dazu im Gespräch. Das alleine wird aber nicht reichen; auch das haben Sie in der Debatte gerade gesagt. Wir brauchen auch eine gute Täterarbeit, eine gute Jugendarbeit, eine gute Schulsozialarbeit, um das Ganze mit den jungen Männern, die offensichtlich das Messer als adäquate Antwort auf Probleme und auf Diskussionen sehen, anzugehen. Deswegen gibt es nicht nur bei mir im Haus eine Debatte dazu, sondern Kultus‑, Sozial‑, Innen‑ und Justizressort arbeiten zusammen, um sich mit diesem Phänomen intensiver zu beschäftigen; denn das Thema ist nicht alleine von der Polizei zu behandeln. Insgesamt, meine Damen und Herren ‑ damit komme ich zum Schluss ‑, kann man sagen: Niedersachsen ist und bleibt ein sicheres Bundesland. Die niedersächsische Polizei konnte im letzten Jahr je 100 Fälle mehr als 62 Tatverdächtige ermitteln. Das ist eine sehr gute Bilanz. Sie liegt weit über dem Zehnjahresdurchschnitt. Daher können alle, die sich auf die Polizei Niedersachsen verlassen, sehr gut schlafen; denn sie ist sehr verlässlich und sorgt dafür, dass wir sicher und gut in Niedersachsen leben können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Christoph Bratmann SPD

Technologieoffen in die Zukunft - es braucht das Aus vom Verbrenner-Aus!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag der CDU-Fraktion erkläre ich den Europawahlkampf im Niedersächsischen Landtag für eröffnet. Die CDU versucht ja auf vielen Ebenen ‑ gerade auch in anderen Bundesländern ‑ solche Anträge zum „Aus vom Verbrenner-Aus“ zu stellen. Wir wissen, dass es auch auf der Ebene der EVP diese Debatte gibt. Und es gibt verschiedene Zeitungsartikel dazu, ob das nun die Bild ist oder der Focus, die in etwa titeln: Das Verbrenner-Verbot steht vor dem Aus. - Das deckt sich aber nicht mit den Fakten, und das deckt sich im Moment auch nicht mit den politischen Entwicklungen, auch nicht im Bereich der EVP auf europäischer Ebene. Und somit titelt der Spiegel am heutigen Tage: „Die unerwiderte Verbrenner-Liebe der CDU“. Denn eines ist klar: Das Thema Antrieb wird hochemotional diskutiert, und das ist auch nachvollziehbar. Der Mensch lebt von Gewohnheiten, und der Verbrenner ist eine Gewohnheit. Den Verbrenner haben wir liebgewonnen. Insbesondere der VW-Konzern hat in der Vergangenheit hervorragende Verbrennerautos gebaut. Ich selbst fahre auch immer noch eins. Und es ist auch in Zukunft weder verboten, Verbrenner zu kaufen oder Verbrenner zu fahren, noch besteht eine Pflicht, E‑Autos zu fahren. Festgelegt ist allerdings auf EU-Ebene das Ziel, Klimaneutralität zu erreichen, im Rahmen des Green Deal. Und daran darf nicht gerüttelt werden, im Sinne der nachfolgenden Generationen Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, da sind wir uns einig. Dieser Green Deal besagt bislang, dass ab 2035 nur noch Fahrzeuge, die keine klimaschädlichen Treibhausgase ausstoßen, fahren dürfen. Das ist faktisch ein Verbot von Diesel und Benziner. Bis dahin werden Flottengrenzwerte systematisch gesenkt. Und 2026 wird es eine Evaluierung geben. Inwieweit E‑Fuels ihren Beitrag leisten können, soll im Herbst dieses Jahres erneut geprüft werden. Da besteht in gewisser Hinsicht eine Technologieoffenheit. Diese Debatte gibt mir Gelegenheit, lieber Kollege Scharrelmann, mit einer ganz zentralen Falschbehauptung des Antrages aufzuräumen. In Ihrem Antrag heißt es nämlich: „Für den Verkehrssektor kommt hinzu, dass ein rein elektrischer Fahrzeugantrieb in den meisten Branchen auf absehbare Zeit nicht realisierbar ist. Bereiche wie die Landwirtschaft oder auch der Logistiksektor brauchen alternative klimafreundliche Kraftstoffe. Ein pauschales Verbrenner-Verbot steht diesem Weg entgegen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt dieses „pauschale Verbrenner-Verbot“ in diesen Bereichen nicht. Das Verbrenner-Verbot gilt nur für Pkw und leichte Lkw, nicht für landwirtschaftliche Maschinen, nicht für Baumaschinen und nicht für den Schwerlastverkehr. Von daher ist das eine Falschbehauptung, mit der Sie hier Politik machen, und das ganz bewusst, liebe Kolleginnen und Kollegen. Man kann also sagen: Trotz diverser Schlagzeilen, die es zum „Aus vom Verbrenner-Aus“ gibt, gibt es bisher auf EU-Ebene keine Beschlüsse dazu. Und es gibt auch keine Ankündigung einer Aufkündigung des Green Deal. Es ist ebenfalls soeben das Gerücht verbreitet worden, dass die deutsche Autolobby für den Erhalt des Verbrennungsmotors kämpft. Auch da ist das Gegenteil der Fall. Denn eines ist doch klar, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Scharrelmann, viel zu groß sind die Investitionen und viel zu weit ist der Strategiewechsel vollzogen, als dass man jetzt noch beispielsweise bei Volkswagen umdenken und sagen würde: Wir machen jetzt eine Renaissance des Verbrenners, forschen in eine ganz andere Richtung, werfen unsere Milliardeninvestitionen über den Haufen und versuchen jetzt, mit E‑Fuels die Klimaziele zu erreichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, von 2024 bis 2028 werden die deutschen Hersteller und Zulieferer weltweit rund 280 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung investieren und weitere 130 Milliarden Euro in den Neu- und Umbau von Werken. Eine Abkehr von bisherigen Vereinbarungen, eine völlige Veränderung der Rahmenbedingungen ‑ die Sie hier anstreben ‑ wird als kontraproduktiv empfunden, so die Aussagen verschiedener deutscher Automanager. Ich werde dazu gleich noch mehr sagen. Es gibt ja auch den als Autopapst bezeichneten Ferdinand Dudenhöffer. Der ist nun weder ein Sozialdemokrat noch ein Klimaaktivist. Er kritisiert die Initiative der EVP und der CDU fundamental und bezeichnet bereits Ursula von der Leyen als Totengräberin der Elektromobilität. Herr Bratmann, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Scharrelmann zu? Immer gerne. Bitte sehr! Bitte! Verehrter Kollege Bratmann, vielen

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Jörg Hillmer CDU

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Das kann ich nicht glauben. Deswegen, glaube ich ‑ ‑ ‑ Herr Kollege Bajus, ich glaube, die Frage ist angekommen. Herr Bajus, ich kann Ihnen das nicht ersparen. Es wäre Aufgabe der Bundesaußenministerin ‑ und die gehört Ihrer Partei an ‑, genau so etwas zu vereinbaren. Ich vernehme noch nicht einmal, dass sie sich darum bemüht. Genau das kritisiere ich. Wenn Sie erlauben, Herr Bajus: Zur Seenotrettung komme ich im weiteren Verlauf noch. Sie hätten abwarten können, bis ich darauf komme.

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Daniela Behrens SPD

Die unzureichende Abschiebepolitik endlich korrigieren, Vollzugsdefizite abbauen und ein professionelles Rückführungsmanagement durch Schaffung einer zentralen Landesausländerbehörde etablieren!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD ist und bleibt eine Ein-Themen-Partei. Sie tragen immer wieder das Thema Migration vor, weil Sie sich davon versprechen, Angst in der Bevölkerung zu schüren. Von dieser Angst leben Sie. Deswegen ist es klar, dass Sie das Thema immer wieder auf die Bühne heben. Ich will zwei Themen aus dem AfD-Antrag aufgreifen, um das noch einmal zu erläutern. Denn ich bin nichtsdestotrotz eine Optimistin und glaube, dass das, wenn man Themen immer wieder erklärt, irgendwann vielleicht auch bei der AfD ankommt. Daher möchte ich kurz zwei Themen bespiegeln, die auch in Ihrem Antrag deutlich werden. Einmal geht es um das Thema „Überarbeitung des Aufenthaltsrechts“, und das zweite Thema betrifft die Frage „Brauchen wir eine zentrale Stelle für Rückführungen in Niedersachsen?“ Beide Themen sind übrigens schon diverse Male ausführlich besprochen worden. Aber das Prinzip der Didaktik ist die Wiederholung, und deshalb nehme ich das auch sehr gerne an. Zum ersten Thema: Sie sind dafür, die Voraussetzungen für Bleiberechtsregelungen deutlich zu verschärfen, und Sie möchten das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht wieder abschaffen. Davor kann ich nur sehr dringend warnen. Denn gerade das stichtagsgebundene Chancenaufenthaltsrecht ist ein echter Neuanfang in der deutschen Migrationspolitik. Es bietet geduldeten Ausländerinnen und Ausländern neue Bleiberechtsperspektiven. Das Chancenaufenthaltsrecht ist mit der Erwartung verbunden, dass die Menschen diese einmalige Chance nutzen, noch fehlende Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt nachzuholen. Als Einwanderungsland sind wir angesichts des Mangels an Arbeitskräften darauf angewiesen, dass die hier lebenden Menschen gut integriert werden, dass wir ihre Kompetenzen nutzen und sie auf dem Arbeitsmarkt unterbringen. Diese Regelung ist ein Schritt, um aus der Praxis der Kettenduldungen herauszukommen und damit jahrelange Unsicherheit ‑ vor allen Dingen auch von jungen Menschen ‑ abzustellen. Denn diejenigen, die hier arbeiten, Steuern zahlen, anerkannte Mitbürgerinnen und Mitbürger sind, sollen hier ein Chancenaufenthaltsrecht bekommen. Dies abzuschaffen, wäre kontraproduktiv, meine Damen und Herren. Und wenn Sie sich im Ausschuss informieren lassen, dann sehen Sie auch, dass das Chancenaufenthaltsrecht in Niedersachsen sehr gut genutzt wird. Die Zahlen, die die Kommunen uns dazu vorlegen, sind sehr hoch. Von daher ist das ein Erfolgserlebnis. Zum zweiten Thema: Brauchen wir eine zentrale Landesausländerbehörde? Diese wird von der AfD immer wieder gefordert. Wir haben verschiedene Anfragen dazu beantwortet. Auch hier kann ich Ihnen sagen: Wir haben das oft diskutiert. Wir haben es auch pilotiert. Dabei wurde deutlich, dass eine reine Zentralisierung nicht das Patentrezept ist, um beispielsweise Rückführungen zu vollziehen. Wir haben langjährige Erfahrungen mit Rückführungsvollzug. Die Zentralisierung hat die Lage nicht verbessern können. Daher haben wir uns dagegen entschieden, eine zentrale Einrichtung zu schaffen. Es gibt kein einziges Argument ‑ auch die AfD hat keines vorgebracht ‑, das uns zu der Auffassung bewegen könnte, das sei ein Schlüssel, um das Thema Rückführung zu verbessern. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, die wir auf Ihre Anfragen hin immer wieder geliefert haben, sehen Sie, dass die Zahlen der Rückführungen in Niedersachsen übrigens leicht gestiegen sind. Wir arbeiten also sehr ernsthaft an dem Thema. Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Nein, von der AfD nicht. Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Es ist ganz klar: Das Thema Rückführung ist ein zentrales Element. Wenn es ein Asylrecht gibt, das Verfahren abgeschlossen ist und man das Land verlassen muss, ist die Rückführung natürlich das letzte Mittel. Um die Praxis der Rückführungen aber wirklich zu verbessern, brauchen wir Migrationsabkommen mit den Herkunftsländern, sodass die Menschen auch in ihre Herkunftsländer zurückgehen können. Der Abgeordnete Watermann hat das eben angesprochen. Die Bundesregierung will jetzt verschiedene Abkommen mit einzelnen Ländern abschließen. Das wird uns die Rückführung in diese Länder erleichtern. Das kann das Land Niedersachsen nicht alleine bewegen. Die Bundesregierung ist hier aber auf einem guten Weg. Das ist der wesentliche Schlüssel, um das Thema Rückführung zu verbessern. Auch das haben wir aber diverse Male miteinander besprochen. Die AfD möchte es nicht verstehen. Sie möchte es nicht hören, weil sie lieber Ängste und Sorgen verbreiten möchte. Das funktioniert aber leider bei dem Thema nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, vielen Dank. Sie haben zu Recht angefangen auszuführen, dass auch Niedersachsen eine Verantwortung darin hat, sich um die Pflegebedürftigen zu kümmern, und wir nicht alles auf den Bund schieben können. Sie haben schon ausführlich erläutert, was die KAP.Ni in der letzten Legislaturperiode gemacht hat, und Sie haben jetzt noch einmal speziell den Bereich der pflegenden Angehörigen herausgegriffen. Aber ich denke, das kann ja nicht alles sein. Wir haben da noch einiges zu tun. Gibt es noch weitere Punkte, die in der weiteren Runde der KAP.Ni angelegt sind, in denen Niedersachsen sich stark macht, dass wir hier in der Pflege wirklich gut aufgestellt sind?

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

nur eine Antwortmöglichkeit gibt. Die möchte Herr Kollege Bothe jetzt nutzen. Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegen! Frau Kollegin Camuz, ich glaube, wir haben beide keinen Abschluss in Rechtswissenschaft. Das haben wir gemeinsam. Sie studieren noch, und ich habe zwei andere Berufsabschlüsse. Deswegen kann ich dazu einfach Folgendes sagen: Man muss nicht Jurist sein, um das Grundgesetz lesen zu können. Das war auch den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ganz wichtig. Das Grundgesetz ist nämlich ein Abwehrrecht der Bürger gegen einen übergriffigen Staat. Es wurde für alle Bürger geschaffen. Das ist eigentlich auch für alle Bürger klar erkenntlich. Herr Kollege Calderone hat etwas angesprochen, das völlig richtig ist und das in unserem Gesetzentwurf auch genauso steht. Wir wollen Folgendes ändern: Die Worte „Jedermann hat“ sollen durch die Worte „Alle Deutschen und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben“ ersetzt werden. Damit ist das drin, und damit haben wir sämtliche Rechte in diesem Bereich abgegolten. Zweitens möchte ich noch sagen: Wir nehmen niemandem sein Demonstrationsrecht. Wir wollen nur folgenden Part aufnehmen, damit das vielleicht alle verstehen: „Versammlungen sonstiger Ausländer bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie kann erteilt werden, wenn Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht zu befürchten und Belange der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Niedersachsen nicht beeinträchtigt oder gefährdet sind.“ Es geht hier um Krawalle. Es geht hier beispielsweise um die Eritrea-Konflikte, es geht um die Pro-Palästina-Konflikte, wo wir als Staat auch handeln müssen, damit wir hier in Zukunft nicht bürgerkriegsähnliche Zustände haben. Darum geht es in unserem Gesetzentwurf. Er ist komplett grundgesetzkonform. Und alles andere sind Unkenrufe. Vielen Dank.

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Christian Fühner CDU

Für jeden eine Perspektive schaffen - Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss minimieren!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Frau Kollegin Lansmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund Ihrer kritischen Äußerungen zum Thema Förderschulen möchte ich Sie fragen ‑ auch wenn wir damit ein bisschen abdriften ‑, ob Sie dann dafür sind, dass auch weitere Förderschulen neben den Förderschulen Lernen abgeschafft werden sollen. Im Moment sind wir noch nicht daran, aber es ist natürlich ein Teil des inklusiven Lernsettings, dass man allen Kindern mit Förderbedarf die Möglichkeit gibt,

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Delia Klages AfD

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Kollegen waren so nett und haben mich informiert, dass man auch vom Saalmikrofon aus sprechen kann. Das würde ich jetzt ganz gerne mal machen. Herr Minister Philippi, wir haben gehört: Ohne Fachpflegepersonal geht gar nichts. Genau an der Stelle hapert es ja. Uns fehlt das Pflegepersonal. Der Bundesverband der Anbieter sozialer Dienste beklagt die hohe Abbrecherzahl während der Ausbildung. Was werden Sie hier in Niedersachsen tun, damit Niedersachsen keine erhöhten Abbrecherzahlen hat?

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Carina Hermann CDU

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt nicht mehr viel, was SPD, Grüne und FDP im Bund noch zusammenhält. Die Bundesregierung kann sich bei den wichtigen Vorhaben für unser Land im Grunde auf nichts mehr verständigen. Worauf sie sich aber verständigen können, ist die Freigabe von Drogen. Das ist kein gutes Zeichen für den Zustand dieser Bundesregierung, und es zeigt, dass SPD, Grüne und FDP in Berlin einfach nicht die richtigen Prioritäten setzen. Meine Damen und Herren, die Ampelparteien im Deutschen Bundestag haben beschlossen, dass Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 g Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden soll. Das sind rund 100 Joints. Wer braucht eigentlich 100 Joints zum Eigenkonsum? Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 g liegen. Wer läuft eigentlich mit rund 50 Joints über die Straße, wenn er nicht dealen will? Ebenfalls soll künftig der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum erlaubt werden. Wir halten diese Entscheidung für verantwortungslos. Dieses Gesetz muss jetzt einfach gestoppt werden. Frau Kollegin Hermann, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage. Bitte keine Zwischenfrage. In Wahrheit ist doch auch der SPD-Bundesgesundheitsminister eigentlich aus voller Überzeugung gegen dieses Gesetz, hat es aber nun des Koalitionsfriedens wegen durch den Bundestag gebracht. Als Arzt kennt Herr Lauterbach die gesundheitlichen Gefahren, die von Cannabis insbesondere für Kinder und Jugendliche ausgehen, genau. Die mittlerweile extreme THC-Konzentration im Cannabis kann zu schweren motorischen, aber gerade auch psychischen Erkrankungen führen, insbesondere bei jungen Erwachsenen. Die negativen Folgen für Gedächtnis- und Lernleistungen stellt eigentlich auch niemand infrage. Alle Fachleute, Ärzte, Psychiater ebenso wie Polizisten, Staatsanwälte und Sozialarbeiter haben die Ampelfraktionen eindringlich vor der Legalisierung von Cannabis gewarnt. Und was will die Ampel eigentlich regeln? Ein Abstandsgebot von gerade einmal 100 m in Sichtweite zum Eingang von Kindergärten, Schulen und Spielplätzen. Eine solche Regelung ist doch überhaupt nicht kontrollierbar. Es wird künftig in der Nähe von Schulen und Kitas gekifft, und keiner kommt, um das zu kontrollieren oder gar zu verhindern. Das kann nicht der Ernst des Bundesgesetzgebers sein! Das ist reiner Hohn, dieses Gesetz so verabschieden zu wollen. Reiner Hohn ist es auch, in diesem Gesetz dann gleichzeitig Präventionsmaßnahmen vorzusehen. Lassen Sie uns doch lieber die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen mit einer fachlich fundierten und langfristig angelegten Präventionskampagne beauftragen, um auf die Risiken des Cannabiskonsums aufmerksam zu machen! Lassen Sie uns die Sicherheitsbehörden stärken, um noch besser und schneller gegen illegale Drogen vorgehen zu können! Meine Damen und Herren, wie glaubwürdig ist ein Staat, der vor den Gefahren des Drogenkonsums warnen will und ihn zugleich unkontrollierbar auf ein legales Fundament stellt? Er ist unglaubwürdig. Der Staat sollte seinen Bürgerinnen und Bürgern sinnbildlich als Arzt und nicht als Dealer dienen. Ob Bund der Kriminalbeamten, Richterbund, Polizeigewerkschaften - alle Expertinnen und Experten gehen nicht davon aus, dass der Schwarzmarkt, das eigentliche Ziel dieses Gesetzes, nennenswert zurückgedrängt wird. Im Gegenteil, es wird erwartet, dass sich die kriminellen Strukturen auf dieses neue Gesetz einstellen. Schon die Tatsache, dass das Gesetz zum 1. April in Kraft treten soll, die Anbauvereinigungen aber erst ab dem 1. Juli erlaubt sind, zeigt doch automatisch und zwangsläufig, dass der Schwarzmarkt weiter funktionieren wird. Entgegen dem Ziel der Bundesregierung, einen verantwortungsvollen Konsum zu fördern, werden junge Menschen künftig einfacher an Cannabis und auch an weitere Drogen kommen, als dies aktuell der Fall ist. Das muss jedem klar sein, der sich für dieses Gesetz ausspricht. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz wird die staatlichen Stellen auch nicht entlasten, sondern verlagert die Kontrolle von den Ermittlungsbehörden auf die kommunalen Ordnungsämter, die heute eigentlich schon komplett überlastet sind. Mit diesem Gesetz rollt eine Welle an zusätzlicher Arbeit auch auf die Justiz zu, weil es einen rückwirkenden Straferlass vorsieht. Das ist nicht nur in der Sache schon völlig falsch, sondern es ist auch ein echtes Bürokratiemonster. Das will ich an Zahlen noch einmal verdeutlichen: Aus einem Schreiben an die niedersächsischen Staatsanwaltschaften ergibt sich, dass bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes 7 310 Ermittlungsverfahren und 8 095 Fälle in der Vollstreckung überprüft werden müssen. Das sind allein für Niedersachsen insgesamt 15 000 Fälle, die sich die Justiz in Niedersachsen anschauen muss. Bundesweit, sagt der Richterbund, sind es mehr als 100 000 Akten, die überprüft werden müssen. Unsere Strafermittlungsbehörden haben doch jetzt schon mehr als genug zu tun und sollen sich jetzt mit diesem Bürokratiemonster auseinandersetzen. Stoppen Sie endlich diese unnütze Zusatzbelastung! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die genannten Kritikpunkte sind ja weder in Berlin noch hier in Hannover exklusive Kritik der Opposition. Liebe Abgeordneten der SPD, das sehen ja gerade Ihre eigenen Ministerinnen und Minister in der Landesregierung doch weitestgehend genauso. In Niedersachsen haben sich die Innenministerin, die Justizministerin, der Gesundheitsminister ‑ alle SPD ‑ eindeutig gegen die Legalisierung von Cannabis in der geplanten Form gestellt, so wie fast alle zuständigen Landesminister fast aller Länder. Auf Landesebene ist die SPD also offensichtlich an dieser Stelle sehr klar. Warum eigentlich dann dieser Unfug in Berlin? Aber, Herr Ministerpräsident, es scheint ja auch Ihre Methode zu sein, öffentlich möglichst viel Distanz zwischen die von Ihrer Partei geführte Bundesregierung und Ihre Landesregierung zu bringen. Öffentliche Kritik an dieser Bundesregierung kann ich gut verstehen. Dafür gibt es unzählige Anlässe. Aber Sie sind ja nun auch hier im Land in der Verantwortung, dem Schutz der Menschen zu dienen. Deswegen sollten Sie auch in Berlin bei Ihren Parteifreundinnen und Parteifreunden darauf hinwirken, dieses unsinnige Gesetz zu stoppen. Wir rufen Sie deshalb heute auf, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen und dafür zu sorgen, dass der Gesetzentwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren zurückgezogen wird. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Selbst wer für die Legalisierung von Cannabis ist, darf diesem schlechten Gesetz aus Berlin keinesfalls zustimmen. Herr Ministerpräsident, hören Sie auf Ihre drei SPD-Fachminister! Sorgen Sie in Ihrer eigenen Koalition für Klarheit! Setzen Sie sich gegenüber dem grünen Koalitionspartner durch und stoppen Sie dieses unsinnige

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik - Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten. Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen

Sehr geehrte Frau Kollegin Hartmann! Wir leben in einem Rechtsstaat. Das Recht ist das höchste Gut; denn es soll Gleichheit schaffen unabhängig von Herkunft und Ähnlichem. Im Rechtsstaat steht ‑ so ist es nun mal ‑, dass abgewiesene ausreisepflichtige Asylbewerber zwingend abzuschieben sind. Deswegen meine ganz konkrete Frage dazu, da Sie ja hier in Regierungsverantwortung sind: Sind Sie dafür, dass zwingend ausreisepflichtige abgewiesene Asylbewerber abgeschoben werden, ja oder nein? Sind Sie dafür, ja oder nein? Genau das. Bekennen Sie hier ein einziges Mal Farbe und seien Sie ehrlich! - Vielen Dank.

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Hartmut Moorkamp CDU

Niedersachsens Häfen am Limit - ohne Infrastruktur keine Energiedrehscheibe

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Gründe für ein mögliches Scheitern der Energiewende wurden kürzlich vom Bundesrechnungshof unter anderen der viel zu langsame Netzausbau, langwierige Genehmigungsprozesse sowie der stockende Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft angeführt. Ein Bereich, der bisher völlig unter dem Radar lief, wird sich aber schon bald als großes Nadelöhr der Energiewende erweisen, wenn nicht schnellstmöglich von der Landesregierung gehandelt wird. Wir sprechen heute über den Ausbau der Hafenflächen in den niedersächsischen Häfen. Meine Damen und Herren, ich bin der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsische Seehäfen sehr dankbar, dass sie sich dieser Thematik angenommen und mit der Erstellung einer Studie eine Arbeitsgrundlage geschaffen hat. Die Ergebnisse dieser Studie wurden kürzlich vorgestellt, und ich kann Ihnen sagen, dass die Erkenntnisse der Experten alarmierend sind. Diese zeigen nicht nur die Notwendigkeit zum Handeln, sie führen uns auch vor Augen, dass die Ausbauziele für die Windenergie nicht einzuhalten sind. Daran können dann auch die jährlich verschärften selbst auferlegten Zeitziele nichts ändern. Denn die vorhandenen Hafenflächen in Niedersachsen reichen für einen Hochlauf zum Ausbau der Windenergie bei Weitem nicht aus und müssen bis 2030 von derzeit 70 ha um weitere 200 ha ausgeweitet werden. Man beachte: Wir reden hier nur von den Bedarfen der Windenergie. Die weiteren Felder der Energiewirtschaft sind hierbei nicht berücksichtigt. Meine Damen und Herren, unsere Häfen haben viele Standortvorteile und bieten Niedersachsen wie keinem anderen Bundesland Chancen beim Ausbau der erneuerbaren Energien und beim Aufbau neuer Märkte. Ausnahmslos allen Hafenstandorten von Emden über Wilhelmshaven, Nordenham, Brake und Stade bieten sich noch nie dagewesene Potenziale mit einer Strahlkraft für die gesamte Küstenregion, und unsere Hafenbetreiber und Unternehmen sind bereit, diesen Weg mitzugehen, um die Herausforderungen der Energiewende und der Transformation der Wirtschaft zu gestalten. Doch diese Euphorie wandelt sich immer mehr zu einer großen Enttäuschung, denn außer ständigen Ankündigen des Bundes und des Landes zur Finanzierung dieser Infrastrukturprojekte lässt man den Worten bisher wenig Taten folgen. Es fehlt an Planungssicherheit, und es fehlt an Verlässlichkeit. Sehr geehrter Herr Minister Lies, dass der Finanzierungsbedarf der Häfen in der Verantwortung der Bundesländer liegt, dass es aber einer langfristigen Beteiligung des Bundes bei der Energiewende bedarf, darin sind wir uns einig. Sicherlich sind auch alle hier der Auffassung, dass der Hafenlastenausgleich des Bundes in der aktuellen Fassung einem Treppenwitz gleichkommt. In der Vergangenheit mag sich bei dieser Frage keiner mit Ruhm bekleckert haben, aber spätestens die jüngsten Entwicklungen in der Geschichte machen deutlich, dass wir unser Handeln jetzt auf die Zukunft ausrichten müssen. Die CDU-Fraktion ist angesichts der zögerlichen Unterstützung durch den Bund der festen Überzeugung, dass wir als Land beim Ausbau der Häfen noch stärker in Vorleistung treten und mehr Finanzmittel aufbringen müssen. Durch die Rekordsteuereinnahmen des Landes sind die Finanzierungsmöglichkeiten dieser Projekte nach unserer Auffassung aktuell dafür vorhanden. Sehr geehrter Herr Minister, die Finanzierungszusage des Landes, beim Ausbau der Liegeplätze 5 bis 7 in Cuxhaven mit 100 Millionen Euro voranzugehen, war ein Schritt in die richtige Richtung. Das haben wir als Opposition mit unserem Antrag zum Haushalt deutlich gemacht. Gleiches gilt für die Privatwirtschaft in Cuxhaven, die frühzeitig ihre Finanzierungszusage in gleicher Höhe gegeben hat. Das Einzige, was bis heute fehlt, ist das Einhalten Ihrer Zusage, dass sich der Bund in gleicher Größenordnung an diesem Ausbau ebenfalls beteiligen wird. Korrigieren Sie mich, aber bisher ist dergleichen im Bundeshaushalt nicht abgebildet. Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss unterliegt jedoch einem Verfallsdatum. Das soll heißen: Steigt der Hafen in den nächsten Wochen nicht in die weitere Projektplanung zur Umsetzung ein, sind im Zweifel gesetzliche Fristen nicht einzuhalten. Bedauerlich? - Nein, aus unserer Sicht unverantwortlich. Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund, dass eines der Schlüsselprojekte der Energiewende in Niedersachsen zu scheitern droht, kündige ich hiermit jetzt für meine Fraktion den Antrag auf eine zeitnahe Unterrichtung im Ausschuss zum Sachstand des Ausbaus und der Finanzierung der Liegeplätze in Cuxhaven an. Wir werden weiterhin sehr genau verfolgen, wie es mit dem Ausbau aller niedersächsischen Häfen weitergeht. Ohne Ausbau der gesamten Infrastruktur wird Niedersachsen nicht zur Energiedrehscheibe werden, und wir würden unsere eigenen Chancen leichtfertig aufs Spiel setzen. Herr Minister, lassen Sie mich abschließend noch Folgendes sagen: Die Institutionen zur Umsetzung sind vorhanden und die Akteure mit vollem Einsatz dabei. Wir müssen jetzt als Parlament nur noch eines tun: sie in die Lage des Handelns zu versetzen.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Niedersachsens Häfen am Limit - ohne Infrastruktur keine Energiedrehscheibe

Frau Beckmann, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Titel Ihrer Aktuellen Stunde „Niedersachsens Häfen am Limit - ohne Infrastruktur keine Energiedrehscheibe“ las, liebe CDU, kamen mir gleich mehrere Ideen in den Sinn. Wunderbar, dachte ich, unsere Häfen und die maritime Wirtschaft miteinander zu kombinieren und zu thematisieren, weil das für Niedersachsen ja so wichtig ist. Richtigerweise legen Sie den Schwerpunkt auch auf die Energiedrehscheibe. Ich freue mich wirklich besonders, dass Sie damit den Ausbau der erneuerbaren Energien fokussieren: Solar, Windkraft, grüne Gase wie Wasserstoff und seine Derivate. Denn so geht Unterstützung für das Gelingen der Energiewende. Ich finde es stark, dass sich Grüne, SPD und CDU an dieser Stelle offensichtlich einig sind. Aber dann ist da ja noch die Aussage im Titel „Niedersachsens Häfen am Limit“. Ich habe mich wirklich gefragt, welche Intention Sie hierbei haben. Geht es Ihnen um ein Limit, oder wollen Sie irgendetwas dramatisieren? - Jetzt wissen wir es ja: Sie machen einen Abgesang auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und kritisieren die Finanzierung. Dabei haben Sie gerade selber klargestellt, Herr Moorkamp, dass der Planfeststellungsbeschluss seit dreieinhalb Jahren vorliegt. Was ist denn da in Ihrer Zeit passiert? Ich verstehe das ja, und deshalb ist es auch gut, dass wir heute darüber reden. Ich finde es auch gut, dass Sie in Ihrer Aktuellen Stunde zwei Themen fokussieren, nämlich die grundsätzliche Lage der Häfen und den Ausbau der Energiedrehscheibe der einzelnen Standorte. Das ist gut; denn so können wir über die Studie „Potenziale der Windenergie für niedersächsische Seehäfen“ sprechen, die Sie gerade schon ansprachen. Die hat Herr Dr. Kruse von der Deutschen WindGuard im Februar im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt eindrucksvoll vorgestellt. Daraus möchte ich Ihnen gerne ein paar Zahlen mitgeben, damit wir wissen, wovon wir eigentlich reden. Wir wollen in Deutschland bis zum Jahr 2030 115 GW Onshore- und 30 GW Offshore-Windenergie installieren. Das bedeutet, die jetzigen Anlagen an Land in sechs Jahren zu verdoppeln und auf See zu vervierfachen. Ende 2023 hatten wir insgesamt 61 GW installiert, und ‑ jetzt kommt es ‑ Niedersachsen hat daran einen Anteil von 12,5 GW. Das sind 21 % am gesamtdeutschen Ergebnis. Wir sind da als Bundesland führend, meine Damen und Herren! Wir bauen diese Position auch dank der forschen Ambitionen von Klima- und Umweltminister Christian Meyer weiter aus. Auch das ist gut. Fragen Sie doch dazu mal die Menschen und auch die Menschen, die in den Häfen arbeiten! Die sagen: Das ist gut so; denn der Ausbau der Erneuerbaren schafft doch Wertschöpfung, der schafft zukunftsfähige Arbeitsplätze und macht unsere Häfen zu attraktiven Wirtschaftsstandorten. Was hat denn jetzt Energie mit Häfen zu tun - um das mal wieder zusammenführen? Die Häfen sind doch Teil der Energiewende und auch Teil der Energiedrehscheibe. Ohne sie geht hier doch einfach gar nichts: Ob Cuxhaven, Wilhelmshaven, Emden, Brake oder auch Nordenham, diese Seehäfen haben nach der Potenzialstudie eine besondere Bedeutung für die Windenergie: entweder als Umschlags- oder Logistikstandort. Da werden dann die Windkraftanlagen an die Offshore-Locations gebracht, Einzelkomponenten in den Häfen gelagert oder eben per Lkw in die neu entstandenen Onshore-Windparks geliefert. Ich finde, es ist auch nicht zu unterschätzen: Die Hafenflächen sind Teil des Ausbaus der erneuerbaren Energien, zum Beispiel mit Photovoltaikanlagen auf den Lagerhallen, wie Jan Müller es im Braker Hafen macht, oder auch grundsätzlich mit Windkraftanlagen in Hafennähe. Dazu braucht es aber ‑ wir haben es gerade gehört ‑ Fläche. Genau das war auch ein wichtiger Aspekt in der Potenzialstudie. Die Deutsche WindGuard aus Varel hat dazu einige Möglichkeiten ermittelt. Herr Dr. Kruse sagte uns im Ausschuss dazu ‑ ich fand das im Übrigen gar nicht alarmierend ‑, in den Häfen werden gerade ca. 71 ha für den Bereich Windkraft genutzt. Das reicht nicht. Aber kurz- und langfristig sind Flächen vorhanden. Ist das dieses Limit, von dem Sie, liebe CDU, sprechen? - Ich erkenne da gar kein Limit. Ich sehe, dass wir als rot-grüne Koalition in Niedersachsen die erneuerbaren Energien weiter ehrgeizig ausbauen, dass meine Kollegin Marie Kollenrott und weitere Mitstreiter*innen, aber auch die Ministerien mit Hochdruck am neuen Windgesetz arbeiten, dass wir in den Häfen sofort knapp 30 ha aus Umnutzung und durch kleinere Baumaßnahmen realisieren und langfristig über 220 ha teilweise jetzt schon planfestgestellte Flächen bereitstellen können. So geht Energiewende für Niedersachsen in und mit den Häfen, und das gemeinsam: Potenziale ermitteln, Menschen und Visionen zusammenbringen. Und dann einfach machen. Vielleicht, ganz vielleicht, gibt es ja gar kein Limit, auch nicht beim Schaffen der Energiewende, und ganz vielleicht sehen Sie das jetzt auch so, liebe CDU.

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Swantje Schendel GRÜNE

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

und zwar von der Kollegin Schendel. Möchten Sie dem entsprechen? Ja, sehr gerne. Bitte schön, Frau Kollegin Schendel! Danke, Herr Uhlen, für das Zulassen der Zwischenfrage. Mich würde interessieren, warum Sie, wenn Sie wirklich eine ernsthafte Debatte und nicht nur Parteiprofilierung angestrebt haben, den Antrag dann so kurzfristig eingebracht haben. Die Junge Union hat schon im September etwas dazu beschlossen. Sie hätten schon viel früher das Thema in den Ausschuss bringen können. Warum haben Sie das nicht getan? Herr Kollege Uhlen, bevor Sie antworten: Es gab jetzt mehrfach den Zwischenruf, ob an dieser Stelle eine Zwischenfrage zulässig sei. - Dass eine Zwischenfrage zulässig ist, können Sie schon daran erkennen, dass ich Sie zulasse. Bitte schön, Sie haben das Wort! Liebe Frau Kollegin Schendel, dass im Ausschuss zwangsläufig eine Debatte über das Thema Präventionsstrategien und auch über den Umgang

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Stephan Bothe AfD

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

des Abgeordneten Bothe. Bitte schön! Anderthalb Minuten. Bitte! Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Kurku, erst einmal: Dass man als Partei ähnliche Positionen vertritt, dass das eine gemeinsame Arbeitsaktion war ‑ denn es gab ja auch einen Antrag in der Bundestagsfraktion; wir hatten dann einen ähnlichen Antrag hier ‑, ist doch eine ganz normale Arbeitsgeschichte. Ich persönlich glaube, dass man sich da überhaupt keinen Zacken aus der Krone bricht. Selbstverständlich arbeiten wir hier auch mit der Bundestagsfraktion eng zusammen. Das werden wir auch weiterhin machen. Viel entscheidender finde ich Folgendes: Sie sagen, Sie als Kommunalpolitiker verbitten sich Einmischungen in das kommunale Hoheitsrecht. Das macht die Landesregierung aber in anderen Bereichen auch. Da ist es dann wieder okay. Wer biegt sich das denn zurecht? Nehmen Sie einmal das Beispiel Lüneburg: Dort hat eine Kreistagsmehrheit diese Patenschaft übernommen, obwohl die eigene Kreisverwaltung das ablehnte. Der Landrat hat sich an das Innenministerium gewendet und gesagt: Das was hier passiert, ist eine Zweckentfremdung von kommunalen Geldern. Wir wollen das nicht. Und das Innenministerium schreibt: Nein, alles ist in Ordnung. - Dann greift die Landesregierung in diesem Bereich in die kommunale Selbstverwaltung ein, indem sie dort ein Unrecht zu Recht macht. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank. - Der Herr Minister ist auf dem Weg zur Antwort. Bitte schön, Herr Minister Philippi! Liebe Frau Prell, die Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung soll laut Aussage des Bundesministers für Gesundheit in den Sitzungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine Pflegereform in mehreren Schritten erfolgen. Der erste Schritt ist mit Einführung des PUEG zum 1. Juli 2023 umgesetzt worden. Diese Reform war aus Sicht der Landesregierung richtig. Sie ging aber, wie eben auch schon erwähnt, unseres Erachtens nicht weit genug. Wann der nächste Reformschritt konkret erfolgt, ist uns leider noch nicht bekannt. Die Länder sind sich indes einig, dass eine grundlegende Reform der sozialen Pflegeversicherung erfolgen muss. Sie stehen in einem engen Austausch, um die Erfordernisse für eine solche Reform festzulegen, und sie wirken auch in einer vom Bund initiierten Arbeitsgruppe mit, die die finanziellen Auswirkungen verschiedener Reformmodelle ermittelt. Dafür ist unter anderem ein Auftrag an einen externen Dienstleister vergeben worden, der unterschiedliche Reformmodelle durchrechnet und simuliert. Auch der Bund sieht also das Erfordernis, dass in der Pflege zu grundlegenden Reformen gehandelt werden muss. Da aber einige Schritte auch mit höheren Kosten für den Bundeshaushalt verbunden wären, wird auch entscheidend sein, was sich letztlich in der Bundesregierung und im Bundestag durchsetzen lässt. Einigkeit besteht unter den Ländern beispielsweise in der Frage, dass die Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen befreit werden muss und dass der Kostenanstieg für die Pflegebedürftigen begrenzt werden muss. Vielen Dank, Herr Minister. -

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Der Minister antwortet auf diese Frage. Bitte schön! Herr Rakicky, die Frage kann ich natürlich an Sie zurückgeben. Sie sind ja auch ein erfahrener Arzt und wissen durchaus, wie schnell man feststellen kann, wie gut eine ausgebildete Pflegekraft das versteht, was man ihr sagt. Dabei kommt es durchaus auch darauf an, in welcher Fachdisziplin man arbeitet, ob man als Narkosearzt oder in der „sprechenden Medizin“ tätig ist. Im Rahmen der Anerkennungsverfahren werden natürlich die Sprachkenntnisse geprüft, soweit wir das gut machen können. Die Dauer der Anerkennungsverfahren ist deutlich zurückgegangen. Wir sind schneller geworden. Das können wir an dieser Stelle mit ruhigem Gewissen behaupten. Die Entwicklung der Sprachkenntnisse ist natürlich wichtig. Wir glauben, dass es gerade dann, wenn jemand neu kommt und man ihn nicht gut kennt, auch wichtig ist, ihn durch Lotsen zu begleiten und dass man gemeinsam feststellen sollte, wie alles funktioniert. Das ist immer im menschlichen Miteinander auszutesten. Deshalb ist es immer schwierig, eine Frage, die sich auf jemanden persönlich bezieht, zu beantworten. Man kann auch durchaus das Glück haben, die Muttersprache derjenigen zu sprechen, und hat dann noch einen anderen Zugang. Eine pauschale Antwort gibt es darauf also nicht. Das hängt natürlich auch mit der Begabung derjenigen zusammen, die die Sprache lernen und wie viel Erfahrung sie haben. Danke. Vielen Dank, Herr Minister. - Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU

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Marcel Scharrelmann CDU

Technologieoffen in die Zukunft - es braucht das Aus vom Verbrenner-Aus!

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Es wird nicht den einen Pfad geben“, wird Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte von Bündnis 90/Die Grünen am vergangenen Dienstag im Rundblick zitiert. „Eine technologische Einengung auf die Elektrifizierung wie beim Automobilverkehr dürfe es deshalb in der Landtechnik nicht geben“, heißt es in dem Artikel über eine virtuelle Podiumsdiskussion zu zukünftigen Antriebstechnologien in der Landwirtschaft. Nicht den einen Pfad, keine technologische Einengung - vielen Dank an Frau Staudte für diese klare Positionierung! Frau Staudte scheint erkannt zu haben, dass es eine Fülle an technologischen Möglichkeiten hin zur Klimaneutralität in der Mobilität gibt. Ein ähnliches Verhalten hätte ich mir auch von unserem Wirtschaftsminister in Bezug auf die Automobilwirtschaft gewünscht. Vielleicht sollten Sie, Herr Minister Lies, auch mal einen runden Tisch Tisch zur Technologieoffenheit und deren Chancen für die Automobilbranche ins Leben rufen. Es wäre zumindest ein Zeichen, dass dieser Landesregierung die wichtigste Branche in unserem Land ‑ die Automobil- und die Zuliefererbranche mit ihren über 120.000 direkt Beschäftigten und weiteren 250.000 von der Kraftfahrzeugherstellung abhängigen Arbeitsplätzen ‑ nicht egal ist. Wo bleiben die klaren Aussagen, Herr Minister Lies, die den Beschäftigten Sicherheit geben? Wann geben Sie eine klare Richtung vor? Unser Antrag leistet hier gerne Abhilfe. Nehmen Sie doch einfach unsere Überschrift „Technologieoffen in die Zukunft“. Kopieren ausdrücklich erwünscht. Bis heute vermissen wir jegliche parlamentarische Initiative zur Automobilindustrie in diesem Land. Seit November 2022, seit nunmehr 16 Monaten spielt die wichtigste Branche in diesem Land bei Rot und bei Grün keine Rolle mehr, weder durch eine eigene Initiative der Landesregierung noch durch die Initiativen der sie tragendenden Fraktionen von Rot oder Grün. Daher frage ich mich, ob nur wir diese Schlagzeilen lesen: „Autobranche vor unsicheren Zeiten“ titelt die Tagesschau am 2. Januar dieses Jahres. „Autoindustrie rutscht in den Krisenmodus. Der angekündigte Stellenabbau bei Conti dürfte nur der Auftakt einer größeren Welle von Sparprogrammen in der Autoindustrie sein.“, schrieb die Branchenzeitung Automobilwoche bereits am 21. November des letzten Jahres. Und die Chefin des Verbands der Automobilwirtschaft, Hildegard Müller, warnte bereits im September 2023 zur Eröffnung der IAA in München: „Deutschland kann Zukunft als Autostandort verlieren.“ Am vergangenen Samstag schrieb dann die Braunschweiger Zeitung: „Verbrenner sind die neue alte Hoffnung für das VW-Werk in Wolfsburg.“ Die FAZ legt am Dienstag thematisch nach: „Wir müssen das vollständige Verbot für Fahrzeuge mit Verbrenner aufheben.“, fordert Arnd Franz, Chef des Automobilzulieferers Mahle. Am Mittwoch folgt dann ein Beitrag bei „Hallo Niedersachsen“: „Volkswagen: Elektro-Strategie geht nicht auf. Obwohl der VW-Konzern wie auch 2022 robuste Zahlen geliefert hat, werden viel zu wenig Elektrofahrzeuge bestellt.“ Meine Damen und Herren, die Kunden ziehen dem Stromer den Stecker, stattdessen kaufen sie Verbrenner. Der Automobilmarkt ist gewachsen, aber die Verkaufszahlen für Elektro sind im Februar um mehr als 15 % eingebrochen. Da müssen wir uns doch hier fragen, ob wir die gesteckten Ziele so noch erreichen können. Und wie reagiert unsere Landesregierung? ‑ Anscheinend gar nicht. Ich wiederhole nochmals: In dieser Wahlperiode bisher nicht eine einzige Initiative von SPD oder Grün, nicht eine Idee, wie wir die Zukunft dieser großen Branche in Niedersachsen gestalten wollen. Niedersachsen ist Autoland, Niedersachsen ist Mobilitätsland. Hier werden seit Jahrzehnten die besten und saubersten Verbrennermotoren der Welt entwickelt und gebaut. Unsere Automobilindustrie ist damit Zugpferd und für die Innovationskraft von zentraler Bedeutung. Die zehn Unternehmen mit den meisten Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt waren im vergangenen Jahr allesamt Automobilzulieferer oder Automobilhersteller. Allesamt! Die Innovationskraft und dabei auch der Pool, aus dem der Fortschritt in den Markt kommt, ist damit doch ganz klar benannt. VW rangiert in der kürzlich veröffentlichten Rangliste des Deutschen Patent- und Markenamtes übrigens auf Rang 8 dieser innovativsten Unternehmen. Darauf, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir stolz sein. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir gemeinsam fortschreiben. Niedersächsische Unternehmen sind seit Jahrzehnten stark am Markt, und zwar nicht, weil sich die Politik eingemischt hat, sondern weil ihre Produkte besser, innovativer waren als die der Konkurrenz. Unsere Unternehmen sind stark, weil sie ihre Produkte stets an die Entwicklungen angepasst haben. Fortschritt durch Entwicklung, durch Expertise und durch Mut. Und die politische Antwort, die die Europäische Union auf diesen Mut zuletzt gegeben hat, war das Verbrenner-Aus. - Mhm! Ab 2035 werden in der EU nur noch Fahrzeuge zugelassen, die CO2-frei unterwegs sind. In elf Jahren soll es also mit dem Verbrenner „Made in Niedersachsen“ vorbei sein, und das nicht, weil es Wille der Unternehmen wäre, nicht, weil es die sinkende Nachfrage so vorgibt, sondern weil es die EU schlichtweg politisch vorgibt. Herr Kollege Scharrelmann, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage, vom Kollegen Sachtleben. Wollen Sie dem entsprechen? Sehr gerne.

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Kirsikka Lansmann SPD

Für jeden eine Perspektive schaffen - Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss minimieren!

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Sozialdemokratin in der Bildungspolitik ist mir Bildungsgerechtigkeit natürlich ein Herzensthema. Und zur Bildungsgerechtigkeit gehört auch, dass alle Kinder und Jugendlichen ihr Potenzial bestmöglich ausschöpfen können, um auch ihren Schulabschluss zu schaffen. Vielen Dank daher, dass wir uns zum Ende des Plenums mit diesem wirklich wichtigen Thema beschäftigen dürfen. Denn wie Sie eben bereits erwähnt haben, ist ein Schulabschluss wichtig, um auch im Berufsleben Fuß zu fassen. Ohne Schulabschluss sieht es auf dem Arbeitsmarkt oft düster aus. Frau Ramdor, in der von Ihnen erwähnten Studie, die auch Basis für Ihren Antrag ist, heißt es: „Das Verfehlen eines Hauptschulabschlusses ist ‑ anders als es die Bezeichnung ‚ohne Hauptschulabschluss‘ vermuten lässt ‑ nur am Rande mit der Hauptschule verbunden: Lediglich 13 Prozent der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss haben 2020 in Hauptschulen gelernt.“ Weiter heißt es: „Im Bundesdurchschnitt kommt mit 49,2 Prozent nahezu die Hälfte der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss aus den Förderschulen. … In Bremen …, in Berlin … und in Schleswig-Holstein … stammen weniger als ein Viertel der Jugendlichen ohne einen Hauptschulabschluss aus Förderschulen. Dies erklärt sich fraglos auch dadurch, dass in diesen drei Ländern … die Inklusionsanteile höher als in den übrigen dreizehn Ländern sind.“ Letzter Teil, den ich aus der Studie zitiere: „Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in inklusiven Lernsettings sind im Vergleich seltener dem Risiko ausgesetzt, ihre Schulzeit ohne Schulabschluss zu beenden, als gleichaltrige Schülerinnen und Schüler an Förderschulen. Vor diesem Hintergrund gilt es einmal mehr, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent voranzutreiben, um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eines qualifizierten Schulabschlusses zu eröffnen.“ Unter Punkt 6 Ihres Antrags fordern Sie, Methoden digital gestützter Lern- und Kompetenzdiagnostik zur Erkennung von Lernrückständen zu entwickeln, insbesondere an Grund-, Haupt- und Realschulen. Warum werden hier nicht auch die Förderschulen mit in den Blick genommen? ‑ Ja, aber wenn man die Hälfte hat, dann ist es schon ein wichtiger Faktor. Da frage ich mich doch, Frau Ramdor, warum diese essentiellen Punkte weder in Ihrem Antrag noch in Ihrer Rede erwähnt werden. Entweder haben Sie die Studie nicht wirklich gelesen, oder Sie haben diese wichtigen Informationen absichtlich nicht aufgeführt. Beide Möglichkeiten finde ich unerhört. ‑ Ja, 50 % sind an Förderschulen. Die Studie unterstreicht erneut eindrücklich, wie wichtig eine inklusive Beschulung ist. Zugegeben: Wir haben noch lange nicht das gesamte Potenzial dafür ausgeschöpft. Aber im Unterschied zu Ihnen ist uns der Stellenwert einer gelungenen Inklusion durchaus bewusst, liebe CDU. Am Mittwoch hat der Kollege Fühner deutlich gezeigt, dass Sie immer noch nicht verstanden haben, dass Inklusion nicht bedeutet, separate Schulen zu schaffen, sondern die Beschulung an Regelschulen voranzubringen. Aber darauf hat mein Kollege Grosch zum Glück noch einmal hingewiesen. Lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Ja, na klar! Gut. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Frau Kollegin Lansmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund Ihrer kritischen

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Birgit Butter CDU

Die unzureichende Abschiebepolitik endlich korrigieren, Vollzugsdefizite abbauen und ein professionelles Rückführungsmanagement durch Schaffung einer zentralen Landesausländerbehörde etablieren!

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sofern der Antrag die Abschaffung der §§ 25 a und 25 b Aufenthaltsgesetz fordert ‑ getreu dem Motto: „Alle raus!“ ‑, verkennt die AfD Folgendes: § 25 a wurde auf Mitinitiative des früheren Innenministers Schünemann eingeführt und ist sozusagen ein aufenthaltsrechtlicher Integrationshebel, insbesondere für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende, die einen Aufenthaltstitel unabhängig vom Aufenthaltsstatus ihrer Eltern erlangen können. Diese Vorschrift abzuschaffen, würde bedeuten, dass Deutschland auf junge Menschen verzichtet, die hier bereits Fuß gefasst haben, weil sie hier zur Schule gegangen sind, ausgebildet wurden bzw. einer Arbeit nachgehen. Das kann sich Deutschland angesichts der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt nun wirklich nicht erlauben. Das ist wirtschaftlicher Selbstmord! Diese Forderung, liebe AfD, ist demaskierend, und deshalb lehnen wir den Antrag ab. Meine Damen und Herren, im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung 16 430 Ausländer aus Deutschland abgeschoben worden, die sich im Schnitt etwa zwei Jahre und fünf Monate vor der Abschiebung in Deutschland aufgehalten haben. 31 330 Abschiebungen konnten demgegenüber im Jahr 2023 nicht vollzogen werden. Insgesamt 29 600 Menschen sind unter Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung freiwillig aus Deutschland ausgereist. Ende letzten Jahres hielten sich somit insgesamt 242 642 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf. Knapp 194 000 Ausreisepflichtige waren geduldet. - So weit die Zahlen und Fakten der Bundesregierung für das Jahr 2023. Nachzulesen sind die konkreten Zahlen in der Bundestagsdrucksache 20/10520. Herr Ministerpräsident in Abwesenheit, Frau Innenministerin, am vergangenen Freitag haben Sie und viele meiner Landtagskolleginnen und ‑kollegen in Peine auf der 84. Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages den eindringlichen Appell der Landkreise vernommen: Es geht nicht mehr, wir sind am Limit, die Landkreise sind nicht länger die Ausfallbürgen. Knapp 30 000 Neuzugänge von Asylbewerbern waren im Jahr 2023 in Niedersachsen zu verzeichnen - 40 % mehr als im Vorjahr. Doch, so der Präsident des Landkreistages Ambrosy wörtlich, „die Menschen sind erschöpft“. Bund und Land seien gefordert, alles für diejenigen zu tun, die unseres Schutzes bedürfen. Damit dies in der Sache und politisch möglich bleibt, dürften Migranten ohne Bleibeperspektive aber nicht auf die Kommunen verteilt werden - und das ist auch richtig so. Der Ministerpräsident lobte auf der Veranstaltung ausdrücklich die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger in Fürstenau, die mehrheitlich für die Vermietung der Pommernkaserne an die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen gestimmt haben. Dieses Abstimmungsverhalten der Fürstenauer zu loben, ist richtig und wichtig und laut Innenministerin ein gutes Signal für unsere Gesellschaft. Werden aber solche Signale nicht immer schwächer und leiser und immer weniger? - Vor einigen Jahren noch hätten Sie Fürstenau nicht an so prominenter Stelle lobend erwähnen müssen. Da war die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung noch nahezu selbstverständlich. Aber ‑ ich zitiere den Präsidenten des Landkreistages noch einmal ‑ „die Menschen sind erschöpft“. Wir können das Migrationsproblem nicht allein durch mehr Abschiebungen lösen. Wir brauchen ein Bündel von Maßnahmen. Und das wichtigste dabei ist, den Zuzug auf Dauer wirksam zu begrenzen. Die Zahlen müssen deutlich runter. Ansonsten gefährden wir den Zusammenhalt in der Gesellschaft und den Zuspruch für diejenigen, die wirklich vor Krieg und Verfolgung Schutz bei uns in Deutschland suchen. Meine Damen und Herren, wir brauchen dringender denn je einen sofortigen und grundlegenden Richtungswechsel in der Migrationspolitik. Länder und Kommunen sind schon längst an ihren Belastungsgrenzen und auch schon darüber hinaus. Die politische Stabilität des Landes ist in Gefahr. Es müssen umgehend Maßnahmen gegen unbegrenzte irreguläre Migration ergriffen werden. So auch die Forderung einiger Bundesländer in der Protokollnotiz zur MPK vom 6. März. Mit halbherzigen Beschlüssen wie denen auf dem Flüchtlingsgipfel vom 6. November 2023, deren vom Bund dort zugesagte Maßnahmen nicht, nur zögerlich oder nur unzureichend umgesetzt werden, oder durch die Beschlüsse der jüngsten MPK werden die Zugangszahlen im Sommer kaum sinken. Durch das nunmehr zu einem noch stumpferen Schwert gewordene Rückführungsverbesserungsgesetz(chen) erfahren unsere Kommunen keine spürbare Entlastung. Abschiebungen im großen Stil, wie sie Kanzler Scholz versprach? - Nein, Schaufensterpolitik! Meine Damen und Herren, Abschiebungen allein werden unser jetzt aktuell bestehendes Migrationsproblem nicht lösen. Deswegen: Wir müssen den Zuzug begrenzen ‑ daran müssen wir uns messen lassen ‑ und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen, wenn die Zahlen nicht zurückgehen. Noch ist keine Entspannung in Sicht. In meinem Landkreis Stade sind die Zahlen nach wie vor im negativen Sinne beeindruckend. Seit Kriegsbeginn sind neben 4 577 Ukrainerinnen und Ukrainern gut 1 000 geflüchtete Menschen aus anderen Herkunftsländern in den Landkreis Stade gekommen. Wie mein Landkreis warten auch alle anderen Kommunen gespannt ‑ wohl eher angespannt ‑ auf die neuen Erfüllungsquoten des Landes ab dem 1. April. Der Wohnraum ist knapp, die Schulen sind überfüllt, Behördenmitarbeiterinnen und ‑mitarbeiter, freiwillige Helferinnen und Helfer sind erschöpft. Deshalb bin ich fest davon überzeugt: Wir brauchen eine echte Wende in der Asyl- und Ausländerpolitik zur Entlastung der Kommunen und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Herzlichen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Bitte schön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verlese die Kleine Anfrage für die Fragestunde der Fraktion der AfD. „Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?“ Die seit Dezember 2023 andauernden Bauernproteste beziehen sich auf verschiedene Aspekte der anhaltend kritischen Lage, in der sich die heimische Landwirtschaft nach Auffassung zahlreicher Bauern befindet. Wichtige Punkte sind unter anderem: die Ungewissheit, ob und in welcher Höhe die Steuerermäßigung für den Agrardiesel – sogenannte Agrardieselrückvergütung – fortbesteht; das Ausbleiben sowohl eines aktiven Wolfsmanagements als auch der von Bundes- und Landesregierung in Aussicht gestellten sogenannten Schnellabschüsse von Wölfen bei Übergriffen auf Weidetiere; und die Frage, wie viel ukrainisches Getreide aktuell auf den deutschen Markt gelangt, welche Auswirkungen dies auf die Getreidepreise hat und inwieweit dieses importierte Getreide den heimischen Qualitätsstandards entspricht. Über den Fortbestand der Agrardieselrückvergütung entscheidet der Bundesrat voraussichtlich mit der Abstimmung zum Bundeshaushalt am 22. März 2024. Allein seit Antritt der amtierenden SPD/Grüne-Landesregierung am 8. November 2022 gab es laut sogenannter Rissliste in Niedersachsen 1.361 tote, 462 verletzte und 120 verschollene Weidetiere. Das Rissgeschehen rund um Suderburg mit den beiden Wolfsangriffen vom 23. Dezember 2023 und den anhaltenden Wolfsannäherungen trotz vielfältiger Vergrämungsversuche hat bis heute zu keinerlei Konsequenzen für die betreffenden Wölfe geführt. Beobachtern zufolge hat ein weiterer Umstand zu erheblichen Irritationen unter Weidetierhaltern geführt: Wenn eine Schafherde nach begonnenem Angriff durch den Wolf in Panik ihre Umzäunung niederreißt, gilt der Mindestschutz gemäß „Richtlinie Wolf“ als „beeinträchtigt“, was dann keine Voraussetzung für einen etwaigen Schnellabschuss sein könne. Hinsichtlich der Frage, wie viel ukrainisches Getreide – gegebenenfalls auch über Zwischenstationen oder Umwege – aktuell auf den deutschen Markt gelangt, existieren zum Teil widersprüchliche Medienberichte. Im Jahr 2023 wurden bei einer Weizenlieferung aus der Ukraine erhöhte Werte von in der EU verbotenen Pestiziden nachgewiesen. Frage 1. Wird die Landesregierung im Bundesrat für den voraussichtlich am 22. März 2024 abzustimmenden Bundeshaushalt stimmen, auch wenn dieser eine schrittweise Abschaffung der Agrardieselrückvergütung enthält? Frage 2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die sogenannten Schnellentnahmen problematischer Wölfe zeitnah praktiziert werden? Frage 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Menge und Qualität des seit 2022 nach Niedersachsen gelangten Getreides aus der Ukraine? Danke.

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Gerald Heere

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung steht für einen ausgewogenen Einklang von einerseits inhaltlicher Schwerpunktsetzung in bedeutende Zukunftsfelder wie Bildung, Investitionen in Infrastruktur oder den Klimaschutz sowie andererseits fiskalpolitischer Solidität unter Beachtung der verfassungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse. Hierbei sind in einer Welt begrenzter Ressourcen stets Zielkonflikte abzuwägen. Allzu einfache Antworten verbieten sich. Daher verfolgt die Landesregierung die derzeit laufende Debatte über eine Reform der Schuldenbremse mit großem Interesse. Unter anderem aus der Wissenschaft sind hierbei sinnvolle Reformansätze formuliert worden, die zum Beispiel die Frage betreffen, wie öffentliche Investitionen behandelt werden sollen. In diesem Sinne werbe ich für eine differenzierte Beurteilung der aktuellen Schuldenbremse und für eine überparteilich getragene Debatte zur Reform der Fiskalregeln. Zu Frage 1: Der Niedersächsische Landtag hat die im Grundgesetz eröffneten Möglichkeiten zur Regelung des strukturellen Neuverschuldungsverbots in der Niedersächsischen Verfassung genutzt. Während die für den Bund geltende Regelung neben der konjunkturellen Verschuldungsmöglichkeit auch eine Möglichkeit struktureller Verschuldung – 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts – vorsieht, gilt für die Länder ein generelles Verbot struktureller Neuverschuldung. Dem Land steht analog zum Bund lediglich in zwei Fällen die Möglichkeit offen, hiervon abweichend zu handeln. Dies ist erstens nach Artikel 71 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung der Fall, wonach bei einer negativen Auswirkung der Konjunktur auf den Haushalt der Haushaltsausgleich durch Kredite zulässig ist. Diese Kredite sind im Fall eines Konjunkturaufschwungs zu tilgen. Unser diesbezügliches Konjunkturbereinigungsverfahren bietet durch Berücksichtigung sowohl der Konjunkturerwartung als auch einer möglicherweise davon abweichenden Steuerentwicklung den großen Vorteil, dass die Landesregierung mit großer Planungssicherheit im Falle plötzlich auftretender konjunktureller Einbrüche keine kurzfristig krisenverschärfenden Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen muss. Diese unbestechliche Rechenformel hat sich absolut bewährt, auch wenn es im Einzelfall zu unschönen Effekten kommt. So mussten die 2020 konjunkturell aufgenommenen Kredite bereits in 2021 und 2022 vollständig zurückgeführt werden, obwohl die COVID-Pandemie noch in vollem Gange war. Ich bin gespannt, ob die vom Bund angekündigte technische Reform der Konjunkturbereinigung solche Effekte abmildern kann. Das wäre in jedem Fall zu begrüßen. Zweitens kann der Landtag nach Artikel 71 Abs. 4 der Verfassung im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Natursituationen, die sich der staatlichen Kontrolle entziehen und erhebliche Finanzauswirkungen haben, beschließen, dass ein Haushaltsausgleich durch Kredite zulässig ist. Diese Kredite sind in den Folgejahren vollständig zu tilgen. Wie Sie alle wissen, machen wir das in Bezug auf die Corona-Krisenkredite. In einer Gesamtsicht hat sich die Schuldenbremse aus Sicht der Landesregierung einerseits als wirksames Instrument zur Begrenzung der öffentlichen Verschuldung und zur Sicherung der finanziellen Stabilität und Handlungsfähigkeit herauskristallisiert. Die Regelungen haben dazu beigetragen, dass die seit dem Frühjahr 2020 aufgetretenen multiplen Krisen bewältigt werden konnten, ohne ein Risiko für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen einzugehen. Andererseits ist jedoch auf beträchtliche Schwächen hinzuweisen. So kritisiert unter anderem der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dass für den Fall einer Anwendung der Ausnahmeklausel keinerlei Übergangsphase existiert und die Schuldenbremse am Ende des Jahres unmittelbar wieder vollumfänglich gilt, sofern nicht erneut eine Notlage ausgerufen wird. Zweitens muss eine Ungleichbehandlung zwischen Bund und Ländern konstatiert werden, wonach der Bund den europarechtlichen Verschuldungsspielraum für sich vereinnahmt und den Bundesländern nichts davon zusteht. Drittens gibt es Schwächen im Hinblick auf die Reaktionsfähigkeit auf längerfristige krisenhafte Entwicklungen, die nicht ohne Weiteres das Kriterium einer außergewöhnlichen Notsituation erfüllen. Ein naheliegendes Beispiel hierfür wäre die Bewältigung der Klimakrise und ihrer Folgen. Derzeit behandeln wir Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Infrastruktur und wirtschaftliche Innovation haushaltsrechtlich wie die Beschaffung von Druckerpapier. Das kann wirklich nicht sinnvoll sein. In all dem sehe ich ein Problem. Ich bitte, über alle Parteigrenzen hinweg diese Probleme wahrzunehmen und sich einer Reformdiskussion nicht zu verschließen. Nicht zuletzt die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes zeigt in ihren Abwägungen die Starrheit des Systems auf. Dies gilt umso mehr, wenn man die anderen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vor diesem Hintergrund bewertet. Im März 2021 hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass der Staat auch verpflichtet ist, vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Hier geht es um die Generationenaufgabe Klimaschutz und zunehmend um den konkreten Schutz vor Klimawandelfolgen, dem wir uns auch massiv widmen müssen. Sie können Nachfragen stellen, Herr Thiele. Zu Frage 2: Derzeit werden sowohl im politischen als auch im wissenschaftlichen Raum diverse Reformvorschläge für die Schuldenbremse diskutiert. Dabei kristallisieren sich drei grundsätzliche Meinungen heraus: erstens – klassisch – die Beibehaltung der bisherigen Regelungen, zweitens Reformansätze sowie drittens die komplette Abschaffung der Regelungen. Aus Sicht der Landesregierung sind Fiskalregeln notwendig, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen als Beitrag zur Generationengerechtigkeit zu sichern. Eine ersatzlose Abschaffung erscheint daher nicht sinnvoll. Fraglich ist jedoch die Ausgestaltung derartiger Fiskalregeln. Wie bereits ausgeführt, besteht ein Reformbedarf insbesondere im Hinblick auf die Behandlung von Investitionen. Zudem sehe ich es mit Hinblick auf die langfristige wirtschaftliche Entwicklung kritisch, sich deutlich engere Finanzierungsspielräume zu geben, als es den gemeinsamen europäischen Vorgaben entspricht. Die Möglichkeiten, Zukunftsinvestitionen in Höhe von 0,5 % bis 1 % des Bruttoinlandsproduktes über Kredite zu finanzieren, lassen wir mit der Begrenzung im Grundgesetz auf nur 0,35 % einfach liegen. Dies bedeutet dann zwingend, dass im Vergleich zu den europäischen Partnern die öffentlichen Leistungen niedriger oder die Steuerbelastungen höher ausfallen müssen. Dieser deutsche Nachteil im europäischen Wettbewerb kann nicht sinnvoll sein. Die derzeit in der Wissenschaft diskutierten Reformüberlegungen stellen diesbezüglich verschiedene Optionen dar. Eine umfangreiche Erörterung soll hier allerdings aus Zeitgründen unterbleiben. Hingewiesen werden soll aber beispielhaft auf die Kritik des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums, der festgestellt hat, dass die Schuldenbremse nicht verhindert, dass staatliche Konsumausgaben im politischen Prozess den staatlichen Investitionsausgaben vorgezogen werden. Und das ist schlecht für die Zukunft des Landes. Oder die Kritik von Clemens Fuest und anderen, dass ausgeglichene Haushalte dazu führen würden, dass die Staatsverschuldung auf Dauer gegen Null konvergiere, was angesichts der derzeitigen wirtschafts- und klimapolitischen Herausforderungen ökonomisch nicht sinnvoll sei. Diesen Effekt sehen wir nicht nur im Bund, sondern auch zum Beispiel bei uns in Niedersachsen, wo wir aktuell unter 20 % Schulden in Relation zu unserem BIP fallen und noch in dieser Legislaturperiode bei 15 % sein werden. Auch dies ist keine sinnvolle Entwicklung. Der strikte Kurs der Nullverschuldung unterhalb der europäischen Vorgaben wird dadurch zu einem Nachteil für den Staat und für die Wirtschaft. Eine Reform der Regelungen zur Schuldenbremse sollte daher mindestens dazu führen, dass die im Rahmen der EU-Fiskalregeln geltenden Spielräume auch in Deutschland vollumfänglich genutzt werden und dabei anteilig künftig auch den Bundesländern zur Verfügung stehen. Im Gegenzug würde ich vorschlagen, rechtlich festzulegen, dass zusätzlich entstehende Verschuldungsspielräume zwingend für zusätzliche Zukunftsinvestitionen und nicht für konsumtive Ausgaben zu verwenden sind. Eine solche Bindung kennt die Schuldenbremse bislang nicht. Sie wäre sehr zu begrüßen. Zu Frage 3: Die Landesregierung schätzt die aktuellen Investitionsbedarfe angesichts der immensen Herausforderungen, denen das Land gegenübersteht, als außerordentlich hoch ein. Dabei treten die Investitionsbedarfe in vielen bedeutenden Politikfeldern auf. Hierzu zählen beispielhaft dringend notwendige Investitionen in den Hochwasser- und Katastrophenschutz, die nicht zuletzt durch das Weihnachtshochwasser 2023 augenscheinlich wurden. Ebenso zu nennen sind verstärkte Investitionen in Infrastruktur, die Transformation der Wirtschaft und den Klimaschutz, so zum Beispiel die Sanierung der vorhandenen Landesgebäude. Letztgenannte Investitionen sind wesentlich für die Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Klimaneutralität. Nur mit zusätzlichen Investitionen in die Bereiche Klimaschutz und Klimafolgenanpassung werden enorme Folgekosten für die nachfolgenden Generationen verhindert werden können. Das muss unser Ziel sein. Klar ist, dass die Vorsorge, also die frühzeitige Anpassung an die Folgen des Klimawandels, langfristig deutlich kostengünstiger ist, als im Nachgang die Schäden finanziell auszugleichen. Somit ist klar, dass Mehrausgaben zur Erreichung der Klimaneutralität ebenso eine notwendige Bedingung für eine auf Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit ausgerichtete Politik sind wie eine Begrenzung der expliziten und auch der impliziten Verschuldung. Eine konkrete Quantifizierung der Investitionsbedarfe des Landes erscheint derweil kaum leistbar. Je nach Parameter, Datenlage, Interpretation des Begriffs „Investitionsbedarf“ und dem zugrunde liegenden Zeitraum wird dies stark schwanken. In der Gesamtschau lässt sich gleichwohl feststellen, dass der Investitionsbedarf angesichts der aktuellen Herausforderungen nennenswert gestiegen ist. Diesem Bedarf ist die Niedersächsische Landesregierung bereits mit bedeutenden Maßnahmen entgegengetreten. Derzeit sind für die Jahre 2024 bis 2027 Investitionsausgaben – im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8 im Haushalt – von rund 9,6 Milliarden Euro eingeplant. Hiervon entfallen 2,4 Milliarden Euro auf den Haushaltsplan 2024. Dies bedeutet gegenüber dem letzten Haushalt 2023 eine Erhöhung um rund eine Viertelmilliarde. Gegenüber der Mipla 2017 bis 2021 beträgt die Steigerung der Investitionsausgaben mehr als 71 %. Seinerzeit betrugen die jährlichen Investitionsausgaben rund 1,4 Milliarden Euro bei einer Investitionsquote zwischen 4,1 % und 4,6 %. Im Haushaltsplan 2024 beläuft sich die Investitionsquote auf 5,8 %. Das sind die notwendigen Schritte, die die Landesregierung in dieser Zeit ergreift. Das Land Niedersachsen finanziert Investitionsausgaben aber nicht nur im Kernhaushalt, sondern nutzt hierfür auch überjährig zur Verfügung stehende Sondervermögen. Mehr als 4 Milliarden Euro sind hierüber bereits für investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt worden. Zusätzlich haben wir nicht mehr notwendige Notlagenkredite vorzeitig getilgt. Die dadurch freiwerdenden Finanzierungsspielräume – immerhin mehr als 2,6 Milliarden Euro über 24 Jahre – werden wir ab 2025 gesetzlich abgesichert für zusätzliche Maßnahmen in den Bereichen Krankenhausbau, Klimaschutz sowie Infrastruktur einplanen. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass über diese gesteigerten Anstrengungen hinaus ein ganz erheblicher weiterer Investitionsbedarf vorliegt. Auch diesem stellt sich die Landesregierung. Eine Reform der Schuldenbremse wäre zur Bewältigung auch dieser Herausforderung ein wichtiger Schritt. Herzlichen Dank.

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Antonia Hillberg SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schülke, was war das wieder? - Das ist eine Frage, die mir ab und an stelle. Ich will Sie an diesem Gedankengang teilhaben lassen. Bei mir sind gerade sehr viele große Fragezeichen und viel Nichtzustimmung aufgetreten. Ich glaube, dass sehr, sehr viele Menschen hier im Raum sich dem anschließen können. Ich fände es ja schön, wenn die Gleichstellung von Männern und Frauen abgeschlossen wäre. Das fände ich super! Aber eine derartige Realitätsverklärung von Ihrer Seite ‑ zu behaupten, dass das schon so ist ‑ finde ich schade. Denn die tatsächliche Gleichstellung ist nicht abgeschlossen. Das Grundgesetz wird gerade 75 Jahre alt. Es lohnt sich immer wieder, darin zu lesen. Ich kann nur noch einmal Artikel 3 Abs. 2 empfehlen. Damit das bei uns allen ankommt und damit wir das mitnehmen können, lese ich das jetzt vor: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Von daher sage ich nur: Weiter so! Wir halten uns da ans Grundgesetz und wollen die Ungleichberechtigung, die es noch gibt, abbauen und dagegen arbeiten. Auf die nächsten Jahre! Danke schön.

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Olaf Lies SPD

Katastrophale Auswirkungen der beschädigten Huntebrücke in Elsfleth für die Region?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Wirtschaftsminister Lies. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Nacht zum 25. Februar 2024 um 1.15 Uhr kollidierte ein 110 m langes Binnenschiff aus den Niederlanden auf der Seeschifffahrtsstraße Hunte mit der Eisenbahnbrücke in Elsfleth. Der Kapitän hatte nach Einschätzung der Wasserschutzpolizei den Pegelstand der Hunte falsch eingeschätzt. Bei dem Unfall entstand erheblicher Sachschaden an der Brücke. Unter anderem wurden die Gleise verbogen, die Lager zerstört und die Unterkonstruktion verschoben. Die Brücke war daraufhin nicht mehr für den Eisenbahnverkehr nutzbar. Die Hunte musste für den Schiffsverkehr gesperrt werden. Am Binnenschiff entstand Sachschaden. Das Fahrzeug war allerdings unbeladen. Die zerstörte Eisenbahnbrücke gehört zur Bahnstrecke Hude–Nordenham und ist für die Hinterlandanbindung der Seehäfen Brake und Nordenham, aber auch für die Erschließung des hoch industrialisierten Raums Nordenham für den Güterverkehr und für den Personenverkehr von herausragender Bedeutung. Es gibt keine alternative Schienenanbindung für Brake und Nordenham und die gesamte Wesermarsch. Alle Züge müssen über die Eisenbahnbrücke bei Elsfleth. Sehr wichtig ist also, dass es einen zügigen Ersatz, eine zügige Lösung gibt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Entscheidend für die Hafenwirtschaft ist, dass die beschädigte Brücke schnellstmöglich wieder voll befahrbar ist. Damit wird die Leistungsfähigkeit der Häfen Nordenham und Brake gewährleistet, und somit werden die Wirtschaftskraft der Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze gesichert. Deshalb hat das Wirtschaftsministerium unverzüglich sehr konkrete Schritte unternommen. Wir haben umgehend zu Gesprächen mit der Bahn, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und Betroffenen aus den Kommunen und der Wirtschaft eingeladen, und zwar gleich am nächsten Tag. Es gab eine Videokonferenz mit allen Beteiligten, um das Vorgehen zu koordinieren und um schnellstmöglich zu einer Wiederbefahrbarkeit der Brücke zu kommen. Das mag ‑ das will ich sagen ‑ unkonventionell sein, weil das Land hier gar keine originäre Zuständigkeit hat, aber es war aus unserer Sicht allemal geboten und erforderlich, damit es zu einer zügigen Lösung für alle Beteiligten kommt. Denn die Huntebrücke ist entscheidend für die Hafenumschläge in Brake und Nordenham und für die Anbindung. Übrigens: Weitere Diskussionen und Videokonferenzen fanden am 11. März statt. Wir haben am 29. Februar eine Videokonferenz mit den Oldenburger Vertretern gehabt, damit wir da in einem engen Austausch sind und bleiben. Der erste Schritt bestand darin, die Befahrbarkeit der Hunte wiederherzustellen. Hier ist bereits am 28. Februar 2024 Abhilfe geschaffen worden, wenn auch nicht dauerhaft, da mit einer Behelfsbrücke wieder Einschränkungen auf der Hunte verbunden sein werden. Der zweite Schritt, der angegangen wurde, waren Bemühungen, um einen zügigen Ersatz durch eine Hilfsbrücke zu gewährleisten. Die Deutsche Bahn hat zu diesem Zweck unverzüglich mit Aufräumarbeiten begonnen. Es wurde vor Ort untersucht, was von der noch vorhandenen Infrastruktur weiter genutzt werden kann und was ersetzt werden muss. Konkrete Planungen haben begonnen. Aktuell arbeitet die Deutsche Bahn mit Hochdruck daran, die Bahnstrecke schon im April wieder befahrbar zu machen. Das nimmt den Hafenstandorten in Brake und Nordenham und der wichtigen Industrie in Nordenham und den Kommunen in der Wesermarsch zumindest erst mal die größte Sorge. Für die Einrichtung der Hilfsbrücke schöpft die Deutsche Bahn alle Optionen einer schnellen Umsetzung aus. Wenn alles gut geht ‑ davon gehen wir im Moment aus ‑, wird der Transport dieser Hilfsbrücke nach Elsfleth bereits in zwei Wochen vonstattengehen. Sie stammt ‑ nur zur Kenntnis ‑ aus dem bundesweit einzigen Brückenlager, dem Lager der Deutschen Bahn in Konz in Rheinland-Pfalz. Bis zur Wiederaufnahme des Schienenverkehrs geht es jetzt darum, Übergangslösungen zu schaffen. Für den Schienenpersonenverkehr wurde ein Ersatzverkehr eingerichtet, im Wesentlichen schon am nächsten Tag. Auch da muss man sagen: Ein großes Dankeschön an die Bahn für diese wirklich großartige Reaktion darauf. Auch beim Güterverkehr konnte durch die Verschiffung von ganzen Zügen von Brake nach Bremen bereits viel erreicht werden. Mit dem Einbau der Hilfsbrücke sind natürlich nicht alle Probleme gelöst. Deswegen ist es richtig, sich mit großer Aufmerksamkeit auch dem Standort Oldenburg zu widmen. Oldenburg ist Seehafen. Weser und Hunte sind bis Oldenburg auch Seeschifffahrtsstraßen. Daher ist es wichtig, dass Seeschiffe die Hunte passieren können. Derzeit wird seitens der Hafenwirtschaft in Oldenburg nach Lösungen gesucht, um auch dann, wenn dies nicht mehr der Fall ist ‑ und das wird mit dem Einsetzen der Hilfsbrücke so sein ‑, Güter möglichst im bisherigen Umfang umschlagen zu können. Der vermehrte Einsatz von Binnenschiffen wäre ebenso eine Alternative wie Transporte mit anderen Verkehrsträgern. Allerdings befürchten die Unternehmen vor Ort nennenswerte Umsatzeinbußen, sodass unser Fokus natürlich vor allen Dingen auf der Beschleunigung des Ersatzneubaus der Brücke durch Deutsche Bahn und Bund liegt. Daneben werden wir aber auch weiterhin intensive Gespräche mit der oldenburgischen Hafenwirtschaft, mit dem Oberbürgermeister und allen Beteiligten führen. Deswegen besteht im dritten Schritt jetzt die große Anstrengung, zügig mit den Planungen für eine neue Brücke zu beginnen. Auch hier hat die Deutsche Bahn bereits Vorarbeiten begonnen. Damit der Seehafen Oldenburg perspektivisch auch für Seeschiffe erreichbar ist, muss die Hilfsbrücke so schnell wie möglich durch eine neue bewegliche Brücke ersetzt werden, die im geschlossenen Zustand Binnenschiffe mit geringeren Restriktionen und im geöffneten Zustand Binnenschiffe und Seeschiffe restriktionsfrei durchfahren lässt. Es kommt uns zugute, dass die Deutsche Bahn ohnehin eine neue Brücke plant. Die alte Brücke ist aus dem Jahr 1927. Die Vorbereitungen sahen bisher vor, mit dem Bau einer Drehbrücke ‑ statt bisher einer Klappbrücke ‑ in 2027 zu beginnen und sie bis 2030 fertigzustellen. Das ‑ ich glaube, da sind wir uns einig ‑ ist viel zu lang und ist den entsprechenden Standorten und Wirtschaftsunternehmen in Oldenburg auch nicht zumutbar. Wir stehen deshalb mit der Deutschen Bahn und der Bundeswasserstraßenverwaltung in intensivem Austausch, um diesen aktuellen Zeitplan gänzlich zu beschleunigen. Wir haben die nächste Runde in zwei Wochen. Die Bahn hat gesagt, sie wird innerhalb von zwei Wochen vorbereiten, was eigentlich an Genehmigungsmaßnahmen notwendig ist und was wir davon beschleunigen könnten, um dann aufzuzeigen, wie ein Plan für einen kompletten Neubau und die Fertigstellung aussehen kann. In diesem Zusammenhang arbeiten wir sehr eng mit dem Landkreis Wesermarsch zusammen, der die untere Naturschutzbehörde ist. Es geht dabei um die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung und auch die Frage, ob ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist. Zu Frage 2: In welcher Form die Landesregierung die Unternehmen unterstützen? - Unser aktuelles Augenmerk liegt jetzt vor allen Dingen darauf, dem Seehafen Oldenburg Hilfestellung zu leisten. Für den Hafen Oldenburg und seine Arbeitsplätze und weitere direkt Betroffene gibt es entsprechende Instrumente. Ein Instrument wären sicherlich Landesbürgschaften. Bei den jetzigen Auswirkungen kommt auch das Instrument der Kurzarbeit zum Tragen. Ein Sondervermögen haben wir nicht, und ich sehe auch die Einrichtung eines Sondervermögens nicht als geeignetes Instrument an. Aber wir werden weiterhin mit dem Bund alle Instrumente, die Land und Bund zur Verfügung stehen, nutzen, um den Unternehmen zu helfen und dafür zu sorgen, dass die Umschläge, die in Oldenburg realisierbar sind, weiterhin dort realisiert werden. Zu Frage 3: Ich verweise auf die Ausführungen dazu. Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Zusammenarbeit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, aber vor allen Dingen auch mit dem unglaublich engagierten Krisenmanagement der Deutschen Bahn loben. Ziel aller Beteiligten ist eine möglichst schnelle Umsetzung einer neuen Brücke, damit, wie gesagt, die volle Funktionsfähigkeit gewährleistet werden kann. Wir stehen in einem engen Austausch mit dem Bund. Ich habe das gerade beschrieben. Wir werden in zwei Wochen wieder zusammenkommen. Ich habe den Bundeswirtschaftsminister und den Bundesverkehrsminister bereits angeschrieben und gebeten, alle bereits jetzt zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmöglichkeiten, aber auch weitere Beschleunigungsmöglichkeiten zu nutzen. Ich halte es für denkbar und es wäre auch ein guter Weg, dass wir ohne neues, zusätzliches Recht zu mehr Beschleunigung kommen könnten. Das Ziel muss sein, alles, was an Instrumentarien da ist, voll auszuschöpfen und die Beschleunigungsmöglichkeiten konsequent zu nutzen. Die Fachebene im Wirtschaftsministerium schaut sich derzeit alle Möglichkeiten genau an, die vor allen Dingen im Allgemeinen Eisenbahngesetz geregelt oder vorgegeben sind. Dennoch werden wir prüfen müssen, ob es nicht weiterer Gesetze bedarf für den Fall, dass wir an dieser Stelle Brücke, Bahnstrecke oder Infrastrukturen tatsächlich schneller erneuern müssen. Wir haben in Niedersachsen die Erfahrung mit dem LNG-Gesetz gemacht. Das war ein Beleg dafür, dass man eine technische Infrastruktur auch in völlig anderen Zeiträumen realisieren kann. Deswegen haben wir uns in der letzten Besprechung am 11. März 2024 darauf festgelegt, in zwei Wochen zu prüfen. Sollten weitere Änderungen notwendig sein, gehen wir sie an und würden Sie hierzu natürlich weiter auf dem Laufenden halten. Wichtig dabei ist: Wir kümmern uns und sorgen dafür, dass sowohl die Häfen Brake und Nordenham als auch Oldenburg weiter funktionsfähig sind. Vielen Dank, Herr Minister Lies. -

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Deniz Kurku SPD

Niedersachsen ist und bleibt wehrhaft - rechtsextreme Straftaten konsequent bekämpfen und einordnen, Aufklärung über rechtsextremistische Bedrohungen vorantreiben und Sicherheitsbehörden stärken!

der Kollege Kurku wünscht, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen. Möchten Sie dem entsprechen? Ja, bitte! Bitte schön! Herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich würde gerne wissen: Ich meine, es war in diesem Plenarsitzungsabschnitt, als Ihr Fraktionsvorsitzender davon gesprochen hat, dass die Regierung eine größere Gefahr für unser Land sei als der Rechtsextremismus. Schließen Sie sich einer solchen, wie ich finde, sehr krassen Aussage an? Ja, sehr geehrter Herr Kollege, ich kann mich jetzt nicht an dieses Zitat meines Kollegen erinnern. Ich weiß jetzt nicht, in welchem Zusammenhang das gesagt worden ist. Aber man kann die Bewertung in einem anderen Zusammenhang so vollziehen, weil Sie die staatliche Macht hinter sich haben: Sie haben den Verfassungsschutz hinter sich, Sie haben die polizeilichen Behörden hinter sich, und dadurch kann durch falsches Handeln auch eine gewisse Fehlkonstruktion entstehen. Aber ich kann Ihnen nur sagen: Ich kenne dieses Zitat nicht und kann dazu auch nicht mehr sagen. Es ist auch schwierig, so etwas nach einer Zwischenfrage zu beantworten. Ich möchte es noch einmal betonen: Sie wollen dem Verfassungsschutz mehr Kompetenzen geben, und zwar nicht, um den gewalttätigen Extremismus zu bekämpfen, sondern um eine parlamentarische Opposition mehr zu überwachen und mehr zu diskreditieren. Das hat mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie wir sie verstehen, nichts zu tun. Vielen Dank.

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Thordies Hanisch SPD

Niedersachsens Energiepotenzial effizient nutzen - die Herausforderungen von Energie, Industrie und Fläche lösen

Bitte schön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist wirklich ein gutes Beispiel für unsere Arbeit als Abgeordnete. Die Energiewende müssen wir so schnell, so nachhaltig und so günstig wie möglich über die Bühne bringen, und wir Abgeordnete haben den riesigen Vorteil, dass wir mit Fachleuten, Vertretern aus der Wirtschaft, Vertretern von Interessenverbänden, Bürgerinnen und Bürgern und Kommunen in Kontakt stehen. Nur so ist es möglich, Lösungen für die Umsetzung der Energiewende zu finden, weil das eine Aufgabe ist, die man nicht nur aus einem Blickwinkel betrachten kann. Tatsächlich haben Kolleginnen und Kollegen von der Küste berichtet, dass es immer wieder Anfragen von Unternehmen nach Standorten gibt, wo zukünftig viel Energie produziert wird oder anlandet. Diesen Unternehmen ist eine sichere Energieversorgung wichtig, insbesondere dann, wenn sie viel davon brauchen, zum Beispiel aus der Chemie-, Batterie- oder Solarmodulproduktion. Die Unternehmen fragen in den Kommunen große Gewerbeflächen mit entsprechender Energieversorgung an. Gleichzeitig sind wir hier fast alle kommunalpolitisch verankert und wissen, was passiert, wenn ein großes Unternehmen in einer mittleren oder kleinen Kommune eine solche Fläche anfragt. Wenn sie nicht zufällig vorhanden ist ‑ das ist wirklich selten der Fall ‑, dann muss ein Planverfahren angeschoben werden, das schon mal einige Jahre dauern kann. Wir alle wissen, dass in diesen Kommunen üblicherweise Wohngebiete, Schulen und Feuerwehrhäuser geplant werden, vielleicht noch die eine oder andere Gewerbefläche, wenn es gerade keine mehr gibt. Diese Kommunen sind aber in der Regel nicht darauf ausgerichtet, für Global Player aus der Wirtschaft schnell und effektiv eine große Fläche mit einer entsprechenden Energieversorgung zur Verfügung zu stellen. Das hat dann nicht etwa die Folge, dass sich diese Unternehmen in anderen Teilen Niedersachsens oder Deutschlands ansiedeln, sondern meist im internationalen Markt verschwinden. Und dann führen wir als Abgeordnete auch noch Gespräche mit Netzbetreibern. Diese stellen uns dar, dass sie bereits jetzt beim Netzausbau möglichst verlässliche Zahlen brauchen, wo in unseren Kommunen künftig große Mengen Strom für diese großen Unternehmen benötigt werden, damit sie die entsprechenden Netzanschlüsse bereitstellen können. Dann ist es auch noch unsere Aufgabe, zu organisieren, dass die Energie von der Küste in andere Teile unseres Landes transportiert wird. Das ist wirklich eine Riesenaufgabe. Jedes Netzausbauprojekt dauert Jahre, braucht Fläche, braucht Planer, braucht Handwerker und Techniker und ist nicht unbedingt bei jeder Bürgerin und jedem Bürger beliebt, gerade wenn das in der Nähe des eigenen Wohnortes umgesetzt werden soll. Unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker ist es, dass das Ganze nicht unnötig teuer wird und die Kosten möglichst gleichmäßig verteilt sind. Und wir müssen dafür sorgen, dass Deutschland, Niedersachsen und unsere Küste als Standort für Wirtschaftsunternehmen attraktiv sind und attraktiv bleiben. Es macht also aus vielen Gründen Sinn, Energie dort einzusetzen, wo sie vorhanden ist und nicht über weite Strecken transportiert werden muss. Das spart Geld, Zeit und Fachkräfte, weil wir eben unnötige Netzausbauprojekte und Speicherbauten sowie Energieverluste bei Umwandlungsprozessen und Transporten vermeiden. Dass eine solche Aufgabe nicht allein aus dem Blickwinkel der Wirtschaft, der Kommunen oder der Netzbetreiber betrachtet und gelöst werden kann, liegt auf der Hand, weil diese Bereiche diese Aufgabe nur zusammen lösen können. Dazu braucht es aber eine koordinierende Funktion oder einen Plan, weil diese Zusammenarbeit eben nicht geübte Aufgabe dieser Bereiche ist, weil die Kommunen nicht aus dem Bauch heraus Gebiete ausweisen, ohne zu wissen, dass sie diese vermarkten können, Netzbetreiber nicht einfach Netzanschlüsse in die Gegend bauen, ohne zu wissen, ob diese benötigt werden, und die Wirtschaft eben nicht ein paar Jahre wartet, bis die anderen so weit sind, dass Fläche und Netzanschluss bereitstehen. Es ist mir eine besondere Freude, dass wir für diese Herausforderung hier auch eine Lösung zur Hand haben. Das ist ja in der Politik nicht immer der Fall, auch wenn das immer unser Ziel ist. Wir brauchen einen landesweiten Plan oder ein Konzept, und das geht nur mit koordinierten Gesprächen zwischen Wirtschaft, Netzbetreibern und Kommunen. Wir müssen einschätzen können, wie hoch der Energiebedarf der Wirtschaft an der Küste sein kann. Wir müssen wissen, wo Flächen aus Sicht der Netzbetreiber günstigerweise entstehen sollten. Und wir müssen den Kommunen die Sicherheit geben, dass die Fläche, die sie ausweisen, auch gebraucht wird. Genau das machen wir mit dem vorliegenden Antrag, indem wir unserer Verantwortung bei dieser Koordination gerecht werden. Man kann es eben nicht einer Ebene oder einem Bereich überlassen, weil diese nicht darauf ausgelegt sind. Es freut mich sehr, dass sich bei der Unterrichtung durch die Landesregierung gezeigt hat, dass so viel Fachwissen bei den Fachleuten in den Ministerien vorhanden ist. Die Vertreter aus dem Ministerium für regionale Entwicklung, dem Umweltministerium, dem Landwirtschaftsministerium und dem Wirtschaftsministerium haben uns konzentriert dargestellt, was alles vorstellbar und möglich ist. Es gibt jede Menge Ideen, wie die dargestellte Aufgabe konkret gelöst werden kann, beispielsweise durch regionale Versorgungskonzepte. Ich habe mich besonders gefreut, wie sehr die Landesregierung unseren Antrag begrüßt, da hiermit koordiniert Kapazitäten für die gezielte Energiesystementwicklung, die wir nun mal brauchen, in Niedersachsen gewonnen werden können, wenn wir ihn denn beschließen. Deswegen freue ich mich auf Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank.

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Cindy Lutz CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Universitäten und Fachhochschulen sollen Orte des Friedens, des Lernens, der Vielfalt und der Verständigung sein. Leider müssen wir aber feststellen, dass der Extremismus und besonders der Antisemitismus vor unseren Hochschulen keinen Halt macht. Unsere Hochschulen kämpfen mit denselben Problemen, die wir im Übrigen in unserer Gesellschaft bewältigen. Dabei darf der Gesetzgeber die Hochschulen nicht alleinlassen. Wie der Fall von Lahav Shapira Anfang Februar in Berlin gezeigt hat, dürfen wir nicht eine Sekunde wegschauen, sondern müssen stets wachsam sein, um unsere rechtsstaatlichen Werte zu verteidigen. Der junge jüdische Student aus Israel, der in Deutschland studiert, wurde aus mutmaßlich antisemitischen Motiven von einem Kommilitonen aufs Übelste angegriffen. Der Angreifer soll Lahav Shapira mehrfach ins Gesicht geschlagen und getreten haben. Ermittlungen wegen Körperverletzung und Antisemitismus sind eingeleitet. Meine Damen und Herren, dieser Vorfall bedrückt mich zutiefst. So zeigt er doch eindringlich, dass das hässliche Gesicht des Antisemitismus sowie des Rassismus in unserer Gesellschaft fortlebt. Das können und wollen wir nicht akzeptieren - nicht in Berlin, nicht in Niedersachsen und nicht sonst wo in Deutschland. Ich hoffe, dass solche widerlichen und feigen Angriffe wie in Berlin, die auch Angriffe auf unsere freiheitliche Demokratie und unseren Rechtsstaat sind, die große Ausnahme bleiben. Jeder Angriff ist ein Angriff zu viel. Der Schutz jüdischen Lebens und der jüdischen Kultur muss höchste Priorität haben. Das gilt auch an unseren Hochschulen, meine Damen und Herren. Die Freie Universität Berlin konnte in dem genannten Fall inzwischen zwar ein Hausverbot gegen den Angreifer aussprechen, war aber nicht in der Lage, die aus meiner Sicht nötigen Konsequenzen zu ziehen und den Täter zu exmatrikulieren. Das in Berlin geltende Recht ermöglicht das nicht. Vor diesem Hintergrund, Herr Minister Mohrs, haben wir Ihre Ankündigung, im Wissenschaftsausschuss am 12. Februar zu diesem Vorfall unterrichten zu wollen, sehr begrüßt. Wir hatten die Hoffnung, dass Sie diesen Fall zum Anlass nehmen, um die Rechtslage auch in Niedersachsen so aufzustellen, dass wir unseren Hochschulen einen klaren Rechtsrahmen an die Hand geben können. Das Ergebnis Ihrer Unterrichtung war aber leider äußerst ernüchternd. Sie haben die sehr engen Voraussetzungen der niedersächsischen Regelung geschildert und schlossen Ihre Ausführungen damit, dass Sie das Hochschulgesetz überprüfen und bei Bedarf auch gesetzliche Verschärfungen vornehmen wollen. Herr Minister, „prüfen“ und „bei Bedarf“ - für eine solch maue Erkenntnis hätte es der Unterrichtung nicht bedurft. Mal wieder nur eine Ankündigung einer Prüfung, deren Ergebnis doch schon heute klar ist. Was müssen Sie da groß prüfen? Es ist ein Absatz im betreffenden Paragrafen, Herr Mohrs! Reicht Ihnen die aktuelle Rechtslage - ja oder nein? Selbst im Kommentar zum NHG können Sie nachlesen, dass die jetzige Regelung ‑ ich zitiere ‑ „nicht selten auf Unverständnis [stößt], beispielsweise wenn Studierenden sexuelle Übergriffe oder das Verbreiten rechtsextremistischen Gedankenguts vorgeworfen oder sogar nachgewiesen werden. Gleichwohl kommt eine Exmatrikulation nur dann in Betracht, wenn eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt ist“. Werden Sie doch einfach gesetzgeberisch aktiv! Aber das zieht sich bei Ihnen leider bislang durch: Nicht eine einzige Gesetzesinitiative liegt dem Landtag aus Ihrem Hause vor. Dabei regieren Sie nun schon fast anderthalb Jahre. Aber auch inhaltlich hat uns Ihre Auffassung bezüglich der jetzigen Gesetzeslage nicht überzeugt. Wir sehen hier Handlungsbedarf, und zwar jetzt. Eine Exmatrikulation ist nach unserem derzeitigen Hochschulgesetz nur dann möglich, wenn es sich um eine Straftat gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit handelt. Des Weiteren muss eine rechtskräftige Verurteilung vorliegen. Wir alle wissen: Das kann dauern. Wir legen Ihnen deshalb schon heute einen Gesetzentwurf zur Änderung unseres Hochschulgesetzes vor. Wir wollen ein hochschuleigenes Ordnungsrecht im Niedersächsischen Hochschulgesetz verankern, um schneller und effektiver gegen Antisemitismus, Extremismus und Gewalt an den Hochschulen vorgehen zu können. Bislang fehlt ein solches Instrumentarium in Niedersachsen, obwohl es in anderen Ländern bereits etabliert ist. Das Niedersächsische Hochschulgesetz muss schnellstmöglich angepasst werden, um den Hochschulen den notwendigen Rückhalt für den Umgang mit solchen Vorfällen zu geben und um vor allem Rechtssicherheit zu schaffen. Rot-Grün agiert uns viel zu langsam und nicht konsequent genug. Es bedarf eines klaren rechtlichen Rahmens, der es den Hochschulen ermöglicht, angemessen auf antisemitische und extremistische Vorfälle zu reagieren und sicherzustellen, dass Hochschulen für alle Studierenden und weiteren Hochschulangehörigen sicher sind. Unsere Hochschulen müssen auch in Zukunft Orte des freien Wissensaustauschs und der offenen Diskussion bleiben, unbelastet von fanatischen oder extremistischen Einflüssen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir dazu einen Beitrag leisten. Meine Damen und Herren, unser Vorschlag beinhaltet eine differenzierte Herangehensweise, um den Hochschulen bei den Sanktionsmöglichkeiten Flexibilität zu gewährleisten. Wir setzen dabei außerdem auf einen erweiterten Katalog von Ordnungsverstößen, die jedoch bei jeder störenden Handlung einen Bildungs- oder Wissenschaftsbezug voraussetzen. Dadurch stellen wir sicher, dass bei der Störungsabwehr der Schutz und die Grundrechte Dritter wie anderer Studierender, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und anderer Beschäftigter der Hochschulen im Fokus stehen. Mit den vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen auf Rechtsfolgenseite, die von Rügen über den Ausschluss von der Benutzung von Einrichtungen bis hin zur Exmatrikulation reichen, stellen wir als Gesetzgeber den Hochschulen einen verlässlichen und rechtssicheren Handlungsrahmen zur Verfügung. Wir wollen sehr bewusst kein starres Alles-oder-nichts-Prinzip bei der Exmatrikulation. Damit tun wir dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Genüge und ermöglichen, dass auch die Grundrechte der Störer hinreichend beachtet werden können. Um eines ganz deutlich zu sagen: Das Ziel des Ordnungsrechts ist es nicht, den friedlichen studentischen Diskurs zu beeinträchtigen. Es geht uns ausdrücklich nicht darum, Demonstrationen als legitimes Mittel des demokratischen Diskurses an Hochschulen in irgendeiner Form zu beeinträchtigen. Aber da, wo Gewalt oder schwerwiegende Störungen des Hochschullebens vorliegen, müssen die Hochschulen handlungsfähig sein, und zwar auf Basis einer gesetzlichen Grundlage. Sie aber nur aufs Hausrecht zu verweisen, Herr Mohrs, greift hier zu kurz. Meine Damen und Herren, der Vorfall an der Freien Universität Berlin unterstreicht die Dringlichkeit und Aktualität der Gewalt- und Hassprävention auch an niedersächsischen Hochschulen und macht deutlich, dass unsere Hochschulen einen klaren gesetzlichen Rahmen benötigen, den wir Ihnen mit diesem Gesetzentwurf vorschlagen. Ich freue mich auf die Beratungen.

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Olaf Lies SPD

Katastrophale Auswirkungen der beschädigten Huntebrücke in Elsfleth für die Region?

Vielen Dank. - Herr Minister Lies, bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Prange, auch Oldenburg macht uns Sorgen. Das ist, glaube ich, auch selbstverständlich, denn man die Erreichbarkeit der Seeschiffe nicht mehr gewährleisten kann, ist nicht ohne. Es waren im vergangenen Jahr für Agravis-Kraftfutter etwa 55 Seeschiffe und etwa 200 Binnenschiffe sowie für den Rhein-Umschlag etwa 22 Seeschiffe, die dort angekommen sind - nur damit man ein Gefühl dafür hat. Die Seeschiffe können auf keinen Fall mehr kommen, weil man die Brücke nicht öffnen kann. Und auch die Binnenschiffe haben eine Restriktion: Erstens sind sie abhängig vom Wasserstand, also von der Tide, und können nur zu bestimmten Zeiten fahren. Zweitens gibt es durch die Konstruktion der Brücke, die ja als Unterkonstruktion die Stabilität schafft, einen Verlust an Durchfahrtshöhe von etwa 30 cm. Das ist die Problematik, die wir haben. Deswegen gibt es mit Blick auf Oldenburg eine sehr starke Fokussierung darauf, dass wir so zügig wie möglich eine verlässliche Lösung eines Neubaus brauchen. Ich würde es, genau wie wir es beim LNG-Terminal Wilhelmshaven gemacht haben, auch ganz zwingend mit einem Zeitraum versehen wollen. Denn es reicht nicht, mal zu gucken, in welchen Zeitabschnitten in den nächsten Monaten und Jahren wir wie vorankommen. Vielmehr brauchen wir diese Sicherheit, weil es wiederum gerade für die Unternehmen Agravis und Rhein-Umschlag ganz wichtig ist, zu wissen: Wann kann ich denn wieder mit festen Mengen kalkulieren, die ich dort auch umschlagen kann? - Das wäre der erste große Schritt. Der zweite Schritt ist sicherlich ‑ das können wir zwar ein Stück weit moderierend machen; am Ende ist es aber eine wirtschaftliche Entscheidung ‑: Lässt sich ein Teil des Transports, der bisher über die Seeschiffe erfolgt ist, über Binnenschiffe realisieren, also über einen Zwischenumschlag, meinetwegen in Brake, um dann auf Binnenschiffe zu gehen? Das ist insofern für uns alle interessant, weil wir ansonsten den Seeverkehr, also den Verkehr mit den Binnenschiffen oder den Seeschiffen, ganz wesentlich durch Straßenverkehr ‑ das wäre natürlich problematisch, weil wir dann zu einer zusätzlichen Belastung der Straße kämen ‑ oder Schienenverkehr ersetzen würden. Aber die Sorge ist, dass es wahrscheinlich eher Straßenverkehr wäre. Es sind auch extrem große Mengen, die wir dort in Oldenburg umschlagen. Würden diese großen Mengen rein auf die Straße verlagert, wäre das natürlich eine unglaubliche Verkehrsentwicklung. Deswegen besteht großes Interesse ‑ das werden wir auch im weiteren Dialog versuchen ‑: Wie kann man Seeschiffe auf Binnenschiffe verlagern? Wie kann man die Zeitfenster der Binnenschiffe so nutzen, dass wir eine optimale Anbindung haben? Und für den weiteren Aspekt gilt natürlich, im Gespräch mit den Unternehmen zu klären: An welchen Stellen können wir unterstützend tätig sein, um diese schwierige wirtschaftliche Lage zu überbrücken? Aber noch einmal zu dem, was ganz entscheidend ist: Wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass die Ersatzbrücke, die Ende des Monats befahrbar ist, eine Lösung ist. Diese Ersatzbrücke ist eine Zwischenlösung ‑ aber Gott sei Dank ein großer Schritt ‑, die eine sinnvolle und gute Anbindung für Nordenham und Brake gewährleistet, aber Restriktionen für Oldenburg mit sich bringt. Deswegen hat der Landrat des Landkreises Wesermarsch ganz klar signalisiert: Sein großes Anliegen ist, auch im Sinne der Region und im Sinne des Oldenburger Hafens seinen Beitrag, wo immer es möglich ist, zu leisten, dass wir zu einem schnellen Verfahren kommen. Das muss unser Anspruch sein. Also: Die Zwischenlösung ist ein guter Schritt. Aber entscheidend wird die Lösung sein, dass wir wieder eine voll funktionsfähige Brücke und damit eine voll funktionsfähige Anbindung des Oldenburger Hafens haben. Herzlichen Dank. Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen zu

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Ulrich Watermann SPD

Die unzureichende Abschiebepolitik endlich korrigieren, Vollzugsdefizite abbauen und ein professionelles Rückführungsmanagement durch Schaffung einer zentralen Landesausländerbehörde etablieren!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Butter, dann tut es mir leid. Ich muss, ehrlich gesagt, sagen: Der ganze Rest war sehr stark dem Thema gewidmet. Ich erinnere mich, dass der erste Teil dabei war. Entschuldigung! Herr Bothe, was Sie tun, haben Sie ja in der Hand. Sie diskutieren das Thema immer wieder in diesem Tenor. Das habe ich nicht in der Hand, sondern das tun Sie selber. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt: Ja, es gibt ein Problem mit Abschiebungen. Es gibt ein Problem in Europa. Es gibt Probleme mit Ländern, die Personen zurücknehmen müssten und das nicht tun. Das sind aber Probleme, die wir nicht in der niedersächsischen Landespolitik lösen können. Die müssen in Europa gelöst werden. Sie werden mühsam angegangen, mit Verträgen mit anderen Staaten. Diese Aufgabe ist dort angesiedelt. Unsere Aufgabe ist es, hier Antworten zu finden für diejenigen, die hier sind, die ein Bleiberecht haben und die uns hier auf dem Arbeitsmarkt entlasten könnten.

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Reinhold Hilbers CDU

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

erste Zusatzfrage der Abgeordnete Reinhold Hilbers. Herr Hilbers, bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Heere, vor dem Hintergrund, dass Sie hier mehrfach die Wichtigkeit von Investitionen herausgestellt haben, frage ich Sie, wie die Landesregierung sich erklärt, dass der Anstieg in dem aktuellen Haushalt und in ihrer aktuellen mittelfristigen Finanzplanung bei den konsumtiven Ausgaben wesentlich größer ist als bei den investiven Ausgaben. Wenn die Notwendigkeit der Investition richtig wäre, müssten die Investitionen ja sehr viel stärker steigen. Wie erklären Sie sich das?

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Britta Kellermann GRÜNE

Keine Geschäfte mit Putin - russischen Einfluss auf die Brennelementefertigung in Lingen abwenden

Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Im niedersächsischen Lingen betreibt das französische Unternehmen ANF eine Brennelementefabrik. Es ist schon mal per se unbegreiflich, dass diese Fabrik vom Atomausstieg ausgenommen wurde. In der aktuellen geopolitischen Situation ist der Genehmigungsantrag, der jetzt beim Niedersächsischen Umweltministerium liegt, allerdings noch viel weniger nachzuvollziehen. Der ANF-Mutterkonzern Framatome ist kürzlich ein Joint Venture mit TVEL eingegangen. Das Mutterunternehmen von TVEL wiederum ist der russische Staatskonzern Rosatom. Es handelt sich um den Staatskonzern, der in Putins Auftrag das größte europäische AKW übernommen hat, und zwar im umkämpften ukrainischen Saporischschja gegen den Willen der Ukraine. Der Kreml nimmt hier direkten Einfluss auf operationale Entscheidungen des Unternehmens. Und nicht nur das: Der Konzern wurde im Jahr 2007 durch ein Präsidentendekret von Wladimir Putin persönlich gegründet. Dieser Staatskonzern hat sich nun also bereit erklärt, sein Wissen um die Fertigung von Brennelementen russischer Bauart mit ANF zu teilen - und das, obwohl die osteuropäischen Staaten Bulgarien, Ungarn, Slowakei und Tschechien zu 100 % und Finnland zu 35 % von russischen Brennelementen abhängig sind. Warum gibt man eine solche Marktdominanz einfach auf? Diese Frage bleibt unbeantwortet, und wir halten es dennoch für wichtig, sie zu stellen. Denn der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns in Europa unsere energiewirtschaftliche Abhängigkeit von Russland vor Augen geführt. Deutschland und Europa haben seit Beginn des Krieges erhebliche Anstrengungen unternommen, um Europa unabhängig von russischem Gas zu machen. Wir alle haben die wirtschaftlichen Folgen dieser Bemühungen gespürt und mitgetragen. Trotzdem spielt Russland weiterhin eine bedeutende Rolle in der europäischen Energieversorgung. Rund 20 % des Urans für Betreiber aus Euratom-Staaten kommen aus Russland. Rund 26 % der Urananreicherungsdienstleistungen deckt Rosatom in der EU ab. 21 Kernreaktoren in der EU versorgt Rosatom mit Brennelementen. 24 AKW russischer Bauart befinden sich weltweit im Neubau, davon nur 4 in Russland selbst. Russland bietet den außereuropäischen Staaten außerdem die Rücknahme des abgebrannten Brennstoffs an. Das Verhalten des Konzerns ist auf aggressive Weise darauf ausgerichtet, die Welt von russischem Uran abhängig zu machen - und mit Erfolg. Denn neben China ist Russland in den letzten zehn Jahren zum größten Akteur der weltweiten Atomindustrie geworden. Einen Moment, bitte, Frau Kellermann! - Eine Zwischenfrage? ‑ Ich frage, denn mir wurde gerade auch noch etwas anderes von der CDU-Fraktion bedeutet. Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Fühner zu, Frau Kellermann? Ja, gerne. Herr Fühner, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Kellermann, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie betonen in Ihrer Rede durchgehend die Abhängigkeit der Energieversorgung von Russland, insbesondere was das Thema der Brennelemente betrifft. Deswegen möchte ich Sie fragen, ob es nicht ein gutes Zeichen ist, dass osteuropäische Staaten demnächst nicht mehr von russischen Brennelementen abhängig sind, sondern dass diese Brennelemente ohne russischen Einfluss in Lingen gefertigt werden.

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André Bock CDU

Der 13-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus - nur ein Beitrag zu wehrhafter Demokratie?

Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In den letzten über sieben Jahrzehnten hat dieses Land, hat Deutschland so vieles durchgestanden und überstanden und erleben müssen: zahlreiche radikale, extremistische Bestrebungen, die an das Fundament unseres freiheitlichen Zusammenlebens wollten, ob NPD, Deutsche Volksunion, Republikaner und jetzt AfD oder andere rechtsextreme Gruppierungen auf der einen oder Deutsche Kommunistische Partei, Marxistisch-Leninistische Partei, PDS/LINKE auf der anderen Seite, ob Verschwörungstheoretiker, Corona-Leugner oder gar die schrecklichen Morde und der Terror der RAF und des NSU, die Anschläge gegen Migrantinnen und Migranten in Mölln, Hanau, Hoyerswerda und an vielen anderen Stellen in unserem Land sowie die Anschläge gegen Jüdinnen und Juden in diesem Land. All das hat uns und unser Land zutiefst erschüttert, aber eben nicht aus den Angeln gehoben. Das gelang und gelingt nur, wenn die Demokraten ‑ auch hier, in diesem Hause ‑ bei allen politischen Unterschieden, die sie haben, an entscheidender Stelle zusammenstehen und immer wieder für unsere Freiheit und Demokratie eintreten und kämpfen und sie mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen. Zur Verteidigung gehört natürlich auch, dass man Maßnahmen auf den Weg bringt, so wie es die amtierende Bundesinnenministerin Faeser mit einem 13-Punkte-Plan getan hat. Ja, es gab auch in den vergangenen Jahren Punkte- und Aktionspläne. Wer sich diesen Plan jetzt genau anschaut, wird schnell feststellen: Vieles bleibt im Ungefähren, nichts Klares, nichts wirklich Neues. - Wir warten immer noch auf viele Maßnahmen aus dem Aktionsplan 2022. Das war im März 2022, vor genau zwei Jahren. Vieles von dem ist noch nicht umgesetzt. Frau Faeser hüllt sich, wie eben schon angeklungen ist, bei vielen wichtigen Fragen noch in Schweigen, gerade was die Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen angeht - ein wichtiges Instrument, aber in dem aktuellen Papier wird es mit keinem Wort erwähnt. Auch die Onlinedurchsuchung wird in diesem 13-Punkte-Plan wieder nicht erwähnt. Das sind die entscheidenden Instrumente im Kampf gegen extremistische Strukturen. Hier muss endlich einmal etwas auf den Weg gebracht werden. Denn wer Rechtsextremismus bei der Wurzel packen möchte, muss auch endlich unsere Sicherheitsbehörden mit den entsprechenden Maßnahmen und Möglichkeiten ausstatten, meine Damen und Herren. Eine Gefahr für die Demokratie in unserem Lande ist aber nicht nur der klassisch deutsche Nationalismus und Rechtsextremismus; das wäre viel zu kurz gesprungen. Wir erleben in unserem Land auch Menschen türkischen Hintergrunds, nämlich die sogenannten Grauen Wölfe. Diese türkischen Rechtsextremisten haben bundesweit über 18 000 Mitglieder. Sie sind nationalistisch, antisemitisch und nach dem Führerprinzip organisiert. Zu der Frage, wie hiermit weiter umzugehen ist, haben wir einen Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht. Meine Damen und Herren, gestern wurde zum TOP 9, Stichwort „Hochschulgesetz“, von einer Grünen-Kollegin gesagt, die wahre Gefahr für unsere Demokratie komme von rechts. Nein, das ist zu kurz gesprungen. Von Rechtsextremen? - Auch das wäre zu kurz gesprungen. Wir brauchen nur in diesen Tagen nach Berlin schauen. Ich erinnere an die Verhaftung der RAF-Terroristin Klette und die dadurch ausgelösten Demonstrationen in Berlin, wo skandiert wurde: „Ganz Berlin hasst die Polizei“ und „Freiheit für Klette“. Jetzt ist auch der Zeitpunkt, zu fragen: Wie organisiert und weiterhin fundamentiert ist der Linksextremismus in unserem Land? Eine politisch einseitige Betrachtung ist hier brandgefährlich, meine Damen und Herren. Wer auf der einen Seite ‑ wie auch politische Vertreter in diesem Hause ‑ sagt, die Polizei bzw. Sicherheitsbehörden seien das Mittel gegen den Rechtsextremismus ‑ was zu Recht der Fall ist ‑, der darf sich auf der anderen Seite nicht vor Plakate stellen, mit denen unserer Polizei und unseren Sicherheitsbehörden Rechtsextremismus und Rassismus vorgeworfen wird. Auch das ist vorgefallen und hat mich sehr verstört. Ein Sympathisieren mit Rechts‑, Links‑ und religiös motivierten Extremisten ist für einen echten Demokraten nicht geboten; ansonsten ist man kein Demokrat, meine Damen und Herren. Wir feiern am 23. Mai dieses Jahres 75 Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Das sind 75 Jahre gelebte Demokratie, 75 Jahre gefestigter Rechtsstaat und ebenso erfolgreicher Kampf gegen Verfassungsfeinde in unserem Land. Meine Damen und Herren von der AfD, Sie können sicher sein, dass wir auch gegen die Verfassungsfeinde und Rechtsextremisten und Faschisten in Ihren Reihen stehen! Wir stellen uns als hier als Demokraten ganz klar dagegen! Insofern fordere ich aber auch die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen auf, am Sonntag in Vechta mit uns zu demonstrieren; denn ich finde es unerträglich, dass dort, vor der JVA, für die Freilassung von RAF-Terroristen demonstriert werden soll, die Morde zu verantworten haben. Jetzt, am Sonntag, sind an der Stelle, in Vechta, alle Demokraten gefragt, Flagge zu zeigen. Das sind wir den Opfern, die zu verzeichnen waren, schuldig. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Evrim Camuz GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

So viel Zeit wollte ich gar nicht in Anspruch nehmen, sehr geehrter Herr Präsident. Frau Kollegin Camuz, das entscheidet in diesem Fall nicht das Präsidium, sondern die Geschäftsordnung. Diese gibt Ihnen fünf Minuten, allerdings nur unter den strengen Regeln zu einer persönlichen Bemerkung. Sie dürfen nicht zur Sache sprechen. Ja, genau. Herr Bothe hat bei seiner Reaktion mit der Unwahrheit gerade weitergemacht. Er hat gesagt, dass ich keinen Abschluss hätte. Ich möchte feststellen, dass ich sehr wohl einen Bachelor‑ und einen Masterabschluss habe. Ich habe einen Schwerpunkt im europäischen Recht und im internationalen Privatrecht. Ich habe in Maastricht in den Niederlanden, in Toulouse in Südfrankreich und auch in London studiert. Mein letzter Wissenschaftsaufenthalt war sogar an der Harvard Law School. Ich weiß nicht, was man noch machen muss. Ich bin hier in Deutschland nicht Volljuristin, aber ich war an einer der besten Universitäten der Welt zu einem juristischen ‑ Genau. Deswegen ist es mir wichtig, das noch einmal klarzustellen. Diese Gelegenheit möchte ich hier nutzen. Das entspricht nicht der Wahrheit. Und eine Entschuldigung wäre einfach das Richtige, was Sie jetzt machen könnten.

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Marcus Bosse SPD

Keine Geschäfte mit Putin - russischen Einfluss auf die Brennelementefertigung in Lingen abwenden

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das Thema ist tatsächlich hochkomplex und auch hochsensibel. Darum sollten wir uns durchaus, Herr Najafi, mit einer gewissen Ernsthaftigkeit damit beschäftigen. Das Unternehmen ANF ist in der Tat ein Tochterunternehmen des französischen Staatskonzerns Framatome, und ANF ist von den Unternehmen, die noch russische Reaktoren betreiben ‑ das sind immerhin 19 bei den europäischen Partnern ‑, gebeten worden, Brennstäbe herzustellen. Die westlichen Reaktoren benötigen rechteckige Brennstäbe und die russischen Reaktoren sechseckige. Das Unternehmen Wesatome ist leider Gottes noch nicht ganz so weit, was durchaus bedauerlich ist. Es ist natürlich durchaus vernünftig und auch richtig von diesen europäischen Ländern, zunächst einmal anzufragen, um die Abhängigkeit von Russland letzten Endes zu verringern. ANF ist dazu in Kontakt mit dem Tochterunternehmen von Rosatom gegangen, durchaus auch ‑ das wurde ja gesagt ‑ ein russischer Staatskonzern. „Zehn Jahre Entwicklung“ wurde von ANF dazu gesagt. Es bedarf natürlich auch baulicher Veränderungen. Dazu gibt es ein Genehmigungsverfahren. Dazu findet auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Knapp 11 000 Einwendungen sind mittlerweile erhoben worden. Das BMUV hat dazu auch ein Gutachten von Professor Roller erstellen lassen im Rahmen des sogenannten Versagensermessens. Die innere und die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ist vor der Kooperation mit einem russischen Unternehmen grundsätzlich zu prüfen. Das aber hat der Bund zu tun. Wir dürfen ‑ das ist ganz klar; da stehen wir, glaube ich, auch alle gemeinsam ‑ kein Wissen weitergeben, und es darf nicht dazu kommen, nachdem wir abgehört worden sind, nachdem wir nicht mit Gas beliefert worden sind und nachdem wir vom russischen Aggressor mit allen möglichen Dingen erpresst worden sind, dass hier technisches Know-how weitergegeben wird. Russland wird mit Sicherheit ‑ das lehren uns ja die vergangenen zwei Jahre ‑ jedes Wissen missbrauchen, um die Bundesrepublik und die europäischen Partner in irgendeiner Art und Weise zu erpressen oder auch zu hintergehen. Und ich teile auch, dass Russland kein Zentimeter die Tür geöffnet werden darf. Aber dafür muss auch jegliche Einflussnahme russischer Akteure auf die Produktion von Brennelementen in Deutschland ausgeschlossen werden. Darauf bin ich schon eingegangen. Ohne Zweifel muss in der Entscheidungsfindung auch berücksichtigt werden, dass eine Ablehnung des Antrages eine deutliche Verschlechterung der Versorgungssicherheit der 19 osteuropäischen Reaktoren russischer Bauart mit Brennelementen darstellen könnte - für die Länder und auch für Europa. Das gehört auch zur Wahrheit dazu. Die Frage, ob die Reduzierung der europäischen Abhängigkeit von Russland im zivilen nuklearen Bereich besser durch eine Verhinderung der Kooperation bei der Brennelementefertigung oder durch eine Erweiterung des Angebots von Brennelementen für die eigenen Partner mit Reaktoren russischer Bauart erreicht werden kann, ist, glaube ich, letztendlich strategisch zu beantworten. Denn das Thema ist komplex, es ist schwierig, und es ist auch brisant. Die Verantwortung für alle diese Fragen betrifft außenpolitische und auch außenwirtschaftliche Zusammenhänge. Dafür ist aus unserer Sicht letzten Endes ‑ darum sollte er auch früh genug eingebunden werden ‑ unbedingt der Bund in der Verantwortung. Hier sollte der Bund ganz früh mit einbezogen werden, um diese hochkomplexen Fragen, die natürlich auch viele, viele europäische Folgewirkungen haben können, mit einzubinden. Darum ist diese Frage beim Bund richtig aufgehoben. Die Entscheidung über jeglichen Handel mit Uran trifft ohnehin der Bund. Darum der ausdrückliche Hinweis, die Bundesregierung bei diesem hochkomplexen und hochsensiblen Thema frühzeitig mit einzubinden. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Nicolas Breer GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes sowie des Kammergesetzes für die Heilberufe

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Richtlinie werden Regeln für einen gemeinsamen Rechtsrahmen zur Durchführung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt. Keine Sorge! Das hört sich jetzt kompliziert an, ist es aber nicht. Um Ihnen die rechtlichen Abläufe zu ersparen, werde ich Ihnen kurz erläutern, aus welchen Gründen die beiden Gesetze angepasst werden. Im Grunde geht es darum, mit dem Gesetzentwurf die Umsetzung der EU-Richtlinie durchzuführen. Stellen Sie sich vor, die Brücke eines Schiffes gibt eine Richtung vor, und nun ist die Nachricht auch im Maschinenraum angekommen. Eigentlich sollte sich der Maschinenraum bis zum 30. Juli 2020 darum gekümmert haben. Fast hätte ich deshalb gesagt, dass für diese Änderung unsere grüne Regierungsbeteiligung nötig war. Aber da es in diesem Fall um eine eher technische Änderung geht, verzichte ich darauf. Vielen Dank.

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André Bock CDU

Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik - Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten. Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Marzischewski, auch Sie legen bei dieser Thematik immer wieder die alte Platte auf: Wir würden abschreiben etc. pp. Fällt Ihnen auch mal was anderes, was Neues ein? Wenn Sie den Debatten der letzten Monate seit dem Regierungswechsel hier aufmerksam gefolgt wären, hätten Sie mitbekommen, dass wir dieses Thema sofort im Dezember 2022 aufgegriffen und Vorschläge gemacht haben, so wie wir auch in Zusammenarbeit mit den Sozialdemokraten in der Großen Koalition versucht haben, das eine oder andere auf den Weg zu bringen. Sie legen immer dieselbe Platte auf. Sie reden immer davon, was die AfD alles machen würde und könnte und welche Erfolge sie schon erzielt hat. Sie haben, Gott sei es gedankt, in diesem Land noch nie Verantwortung getragen. Und wir werden daran arbeiten, dass es auch niemals in diesem Lande passiert! Die Christlich Demokratische Union Deutschlands hat an vielen Stellen schon bewiesen, dass wir in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen und die Dinge auf den Weg zu bringen. Das war nicht immer alles ganz leicht, auch nicht bei der Thematik der Flüchtlingskrisenbewältigung 2015/2016. Aber auch hier haben wir entscheidende Schritt mit voranbringen können. Aber auf die AfD waren wir damals schon nicht angewiesen und werden es auch künftig nicht sein. Eines auch noch mal: Wir unterscheiden uns im Duktus total von Ihnen. Mit Ihren Aussagen sind unsere nicht vergleichbar, und damit wollen wir auch nichts zu tun haben, meine Damen und Herren. Um auch das abschließend noch mal klarzuziehen ‑ letzter Satz, Herr Präsident ‑: Bei allen Unterschieden und aller Kritik an den Grünen, die ich eben zu dieser Thematik geäußert habe - ich würde an dieser Stelle, wenn ich ‑ oder wir als Union ‑ die Wahl haben sollte, lieber mit den Grünen zusammenarbeiten als mit gesichert Rechtsextremen. Vielen Dank.

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Dr. Frank Schmädeke CDU

Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Im November-Plenum habe ich hier gestanden und unseren Antrag „Moorbodenschutz gemeinsam mit den Menschen in Niedersachsen gestalten: Klima schützen – Wertschöpfung sichern – Akzeptanz bewahren“ eingebracht. Sie werden sich sicherlich daran erinnern, Frau Präsidentin. Nach der ausführlichen Belehrung durch Vizepräsident Jens Nacke halte ich mein Versprechen, dieses Mal respektvoll auf eine veranschaulichende Drapierung des Rednerpults mit Torfsoden und Drainrohren zu verzichten. Ich reiche Ihnen allen auch nicht – noch nicht – die prähistorische Hand der Moora aus dem Uchter Moor. Das mag noch kommen. Liebe regierungstragenden Fraktionen, heute haben Sie nun Ihren Antrag eingebracht. Ich darf Ihnen bescheinigen: Sie sind auf einem guten Wege. Meine Damen und Herren, jetzt kommt natürlich das kleine Aber. Der große Wurf, den wir wirklich brauchen, um Niedersachsens Mooroffensive voranzutreiben, ist Ihr Antrag nach unserer Meinung im Moment noch nicht. Unser Antrag erscheint mir hinsichtlich der Zielsetzung deutlich konkreter und praxisnäher. Diese Feststellung dürfte darin begründet sein, dass wir bei der Erstellung im letzten Jahr gezielt Expertisen und Experten und die Menschen vor Ort, die auf den Flächen, über die wir sprechen, leben und ihren Lebensunterhalt verdienen, hinzugezogen haben. Unser Antrag wurde darüber hinaus im gesamten Jahr 2023 von einer Reihe Kleiner Anfragen unserer Fraktion begleitet, die zur Klärung bestimmter Sachverhalte hinsichtlich einer machbaren und vor Ort tragfähigen Transformation unserer Moore dienen sollten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ermutigend zu sehen, dass einige unserer Vorschläge in Ihrem Antrag Berücksichtigung gefunden haben. Exemplarisch möchte ich hier die Finanzierung von Forschungsvorhaben zur Ermittlung von Maßnahmen und Standorten für Moorbodenschutz erwähnen. Allerdings hatten wir nicht die Schaffung von zwei weiteren Einrichtungen – Herr Pott, Sie sprachen vom Moorkoordinierungszentrum und von der Steuerungseinheit Moorschutz – vorgesehen oder im Blick, um unsere Forderungen nach umsetzbaren Maßnahmen des Moorschutzes umzusetzen. Wir setzen nämlich auf bewährte bestehende Strukturen. Herr Pott, Sie haben sie im Grunde genommen auch erwähnt und gesagt, dass die gut arbeiten. Trotzdem oder gerade deswegen ist unser Antrag in seinen Details viel konkreter. Mir fehlen an allen Stellen Ihres Antrages neben dem, was Sie alles prüfen wollen, die konkreten Ansätze, wie vorgegangen werden soll und wie man dann bitte mit den Ergebnissen der äußerst zahlreichen Prüfungen weiter verfahren wird. Prüfungen waren viele aufgeführt. Das geht meiner Meinung nach nicht so. Sie müssen konkrete Maßnahmen und detaillierte Pläne vorlegen. Meine Damen und Herren, der Landtag ist kein abgeschlossener Zirkel. Wir sind hier, um im Interesse der Menschen in Niedersachsen zu handeln. Die Menschen beobachten uns und erwarten von uns, dass wir handeln. Sie fragen uns, was unsere, was Ihre Pläne für sie und ihre Familie bedeuten. Dass Sie zusätzlich die landeseigenen Moorflächen wiedervernässen wollen oder dass Sie sie zunächst wiedervernässen wollen, das ist gut. Ich habe auch immer gesagt, wir müssen dort anfangen, wo es mit geringem Aufwand möglich ist, und das ist auch gut so. Wir müssen uns aber die Frage stellen: Über wie viel Hektar sprechen wir zunächst? Nicht ohne Grund steht unter Punkt 7 Ihres Antrags, dass Sie im Dialog mit den Flächeneigentümern und Kommunen prüfen wollen, inwieweit auf nicht landeseigenen Flächen die Wiedervernässung vorangetrieben werden kann. Prüfen Sie da auch wirklich die Auswirkungen, die das mit sich bringt? Haben Sie konkrete Angebote für die Betroffenen? In Ihrem Antrag steht darüber nichts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das oberste Gebot bei der Umsetzung Ihrer – vielleicht unserer – Vorhaben muss die Freiwilligkeit bleiben. Freiwilligkeit – nochmals – findet sich in Ihrem Antrag nur im Hinblick auf eine mögliche Einführung von Kohlenstoffzertifikaten – ansonsten absolute Fehlanzeige! Eine Wertschätzung für die Generationsaufgabe Moor muss sich nicht nur in einer Formulierung wiederfinden, sondern in den Maßnahmen und im Dialog gelebt werden. Auch wenn wir gerade reichlich mit Wasser gesegnet sind: Über die Höhe der notwendigen Wasserverfügbarkeiten, eine Berücksichtigung der Siedlungsstrukturen und Ihre Pläne für Wirtschaft, Produktion und Wertschöpfung bleiben Sie eine Antwort schuldig und verweisen lediglich auf den Anbau von Verpackungsmaterial. Ob das die von uns geforderte Alternative für die Landwirtschaft und die ihr vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen und andere betroffene Wirtschaftsbereiche sein kann, bleibt äußerst fraglich. Hierzu, meine Damen und Herren, erlaube ich mir einen kleinen Exkurs: Die Landesregierung in Brandenburg hat kürzlich mit einem ganz ähnlichen Antrag eine Bauchlandung gemacht; denn die Menschen dort fürchten genauso wie bei uns in Niedersachsen um ihr Einkommen und ihre Beschäftigung. Sie fürchten um die Auswirkungen auf den Wert ihrer Flächen und Immobilien in den Moorregionen, und die Kommunen fürchten zu Recht die Kosten notwendiger Veränderungen der Verkehrsinfrastruktur und der infrastrukturellen Anpassungen von Gewerbe- und Industriegebieten und am Ende auch das Vorhalten von Kapazitäten bei Behörden zur Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen. Hier denke ich immer wieder an die zusätzlichen Aufgaben unserer Flurbereinigungsbehörden. Nicht nur die Erfahrungen aus Brandenburg sollten uns lehren, dass wir die Ängste der Menschen nicht ignorieren dürfen. Wir müssen einen Weg finden, der ökonomische Nachhaltigkeit mit Klimaschutz verbindet und damit die Akzeptanz der Anwohner gewinnen. Lassen Sie uns also einen klaren und durchdachten Fahrplan erstellen, der alle Beteiligten einbezieht und die Herausforderungen annimmt! Wir müssen in den Fraktionen und mit den Menschen in Niedersachsen zusammenarbeiten, um eine Mooroffensive zu schaffen, die ihren Namen wirklich verdient. Ich freue mich auf die weiteren Diskussionen im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

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Holger Kühnlenz AfD

Integration von zugewanderten Fach- und Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt nachhaltig und regional fokussiert stärken

Wenn es eines letzten Beweises für das Scheitern der Migrationspolitik der Regierung bedurft hätte, dann hätten Sie diesen Beweis mit Ihrem Start-Guide-Antrag geliefert. Bei „Start Guides“ gibt es wenig Berufsqualifizierung, aber sehr viel Selbstbeschäftigung der Beratungsträger auf Kosten der Steuerzahler. Bei der Unterrichtung im Ausschuss ließ das Ministerium verlauten, „Start Guides“ habe in zwei Jahren 19.400 Beratungen für Zuwanderer durchgeführt, aber nur 2.000 davon führten zu ‑ ich zitiere ‑ „Einmündungen in Ausbildung, Beschäftigung sowie in berufsqualifizierende Maßnahmen und Praktika“. Wenn die Erfolgsquote der Teilnehmer bei 10 % liegt, was machen die anderen 90 %? Das wollten wir von der AfD schon im letzten Herbst von der Landesregierung wissen, Drucksache 19/2773. Die Zahl aus der Antwort ist erschreckend. Unter den Zugewanderten selbst ist sechs Jahre nach Ankunft nur jeder Zweite erwerbstätig. Bei den Fluchtmigranten mit Vollzeitbeschäftigung bezieht ein Drittel einen Lohn unter der Höhe des Mindestlohns. Anfang März hat der Ökonom Bernd Raffelhüschen eine Rechnung präsentiert, wie sehr die Massenzuwanderung die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland in Zukunft belastet. Er kommt auf 5,8 Billionen Euro. Das ist eine billionenfache Geldvernichtung in öffentlichen Haushalten. Das ist Vergeudung von Volkswohlstand und Vernichtung des Privatvermögens deutscher Bürger zugunsten ausländischer Transferbezieher, wofür Sie verantwortlich sind. Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling kostet nach Angaben des Bundesfamilienministeriums in vier Jahren seines Hierseins den deutschen Steuerzahler rund 250.000 Euro. Allein um das auszugleichen, bräuchte es schon seine Steuer- und Sozialbeiträge der folgenden zwei Jahrzehnte. Die Bundesagentur für Arbeit hat aktuell eine Statistik veröffentlicht, die Ihnen die Augen dafür öffnen müsste, wie komplett sinnfrei Ihre Migrationspolitik ist. Daraus einige Fakten: Von anderthalb Millionen Asylmigranten arbeitet hierzulande nur gut ein Drittel in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Von den Zugewanderten suchen nur 20 % eine Stelle als Fachkraft. Eine schulische, betriebliche oder akademische Ausbildung haben nur 10 %. Von den Asylmigranten haben fast 90 % keinen Berufsabschluss. Noch einmal: Neun von zehn Asylmigranten haben keinen Berufsabschluss. Es gibt aus den acht häufigsten Herkunftsländern rund 700.000 Bürgergeldbezieher, aber Jobcenterfördermaßnahmen besuchen etwa 5 %, Deutschkurse nur 2 %. Nur 2 % der Bürgergeldbezieher nehmen an Deutschkursen teil. Merken Sie etwas? - Von Fachkräften keine Spur! Sie müssen endlich verstehen, dass es so nicht weitergehen kann. Ihre ganzen Start Guides, Welcome-Center, Willkommenslotsen oder wie die Projekte alle schönfärberisch heißen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sie vor den Trümmern eines völlig kaputten Zuwanderungssystems stehen. Es leistet keinen nachhaltigen Beitrag zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes, aber es führt zur völligen Zerrüttung unserer Sozialsysteme. Aufgrund der aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit kommen wir zu dem Ergebnis, Ihrem Antrag nicht mehr mit Enthaltung, sondern mit Ablehnung zu begegnen. Letztes Jahr habe ich schon einmal hier gesprochen und Ihnen gesagt, dass ein Migrant, der hierher kommt und arbeiten möchte, ohne dass er der deutschen Sprache mächtig ist, hier nicht vernünftig arbeiten, niemals eine Familie ernähren können wird. Er muss Deutsch sprechen, lesen und schreiben können. Wie soll er sonst eine Ausbildung machen? Da muss angesetzt werden und nicht bei dem Rest. Ich danke Ihnen.

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Stephan Bothe AfD

Der ausufernden Messerkriminalität wirksam entgegentreten und die Täter benennen!

nach § 77 durch den Abgeordneten Bothe. Er hat 90 Sekunden, und Sie haben dann zur Erwiderung auch noch einmal 90 Sekunden. Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Zinke, es geht einfach darum, dass wir die Täterbereiche ausforschen müssen, um zukünftig überhaupt eine Prävention zielgerichtet hinsetzen zu können. Wie wollen wir denn wissen, woher die Täter kommen? Das macht die Schulpolitik seit Jahrzehnten, dass sie die Migrationshintergründe auch von deutschen Schülern erforscht, um zu schauen, wo es Sprachbedarfe gibt etc. pp. Herr Kollege Zinke, ich finde es ganz interessant, was Sie heute hier gesagt haben. Ich habe mal in einem anderen Zusammenhang einen Text von Ihrer Internetseite bekommen oder ich habe ihn mir mal ausgedruckt. Da ging es um das Ankunftszentrum in Oerbke. Ich zitiere hieraus: „Zinke habe zunehmend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die sich Sorgen um ihre Sicherheit machen“ „und sich unwohl im Bereich der Innenstadt fühlen.“ Sie sagen darauf ‑ da werden Sie zitiert ‑: „Dieses Gefühl müssen wir ernst nehmen.“ Herr Kollege Zinke, Sie sprachen eben davon, was für einen Eindruck die Menschen hier haben. Wir haben einen Eindruck, dass Sie das Thema Messerangriffe bagatellisieren, weil Sie keinerlei Konzepte vorlegen, wie Sie diese Zahlen reduzieren wollen, und Sie am Ende meinen, dass alle diejenigen Personen ‑ wahrscheinlich auch die Menschen in Bad Fallingbostel, die sich ja zunehmend Sorgen darüber gemacht haben, wenn dort Tausende Migranten im Aufnahmezentrum sind und dort die Sicherheit in der Stadt gefährdet ist ‑ auch Rassisten sind. Mehr als dumpfe Sprüche höre ich von Ihnen seit anderthalb Jahren nicht. - Vielen Dank.

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Peer Lilienthal AfD

Den Dienst in der Landesverwaltung attraktiver gestalten. Die Verlegung der Steuerakademie nach Hannover prüfen.

Abgeordneten Peer Lilienthal. Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Meyer, Sie haben fast so geredet, als wenn Sie gar nicht in einer regierungstragenden Fraktion wären. Sie können das alles ja machen, Sie sind ja an der Regierung, Sie können ja loslegen. Aber das ist nicht die Realität. Unter der momentanen Regierung gibt es Abgänge wie noch nie: 250 pro Jahr. Wie wollen Sie damit eigentlich umgehen? Was ist eigentlich Ihre Lösung? - Es gibt so wenig Bewerbungen wie schon lange nicht mehr. Wie wollen Sie damit eigentlich umgehen? Ich habe neulich gesehen ‑ ich wäre fast vom Glauben abgefallen ‑, dass die Finanzverwaltung tatsächlich in der HAZ annonciert hat, in der Zeitung. Ich wüsste gern, ob sich darauf jemand beworben hat; vielleicht kann mich der Minister gleich einmal erhellen. Soweit ich weiß: nein. Herr Meyer, früher standen Sie mit 1 300 Euro Ausbildungsgehalt vielleicht gar nicht so schlecht da, und die Miete war noch irgendwie erträglich. Der Mietmarkt in Rinteln hat sich aber darauf eingestellt, dass dort sehr viel mehr Anwärter als früher aufschlagen und nutzt das aus. Jetzt will ich gar nicht von den unappetitlichen Einzelfällen reden, in denen die Vermieter am Wochenende durch die Zimmer marschieren und so etwas. Aber logischerweise ist das jetzt ‑ wie auf jedem Markt ‑ teurer geworden für die jungen Menschen, und auch im Verhältnis ist es teurer geworden. Zum Tablet: Das ist heute Standard. Es gibt vermutlich keine Ausbildung mehr, die sich irgendwie mit Administration und Zahlen befasst, in der das nicht so ist. Dass das hier überhaupt erwähnt wird! Zur KWA 4. Es ist klar ‑ das habe ich schon bei den Haushaltsberatungen gesagt, und das steht als Prüfauftrag in unserem Antrag ‑, dass die Hörsäle ‑ nach meiner Bewertung ‑ nicht mehr großartig umzubauen sind. Sie sind da und im Unterschied zu anderen Liegenschaften übrigens auch schon mit Lichtwellenleiterkabeln ausgestattet. Darin liegt schon Internet über dem Niedersachsenstandard, könnte man sagen. Ihre Rechnung zu den Wohnungen müsste man prüfen. Ich habe mit einem anderen Betrag gerechnet. Ich gehe natürlich auch davon aus, dass die Studenten Miete zahlen müssen - zwar in geringerer Höhe als in Rinteln, aber ich wollte ihnen den Wohnraum nicht kostenlos überlassen. Vielen Dank. Kollege Meyer möchte antworten.

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Technologieoffen in die Zukunft - es braucht das Aus vom Verbrenner-Aus!

Bitte schön. Danke, dass ich die Zwischenfrage stellen kann. Mir stellt sich die Frage, wie das, was Sie uns gerade über die Not der deutschen Automobilindustrie erzählen, sich mit dem vereinbaren lässt, dass es in Deutschland außer dem Hersteller BMW niemanden gibt, der will, dass wir das Aus vom Verbrenner-Aus propagieren. VW, Mercedes fordern von uns als Politik ein,

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Reinhold Hilbers CDU

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass diese Fragestunde ja offensichtlich dazu dient, Herrn Heere die Gelegenheit zu einer Regierungserklärung zu geben, muss ich feststellen, dass hier im Raum, glaube ich, niemand sitzt, der weiß, was die Landesregierung jetzt eigentlich wirklich vorhat und wann sie vorhat, wirklich etwas in Sachen Schuldenbremse zu verändern. Meine Damen und Herren, die Schuldenbremse und die Fiskalregeln in unserer Verfassung haben sich bewährt. Mitten in der globalen Finanzkrise 2008/2009 – das will ich einmal rekapitulieren – haben sich in der Föderalismuskommission II Politiker verschiedener Parteien auf den Weg gemacht, die Staatsverschuldung in Deutschland zu begrenzen. Damals haben alle vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrise in den Abgrund geschaut, und man war sich klar darüber, dass wir klare fiskalische Regeln brauchen. Ziel war es, die Finanzlage von Bund und Ländern nachhaltig zu stabilisieren und der Neuverschuldung strenge Grenzen zu setzen. Damals war man sich darüber einig. Ich zitiere einmal aus der Begründung des damaligen Gesetzes: „Höhe und Entwicklung des in den vergangenen Jahrzehnten aufgelaufenen Schuldenstandes in Deutschland zeigen, dass die bislang geltenden Fiskalregeln die Neuverschuldung nicht nachhaltig eindämmen und damit auch den Anstieg der Schuldenstandsquote nicht verhindern konnten. Seit Einführung der für den Bund bislang geltenden Regel des Artikels 115 im Zuge der Finanzverfassungsreform 1967/1969 ist die Schuldenstandsquote der öffentlichen Haushalte von damals rund 20 vom Hundert auf heute knapp 70 vom Hundert gestiegen.“ Das macht deutlich, dass damals Fehlanreize im Raum waren und dass man handeln musste. Das ist auch jetzt das Gebot. Das gilt heute immer noch. Ich will einmal feststellen: Die Schuldenbremse hat sich bewährt – auch so, wie wir sie in der Verfassung haben. Sie hat uns hier kurz nach der Implementierung im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie alle Möglichkeiten gegeben, als Staat handlungsfähig zu sein. Sie hat uns alle Möglichkeiten gegeben, um entsprechend Hilfsleistungen geben zu können, und gleichzeitig war sie am Ende, beim Auslaufen der Krise, wieder Leitplanke, um zum normalen stabilen Finanzmechanismus zurückzufinden. Sie hat sich also in jeder Hinsicht bewährt. Meine Damen und Herren, der Konjunkturmechanismus greift ein, wenn konjunkturelle Schwankungen da sind, damit man sich nicht automatisch in eine Krise hineinspart und antizyklisch handeln kann. Die Stimulierung und Stabilisierung von wirtschaftlicher Entwicklung ist ohnehin ein Thema, das, wenn man es sich empirisch anschaut, selten damit gelöst worden ist, dass man die Staatsverschuldung nach oben getrieben hat. In der Regel hat man am Ende dann alles gehabt: hohe Inflation, hohe Staatsverschuldung und hohe Arbeitslosigkeit. Erfolgreich waren immer die Staaten und die Konzepte – auch in Deutschland –, die angebotsorientiert aufgelegt waren, die uns dann aus Krisen herausgeführt haben, wenn wir angebotsorientierte monetaristische Wirtschaftspolitik in Deutschland gemacht haben. Meine Damen und Herren, grundsätzlich muss festgehalten werden, Herr Heere: Die Schulden von heute sind die Steuer- und Abgabenerhöhungen von morgen. Die Schulden von heute zahlen immer auch die Menschen von morgen. Die Steuerzahler zahlen die Schulden von heute nämlich morgen, oder aber die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen es über die Inflation. Wenn sie beides sind, Steuerzahler und Verbraucher, dann haben sie doppelt Pech, weil sie beides bezahlen, meine Damen und Herren. Eine Begrenzung der Staatsverschuldung ist Nachhaltigkeit, eine Begrenzung der Staatsverschuldung ist Generationengerechtigkeit, weil man nämlich die Diskussion, die wir jetzt über Prioritäten führen müssen, nicht auf die nächste Generation verlagern kann. Wir müssen uns jetzt damit auseinandersetzen, welchen Anteil unserer zur Verfügung stehenden Finanzmittel wir für den Klimaschutz aufwenden. Wir müssen uns jetzt darüber klar werden, welche Finanzmittel wir zur Stärkung der Wirtschaft aufwenden wollen, und auch bei Sanierung alter und Implementierung neuer Infrastruktur müssen wir darüber diskutieren, was wir heute schultern können, um nicht der nächsten Generation die Rechnung darüber zu schicken. Herr Heere, es ist keinesfalls so, dass die Staaten, die eine hohe Staatsverschuldung haben, erfolgreicher sind als die Staaten, die ihre Staatsverschuldung begrenzen. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist nachgewiesen, dass Staaten mit Fiskalregelungen erfolgreicher sind. Denn sie haben am Ende eine bessere Bonität, damit haben sie bessere Möglichkeiten ihre staatlichen Aufgaben zu finanzieren, deshalb haben sie niedriger Zinsen und haben damit auch mehr Wachstumspotenziale in ihren Ländern als die Länder, die über ihre Verhältnisse leben und eine hohe Staatsverschuldung haben. Das ist kluge Wirtschaftspolitik! Da können Sie sich auch die Maastricht-Kriterien anschauen. Im Übrigen reißen wir die durch die verschiedenen Sondervermögen und was wir uns alles noch so einfallen lassen ganz erheblich. Im Tragfähigkeitsbericht des Finanzministeriums – das ist nicht unser Ministerium, sondern das der Bundesregierung – wird erst einmal angeprangert, dass die Staatsverschuldung schon heute bei 64 %, also deutlich über dem Level, liegt, und zweitens wird dort auch noch einmal das Szenario aufgezeigt, dass sie sich schlechtestenfalls bis 2070 so entwickeln kann, dass es 345 % Staatsverschuldung werden. Wir haben also auch aufgrund dieser Tragfähigkeitsdaten allen Grund, darauf zu achten, die Staatsverschuldung einzugrenzen, und uns nicht darauf zu konzentrieren, möglichst alles auszunutzen, was irgendwelche europäischen Regelungen zulassen, sondern Stabilität im eigenen Land ist gefragt, meine Damen und Herren. Nein, Stagnation erfolgt dann eben nicht, Herr Bajus, weil die Staaten mehr Wachstum haben, die Finanzregeln haben. Es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass die Staaten, die sehr viel Verschuldung haben, bessere Wachstumsraten haben. Das ist bei Weitem nicht der Fall. Im Übrigen nimmt dieser Staat so viel Geld ein, wie er nie zuvor eingenommen hat. Im nächsten Jahr, 2025, nach Ihrer eigenen Finanzplanung, nach der Steuerschätzung des Bundesministers, gibt es über 1.000 Milliarden Euro Steuereinnahmen, über 1 Billion Euro Steuereinnahmen erstmals in diesem Land. So viel an Steuereinnahmen hat es in diesem Land noch nie gegeben! Die Staatsquote liegt bei 48 %. So hoch war sie außerhalb von Krisenzeiten selten. Der Staat hat also kein Einnahmeproblem – der Staat hat ein Ausgabenproblem, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Hilbers, einen Moment, bitte! Sie haben zusätzliche drei Minuten Redezeit bekommen, aber auch diese neigen sich gleich dem Ende zu. Ein freundlicher Hinweis! Dann will ich jetzt schließen mit der Bemerkung, dass wir eine Prioritätendiskussion führen müssen – und zwar jetzt – über das, was uns wichtig ist. Es ist keinesfalls so, dass die Investitionssteigerung, die Sie geschildert haben, Herr Heere--- Sie haben glücklicherweise auf die Mipla 2017 Bezug genommen. Das ist die gewesen, die die Große Koalition aufgelegt hat. Wir haben Altschuldentilgung gemacht, wir haben die Schuldenbremse in die Verfassung geschrieben und unsere Investitionen in der Mittelfristigen Finanzplanung nahezu verdoppelt. Das war die Leistung der Großen Koalition. Daran haben Sie gar keinen Anteil, Herr Heere. Sie müssen zum Schluss kommen, Herr Hilbers. Ich komme zum Schluss. Sie haben vor, unter dem Deckmantel der Investitionen neue Schulden zu machen, um in Wirklichkeit die Spielräume zu nutzen und konsumtive Ausgaben zu tätigen. Das ist der Plan, das haben Sie mit Ihrem Haushalt bewiesen, das ist das, was Sie vorhaben. Dabei werden wir Ihnen keinesfalls helfen. Die Schuldenbremse ist der Garant dafür, dass genau das nicht passiert. Vielen Dank.

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Christoph Bratmann SPD

Technologieoffen in die Zukunft - es braucht das Aus vom Verbrenner-Aus!

den hier vorliegenden Antrag für die nächsten Jahre und für die Zukunft? Das habe ich gerade selber gesagt: Es wird weiterhin Verbrenner geben. Es werden im Moment Verbrenner gebaut, es werden Verbrenner verkauft. Der VW-Konzern braucht im Moment auch Verbrenner, um auf seine Ergebnisse zu kommen. Ab 2035 wird die Transformation stattfinden. Verbrenner werden noch 30, 40 Jahre auf deutschen Straßen fahren. Mit Sicherheit können E‑Fuels dafür sorgen, dass diese Verbrenner klimafreundlicher fahren. Das ist überhaupt kein Widerspruch, auch nicht zu den Beschlüssen auf EU-Ebene. Es geht aber darum, dass dieses Verbrenner-Aus Bestand hat, so wie es im Moment beschlossen ist, und dass der Weg in die automobile Zukunft der Weg des batteriebetriebenen Fahrzeugs ist. Das sagen im Übrigen alle großen Automanager, die in Deutschland und in Europa unterwegs sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Verband der Automobilindustrie bekennt sich

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik - Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten. Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die aufgeladene Atmosphäre zeigt, dass wir uns im zweiten Akt der gestrigen Debatte zum gleichen Thema befinden. Ein tschechisches Sprichwort lautet: Dobro je dobré a špatné je špatné. - Übersetzt heißt es: Gut ist gut, und schlecht ist schlecht. Gut an Ihrem Antrag, liebe CDU, ist, dass er größtenteils die Forderungen der AfD beinhaltet und so indirekt die AfD auch die Politik der Union beeinflusst: Abschiebungen durchsetzen, Asylleistungen kürzen, Rückführungsvollzug zentralisieren, Grenzen sichern. - Alles gut. Der Antrag ist auch nicht gegendert, was ebenfalls gut ist. Schlecht an Ihrem Antrag ist aber, dass man leider kein Wort davon glauben kann. „CDU für Abschiebungen“ klingt ungefähr so wie „Ärztekammer fürs Rauchen“ oder „Correctiv für Fakten“. Herr Bock versucht hier dieselbe Masche wie der NRW-Grünen-Koalitionär Hendrik Wüst: rechts blinken, links abbiegen! Der Grund dafür ist klar. Ihre eigene CDU-interne Umfrage hat gezeigt: 75 % der Noch-CDU-Wähler glauben, die AfD sagt die Wahrheit. Also leben Sie nach dem Motto von Luisa Neubauer: Besser Doppelmoral als gar keine Moral. Friedrich Merz hat aus dem, was Sie hier versuchen, geradezu einen Sport gemacht. Auf jeden Vorstoß folgt zuverlässig die Rolle rückmerz. Einige Beispiele: „Obergrenze“ - doch nicht! „Kleine Paschas“ - doch nicht! „Zahnarzttermine“ - nicht so gemeint! „AfD halbieren“ - sowieso nicht! Ganz ehrlich: Ich würde Ihrem Antrag gerne zustimmen. Aber wer so eine CDU hat, braucht keine Grünen mehr. Liebe CDU, Sie müssen sich schon entscheiden: Wollen Sie Ihre Brandmauer retten oder Deutschland? Ihr politischer Freund und Vorbild Hendrik Wüst wünscht sich Schwarz-Grün für den Bund. Ich sage: Wer freiwillig mit den Grünen koaliert, hat seine Glaubwürdigkeit verspielt. Dass Sie alles, was Sie jetzt in Ihren Antrag schreiben, abgelehnt haben, als es von der AfD gefordert wurde, zeigt eines: Die CDU ist politisch trans. Vor den Wahlen identifiziert sie sich als konservative politische Kraft, hinterher agiert sie links. Vor der Wahl wird geweidelt, nach der Wahl gemerkelt. - In diesem Sinne vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Rakicky. -

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Katharina Jensen CDU

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Drei so große Themenblöcke in einer Redezeit von vier Minuten unterzubringen, ist nicht einfach. Ich werde aber mein Bestes geben. So reden wir auch heute wieder über den Wolf – wie schon viele Male zuvor, zuletzt erst im Februar-Plenum. Christoph Eilers, mein Kollege, war dazu hier am Redepult. Am Standpunkt der CDU-Fraktion Niedersachsen hat sich seitdem allerdings nicht viel geändert. Die CDU fordert immer noch ein aktives Wolfsmanagement sowie eine aktive Bejagung. Zudem wollen wir den Grundschutz für Nutztiere und den Ausgleich von Rissschäden durch Wolfsübergriffe dauerhaft, schnell, aber auch verlässlich finanzieren. Die Argumente sind also längst auf dem Tisch. Ganz aktuell: Am Montag streifte ein Wolf völlig unbehelligt in meinem Heimatwahlkreis durch die Stadt Varel, an Kindergärten und Sportplätzen vorbei. Ich muss sagen, ich habe die zögerliche Haltung der Landesregierung satt, und ich denke, das gilt auch für viele Menschen im ländlichen Raum. Es werden wieder Monate vergehen, bis wir wissen, wie die versprochenen Schnellabschüsse in Niedersachsen nun umgesetzt werden sollen. An dieser Stelle möchte ich gerne noch einmal auf die Rissvorkommnisse in Löningen und Suderburg eingehen. Wie gesagt, Herr Eilers hat beim letzten Plenum dazu schon gesprochen. Im Frühjahr 2023 wurden in Löningen 220 Schafe und Lämmer – die Zahl muss man sich mal verinnerlichen – bei zehn Wolfsangriffen getötet. Im Dezember 2023 waren es 77. Und es wurde genetisch bestätigt, dass es sich um denselben Wolf handelt. Am 17. Januar stellte der betroffene Landwirt einen Antrag auf Entnahme, der jedoch abgelehnt wurde; denn – jetzt kommt es – während des Angriffs hatte der Wolf zwei Schafe über den wolfsabweisenden Zaun gezogen, sodass der wolfsabweisende Grundschutz nicht mehr gegeben war. Ähnlich war es in Suderburg. Da stellt sich mir doch langsam die Frage, ob das Ganze Taktik ist. Das, liebe Landesregierung, sorgt nämlich nicht für Akzeptanz des Wolfs im ländlichen Raum – und das kurz vor dem Start der Weidesaison. Auch beim Agrardiesel warten wir auf ein Handeln; denn öffentlich hat sich auch der Ministerpräsident an die Seite der Landwirtschaft gestellt. Wir als CDU kämpfen weiter gegen die Schlechterstellung deutscher Bauern. Die einseitige und ersatzlose Streichung des Agrardiesels bedeutet ganz klar einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Bauern im Vergleich zu einer Vielzahl anderer Agrarländer in der EU. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz in der letzten Woche war nicht zu erkennen, dass sich Niedersachsen lautstark für die Landwirtschaft und das oft so betitelte Agrarland Nummer eins einsetzt. Eine bessere Agrarpolitik ist also möglich. Trauen Sie sich! Zum Thema „Getreideexporte aus der Ukraine“ will ich nur ganz kurz Folgendes sagen: Auch in Deutschland ist ukrainisches Getreide auf dem Markt und sorgt für Preisdruck. Das ist so. Da der Export für die Ukraine auf dem Seeweg derzeit schwierig und teuer ist, ist es natürlich lukrativer, auf dem Landweg zu verkaufen. Da die EU Zölle teils ausgesetzt hat, macht sich das vor allem in Osteuropa bemerkbar, teilweise aber auch bei uns. Der Sinkflug des Weizenpreises hängt aber am Weltmarkt, und der leidet insgesamt unter Russlands hohen Exporten und enormen Lagerbeständen. Jede Tonne Getreide, die exportiert wird, erhöht das Angebot auf den Märkten und trägt so ihren Teil zur Gesamtlage bei. Das macht den Einkauf für ärmere Länder natürlich leichter. Bei uns sinken die Futterpreise. Aber für den Ackerbau ist die Marktlage ein ernstes Problem. Der Kern des Übels der Verwerfung an den Märkten ist einfach der Angriffskrieg Putins. Die Bauernproteste in Niedersachsen – das möchte ich abschließend sagen – haben eine große Schlagkraft entfaltet. Ich persönlich sowie die gesamte CDU-Landtagsfraktion standen von Beginn an an der Seite der Bauernproteste und auch der Mittelstandsdemonstrationen in Deutschland. Ich kann Sie als Regierung nur aufrufen, sich mit dem Problem ehrlich auseinanderzusetzen und nicht nur so zu tun, als ob man die Sachlage wirklich verinnerlicht hat. Danke schön.

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Christian Fühner CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Blick auf die Arbeit unserer Schulen im Bereich der Inklusion und auch mit Blick auf die Arbeit der Vertretungen insbesondere der Eltern und auch der Schüler ist dieser Gesetzentwurf pragmatisch. Er ist auch richtig. Ich will am Anfang deutlich betonen, dass wir diesen Weg unterstützen, zumal auch viele Hinweise von außen hier aufgenommen worden sind, um diese pragmatischen Lösungen herbeizuführen. Von daher vielen Dank an die regierungstragenden Fraktionen, dass wir mit diesem Gesetzentwurf neben formaljuristischen sicherlich auch inhaltliche Punkte aufgreifen. Insofern an dieser Stelle unsere Unterstützung als CDU-Fraktion auf diesem Weg. Wir begrüßen die Änderungen der Regelung zu Beschlussfassungen der Vertretung der Eltern des Landeselternrates und auch des Landesschülerrates. Ich möchte an dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an die vielen Vertretungen in diesem Land richten: an die Elternvertretungen auf Landesebene, aber auch in den vielen Städten und Gemeinden, die sich einbringen, aber auch an die Schülervertretungen an den Schulen, in den Landkreisen überall in unserem Land. Das sind wirklich engagierte Menschen, die sich ehrenamtlich einbringen, um unser Bildungssystem voranzubringen. Diesen Personen gebührt, ich glaube, im Namen aller, ein großes Dankeschön. Die Lösung, die wir hier vorschlagen, wird dem, glaube ich, gerecht. Der zweite Bereich betrifft das Thema Inklusion. Frau Lange, was Sie ausgeführt haben, war spannend, insbesondere die über den Gesetzentwurf hinausgehenden Äußerungen. Das Thema Inklusion weiterzuverfolgen, ist genau richtig. Sie haben es zu Recht angesprochen: Es geht darum, Inklusion weiter zu gestalten und das als Chance zu betrachten, diesen Gesetzentwurf nicht als eine Kritik zu verstehen, sondern die Chancen wirklich zu nutzen. Ich darf daran erinnern, dass wir, Herr Politze, in diesem Parlament im Jahr 2021 einen fraktionsübergreifenden Konsens bei dem Thema Inklusion gefasst haben, damals noch mit der FDP in diesem Haus, mit dem Entschließungsantrag „Umsetzung der Inklusion an Niedersachsens Schulen verbessern“, der mit großer Mehrheit in diesem Haus angenommen worden ist und in dem wir eigentlich schon definiert haben, an welchen Stellen wir Inklusion gemeinsam, ohne parteipolitische Spielchen, voranbringen wollen. Der Landtag fordert hier die Landesregierung auf, die inklusive Schule weiterzuentwickeln und Schulen wirksam bei der Umsetzung der Inklusion unterstützen. Ich will für die CDU in aller Deutlichkeit sagen: Auch wir bekennen uns zu diesem damaligen Antrag. Ich glaube, er ist höchst aktuell. Wir bekennen uns zur Inklusion. Das wird auch dadurch, dass wir diesen Gesetzentwurf unterstützen, deutlich. Die CDU-Fraktion möchte Inklusion in diesem Land verbessern. Ich glaube, das ist dringender denn je nötig, denn die Situation an den Schulen wird gerade für die Menschen, die inklusiv beschult werden, immer dramatischer. Dieser gemeinsame Weg, den wir beschrieben haben, wie Inklusion verbessert werden soll, wird nur dann konsensfähig bleiben, wenn wir uns weiter auf diesem Weg bewegen und ihn auch abarbeiten. Da geht das Problem, ehrlich gesagt, los. Das wird ein Stück weit durch diesen Gesetzentwurf deutlich und dadurch, dass man ihn heilen muss. Denn die Situation hat sich teilweise verschärft, auch durch die Abschaffung der Förderschulen Lernen. Das haben Sie, Frau Lange, in Ihrer Rede natürlich nicht erwähnt: dass die kommunalen Spitzenverbände zusammen mit ihren Hinweisen darauf, dass das Gesetz geändert werden muss, in der Begründung ebenfalls darauf hingewiesen haben, dass auch die Abschaffung der Förderschulen Lernen ein Grund ist, warum dieser Gesetzentwurf notwendig ist. Schade, dass das in Ihrer Rede nicht angeklungen ist! Diese Gesetzesänderung ist richtig, aber sie muss auch ein Warnsignal sein, dass wir im Moment, auf jeden Fall in den letzten anderthalb Jahren, bei der Verbesserung der Inklusion auf der Stelle treten. Wir kommen nicht voran. Die Verbesserung der inklusiven Rahmenbedingungen geht nicht voran. Wir merken bei jedem Schulbesuch. Die Lehrer betonen immer wieder, dass die Inklusion nur dann funktionieren kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, und das ist im Moment nicht der Fall. Frau Kultusministerin, Sie haben diesen gemeinsamen Entschließungsantrag damals mitentwickelt. Daran müssen wir weiterarbeiten. Dazu sind wir gerne bereit. Der Unterschied, wenn es um Inklusion geht, um das abschließend zu erwähnen, liegt ganz klar auch in den Ansichten, die man zur Inklusion hat. Es ist gerade bei Frau Lange sehr deutlich geworden, dass man Inklusion irgendwann zu einem Ende bringen will, indem man sagt: Das ist der inklusivste Zustand, den wir uns vorstellen können. Ich will sehr deutlich sagen, dass wir das anders sehen. Für uns steht nicht die Struktur im Vordergrund. Denn es ist egal, ob wir über Schwerpunktschulen, über Förderschulen oder über inklusive Schulsysteme reden - das sind alles inklusiv arbeitende Schulen. Wichtig ist vor allen Dingen, dass das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht. Inklusion heißt nämlich nicht, alle und alles gleichzumachen. Es geht darum, dass es normal ist, verschieden zu sein und dass die Gesellschaft das als Normalität akzeptiert. Insgesamt wollen wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir haben auch zugestimmt, morgen kurzfristig eine Ausschusssitzung einzuberufen, damit wir das zügig über die Bühne bringen. Dieser Gesetzesentwurf ist richtig und verdient unsere Unterstützung. Aber die Arbeit beim Thema Inklusion geht damit eigentlich erst richtig los. Da ist anderthalb Jahre zu wenig passiert. Deswegen sollten wir das auch als Chance nutzen, Frau Lange, da bin ich bei Ihnen, jetzt an dem Konsens zu arbeiten, den wir hier beschlossen haben. Das ist schon über drei Jahre her. Es wird Zeit, dass wir da vorankommen. Vielen Dank.

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Olaf Lies SPD

Niedersachsens Häfen am Limit - ohne Infrastruktur keine Energiedrehscheibe

Der Herr Minister möchte erwidern. Herr Lies, bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Moorkamp, manchmal sind die Erfolge der Vergangenheit auch Voraussetzung für weitere Investition, die wir tätigen. Es sind ja auch eine Reihe von gemeinsamen Erfolgen dabei. Ich will aber einen Unterschied noch einmal deutlich machen ‑ so geht es nicht, finde ich ‑: In der vergangenen Legislatur gelang es uns nicht, auch nur einen Euro Landesmittel für die Liegeplätze 5 bis 7 bereitzustellen. - Nicht einen Euro! Nicht einen Euro gab es im Haushalt dafür. Nein, nicht einen Euro. Das kann man nicht wegdiskutieren. - Aber in dieser Wahlperiode war es eine der ersten Maßnahmen der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, die ersten 100 Millionen Euro, die Grundstock für die Finanzierung sind, bereitzustellen. Uns vorzuwerfen, wir blicken zurück, ist ein fatales Signal. Diese Landesregierung übernimmt Verantwortung, und sie stellt die Mittel dafür auch zur Verfügung. Das muss man, glaube

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Verena Kämmerling CDU

Niedersachsens Energiepotenzial effizient nutzen - die Herausforderungen von Energie, Industrie und Fläche lösen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich bereits bei der Einbringung des Antrages kritisch zu den vorgeschlagenen Punkten geäußert, und zwar gar nicht einmal, weil die Grundintention des Antrages falsch wäre, sondern weil die regierungstragenden Fraktionen hier eine Nebelkerze zünden, die bei genauerer Betrachtung ziemlich viel heiße Luft, aber wenig Verbesserungen enthält. Die Problemlage ist klar: Niedersachsen und Deutschland müssen die Umstellung auf erneuerbare Energien sehr schnell schaffen, um erstens die wirtschaftliche Entwicklung des Landes nicht zu gefährden und um zweitens die angestrebte Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Sie schlagen hier in punkto Wirtschaft vor, mehrere groß angelegte Planungsprozesse zu starten: regionale Szenarioplanungen, einen Landesplan zur regionalen Versorgung von energieintensivem Gewerbe und einen Landesindustrie- und ‑gewerbeplan. In der Unterrichtung des Umweltausschusses durch die Vertreter der zuständigen Landesministerien wurde aus unserer Sicht vor allem deutlich, dass an allen vorgeschlagenen Themen bereits intensiv gearbeitet wird. Sie bringen hier also keine neuen Ideen ein, sondern haben aufgeschrieben, was schon getan wird, um Aktionismus vorzutäuschen. Das Problem dabei ist, dass sich das alles schön anhört, aber bei den konkreten Hemmnissen, die wir derzeit überall in diesem Bundesland feststellen, null Komma null bringt. Die wahren Probleme liegen nämlich woanders. Nehmen wir das Beispiel der Verteilnetze, deren Ausbau für die regionale Energieversorgung von entscheidender Bedeutung ist. Es gibt ein aktuelles Projekt, bei dem die Baumaßnahmen dringend starten müssten. Das Einzige, was noch fehlt, ist die Freigabe durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst. Dieser aber braucht für die Auswertung von Luftbildern aktuell ganze sieben Monate. Das heißt konkret: Im letzten Herbst war alles fertig. Die Bagger standen vor Ort. Das Zeitfenster zum Bau war offen. Und dann - folgte Stillstand den ganzen Winter über wegen fehlender Luftbildauswertungen. Jetzt stellen wir uns mal vor, wir haben in den nächsten Jahren hoffentlich Dutzende neue Windkraft- und Freiflächenanlagen, die natürlich an die Netze müssen und nicht können, weil die Netzbetreiber ein halbes Jahr auf solche Auswertungen warten. Obwohl: Vielleicht ist das nicht ganz so schlimm, weil die Türme zu dem Zeitpunkt zwar schon stehen, aber die Windmühlenflügel keine Transportgenehmigung haben. Sie merken: Die schönsten Pläne und Schriftwerke nutzen nichts, wenn Sie die Energiewende buchstäblich nicht auf die Straße und in die Baugrube bekommen. Und die Windbranche und die Unternehmen der Privatwirtschaft und die Netzbetreiber brauchen immer noch vor allem eines: Planungssicherheit und schnelle Genehmigungsverfahren. Daran muss weiter mit Hochdruck gearbeitet werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme noch einmal auf den Landesindustrie‑ und ‑gewerbeplan zurück, der in dem Antrag gefordert wird. Die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen für Großansiedlungen ist sicherlich eine Grundvoraussetzung, um Industrieunternehmen attraktive Angebote zu machen. Deshalb hat es mich gefreut, in der Unterrichtung zu hören, dass im Wirtschaftsministerium intensiv daran gearbeitet wird, ein Konzept für große Gewerbeflächen gemeinsam mit den Kommunen zu entwickeln. Gleichzeitig bestehen lebendige Kontakte zu energieintensiven Unternehmen und zu internationalen Unternehmen mit Ansiedlungsabsicht. Damit ist diese Forderung aus dem Antrag unseres Erachtens erfüllt. Was aber darüber hinaus berücksichtigt werden muss und in dem Antrag überhaupt nicht vorkommt, sind weitere Standortfaktoren. Denn ansiedlungswillige Unternehmen brauchen nicht nur Flächen und eine gesicherte und vor allem bezahlbare Energieversorgung. Sie brauchen Fachkräfte. Sie brauchen Zugang zu öffentlicher Forschung und Entwicklung. Sie brauchen eine soziale Infrastruktur für die in den Unternehmen Beschäftigten, und sie brauchen eine Verkehrsinfrastruktur, die ihren Namen auch verdient. Marode Landesstraßen gehören sicherlich nicht dazu. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme für meine Fraktion zu dem Schluss, dass Niedersachsen seine energiepolitischen Prioritäten derzeit ganz klar in der Kaskade Ausbau der Netzinfrastruktur inklusive Wasserstoff, Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See sowie Schaffung der notwendigen Kapazitäten in den Häfen setzen muss. Dabei ist die Gewerbeflächenentwicklung strategisch mitzudenken. Das ist auch eine Selbstverständlichkeit. Der vorliegende Antrag trägt wenig zur Lösung der aktuellen Herausforderungen bei, und vieles wird, wie ausgeführt, längst bearbeitet. Die CDU-Fraktion wird den Antrag deshalb ablehnen.

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Michael Lühmann GRÜNE

Niedersachsen ist und bleibt wehrhaft - rechtsextreme Straftaten konsequent bekämpfen und einordnen, Aufklärung über rechtsextremistische Bedrohungen vorantreiben und Sicherheitsbehörden stärken!

Vielen Dank, Herr Kollege Bothe. - Auf Ihren Wortbeitrag gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Lühmann. Bitte schön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da muss man ja mal was klarstellen. Ich weiß, dass wir als Grüne lange Zeit ein schwieriges Verhältnis zum Verfassungsschutz als Institution hatten ‑ das kann man in seinem Leben haben ‑ und dann auch Lernprozesse vollzogen haben. Ich möchte an dieser Stelle doch sehr darum bitten, z. B. zwischen einem Verfassungsschutz unter der Führung eines Hans-Georg Maaßen, der inzwischen als Rechtsextremist beobachtet wird, und dem unter einem Herrn Haldenwang zu unterscheiden, der ganz klar auch vor Ihnen warnt, wie es auch der hiesige Landesverfassungsschutzpräsident tut. Dort - das muss man sagen ‑ hat sich eine ganze Menge in der Wahrnehmung der Aufgaben verändert, aber auch ‑ das habe ich gerade in meiner Rede gesagt ‑, was das Bedrohungsszenario gegen die Demokratie angeht. Sie, die AfD, sind die größte rechtsextremistische Gesamtstruktur in diesem Land, oder, wie es heute die Presse schrieb, die „Herzkammer des Rechtsextremismus“, und werden wir darauf gucken müssen. Auch das möchte ich noch kurz klarstellen: Man sieht es schön an Ihrer Strategie. Lange Zeit gab es diese Selbstverharmlosung, immer haben Sie sich ein bisschen kleiner gemacht, immer wollten Sie ein bisschen bürgerlich wirken usw. Das hat nicht funktioniert. Das geht auch nicht: Höcke lässt das nicht zu. Also geht es jetzt los: Kampf gegen den Verfassungsschutz, Kampf gegen Institutionen der Demokratie. Das ist Ihre neue Taktik. Sie ist durchschaubar. Als Letztes zum Linksextremismus: Ich glaube durchaus, dass es Ihnen richtiges Kopfzerbrechen bereitet, dass ich in linken Strukturen in Göttingen Hausverbot habe, dass „Linksextremisten“, wie Sie sie nennen, mich „Fahndungsplakate“ gedruckt haben. Das muss Sie richtig fertigmachen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Nachdenken darüber. Herzlichen Dank.

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Christian Calderone CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

CDU-Fraktion zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön! Herr Präsident, herzlichen Dank. - Das Grundgesetz ist in seiner sprachlichen Schönheit so emotional, dass man hier ruhig bleiben darf, wenn man über das Grundgesetz redet. Herr Bothe, wenn es im Grundgesetz heißt, dass alle Deutschen das Recht haben, sich zu versammeln, bedeutet das eben nicht, dass nur deutsche Staatsbürger diese Versammlungsfreiheit in Anspruch nehmen können. Nach Artikel 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist dieses auch auf EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ausgedehnt. Diese können sich in vollem Umfang auf die Gewährleistung dieses Grundgesetzes berufen. Und andere Staatsangehörige können aufgrund der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes an Versammlungen teilnehmen und diese gestalten. Zumindest das wollte ich meiner Rede voranstellen - in aller Unemotionalität, um hier die Sachlage rechtlich darzustellen. Danke schön.

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

‑ Herr Minister, bitte schön! Frau Präsidentin! Frau Klages, um es noch einmal klarzustellen: Wir als Regierung können fast alles, aber wir können den Leistungserbringern und den Kostenträgern nicht die Verhandlungen abnehmen. In der Regel bekommt man aber, wenn man sich nicht bis zur Deadline geeinigt hat, normalerweise darüber hinaus das Geld gezahlt, und man braucht sich keine Sorgen über die Zeit nach diesem Datum zu machen. Vielen Dank, Herr Minister Philippi. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage

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Constantin Grosch SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Fühner, Sie haben eben gerade ausgeführt, alle Systeme könnten inklusiv arbeiten.

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Daniela Behrens SPD

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Frau Daniela Behrens gemeldet. Bitte schön, Frau Behrens! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde mich gerne wieder auf das Thema Seenotrettung konzentrieren. Das ist nämlich wesentliche Inhalt des Antrags der AfD-Fraktion. Wer eben die eiskalte Rede des Abgeordneten Bothe gehört hat und die eiskalte Menschenfeindlichkeit, die darin zum Ausdruck kommt, wahrgenommen hat, hat vielleicht eine Idee, warum sich die Bischofskonferenz der christlichen Kirchen geäußert hat und vor der AfD warnt, meine Damen und Herren. Sollten Sie sich die Frage stellen, warum sich die christlichen Kirchen so zur AfD verhalten, dann könnte zum Beispiel das Thema Seenotrettung, wie Sie hier mit dem Menschenleid umgehen, ein Hinweis darauf sein, warum sich die Kirchen so äußern. Meine Damen und Herren, Seenotrettung ist wichtig. Die Rettung von Menschen in Notsituationen ist und bleibt alternativlos. Die Internationale Organisation für Migration, die IOM, hat vor Kurzem erschreckende Zahlen veröffentlicht. Ich glaube, angesichts der Debatte ist es notwendig, dass wir uns diese noch einmal vor Augen führen. Im vergangenen Jahr sind so viele Menschen auf der Flucht gestorben wie seit Beginn der Erhebung 2014 nicht. Laut dem Bericht der IOM sind mindestens 8 500 Geflüchtete im Jahr 2023 weltweit ums Leben gekommen. Die tödlichste Fluchtroute war demnach weiterhin die Überfahrt über das Mittelmeer. Hier sind mindestens 3 100 Tote und Vermisste registriert worden. Es ist bedauerlich, finde ich, dass die Arbeit von Seenotrettungsorganisationen oft politisiert und kriminalisiert wird. Die Angriffe auf sie sind inakzeptabel und widersprechen unseren grundlegendsten Werten. Seenotrettungsorganisationen retten Leben ohne Rücksicht auf die Nationalität, ohne Rücksicht auf den rechtlichen Status der Menschen. Es geht hier um das Grundprinzip der Menschenfreundlichkeit und Solidarität. Diejenigen, meine Damen und Herren, die sich gegen Seenotrettung aussprechen, ignorieren die Tatsache, dass die meisten Menschen, die auf See in Not geraten, vor Krieg, vor Verfolgung, vor Armut fliehen und dass sie das Risiko, auf der Überfahrt zu sterben, in Kauf nehmen. Deshalb ist und bleibt die Arbeit der Seenotrettungsorganisation so wichtig. Gerade auch als Küstenland können wir das hier im Landtag sehr gut nachvollziehen. Ein pauschales Gleichsetzen der Rettung in Seenot geratener Menschen mit dem Straftatbestand des Einschleusens von Ausländern, wie im Entschließungsantrag der AfD vorgebracht, ist in der Sache falsch und zeugt, wie gesagt, von Menschenfeindlichkeit. Der Bundesgesetzgeber hat erst kürzlich in dem nun in Kraft tretenden Rückführungsverbesserungsgesetz untermauert, dass die Seenotrettung nicht in den Anwendungsbereich der Schleusungsdelikte fällt. Deswegen, meine Damen und Herren: Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten, die sich, aus welchen Gründen auch immer, über das Mittelmeer auf den Weg nach Europa machen, verdienen eine humane Behandlung und ein faires Verfahren im Einklang mit unseren Menschenrechten. Seenotrettung ist eine völkerrechtliche Verpflichtung und ein Bestandteil des internationalen Seerechts. Das hat auf den ersten und zweiten Blick überhaupt nichts mit dem Thema Asyl zu tun, sondern mit der Rettung von Menschen in Gefahr. Deswegen, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, dass Sie diesen Antrag ablehnen. Er zeugt von Menschenfeindlichkeit, und er hat in diesem Landtag eigentlich nichts zu suchen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

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Swantje Schendel GRÜNE

Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!

Herr Holsten, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich stimme Ihnen natürlich in den Ausführungen zu, möchte aber nachfragen, ob Ihnen bekannt ist, dass in niedersächsischen Kitas niemand ohne ein polizeiliches Führungszeugnis mit Kindern arbeiten darf? Das ist selbstredend bekannt.

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Swantje Schendel GRÜNE

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Cannabis konsumierten, während es in den Bundesstaaten ohne Legalisierung 16,5 % waren. Beurteilen Sie das International Narcotics Control Board als relevante und faktenbasierte Quelle? Das, was Sie eben vorgetragen haben, widerspricht gar nicht dem, was ich eben gesagt habe. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir zuhören würden. Sie wählen jetzt eine Studie aus. Ich habe gerade gesagt, ich könnte das Beispiel Kanadas nehmen, das diesen Zahlen widersprechen würde. Ich sage gar nicht, dass es nicht unterschiedliche Entwicklungen in den verschiedenen Staaten gibt. Man müsste sich aber genauer ansehen, ob die Bedingungen der Legalisierung, die in den Ländern ja sehr unterschiedlich sind, mit dem Weg, den wir jetzt beschreiten, vergleichbar sind. Ich könnte jetzt die eine oder die andere Richtung nennen. Aber tatsächlich müssen wir doch einfach schauen, wie wir das umsetzen, welchen Weg wir gehen. Ich werde das im Folgenden auch sagen. Wir sprechen uns gar nicht gegen Präventions- und Schutzmaßnahmen aus. Wir sind nur der Überzeugung, dass die jetzige Drogenpolitik gescheitert ist und wir deshalb einen neuen Weg beschreiten müssen.

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Ulrich Watermann SPD

Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik - Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten. Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema, um das es hier geht, ist Migration und ist Asyl. Das Thema ist aber auch Zuwanderung für Beschäftigung. Die Unionsfraktion hat jahrzehntelang verhindert, dass wir ein vernünftiges Zuwanderungsgesetz bekommen, obwohl das die einzige Möglichkeit ist, Ströme besser zu steuern. Jetzt sind wir endlich so weit, meine Damen und Herren, und da ist es schon ein starkes Stück, jetzt von Ihnen solche Vorwürfe zu hören. Sie sind es, die noch nicht in der Realität angekommen sind! Es geht bei uns im Lande nicht nur darum, Fachkräfte zu haben, sondern es geht darum, dass uns Arbeitskräfte fehlen, und zwar an jeder Ecke. Das können Sie jeden Tag sehen. Wir wissen, dass die Situation, in der wir uns gerade befinden, wirklich am Rande des Möglichen ist. Wir erleben im Moment bei jedem Thema, dass vieles einfach nicht funktioniert. Es gibt eine Menge Punkte, an denen wir arbeiten können, indem wir bestimmte Prozesse entschlacken. Zum Beispiel die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Sprachförderung. Leute, die früher im Rahmen der Sprachförderung gelehrt haben und jetzt im Ruhestand sind, müssen bei der Agentur für Arbeit und im Jobcenter an fünf Wochenenden nachweisen, dass sie diese Sprachförderung leisten können. Das sind komplizierte Verfahren. Solche Sachen müssen wir verändern. Vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist angesichts dessen, was Herr Uhlen vorhin gesagt hat, vergleichbar mit einem Sich-hinter-den-Zug-Werfen. Denn von dem, was er gesagt hat, ist eine ganze Menge auf dem Weg. Sie wissen doch aus eigener Regierungserfahrung, dass die Sachen nicht so einfach sind, wie man es sich gerne zusammenmalt, wenn man in der Opposition ist, sondern dass die Vorgänge komplex und komplizierter sind, gerade wenn es darum geht, Rückführungen oder Abschiebungen durchzuführen. Die Ausschreibung der Bezahlkarte ist gestartet. Das Projekt wird vollzogen. Die Bezahlkarte muss ein Anforderungsprofil erfüllen. Auch ich finde, dass eine Bezahlkarte für vieles eine Erleichterung ist und Entbürokratisierung bedeutet. Allerdings gehört zur Wirklichkeit dazu, dass es viele Läden und Einrichtungen gibt, die eine Bezahlung mit der Karte nur bis zu einer bestimmten Obergrenze zulassen bzw. überhaupt keine Bezahlung mit der Karte zulassen. Diese Läden und Einrichtungen dürfen nicht einfach ausgegrenzt werden. Also muss es möglich sein, dass ein bestimmter Betrag an Bargeld zur Verfügung steht. Das zu bewerkstelligen ist auch gar nicht so kompliziert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hinter viele der Punkte, die Sie aufgeschrieben haben, kann man einen Haken setzen. Vieles muss jetzt in praktische Politik umgesetzt werden. Es wäre für die Sache besser, wenn wir uns darauf verständigen würden, dass wir Niedersachsen als ein Willkommensland ansehen, und endlich aufhören, ständig Frust zu trompeten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei mir in der Region gibt es jede Menge Leute, die Schutzsuchenden helfen und die das noch immer hoch motiviert tun. Ich weiß, dass in Niedersachsen an vielen Stellen alles anders ist. Ich hoffe aber, dass sich die Situation in Ihrem Landstrich nicht komplett anders darstellt. Ich finde, wir sollten ein bisschen mehr Zuversicht haben und die Probleme anpacken. Das machen wir auch, und wenn wir das machen, dann werden sie auch beseitigt. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Watermann. - Auf Ihren Wortbeitrag

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Herr Minister, bitte schön! Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Herr Meyer, ohne jetzt nachtreten zu wollen, muss ich sagen, dass sich das Verfahren leider wesentlich verlängert hat. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn es ein bisschen schneller gegangen wäre. Aber nach dem Regierungswechsel musste das Verfahren neu aufgenommen werden, und die daraufhin erfolgenden Beteiligungen verschiedener Stellen haben noch einmal etliche Änderungen an der Verordnung erforderlich gemacht, die wiederum Zeit gekostet haben. Wir sind aber nun mit dem Verfahren weit fortgeschritten. Wir sind sozusagen auf der Zielgeraden oder kurz vor dem Abschluss. Es liegen die allerersten Anträge vor. Wir bearbeiten sie. Wir können noch nichts dazu sagen, wie hoch der Bedarf ist. Wir werden Ihnen das, sobald wir das absehen können, gerne nachreichen und mitteilen. Im Übrigen können bezüglich der Kurzzeitpflege die gesetzlichen Ansprüche ‑ das ist, glaube ich, die wichtige Botschaft an dieser Stelle ‑ rückwirkend gefordert werden. Es geht also nichts verloren. Vielen Dank, Herr Minister Philippi. ‑ Die vierte Zusatzfrage aus der

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

sehr engen Grenzen bewegen und nur Angriffe gegen Sie zurückweisen oder Ausführungen korrigieren dürfen. Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Es geht um die Aussage von der Kollegin Camuz, die mich der Lüge bezichtigte aufgrund ‑ ‑ ‑ - Doch, Sie haben gesagt, ich würde hier lügen. Ich würde hier lügen bezüglich Ihrer beruflichen Biografie. Ich habe mich einfach an die Website der grünen Landtagsfraktion gewandt, wo „Studentin der Rechtswissenschaften“ steht. Was Sie sonst so gemacht haben, kann ich daraus nicht erlesen. Ich wollte Sie damit nicht diskreditieren, und ich weise zurück, dass ich hier gelogen hätte. Ich habe mich einfach nur an Ihrer eigenen Biografie entlanggehangelt und daraus zitiert. Vielmehr sollte es uns wichtig sein, dass das Grundgesetz für alle Menschen da ist. Man muss auch nicht Jura studiert haben, um dies zu verstehen, denn dann wäre der Anteil derjenigen, die das Grundgesetz in diesem Land verstehen, ziemlich gering. Vielen Dank.

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Karin Logemann SPD

Katastrophale Auswirkungen der beschädigten Huntebrücke in Elsfleth für die Region?

herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, ich frage vor dem Hintergrund, dass Sie eben auch noch einmal dargestellt haben, wie wichtig diese Verbindung ist. Das bedeutet für unsere Unternehmen und für die Häfen, dass sie mit Einbußen zu rechnen haben - die übrigens direkt auf dem Fuße folgten. Da stellt sich mir eine große Frage: Sie haben zum Thema Landesbürgschaften und zum Thema Kurzarbeitergeld gesprochen. Diese Instrumente werden ja jetzt zum Teil auch gezogen werden müssen. Vielleicht können Sie noch einmal darstellen, was die Voraussetzungen für eine Landesbürgschaft sind. Vielen Dank. - Der Minister antwortet. Bitte schön!

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Thore Güldner SPD

Ein Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung: äquivalente und transparente Landesförderung für Niedersachsens staatlich anerkannte Ersatzschulen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diesem Antrag der AfD, erst letzte Plenarwoche eingebracht, bereiten wir hier heute genauso wie im Ausschuss ein schnelles Ende, und das ist gut so. Denn dieser Antrag ist ohne nennenswerte Substanz, lässt entscheidende Passagen der selbst zitierten Studie aus und ist auch handwerklich wirklich fragwürdig. Kurz gesagt: Dieser Antrag steht exemplarisch für die grundsätzliche Arbeitsweise der AfD im Kultusausschuss, was uns ja auch Herr Rykena Woche für Woche aufs Neue beweist: an den Fakten vorbei, nichts Konkretes, kaum Beiträge, ohne Ideen - außer Gestammel, Fahrtkosten und Spesen nichts gewesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unmittelbar nach der Veröffentlichung des Antrages durch die AfD hat sich die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen positioniert und klipp und klar erklärt, dass sie und ihre Arbeitsgemeinschaft nie mit der AfD gesprochen haben, es auch künftig nicht tun werden und sich vehement von diesem Antrag distanzieren. Für diese Klarheit möchte ich herzlich Danke sagen. Alles andere wäre auch sehr verwunderlich, sind es doch unsere Schulen und eben auch die Schulen in freier Trägerschaft, die für all das stehen, was die AfD hier Plenarwoche für Plenarwoche mit ihren Anträgen bekämpft. Ein paar unrühmliche Beispiele bekommen wir ja gleich noch zu hören. Ich sage Ihnen: Als aufrechte Demokratinnen und Demokraten halten wir diese unrühmlichen Anträge genauso wie den hier vorliegenden aus. Aber wir werden jedem dieser Anträge ‑ und gerade den menschenverachtenden Anträgen, die immer wieder aus Ihren Reihen kommen ‑ entschieden widersprechen und Ihre Politik bekämpfen. Es freut mich wirklich außerordentlich, dass wir dabei viele gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure, zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, auf unserer Seite wissen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die AfD hat also einen inhaltlich dünnen Antrag vorgelegt, über den man mit der Fachlichkeit aus den besagten Gründen nicht gesprochen hat und der dem eigenen Parteiprogramm widerspricht. Trotzdem wurde er gestellt. Da fragt man sich wirklich: Was soll das? - Ich sage es Ihnen: Es ist das Kalkül, sich bei Verbänden und Interessengruppen anzubiedern und so zu tun, als gäbe es eine gesellschaftliche Akzeptanz für ihre sogenannten Ideen. Aber dieses Kalkül geht nicht auf. Sie wurden eiskalt entlarvt. Und es ist unsere Verpflichtung und politische Verantwortung, auch in anderen Sachfragen für genau diese Aufklärung und Entlarvung zu sorgen. Auch wenn der AfD-Antrag es nicht verdient, hier noch länger besprochen zu werden, möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und über die wichtige Arbeit der freien Schulen in unserem Land sprechen. Denn natürlich sind die demokratischen Fraktionen dieses Hauses im Gegensatz zur AfD regelmäßig mit der Arbeitsgemeinschaft im Gespräch, aber auch an den Schulen im Land unterwegs. Gemeinsam wissen wir, dass die Schulen in freier Trägerschaft ein pluralistisches, weltoffenes und wertvolles Bildungsangebot schaffen, welches es zu schützen gilt. Genauso wissen wir als demokratische Fraktionen um die Herausforderungen, mit denen die Schulen in freier Trägerschaft momentan und in Teilen schon seit Jahren kämpfen. Sie sind der Grund dafür, dass unser ehemaliger Minister Tonne zusammen mit der Koalition gemeinsam mit den Schulen in freier Trägerschaft den sogenannten Letter of Intent auf den Weg gebracht hat, der jetzt von der Ministerin mit unserer Unterstützung weiter umgesetzt wird - mit zusätzlichen Millionen im Jahr 2024 und den folgenden Jahren für die verschiedensten Maßnahmen und eben auch mit einer geänderten Systematik der Finanzhilfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig, dass wir drei demokratische Fraktionen mit den Akteurinnen und Akteuren aus der Bildungslandschaft ständig im Dialog sind und um Lösungen für die Herausforderungen für unsere Schulen ringen. Dabei kann man sich auf uns drei Fraktionen verlassen - auf die AfD eben nicht. Auch deshalb bleibt sie in diesen Debatten weiterhin außen vor. Und auch das ist gut so. Vielen Dank.

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Julia Retzlaff SPD

Integration von zugewanderten Fach- und Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt nachhaltig und regional fokussiert stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Antrag zur Arbeitsförderung in den niedersächsischen Regionen mit Schwerpunkt auf der nachhaltigen Integration zugewanderter Fach- und Arbeitskräften ist wichtig, weil wir in Niedersachsen wie auch in der gesamten Bundesrepublik vor gewaltigen demografischen Herausforderungen stehen. Vor dem Hintergrund der gestern von der AfD ins Parlament getragenen Debatten und Offenbarungen zu ihrer menschenfeindlichen Migrationspolitik, die allein aus Abschiebung und Abschottung besteht, ist mir besonders wichtig ‑ ‑ ‑ Frau Retzlaff, bitte warten Sie einen Moment, bis das allgemeine Grundrauschen hier ein bisschen nachlässt. - Es ist der letzte Punkt vor der Mittagspause. Ich bitte noch einmal um etwas Ruhe. - So, jetzt können wir fortfahren. Bitte schön! Gut, also ich wiederhole nochmal: Die menschenfeindliche Migrationspolitik, die die AfD hier gestern in die Debatte gebracht hat und die allein aus Abschottung und Abschiebung besteht, kann man nicht unerwidert stehen lassen. Deshalb ist mir besonders wichtig, zu betonen, dass Migration ein Teil der Lösung unseres Arbeits- und Fachkräfteproblems ist, dass auch Geflüchtete die dringend benötigten Arbeitskräfte sein können, wenn wir ihnen die Möglichkeit geben, langfristig in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Schon heute fehlen unserer Wirtschaft qualifizierte Mitarbeitende. Hotellerie, Pflege sowie Heizungs- und Klimatechnik sind nur eine kleine Auswahl der Engpassbranchen. Die Zahlen kennen wir mittlerweile alle. 7 Millionen Arbeitskräfte werden bis 2035 in Deutschland fehlen. Langfristig wird das Arbeitskräfteangebot nur mit einer jährlichen Nettozuwanderung von 400.000 Personen konstant bleiben können. Eine positive Randnotiz sei gestattet: Der Arbeitskräftemangel ist auch ein Effekt des während der letzten 15 Jahre stark gewachsenen Arbeitsmarktes. Noch nie waren so viele Menschen in Deutschland in Arbeit wie heute. Zurück zum Antrag: Wir sind in Deutschland und Niedersachsen also auf den Zuzug ausländischer Fach- und Arbeitskräfte dringend angewiesen. Es muss uns gelingen, bereits zugewanderte wie auch geflüchtete Menschen schnell und nachhaltig in Arbeit zu bringen. Für uns in Niedersachsen sind dafür die acht regionalen Fachkräftebündnisse ein zentraler Baustein. Die Fachkräftebündnisse bilden vor Ort Netzwerke aus Unternehmen aller Branchen mit den Kommunen, Kammern, Verbänden und Arbeitsmarktakteuren. Im Zusammenschluss schaffen sie Strukturen, um ausländischen Arbeitskräften den Einstieg in den Arbeitsmarkt und das Ankommen in der Gesellschaft zu ermöglichen, sodass die Menschen bei uns bleiben wollen; denn beim Thema Willkommenskultur haben wir in Deutschland generell noch Aufholbedarf. Gelingt es, eine Fachkraft zu gewinnen, kommen oftmals auch Lebenspartner mit, für die ebenfalls eine Arbeitsstelle gefunden werden muss oder ‑ besser gesagt ‑ gefunden werden darf. Frau Retzlaff, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Bothe zu? Nein. Es braucht Kindergarten- und Schulplätze für die zuwandernden Familien. Es braucht Wohnraum und Möglichkeiten für die Freizeit und für das Knüpfen sozialer Kontakte. Denn nicht nur in den Unternehmen braucht es viel gegenseitiges kulturelles Verständnis und Wertschätzung, es muss auch das Lebensumfeld insgesamt stimmen, damit die zugewanderten Fachkräfte bei uns bleiben. Zugleich benötigen gerade kleine und mittlere Unternehmen bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland Unterstützung und beim Onboardingprozess für die neuen Mitarbeitenden, bis hin zum Aufbau einer Willkommenskultur im Unternehmen. Das kann in den Netzwerken der Akteure vor Ort in den Regionen unterstützt werden. Dafür wollen wir die regionalen Welcome-Center als Anlauf-, Beratungs- und Informationsstellen für Unternehmen ebenso wie für internationale Erwerbszuwanderinnen und ‑zuwanderer stärken. Unter anderem deshalb haben wir im Haushalt 2024 über die politische Liste zusätzliche Gelder für die regionalen Fachkräftebündnisse zur Verfügung gestellt. An dieser Stelle geht unser Dank an die Abteilung „Arbeit, Migration und Integration“ im Sozialministerium; denn bereits im Januar wurde ein Förderaufruf für die Fachkräftebündnisse mit einer attraktiven Förderquote gestartet. Damit kann dann der wichtige Punkt 3 unseres Antrages, „ein einheitliches Konzept für die Welcome-Center zu erarbeiten“, starten; denn wir wollen für die Services der Welcome-Center möglichst einheitliche Qualitätsstandards und bedarfsgerechte Personalschlüssel entwickeln und eine Weiterentwicklung zu regionalen Fachkräfte- und Arbeitskräfteservicecentern ermöglichen. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln der politischen Liste wird das Arbeitsministerium auch den Förderaufruf für die Start-Guide-Projekte noch einmal aufstocken, damit Punkt 2 unseres Antrags entsprochen werden kann. Die Start-Guide-Projekte sprechen bereits zugewanderte und geflüchtete Menschen sehr niedrigschwellig an, die ganz unterschiedliche berufliche Erfahrungen mitbringen und die es individuell zu unterstützen gilt, damit sie auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können, sei es beim Spracherwerb, beim Bewerbungstraining, bei der Berufsanerkennung oder bei der Weiterqualifikation. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Landesregierung, natürlich geht mit unserem Antrag auch der politische Wille einher, die Arbeitsförderung über die regionalen Fachkräftebündnisse auch zukünftig zu stärken. Unseren Wirtschaftsstandort Niedersachsen mit gut ausgebildeten Arbeits- und Fachkräften wettbewerbsfähig zu halten, daran zu arbeiten, dass die Menschen gerne in unserem Land leben und hier unter guten Bedingungen arbeiten können, ist ein Megathema. Dazu hat die Landesregierung und dazu haben wir noch viel vor, nämlich mit dem von Arbeitsminister Dr. Philippi angestoßenen Masterplan Gute Arbeit mit seinen Bausteinen für auskömmliche und faire Löhne, für eine geschlechtergerechte Arbeitswelt, für mehr Tarifbindung und für zeitgemäße Mitbestimmung. Jetzt bitte ich aber erst einmal um Zustimmung zu unserem Antrag zur nachhaltigen Integration von zugewanderten Fach- und Arbeitskräften als einem zentralen Baustein unserer Arbeitspolitik. Vielen Dank.

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Eike Holsten CDU

Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!

Ist die Frage damit beantwortet? Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage wurde offenkundig an Herrn Holsten gerichtet. Deswegen sollten Sie ihm jetzt Gelegenheit geben, sie zu beantworten und dann weiter vorzutragen. Ich habe sie einsilbig mit Ja beantwortet und würde dann fortfahren, wenn ich darf, Herr Präsident. Bitte! Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer Reihe von Bundesländern aller politischer Couleur ‑ das

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Situation in der Pflege ist, wie wir alle wissen, tatsächlich zurzeit sehr angespannt. Wir sind mit der großen Herausforderung konfrontiert, erstens ausreichend Fachkräfte für diesen Beruf zu gewinnen und zweitens die Pflegebedürftigen vor einer weiteren Kostenexplosion zu schützen. Die Landesregierung hat sich den Herausforderungen in der Pflege frühzeitig gestellt, und zwar entschlossen. Wie Sie richtig festgestellt haben, sind viele der Probleme in den aktuellen Regelungen des Elften Sozialgesetzbuches und in deren Umsetzung ‑ also im Bund ‑ verortet. Daher sind wir sowohl im Bund bezüglich der Ausgestaltung einer grundlegenden Pflegereform als auch auf Landesebene mit eigenen Maßnahmepaketen und Programmen aktiv. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat die Landesregierung zum Beispiel Ende des vergangenen Jahres die Niedersächsische Fachkräftestrategie beschlossen und gestartet. Auf den sozialen Berufen und damit auf den Pflegeberufen liegt ein Schwerpunkt der Angebote und Maßnahmen, mit denen wir Fachkräfte in Niedersachsen gewinnen. Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP.Ni) haben wir im vergangenen August gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern den Zehnpunkteplan für eine neue KAP.Ni beschlossen. Die Schwerpunkte sind: Fachkräftegewinnung, Unterstützung für pflegende Angehörige sowie Entbürokratisierung und Digitalisierung. Wir sind mit drei schnell zu erreichenden Zielen sofort in die Umsetzung gegangen. Dabei ging es um erstens die Verhandlung einer besseren Vergütung für die Kurzzeitpflege, zweitens die Entwicklung und Testung von attraktiveren Arbeitszeitmodellen und drittens die Entbürokratisierung in der Leistungsabrechnung und bei Kontrollen. Obwohl die KAP.Ni noch nicht lange arbeitet, haben wir jetzt schon konkrete Ergebnisse zu verzeichnen: Die Einigung der Rahmenvertragspartner für eine auskömmliche Finanzierung der Kurzzeitpflege ist im Februar zustande gekommen. Wir erwarten in diesem Zusammenhang einen Ausbau des Angebots an Kurzzeitpflegeplätzen in Niedersachsen. Das wird nicht zuletzt pflegenden Angehörigen zugutekommen und diese entlasten. Bezüglich der Entbürokratisierung wird gerade eine neue Vereinbarung ausgearbeitet, mit der die Kontrollen von Heimaufsichtsbehörden und Medizinischem Dienst besser aufeinander abgestimmt werden. Das entlastet die Beschäftigten in der Pflege. Es geht aber auch um die Digitalisierung der Leistungsabrechnung - eine weitere Entlastung für Beschäftigte. Und mit Blick auf attraktive Arbeitszeitmodelle wird beispielsweise in einer Einrichtung die Viertagewoche getestet. Sie haben in Ihrer Vorbemerkung auch das Thema Schließungen angesprochen. Tatsächlich kommt es in letzter Zeit immer wieder zu Insolvenzen von Heimen. Dafür gibt es aber ganz unterschiedliche Gründe. Und: Insolvenzen führen oftmals nicht zur Schließung des Heims, sondern zur Übernahme durch eine neue Betreibende. Auch, wenn es also für Pflegebedürftige in Niedersachsen möglich ist, die für sie erforderliche pflegerische Leistung zu bekommen, so müssen wir doch ein besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung legen. Dazu tragen die von mir gerade geschilderten Aktivitäten der Landesregierung maßgeblich bei. Zudem entwickeln wir in Niedersachsen die Pflegeberichterstattung entscheidend weiter: Die Kommunen erstellen nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz örtliche Pflegeberichte, halten Pflegekonferenzen ab und identifizieren somit die in ihrer Region bestehenden Bedarfe. Das alles ist mit der Erstellung unseres Landespflegeberichtes und der Pflegestatistik synchronisiert. Die Kommunen werden in diesem Prozess mit dem vom Land finanzierten Programm Komm.Care unterstützt. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich nun gerne Ihre Fragen: Zu Frage 1: Das zentrale Gesetz im Bereich der Pflege ist das Elfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Damit ist die Soziale Pflegeversicherung geregelt, und es stellt die Grundlage für eine Vielzahl von Verordnungen und Ausführungsbestimmungen dar. Somit besteht bereits ein hoher Grad an bundesweiter Standardisierung. Dieser rechtliche Rahmen ermöglicht indes auch auf einigen Gebieten, landesspezifischen Anforderungen gerecht zu werden, beispielsweise bezüglich der Ausgestaltung der Angebote zur Unterstützung im Alltag. Für ein Flächenland wie Niedersachsen gewisse Dinge anders regeln zu können als für einen Stadtstaat wie Bremen, ist aus meiner Sicht wichtig und logisch. Es gibt auch Felder, in denen wir uns eine Harmonisierung der landesrechtlichen Regelungen wünschen und dieses auch gegenüber dem Bund sehr deutlich formulieren. Ein Beispiel: die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wurde die bereits in Niedersachsen landesrechtlich geschaffene Möglichkeit des Verzichts auf die Gleichwertigkeitsprüfung nunmehr auch bundesrechtlich und somit für alle Bundesländer geschaffen. Eine solche Vereinheitlichung wäre unseres Erachtens auch auf dem Gebiet der Sprachtests erforderlich und wünschenswert. Auch das Vorhaben des Bundes, die Pflegeassistenzausbildung bundesweit einheitlich zu gestalten, begleiten wir konstruktiv. Zu Frage 2: Die Refinanzierung der Personal‑, Sach- und Energiekosten erfolgt in Deutschland im Rahmen der Selbstverwaltung der Gesundheits‑ und Pflegeversorgung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Pflege sind im SGB XI geregelt. Die Finanzierung der Pflegeleistungen in den Pflegeeinrichtungen erfolgt über Pflegesätze. Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze werden gemäß § 85 SGB XI zwischen dem Träger des Pflegeheims und den Leistungsträgern, also den Pflegekassen und dem zuständigen Träger der Sozialhilfe, verhandelt. Sie münden dann in einer Pflegesatzvereinbarung. Pflegesätze müssen leistungsgerecht sein und einem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seine Aufwendungen zu refinanzieren. Das Pflegeheim hat Art, Inhalt, Umfang und Kosten der Leistungen darzulegen, für die es eine Vergütung beansprucht. Die Pflegekassen sind verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei den Verhandlungen zu berücksichtigen und damit die Refinanzierung der Tarifbindung oder ‑orientierung zu gewährleisten. Mir ist nicht bekannt, dass Lohnsteigerungen nicht refinanziert werden, wenn im Rahmen der Kalkulation diese Kosten entsprechend nachgewiesen wurden. Welche Kostenkalkulation in den Pflegsatzverhandlungen zugrunde gelegt wird, ist Verhandlungssache aller am Pflegesatzverfahren beteiligten Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartner. Das Land Niedersachsen hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den Pflegekassen. Teilweise kommt es in Pflegeheimen zu geringeren Auslastungsquoten, die unter anderem auf den Fachkräftemangel zurückzuführen sind. Diese Situation hat die niedersächsische Pflegesatzkommission (PSK) zum Anlass genommen, Empfehlungen zu beschließen, um die einrichtungsindividuelle Auslastung besser berücksichtigen zu können. Eine kalkulatorische Berücksichtigung der Auslastung bis zu einer Untergrenze von 90 % ist damit möglich. Sie bedarf einer plausiblen Darlegung der tatsächlichen Auslastung der Einrichtung. Mein Ministerium hat bei der Entwicklung dieser Empfehlungen mitgewirkt. Zudem beteiligt sich das Land Niedersachsen an einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um die zukünftige Sicherstellung der Finanzierung der Pflegeversicherung auszugestalten. In Bezug auf die Pflegesachleistungen, die Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Versorgung und die Höhe des Pflegegeldes hat der Bundesgesetzgeber mit dem SGB XI die Regelungshoheit und gibt somit den Rahmen zur Refinanzierung der Pflegekosten vor. Zu Frage 3: Das Land Niedersachsen setzt sich in Bund-Länder-Arbeitsgruppen und über den Bundesrat dafür ein, dass Pflegebedürftige vor dem enormen Kostenanstieg geschützt werden. Zum Beispiel hatte ein entsprechender, mit Schleswig-Holstein eingebrachter Antrag die Zustimmung der anderen Bundesländer erhalten und wurde an den Bund gerichtet. Immerhin sind mit dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Pflegeunterstützungs‑ und ‑entlastungsgesetz (PUEG) die Leistungszuschläge für die Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen erhöht worden. Sie liegen mittlerweile zwischen 15 % bei einer Verweildauer von bis zu 12 Monaten und 75 % bei einer Verweildauer von mehr als 36 Monaten. Ich bin jedoch der Auffassung, dass diese Zuschläge nicht ausreichen. Zum 1. Januar 2024 lagen die Eigenanteile mit Berücksichtigung des Leistungszuschlags nach einer Berechnung des vdek immer noch, je nach Verweildauer, zwischen 299 Euro und 1.015 Euro. Die Begrenzung der Eigenanteile sollte an der Stelle erfolgen, an der die Kosten in den letzten Jahren massiv angestiegen sind und ohne Begrenzung weiter steigen würden. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, diese Entwicklung in den Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung nachzuvollziehen bzw. die Höhe der Eigenanteile zu deckeln. Wir haben über den Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich weitere, strukturelle Reformschritte einzuleiten und die Länder hierbei einzubeziehen. Aktuell erarbeiten wir zusammen mit den anderen Ländern die Erfordernisse für eine grundlegende Reform der sozialen Pflegeversicherung. In einer vom Bund initiierten Arbeitsgruppe werden unter Beteiligung der Länder verschiedene Reformmodelle durchgerechnet, spezialisierte Institute sind daran beteiligt. Noch in diesem Jahr sollen aus diesem Prozess die erforderlichen Schlüsse abgeleitet werden. Wir halten also eine grundlegende Reform der sozialen Pflegeversicherung zum Wohle der Pflegebedürftigen für unbedingt erforderlich und bringen uns dabei aktiv ein. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. -

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Marcel Queckemeyer AfD

Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

Sehr geehrtes Präsidium! Geehrte Kollegen! „Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben“ – diese Überschrift klingt ja erst einmal sehr charmant. Und mir kommen gleich ganz viele Gedanken zum Thema Naturschutz. Doch wenn ich mir Ihren Antrag von Rot und ganz besonders von Grün anschaue, muss ich feststellen, dass es Ihnen hier nicht um den Naturschutz, also nicht um den Schutz von Flora und Fauna geht. Niedersachsen ist das Moorland Nummer eins. 8 % der Fläche sind kohlenstoffreiche Böden, also Moorflächen. Ungenutzt oder in einem natürlichen Zustand sind davon nur noch 16 %. Und was wollen Sie jetzt machen? Genau: Wiedervernässung der Flächen, um der „Klimakrise“ entgegenzuwirken. „Klimakrise“ ist und bleibt Ihr ideologischer und politischer Kampfbegriff. In den Punkten 3 bis 5 entlarven Sie sich selbst und zeigen Ihr wahres Gesicht. Es geht Ihnen hier nicht um unsere Natur, sondern nur darum, weiter in Ihre energiepolitische Sackgasse zu manövrieren, dieses Land immer schneller abzuwirtschaften und gegen die Wand zu fahren. Ihnen geht es hier nicht um den Erhalt der Moore, sondern nur um Gewinnung von Flächen für Ihre ideologischen Energieziele. Dabei müsste es doch gerade Ihnen, den Grünen, um den Natur- und Umweltschutz gehen. Moore sind Flächen mit einer ganz besonderen Flora und Fauna. Seltene Pflanzen leben hier, wie zum Beispiel das Sonnentau, Wollgras, Sumpf-Veilchen oder seltene Orchideen. Aber auch seltene Tiere wie die Mooreidechse, Falter wie der Moorbläuling oder der Perlmuttfalter, die Kreuzotter oder seltene Libellenarten wie die Mosaikjungfer und viele, viele mehr. Allein über 100 wirbellose Tiere haben das Moor als ihren Lebensraum. Viele davon sind aber vom Aussterben bedroht. Daher ist es enorm wichtig, diese Moore weiter zu schützen und zu renaturieren – zu renaturieren, meine Damen und Herren, und nicht zu Energie-Industrieparks umzubauen. Wenn wir unser Land und unsere Natur lieben, dann haben Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen nichts, aber auch rein gar nichts verloren. Selbst der NABU, also Ihre Vorfeldorganisation, liebe Grünen, hat auf der Internetseite in Schleswig-Holstein stehen, dass Wasserinsekten und Libellen Photovoltaikanlagen als Wasserflächen ansehen und Libellen versuchen, darauf ihre Eier abzulegen. Liebe Grünen, Sie haben mit Natur- und Umweltschutz wohl abgeschlossen. Sonst kann man Ihre ideologische Irrfahrt nicht erklären. Aber man erkennt nun ganz klar, dass Natur- und Umweltschutz schon immer konservative Themen waren und sind. Wir von der AfD lieben unsere Natur; denn Naturschutz ist Heimatschutz. Daher geht Ihr Antrag völlig am Ziel vorbei und ist handwerklich eine Luftnummer. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.

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Hanna Naber SPD

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

einem kleinen Einschub in eigener Sache. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir scheint, dies ist ein Sitzungsabschnitt der Abschiede – der Abschiede von langjährigen, geschätzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die 32 Jahre von Frau Keuneke gestern waren ja schon beeindruckend, aber heute kommt es noch besser. Lieber Herr Horn, Sie begleiten uns heute das letzte Mal auf der Verwaltungsbank. Sie blicken auf unglaubliche 35 Jahre im Ausschussdienst unseres Landtages zurück. Sie sind, ohne unserem ehemaligen Kollegen Uwe Schwarz zu nahe treten zu wollen, das freundliche Gesicht des Sozialausschusses gewesen. Für Ihre tatkräftige und immer kompetente Unterstützung unserer Arbeit darf ich Ihnen im Namen des gesamten Hauses ganz herzlich danken. Für den vor Ihnen liegenden Lebensabschnitt wünschen wir Ihnen von Herzen alles erdenklich Gute, lieber Herr Horn. Vielen Dank. Die letzte Schicht von Herrn Horn auf der Verwaltungsbank

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Saskia Buschmann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Lühmann, Sie haben in diesem Zusammenhang die Treckerblockaden mit den Klimablockaden gleichgesetzt. Der Unterschied, den wir bei diesen Blockaden haben, ist, dass bei den Treckerblockaden unter anderem dafür gesorgt wurde, dass dauerhaft Rettungswege frei geblieben sind, was bei den Klimablockaden hingegen nicht getan wurde. Der größte Unterschied besteht darin, dass die Beseitigung der Treckerblockaden eine Ersatzvornahme darstellt. Für Ersatzvornahmen ‑ das hatte ich schon ausgeführt ‑ ist bereits geregelt, dass die Kosten beglichen werden. Lediglich dann, wenn Leute von der Straße getragen werden ‑ ob es Leute sind, die sich festkleben, oder ob es Leute sind, die in einer Versammlung eine Sitzblockade machen ‑, kommt § 69 ‑ unmittelbarer Zwang ‑ in Betracht. Um das noch einmal hervorzuheben: Unmittelbarer Zwang kann nur gegen Menschen angewendet werden, die nicht mehr Teilnehmer einer Versammlung sind. Das bedeutet: Die Versammlung ist im Vorfeld aufgehoben worden, oder die Versammlungsteilnehmer sind von der Versammlung ausgeschlossen worden. Um das gleich klarzustellen: Es geht hier nicht darum, das Versammlungsrecht infrage zu stellen.

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Omid Najafi AfD

Stärkung der maritimen Wirtschaft in Niedersachsen durch nachhaltiges Recycling

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Am 15. Mai 2009 wurde die Hongkong-Konvention beschlossen, welche das Recycling von Altschiffen unter humanen Arbeits- und nachhaltigen Umweltbedingungen regeln sollte. Letztes Jahr haben Bangladesch, Pakistan und Liberia dieses Abkommen ratifiziert, wodurch es am 26. Juni 2025 in Kraft tritt. Doch ein Land, welches zufällig weltweit der drittgrößte Schiffsrecycler ist, hat dieses Abkommen nicht ratifiziert: China. Das muss man sich einmal vorstellen. Die Vereinbarung wurde in Hongkong geschlossen, und China tritt ihr nicht bei. Die wissen schon, wie man den besten eigenen Nutzen zieht. Dieser Antrag der SPD und der Grünen, Schiffsrecycling in Deutschland zu ermöglichen, klingt nach außen schön und gut, wird aber nichts bewirken. Das Recycling von Altschiffen ist sehr energieintensiv und, wie bereits erwähnt, haben wir in Deutschland drei- bis viermal höhere Stromkosten als die globale Konkurrenz. Hier wird so gut wie nichts recycelt werden, auch in fünf Jahren nicht und in zehn Jahren ebenso wenig, es sei denn, Sie verbrennen erneut Steuergelder dafür. Die Energiepreise sind so exorbitant gestiegen, dass die Stahlproduktion in Deutschland mittlerweile auf dem niedrigsten Stand seit 2009 angekommen ist. Wohlgemerkt, 2009 markierte so ziemlich das Ende der damaligen Finanzmarktkrise, es gab folglich die Aussicht auf bessere wirtschaftliche Bedingungen, die dann auch eintrafen. Und heute? - Der Niedergang der deutschen Industrie ist ohne die AfD in Stein gemeißelt. Solange irgendwer von Ihnen, irgendwer von den Altparteien regiert, gibt es lediglich Aussicht auf einen schonungslosen harten Aufprall auf den Boden der Tatsachen, denn wirtschaftlich befinden wir uns bereits im freien Fall. Meine Damen und Herren, kennen Sie schon den neuesten grünen Zaubertrick, der im Grunde genommen einfach nur traurig ist? ‑ Sie sagen nicht Abrakadabra, sondern Energiewende, und die Industrie verschwindet. Danke für nichts.

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René Kopka SPD

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

stellt der Kollege René Kopka. Herr Kopka, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben schon einiges über Investitionen gehört. Sehr geehrter Herr Minister, können Sie bedeutende Beispiele nennen, mit denen die Landesregierung schon jetzt die Investitionstätigkeit des Landes erhöht?

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Ulrich Watermann SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes sowie des Kammergesetzes für die Heilberufe

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man Regierungsverantwortung trägt und in einer Fraktion ist, die das tut, hat man ja den Vorteil, dass man die Dinge nicht immer so schlecht und negativ sehen muss, sondern positiv sehen muss. - Damit kennen Sie sich doch aus. - In den fünf Jahren, in denen wir zusammen regiert haben, haben wir immer gegenseitig viel getragen. Dieses Gesetz wird gemacht, weil Europa uns sonst eine Vertragsstrafe auferlegt. In meinem Sinn ist das nicht. Ich bin auch eher dafür, die Dinge einfach zu machen und nicht so kompliziert zu machen. Aber bevor ich Strafe zahlen muss, mache ich auch mal Sachen, die vielleicht nicht ganz so eindeutig sind. Was mir gefällt, ist, dass ich das wirklich nicht so negativ sehen muss. Deshalb bin ich ganz froh und glücklich und mache das, was auch in dem schriftlichen Bericht wiedergegeben ist: Wir setzen das um, was Europa uns abverlangt. Vielleicht braucht niemand diese Regel. Dann kann man sie abheften, und dann hat sich die Sache erledigt. - Ich schenke Ihnen jetzt noch ein bisschen Zeit. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Watermann. - Als Nächstes hat sich

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In 22 von 28 untersuchten Abgeordnetentoiletten im Bundestag wurden Spuren von Drogen gefunden. Spitzenwerte auf den WCs des Fraktionsbereiches Linke/Grüne. Das ergab ein Test von SAT.1 im Jahr 2000, und ich bin mir nicht sicher, ob es heute anders wäre. Und dieses politische Berlin legalisiert nun Cannabis. 25 g sollen straffrei sein. Für die, die es nicht wissen: Drei Joints entsprechen etwa 1 g; das heißt, 75 Joints dürfen bald legal mitgeführt werden. Das entspricht wiederum, salopp gesagt, in etwa der Menge, die nötig ist, um dieser Regierung noch etwas abzugewinnen. Sie behaupten, durch die Legalisierung Kriminelle zu bekämpfen und Jugendliche zu schützen. Das Gegenteil ist der Fall. Eine Legalisierung schützt Dealer und gefährdet Jugendliche. Der Konsum in anderen Ländern ist nach einer Legalisierung bis zu 30 % gestiegen, die Zahl der psychischen Störungen um 25 %, und das in einer Situation, in der Entzugskliniken in Deutschland längst hoffnungslos überfüllt sind. Sie legalisieren Cannabis, weil Sie es nicht geschafft haben, den illegalen Konsum einzudämmen. Sie versuchen, eine Niederlage als Erfolg zu verkaufen. Nicht die Präventionspolitik ist gescheitert, sondern Sie bei Ihrer Durchsetzung. Deswegen sollten wir dem CDU-Antrag, auch wenn er nicht fehlerfrei ist, zustimmen. Vielen Dank.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik - Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten. Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Ist doch schön, wenn die Wahrheit ans Tageslicht kommt. Immer habe ich gesagt ‑ und das habe ich im Wahlkampf schon gesagt ‑: Wer CDU wählt, bekommt Grüne. Danke, Herr Bock, dass Sie das den Landsleuten hier so deutlich gesagt haben. Ja, Herr Bock, ich habe Ihnen einmal in einer Plenarsitzung die Frage gestellt, auf die Sie nicht geantwortet haben: Sind Sie bereit dazu, allen ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbern alle freiwilligen Leistungen zu streichen? - Das habe ich Sie gefragt, und Sie sind die Antwort schuldig geblieben. Hier zeigt sich wieder deutlich ‑ ‑ ‑ - Ist das schön, wie Sie sich aufregen. Ihre Aufregung ist mein Applaus. Das zeigt mir, dass ich wieder recht habe, dass ich genau ins Schwarze getroffen habe. Wir, die AfD ‑ und das unterscheidet uns von Ihnen ‑, machen das, was wir sagen. Ich mache das, was ich sage. Exakt das mache ich. Frau Diallo-Hartmann, ich gehe jeden Montag in Gifhorn auf die Straße, um das Grundgesetz zu verteidigen gegen die Grundgesetzeinschränkungen, die Sie hier im Parlament gegen jegliche Vernunft durchgesetzt haben. Die AfD ist der Fels in der Brandung und verteidigt das Grundgesetz gegen Sie, die es abschaffen wollen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege

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Thomas Uhlen CDU

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

aus der Fraktion der CDU stellt der Kollege Uhlen. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben eben in mehreren Wortbeiträgen sehr deutlich gemacht, welche Bedeutung die pflegenden Angehörigen haben. Ausweislich der neuesten Pflegestatistik sinkt der Anteil der Menschen, die in Pflegeheimen stationär betreut werden, sozusagen zuungunsten der pflegenden Angehörigen, die vielfach Aufgaben übernehmen und auch Menschen zurücknehmen, wenn sie in Pflegeheimen keinen Platz mehr bekommen oder Pflegeheime geschlossen werden müssen. Damit sie dann nicht auf der Straße landen, müssen sie zu Hause gepflegt werden, was eine riesige Herausforderung ist. Sie haben betont, Herr Minister, wie wichtig dabei niederschwellige Hilfen, Alltagshilfen sind, zum Beispiel über die Richtlinie AZUA. Ich möchte Sie fragen: Halten Sie die dafür angelegten bürokratischen Hemmnisse der zentralen Planung über das Landessozialamt und die Anforderung beispielsweise eines erweiterten Führungszeugnisses bei dem bestehenden großen Bedarf an niederschwelligen Hilfen für gerechtfertigt?

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Thorsten Paul Moriße AfD

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Prinzipiell finden wir diesen Antrag gut; denn die Belastung der Betroffenen, meist Frauen und Kinder, ist immens, wenn sie ihren Peinigern im Gerichtssaal gegenüberstehen. Die eigentliche Prozesshandlung ist aber nur die Spitze des Verfahrens. Der Weg dorthin ist für die Opfer mehr als steinig; denn es ist ja nicht auszuschließen, dass die Gewaltverursacher oder ‑verursacherinnen ‑ ‑ ‑ Jetzt habe ich den Faden verloren. Moment! ‑ ‑ ‑ ihren psychischen oder physischen Druck weiterhin ausüben, auch wenn gegen diese Annäherungsverbote ‑ ‑ ‑ Hören Sie gut zu, und lachen Sie nicht! - Genau. ‑ ‑ ‑ Hausverbote oder Kontaktverbote per einstweiliger Verfügung verhängt wurden. Dieser Druck kann auch mittelbar durch Verwandte oder Freunde ausgeübt werden, ohne jetzt näher darauf eingehen zu wollen. Um dieses gesamte Umfeld zu erfassen, wäre ein psychosozialer Beistand notwendig. Insofern ist der Antrag von SPD und Grünen zu begrüßen. - Geht doch, oder nicht? Es ist uns jedoch zu kurz gedacht. Denn was geschieht tatsächlich? Diese gerichtlichen Verfahren, die die häusliche Gewalt zum Gegenstand haben, sind nicht öffentlich. Die persönliche Schutzsphäre oder meist sogar die Intimsphäre kommen zur Sprache und müssen auch wegen der Strafzumessung für die Verursacher ergründet werden. Die betroffenen Personen stehen meist allein vor den Verfahren und haben allenfalls Beistand durch Anwälte und soziale Hilfseinrichtungen wie Frauenhäuser oder andere soziale Dienste. Diese haben aber oft mit finanziellen und/oder personellen Beschränkungen und Engpässen zu kämpfen. Sie sind nicht so ausgestattet und vor allem nicht so geschult und ausgebildet, wie es eigentlich in solchen Fällen notwendig wäre. Da die Verfahren nicht zuletzt wegen der Schutzbedürfnisse der Betroffenen nicht öffentlich sind, bekommen sie in der Presse nur wenig oder meist gar keine Beachtung. Folglich gibt es für die Betroffenen auch keine Lobby, die sich für sie einsetzen könnte. Daher wäre eine psychosoziale Prozessbegleitung sehr empfehlenswert. Diese muss aber auch zu finanzieren sein. Damit taucht die Frage auf: Aus welchen Töpfen soll sie überhaupt finanziert werden? ‑ Für uns ist dabei wesentlich ‑ also noch ein weiterer Gesichtspunkt ‑: Diese Verfahren haben meistens Gründe, die in dem Selbstverständnis der Verursacher der Gewalt liegen. Dies sind zwar in der Regel Männer, es können aber auch Frauen sein. In der Regel sind es jedoch Männer, die ein bestimmtes autoritäres Verständnis im Geschlechterverhalten haben und dieses auch mit Gewalt durchsetzen - wie kürzlich in Radeberg, wo ein Afghane seine Ehefrau vor den Augen der Kinder erwürgt hat, weil sie sich ihm nicht mehr unterordnen wollte. Mit anderen Worten: Die Frau/die Kinder haben zu gehorchen. Daher sollte man nicht nur bei den Symptomen ansetzen, sondern auch die Ursachen mit einbeziehen. Die psychosoziale Prozessbegleitung wäre ein äußerst hilfreicher Faktor bei der Aufarbeitung, beim Beistand und bei der Hilfestellung der Verarbeitung häuslicher Gewalt. Jedoch sollte sie, wenn sie schon im Einzelnen Thema der jeweiligen Gewalt ist, nicht nur das Opfer zum Gegenstand haben, sondern auch den jeweiligen Verursacher mit einbeziehen, um diesem dann den Unrechtsgehalt des Verhaltens aufzuzeigen und auch beizubringen, dass die körperliche Integrität selbst des Ehe- oder Lebenspartners wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundrechte ist. Abgesehen von strafrechtlichen Gesichtspunkten: Die psychosoziale Prozessbegleitung sollte insofern nicht nur als hilfreiche Schutz- oder Hilfefunktion dem Opfer dienen, sondern sich auch präventiv und aufklärend, aber auch erzieherisch an den Täter richten, um ihm aufzuzeigen: Sein Opfer hat Beistand, und er sollte sich seiner persönlichen Konsequenzen einer Tatwiederholung klarwerden. Zu guter Letzt: Auch das Opfer muss mit einer psychosozialen Betreuung einverstanden sein. Einen Zwang zur Betreuung darf es nicht geben. Meine Damen und Herren, wir unterstützen den Antrag in den Beratungen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Harm Rykena AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Eins vorweg: Der vorliegende Gesetzentwurf wirkt wie mit der heißen Nadel gestrickt, schnell hineingeschickt. Da hat anscheinend jemand etwas vergessen, und nun drängt die Zeit. Zum kommenden Schuljahr benötigen die Schulen genau wie die Schulträger jedoch Rechtssicherheit, und nun muss schnell gehandelt werden. Dem wollen wir uns natürlich nicht verschließen, zumal der Gesetzentwurf ja ein ausgesprochen pragmatisches Handeln möglich machen soll. Es wird zwar mit angeblich unvorhersehbaren Herausforderungen wie mit Fluchtgeschehen, steigenden Baukosten und Fachkräftemangel, alles übrigens politisch selbst gemacht, argumentiert, gleichwohl wird immerhin anerkannt, dass eine Inklusion für Schüler mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören so nicht umsetzbar ist. Für diese sollen daher auch weiterhin Plätze an Förderschulen vorgehalten werden. On top ist das Gesetz auch noch so geschaltet, dass Schulträger keinen weiteren Plan zur Umsetzung der inklusiven Schule vorlegen müssen. Das alles ist sehr gut. Wenn das nun folglich mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar ist, sonst würden wir das Schulgesetz ja in dieser Form nicht anpassen können, dann stellt sich doch sofort eine Frage: Warum um Himmels willen funktioniert das bei diesen Förderschulformen, während gleichzeitig die Förderschule Lernen sofort auslaufen soll, mit all den daraus folgenden katastrophalen Folgeerscheinungen für die betroffenen Schüler? Kommen wir zum zweiten Teil. Um die praktische Umsetzbarkeit geht es auch in dem anderen Abschnitt des Gesetzes. Offensichtlich gelingt es nicht mehr, für alle Schulformen die gesetzlich vorgesehenen Sitze im Landesbeirat bzw. den Landeseltern- und schülervertretungen wählen zu lassen. Auf diesen Umstand muss man natürlich reagieren. Trotzdem wäre im Ausschuss zu klären, wie es zu dieser Situation kommen konnte. Alles in allem ist der Gesetzentwurf aber sicherlich sinnvoll. Und deswegen stimmen wir der Überweisungin den Ausschuss zu. Vielen Dank.

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Michael Lühmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Was wir hier heute diskutieren, den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, hatte einen längeren Vorlauf und hat ‑ ja! ‑ eine sehr wertvolle Debatte im Rahmen der Anhörung zur Folge gehabt. Was hier Aufnahme in das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz finden soll, ist vor allem ‑ nennen wir einmal Ross und Reiter ‑ eine Wegtragegebühr für Klimaaktivist*innen. Ich kann dem Ansatz der Union unter Verweis auf die Anführungen insofern folgen, als die Gebührenerhebung bei Anwendung unmittelbaren Zwangs einer Regelung im NPOG bedarf. Gleichwohl: Nur weil man eine Gebühr erheben kann, heißt dies aber nicht, dass man das zwangsläufig tun muss und dass es eine zwingende Notwendigkeit gibt, einen Gebührentatbestand zu regeln, nur weil das gerade politisch opportun ist und der Landesrechnungshof das zur Diskussion stellt. Kommen wir zur Abwägung! Dazu möchte ich vorneweg ganz wertfrei feststellen, dass die CDU diesen Gesetzentwurf auch auf dem Höhepunkt der Bauernproteste, die ebenfalls mit massiven Blockaden einhergingen, hätte ins Plenum einbringen können. Das hat sie aber nicht. Dafür wird es Gründe geben. Ich will auf zwei Punkte zu sprechen kommen, die für mich vor einem solchen Weg liegen. Da ist zum einen die Wirkung auf die Versammlungsfreiheit und auf die sich versammelnden Personen. Wie wir in der Anhörung feststellen konnten, kann die drohende Erhebung von Gebühren Auswirkungen auf eine Versammlungsteilnahme haben. Mehrere Anzuhörende haben darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich Gebührenerhebungen ausgeführt hat, dass von diesen Gebühren aber keine Auswirkungen ausgehen dürfen, die davon abhalten könnten, an einer Versammlung teilzunehmen. Dass sich auch sogenannte Klimakleber auf das Versammlungsrecht berufen können, ist in der Anhörung klargeworden. Denn trotz aller rechtlichen Implikationen ist erst einmal nicht davon auszugehen, dass Versammlungen unfriedlich sind. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Herr Lühmann, darf ich Sie kurz unterbrechen? - Die Kollegin Buschmann würde gerne eine Frage stellen. Gern am Ende. Ich führe nur noch kurz aus. Zwischenfragen werden immer während einer Rede gestellt. Am Ende der Rede kann keine Zwischenfrage mehr gestellt werden. Das nur zur Erklärung. Dann besteht aber die Möglichkeit zu einer Kurzintervention. Das machen wir dann so. Für uns als Grüne fällt die Frage „Erziehung und Lenkung durch Gebühren versus negative Auswirkungen auf die Versammlungsfreiheit“ klar zugunsten der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 aus. Bleiben zum anderen die praktischen Abwägungen. Mehrfach erfolgte der Hinweis, dass es einsatztaktisch hoch aufwendig ist, Gebühren zu erheben, und dass dies dem Einsatzzweck, etwa der Wiederherstellung des fließenden Verkehrs, wie ebenso einer in Niedersachsen gepflegten kommunikativen bürger*innenorientierten Einsatzphilosophie entgegenstünde. Die Gewerkschaft der Polizei ‑ Ihre Gewerkschaft der Polizei, Frau Kollegin Buschmann ‑ hat das sehr klar kritisch angemerkt. Sowohl für die notwendigen Personalienfeststellungen als auch für das Eintreiben der Gebühren bräuchte es mehr Personal, und der Effekt auf der Einnahmenseite ‑ neben zusätzlicher Bürokratie, der Sie hier gerade das Wort reden ‑ ist eher fragwürdig, vor allem dann, wenn im Falle einer Klage gegen die Auflösung der Versammlung ein Streitwert von 5 000 Euro ‑ auch das haben wir in der Anhörung gehört ‑ auflaufen würde, mit vollem Risiko für alle Beteiligten. Wir reden über eine Wegtragegebühr von 80 Euro und einem Kostenrisiko von 5 000 Euro. Wo hier die Polizei viel Geld verdient, frage ich mich. Am Ende waren sich die Anzuhörenden doch weitgehend einig, dass wir hier ‑ ich sage das mal salopp ‑ kostentechnisch mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wenn wir schon über Kostenerstattungen reden, dann doch eher bei Hochrisikospielen im Fußball, aber nicht bei sich friedlich versammelnden Menschen, die Artikel 20a des Grundgesetzes im Hintergrund haben, die internationale Verträge und ein Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichtes in ihrem Rücken wissen. In Summe komme ich daher zu dem Schluss, dass hier zwar eine Regelungsmöglichkeit bestünde, wir aber eine Regelungsnotwendigkeit nach sorgfältiger Abwägung nicht sehen. Auf die weitere Debatte ‑ die bisherige hat wirklich Spaß gemacht ‑ freue ich mich dennoch. Herzlichen Dank.

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Dr. Dörte Liebetruth SPD

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Bitte schön, Frau Kollegin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beginnen möchte ich mit einem Dank an unseren grünen Koalitionspartner dafür, dass wir die großen Fragen von Zukunftsinvestitionen und der Schuldenbremse hier heute diskutieren, und an die Landesregierung für die ausgewogenen und differenzierten Antworten. Aus den Beiträgen unseres Finanzministers Gerald Heere ist Zweierlei deutlich geworden. Erstens. Niedersachsen investiert schon heute stark in die Zukunft. Zweitens. Die Debatte um die Reform der Schuldenbremse muss im Zusammenhang mit der Debatte um den trotz aller Investitionen noch verbliebenen Investitions- und Sanierungsstau in unserer öffentlichen Infrastruktur geführt werden. Beides kann die Zukunftschancen kommender Generationen in unserer niedersächsischen Heimat beeinträchtigen: ein hoher Schuldenstand des Landes und vor allen Dingen auch unterbliebene notwendige Investitionen, weil eine zu starre Schuldenbremsenregelung sie nicht zulässt. Der Investitions- und Sanierungsstau hat sich in Niedersachsen wesentlich zum Ende des letzten Jahrhunderts und zu Beginn der 2000er-Jahre unter ganz unterschiedlichen Landesregierungen aufgebaut, als gerade ein schlanker Staat in Mode war. Die Folgen sehen wir heute. Wir können das Rad der Zeit nicht zurückdrehen. Die Fehler vergangener Jahrzehnte können wir nicht ungeschehen machen. Aber wir können heute klug für die Zukunft der jungen Generation handeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere aus der CDU-Fraktion, denken Sie bitte mal an den Zustand so mancher Landesstraße und Radwege in Ihren Wahlkreisen! Denken Sie mal daran, wie mit öffentlichen Investitionen, zum Beispiel in grünen Stahl, zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Industrie gesichert und neue geschaffen werden können! Liebe Kolleginnen und Kollegen, denken Sie aber auch an den Zustand so mancher öffentlichen Gebäude in Ihrem Wahlkreis, in denen Landesbehörden arbeiten. Da ist der Weg bis zum klimaneutralen Gebäude mitunter noch weit. Überlegen Sie bitte einmal, wo die digitale Infrastruktur gerade in den ländlichen Räumen unseres Landes noch weiter ausgebaut werden muss. Denken Sie daran, wo der Hochwasserschutz im Binnenland und an der Nordseeküste noch weiter verbessert und mit mobilen Deichen ergänzt werden muss, um den Folgen des menschengemachten Klimawandels die Stirn zu bieten. Diese Liste ließe sich noch lange fortführen. Allein durch das zweifellos unverzichtbare Prioritätensetzen in den Grenzen der bisherigen Schuldenbremse können wir den Investitionsbedarfen unserer Zeit leider nicht gerecht werden. Wir alle brauchen einen Staat, der funktioniert. Deswegen dürfen wir nicht wie in früheren Zeiten auf Kosten seiner Substanz leben. Lassen Sie uns diese Substanz gemeinsam erneuern! Regierende CDU-Landespolitiker wie der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegner, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff oder Sachens Ministerpräsident Michael Kretschmer zeigen sich bereit, über eine Reform der Schuldenbremse ins Gespräch zu kommen. Das zeugt von staatspolitischer Verantwortung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, uns allen liegt die Zukunftsfähigkeit unserer Heimat am Herzen. Wir wollen, dass auch die kommenden Generationen gut in Niedersachsen leben können. Das braucht verlässliche Zukunftsinvestitionen in einer Höhe, mit der der verbliebene Sanierungsstau Schritt für Schritt verringert und abgebaut werden kann. Lassen Sie uns deswegen über eine Reform der Schuldenbremse ins Gespräch kommen! Klug wäre das allemal, und Sie würden staatspolitische Verantwortung unter Beweis stellen. Wir reichen Ihnen die Hand.

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Djenabou Diallo-Hartmann GRÜNE

Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik - Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten. Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen

Landessprachkurse, die Sie in der vergangenen Legislaturperiode in Regierungsverantwortung gestrichen haben, wiederbelebt. - Punkt 1. Punkt 2: Wir haben durchaus auch den frühkindlichen Bereich, die Sprach-Kitas. Da bin ich dem Minister, Herrn Mohrs, sehr dankbar. Ebenfalls bin ich meiner Kultusministerin, Frau Hamburg, dankbar, dass wir sichergestellt haben, dass die Sprach-Kitas weitergehen können, denn die sprachliche Bildung beginnt von Anfang an. Und meine Innenministerin handelt ebenfalls mit unterschiedlichen Maßnahmen. Wir haben in der Landesaufnahmebehörde ganz viele davon. - Das geht jetzt auf meine Redezeit. Daher starte ich. - Wir machen ganz viel. Sie wissen es, weil Sie mit im Innenausschuss sitzen. Wir machen mehr, als Sie in der vergangenen Wahlperiode getan haben. Das ist eine Tatsache. Frau Kollegin Diallo-Hartmann! Ich komme jetzt gern auf Ihren Antrag zu sprechen. Frau Kollegin Diallo-Hartmann, darf ich Sie kurz unterbrechen? - Es gibt inzwischen zwei Wünsche, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen, vom Kollegen Marzischewski-Drewes und einmal vom Kollegen Fühner, wenn ich es richtig gesehen habe. Wollen Sie diese zulassen? Von der AfD lasse ich keine Frage zu. Zu Herrn Kollegen Fühner: Ich plädiere dafür, dass Sie eine Kurzintervention machen. Dann können wir uns auch gerne dazu austauschen. Dann fahren Sie bitte fort. Bitte schön! Ich würde jetzt gerne fortfahren, weil ich auf Ihren Antrag eingehen möchte. ‑ Dieses Instrument steht Ihnen ja zu. Machen Sie das gerne! Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg*innen, der vorliegende Antrag der CDU enthält die Forderung, der Bund solle keine weiteren freiwilligen Aufnahmen ohne Zustimmung der Länder auf den Weg bringen. Dahinter steht doch einfach der Wunsch der CDU, weitere zusätzliche Zuwanderung zu verhindern. Selbst wenn man der Ansicht ist, dass die Grenze der Zuwanderung erreicht ist, dann sollte man hier doch nicht übersehen, dass gerade Aufnahmeprogramme aufgrund ihrer ausgeprägten Struktur und der zugehörigen Überprüfungen zu den geregeltsten Wegen der Zuwanderung zählen. Ich hoffe, dass wir uns da einig sind. Damit wird doch gerade die sogenannte illegale Zuwanderung vermieden, die mit fehlenden Papiere und einem ungeregelten Aufenthaltsstatus einhergeht. Ich finde, liebe CDU, diese Position sollten Sie noch einmal überdenken. Zu der Forderung, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Maghreb-Staaten oder aber auch um Moldawien und Georgien zu erweitern, hat sich doch schon erledigt. So viel zum Thema, die Grünen würden keine Kompromisse eingehen wollen. Die haben doch schon von der Bundesregierung einen Antrag vorgelegt bekommen, der diese Ausweitung vorgesehen hat. Jetzt kommt hinzu, dass diese Aufforderung bezüglich der Maghreb-Staaten auch im Bundesrat abgelehnt worden ist. Daher hat sich das aus meiner Sicht ebenfalls erledigt. Sie haben zum Beispiel die weitere Forderung, dass wir auf europäischer Ebene diese Beschlüsse herbeiführen sollten. Das hat sich doch ebenfalls erledigt; denn das hat stattgefunden. Auf EU-Ebene gibt es bereits eine Einigung, und ich weise darauf hin, dass ich persönlich das alles nicht gut finde, wie das dort beschlossen wurde. Was mich wirklich erstaunt, ist, was Sie zu dem Thema Ankerzentren sagen, die Seehofer damals eingeführt hat. Die sind krachend gescheitert, weil Beweise da sind, dass sie zu längeren Verfahren geführt haben. Dass Sie mit dieser ollen Kamelle hier noch einmal herauskommen, ist unglaublich erstaunlich. ‑ Genau, das ist eine olle Kamelle. Das führt zu nichts. Auf die Forderung nach Abschiebungen und Abschiebungshaftplätzen bin ich schon eingegangen, als Sie diesen Antrag eingebracht haben. Das muss ich nicht noch mal ausführen. Diesen Antrag lehnen wir ab. Wir sind der Meinung, dass er weder den betroffenen Menschen noch den Verwaltungsapparaten etwas bringt. Ich denke, dass unsere Landesregierung das genauso sieht. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Melanie Reinecke CDU

Stärkung der maritimen Wirtschaft in Niedersachsen durch nachhaltiges Recycling

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn er heute der letzte Tagesordnungspunkt ist, zeigt dieser Antrag wieder, wie wichtig das Thema Häfen ist, haben wir doch bereits am ersten Plenartag über die Zukunft der niedersächsischen Häfen gesprochen. Schiffe sind ein integraler Bestandteil unseres modernen Handels- und Transportwesens. Sie verbinden Länder, ermöglichen den Austausch von Waren und dienen als wichtige Lebensadern für die Weltwirtschaft. Doch diese Schiffe haben eine begrenzte Lebensdauer und müssen irgendwann entsorgt werden. Insbesondere aufgrund von Umweltauflagen und des Voranschreitens der neuen Technologien mustern viele Reedereien ihre dadurch unrentabel gewordenen Schiffe aus. Die guten Dinge nutzen und den Müll danach den anderen zu überlassen, war jahrzehntelang die Praxis in den deutschen und europäischen ‑ ‑ Frau Reinecke, Sie warten bitte einen Moment, bis hier ein bisschen mehr Ruhe eingekehrt ist. Ich bitte noch einmal: Seien Sie fair zu den Rednerinnen und Rednern! - Bitte schön, Sie können weitermachen. Danke. - Gemessen an der Tonnage wurden in 2022 etwa 39 % aller Handelsschiffe in Bangladesch abgewrackt, 26 % in Indien, 15 % in Pakistan. In der Türkei waren es 9 %, in den USA und der Europäischen Union jeweils 2 %. Die übrigen Anteile entfielen auf weitere Länder. Die Europäische Union versuchte bereits, dem entgegenzuwirken. Bereits seit 2019 ist das Abwracken von Schiffen, die unter europäischer Flagge fahren, nur noch in 34 zertifizierten Werften erlaubt. Keine davon liegt in Deutschland. Das Recycling und Abwracken von Schiffen ist eine komplexe Aufgabe, die nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen muss. Idealerweise sollten Schiffe am Ende ihrer Lebensdauer in ihre Einzelteile zerlegt und recycelt werden, um Ressourcen zu schonen und Umweltschäden zu vermeiden. Doch leider ist dies in Deutschland derzeit nicht so einfach umsetzbar. Eine der größten Herausforderungen ist die fehlende Infrastruktur dafür. Des Weiteren gibt es rechtliche Hürden und bürokratische Hindernisse, die das Recycling in Deutschland erschweren. Es fehlen klare Richtlinien und Vorschriften für den sicheren und umweltverträglichen Abbau von Schiffen. Hier das Stichwort: Abfallverbringungsgesetz. Ein weiteres Problem ist die Finanzierung. Die Kosten für die Demontage und die Entsorgung eines Schiffes können höher sein als der Wert des recycelbaren Materials, was viele Unternehmen davon abhält, in die Entsorgung ihrer Schiffe vernünftig zu investieren. Sie sehen also: Recycling von Schiffen ist ein sehr komplexes Thema. In dem vorliegenden Antrag fehlen für uns als CDU-Fraktion wichtige Fragen, zum Beispiel die Frage nach einer Standortanalyse, die Frage, wo Synergien geschaffen werden können, die Frage, wie man die benötigten Infrastrukturen aufbauen will, vor allem die Frage, wie man das finanzieren möchte, und zuletzt die Fragef, wie man den Standort Niedersachsen für den internationalen Wettbewerb fit bekommen möchte, vor allem im Hinblick auf Konkurrenz in Ländern wie Indien und der Türkei. Das alles sind Fragen, die wir gerne mit Ihnen im Fachausschuss diskutieren möchten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Carina Hermann CDU

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Geschäftsordnung. Bitte schön, Frau Kollegin Hermann! Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da wir nach den Ausführungen von Minister Philippi im Grunde immer noch nicht wissen, wie sich die Landesregierung am 22. März im Bundesrat zu diesem Gesetz verhalten will, beantrage ich für die CDU-Landtagsfraktion die namentliche Abstimmung über unseren Antrag. Ich will das wie folgt begründen: Es ist klar geworden, dass wir unseren Antrag deshalb heute zur Diskussion stellen, weil am 22. März im Bundesrat über dieses Thema abgestimmt werden soll. Wir machen also nichts Parteitaktisches, sondern weil am 22. März die Abstimmung ist, wollen wir heute wissen, wie Sie sich zu diesem Gesetz im Bundesrat verhalten. Gerade bei diesem wichtigen Thema, bei dem es um Kinder- und Jugendschutz geht, ist ganz entscheidend zu wissen ‑ das ist auch für die Bürgerinnen und Bürger wichtig ‑, wie Sie konkret dazu stehen. Mich haben auch die Ausführungen der Kollegin der SPD verwundert, die kritisch angemerkt hat, dass ich als Parlamentarische Geschäftsführerin zu dem Thema gesprochen habe, aber niemand aus dem Fachausschuss. - Hier geht es um die Legalisierung von Cannabis. Ich bin Mitglied im Rechtsausschuss. Und als ehemalige Betreuungsrichterin war ich mit dem Thema mehrfach befasst. Insoweit war das also auch nichts Besonderes, glaube ich. Wir wollen heute zum einen den Inhalt diskutiert wissen und zum anderen wissen, wie Sie konkret abstimmen. In der Öffentlichkeit schießt die Landesregierung immer wieder gegen Gesetze der Ampel. Frau Kollegin Hermann ‑ ‑ ‑ Heute haben Sie die Möglichkeit, Ihren Interviewaussagen Taten folgen zu lassen und entsprechend Farbe zu bekennen. Gut, Sie sind zum Ende gekommen. Denn Sie haben keine Möglichkeit, innerhalb einer GO-Debatte weiter inhaltlich zu argumentieren. Ja. - Vor diesem Hintergrund, sich heute zu positionieren, beantrage ich die namentliche Abstimmung. Vielen Dank.

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Andrea Prell SPD

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister, Sie haben die Pflegereform angesprochen. Dazu die Nachfrage: Gibt es denn konkrete Pläne im Bund für eine weitreichendere Pflegereform, um die Pflege zu entlasten, und welche Rolle spielt Niedersachsen dabei? Vielen Dank. - Der Herr Minister ist auf dem Weg zur Antwort. Bitte schön, Herr Minister Philippi!

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Ulrich Watermann SPD

Die unzureichende Abschiebepolitik endlich korrigieren, Vollzugsdefizite abbauen und ein professionelles Rückführungsmanagement durch Schaffung einer zentralen Landesausländerbehörde etablieren!

vom Abgeordneten Ulrich Watermann. Bitte schön! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir lehnen den Antrag der AfD ab. Das wird niemanden überraschen. Der AfD-Antrag ist mit Dingen gespickt, die in jedem ihrer Entschließungsanträge und Gesetzentwürfe enthalten sind. Sie gehen Ihrer rechtsradikalen Ideologie nach. Dann müssen Sie das auch so sehen. Darin will ich Sie nicht weiter stören. Aber wir als demokratische Kräfte werden dem in keinster Weise folgen. Die Kollegin Butter hat es hingekriegt, zu dem AfD-Antrag gar nichts zu sagen. Aber sie hat das Thema angesprochen. - Sie können das gern nachlesen. Sie haben zum Thema gesprochen ‑ das habe ich auch gar nicht abgestritten ‑, aber Sie haben sich nicht zu dem AfD-Antrag positioniert. - Okay. Meine sehr verehrten Damen und Herren, berechtigterweise stellt die Asylpolitik eine große Herausforderung dar. Das empfinde ich schon über einen langen Zeitraum so. Es gibt mittlerweile mehrere Zeichen, die uns, wie ich glaube, helfen können. Zum einen geht es dabei um das Signal, dass wir einen anderen Zugang nach Deutschland wollen, wenn es um die Zuwanderung geht, die für Arbeit gedacht ist, dass Menschen geordnet und in zeitlich vernünftigen Abständen kommen, damit wir es hinbekommen, dass Menschen nicht den falschen Weg des Asyls nehmen, obwohl sie eigentlich den Weg der Zuwanderung wegen Arbeit suchen. Zum anderen müssen wir uns um diejenigen kümmern, die bereits hier sind, die Bleiberecht genießen und die wir in den Arbeitsmarkt integrieren müssen. Uns allen ist doch klar, dass unser Arbeitsmarkt dringend Unterstützung braucht. Auf diesem Weg müssen wir für Beschleunigung sorgen, und wir müssen auch konsequenter entbürokratisieren, was zum Beispiel die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen und die Weiterqualifizierung angeht. Da haben wir noch viel Luft nach oben. Dem sollten wir uns widmen, statt einer einfachen Abschiebementalität nachzulaufen. Ich sage ganz deutlich: Das werden wir tun. Und wir werden Ihre Entschließungsanträge, die mit der Sache nichts zu tun haben, auch weiterhin beraten und sie dann dem zuführen, was nötig ist: nämlich einer Ablehnung. Herr Bothe, zumindest gelegentlich sollten Sie so weit gehen, den Leuten zu sagen, dass Sie, wenn Sie im Innenausschuss sitzen, jedes Mal unter dem ersten Tagesordnungspunkt die Gelegenheit haben, die Landesregierung zum Themenkomplex Zuwanderung zu befragen und dazu, was hier los ist. Es wäre vielleicht gut gewesen, wenn Sie das hier auch gesagt hätten. Vielen Dank.

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg♪innen! Die AfD ist nun endlich im postfaktischen Zeitalter angekommen. Passenderweise findet diese Beratung heute unmittelbar nach dem Internationalen Frauentag, dem Equal Pay Day, dem Equal Care Day und One Billion Rising statt. Die AfD spricht von einem Fortschritt in der Gleichstellung der Geschlechter und behauptet, dass diese derzeitigen Regelungen nicht mehr verfassungsmäßig sind. Sie behauptet sogar, dass die Männer durch die derzeitigen Regelungen benachteiligt werden. Per Grundgesetz ist der Staat verpflichtet, „… auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinzuwirken und bestehende Nachteile zu beseitigen“. Übersetzt heißt das: Wo ein Mangel ausgeglichen werden muss, müssen erst einmal ein paar Tortenstücke abgegeben werden, bevor die Anteile gleich verteilt sind. Wo stehen wir bezüglich der Gleichstellung also tatsächlich? - Laut UN Women braucht es beim heutigen Tempo noch 286 Jahre, bis die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter weltweit erreicht ist. Und Deutschland ist da kein Vorreiter, ganz im Gegenteil, es ist absolutes Mittelmaß, wenn überhaupt. Wer sind die Verlierer♪innen? Gucken Sie sich um! Wie viele Frauen sehen Sie gerade neben sich? In den Reihen der AfD-Fraktion sind es ‑ und das ist nicht verwunderlich ‑ wirklich wenige. Der Frauenanteil in diesem Parlament beträgt gerade knapp über 34 %. Es ist egal, ob Karrierechancen, Teilhabe, Repräsentation, faire Bezahlung - meist sind es Frauen und weiblich gelesene Menschen, die hier eben nicht gleichgestellt sind und besonders in Fällen von geschlechterspezifischer Gewalt auch besonders stark betroffen sind. - Und ich finde, da gibt es überhaupt nichts zu lachen! Männer sind oft noch Gewinner in diesem System. Und genau aus diesem Grund sind die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen weiblich und müssen es auch noch eine Weile bleiben. Sie werden dieses Recht mit Freude abgeben, wenn Macht keine Frage des Geschlechtes mehr ist. Mit unserer Reform des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes wirken wir auf eine wirkliche Verbesserung der Gleichstellung hin. Was Sie hier fordern ‑ Gleichstellung abzubauen ‑, ist überhaupt keine Option! Sie offenbaren mit Ihrer Politik immer nur, dass Sie jenseits aller Fakten argumentieren und dass Sie eine zutiefst antifeministische Haltung haben. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf selbstverständlich ab.

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Carina Hermann CDU

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Ihnen eine Zwischenfrage stellen zu dürfen, jetzt von der Kollegin Hermann. Möchten Sie dem entsprechen? Frau Hermann, bitte! Bitte schön! Frau Schüßler, unsere Frage ergibt sich auch angesichts der Beratungen, die jetzt im Bundesrat anstehen: Sind sie in diesem konkreten Fall für dieses Gesetz? Oder schließen Sie als SPD-Fraktion sich der Meinung Ihrer Landesregierung und der Fachminister an und sind gegen dieses Gesetz? Dazu würden wir gerne eine klare Positionierung hören.

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Claudia Schüßler SPD

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

dann entschieden: Okay, dann stimmen wir ab. So. Das ist jetzt der Punkt, an dem wir stehen. Ich sage es noch einmal: Ihre Entschließung wird dem, was wir wollen, nämlich eine Entkriminalisierung, einfach nicht gerecht, und sie war auch gar nicht als ernsthaftes Angebot gedacht. Sonst wäre das hier nicht so durchgepeitscht worden. Sie dient dem Zweck zu spalten. Man kann das auch daran erkennen, dass heute Frau Hermann zu dem Thema gesprochen hat, aber niemand aus dem Fachausschuss. Was ich echt schade finde: Solche taktischen Spiele um dieses Thema nützen am Ende niemandem! Es wird wieder der Politik insgesamt schaden - leider, muss ich sagen. Wir können dem Antrag nicht zustimmen, weil ein schlichtes Nein einfach keine Lösung ist.

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Delia Klages AfD

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Fraktion der AfD stellt die Kollegin Klages vom Saalmikro. Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben jetzt mehrfach gehört, dass es um Kurzzeitpflege, um Ersatzpflege geht, also darum, dass Pflegeunternehmen sehr kurzfristig Dienstleistungen anbieten sollen. Es steht zwar auf dem Papier, dass pflegende Angehörige ein Anrecht darauf haben, aber die Pflegeanbieter sind heute schon nicht einmal mehr in der Lage, die Bestandskunden mit Dienstleistungen zu bedienen. Wie wollen Sie in der Zukunft ermöglichen, dass das nicht nur auf dem Papier steht, sondern dass das wirklich abgerufen werden kann?

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Christian Fühner CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

weil sie eben explizit nicht inklusiv sind. Vielen Dank, Herr Grosch. - Herr Fühner wird antworten. Vielen Dank, Herr Grosch, auch dafür, dass Sie die Debatte noch einmal aufmachen. Ich will darauf gerne antworten. Natürlich ist das bekannt. Das läuft übrigens schon viele Jahre so, dass Deutschland immer mal wieder, auch von den UN, darauf aufmerksam gemacht wird, dass wir bei der Inklusion Nachholbedarf haben. Dem will man auch gar nicht im Wege stehen. Aber wenn wir uns ansehen - und das hat etwas mit der Betrachtung von Realitäten zu tun - wie sich die Situation in den inklusiven Schulsystemen abbildet. Welche Ressourcen wir den Schulen zuweisen und welches Leid zum Teil Menschen mit einem bestimmten Förderbedarf an unseren Schulen erleben. Wir müssen uns gleichzeitig ansehen, wie die Arbeit in den Förderschulen funktioniert, in kleinen Klassen mit großem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Dann ist für mich wichtiger wie es den Kindern geht und wie das Kind im Mittelpunkt steht und wie die Entwicklung unserer Kinder gefördert wird - Realitäten betrachtend -, als das, was die UN-Behindertenrechtskonvention oder auch die UN in der Betrachtung unseres Schulsystems definiert und dann auch Kritik übt. Die realistische Betrachtung unserer Schulen zeigt, dass wir eine Riesenbaustelle bei der Inklusion haben. Das gilt, Herr Grosch, insbesondere für das inklusive Schulsystem, weil die Inklusion dort eben nicht funktioniert, weil die Rahmenbedingungen nicht passen.

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André Bock CDU

Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik - Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten. Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen

Regierungsverantwortung sind: hier in Niedersachsen gemeinsam mit den Grünen und im Bund mit der Ampel. Sie könnten die Dinge auf den Weg bringen und an den Stellschrauben drehen. Aber das tun Sie an vielen Stellen nicht, wie auch die aktuellen Beschlüsse der MPK wieder zeigen. Sie sagen, vieles ist in den Jahren vorher verpennt worden. Es gab die Große Koalition, die gerade im Bereich der Zuwanderung in den Fachkräftemarkt vieles auf den Weg gebracht hat. Das haben wir sozusagen gemeinsam gemacht. Da hat sich vieles entwickelt und ist vieles auf den Weg gebracht worden, was auch hilft. Aber letztendlich müssen Sie das jetzt in Berlin auch fortführen, und das tun Sie eben nicht! Sie sagen, wir brauchen auch insgesamt Arbeitskräfte und nicht nur Fachkräfte. Ja, das ist richtig. Aber auch Sie kennen die Wahrheit: 90 % der Menschen, die aus den Hauptherkunftsländern zu uns gekommen sind, haben nicht einmal einen Schulabschluss. Die hier zumindest als normale Arbeiter ‑ also noch nicht einmal als Facharbeiter ‑ in den Arbeitsmarkt zu bekommen, ist ein langer Prozess. Auch hier handeln Sie nicht und setzen die Beschlüsse nicht um. Herr Kollege Bock, ich darf Sie kurz unterbrechen. - Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage, der Frau Kollegin Diallo-Hartmann. Wollen Sie die Zwischenfrage zulassen? Nein, die Zeit ist ohnehin schon zu kurz bemessen. Und wir hören Sie, Frau Diallo-Hartmann, ja gleich noch. Dann können wir uns im Zweifel immer noch austauschen. Aber ich habe jede Hoffnung verloren, dass wir da vorankommen. Zurück zum Thema Handeln. Sie müssen jetzt handeln! Sie haben die Verantwortung, die Dinge auf den Weg zu bringen. Zum Thema Bezahlkarte. Ich habe dargestellt, was in Berlin gerade los ist. Auch durch die Darstellungen im Innenausschuss dazu, wie das jetzt umgesetzt wird, ist nicht klargeworden, wie wir hier vorankommen sollen, wenn die Ausschreibung abgeschlossen ist. Hier müssen Sie klarer, deutlicher werden, denn die Hauptverwaltungsbeamten in den Kommunen warten auf eine klare Ansage und eine einheitliche Linie. Am besten wäre es, wenn es eine bundeseinheitliche Linie gäbe. In der Hinsicht sehe ich aber noch kein Land in Sicht und kein Licht am Ende des Tunnels. Noch einmal: Sie sind in Verantwortung! Schwadronieren Sie nicht immer „man müsste“ oder „man sollte“ - handeln Sie endlich! Das sind Sie den Menschen, auch denen, die zu uns gekommen sind, schuldig. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bock. -Herr Watermann möchte antworten.

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Hartmut Moorkamp CDU

Niedersachsens Häfen am Limit - ohne Infrastruktur keine Energiedrehscheibe

Herr Moorkamp beantragt für die CDU zusätzliche Redezeit. Ich gewähre ihm anderthalb Minuten. Bitte! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für das Einräumen der zusätzlichen Redezeit. Ich möchte kurz auf ein paar Dinge eingehen, die hier gerade genannt worden sind und die, glaube ich, deutlich machen, wo die Unterschiede liegen. Wir haben dieses Thema heute aufs Tapet gebracht, weil es hier eine aktuelle Dringlichkeit gibt. Wir stellen nicht in Abrede, dass Dinge passiert sind oder vielleicht auch in Bearbeitung sind. Aber es wird einfach deutlich: Wenn die Energieziele erreicht werden sollen, gerade im Bereich der On- und Offshorewindenergie, dann werden wir noch mehr Tempo brauchen, und wir werden auch mehr Finanzmittel benötigen. Der große Unterschied ist hier, glaube ich, deutlich geworden. Bei den Redebeiträgen von Rot-Grün habe ich keine Lösungsansätze gefunden. Herr Minister, bei allem Respekt für das, was geleistet wird: Sie verweisen auf 2013 und blicken zurück. Das kann man machen. Aber wir als CDU-Fraktion haben diesen Punkt auf die Tagesordnung gesetzt, weil wir den Blick nach vorne richten und weil wir die Energiewende zum Erfolg führen wollen. Das sollte unser gemeinsamer Antrieb sein. Weiter zurückzublicken, ist nicht zielführend.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Den Dienst in der Landesverwaltung attraktiver gestalten. Die Verlegung der Steuerakademie nach Hannover prüfen.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Heute geht es nicht nur um die Steuerakademie, sondern um die Innovationskraft unseres ländlichen Raums. Die AfD will die Steuerakademie nach Hannover verlagern. Aber warum nicht inmitten unserer idyllischen Landschaften die steuerliche Zukunft weiter und neu gestalten? Das will ich gerne einmal mit drei Argumenten hinterlegen. Erstens. Im Zeitalter von Start-ups und KI kann die Steuerakademie in Rinteln und Bad Eilsen zu einem Hotspot für steuerliche Innovation werden. Start-ups, die auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz unterwegs sind, können in dieser tollen und ländlichen Umgebung die nächste Generation an Technologien entwickeln. Allein in den letzten fünf Jahren haben innovative steuerliche Ansätze weltweit zu einer Reduzierung von 15 % der Steuerprüfungen geführt. Diese Entlastungen schaffen doch wieder Kapazitäten in unseren Finanzämtern. An der Uni Oldenburg haben wir als Ausschuss uns zuletzt zum Projekt TaDeA informiert. Mithilfe von KI wird die Steuerhinterziehung schwer gemacht. Also: KI, Finanzen und ländlicher Raum - das passt zusammen. Zweitens. Die öffentlichen Verkehrsmittel im Umland sind vielleicht nicht ‑ ich möchte sagen: noch nicht ‑ der letzte Schrei. Aber Daten zeigen ja, dass gerade junge Menschen zunehmend auf nachhaltige Mobilität setzen. Der ländliche Raum ist doch der ideale Testort für neue Mobilitätskonzepte. Warum nicht eine Partnerschaft mit aufstrebenden Mobilitäts-Start-ups eingehen, um die Verbindungen zu verbessern? Oder denken Sie nur einmal an autonome Shuttlebusse. Vieles ist möglich. Wir müssen einfach machen. Drittens. Hannover mag all diese schicken Finanzämter haben, wie in Ihrem Antrag beschrieben, aber wir haben auf dem Land den Charme der Landstraßen und auch das freundliche Winken der Dorfbewohner*innen. Und laut aktueller Statistiken hat der ländliche Raum doch oft die attraktiveren Immobilienpreise. Ich gebe zu: Die Suche nach Wohnungen in Rinteln oder Bad Eilsen hat zwar auch ihre Herausforderungen, aber im Vergleich zu städtischen Zentren sind die Preise doch deutlich erschwinglicher. Die Leute sagen mir, die Mieten in der Stadt sind einfach zu hoch. Ich habe tatsächlich einmal nachgeschaut. Sie bekommen jedenfalls keine adäquate kleine Wohnung in Hannover für 400 Euro wie beispielsweise in Rinteln. Andere Bundesländer mögen sich in urbanen Zentren verlieren, aber wir setzen auf die Verbindung von Tradition und Innovation. Wir stärken den ländlichen Raum und fördern keine Landflucht. Wir denken Stadt und Land zusammen, und wir spielen sie nicht gegeneinander aus. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab.

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Eike Holsten CDU

Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kindesmissbrauchs-Verdacht bei ‚Original Play‘ in Kreuzberger Kita“, „Kuscheln mit Fremden: Kirche warnt vor Kita-Spiel“, „Missbrauchsvorwürfe: Verein lässt Erwachsene mit Kindern raufen“. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind nur drei von einer ganzen Reihe von Eyecatcher-Schlagzeilen, die einen Familienvater kleiner Kinder im Kindergartenalter wie mich sehr triggern, wenn er über die Seiten deutscher Leitmedien surft. Ich habe daher ganz großes Verständnis, wenn Mütter und Väter die Forderung nach einem expliziten Verbot dieser Methode unterstützen. „Original Play“ sollte in Kitas und anderswo nicht stattfinden. In keinen Kopf mit gesundem Menschenverstand passt die Vorstellung, dass irgendwelche fremden Erwachsenen mit Kita-Kindern spielen. Fremde Erwachsene gehören nicht in Kindergärten. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, daran, ob ein Verbot wie in anderen Bundesländern notwendig ist, macht die Landesregierung offenkundig ein Fragezeichen, wenn ich die Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 19/2628 richtig lese. Herr Kollege Holsten, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage durch die Kollegin Schendel. Möchten Sie dem entsprechen? Na klar. Herr Holsten, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage.

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Jürgen Pastewsky AfD

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Fraktion der AfD hat sich der Abgeordnete Jürgen Pastewsky zu Wort gemeldet. Bitte schön! Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass hier zwar auf Vorschläge aus dem parlamentarischen Raum bzw. der Wissenschaft hingewiesen wird, die regierungstragenden Fraktionen aber bis heute keine parlamentarischen Anträge zur möglichen Modifizierung der Schuldenbremse vorgelegt haben?

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Marie Kollenrott GRÜNE

Niedersachsens Energiepotenzial effizient nutzen - die Herausforderungen von Energie, Industrie und Fläche lösen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine liebe Kollegin hat es plastisch beschrieben: Industrie folgt Energie, und die Kohle dieses Jahrhunderts sind Sonne und Wind. Den Vorsprung Niedersachsens bei der Energiewende müssen und wollen wir industriepolitisch denken und nutzen, um dauerhaft grüne Arbeitsplätze im Land zu sichern und auszubauen. Doch die Energiewende ist kein Selbstläufer. Das haben wir viel beschrieben. Neben dem zügigen Ausbau der Erneuerbaren müssen insbesondere Leitungen und Energiespeicher gebaut werden. Ich bin froh, dass wir an dieser Stelle auch mit der CDU an einem Strang ziehen. Unternehmen ohne ausreichenden Strom- und Wasserstoffanschluss können in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung so behindert werden, dass Standortschließungen und Arbeitsplatzverlust drohen. Genau deswegen ist es uns in Niedersachsen ja auch so wichtig, was die Wasserstoffnetzplanung des Bundes macht, wo wir da in Niedersachsen landen und wie wir ausgestattet sind. Daher gilt es auch, möglichst frühzeitig die Potenziale der Erneuerbaren mit den Bedarfen von Industrie und Gewerbe zusammenzudenken und übergreifend und vorausschauend zu planen. Es gilt, Standort- und Wachstumschancen zu identifizieren und mit regionalen Wirtschaftskonzepten, Transformationsinitiativen und Energieentwicklungsstrategien zu verbinden. Energieverbrauch und Produktion regional zusammenzuführen erhöht eben die Effizienz, erhöht die Systemsicherheit und verringert die Kosten der Energiewende letztlich auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das sichert durch die Bereitstellung günstiger erneuerbarer Energie aus regionaler Produktion auch lokal die Arbeitsplätze. Wer früh und effizient dekarbonisiert oder schon dekarbonisiert hat ‑ das wird zunehmend sichtbar ‑, gewinnt weltweit langfristige Wettbewerbsvorteile ‑ ein Vorhaben, das uns bereichsübergreifend wirklich fordert. Das Stichwort ist integrierte Energiesystemplanung: horizontal zwischen den Sektoren Energiebereitstellung, Energiespeicherung, Energietransport sowie Energiebedarf und vertikal zwischen Bund, Land und Kommune. Besonders wichtig für uns im Land ist es: Wir arbeiten ‑ und das müssen wir auch ‑ ressortübergreifend: Energieproduktion in der Zuständigkeit des Umweltministeriums, Energiebedarf beim Wirtschaftsministerium, Raumplanung in der Verantwortlichkeit des Landwirtschaftsministeriums, regionale Entwicklung beim MB, Liegenschaftsverwaltung beim MF. Die Unterrichtung im Umweltausschuss, vorgetragen durch diese fünf Ministerien, war ein eindrucksvolles Beispiel von konstruktiver Zusammenarbeit, bei der ein Rädchen ins andere greift. Meine Damen und Herren, es stimmt mich sehr optimistisch, dass der vorliegende Antrag ein gelungener Anstoß für eine grüne Industriezukunft in Niedersachsen ist und wir die Rädchen gemeinsam antreiben werden, die sich schon in Bewegung gesetzt haben. Unser niedersächsischer Anspruch ist hierbei nicht weniger, als ein bundesweites Vorbild für die industrielle und energetische Transformation zu sein. Meine Damen und Herren, die intergierte Energiesystementwicklung, die wir heute mit anstoßen, wird eine neue Daueraufgabe sein, die uns auch die nächsten 20 Jahre auf Trab halten wird. Ziel ist dabei nicht weniger als eine umfassende sozial-ökologische Transformation ‑ ich sage es noch einmal: sozial-ökologische Transformation ‑, weil auch das Soziale zukünftig noch mehr mitgedacht werden muss. Wir wollen uns von der fossilen Zeit der Energien distanzieren hinein in ein erneuerbares Energiezeitalter. Ich freue mich über diesen wirklich gelungenen rot-grünen Antrag, der übrigens, liebe CDU, in der Industrie sehr viel Anklang gefunden und sehr viel Lob erfahren hat. Ich bitte um breite Zustimmung, wenn es Ihnen möglich ist. Überdenken Sie Ihre Haltung dazu doch noch einmal, und stimmen Sie zu, liebe CDU! - Vielen Dank.

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Thomas Uhlen CDU

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

‑ Von Herrn Uhlen. Wenn Sie die zulassen möchten, dann würde die jetzt drankommen. Herr Uhlen ist da ja auch immer sehr großzügig. Bitte schön! Herr Präsident! Frau Schendel, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich beziehe mich auf die Zahlen des International Narcotics Control Board der Vereinten Nationen, das festgestellt hat, dass 2019/2020 in den US-amerikanischen Bundesstaaten, die Cannabis legalisierten, mehr als 24,5 % der über 12-Jährigen Cannabis konsumierten, während es in den Bundesstaaten ohne Legalisierung 16,5 % waren. Beurteilen Sie das International Narcotics Control Board als relevante und faktenbasierte Quelle? Das, was Sie eben vorgetragen haben, widerspricht gar nicht dem,

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 36. Sitzung im 14. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 31: Mitteilungen der Präsidentin Die Reihen sind gut gefüllt, und ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Ich bitte Sie, sich, soweit möglich, von den Plätzen zu erheben. Meine Damen und Herren, am 5. März 2024 verstarb der ehemalige Abgeordnete Hans Kaiser im Alter von 85 Jahren. Hans Kaiser gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der SPD-Fraktion von 1970 bis 1990 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Kultusausschuss. Wir werden den Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihm ein stilles Gedenken. - Vielen Dank. Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 32 ‑ und der gebührenden Aufmerksamkeit ‑; das ist die Fragestunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 14.40 Uhr enden. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Axel Miesner mit. Herr Miesner, bitte! Auch von meiner Seite einen guten Morgen! Entschuldigt haben sich von der Landesregierung Frau Ministerin Hamburg und Frau Ministerin Staudte, von der SPD-Fraktion Herr Arends, Herr Grosch, Herr Willeke und Herr Zinke, von der CDU-Fraktion Herr Bock, Frau Hopmann und Herr Thümler, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Diallo-Hartmann, Herr Dr. Hoffmann, Herr Schulz-Hendel und Frau Weippert sowie von der AfD-Fraktion Herr Jahn. Vielen Dank, Herr Kollege Miesner.

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Claudia Schüßler SPD

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

überhaupt keinen nennenswerten Einfluss auf das Konsumverhalten gehabt hat. Im Moment gibt es unter dem Aspekt der zwischenzeitlich erteilten Erlaubnis zum Konsum im Falle schwerer Erkrankungen sogar einen Anstieg der Akzeptanz in der Gesellschaft. Befürworter und Gegner einer Entkriminalisierung halten sich hier mittlerweile die Waage. Ich will sagen: In diesem Punkt ist die Gesellschaft weiter als Sie. Nun hat der Bund erstmals ein Gesetz auf den Weg gebracht, das eine Veränderung der bisherigen Drogenpolitik erreichen will. Dieses Gesetz ist kompliziert, und es hat leider auch handwerkliche Mängel. Das ist auch im Ausschuss deutlich geworden. Sein Ziel ist aber, den Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren. Frau Kollegin Schüßler, der Kollege Uhlen wünscht, eine Zwischenfrage zu stellen. Möchten Sie dem entsprechen? Ich möchte gerne erst einmal weitermachen. Bitte schön, fahren Sie fort! Dieser Zwiespalt zwischen einem aus Erfahrung gewonnenen Ziel und technischen Mängeln hat in den vergangenen Wochen schon so manche Reaktion hervorgerufen. Das ist auch verständlich, weil es eben einen verantwortungsvollen Umgang dieser Landesregierung mit dem Thema dokumentiert. Wir wollen hier nicht einfach jubeln. Es ist uns aber genauso wenig möglich, zu ignorieren, dass andernfalls eine gescheiterte Drogenpolitik fortgeführt würde. Wir wollten auf der Grundlage Ihres Entschließungsantrags, der ja direkt und kurzfristig in den Ausschuss eingebracht worden ist, über diese Fragen diskutieren. Wir haben uns des Themas angenommen. Wir haben bereits nach einer Woche im Ausschuss eine Unterrichtung entgegengenommen, die die Landesregierung dankenswerterweise auf die Beine gestellt hat. Wir wollten weiterberaten. Sie wollten das nicht. Sie wollten ohne weitere Information aus den Ministerien, also aus der Landesregierung, oder von anderen Fachleuten das heutige Plenum erreichen. Sie wollten dieses Plenum erreichen! Es ist schon im Ausschuss deutlich geworden, es ist auch gesagt worden und es wird auch heute hier wieder deutlich: Sie wollen dieses vielschichtige Thema nicht inhaltlich behandeln. Sie wollen skandalisieren und schlussendlich einen Keil in diese Koalition treiben. Frau Kollegin Schüßler! Schon wieder? Erneut wird gewünscht, Ihnen eine Zwischenfrage stellen zu dürfen, jetzt von der Kollegin Hermann. Möchten Sie dem entsprechen? Frau Hermann, bitte! Bitte schön! Frau Schüßler, unsere Frage ergibt sich auch angesichts der Beratungen, die jetzt im Bundesrat anstehen: Sind sie in diesem konkreten Fall für dieses Gesetz? Oder schließen Sie als SPD-Fraktion sich der Meinung Ihrer Landesregierung und der Fachminister an und sind gegen dieses Gesetz? Dazu würden wir gerne eine klare Positionierung hören. Dazu haben wir uns schon vielfach geäußert. Ich versuche hier ja gerade, zu erläutern, warum wir nicht für oder gegen ein Gesetz sind. Wir sind im Wesentlichen damit einverstanden, dass es eine Entkriminalisierung von Cannabis gibt. Uns hat sich die Frage gestellt ‑ die Regierung hat sie gestellt, und sie hat sie zu Recht gestellt ‑: Können handwerkliche Mängel in diesem Gesetz beseitigt werden? - Das ist der schlichte Punkt, an dem wir heute hier stehen. Noch einmal: Ich finde, Sie wollen einen Keil in die Koalition treiben. Das ist durchsichtig ‑ doch, doch! ‑, das ist auch schade, und es wird Ihnen nicht gelingen, eine solche Spaltung herbeizureden, weil wir alle mit diesem sensiblen Thema verantwortungsvoll umgehen. Es ist übrigens auch schade, weil es dem Thema nicht gerecht wird. Sie haben die Chance zu einer wirklichen Auseinandersetzung einfach liegen lassen. Mit Ihrem vorliegenden Antrag wollen Sie im Wesentlichen einen Stopp der Bundesgesetzgebung durch die Landesregierung herbeiführen. Lassen Sie mich es so deutlich sagen: Mit einem einfachen Stopp ist es nicht getan. Es braucht nämlich alternative Ideen zur Frage der Entkriminalisierung. Auch Sie müssen doch sehen, dass für viele Menschen ‑ mehr aus Versehen manchmal ‑ ein Makel im Lebenslauf bleibt, der durch den unbedachten Konsum in der Jugend entstanden ist. Auch Sie müssen erkennen, dass eine bessere Prävention möglich ist, wenn nicht das Damoklesschwert der Strafbarkeit über dem ganzen Thema hängt. Frau Kollegin Schüßler, Sie sind heute eine sehr gefragte Person, diesmal von der Kollegin Butter. Möchten Sie dem Wunsch entsprechen? Auch ich würde sagen: Ich rede mal zu Ende, und dann könnte ja vielleicht eine Kurzintervention kommen. Der Verweis auf eine Kurzintervention greift nur halb, weil es bereits eine solche Wortmeldung eines anderen Fraktionskollegen gibt. Bitte schön, fahren Sie fort. Hauptsache, die Redezeituhr läuft nicht weiter. Nein, ich führe zu Ende aus, und dann gucken wir weiter. Ein einfacher Stopp ist uns an dieser Stelle zu wenig. Es braucht in jedem Fall eine Regelung. Das ist die Position der SPD. Wir können nicht einfach so weitermachen, wie das in all den letzten Jahren passiert ist, indem man nach dem Prinzip „Augen zu, Ohren zu, nichts sagen!“ so tut, als ob es gar keine Probleme gäbe. Frau Hermann, Entschuldigung, wenn Sie sagen, zukünftig soll das dort und dort erlaubt werden: Natürlich wird nicht explizit erlaubt, vor einer Kita zu kiffen. Aber im Moment werden doch auch in schulnahen Bereichen Drogen gehandelt! Genau das soll doch mit einem solchen Gesetz unterbunden werden. In welcher Welt leben Sie denn? Frau Kollegin Schüßler, es gibt einen weiteren Wunsch, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen, und zwar des Kollegen Meyer. Es ist ja ein bisschen unfair. Aber, Herr Meyer, bitte! Also jedes

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Volker Bajus GRÜNE

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Botschaft seines Heimatlandes oder der des Nachbarlandes. - Bitte schön! Bitte schön, Kollege Bajus! Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Hillmer für das Erlauben der Zwischenfrage. Herr Hillmer, Sie hatten gerade angemahnt, dass man den EU-Beschluss für Asylverfahren an den Außengrenzen mal dringend umsetzen müsste, und adressieren das auch an die Bundesregierung. Einmal ganz abgesehen davon, ob das sinnvoll ist: Wie viele Länder kennen Sie, die sich angeboten haben, solche Asylverfahren durchzuführen? - Außerhalb der EU. Das haben Sie ja gerade eingefordert. Und die zweite Zwischenfrage, wenn ich sie anschließen darf: Wir sind ja bekanntlich ein Küstenland, und die Seenotrettung selbst ist in diesem Land eine gute Tradition. Viele hier werden an die DLRG spenden. Wir alle sehen mit Respekt, was die so leisten. Finden Sie wirklich, dass Seenotrettung eine schlechte Idee ist? Und das sagen Sie als Mitglied des Landtages eines Küstenlandes? Das kann ich nicht glauben. Deswegen, glaube ich ‑ ‑ ‑ Herr Kollege Bajus, ich glaube, die Frage ist angekommen.

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Daniela Behrens SPD

Der 13-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus - nur ein Beitrag zu wehrhafter Demokratie?

Frau Behrens, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung für unsere Demokratie - die größte Bedrohung. Nicht die einzige, aber die größte Bedrohung. Alle Daten, die wir in den Sicherheitsbehörden haben, und auch alle Erkenntnisse aus guter journalistischer Arbeit ‑ Stichwort „Recherchenetzwerk Correctiv“ ‑ zeigen das ganz deutlich. Die Feinde der Demokratie greifen uns an. Unsere Gesellschaft ist wehrhaft und muss wehrhaft sein. Umso wichtiger ist es, dass in den letzten Wochen so viele Menschen in Niedersachsen auf die Straße gegangen sind, um für Demokratie und gegen Rechtsextremismus zu demonstrieren. Das, finde ich, ist ein sehr starkes und sehr ermutigendes Zeichen für unsere Demokratie, auf das wir alle zusammen sehr stolz sein können. Ich bin auch der Bundesinnenministerin Nancy Faeser sehr dankbar, die ein Maßnahmenpaket zum Schutze der Demokratie und zur Bekämpfung des Rechtsextremismus vorgestellt hat. Dabei geht es darum, dass rechtsextremistische Strukturen zerschlagen werden und, wo sie entstehen, frühzeitig unterbunden werden. Wir wollen extremistische Finanzströme, vor allen Dingen auch im Rechtsextremismus, trockenlegen und konspirative Verbindungen offenlegen. Das ist das wesentliche Ziel des 13‑Punkte-Plans des BMI. Dass das richtig ist, zeigt auch die Reaktion von Herrn Wichmann und der AfD heute in der Aktuellen Stunde. Man ist getroffen. Offensichtlich fühlt man sich da massiv bedroht. Das sollten Sie auch ein, denn Sie sind auf der falschen Seite der Demokratie. Meine Damen und Herren, in Niedersachsen haben wir die Akteure und den politischen Arm des Rechtsextremismus genau im Blick. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des niedersächsischen Verfassungsschutzes sind als Frühwarnsystem unserer Demokratie unverzichtbar. Ihre Erkenntnisse und objektiven Analysen sind Grundlage für unser Handeln. Diese Erkenntnisse werden wir der Öffentlichkeit im Juni mit dem Verfassungsschutzbericht 2023 vorstellen. Diesem will ich nicht vorgreifen. Aber ich kann schon mal sagen, dass sich das aufgezeigte Bild der Bedrohung von rechts noch einmal verfestigt, meine Damen und Herren. Wir gehen aktuell in Niedersachsen von einem rechtsextremistischen Gefahrenpotenzial von über 1 600 Menschen aus. Darunter fallen Personen, die sich teils in rechtsextremen Parteien organisieren, die sich in der Neonazi-Szene und anderen rechtsextremen Subkulturen aufhalten. Gerade in der Vermischung der rechtsextremen Szene mit Reichsbürgerinnen und Reichsbürgern, mit Delegitimierern des Staates zeigt sich ein besonderes Gefährdungspotenzial. Die bundesweiten Razzien und Festnahmen in den vergangenen Jahren haben sehr deutlich gemacht: Der Rechtsextremismus ist kein Papiertiger. Vielmehr planen einzelne Akteure sehr aktiv, den Staat zu unterlaufen und Strukturen außer Kraft zu setzen. Deshalb war und ist es richtig, konsequent dagegen vorzugehen und auch eine Entwaffnung dieser Szene voranzutreiben. Daher, meine Damen und Herren, komme ich sehr gerne zum politischen und parlamentarischen Arm des Rechtsextremismus - und da sind wir bei der AfD, Herr Wichmann. Die AfD hat mehrfach deutlich gemacht: Sie verfolgt eine völkische Ideologie und schürt Ängste vor einer angeblichen Umvolkung. Die AfD hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie menschenfeindliche Positionen und Hass vertritt und die Gesellschaft zu spalten versucht. Gestern haben wir das den ganzen Tag in diesem Landtag erlebt, meine Damen und Herren. Und die AfD hat sehr deutlich gemacht, dass sie in ihrer wirklichen Verfasstheit nicht den Grundwerten unseres Grundgesetzes und unserer Verfassung entspricht. Deshalb gibt es gute Gründe, weshalb die AfD in Niedersachsen wie auch in vielen anderen Bundesländern vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wird. Sie sind verdächtig, diese Demokratie zerstören und schädigen zu wollen, Herr Wichmann. Da macht eine Aktuelle Stunde überhaupt nichts aus. Davon können Sie nicht ablenken. Sie sind getroffen und merken, dass die Bevölkerung das mitnimmt. Deswegen sind Sie hier auch gerade so aggressiv unterwegs. Die Anhaltspunkte von demokratie- und verfassungsfeindlichen Einstellungen innerhalb der Partei sind sehr offensichtlich. Auch die jüngsten Recherchen des Bayerischen Rundfunks machen sehr klar: Teile der AfD sind eng verwoben mit erwiesen rechtsextremistischen Personen und Organisationen. Im Bundestag beschäftigt die AfD Rechtsextreme, gibt ihnen Zugang zu unseren Parlamenten und zu vertraulichen Unterlagen. Die AfD und ihr Umfeld versuchen, unsere Demokratie zu vergiften, meine Damen und Herren. Daher sind wir in Niedersachsen sehr aufmerksam. Wir lassen nicht zu, dass das Virus der AfD unsere Demokratie infiziert. Die Demokratie muss resilient bleiben. Deswegen stärken wir unsere Sicherheitsbehörden. Deswegen arbeiten wir sehr intensiv in den Sicherheitsbehörden. Und deswegen haben die beiden regierungstragenden Fraktionen auch einen Entschließungsantrag für ein Landesdemokratiefördergesetz auf den Weg gebracht. Auch das ist ein wichtiges Instrument, um unsere Demokratie zu stärken und sie gegen Verfassungsfeinde resilient zu machen - von rechts wie von links, meine Damen und Herren. Das Frühwarnsystem unserer Demokratie ist der Verfassungsschutz. Unser Verfassungsschutz sammelt Erkenntnisse. Diese Erkenntnisse sind objektiv zusammengetragen. Sie zeigen ein sehr klares Bild zum Rechtsextremismus. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Demokratie ist kein Naturgesetz. Die Demokratie muss jeden Tag gelebt, verfestigt und verteidigt werden. Das machen wir in Niedersachsen. Das machen wir auch gegen die AfD und gegen Sie, Herr Wichmann. Danke schön.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Katastrophale Auswirkungen der beschädigten Huntebrücke in Elsfleth für die Region?

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Wirtschaftsminister Lies, vielen Dank für die ausführliche Berichterstattung. Eine Frage lassen Sie mir noch zu oder zwei. Schauen wir mal! Haben Sie sich mit den betroffenen Binnenschiffern und der Hafenlogistik bereits ausgetauscht, und werden die Umsatzeinbußen vom Land übernommen? Gibt es da irgendwie eine Regelung oder irgendwelche Anstöße, dass da irgendwas übernommen wird? Danke. Vielen Dank. - Der Wirtschaftsminister wird antworten. Bitte schön!

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Volker Meyer CDU

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Kollege Meyer. Bitte schön! Frau Präsidentin! Herr Minister, ich glaube, bei dem Chaos in der Bundesregierung werden wir mit einer umfassenden Pflegereform in dieser Wahlperiode nicht mehr rechnen dürfen. Ich möchte auf Ihre Erläuterungen zur Refinanzierung der Personalkosten zurückkommen. Ich glaube, ein großes Problem ist heute bei vielen Einrichtungen die zunehmende Leiharbeit, um Personallücken zu schließen. Viele Pflegefachkräfte wechseln zu Leiharbeitsfirmen, weil sie dort bessere Arbeitsbedingungen vorfinden. Die Attraktivität von Leiharbeit wird für die Einrichtungen aber nicht gemindert, wenn diese Kosten nicht refinanziert werden. Von daher führt dies weiter zu Verlusten und erheblichen Einschränkungen in den Betrieben. Daher frage ich Sie: Wie wollen Sie verhindern, dass zukünftig mehr Leiharbeit in diesem Bereich entsteht? Wie sieht Ihre Planung aus, Leiharbeit zurückzuführen?

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Björn Meyer SPD

Den Dienst in der Landesverwaltung attraktiver gestalten. Die Verlegung der Steuerakademie nach Hannover prüfen.

kritisch gesehen wird. Natürlich machen wir das heutzutage. Es gehört zu einem guten Job dazu, für einen attraktiven Ausbildungsberuf zu werben. Ob ich das in der HAZ mache oder ob ich ‑ wie wir vom Finanzamt Westerstede es gemacht haben ‑ in die Schulen gehe und dort direkt Werbung mache und erkläre, dass das ein richtig cooler Beruf ist, der richtig abwechslungsreich ist: Das macht Sinn. Herr Meyer, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Gerne. Bitte schön, Herr Lilienthal! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage, lieber Herr Meyer. Sie sind Mitglied der größten Fraktion in diesem Haus. Wie wollen Sie den mehr als 250 Abgängen in jedem Jahr begegnen? Vielen Dank. Das habe ich gerade weitgehend erläutert.

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Omid Najafi AfD

Technologieoffen in die Zukunft - es braucht das Aus vom Verbrenner-Aus!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Werte Kollegen! „Es braucht das Aus vom Verbrenner-Aus“: Dem Titel Ihres Antrags ist anstandslos zuzustimmen. Doch meinen Sie es wirklich so ernst? Am 6. März wurde das Wahlprogramm der EVP‑Fraktion im EU-Parlament, zu der auch die CDU gehört, verabschiedet. Die Formulierung „Wir lehnen eine Verbotspolitik ‑ wie das Verbot von Verbrennungsmotoren ‑ ab und werden sie so schnell wie möglich revidieren“ wurde gestrichen. Doch wäre dies endlich mal ein eindeutiges Bekenntnisstatement gewesen und hätte Ihrer Partei das hierbei verloren gegangene Rückgrat zurückgegeben. Aber stattdessen heißt die Formulierung nun: „Wir werden die beste Lösung nur dann erreichen, wenn wir alle technologischen Möglichkeiten vorurteilsfrei und ideologiefrei nutzen.“ Und: „Wir sind für Technologieoffenheit in Wirtschaft, Energie und Klimaschutz.“ Meine Damen und Herren, Klimaschutz ist nicht technologieoffen und ändert auch nichts am Klima. Klimaschutz, wie Sie ihn alle verstehen, ist nur reine Ideologie und eine weltweit einzigartige wirtschaftliche Selbstverstümmelung. In dem hier vorgelegten Antrag erwähnen Sie sechsmal das Wort „klimafreundlich“ und dreimal das Wort „Klimaneutralität“. Sie stehen hinter den CO2-Emissionszertifikaten, welche ab 2027 auf den Verkehr und auch das Wohnen ausgeweitet werden. Also wird noch mal alles teurer. Sie haben im Bund 2021 die CO2-Steuer eingeführt und damit eine künstliche Verteuerung von preiswerter, funktionierender und weltweit eingesetzter Technik. Sie haben uns die CO2-Maut aufgebürdet und auch das CO2-Grenzausgleichssystem, wodurch wir ab 2026 für den CO2-Ausstoß anderer Länder bezahlen. Ist das alles Ihr Ernst? Meine Damen und Herren, die Financial Times schreibt in einem Artikel vom 25. Januar 2024, Deutschlands Wirtschaft gleiche einem „Autounfall in Zeitlupe“. Besser kann man Ihre Fehlpolitik und auch diesen Antrag nicht beschreiben. Sie haben es in den letzten zehn Jahren geschafft, Deutschland zu einem Zweiparteiensystem verkommen zu lassen. Da wären erstens die Grünen, mehr oder minder extrem, in ihren realitätsfremden Ideologien festgefahren: die CDU ‑ das sind die heimlichen Grünen ‑, die SPD ‑ das sind die unheimlichen Grünen ‑ und die grünen Grünen. Es gab seit Bestehen der Bundesrepublik keine Partei, die einen so großen Schaden angerichtet hat wie Sie. Die zweite Partei ist die Stimme der Vernunft und einer florierenden Wirtschaft: Das ist die AfD, meine Damen und Herren. Werte Kollegen von der CDU, im Oktober letzten Jahres brachten Sie zwar einen Antrag ein ‑ Drucksache 19/2460 ‑, in dem Sie sich zumindest vom Titel her für die Automobilindustrie engagieren wollten. Doch schrieben Sie in demselben Antrag: „Niedersachsen bekennt sich zum Ziel des klimaneutralen Individualverkehrs mit allen Verkehrsträgern.“ Klimaneutral - ein Unfall in Zeitlupe. So ist es auch mit diesem Antrag. Sie sind nicht gegen ein Verbrennerverbot, sondern nur gegen ein Verbrennerverbot ab 2035. Sie sind auch nicht technologieoffen, sondern für die künstliche Verteuerung von Benzin und Diesel durch CO2-Bepreisung. Letzten Endes ist dieser Antrag buchstäblich dasselbe in Grün. Denn E‑Fuels und HvO 100 benötigen zur Herstellung Strom und Wasserstoff, und für Wasserstoff benötigt man auch Strom. Aber Sie haben es fertiggebracht, Deutschland drei- bis viermal höhere Strompreise aufzuerlegen, als die internationale Konkurrenz zu tragen hat. Wer soll hier noch wettbewerbsfähig wirtschaften können? Und Elektroautos bringen es einfach nicht. Letzte Woche stand in einem Focus-Bericht vom 5. März, das E‑Auto funktioniere nicht ohne Subventionen. Ford macht pro verkauftem E‑Auto rund 30.000 Euro Verlust und rät von diesem unwirtschaftlichen Schwachsinn ab, General Motors ebenso. Mercedes-Chef Ola Källenius hat im Februar eingestanden, dass konventionell angetriebene Autos weiterhin das Rückgrat des Unternehmens-Cashflows bilden würden. BMW-Chef Oliver Zipse betont, man werde Verbrenner bauen, solange es einen Markt dafür gebe - und den gibt es sogar, nämlich in 193 Staaten minus 27 der EU. Weltweit ist das E‑Auto bei den Käufern nicht gern gesehen. VW entschied sich vergangenen Freitag, die Produktion des ID.3 in Wolfsburg zu streichen, aufgrund von Auftragsmangel. Die Zulieferbetriebe sind natürlich begeistert. Auch in den USA häufen sich die unverkauften Elektromodelle. Ohne Subventionen ‑ sprich: Steuergelder ‑ kaum Nachfrage! Und wer Weltmeister bei Subventionen ist, sollte hier außer Frage stehen: BYD aus China hat letzte Woche für nächstes Jahr ein neues E‑Auto angekündigt. Die neue Variante des Seagull wird nur 8.900 Euro kosten, halb so viel wie das günstigste deutsche E‑Auto, und hat eine Reichweite von 300 bis 400 km. Dasselbe China möchte bis mindestens 2030 seinen CO2-Ausstoß noch erhöhen, so wie Indien und der gesamte wirtschaftlich aufstrebende globale Süden. 7,5 von 8 Milliarden Menschen auf der Welt setzen gewiss nicht auf ein Verbrennerverbot, ebenso wenig auf CO2-Besteuerung. Aber Sie mit Ihrem mickrigen 5‑%-Anteil an der Weltbevölkerung sind der Meinung, wenn wir uns wirtschaftlich selbst zerstören würden, ändere dies das Klima. Meine Damen und Herren, der Fachkräftemangel ist nun auch in der Politik heimisch geworden. Ihr CO2-Fanatismus ist wirtschaftlicher Selbstmord. Ihre Vorstellung von Klimaneutralität ist wissenschaftlicher Unsinn. Ihr Bekenntnis zur Automobilindustrie ist nur Schall und Rauch. Und Ihre Politik ist keine Sackgasse, sondern ein Unfall in Zeitlupe. Vielen lieben Dank.

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Eike Holsten CDU

Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!

Gelegenheit geben, sie zu beantworten und dann weiter vorzutragen. Ich habe sie einsilbig mit Ja beantwortet und würde dann fortfahren, wenn ich darf, Herr Präsident. Bitte! Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer Reihe von Bundesländern aller politischer Couleur ‑ das haben wir gehört ‑ ist es bereits zu konkreten Maßnahmen gekommen. So wurde in Hamburg, Bremen, Sachsen und weiteren Ländern „Original Play“ in Kindertagesstätten untersagt. Der Grund liegt ‑ das ist naheliegend ‑ in der Sorge um das Wohl der Kinder und in den potenziellen Risiken, die sich aus unangemessenem Körperkontakt ergeben können. Auch der Kinderschutzbund ‑ das können wir lesen ‑ hat sich deutlich positioniert und spricht sich für ein Verbot dieser Methode aus, um die Sicherheit und das Wohl der Kinder zu gewährleisten. In Schleswig-Holstein wiederum sieht man keinen Bedarf für ein explizites Verbot, da es nach Kenntnisstand der Landesregierung keine Anwendung von „Original Play“ gibt. Die Strategie setzt dort auf Prävention und Aufklärung. So verstehe ich aktuell auch die Einlassungen dieser Landesregierung. Im Ausschuss würden wir deshalb sehr gerne erfahren, welche Maßnahmen die Landesregierung ergriffen hat und vor allem wie sie diese anwendet, um Konzepte wie dieses in der Arbeit der Einrichtungen auszuschließen. Wenn sich die Landesregierung sicher ist, dass ein Verbot nicht nötig ist, wird sie zu Protokoll geben können und müssen, wie sie sicherstellt, dass so etwas auch künftig in unseren Kitas nicht stattfindet. Das wird besorgte Eltern ganz sicher interessieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es steht außer Frage, dass der Schutz unserer Kinder oberste Priorität hat und jede Maßnahme, die dieses Ziel unterstützt, von essentieller Bedeutung ist. Wir haben die Verantwortung, sicherzustellen, dass unsere Kindertagesstätten sichere Orte sind, an denen das Wohl der Kinder an erster Stelle steht. Der Kinderschutzbund formuliert, wie ich finde, ganz gut, was es braucht, wenn Fachkräfte im Umgang mit Körperlichkeit verunsichert sind: Sie benötigen Unterstützung für ihr fachliches Handeln. Dafür ist ein Baustein die Entwicklung von Schutzkonzepten, zu der Kitas und andere Einrichtungen verpflichtet sind. Dazu gehören auch Möglichkeiten zur Supervision und zu kollegialer Beratung. Es braucht ein stabiles Netzwerk mit anderen Fachkräften, etwa aus Beratungsstellen. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe der Träger und Leitungen, und damit auch der Landespolitik, die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe neulich erst eine Beratungsstelle für sexualisierte Gewalt besucht, deren Arbeit bei der Erstellung dieser Schutzkonzepte irre hilfreich war, die personell aber zu schwach ausgestattet ist, um wirklich breit in die Fläche wirken zu können. Dabei gibt es eine ganze Menge an Anfragen und Hilfebedarfen in den Einrichtungen. Diese Beratungseinrichtungen ‑ für deren Arbeit ich ausgesprochen dankbar bin ‑ zu stärken, könnte ein wesentlicher Baustein sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was in diesem Kontext sicher auch hilft, ist ein intensiver Blick auf die Expertenvorschläge der Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes. Vielleicht sind die Beratungen eine gute Gelegenheit, zu schauen, wie weit wir mit deren Umsetzung sind. Wir können zum Beispiel darüber sprechen, wie es um die flächendeckende Einführung und vor allem um die Anwendung von Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt bestellt ist, und über die generelle Anzeigepflicht ‑ das hat Herr Gäde angesprochen ‑ bei Verdachtsfällen oder die Verpflichtung zur Kooperation mit den zuständigen Jugendämtern sowie die Aufnahme des Kinderschutzes in die Grundqualifikation von Aufsichtskräften in der Kindertagespflege und den Kindertagesstätten. Vieles mehr steht in dem Bericht, darunter im Übrigen auch der interkollegiale Ärzteaustausch, den wir gerne wieder hier auf der Tagesordnung hätten, um ihn endlich einzuführen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Debatte um „Original Play“ zeigt also, dass es durchaus Bedarf an klaren Richtlinien und Informationen gibt. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten ‑ von den pädagogischen Mitarbeitern bis hin zu den Eltern ‑ über potenzielle Risiken aufgeklärt sind und wissen, wie sie im besten Interesse ihrer Kinder handeln können. Unsere Aufforderung ist daher ganz einfach: Wir wollen nicht nur die kritische Auseinandersetzung mit spezifischen Methoden wie „Original Play“ ‑ es gibt sicherlich auch anderes, was es zu verbieten gälte; man könnte in einer langen Reihe aufschreiben, was in Kindergärten nicht stattfinden sollte ‑, sondern wir wollen auch die Schaffung eines umfassenden Bewusstseins für die Bedeutung des Kinderschutzes in allen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Wir müssen ein besonderes Augenmerk auf die Prävention und den Schutz unserer Kinder legen. Wir unterstützen daher sehr ausdrücklich Maßnahmen, die auf Aufklärung und die Stärkung des Kinderschutzes ausgerichtet sind. Darüber hinaus setzen wir uns gerne dafür ein, dass die bestehenden Gesetze und Vorschriften konsequent angewandt und bei Bedarf angepasst werden, um das Wohl der Kinder in jederlei Hinsicht zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Harm Rykena AfD

Ein Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung: äquivalente und transparente Landesförderung für Niedersachsens staatlich anerkannte Ersatzschulen

vom Abgeordneten Harm Rykena. Bitte schön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss gestehen, ich war baff, wie die regierungstragenden Fraktionen das Thema im Ausschuss behandelt haben - oder, besser gesagt, eben gar nicht behandelt haben. Das Thema drängt nämlich, ist hochgradig wichtig. Vielen privaten Schulträgern und damit ihren Bildungseinrichtungen steht das Wasser buchstäblich bis zum Hals. Viele Plätze an diesen Schulen stehen damit auf der Kippe und sind in ihrer Existenz bedroht. Und trotzdem wurde im Kultusausschuss ohne jegliche Diskussion mit Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen ‑ und zwar nur der ‑ selbst der Wunsch nur nach einer Unterrichtung durch die Landesregierung zum aktuellen Sachstand abgelehnt. Ein solch ignorantes Vorgehen habe ich hier im Landtag noch nicht erlebt! Da stellt sich doch die Frage: Was soll hier verheimlicht werden? Die Abgeordneten im Ausschuss erfahren nun nicht, auf welcher Grundlage die Kosten pro Schüler und Jahr an öffentlichen Schulen auf der einen Seite und Ersatzschulen auf der anderen Seite gegenwärtig ermittelt werden. Sie erfahren nicht, an welchen Änderungen an der gegenwärtigen Bestimmungspraxis gearbeitet wird. Und sie erfahren nicht, wie weit der Prozess der Neufassung dieser Bestimmungspraxis derzeit gediehen ist. Nun gut, wenn das im Ausschuss nicht geht, dann müssen wir das halt über schriftliche Anfragen versuchen. So ernüchternd sieht parlamentarische Arbeit 2024 in Zeiten der rot-grünen Koalition halt aus! Auch der Verweis darauf, dass sich die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen von diesem Antrag distanziere ‑ warum eigentlich? Denn eine Ausführung dazu haben wir nicht bekommen, an keiner Stelle ‑, trägt nicht dazu bei, Licht ins Dunkel zu bringen. Zumindest das Bündnis Freie Schulen stellt auf seiner Internetseine drei Kernforderungen auf: Erstens die Beendigung der strukturellen Unterfinanzierung freier Schulen. Es scheint also eine Unterfinanzierung zu geben. Zweitens fordert es eine transparente Berechnung der Ausgaben des Landes Niedersachsen und der Kommunen pro Schüler - das, was auch wir in dem Antrag gefordert haben. Die Berechnung scheint also derzeit intransparent zu sein. Drittens fordert das Bündnis Freie Schulen eine Finanzzuwendung in Höhe dieser Ausgaben pro Schüler - die dem entspricht. Offensichtlich ist also die Finanzzuweisung zu gering. Über all das hätte man jetzt im Ausschuss diskutieren können. Doch damit haben wir nicht einmal begonnen. Abgelehnt von Rot-Grün! Und dann der Letter of Intent. Trotz dieses Letter of Intent gab es im vergangenen Haushalt überhaupt keine angemessene Entlastung bei den grundsätzlichen Kosten für die Schulen in freier Trägerschaft. Abbildung der gestiegenen Allgemeinkosten: nicht vorgesehen. Anpassung der Kalkulation an die gestiegenen Lehrergehälter: gar kein Thema. - Und so deutet einiges darauf hin, dass dem Letter of Intent zum Trotz bis zum Ende der Legislatur mit keiner Lösung zu rechnen ist. Man spielt auf Zeit und hofft, dass sich manche Probleme „von selbst erledigen“, wenn man die Träger am ausgestreckten Arm verhungern lässt. Eine vielfältige Schullandschaft ‑ und das steht in unserem AfD-Parteiprogramm ‑ passt eben nicht zum tristen rot-grünen Projekt einer Einheitsschule für alle. Auch das ist rot-grüne Bildungspolitik im Jahr 2024. Insgesamt sind das keine guten Aussichten für Niedersachsens Bildungslandschaft. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Martina Machulla CDU

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! In dem vorliegenden Antrag geht es um die Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren. Grundsätzlich begrüße ich das zugrunde liegende Ziel, Opfern häuslicher Gewalt besser beizustehen. Aber ‑ das muss man leider sagen ‑ der hier angekündigte Antrag zeigt aus meiner Sicht noch wesentliche Mängel auf und bedarf insofern einer grundlegenden Überarbeitung. Wir benötigen eine viel weitreichendere Sicht auf diese Dinge, um das angepeilte Ziel zu erreichen. Erstens. Es fehlt an einer klaren Definition und Zielsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung im Kontext der Gewaltschutzverfahren. Wie mein Vorredner schon ausgeführt hat, haben wir eine psychosoziale Prozessbegleitung bislang ausschließlich in Bezug auf Strafverfahren. Es ist aber essenziell, genau zu verstehen, was wir mit einer psychosozialen Prozessbegleitung im Gewaltschutzverfahren wollen. Das lässt sich nicht einfach eins zu eins übertragen; denn ein Strafverfahren ist kein Zivilverfahren. Insoweit müssen wir genau definieren, was wir im Gewaltschutzverfahren erreichen wollen und welche spezifischen Bedürfnisse adressiert werden sollen. Die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren ist auf eine Bestrafung des Täters ausgerichtet. Das Gewaltschutzverfahren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist aber auf den Schutz der Opfer ausgerichtet. Es soll dazu führen, dass die Opfer vom Täter nicht mehr, in welcher Hinsicht auch immer, belästigt oder tatsächlich durch Gewalt beschädigt ‑ anders kann man es ja kaum ausdrücken ‑ werden. Zweitens folgt aber aus dem eben Genannten, dass die psychosozialen Prozessbegleiter, die im Gewaltschutzverfahren eingesetzt werden sollen, insoweit ein spezifisches Wissen benötigen und damit einen ganz anderen Ansatz in Bezug auf das, was sie zu tun haben. Ohne eine angemessene Schulung der Prozessbegleiter für diese speziellen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen, Zielsetzungen und Rolle der Opfer sowie psychologische Aspekte, bleibt das Vorhaben unvollständig. Es ist nicht nur eine Frage der Ausweitung, sondern auch eine Frage der adäquaten Anpassung und Spezialisierung, um den Opfern am Ende wirklich gerecht zu werden. Drittens mangelt es in dem, was bislang gesagt wurde, an festgelegten Evaluierungskriterien, die für die Messung des Erfolgs des Projekts am Ende entscheidend sind. Nur mit klaren Bewertungskriterien, die wir zunächst einmal definieren müssen, können wir am Ende sicherstellen, dass das Programm seine Ziele auch tatsächlich erreicht und, wo nötig, angepasst wird. Viertens offenbart der Antrag aus meiner Sicht Lücken in der finanziellen Planung. Eine transparente und detaillierte Darstellung der Kosten und der Finanzierungsstrategie ist aber unerlässlich. Wir wissen alle, dass das Geld hier nicht einfach zur Verfügung steht. Daher bedarf es, wenn wir das Projekt tatsächlich nachhaltig implantieren wollen, auch zu diesem Punkt einer Aussage in Ihrem Antrag. Fünftens muss die Zugänglichkeit des Programms für alle Opfergruppen gewährleistet werden. Eine inklusive Ausgestaltung und Diversität der Angebote sind entscheidend, um am Ende auch sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird. Wir müssen sicherstellen, dass jeder oder jede, der oder die Hilfe benötigt, sie auch erhält, und zwar unabhängig von Hintergrund oder Wohnort. Eine Großstadt ist einfach etwas anderes als die kleinen Orte in unserem großen Bundesland. Würden wir das nicht in den Antrag mit hineinnehmen, wäre es nicht ehrlich. Sechstens scheint die Öffentlichkeitsarbeit eine Nebensache zu sein; denn sie wird von Ihnen überhaupt nicht erwähnt. Ohne eine starke Sensibilisierungskampagne, die ebenfalls gleich mit aufgenommen werden muss, werden viele Betroffene aber nie erfahren, dass es diese Hilfe überhaupt gibt. Nur mit einer breiten Sensibilisierung kann das Programm am Ende sein volles Potenzial entfalten. Zusammengefasst, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen: Dem Antrag bzw. dem, was daraus erfolgen soll, fehlen bislang wesentliche Elemente. Das Ganze ist so überhaupt nicht umsetzbar. Es geht am Ziel vorbei, weil grundlegende Elemente für Erfolg und Wirksamkeit missachtet und die Unterschiedlichkeiten in Strafverfahren und Gewaltschutzverfahren für die Opfer nicht im Ansatz berücksichtigt werden. Frau Kollegin Machulla, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Grosch zu? Ich möchte erst zu Ende vortragen. Ich fordere daher nicht nur die Verbesserungen. Ich fordere eine grundlegende Überarbeitung, um sicherzustellen, dass wir nicht nur gute Absichten haben, sondern auch echte positive Veränderungen für die Opfer häuslicher Gewalt bewirken. So jedenfalls kann dem Antrag nicht zugestimmt werden. Jetzt kann gerne noch die Zwischenfrage gestellt werden. - Ich habe mich noch nicht verabschiedet. Deshalb wäre es noch eine. Sie hat sich noch nicht verabschiedet. Insofern kann der Kollege Grosch eine Frage stellen.

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Corinna Lange SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, den wir heute als regierungstragende Fraktion einbringen, regelt die baulichen Anpassungen in den Schulen im Bereich der Inklusion der Förderbedarfe GE, KME, Hören und Sehen. Die Frage der inklusiven Bildung betrifft uns alle; denn sie berührt die Grundpfeiler unserer Gesellschaft: Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Solidarität. Inklusive Bildung bedeutet, dass jedes Kind unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten, Einschränkungen oder besonderen Bedürfnissen das Recht auf eine qualitativ hochwertige Bildung hat. Dieses Recht darf nicht von äußeren Umständen oder Barrieren beeinträchtigt werden. Wir haben in den letzten Jahren bereits bedeutende Fortschritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung gemacht. Durch Gesetze und Verordnungen haben wir die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um allen Kindern den Zugang zur Regelschule zu ermöglichen und die Schulen bzw. die Schulträger dazu verpflichtet, ihre Gebäude barrierefrei zu gestalten. Trotz dieser Bemühungen müssen wir feststellen, dass der Weg zur vollständigen Inklusion noch immer nicht abgeschlossen ist. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die Verlängerung dieser Frist keine Ausrede für Untätigkeit sein darf und auch nicht ist. Im Gegenteil: Sie sollte als Chance verstanden werden, um weiterhin konsequent an der Verbesserung unseres Bildungssystems zu arbeiten. Aus diesem Grund schlagen wir vor, die Frist zur Erfüllung der Anforderungen für Schwerpunktschulen statt bis zum bisherigen Enddatum am 31. Juli 2024 bis zum Jahr 2030 zu verlängern. Diese zusätzliche Zeit gibt den Schulträgern die Möglichkeit, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Schulen die Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler erfüllen können. Notwendig geworden ist diese Verlängerung, die auf einen Wunsch der kommunalen Spitzenverbände zurückgeht, durch eine veränderte Tendenz der Schülerzahlen, durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, das veränderte Fluchtgeschehen und die teilweise massiven Baukostensteigerungen. Außerdem sehen wir in dem Gesetzentwurf von einem Antragserfordernis ab, um die Schulträger nicht noch zusätzlich zu belasten. Alle anderen inhaltlichen Regelungen zur inklusiven Schule bleiben unverändert. Es ist uns ein zentrales Anliegen, den Verlängerungszeitraum zu nutzen, um die inklusive Entwicklung in den Regionen zu stärken und die inklusiven Angebote aller anderen allgemeinbildenden Schulen deutlich auszubauen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat als Monitoringstelle für die UN-Behindertenrechtskonvention in seinem Parallelbericht für den UN-Ausschuss im Juli 2023 darauf hingewiesen, dass die Einrichtung von Schwerpunktschulen die Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf inklusive Bildung nicht ersetzen könne. Diese kritische Einschätzung nehmen wir als Auftrag an. Die Verlängerung, die wir jetzt vorschlagen, und die regionale Gestaltung des Übergangs, die wir für unverzichtbar halten, müssen verbunden sein mit der Bekräftigung des Ziels einer umfassenden und barrierefreien Teilhabe an schulischer Bildung für alle Schülerinnen und Schüler in allen Regionen des Landes. Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen sind wir weiterhin entschlossen, die Rechte und Bedürfnisse aller Kinder zu schützen und sicherzustellen, dass sie die gleichen Chancen auf Bildung und persönliche Entwicklung haben. Wir müssen sicherstellen, dass jede Schule in Niedersachsen eine unterstützende und inklusive Lernumgebung bietet, in der jedes Kind sein volles Potenzial entfalten kann. Ich möchte Sie daher ermutigen, diesen Gesetzentwurf nicht nur als eine formaljuristische Angelegenheit zu betrachten, sondern als eine Chance, einen positiven und nachhaltigen Einfluss auf das Leben unserer Kinder und die Zukunft unseres Landes zu nehmen. Ein weiterer Teil der heute eingebrachten Änderungen des Schulgesetzes betrifft den Landeselternrat und den Landesschülerrat. Auch dies ist ein sehr wichtiges Thema. Denn diese wichtigen Gremien haben das Problem, dass es in der Praxis sehr schwer ist, Beschlüsse herbeizuführen, weil die Regelung derzeit vorsieht, dass Beschlüsse nur mit mindestens der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder gefasst werden können. Die gesetzlichen Mitglieder sind festgelegt, zum Beispiel bei den allgemeinbildenden Schulformen: vier pro Schulform. Wenn nicht mehr überall, in allen Regionen, die Sitze der gesetzlichen Mitglieder besetzt werden können, bleiben Sitze frei. Das führt im Laufe der Wahlperiode dazu, dass nicht mehr mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder überhaupt anwesend ist. Das ändern wir mit diesem Gesetzentwurf. Wir wollen diese unverzichtbaren Gremien wieder handlungsfähig machen und in der Zukunft statt von den gesetzlichen von den gewählten Mitgliedern ausgehen. Rechtlich ist das eine recht kleine Änderung, die aber sicherlich eine große Wirkung haben wird. So, wie ich es bisher vernommen habe, ist der Landeselternrat mit diesem Vorschlag sehr zufrieden. Mit dem heute vorgelegten Fraktionsgesetzentwurf können wir schnellstmöglich Abhilfe schaffen. Auch der Landesschulbeirat wird von dieser neuen Regelung profitieren. Ich freue mich sehr auf die Beratung im Ausschuss, vor allen Dingen auch morgen in der Sitzung des Kultusausschusses. Danke schön.

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Thomas Uhlen CDU

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Ich möchte zu Ende ausführen, bevor meine Redezeit vorbei ist. Sie lassen also keine weiteren Zwischenfragen zu? Es gibt einen Wunsch von Frau Schendel und ‑ ‑ ‑ Ich würde gerne zu Ende ausführen. Danach können Sie die Zwischenfrage noch hereingeben. Nein, diese Möglichkeit besteht leider nicht. Okay. Dann nicht. Bitte schön! Fahren Sie fort. Ich möchte noch Folgendes sagen, und das ist mir sehr wichtig: Der Bundesrat hat in seinen drei Ausschüssen, die darum gebeten haben, den Vermittlungsausschuss anzurufen ‑ das waren der Gesundheitsausschuss, der Innenausschuss und der Rechtsausschuss ‑, in vier Punkten sehr deutlich gemacht, was er im Zuge der Verhandlungen und im Zuge der Befassung am 22. März erwartet: die Mengenbegrenzung massiv herunterzusetzen ‑ diese wird als zu hoch eingeschätzt ‑, den Konsum im Umkreis von 500 m um Schulen, Kindergärten und Spielplätzen nicht zuzulassen, keinen Straferlass und keine Zentralregisterlöschung bestehender Vorverurteilungen vorzunehmen sowie eine Verschiebung auf den 1. Oktober 2024 vorzusehen. Ich hätte mich sehr gefreut, Herr Minister, wenn Sie auch zu diesem Aspekt Stellung genommen hätten. Deswegen wollte ich Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Da Sie diese aber nicht zugelassen haben, bitte ich Sie jetzt ganz deutlich darum, mindestens in diesen vier Punkten einen starken Rücken zu zeigen und sich im Sinne der

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Pippa Schneider GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Manchmal zieht es mir bei dem, was Sie hier erzählen, echt die Schuhe aus. Vielleicht hätten Sie gerade bei der Grundrechtsvorlesung ein bisschen besser aufpassen sollen. Aber gut, dass wir hier auch Expert*innen im Plenum sitzen haben. Ich bin selber lange AStA-Vorsitzende gewesen. Deswegen weiß ich, wovon ich spreche. Ich kann Ihnen sagen: Diese infamen Unterstellungen, die Sie hier unseren Studierendenvertretungen vorwerfen, sind wirklich die Höhe. Wir haben Freiheit von Lehre und Forschung ‑ ‑ Einen Moment bitte, Frau Schneider! Sie haben das Wort, und der Rest im Saal hört bitte zu. - Danke schön. Wir haben heute viel über Wissenschaftsfreiheit und über den Freiheitsbegriff gehört. Dass Sie jetzt irgendwelche Gelder, die übrigens gar nicht so krass viel sind, von Studierendenvertretungen kontrollieren wollen - die Einzigen, die sich radikalisiert haben und die eine Gefahr für unsere Demokratie sind, das sind Sie, das ist der Rechtsextremismus. Dafür stehen gerade enorm viele Menschen im ganzen Land auf und gehen auf die Straße, um genau das zu zeigen: Die wahre Gefahr für die Demokratie kommt von rechts.

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Martina Machulla CDU

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

Prognostizierung der Mehrbedarfe geben soll? Oder was genau fordern Sie eigentlich? Mir ist durchaus bewusst, dass das ein Modellprojekt werden soll. Nur finde ich, dass man in ein Modellprojekt schon mit einer gewissen Planung hineingehen kann, damit dann auch relativ schnell evaluiert werden kann, ob es funktioniert oder nicht. Ich würde da nicht mit null hineingehen ‑ nach dem Motto: wir gucken mal, was passiert ‑, sondern ich würde sofort Ziele formulieren und dann auch versuchen, diese umzusetzen. Dabei wird es immer noch genügend Stolperpunkte geben, die im Rahmen eines Modellprojekts dann anzupassen oder anzufassen sind. Aber einfach zu sagen: „Wir machen ein Modellprojekt und gucken mal, wo wir hinkommen“, finde ich persönlich viel zu wenig.

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Marten Gäde SPD

Einsamkeit und soziale Isolation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkennen und Lösungskonzepte sowie Präventionskonzepte erarbeiten!

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Olaf Lies SPD

Katastrophale Auswirkungen der beschädigten Huntebrücke in Elsfleth für die Region?

Vielen Dank, Frau Kollegin Beckmann. - Herr Minister, Sie haben das Wort. Bitte schön! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Beckmann, zum Ersten: Was machen wir in der Übergangszeit? - Die Brücke ist jetzt eine gewisse Zeit nicht nutzbar ist. Insofern geht es darum, eine Übergangslösung zu gewährleisten, nämlich durch eine zwischenzeitliche Nutzung von Infrastruktur in Bremen. An dieser Stelle darf ich mich noch einmal ganz besonders bei der Landeseisenbahnaufsicht bedanken. Es ging nämlich um die Frage, ob das, was in Brake schon nutzbar war, jetzt in einfacher Art und Weise einfach mal gemacht werden kann oder ob das in Bremen zu einem sehr aufwendigen Verfahren führt. Darauf gab auch sehr schnell eine schriftliche Antwort. Und das hat dazu geführt, dass man den Umschlag, der in der Übergangszeit ohne Brücke in Bremen notwendig ist, technisch auf ähnlich praktikable Art und Weise lösen kann. Der zweite Aspekt ist: Wenn es uns gelingt, Ende April die Brücke wiederaufzubauen, dann haben wir die volle Leistungsfähigkeit. Das ist ganz wichtig. Es sind sowohl die Traglast der Ersatzbrücke ‑ sodass man in gleicher Form Fahrzeuge drüberfahren lassen kann ‑ als auch die Elektrifizierung der Strecke gewährleistet. Zwischendurch gab es ja mal die Sorge, ob man die Elektrifizierung überhaupt aufbauen kann. Jetzt wird sie gerade von der Bestandsbrücke abmontiert und soll dann auf die Ersatzbrücke montiert werden, sodass auch die durchgängige Elektrifizierung der Strecke gegeben ist. Das wäre ansonsten wirklich ein Problem gewesen: Wenn man noch umspannen müsste, hätte man gerade für die Güterverkehre dort einen großen Aufwand. Ich will einmal anhand von Zahlen beschreiben, warum das so wichtig ist. Wir haben am Seehafen Brake Umschlagsmengen, die in Summe bei 2,6 Millionen t liegen - nur damit man mal ein Gefühl dafür hat. Bei Getreide sind es insgesamt 550.000 t, und 80 % davon werden über die Schiene transportiert. Das zeigt welche Bedeutung dieser Hafen hat. Bei Eisen und Stahl sind es 670.000 t, und die werden zu 100 % über die Bahn transportiert. Ähnlich ist es bei Holz und Zellulose, wo es 60 und 70 % sind. Das zeigt noch einmal diese Abhängigkeit, die wir ja auch immer beschreiben. Es geht also nicht nur um die seeseitige Anbindung, sondern kommt auch auf die Hafenhinterlandstrukturen an. Deswegen bin ich sehr dankbar dafür, dass wir in den Häfen, aber auch bei der Industrie in Nordenham ein Stück weit Ruhe haben, weil diese Anbindung in wenigen Wochen wieder gesichert ist. Vielen Dank. - Jetzt kommt die erste Frage aus der Fraktion der SPD, und zwar von der Kollegin Logemann.

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Jürgen Pastewsky AfD

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Schuldenbremse ist keine unbedeutende Randerscheinung im Rahmen unserer Haushaltspolitik, sondern sie hat Verfassungsrang, und dies mit gutem Grund. Wir warnen vor dem leichtfertigen Versuch, diese Regelung zu verändern – mit welchen wohlklingenden Argumenten auch immer! Wir alle wollen doch die Verfassung beachten und schützen – nicht, dass der Verfassungsschutz noch beginnen muss, die regierungstragenden Fraktionen zu beobachten! Eine solide und verantwortungsbewusste Haushaltspolitik – dafür steht wohl nur noch die AfD-Fraktion – bekennt sich dazu, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen. Wenden wir uns daher den wirklich drängenden Aufgaben zu, und verwenden wir die vorhandenen Mittel genau dazu! Streichen wir Ihre ideologisch begründeten Regenbogenprojekte! Korrigieren Sie Ihre Stellenmehrungen, und sparen Sie endlich konsequent! Nicht Partikularinteressen von Kleinstminderheiten sollten Priorität haben, sondern das, was die breite Mehrheit in diesem schönen Bundesland Niedersachsen betrifft. Die Schuldenbremse behindert den Staat bei Notlagen keineswegs, flexibel handeln zu können. Dies haben wir in den vergangenen Jahren erlebt. Die Schuldenbremse hat sich nach unserer Beurteilung bewährt. Sie beschneidet auch nicht Handlungsspielräume, sondern erhält diese für kommende Generationen. Das ist Nachhaltigkeit, wie wir sie verstehen. Das ist Nachhaltigkeit, die den Namen verdient. Und mal sehen, wann – nicht: ob – die CDU erneut umfällt und sich dem grünen Zeitgeist ihrer Wunschgenossen unterwirft, wenn ich das mal so formulieren darf. Wir haben ja gestern wieder gehört: Sie haben Bock darauf. Wir lehnen jeden Angriff auf die Schuldenbremse und damit auch deren Aufweichung ab. Als Rechtsstaatspartei schützen wir unsere Verfassung leidenschaftlich. Und ja, es gibt einen erheblichen Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen, und ja, leider beträgt, wie der Minister gesagt hat, die explizite Verschuldung mehr als 60 Milliarden Euro. Beides zeigt aber nur, dass Sie alle miteinander versagt haben. Beides ist ein Armutszeugnis für die Parteien, die seit Jahrzehnten Verantwortung tragen. Statt immer neue Schulden aufzunehmen, sollten Sie insbesondere die junge Generation für Ihr Regierungshandeln um Verzeihung bitten und sich andere Betätigungsfelder suchen. Ich schlage vor, Sie ruinieren zur Abwechslung nicht die öffentlichen, sondern Ihre privaten Kassen. Der ungebremste Weg in die Verschuldung muss verhindert werden. Die Zinslast steigt und steigt, und dies ist unverantwortbar. Wenn Sie die Schuldenbremse ändern wollen – darauf habe ich vorhin hingewiesen –, dann legen Sie doch endlich mal etwas vor! Es gibt bislang keine Entwürfe, sondern Sie verweisen nur auf Diskussionen in anderen Räumen. Wir halten auch den Weg über landeseigene Gesellschaften – wir haben eben gehört, auch die neue Liegenschaftsgesellschaft soll dazu genutzt werden – für den falschen Weg, die Schuldenbremse zu umgehen. Insofern war die Antwort hierauf aus meiner Sicht unzureichend und hätte umfangreicher sein können. Da Sie hier immer dazwischenrufen, was Ihr gutes Recht ist und schön ist, Frau Kura, darf ich Sie einmal daran erinnern: Sie haben damals, im November 2022, im Rahmen der Aussprache über die Regierungserklärung dazu aufgerufen, wir mögen einander mehr zuhören. Ich will das ausdrücklich begrüßen und bestätigen. Ich bitte Sie da nur, dass Sie vielleicht insbesondere im Kreise Ihrer Grüninnen noch einmal nachschulen; denn nicht alle haben verstanden, was Sie mit „einander zuhören“ meinen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Danke schön.

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Gerald Heere

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Vielen Dank, Herr Pastewsky. Herr Minister Heere, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Pastewsky, es steht der Landesregierung selbstverständlich nicht offen, das Handeln einzelner Fraktionen zu kritisieren. Ich denke aber, dass die Tatsache, dass hier eine Anfrage für die Fragestunde zu diesem Thema eingereicht wurde, zeigt, wie wichtig den Fraktionen die Debatte über die Schuldenbremse aktuell ist. Vielen Dank.

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Harm Rykena AfD

Für jeden eine Perspektive schaffen - Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss minimieren!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schüler ohne Schulabschluss sind ein Problem für die Gesellschaft. Schüler ohne Schulabschluss haben ein Problem für ihren weiteren Lebensweg. Daraus folgt: Jungen Menschen ohne Berufsabschluss droht ein Leben in Abhängigkeit vom deutschen Sozialsystem, und beides hängt natürlich eng zusammen. Der Staat muss also tun, was immer möglich ist, um diesen Schülern Perspektiven aufzuzeigen und möglichst jede Unterstützung zu bieten, die man bringen kann. Aber jeder Schüler hat auch eine Bringschuld. Verschenkte Schulabschlüsse haben keinen Wert. Auch ein Hauptschulabschluss muss etwas bedeuten, muss belegen, dass der Schulabgänger über bestimmte Qualifikationen verfügt, dass er gewisse Fähigkeiten in seiner Schullaufbahn erworben hat, dass er bereit für seinen weiteren Lebensweg ist, dass er bereit für die Aufnahme einer Berufsausbildung ist. In diesem Problemfeld bewegt sich der vorliegende Antrag. Ich zitiere: „Jeder junge Mensch ohne Schulabschluss ist einer zu viel.“ Genau das muss der Grundgedanke bei der Behandlung des Themas sein. Einige der im Antrag aufgeführten neun Forderungen an die Landesregierung erscheinen mir dabei sehr sinnvoll, einige andere eher nicht. Nehmen wir zum Beispiel den Punkt 2, wo nichts weiter als die Schaffung eines neuen Berufs, nämlich des universitär ausgebildeten Talent-Scouts, gefordert wird. Bereits heute bräuchten wir an den Schulen mehr Schuladministratoren, mehr Lernbegleiter, mehr Schulsozialarbeiter, mehr Lehrer für Deutsch als Zweitsprache, mehr Vertretungslehrkräfte usw. Und nun also auch noch Talent-Scouts! Das ist realitätsfern, denn all diese Personen sind auf dem Markt nicht verfügbar. All diese Personen sind zudem kaum finanzierbar. Damit kommen wir zum Grundproblem des Antrags: Um die Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss zu verringern, darf man nicht erst am Ende der Schulzeit ansetzen. Für die Minimierung der betreffenden Abbrecherzahlen gäbe es zwei ganz andere Grundparameter: a) die qualitativ hochwertige Erteilung von Unterricht in voller Stundenzahl und b) individualisierte Förder- und Betreuungsdienstleistungen. Gegen die Realisierung von a) sprechen aber eine historisch niedrige Unterrichtsversorgung, oftmals fehlende, überlastete, kranke oder unzureichend qualifizierte oder fachfremd unterrichtende Lehrer sowie eine oftmals nicht förderliche sächliche Lernumgebung. Gegen b) sprechen Fachkräftemangel und ungeeignete Anreize im Bereich der Betreuung. Hier wären zu allererst die Hebel anzusetzen. Denn erst dann vermögen weiterreichende Konzepte wie im Antrag überhaupt nur wirksam zu werden. So zählt der Antrag nur eine ganze Reihe von Leuchtturmprojekten auf, die man einem zunehmend dysfunktionalen Schulsystem aufpfropft. Das wird letztendlich leider nicht zu einer Trendumkehr bei den Schulabschlüssen führen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Christian Meyer

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Es antwortet die Landesregierung. Herr Minister, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe Ihnen ja schon einmal geschildert, dass wir – und das wissen die Landwirte – einen weltweiten Getreidemarkt haben. Daher schaut man immer auf die Mengen. Das Ganze ist sehr stark davon abhängig, wie die weltweiten Ernten von Getreide ausfallen. Deshalb war es auch so wichtig und hat natürlich einen Effekt, was aus der Ukraine exportiert werden kann. Wir sind alle froh, dass wir da nicht weltweit Hunger und Preisanstieg haben. Bezüglich der Auswirkungen auf Niedersachsen ist darauf hinzuweisen – ich habe es Ihnen vorhin noch einmal geschildert, und eigentlich sollten Sie das wissen, Herr Dannenberg –, dass es sich bei den Mengen, die aus der Ukraine nach Niedersachsen kommen, überwiegend um Futtermais handelt. Sie wissen auch, dass wir gerade für unsere Tierhaltung Importe benötigen, weil wir hier nicht ausreichend Futter selbst anbauen. Deshalb importieren wir aus Südamerika und auch aus der Ukraine zusätzliches Futter. Der vorhandene Preisdruck ist auf die globale Marktlage und nicht nur auf die Ukraine-Exporte zurückzuführen. Es gibt hohe Lagerbestände in den USA. Die weltweite Erzeugung liegt deutlich über dem Verbrauch. Die weltweiten Vorräte zum Beispiel in China werden auch weiter zunehmen. Das sind die Auswirkungen davon. Eigentlich sollte man sich freuen, wenn man gute Ernten hat und gute Lebensmittel weltweit zu günstigen Preisen anbieten kann. Klar ist, dass man sich um auskömmliche Preise für Landwirte kümmern muss. Dazu muss man aber mit einer guten Agrarpolitik dafür sorgen, dass möglichst viel von den Einnahmen, die generiert werden, bei den Landwirten für ihre Leistungen, die sie erbracht haben, bleibt. Dafür setzen wir uns ein, aber nicht dafür, dass die Preise für Lebensmittel steigen. Vielmehr wollen wir sie senken. Wenn die AfD auf der Seite Putins beklagt, dass aus der Ukraine Lebensmittel kommen, weise ich darauf hin, dass Putin natürlich ein Interesse daran hat, hier zu destabilisieren und zu sagen: Die Ukraine ist ganz schlimm; sie macht jetzt die Bauernmärkte in Europa kaputt. Das Gegenteil ist der Fall. Wir stehen an der Seite der Ukraine und an der Seite der Landwirte in Europa. Für die zweite Zusatzfrage seitens der CDU-Fraktion erteile ich der

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Jörg Hillmer CDU

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viel ist seit der ersten Beratung dieses Antrags im November in der Tat nicht passiert. Die Beratung im Ausschuss blieb mit einer schriftlichen Unterrichtung durch die Landesregierung überschaubar. Meine Damen und Herren, Deutschland ist weiterhin das einzige Land in Europa, das die private Seenotrettung mit Steuermitteln unterstützt. Das entspricht allerdings dem Ampelkoalitionsvertrag. Zwischenzeitlich, nämlich im Oktober letztes Jahres, hat sich Bundeskanzler Scholz allerdings von dieser Unterstützung distanziert. Das hat ihn aber wiederum nicht davon abgehalten, im Dezember 2 Millionen Euro für die private Seenotrettung zu bewilligen. Den Kanzler verstehe, wer will. Weiterhin, meine Damen und Herren, sind die übrigen Staaten der EU irritiert, dass Deutschland Menschen über das Mittelmeer hilft und dann erwartet, dass die Staaten an den Außengrenzen ein Asylverfahren durchführen. Das tun sie nicht umfänglich ‑ leider ‑, sondern sie führen die Menschen nach Deutschland weiter. Unsere Appelle zu europäischer Solidarität verhallen entsprechend ungehört. Das wiederum wird von den Ampelparteien angeprangert. Wir kennen diese Rituale bereits zur Genüge. Meine Damen und Herren, weiterhin, meine ich, liegt die Lösung im Grundgesetz, nämlich in Artikel 16a. Ich zitiere: „(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Da Deutschland ausnahmslos von solchen Staaten umgeben ist, kann in Deutschland kein grundgesetzkonformer Asylantrag gestellt werden. Der Antrag muss also in einem Drittstaat außerhalb der EU gestellt werden. Warum öffnet Frau Baerbock als Außenministerin ihre Botschaften nicht dafür? Warum schafft sie keine angemessenen Strukturen, um das abzuarbeiten? Dann nämlich könnten die Asylberechtigten durch deutsche Behörden sicher nach Deutschland geleitet werden. Niemand muss mehr in ein Schlauchboot steigen, weil er sicher weiß, dass dieser Weg nicht nach Europa führt, sondern in einen sicheren Drittstaat, in dem sein Asylantrag nach denselben Kriterien bearbeitet wird ‑ ‑ ‑ Herr Hillmer, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bajus zu? Lassen Sie mich den Satz zu Ende führen? - Das ist eher unüblich, dass man im Satz unterbricht. - in dem sein Asylantrag nach denselben Kriterien bearbeitet wird wie in der deutschen Botschaft seines Heimatlandes oder der des Nachbarlandes. - Bitte schön! Bitte schön, Kollege Bajus! Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Hillmer

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Ulrich Watermann SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sozialminister und ich sorgen jetzt dafür, dass zu diesem Tagesordnungspunkt neben drei Frauen auch zwei Männer reden. Das ist auch ein Stück von Gleichstellung und Gleichberechtigung. Ich bin in meinem beruflichen Leben, in meiner Erzieherausbildung, zu einer Berufsfachschule für Frauenberufe gegangen und habe sehr deutlich gespürt, welche Einteilung und welche Auffassungen es in den 70er-Jahren gab. Ich gebe der AfD recht: Es ist besser geworden. - Aber wir sind noch lange nicht am Ziel! Wer durchs Leben läuft und sich die Realität anguckt ‑ und dies nicht durch sein Fernglas mit rechter Ideologie ‑, der wird sehen, dass es die Gleichberechtigung und Gleichstellung an vielen Stellen eben noch nicht gibt. Insofern ist es genau richtig, dass wir Gleichstellungsbeauftragte nicht nur in großen, sondern auch in kleinen Städten haben. Weil sie darum ringen, dass Gleichstellung und Gleichberechtigung durchgesetzt werden, ist dieses Instrument genau das richtige, weil von da immer wieder Impulse kommen. Jedenfalls ist das dort so, wo ich im Leben zu Hause und an der praktischen Basis bin. Dort wird das genau so wahrgenommen und ist nach wie vor ein sehr wichtiges Thema. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das muss man erst mal hinkriegen: Dass man in Entschließungsanträgen die rechte und menschenverachtende Ideologie unterbringen kann, haben wir schon häufig gesehen. Aber hier geht es nicht um einen Antrag, sondern hier wurde ein Gesetzentwurf eingebracht. Ich finde, das ist schon ein echtes Kunststück. Daran sieht man ganz deutlich, dass die praktische Arbeit nur darin besteht, seine eigene Weltanschauung in den Landtag zu tragen, und zwar egal, auf welchem Weg. Diese Situation ist eindeutig. Ihre Weltsicht und Ihre rechte Ideologie haben nichts damit zu tun, dass Sie bei den Menschen sind, sondern sie ist menschenverachtend und grenzt Menschen aus. Das werden wir nachher bei den Entschließungsanträgen auch wieder sehen. - Wir täten gut daran, es demjenigen Geschlecht zu überlassen, dass diese Erfahrungen mitbringen. Für Sie ist Erfahrungswissen etwas, was Sie verpönen und was Sie gar nicht brauchen. Aus dem Grunde ist es auch so, dass Sie das durch Ihre Brille sehen. Aber diese Weltsicht hat überhaupt nichts mit der realen Welt zu tun. In der realen Welt sehen wir an allen Ecken und Kanten ‑ ob es hier im Parlament ist, ob es in den Kommunalparlamenten ist oder ob es auf wichtigen Positionen in der Wirtschaft ist ‑, dass es eben keine Gleichstellung und Gleichberechtigung gibt. Und deshalb ist es wichtig, dass wir an dieser Regelung festhalten und daran arbeiten, dass sich diese Gesellschaft weiterhin in dieser Richtung entwickelt. Ich komme aus einem Landkreis, in dem 2006 drei Frauen zur Oberbürgermeisterin bzw. Zur Bürgermeisterin gewählt worden sind. Ich habe noch nie erlebt, dass Frauen gerade in so einer verantwortungsvollen Position einen so schweren Stand im Vergleich zu Männern hatten. Man hat immer an ihrer Qualifikation gezweifelt - was es bei Männern überhaupt nicht gibt. Beobachten Sie sich selber, beobachten Sie Ihr Verhalten außerhalb dieses Landtages ‑ was schon schlimm genug ist ‑, beobachten Sie sich in Ihren Reden, beobachten Sie sich in Ihrem Auftreten, und Sie werden sehen: Genau das kommt bei Ihnen auch massiv vor. Ich kann nur sagen: Ich bin sehr dafür, dass wir diesen Stand beibehalten und die Gleichstellungsbeauftragten im kommunalen Bereich genau so belassen, wie sie sind, und dass wir uns in unserer Gesellschaft auch weiterhin darum kümmern, dieses Thema voranzubringen. Ich hoffe, dass die Einigkeit der demokratischen Kräfte in diesem Landtag dazu führt, dass wir diesem Ziel ein Stückchen näher kommen. Vielen Dank.

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Britta Kellermann GRÜNE

Keine Geschäfte mit Putin - russischen Einfluss auf die Brennelementefertigung in Lingen abwenden

Ja, gerne. Bitte, Frau Kellermann! Vielen Dank, Frau Vorsitzende. - Vielen Dank, Herr Pohlmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gesagt, dass das russische Know-how benötigt wird, um die Brennelemente russischer Bauart für den osteuropäischen Markt fertigen zu können. Die Firma Westinghouse liefert ja jetzt schon Brennelemente russischer Bauart in die Ukraine und hat es ohne russische Beteiligung geschafft. Das war ja auch von Anfang an wichtig. Im Lingener Umweltausschuss hat die Firma ANF gesagt, dass ihr das bewusst ist und dass es eine große Konkurrenz auf diesem Markt gebe, also auch zwischen ihr und Westinghouse. Halten Sie es denn für legitim, dass diese wirtschaftliche Konkurrenz zwischen den beiden Unternehmen zulasten der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik gehen könnte?

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Swantje Schendel GRÜNE

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

die CDU-Fraktion will die Cannabislegalisierung stoppen. Dabei machen Sie gleich einen Rundumschlag. Sie sind nicht nur gegen den Gesetzentwurf, sondern generell gegen eine progressivere Drogenpolitik und versuchen noch die kleinste Kritik hochzustilisieren zu einem großen Konflikt innerhalb der Regierungsparteien. Chapeau für dieses Paradebeispiel für nicht konstruktive Oppositionspolitik, die rein der Parteiprofilierung dient und die Bürger*innen wirklich nur noch nervt, weil Sie damit nichts voranbringen! Gerne möchte ich aber heute die Möglichkeit nutzen, hier noch einmal die Fakten darzustellen und aufzuzeigen, warum die Legalisierung bzw. ‑ in diesem Fall ‑ die Teillegalisierung ein sinnvoller Weg zu mehr Schutz ‑ egal ob für Jung oder Alt ‑ sein kann. Die geplante und vom Bundestag beschlossene Reform strebt einen legalen und streng kontrollierten Markt für Cannabis an. Ja, die geplante Reform mag nicht perfekt sein und in der Umstellung Hürden mit sich bringen, wie übrigens jede Umstellung und jede Reform Hürden mit sich bringt, denn nur Nichtstun hält am schlechten Status quo fest. Dennoch bietet der Reformvorschlag eine ausgewogene Balance zwischen individueller Freiheit und dem Schutz der Gesellschaft. Es ist eine Reform, die uns endlich entschieden voranbringt, weil sie sich nämlich von der pauschalen Kriminalisierung und Verfolgung von Cannabiskonsument*innen verabschiedet, die bisher eben ‑ das müssen auch Sie zugeben ‑ ohne Erfolg praktiziert wurde. Dennoch nehmen auch wir die Kritikpunkte ‑ insbesondere bezüglich der Sorge um den Jugendschutz und eine mögliche Zunahme des Cannabiskonsums ‑ ernst. Aber ganz ehrlich, Frau Hermann, das müssen wir doch jetzt nicht erst im Zuge der Legalisierung ernst nehmen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig spekulativ und reine Mutmaßung, wenn Sie behaupten, dass mit der Cannabisreform der Konsum unter Jugendlichen steigen wird. Die verschiedenen Studien aus den verschiedenen Ländern sind da nicht eindeutig. Wir könnten jetzt Kanada als Beispiel nehmen, das mit Deutschland vergleichbar sind. Dort ist keineswegs klar, dass der Jugendschutz darunter leidet, es ist keineswegs klar, dass der Konsum ansteigt. Die Eindeutigkeit, die Sie hier suggerieren, gibt es nicht. Es gibt keine Eindeutigkeit in diesem Bereich. Genau, es gibt keine Eindeutigkeit. Aber vielleicht möchten Sie eine Zwischenfrage stellen, eine Kurzintervention machen. Meine Redezeit wird mir hier eh nicht richtig angezeigt. Vielen Dank für den Hinweis. Da haben Sie völlig Recht. Bedauerlicherweise ist das technisch nicht umstellbar gewesen. Sie haben insgesamt fünf Minuten, Sie haben jetzt drei verbraucht. Die Zeit, die jetzt rückwärts läuft, dürfen Sie bis fünf weiter ausreizen. Dann kriegen wir es ungefähr hin. Es tut mir leid, dass das zu etwas Verwirrung geführt hat. Bevor Sie jetzt wieder in Ihre Rede einsteigen, gibt es auch noch eine Wortmeldung zu einer Zwischenfrage. Ich habe aber nicht gesehen, von wem. ‑ Von Herrn Uhlen. Wenn Sie die zulassen möchten, dann würde die jetzt drankommen. Herr Uhlen ist da ja auch

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Vanessa Behrendt AfD

Einsamkeit und soziale Isolation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkennen und Lösungskonzepte sowie Präventionskonzepte erarbeiten!

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Jörg Hillmer CDU

Hochschulentwicklungsvertrag

Für die Fraktion der CDU hat sich der Kollege Jörg Hillmer zu Wort gemeldet. Herr Hillmer, bitte! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mittelfristige Verlässlichkeit für die Hochschulen ist eine gute Tradition in Niedersachsen seit 20 Jahren, eingeführt 2005 durch die Regierung Christian Wulff mit CDU und FDP. Seinerzeit wurde der Hochschulzukunftsvertrag vom Landtag beschlossen und bekam damit eine Verpflichtung des Haushaltsgesetzgebers. Das, meine Damen und Herren, war maximal verbindlich. Heute schließt die Landesregierung einen fünfjährigen Vertrag mit den Hochschulen, der unter dem Vorbehalt noch zu beschließender Haushaltsmittel steht und somit nicht mehr als eine Absichtserklärung ist, quasi ein Letter of Intent. Meine Damen und Herren, interessant ist die Frage: Was machen die Regierungsfraktionen aus diesem Vorschlag? Legen sie etwa einen Entschließungsantrag vor, in dem sie sich verpflichten, die durch die Landesregierung in Aussicht gestellten Mittel in zukünftigen Haushalten bereitzustellen? - Nein, das tun sie nicht. Streben sie irgendeine Beschlussfassung dieses Hauses an nach dem Motto „Der Landtag begrüßt“, wie wir das so häufig tun, oder nach dem Motto „… wird sich bemühen“? - Nein, auch das nicht! Was tun Sie? - Die SPD-Fraktion meldet eine Besprechung im Rahmen der Aktuellen Stunde an. Schön, dass wir mal drüber gesprochen haben! Meine Damen und Herren, das ist ‑ im Unterschied zu dem, was ich eingangs erwähnt habe ‑ maximal unverbindlich. Würde die Landesregierung diesen Vertrag für ebenso epochal halten wie die Redner der Regierungsfraktionen eben, hätte sie ihn doch dem Landtag übersandt, zumindest aber den Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses. Das hat sie aber bis zur Stunde nicht getan - nicht einmal, als die SPD vorgestern dieses Thema zur Aktuellen Stunde angemeldet hat. Meine Damen und Herren, das Dilemma ist: In diesem Vertrag kann nichts stehen, was nicht durch den aktuellen Haushalt 2024 gedeckt ist. Wenn allerdings etwas finanziell Belastbares für 2025, 2026, 2027, 2028 und 2029 drinstehen würde, wäre das ein Fall für den Staatsanwalt. Deshalb steht im Kleingedruckten: unter dem Vorbehalt ausreichend bewilligter Haushalsmittel. Meine Damen und Herren, das Kernproblem des Wissenschaftshaushalts ist doch, dass das MWK mit dem Hinweis auf die Porsche-Millionen bei der VolkswagenStiftung, die in die Wissenschaft fließen, kaum zusätzliche Mittel bekommen hat. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Die Mittel der VolkswagenStiftung sind gut für die Wissenschaft in Niedersachsen. Sie schaffen hervorragende Möglichkeiten für die inhaltliche Weiterentwicklung. Aber sie ersetzen nichts - im Gegenteil! Natürlich binden sie auch Ressourcen aus den Haushaltsmitteln der Hochschulen. Sie binden Personal, Raum und Infrastruktur in den Hochschulen. Diese gedankliche Gegenrechnung ist also falsch, und das können Sie nicht fünf Jahre lang fortsetzen. Am Ende dieses Strohfeuers wären ansonsten die Hochschulen personell und strukturell ausgeblutet. Aber wir wollen doch eine nachhaltige Wirkung der Dividendenmittel für Niedersachsen! Meine Damen und Herren, wirklich belastbar im Hochschulentwicklungsvertrag sind die Passagen, die den Hochschulen mehr Autonomie gewähren sollen. Diese begrüßen wir als CDU ausdrücklich, und wir werden darauf achten, dass sie schnell umgesetzt werden. Ansonsten ist der Hochschulentwicklungsvertrag eine gut gemeinte Absichtserklärung. Wir werden genau beobachten, ob Sie es bei der heutigen Besprechung belassen oder ihm mit einem Landtagsbeschluss wirkliche Verbindlichkeit geben wollen. Vielen Dank.

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Dr. h. c. Björn Thümler CDU

Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Beck, ich will Ihnen gerade mal aus dem Protokoll vorlesen. Der Kollege Thiele hat gesagt: „Ich bin mir ebenso sicher, dass das Bundesfinanzministerium, wenn man dieses Thema mit ihm diskutieren würde, einsehen würde, dass die Abstufung in unserem Katastrophenschutzgesetz nicht die Zielsetzung hatte, eine steuerrechtliche Hilfsmöglichkeit auszuschließen, und dass man gemeinsam zu einer entsprechenden Regelung kommen könnte - wenn man denn helfen will. Wenn man dieses Instrument aber nicht einsetzen will und damit in Kauf nimmt, dass damit eine Hilfsmöglichkeit für geschädigte Unternehmen, Privathaushalte und Landwirte von vornherein ausgeschlossen wird, dann muss man das hier auch sagen. Ich wiederhole meine Frage also: Wurden entsprechende Gespräche mit dem BMF und der Kommission geführt?“ Die Antwort aus dem Finanzministerium lautete: „Nein, solche Gespräche wurden nicht geführt.“ Es wurde sich also nicht einmal die Mühe gemacht, das überhaupt abzuklären, sondern rein formalistisch vorgeschoben, dass das nicht vorgesehen sei. Genau das halten wir für falsch. Deswegen gibt es die dringende Bitte, unserem Antrag zuzustimmen, weil dies genau der richtige Weg wäre, jetzt diese Hilfen zu leisten, weil es wirklich die Leute entlasten würde, die davon betroffen sind. Vielen Dank.

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Gerald Heere

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Landesregierung hierfür einsetzen? Danke schön. Herr Minister, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank auch für diese Frage. Zwei Punkte habe ich jetzt hinlänglich ausgeführt. Darauf würde ich nur kurz hinweisen. Erstens: Anpassung an die geltenden EU-Fiskalregeln, damit wir den Ausnahmestatus Deutschlands beenden und endlich die Möglichkeiten, die der europäische Rechtsrahmen bietet, auch in Deutschland möglich machen. Zweitens: Die Aufnahme einer Übergangsphase für die Ausnahmeklausel, damit die Ausnahme der Schuldenbremse nicht abrupt endet und trotz weiterer krisenhafter Entwicklungen, die aber nicht mehr ausreichend für eine weitere Ausnahme sind, dann im nächsten Jahr sofort wieder voll gilt, sodass man hier einen Übergangspfad hat. Und drittens natürlich die Stärkung der Investitionstätigkeit der öffentlichen Haushalte. Wir sind ja schon mehrfach darauf eingegangen, dass wir natürlich die investiven Anstrengungen deutlich erhöhen müssen, weiter priorisieren müssen und hier am Ende entsprechend positive Nettoinvestitionen bekommen müssen. Das schaffen wir auch durch eine Reform. Aber natürlich haben wir weitere Maßnahmen, die hier entsprechend möglich sind. Ich sprach eben unsere Anstrengungen an, dass wir auch in die Konzeption von Investitionsgesellschaften gehen wollen. Die hier vorgestellten Verbesserungen lassen sich aber sowohl auf Bundes- als auch Landesebene überwiegend nur mit verfassungsändernder Mehrheit umsetzen. Aktuell zeigt sich jedoch leider bei den Oppositionsparteien weder auf Bundes- noch auf Landesebene die Einsicht, dass es bestimmte Schwächen der Regelungen zu beheben gilt, will man die allerorts propagierten notwendigen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen auch kurzfristig umsetzen. Insofern kann ich nur noch einmal meinen Appell an die CDU richten: Kommen Sie an der Stelle auch an den Tisch, diskutieren Sie mit uns über sinnvolle Lösungen der skizzierten Probleme, übernehmen Sie Verantwortung für das Land und fangen Sie endlich an, nicht nur Opposition zu sein! Vielen Dank.

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Pascal Leddin GRÜNE

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Herr Dannenberg, Ihre Rede gerade hat mich an ein Zitat erinnert: „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD.“ Unter diesem Motto arbeitet die AfD in diesem Hause. Das haben Sie gerade mit Ihrer Rede erneut bewiesen. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Oppositionsarbeit zu tun, sondern ist brandgefährlich für dieses Land. Seit Monaten kursieren die Gerüchte und Ängste um einen Preisverfall auf dem Getreidemarkt durch ukrainische Importe. Doch was ist da eigentlich wirklich dran? Schauen wir uns das Ganze am Beispiel von Weizen mal genauer an! In Deutschland werden seit Anfang der 2000er-Jahre ca. 20 bis 25 Millionen t Weizen jährlich geerntet. 2022 wurden 40.000 t Weizen aus der Ukraine importiert. Im Jahr 2023 stiegen die Importe auf ca. 120.000 t an. Ganz exakte Zahlen hierzu liegen aber noch nicht vor. Das ist zwar ein deutlicher Anstieg, aber noch lange keine Erschütterung des Marktes, wie es gerade behauptet wurde. Somit war der Import 2023 so hoch wie ein halbes Prozent der deutschen Produktion. Man muss kein Volkswirt sein, um zu erkennen, dass dies keine massiven Veränderungen auf dem Markt verursachen kann. So sehen es übrigens auch der Verband Deutscher Mühlen, Agrarzeitschriften wie agrarheute und andere landwirtschaftliche Verbände. Im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind die Weizenpreise für einen kurzen Zeitraum extrem gestiegen. Dass sie im Anschluss wieder fallen, war absehbar. Die Preise sind nun vergleichbar mit 2020 und besser als 2019. Auch das Gerücht der minderwertigen Qualität hält sich wacker. Dabei unterliegen alle Importe in die EU den hier geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften, beispielsweise Höchstwerte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Diese Vorschriften gelten für alle – auch für die Ukraine. Produkte, die die Grenzwerte nicht einhalten, werden vom Markt genommen. Das ist ganz klar und wird auch seit jeher so praktiziert. Seit dem 24. Februar 2022 wurden – Stand: Mai 2023 – 5.400 Meldungen im Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel veröffentlicht. Bloß 10 davon waren Warnmeldungen in Bezug auf ukrainische Produkte. Das sieht nicht nach einem akuten Qualitätsproblem aus. Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich wäre es lobenswert, über aktuell dringende Probleme in der Landwirtschaft zu sprechen: über das Höfesterben, die fehlende Marktmacht gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, zu niedrige Erzeugerpreise, die zunehmende Konzentration der Agrochemiekonzerne und vieles mehr. Doch stattdessen reden wir über marginale Mengen an Getreideimporten aus der Ukraine. Verstehen Sie mich nicht falsch! Ich finde es gut, dass wir heute über dieses Thema sprechen und somit die Möglichkeit haben, Falschinformationen einzuordnen. Denn gezielt platzierte Falschinformationen wie solche vom Verfall des Weizenpreises durch ukrainische Importe bewirken gesellschaftliche Spaltung. Antidemokratische Parteien versuchen mit allen Mitteln, zu spalten und unsere Solidarität mit der Ukraine ins Wanken zu bringen. Das dürfen wir nicht zulassen! Liebe AfD, insbesondere Herr Dannenberg, ich kann Sie nur weiter ermutigen, sich mit Zahlen und Fakten zu beschäftigen, statt Kommentare von russischen Internettrollen zu lesen und irgendwelchen Telegram-Gruppen blind zu vertrauen. Vielen Dank.

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Philipp Raulfs SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des COVID-19-Sondervermögensgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 19/3665 einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen. Auch der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich einstimmig dafür ausgesprochen. In dem Gesetzentwurf ist im Wesentlichen vorgesehen, einen neuen Ausgabetatbestand in das Sondervermögensgesetz einzufügen, die Fristen, bis zu denen bestimmte Ausgaben geleistet werden dürfen, zu verlängern und klarzustellen, dass nicht benötigte Mittel des Sondervermögens zur Tilgung von Notlagenkrediten zu verwenden sind. Dagegen bestehen insgesamt keine rechtlichen Bedenken. Verfassungsrechtliche Probleme hätten sich im Hinblick auf das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 allenfalls dann ergeben können, wenn im Bestand des Sondervermögens noch Mittel enthalten wären, die aus Notlagenkrediten finanziert wurden. Dies ist nach Erklärung des Finanzministeriums aber sicher nicht mehr der Fall. Ich bitte Sie daher namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, seiner Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf unverändert ‑ und, wenn es geht, einstimmig ‑ anzunehmen. Herzlichen Dank.

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Claudia Schüßler SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Klinische Krebsregister Niedersachsen

- Ich bitte darum, dass, bevor Frau Schüßler den mündlichen Bericht erstattet, das Grundrauschen etwas eingestellt wird. - Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3605, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig zustande. Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen. Er betrifft die Mitwirkung des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen an der Qualitätssicherung und Evaluation von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen. Der Entwurf sieht vor, dass der Vertrauensbereich des Krebsregisters bestimmte Daten zu Krebserkrankungen an die Vertrauensstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses übermitteln soll, damit dort die Daten aller Krebsregister abgeglichen werden können. Die Einzelheiten zur Datenübermittlung und zum Datenabgleich sind im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches sowie in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. In den Ausschussberatungen war der Gesetzentwurf inhaltlich unstreitig. Die empfohlenen Änderungen sind redaktioneller und sprachlicher Natur. Zum einen sollen die Bezüge zum Bundesrecht verdeutlicht werden. Zum anderen empfiehlt der Ausschuss, eine überflüssige Doppelregelung über die Bereitstellung von Daten durch den Registerbereich des Krebsregisters zu streichen. Sehr geehrte Damen und Herren, damit will ich meinen Bericht schließen. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nun, dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zuzustimmen. Vielen Dank.

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Gerald Heere

Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!

Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einer kurzen Einordnung beginnen: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener des Hochwassers bedürfen nicht zwingend eines sogenannten Katastrophenerlasses. Maßnahmen wie die Herabsetzung von Vorauszahlungen, die Stundung von Steuerzahlungen und die Aussetzung der Vollstreckung werden von den zuständigen Finanzämtern auf Antrag nach Prüfung der Umstände des Einzelfalls auch jetzt schon gewährt. Wir haben die zuständigen Finanzämter noch einmal gesondert auf die Wichtigkeit hingewiesen, entsprechende Anträge zeitnah zu bearbeiten und Nachweiserfordernisse mit Augenmaß einzufordern. Insofern ist aber die Darstellung, ein solcher Erlass sei die Voraussetzung steuerlicher Billigkeitsmaßnahmen, schlicht unzutreffend. Dort, wo unbillige Härten entstehen, helfen die niedersächsischen Finanzämter selbstverständlich. Der eigentliche Zweck eines Katastrophenerlasses besteht im Kern darin, im Katastrophenfall eine Überlastung der Finanzverwaltung durch eine große Zahl von Anträgen auf Billigkeitsmaßnahmen zu vermeiden. Eine solche Antragslage liegt aber eben nicht vor. Und es sind derzeit auch keine Fälle zu erkennen, auf die nicht mit den regulären Möglichkeiten der Finanzverwaltung reagiert werden könnte. Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Thiele? Ich würde erst einmal gerne fortfahren. Er kann vielleicht gleich eine Frage stellen. Eine kürzlich gestellte Abfrage in den Finanzämtern der betroffenen Hochwasserregionen Gifhorn, Celle, Oldenburg, Osterholz-Scharmbeck, Verden an der Aller und Syke hat ergeben, dass die Hochwasserthematik in den Erhebungsstellen der Finanzämter nach wie vor keine nennenswerte Rolle spielt. Lediglich beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck liegen aufgrund des Weihnachtshochwassers ca. 15 Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlung auf die Einkommensteuer von Landwirten vor. Anträge auf Stundungen und Aussetzung der Vollstreckung sind bisher gar nicht eingegangen oder haben sich bereits vollständig erledigt. Diese Anträge werden von der Finanzverwaltung auch weiterhin unverzüglich bearbeitet und entschieden. Wir helfen, wo Hilfe erforderlich ist. Herr Thümler, ich habe Ihnen genau zugehört. Sie haben eben ein bisschen abschätzig ‑ ich weiß nicht, ob das Ihre Absicht war ‑ gesagt: Die Sachbearbeiter in den Finanzämtern könnten das nicht, sie bräuchten quasi eine Order aus dem Finanzministerium. ‑ Schauen Sie gerne in das Protokoll! Das können wir gerne hinterher machen. Dazu ist mir erstens wichtig, deutlich zu machen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter regelmäßig in außergewöhnlichen Situationen Fälle von Unternehmen haben, in denen es um diese steuerlichen Instrumente geht, die sie sehr professionell abarbeiten, wofür sie keine Weisung aus dem Finanzministerium brauchen. Ganz im Gegenteil: In Einzelfällen hält sich das Finanzministerium aus guten Gründen heraus. Insofern möchte ich diesen Hinweis, dass die Sachbearbeiter in den Finanzämtern das nicht könnten, zurückweisen. ‑ Wie gesagt, lesen Sie gerne Ihren eigenen Wortbeitrag nach! Die bislang geringe Anzahl der Anträge hängt auch damit zusammen, dass wir im Januar noch einmal glimpflich davongekommen sind. Glücklicherweise ist bei dem Hochwasser Ende letzten und Anfang dieses Jahres in Niedersachsen dank der tatkräftigen Hilfe von rund 143.000 haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften und einer nicht zu beziffernden hohen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern Schlimmeres verhindert worden. Ihnen gilt unser aller Dank. Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der CDU fordert nun noch größere steuerliche Erleichterungen im Rahmen eines Katastrophenerlasses ein. Diese Maßnahmen sind jedoch nach unserer Einschätzung mit einem relevanten beihilferechtlichen Risiko verbunden. Daher können wir Ihnen diese Initiative nicht zur Zustimmung empfehlen. Herr Thiele, wenn Sie sagen, wir haben den Bund nicht gefragt, dann möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass die Prüfung dieser Fragen der Stelle obliegt, die dafür zuständig ist. Das ist das Land Niedersachsen. Der Bund ist in beihilferechtlichen Fragen kein Schiedsrichter, der uns irgendwie beispringen kann. ‑ Ich würde gerne noch abschließen, Herr Thiele. Wir als Landesregierung haben uns stattdessen ‑ das ist ja für diese Debatte auch wichtig ‑ auf zielgerichtete Maßnahmen konzentriert, die den Betroffenen ohne dieses Risiko und unmittelbar helfen. In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem an den Nachtragshaushalt von rund 110 Millionen Euro erinnern, wofür wir auch keine Aufforderung der CDU-Fraktion brauchten. Herr Thümler, Sie kennen die Vorläufe im Ministerium und können sicher sein: Als Sie diese Initiative herausgegeben haben, waren wir längst am Arbeiten. Sie wissen auch, dass wir gerade für Schäden bei Privatleuten, bei Unternehmen und in der Landwirtschaft 20 Millionen Euro für Billigkeitsmaßnahmen in diesem 110‑Millionen- Euro-Nachtragshaushalt ausgebracht und auch angekündigt haben, dass wir flexibel nachsteuern können, wenn die Bedarfe größer sind. Zusammenfassend: Wie sehen derzeit weder die rechtlichen Voraussetzungen noch die zwingende Notwendigkeit für diesen Antrag. Insofern bitte ich um Ablehnung. Vielen Dank.

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Claudia Schüßler SPD

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Sind sie in diesem konkreten Fall für dieses Gesetz? Oder schließen Sie als SPD-Fraktion sich der Meinung Ihrer Landesregierung und der Fachminister an und sind gegen dieses Gesetz? Dazu würden wir gerne eine klare Positionierung hören. Dazu haben wir uns schon vielfach geäußert. Ich versuche hier ja gerade, zu erläutern, warum wir nicht für oder gegen ein Gesetz sind. Wir sind im Wesentlichen damit einverstanden, dass es eine Entkriminalisierung von Cannabis gibt. Uns hat sich die Frage gestellt ‑ die Regierung hat sie gestellt, und sie hat sie zu Recht gestellt ‑: Können handwerkliche Mängel in diesem Gesetz beseitigt werden? - Das ist der schlichte Punkt, an dem wir heute hier stehen.

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Stephan Bothe AfD

Die unzureichende Abschiebepolitik endlich korrigieren, Vollzugsdefizite abbauen und ein professionelles Rückführungsmanagement durch Schaffung einer zentralen Landesausländerbehörde etablieren!

Herr Bothe! Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Watermann, ich würde es wirklich begrüßen, wenn Sie nicht jede Migrationskritik generell als rechtsextrem abtun würden. Damit kommen wir zu einer Umfrage - es gab letztes Jahr beim NDR eine große Niedersachsen-Umfrage; ich weiß nicht, ob Sie die mitbekommen haben. Zwei Drittel der Niedersachsen machen sich Sorgen aufgrund der hohen Migration nach Niedersachsen. Viele fühlen sich ‑ Zitat ‑ von der Landesregierung nicht ernst genommen. Auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung schrieb Ende letzten Jahres: „, Schwieriger Herbst‘: Niedersachsen erwartet doppelt so viele Flüchtlinge wie noch im Juli“. Im Innenausschuss, in dem wir immer sehr gut unterrichtet werden ‑ da haben Sie völlig recht, das habe ich auch nie kritisiert ‑, wurde sogar mitgeteilt, dass man dieses Jahr mindestens mit der gleichen Migrationsanzahl rechnet wie im letzten Jahr. Und wenn wir in dieser Situation sind und die Menschen sich Sorgen machen ‑ wir haben dieses Jahr die gleichen Migrationszahlen wie im letzten Jahr ‑: Wo sind denn Ihre Lösungen, Herr Watermann? - Nein, es gibt keine. Das Einzige, was Sie tun, ist: Migrationskritik gleich rechtsextrem, gleich Neonazi - wollen wir nicht drüber sprechen. - Ich erwarte von Ihnen endlich mal einen Vorschlag, wann und wie Sie Abschiebungen von vollziehbar Ausreisepflichtligen, die jetzt mal angegangen werden müssen, umsetzen wollen. Die Landesregierung hat kein Konzept, und dafür sind Sie ein Sprachrohr.

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Thomas Uhlen CDU

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Vielen Dank, Frau Kollegin Schüßler. Zu Ihrem Wortbeitrag gibt es eine Wortmeldung des Kollegen Uhlen zu einer Kurzintervention. Bitte schön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass das Thema am 22. März zur Entscheidung im Bundesrat ansteht, ist natürlich die Dringlichkeit, die es rechtfertigt, dass es heute diese Debatte gibt. Deswegen ist die Diskussion darüber, ob es im Ausschuss ist oder nicht, überflüssig, denn das Datum steht auf jeden Fall definitiv fest. Meine Anmerkung zur vorhergehenden Rede, liebe Frau Kollegin Schüßler: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Das gilt auch für den Vergleich zwischen Cannabis und Alkohol. Bei Letzterem gibt es langjährig erprobte Präventionskonzepte, eine gesellschaftliche Befassung mit dem Thema Alkohol und eben auch eine Gesundheitsstruktur,

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Christian Calderone CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben zu diesem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD eine sehr erhellende Debatte in der ersten Beratung geführt, und auch die Debatte heute war wiederum sehr erhellend - erhellend deswegen, weil die AfD unter Benennung tatsächlicher Problemlagen bei stattgefundenen Veranstaltungen in einer Überreaktion Grundrechte unverhältnismäßig einschränken will. Sehr erhellend ist sie auch deswegen, weil auf der Gegenseite die linken Fraktionen dieses Hauses, nämlich SPD und Grüne, behaupten, es sei hinsichtlich der Durchführung von Versammlungen und deren Begleitung durch die Polizei und mit Blick auf die Verhinderung von gewalttätigen und antidemokratischen Veranstaltungen alles in Ordnung. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. Meine sehr verehrten Damen und Herren, worum geht es? Es geht um einzelne Demonstrationen in Deutschland der vergangenen Monate, die auch großzügig durch die Brille eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaates gesehen nicht tolerierbar sind. Ich will zwei nennen, die auch schon heute und in der ersten Beratung genannt worden sind. Richtigerweise ist auf zahlreiche antisemitische und antiisraelische Demonstrationen aus dem muslimischen Spektrum in Folge der aus meiner Sicht richtigen Reaktion des Staates Israel auf den Terrorakt der Hamas am 7. Oktober 2023 hingewiesen worden. Tatsächlich ist es schwer erträglich, dass Demonstranten aus dem islamischen Umfeld ungehindert durch deutsche Straßen ziehen und ihre antisemitische Propaganda verbreiten können. Dabei ist die Qualifizierung als islamisch richtig, aber eben nur ein Hinweis darauf, dass hier kulturelle Konflikte ausländischer Art deutschen Boden erreicht haben. Der Antisemitismus wird dadurch nicht größer als bei linksradikalen Kräften, die deutsche Universitäten mit antisemitischen Veranstaltungen lahmlegen, oder bei Rechtsradikalen. Richtigerweise ist in der Debatte auf gewalttätige Ausschreitungen der eritreischen Einwohnerinnen und Einwohnern in einigen deutschen Städten in den vergangenen Monaten hingewiesen worden. Die Klassifizierung als eritreisch ist dabei richtig, aber nicht das Problem. Das Problem ist ‑ und das zeigt sich auch bei Aufmärschen von Fangruppen oder beim Verhalten von Ultras in deutschen Stadien, bei den Klimaklebern oder auch bei einzelnen Demonstrationen aus dem Agrarbereich ‑, dass das Gewaltpotenzial bei Demonstrationen offensichtlich zugenommen hat und die Rechtsdurchsetzung immer schwieriger gelingt. Das Problem ist, dass die Polizei bei den genannten Vorfällen doch teilweise überfordert schien. Das liegt nicht am einzelnen Polizisten, sondern an einer falschen Einordnung der Behördenleitung und nicht zuletzt an einer lächerlich geringen personellen und sachlichen Ausstattung sowie insbesondere an deutlich zu wenig Rückhalt aus der Politik für eine robuste Vorgehensweise der Polizei gegen gewalttätige Störer. Denn das Gewaltmonopol des Staates lässt sich eben nicht durch Deeskalation und Rückzug durchsetzen, sondern nur durch Reaktion. Aus diesen anfangs genannten Demonstrationen mit ausländischer Beteiligung oder sogar aufgrund ausländischer Motivation nun eine generelle Grundrechtseinschränkung für Teile der in Deutschland lebenden Einwohnerinnen und Einwohner mit nicht deutschem Pass ableiten zu wollen, halte ich für falsch. Denn sowohl das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch die Niedersächsische Verfassung garantieren allen Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich die freie Äußerung ihrer Meinung und die Freiheit zur Versammlung unter freiem Himmel. Das ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD, im Übrigen kein Grundrecht am Rande, sondern konstitutiv für unseren Staat, und es ist ein Grundrecht, welches sich unsere Gesellschaft über die Jahrhunderte von Reformation, Revolution und Aufklärung hart erkämpft hat. Und in einem freien Diskurs der gesellschaftlichen und politischen Meinungen sind unterschiedliche Meinungen nicht nur zu ertragen, sondern es ist sich auch mit ihnen auseinanderzusetzen. Das gilt im Übrigen auch in diesem Haus. Dieser freie Diskurs der Meinungen findet seine Grenzen eben nicht in der Staatsbürgerschaft und auch nicht in der Sprache, so wie es die AfD formuliert, sondern verfassungsrechtlich in der Freiheitlichkeit, dem Demokratieprinzip, der Rechtsstaatlichkeit und polizeirechtlich in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese rechtlichen Prinzipien verlassen Sie aus meiner Sicht in Ihrem Antrag, Versammlungsrechte nicht an Inhalt, sondern an Staatsbürgerschaft und Sprache festmachen zu wollen. Unabhängig davon ist auch mein Interesse, eine Vielzahl von ausländischen Konflikten auf deutschen Straßen auszutragen, überschaubar ausgeprägt. Aber darum geht es nicht. Denn das Versammlungsrecht bietet auch heute schon hinreichend Möglichkeiten, Versammlungen mit Gewaltpotenzial oder einer damit verbundenen Bedrohungslage für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verbieten oder in ihrem Umfang, in ihrer Lautstärke, in ihrer Örtlichkeit einzuschränken. Man muss es nur tun und am Ende auch wirksam kontrollieren. Denn dass der bestehende Rechtsraum wirklich ausgeschöpft wird, scheint mir aktuell nicht der Fall zu sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unabhängig davon nehmen Demonstrationen in Deutschland zu, und zwar Demonstrationen unterschiedlicher Motivation und unterschiedlicher Inhalte. Das zeigt, dass es Unruhe gibt in unserer Gesellschaft, Unzufriedenheit über die Politik der Regierung in Land und Bund, Sorge über die Auswirkungen konkreter Politik auf den Alltag der Menschen. Dem sollten wir uns viel mehr widmen. Das gilt für eine in Teilen überforderte Bundesregierung, aber das gilt auch für Niedersachsen. Dort machen sich SPD und Grüne diesen Staat zur Beute, zuletzt demonstriert bei der Lex Büroleiterin des Ministerpräsidenten. Wesen des Rechtsstaates ist es nämlich, einzelne Rechtssätze abstrakt für eine Vielzahl von Fällen zu formulieren, und nicht für einen einzelnen Fall einen konkreten Rechtssatz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wahrheit liegt in der Mitte. Es braucht eine Verteidigung unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates, gerade in unseren Zeiten. Dazu gehört es, Demonstrationen zuzulassen, andere Meinungen zuzulassen und zu ertragen. Es braucht aber auch eine bessere Ausstattung der Polizei, mehr Rückhalt aus der Politik für polizeiliches Handeln, und es braucht eine andere Politik. Der Indikator dafür sind vermehrte Demonstrationen auf unseren Straßen. Herzlichen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Drei dringende agrarpolitische Fragen habe ich zur Fragestunde thematisiert. Zu allen dreien kommen von der Landesregierung Schulterzucken, Ausflüchte, beschönigende Worte. Der Agrardiesel, Stein des Anstoßes für die jüngsten Bauernproteste: Warum schaffen Sie es hier und heute nicht, ein klares Bekenntnis abzugeben, dass Sie in Berlin so abstimmen werden, dass der Agrardiesel ungeschmälert erhalten bleibt? Vielleicht weil Rot-Grün weiß, dass die Burenslüüd sowieso nicht so ihre Fanboys sind? Ukrainisches Getreide, qualitativ nicht unumstritten, gelangt im großen Stil nach Westeuropa. Der Preis verfällt. Wir haben gerade darüber gesprochen. 170 bis 190 Euro pro Tonne, das ist deutlich unter den Produktionskosten, die ein Landwirt hier in Niedersachsen hat, der sich an die geltenden Standards und Bedingungen hält. Herr Meyer, zu Ihren Ausflüchten, was die Getreidesorten angeht: Eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion brachte zutage, dass sich von 2021 auf 2022 die Weizenimporte versechsfacht haben. Genau diese unsere Landwirte zu schützen, sieht sich die Landesregierung dazu eigentlich gar nicht moralisch in der Pflicht? Und dann das Thema Wolf, der Dauerbrenner, immer unerträglicher: Oft überspringt der Wolf den wolfsabweisenden Zaun und attackiert die Herde. Die Schafe geraten in Panik und überrennen von innen den Zaun. Das sieht man ganz einfach daran, dass der Zaun nach außen geklappt herniederliegt. Hier, Drucksache 3709, eine schriftliche Anfrage von mir: Wie viele solcher Fälle sind der Landesregierung bekannt? Sie können es nicht sagen. Jedoch berichten Praktiker allein aus der Region Celle/Uelzen Dutzende Fälle, die Sie aber nicht dokumentieren wollten. Nur zweimal in 15 Jahren wurde es öffentlich vermerkt in der Rissliste. Stattdessen sagt das Umweltministerium des Herrn Meyer: Zaun liegt unten – der Grundschutz war beeinträchtigt. Und deshalb könne ein solches Rissereignis nicht zur Grundlage für den Schnellabschuss dienen. Das ist so, als fährt Ihnen jemand ins Auto, und bei der Unfallaufnahme sagt die Polizei: Hey, schauen Sie mal! Ihr Auto ist ja kaputt. Das ist ja gar nicht verkehrssicher. Also sind Sie schuld! Ja, da sind wir alle baff! Eine Regierung, die so argumentiert wie Sie, hat inhaltlich und moralisch fertig, meine Damen und Herren. Auf meine Frage, wie die Regierung denn nun kurzfristig sicherzustellen gedenkt, dass auch die Fälle zur Grundlage einer Wolfsentnahme genommen werden können, wo die angegriffenen Tiere in Panik ihren Zaun selbst eingerissen haben, gab es von Ihnen eine komplette Nichtantwort. Ich habe Sie offenbar so sehr auf dem falschen Fuß erwischt, dass Ihnen nicht mal mehr eine sonst übliche Vorbemerkung einfiel. Herr Meyer, das ist Ihr Skandal! Herr Weil – Stichwort: Chefsache –, Ihr Skandal ist das auch! Sie scheint das Gemetzel nicht zu stören – passiert ja nicht vor Ihrer Haustür. Sie lassen die Weidetierhaltung ausbluten. Sie haben Ihr Herz verloren an ein übervölkertes Raubtier. Sie haben sich ideologische Scheuklappen angelegt, sehen tatenlos zu. Ein solches Unterlassen, wie diese Landesregierung es betreibt, ist Zeugnis mangelnder Empathie und mangelnder Fürsorge. Was erreichen Sie denn für die Bevölkerung vom Land? Was haben Sie konkret vor Ort erreicht? Nichts. Doch, eins haben Sie auf jeden Fall erreicht: Sie produzieren mit Ihrem Gebaren reihenweise AfD-Wähler. Ich bin auch einer davon. Denn ein zuständiger AfD-Minister würde die Weidetierhalter nicht so im Regen stehen lassen wie Sie. Ein AfD-Minister würde nicht tatenlos zusehen, wie Getreidebilligimporte die heimischen Landwirte bedrohen. Und ein AfD-Ministerpräsident würde nächste Woche im Bundesrat so abstimmen, dass der Agrardiesel bleibt. Bevor Sie möglicherweise gleich auf die AfD oder mich noch schimpfen, eine Anmerkung: Hier am Rednerpult steht nur das Symptom. Die Ursache sitzt woanders. Denken Sie mal drüber nach! Butter bei die Fische, Herr Meyer, Herr Weil! Jetzt haben Sie die Chance für Klartext. Überraschen Sie uns! Verkünden Sie von diesem Pult: Wir stimmen für den Agrardiesel, an Wolfsbrennpunkten wie in Suderburg ordnen wir jetzt einen Schnellabschuss an, und die Billiggetreideimporte werden reguliert. Falls es doch wieder bei Lippenbekenntnissen bleibt: Liebe Bauern, Weidetierhalter und Menschen des ländlichen Raumes, eine Alternative zu dieser verantwortungslosen Politik ist möglich. Man muss sie nur wählen. Danke.

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Stephan Bothe AfD

Die unzureichende Abschiebepolitik endlich korrigieren, Vollzugsdefizite abbauen und ein professionelles Rückführungsmanagement durch Schaffung einer zentralen Landesausländerbehörde etablieren!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Verehrte Kollegen! Fast 18 000 abgelehnte, aber bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag geduldete Asylbewerber mit Stand Dezember 2023 in Niedersachsen! Das ist nicht nur ein Beleg des Scheiterns der Migrationspolitik insgesamt, nein, werte Kollegen, das ist auch ein Beleg für die Verweigerungshaltung dieser Landesregierung, der von Bundeskanzler Scholz im Oktober letzten Jahres vollmundig angekündigten Abschiebeoffensive im großen Stil auch auf Landesebene Taten folgen zu lassen. Es ist aber auch das Ergebnis eines Zuständigkeitswirrwarrs, in das Grenzbehörden, das BAMF, die LAB NI und die kommunalen Ausländerbehörden sowie Gerichte und Verbände involviert sind und das kaum noch jemand durchblicken kann und wahrscheinlich auch nicht soll. Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kollegen, die Landesregierung richtet ihre Migrationspolitik nach eigenem Bekunden auf Ordnung und Humanität aus. Aber zu einer verantwortungsvollen Migrationspolitik gehört auch, diejenigen zurückzuführen, die keine Bleibeperspektive haben und nicht freiwillig wieder ausreisen, werte Kollegen. Spätestens hier kann von Ordnung keine Rede mehr sein. Denn anstatt sich ernsthaft glaubhaft für die Begrenzung der Migration einzusetzen, benutzt die Landesregierung Propagandabegriffe wie „Geflüchtete“ oder „Flüchtlinge“ auch für Wirtschaftsmigranten, um anscheinend ihre Multikulti-Agenda als human darzustellen und sich somit vermeintlich moralisch unangreifbar zu machen - was sie aber, Herr Siebels, garantiert nicht ist. Auch das von der Bundesregierung beschlossene Rückführungsverbesserungsgesetz ist nichts anderes als Augenwischerei und der Versuch, einer über die illegale Massenmigration zunehmend ungehaltenen deutschen Bevölkerung Handlungsfähigkeit und Handlungswillen vorzugaukeln. Deshalb bleiben wir bei den zentralen Forderungen unseres Antrag: Erstens: die Einrichtung einer zentralen Landesausländerbehörde zur Entlastung der überforderten kommunalen Ausländerbehörden, deren wichtigste Aufgabe der Vollzug der Abschiebung der vollziehbar abzuschiebenden Ausreisepflichtigen ist. Zweitens: daneben unter anderem zuständig zu sein für alle passrechtlichen Maßnahmen für Ausländer und vor allem für die Beschaffung von Heimreisedokumenten. Drittens fordern wir den Einsatz der Landesregierung auf Bundesebene für die Streichung derjenigen Bleiberechtsregelungen, mit denen das Asylrecht schlichtweg umgangen wird. Sehr geehrte Frau Ministerin, man bekommt aktuell den Eindruck, dass die Landesregierung in der Migrationspolitik vor allem darum bemüht ist, möglichst jeden illegalen Migranten zu legalisieren und die Einbürgerung zu forcieren. Aber geht es Ihnen wirklich um Humanität, um Menschenrechte? Es ist einfach so: Bei dem Gesamtausmaß der weltweiten Fluchtbewegungen liegt, selbst bei unbegrenzter Migration in unser Land, das, was durch Deutschland insgesamt geleistet werden kann, am Ende im Promillebereich. Vielmehr bekommt man den Eindruck, dass es Ihnen um eine bunte Gesellschaft geht und die Bürger hierfür am Ende den Preis zahlen müssen. Unser Antrag ist ein richtiger Weg zur Ordnung des Asylsystems hier in Niedersachsen. Er entlastet die Kommunen und bringt die Verantwortung wieder dahin, wo sie hingehört: zum Land Niedersachsen. Vielen Dank.

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Nico Bloem SPD

Niedersachsens Häfen am Limit - ohne Infrastruktur keine Energiedrehscheibe

Bloem zu Wort gemeldet. Nico Bloem, bitte! Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wollen wir mal wieder zur Sache kommen! Ich glaube, wir dürfen festhalten: Wir können stolz auf unsere niedersächsischen Häfen sein. Wir können stolz darauf sein, dass Niedersachsen eine tragende Rolle spielt. Deswegen gilt zuallererst mein herzlicher Dank all denjenigen, die tagtäglich dafür sorgen. Das sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Häfen. Das sind die Verantwortlichen. Das ist aber auch unser Wirtschafts- und Hafenminister Olaf Lies. Deswegen: Ganz herzlichen Dank für die Arbeit und den Einsatz! Der Titel der Aktuellen Stunde zeigt, dass wir darüber reden müssen und auch wollen. Herr Moorkamp, ich glaube, ich darf sagen: Gegen die Unterrichtung im Ausschuss hat keiner etwas. Das können wir gerne machen. Es zeigt aber auch, dass wir in der aktuellen Lage auch eine große Chance haben. Unsere Häfen tragen nationale Verantwortung. Wir alle sind viel im Lande unterwegs. Ich kann das für mich als Vorsitzender des Unterausschusses „Häfen und Schifffahrt“ ebenso sagen. Wir sehen doch, dass vor Ort etwas passiert. Wir sehen doch, wie viel vor Ort auch investiert wird. Die niedersächsischen Häfen sind mitentscheidend, ob die Energiewende gelingt. Unsere niedersächsischen Häfen sind mitentscheidend nicht nur für den Offshore-Bereich, sondern auch für die Energieversorgung insgesamt. Niedersachsen ist Vorreiter bei der Energiewende. Das hat einen guten Grund. Und ja, es ist in der Vergangenheit schon vieles passiert. Ich glaube, wir alle haben noch sehr gut den Bau des ersten LNG-Terminals in Wilhelmshaven vor Augen, der in Rekordgeschwindigkeit umgesetzt worden ist und wo im engen Schulterschluss zwischen Land und Bund klar wurde, wie schnell und unkompliziert gehandelt werden kann. Der zweite in Wilhelmshaven ist kurz vor dem Abschluss - der übrigens mit Reinigungstechnologie und somit umweltschonend wie noch nie betrieben wird. In Stade ist der Hafenanleger fristgerecht fertiggestellt worden. In Brake ist der Baustart für die erste Grüner-Wasserstoff-Anlage in ganz Norddeutschland erfolgt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind doch bezeichnende Projekte und Argumente dafür, dass Niedersachsen liefert, dass Niedersachsen Verantwortung übernimmt und dass wir auch weiterhin die Zukunft stärken werden. Natürlich müssen wir in dieser Aktuellen Stunde auch über Cuxhaven reden. Der Name ist gerade schon gefallen. Ich glaube, wir alle sind uns der Bedeutung dieses Themas auch für Cuxhaven sehr wohl bewusst. Wir wissen, wie bedeutend der Hafen auch für den Bereich Offshore ist. Wir wissen auch, wie notwendig die Liegeplätze 5 bis 7 sind. Auch da sind wir uns, glaube ich, in diesem Hause einig. Ja, auch ich bin dem Wirtschaftsminister dankbar, dass er sich sehr klar positioniert hat und dass das Land bei der Finanzierung unterstützt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Gespräche mit dem Bund gut laufen, sodass wir dann auch ordnungsgemäß und hoffentlich rechtzeitig starten können. Aber ich will an dieser Stelle, bevor dann wieder Kritik kommt, dazu auch sagen: Dieser Minister schreibt nicht nur Briefe, sondern dieser Minister ist im Austausch und sorgt dafür, dass wir Niedersachsen stärken, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwischenrufe der CDU zeigen mir, dass es gesessen hat ‑ das ist aber auch in Ordnung ‑ und dass unser Minister liefert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass wir schneller und umfassender in die Zukunft unserer Häfen investieren müssen. Wir wissen ‑ darüber haben wir eben schon gesprochen ‑, dass wir gerade in Bezug auf zukünftige Wasserstoffleitungen, aber auch ‑produktion in Zukunft einiges auf den Weg bringen müssen. Wir müssen die Infrastruktur insgesamt stärken. Ich glaube, damit sollten wir auch in eine Richtung gehen. Ich will zum Abschluss auch darstellen, was das gerade auch für die nationale Strategie bedeutet. Ja, von uns in Niedersachsen ist abhängig, wie es in Zukunft aussieht. Und ja, von uns ist auch abhängig, dass wir bestimmte Bundesländer, die eine vermurkste Energiepolitik haben, wie Bayern ‑ aber so sind wir in Niedersachsen halt; wir helfen gerne ‑ unterstützen und dass wir es bundesweit auf den Weg bringen. Das Ganze gibt es aber natürlich nicht zum Nulltarif. Wir alle wissen, dass wir bei Hafeninfrastrukturen von Kosten reden, die immens in die Höhe gehen. Das kann man nicht aus der Portokasse zahlen. Deswegen wissen wir auch, dass wir natürlich auf Unterstützung des Bundes angewiesen sind und wir hierzu auch in Zukunft weiterhin Gespräche führen müssen. Ich will Ihnen an dieser Stelle sagen: Für uns als SPD-Fraktion ist klar: Wir werden alles Denkbare unternehmen, um unsere Häfen zukunftsfest aufzustellen und weiterhin in sicheres Fahrwasser zu bringen. Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft gestalten! Lassen Sie uns die niedersächsischen Häfen weiterhin gemeinsam stärken!

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Thomas Uhlen CDU

Integration von zugewanderten Fach- und Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt nachhaltig und regional fokussiert stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde die Punkte des AfD-Kollegen Kühnlenz jetzt nicht in der Tiefe einbeziehen, denn diese waren meines Erachtens sehr am Thema vorbei und haben nicht klargestellt, in welche Sache wir uns auch bei der Unterrichtung des Ausschusses begeben haben. Höchstwahrscheinlich war er dort auch nicht eingebunden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Entschließungsantrag, der uns hier heute vorliegt und der unverändert angenommen werden soll, war bereits bei seiner Einbringung in den Landtag weitestgehend erledigt. Die Landesregierung hat in der Unterrichtung klargestellt, dass sich viele Punkte bereits in der Umsetzung befanden. Gerade die Start-Guides-Projekte befanden sich schon in der Ausschreibung. Die NBank hat mittlerweile bereits die Zuwendung genehmigt. Wir haben darüber hinaus mittlerweile ‑ das hat auch Frau Kollegin Retzlaff eben deutlich gemacht ‑ auch im Bereich der Welcome-Center bereits die erweiterte Ausschreibungsrunde vollziehen können. Viele Punkte bedürfen somit keiner Beschlussfassung mehr, weshalb wir als CDU-Landtagsfraktion diesen Antrag auch ablehnen. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, tuckern hier in gewisser Art und Weise dem Schlepper des Landesministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hinterher. Ihnen gelingt es hier eben nicht, mit einer politischen Initiative die Anregungen des Ministeriums zu überholen. Da darf ich einmal erwähnen, dass Start Guides bereits vor vier Jahren durch unseren Minister Bernd Althusmann auf den Weg gebracht worden sind, er die Initiative hatte, dieses Projekt sinnvollerweise weiterzuentwickeln, und es damals auch mit 3 Millionen Euro untermauert hat. Der Anhänger der rot-grünen Landtagsfraktionen schafft es hier also nicht, sich von der Landesregierung abzusetzen und weiter gehende Anträge zu erstellen, wie wir es auch in weiteren Anträgen regelmäßig sehen. Dass Start Guides bereits verlängert worden ist, die Evaluation bereits unterwegs ist, haben wir im Ausschuss bei der Unterrichtung feststellen dürfen. Wir haben dort Zahlen präsentiert bekommen, aber müssen eben feststellen, dass der Versuch der rot-grünen Landtagsfraktionen im Bereich der Welcome-Center mit vereinheitlichen Qualitätsstandards und vereinheitlichten Konzepten am Thema vorbeigeht. Das Paradox, das sich dahinter verbirgt, ist, dass man zwar mit der politischen Liste ‑ Frau Retzlaff hat es eben noch einmal erwähnt ‑ zusätzliches Geld in den Tank gefüllt hat, es aber trotzdem nicht schafft, die Handbremse des Anhängers zu lösen und die PS wirklich auf die Straße zu bringen. Im Gegenteil: Mit der bereits erfolgten Regionalisierung laufen vor Ort bereits jetzt Konzepte ‑ beispielsweise im Bereich der Welcome-Center auf der Ems-Achse ‑, die ganz konkret zeigen, was die Menschen vor Ort brauchen. Wir haben in den letzten Tagen festgestellt, dass die Integration von Osteuropäern ‑ Bulgaren, Rumänen ‑ in den Arbeitsmarkt in der Boom-Region Weser-Ems eine ganz andere Herausforderung ist als die Anforderungen, die in anderen Landesteilen herrschen. Dies jetzt vereinheitlichen zu wollen und hier erst einmal wieder eine Runde einzuziehen, die uns nicht nach vorn bringt, ist uns Sicht der CDU-Landtagsfraktion töricht und verhindert, dass wir bewährte regionale Strukturen dauerhaft etablieren können. Wir können feststellen, dass hier am Schluss eine bestimmte Geisteshaltung herrscht. Ich will auch ein konkretes Beispiel benennen, ein konkretes Problem, das uns im Rahmen der Unterrichtung angetragen worden ist und das ganz gut widerspiegelt, in welcher Art und Weise hier von Rot und Grün Politik gemacht wird: Es wurde im Rahmen der Unterrichtung darauf hingewiesen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es ein Problem ist, dass Menschen mit Migrationshintergrund, die in Unternehmen in Arbeit kommen, neben ihrer Arbeit noch Sprachkurse belegen müssen. Es besteht der Wunsch, dass Menschen, die bereits im Job sind, die von Unternehmen gebraucht werden, die im Mittelstand zur Wertschöpfung beitragen, die durch Arbeit Integration erfahren, nicht freigestellt werden, um Sprach- und Integrationskurse zu besuchen. Meine Damen und Herren, der Effekt einer solchen Freistellung ist dem, was wir eigentlich wollen, genau entgegengesetzt. Wir wollen, dass die Menschen die Möglichkeit haben, Arbeit aufzunehmen. Es ist deutlich, dass das in anderen europäischen Ländern bei Weitem besser gelingt, als es in Deutschland der Fall ist. Dort sind teilweise bereits zwei Drittel der Menschen aus der Ukraine beschäftigt. Wir hier in Deutschland hinken hinterher, weil wir immer wieder Möglichkeiten finden, motivierte Menschen, die hierher kommen, weil sie hier eben auch die Möglichkeit nutzen wollen, bei uns in der Wirtschaft ihre Talente einzubringen, dass wir diese wieder rausziehen, indem wir sie freistellen lassen wollen. Dass wir die rausziehen, indem wir ihnen vorrechnen, dass sie mit Bürgergeld vielleicht noch einen Euro mehr in der Tasche hätten. Indem wir ihnen nicht die Möglichkeiten geben, die die Fleißigen nach vorne bringen, die die Motivation stärken. Im Gegenteil tragen wir dadurch dazu bei, dass Menschen es sich in unserem Versorgungssystem bequem machen können und nicht in der Lage sind, teilhabemäßig sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es ist ‑ da werden Sie vielleicht gleich einhaken ‑ natürlich wichtig, Menschen Orientierung zu geben, ihnen zu zeigen, wie sie ihre Potenziale verwirklichen können und wie sie an unserem Arbeitsmarkt wirklich partizipieren können. Aber was machen wir hier? - Wir wissen eigentlich, dass wir viele Maßnahmen treffen müssen. Wir brauchen eine einheitliche Ausländerbehörde, wir müssen bei der Anerkennung von Qualifikationen weit vorankommen. Wir kennen die Herausforderungen alle zur Genüge. Aber wir sind nicht in der Lage, sie anzugehen. Was wir hier machen, ist so, als stünden wir mit dem Schlepper vor einem Maislabyrinth und stellten dann vorne auf den Schlepper acht kleine Welcome-Center als Teelichter, die den Menschen Orientierung bieten sollen, damit sie in der Lage sind, durch den Bürokratiedschungel, durch das Maislabyrinth zu kommen. Ich kann Ihnen sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün: In der Region Weser-Ems, aus der ich komme, hat man eine Möglichkeit, wenn man ein Maislabyrinth vor sich hat, das einem die Orientierung raubt: Man bestellt den Maishäcksler und erntet das Feld ab, statt davor irgendeine Karte aufzubauen, die Orientierung geben soll. Also: Bürokratie abbauen, mehr Möglichkeiten schaffen, damit Menschen sofort in Arbeit kommen, Hemmnisse abbauen - aber keine kleinen Nebelkerzen zünden wie die Welcome-Center, die es am Schluss nicht schaffen, die Menschen in Arbeit und Brot zu bringen. Herzlichen Dank.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Puh, wenn das die Zukunft der CDU ist? Na gut, das müssen Sie ja selber wissen. „Es ist ein perverser Akt der Selbstbeschädigung, heute die Schuldenbremse vor das Wachstum zu stellen.“ Dieses Zitat aus dem Economist konnten Sie an diesem Dienstagabend in der Sendung „Die Anstalt“ verfolgen. Ich hoffe sehr, dass auch Christian Lindner das gesehen hat. Aber schauen wir doch mal genauer hin! An allen Ecken und Enden ächzt das derzeitige System. Unsere Wirtschaft und auch wir Menschen sind durch die Krisen der vergangenen Jahre gezeichnet. Fragen Sie die Menschen, sagen die: „Corona, Krieg in der Ukraine, Inflation, Angriff auf Israel, Zukunftssorgen, all das beschäftigt uns.“ Und gerade jetzt braucht es einen starken und dauerhaften Impuls und staatliche Strukturen auf der Höhe der Zeit, die den Anforderungen gewachsen sind, meine Damen und Herren. Denn die Klimakrise verschärft sich jedes Jahr, und die Modernisierung der Wirtschaft im globalen Wettbewerb zwingt uns zum Handeln, und zwar zum entschlossenen Handeln. Wir machen mit der jetzigen Landesregierung im Rahmen der derzeitigen strengen Schuldenbremse in Niedersachsen schon mehr Investitionen möglich, auch dank des Finanzministers Gerald Heere. Und wie wir gerade gehört haben, steigt die Investitionsquote unter Rot-Grün ja auch um 1 %. Aber dieses enge Korsett reicht bei den Herausforderungen, die wir vor uns haben, nicht aus. Die Schuldenbremse war eine staatliche Antwort auf die Finanzkrise 2009, die im Übrigen durch die Privatwirtschaft ausgelöst wurde. Wir können vermutlich, und das werden wir auch noch tun, lange darüber streiten, ob die Schuldenbremse so, wie sie ist, noch zeitgemäß ist, Herr Hilbers. Aber eines ist klar: Sie ist zu einer Investitions- und Zukunftsbremse mutiert. Und die, lieber Herr Hilbers – Sie müssen das jetzt aushalten –, können wir und unsere zukünftigen Generationen sich nicht mehr leisten. Der russische Angriffskrieg hat auch den Letzten gezeigt, dass es keine gute Idee ist, sich von Despoten dieser Welt abhängig zu machen. Frau Beckmann, entschuldigen Sie bitte! Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herr Schepelmann zu? Nein, ich bin gerade so in Rage. Das muss jetzt raus. Dann fahren Sie fort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Eine saubere Energieversorgung ist nicht nur klimapolitisch, sondern, wie wir jetzt wissen, auch geopolitisch von extremer Bedeutung und notwendig. Die Modernisierung der Wirtschaft zur Vorreiterin der Klimaneutralität ist ebenfalls nicht nur für das Klima wichtig, sondern auch Jobmotor der Zukunft. Also Zukunft, und nicht vom Gestern reden! Wissen Sie was, liebe CDU? Fünf CDU-Ministerpräsidenten haben sich doch bereits positiv zu einer Reform der Schuldenbremse bekannt: Kai Wegner in Berlin, Rainer Haseloff aus Sachsen-Anhalt, Michael Kretschmer aus Sachsen, Hendrik Wüst aus Nordrhein-Westfalen. Oh Mann, ich muss so schreien. Danke. Und zuletzt hat auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein klar signalisiert, dass er eine Reform der Schuldenbremse befürwortet. Die CDU ist in dieser Frage offensichtlich tief gespalten. In der Opposition sperrt sie sich gegen eine Reform, und wenn man in Regierungsverantwortung ist, dann sehen die Vertreter der CDU – hier muss ich im Übrigen nicht gendern – fehlende Spielräume. Das ist doch irgendwie ein bisschen verrückt, oder? Anfang dieses Jahres schrieben 54 Unternehmen einen Brandbrief an die Parteien der Ampel. Sie sagen, dass die Transformation massive finanzielle Ressourcen benötigt, und sie werden auch ganz deutlich: Wir fordern deshalb einen haushaltspolitischen Rahmen, um Investitionen hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu ermöglichen, die wiederum Folgeinvestitionen der Privatwirtschaft auslösen. Im Übrigen waren auch namhafte Unternehmen aus Niedersachsen dabei, wie EWE, Rossmann, die Otto-Group, die Papier- und Kartonfabrik Varel und auch die Salzgitter AG. Auch der Sachverständigenrat der Bundesregierung – oder auch „Wirtschaftsweisen“ genannt – hat zuletzt scharfe Kritik an der Schuldenbremse geübt. Die sagen: Sie ist zu starr, zu streng und erzeugt einen unnötig großen Sparzwang. Auch sie betonen, Spielräume für öffentliche Zukunftsinvestitionen zu schaffen. Verschuldung durch Unterlassen, meine Damen und Herren, vererben wir nachfolgenden Generationen im Übrigen genauso wie die expliziten Schulden und die unwiderrufliche Umweltschäden. Die finanzielle Situation von Niedersachsen, von Deutschland lässt sich doch nicht langfristig dadurch verbessern, dass wir nicht handeln, weil wir uns so eine Zwangsjacke angezogen haben. Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Es geht hier nicht darum, ohne Ende Schulden zu machen und das Geld rauszupulvern. Aber auch das europäische und das außereuropäische Ausland reibt sich doch ungläubig die Augen und fragt: Warum nutzt ihr denn nicht eure Potenziale? Die USA gehen mit dem Inflation Reduction Act auch einen völlig anderen Weg, einen entschlossenen, einen mutigen Weg. Es ist auch für uns an der Zeit, die strengen Fesseln der Schuldenbremse zu lockern und sich aus ihrem Würgegriff zu befreien: für die dringenden Investitionen in die Infrastruktur, die jahrzehntelang verpennt wurden, für mehr Engagement im Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung, für eine erfolgreiche und nachhaltige Wirtschaft, für ein Niedersachsen und Deutschland, das zukunftsfähig ist! Vielen Dank.

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Volker Bajus GRÜNE

Einsetzung eines 25. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "Gehaltsaffäre in der Niedersächsischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Weil"

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Untersuchungsausschuss ist ein wirklich wertvolles Instrument, ein sehr scharfes Schwert in einer funktionierenden Demokratie. Aber Untersuchungsausschüsse kosten Zeit, Geld und viele weitere Ressourcen - und, ich gebe zu, auch Nerven. Daher muss dieser Schritt gut überlegt und abgewogen sein: Kann ich das gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern vertreten, gegenüber den Steuerzahlern, kann ich das den Mitarbeitenden in Verwaltung, Fraktionen und Ministerien zumuten, ist es verhältnismäßig? Meine Damen und Herren, wenn ich mir den Antrag der CDU, die Showeinlage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion, die Faktenlage hier anschaue, dann kann es doch nur eine Antwort geben: Nein, dieser Untersuchungsausschuss ist alles andere als verhältnismäßig. Er ist einfach nicht zu rechtfertigen. Man muss doch kein Prophet sein, um vorherzusehen, was am Ende stehen wird: Außer Spesen nichts gewesen. - Viel Arbeit, hohe Kosten und kein Erkenntnisgewinn. Meine Damen und Herren, wir hatten in unserer Geschichte viele wichtige Untersuchungsausschüsse. Da ging es um gefährliche Sonderabfälle, um das legendäre Celler Loch, um Kriegswaffenlieferungen, das Transrapid-Unglück, die Asse und um den Islamismus. Das waren alles wichtige Themen, das ist in die Geschichte dieses Landtages eingegangen. Und jetzt meint die CDU allen Ernstes, wir bräuchten einen Untersuchungsausschuss, der schauen soll, ob außertarifliche Vergütungen in den obersten Landesbehörden gewährt werden dürfen, damit wir attraktiv für quereinsteigende und junge Führungskräfte bleiben. Eine Praxis ‑ das haben wir gerade schon von Herrn Siebels gehört ‑, die in anderen ‑ auch in schwarz geführten ‑ Bundesländern und übrigens auch im Bund längst üblich ist. Und Sie stellen die Frage, ob diese Regelungen auch auf die Büroleitung des Ministerpräsidenten hätten angewendet werden dürfen. Meine Damen und Herren, ganz ehrlich: Banaler geht es nicht. Insofern ist es wirklich beschämend. Denn alle Ihre Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, haben Sie nicht nur schon gestellt, sondern die wurden auch beantwortet ‑ ich muss das nicht noch einmal aufzählen ‑; im Plenum zweimal, im Ausschuss stundenlang. Warum wollen Sie jetzt noch einen PUA? Weil Ihnen die Antworten nicht gefallen haben? Weil Ihnen die Wahrheit nicht passt? Weil diese Landesregierung offen und transparent zu dem steht, was Sie tut, und das auch verantwortet? Weil es richtig ist, dass Niedersachsen auch im Länderwettbewerb um die klügsten Köpfe mithalten will? Weil es nicht gerecht ist, dass junge Führungskräfte jahrelang für weniger Geld arbeiten sollen? Auch für den anspruchsvollen Job ‑ und das ist einer der anspruchsvollsten in der Landesregierung ‑ beim Ministerpräsidenten gilt der Grundsatz: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dafür stehen auch wir. Dass Sie das nicht tun, das hören wir gerade einmal mehr. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wir betrachten ja vieles, was Sie tun, mit Respekt. Aber eines kann ich nicht verstehen: Wenn das Pferd tot ist ‑ und wir sind im Pferdeland Niedersachsen, da müssen Sie sich doch eigentlich damit auskennen ‑, dann muss man absteigen. Da helfen kein neues Zaumzeug, kein schickerer Sattel und auch kein neuer Reiter, wenn ich den Fraktionsvorsitzenden in den Sattel hieve. Das Pferd ist tot. Sie haben sich hier verrannt, Sie sind in einer Sackgasse. Hören Sie endlich auf damit! Lassen Sie es sein! Kehren Sie zurück in die Sachdebatte und arbeiten Sie endlich mal politisch, statt hier eine Showveranstaltung nach der anderen aufzuziehen! Man wird den Eindruck nicht los: Weil Sie an der guten Arbeit von Rot und Grün im Land nichts finden, machen Sie es jetzt nur noch über Formalia. Die neue Führung der CDU-Fraktion muss ihren eigenen Leuten etwas bieten. Das hier ist eine reine Veranstaltung für Ihre Blase. Die geht hier frei nach dem Motto: Hauptsache mit Dreck werfen, irgendwas bleibt schon hängen. Und wenn ich dann an die Rede von Herrn Lechner gerade eben erinnern darf: Das war eine Ausgeburt von Anscheinserweckung. Er hat davon geredet ‑ das tut er seit Wochen, und das tut übrigens auch der Rest der Fraktion ‑, hier sei rechtswidrig gehandelt worden. Sie bleiben aber den konkreten Beleg und auch die konkrete Benennung der Tat schuldig. Zum Zweiten wird hier geraunt, ein Kabinettsmitglied habe ‑ ‑ ‑ Auch hier benennen Sie nicht Ross und Reiter, weil Sie es nicht können, weil Sie hier wahrheitswidrig Dinge behaupten, die einfach nicht richtig sind. Sie sollten endlich anfangen, Ihre Arbeit zu machen. Legen Sie bessere politische Konzepte, bessere Ideen auf den Tisch! Tun Sie das, wofür eine Opposition gut ist: Stellen Sie uns inhaltlich! Arbeiten Sie endlich politisch! Aber hören Sie auf, es über Formalia zu machen! Das ist eine Art von Beschäftigungstherapie, die vielleicht mit einer ratlosen Opposition zusammenpasst, aber in einer Demokratie nicht wirklich hilfreich ist. Darauf können wir gerne verzichten. Herr Bajus, Sie müssen zum Schluss kommen! Aber wenn Sie darauf bestehen: Wir stehen bereit. Wir können auch sofort anfangen, wenn es geht, noch heute Mittag. - Dass Sie Angst davor haben, zeigt doch nur, dass Sie überhaupt nicht an der Wahrheit interessiert sind und Aufklärung Sie nicht interessiert.

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Birgit Butter CDU

Die unzureichende Abschiebepolitik endlich korrigieren, Vollzugsdefizite abbauen und ein professionelles Rückführungsmanagement durch Schaffung einer zentralen Landesausländerbehörde etablieren!

Bitte schön! Sie haben anderthalb Minuten. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Watermann, da Sie mich direkt angesprochen haben: Ich habe hier ein Manuskript, und davon bin ich auch in wesentlichen Teilen nicht abgewichen. Ich möchte es Ihnen noch einmal sagen: Diese Vorschrift ‑ da bezog ich mich auf § 25a und § 25b des Aufenthaltsgesetzes ‑ abzuschaffen, würde bedeuten, dass Deutschland auf junge Menschen verzichtet, die hier bereits Fuß gefasst haben, weil sie hier zur Schule gegangen sind, ausgebildet wurden bzw. einer Arbeit nachgehen. Das kann sich in Deutschland angesichts der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt niemand erlauben. Das ist wirtschaftspolitischer Selbstmord. Diese Forderung ‑ Herr Watermann, noch einmal ausdrücklich an Sie ‑ ist demaskierend. Deshalb: Wir lehnen diesen Antrag ab. Da ich hier als CDU-Fraktionsmitglied stehe, spreche ich auch für meine CDU-Fraktion: Wir lehnen den Antrag ab. Ich habe inhaltlich dazu Stellung genommen, Herr Watermann.

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Claudia Schüßler SPD

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein schwieriges und sehr komplexes Thema, über das wir hier heute reden. Da muss auch keiner den Kopf schütteln. Es ist ein schwieriges und komplexes Thema. Es geht um Cannabis. Es geht um eine Droge. Es geht um die Frage der Entkriminalisierung von Cannabis. Frau Hermann, ich sage Ihnen: Eine solche Frage machen wir uns nicht leicht. Ich habe jetzt Ihrem Redebeitrag entnommen, es ist doch sehr viel schwarz-weiß bei Ihnen. Wir betrachten das ein bisschen differenzierter. Ich sattele mal da auf, wo Herr Leddin aufgehört hat: Wir alle kennen die Folgen der bereits ‑ in Anführungszeichen: ‑ etablierten Drogen Alkohol und Nikotin. Wir wissen, welche Schäden sie anrichten. Wir wissen, was für Folgen eine Sucht hat. Das gilt insbesondere für Alkohol. Dazu kann ich Ihnen wirklich einige Schicksale nennen. Sie betreffen einige Menschen, die ich im Laufe meines Lebens kennengelernt habe, die heute nicht mehr unter uns sind, weil sie dem Konsum von Alkohol erlegen sind - im Übrigen auch mit schweren Hirnschädigungen; Korsakow-Syndrom heißt es, wenn man nichts mehr weiß, dem Alzheimer in den Symptomen ähnlich. Wenn ich hier sage: „Wir kennen die Folgen“, dann meine ich auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, mit; denn auch Sie wissen, dass bislang ‑ in den letzten 40 Jahren ‑ die Bekämpfung von Cannabis über das Strafgesetzbuch überhaupt keinen nennenswerten Einfluss auf das Konsumverhalten gehabt hat. Im Moment gibt es unter dem Aspekt der zwischenzeitlich erteilten Erlaubnis zum Konsum im Falle schwerer Erkrankungen sogar einen Anstieg der Akzeptanz in der Gesellschaft. Befürworter und Gegner einer Entkriminalisierung halten sich hier mittlerweile die Waage. Ich will sagen: In diesem Punkt ist die Gesellschaft weiter als Sie. Nun hat der Bund erstmals ein Gesetz auf den Weg gebracht, das eine Veränderung der bisherigen Drogenpolitik erreichen will. Dieses Gesetz ist kompliziert, und es hat leider auch handwerkliche Mängel. Das ist auch im Ausschuss deutlich geworden. Sein Ziel ist aber, den Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren. Frau Kollegin Schüßler, der Kollege Uhlen wünscht, eine Zwischenfrage zu stellen. Möchten Sie dem entsprechen? Ich möchte gerne erst einmal weitermachen. Bitte schön, fahren Sie fort! Dieser Zwiespalt zwischen einem aus Erfahrung gewonnenen Ziel und technischen Mängeln hat in den vergangenen Wochen schon so manche Reaktion hervorgerufen. Das ist auch verständlich, weil es eben einen verantwortungsvollen Umgang dieser Landesregierung mit dem Thema dokumentiert. Wir wollen hier nicht einfach jubeln. Es ist uns aber genauso wenig möglich, zu ignorieren, dass andernfalls eine gescheiterte Drogenpolitik fortgeführt würde. Wir wollten auf der Grundlage Ihres Entschließungsantrags, der ja direkt und kurzfristig in den Ausschuss eingebracht worden ist, über diese Fragen diskutieren. Wir haben uns des Themas angenommen. Wir haben bereits nach einer Woche im Ausschuss eine Unterrichtung entgegengenommen, die die Landesregierung dankenswerterweise auf die Beine gestellt hat. Wir wollten weiterberaten. Sie wollten das nicht. Sie wollten ohne weitere Information aus den Ministerien, also aus der Landesregierung, oder von anderen Fachleuten das heutige Plenum erreichen. Sie wollten dieses Plenum erreichen! Es ist schon im Ausschuss deutlich geworden, es ist auch gesagt worden und es wird auch heute hier wieder deutlich: Sie wollen dieses vielschichtige Thema nicht inhaltlich behandeln. Sie wollen skandalisieren und schlussendlich einen Keil in diese Koalition treiben. Frau Kollegin Schüßler! Schon wieder? Erneut wird gewünscht, Ihnen eine Zwischenfrage stellen zu dürfen, jetzt von der Kollegin Hermann. Möchten Sie dem entsprechen?

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Gerald Heere

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Herr Minister, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Raulfs, ich will das gerne ein bisschen ergänzen. Die wissenschaftliche Literatur zum Thema Reform der Schuldenbremse ergibt ein differenziertes Bild. Entsprechend dem aktuellen Ökonomenpanel von ifo und FAZ vom 8. Dezember 2023 ist die Meinung geteilt. Auf die Frage „Sind Sie der Meinung, dass vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 die deutsche Schuldenbremse reformiert oder abgeschafft werden sollte?“ antworten 48 % der Teilnehmer mit „Nein“, 44 % mit „Ja – Reform“ und 6 % mit „Ja – Abschaffung“. Die Befürworter einer Reform der Schuldenbremse begründen dies mit dem hohen Investitionsbedarf bei der Infrastruktur und der ökologischen Transformation in Deutschland. Die gegenwärtige Ausgestaltung der Schuldenbremse unterscheidet eben nicht zwischen investiven und konsumtiven Ausgaben. Entsprechend dem Ökonomenpanel sprechen sich die meisten Professorinnen und Professoren, die eine Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse fordern, für eine Ausnahmeregel für Investitionen aus. Die Literatur argumentiert unter anderem, dass eine entsprechende Reform einen Beitrag zur Modernisierung der Volkswirtschaft leisten und ein höheres Wachstumspotenzial generieren und damit die Voraussetzungen für Wohlstand zukünftiger Generationen schaffen würde. Insgesamt lässt sich also feststellen, dass es auch in der Wissenschaft eine Vielzahl an Befürwortern für eine Reform gibt. Hierzu zählen inzwischen – das ist spannend – auch bisherige Hardliner – so möchte ich sie einmal nennen – wie Akteure der Deutschen Bundesbank beim Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung oder auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Nacke! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Cannabisgesetzgebung hat uns in den letzten beiden Jahren sehr bewegt. Darin liegt vielleicht auch Ihr Fehler, Frau Klages: Sie haben vermutlich den allerersten Gesetzentwurf angeguckt, in dem es noch darum ging, Läden zum Verkauf von Cannabis zu autorisieren. Aber den gibt es gar nicht mehr, das ist Schnee von gestern. Das zeigt auch heute wieder die Diskussion hier im Plenum. Und ich bin auch dankbar für diese Diskussion, weil zumindest die demokratischen Fraktionen zeigen, wie leidenschaftlich sie dafür kämpfen. Ich finde, sie kämpfen auch in einem sehr angemessenen Ton und mit vernünftigen Argumenten. Auch von meiner Seite aus: Danke! Suchtfachlich begrüße ich die Entkriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten, da eine strafrechtliche Verfolgung die durch Abhängigkeiten entstehenden Probleme nicht lösen kann. Wie wir aber in unserer Gesellschaft zukünftig mit Cannabis umgehen, um den Kinder- und Jugend- sowie den Gesundheitsschutz effektiv zu verbessern, ist für mich auch heute noch nicht endgültig geklärt. Für mich als Jugend- und Gesundheitsminister ist es das primäre Ziel, insbesondere junge Menschen vor gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Es gilt: Je früher und je häufiger konsumiert wird, desto stärker besteht die Gefahr körperlicher Schädigungen und Abhängigkeiten. Daher vertrete ich als Gesundheitsminister eine Drogenpolitik, die gleichzeitig mit der Entkriminalisierung von Konsumierenden konsequent einen gesundheitspolitischen Ansatz verfolgt und den Kinder- und Jugendschutz in der Praxis deutlich stärkt. Sorge bei der Teillegalisierung von Cannabis macht mir, dass Cannabis die Droge der Jugend und der jungen Erwachsenen ist. Das Erstkonsumentenalter in Deutschland liegt bei 15,3 Jahren. Die Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen konsumiert mit 16,8 % am häufigsten. Evident ist: Cannabis ‑ genauer gesagt, das THC in Cannabis ‑ ist schädlich und wirkt sich negativ auf das noch reifende, wachsende Gehirn aus. Die Gehirnreifung ist mit Erreichen der Volljährigkeit aber lange noch nicht abgeschlossen. Daher ist die Freigabe ab 18 Jahren aus meiner medizinischen Sicht zumindest problematisch. Was folgt also daraus? - Wie eingangs erwähnt, müssen wir als Gesellschaft unsere Anstrengungen, Kinder und Jugendliche und insbesondere junge Erwachsene zu schützen, noch deutlich verstärken. Die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Präventionskampagnen des Bundes und die angekündigten Internetangebote reichen dabei aus meiner Sicht nicht aus. Der Ausbau von Suchtprävention und Frühintervention, die Herstellung von Risikobewusstsein, braucht Finanzmittel. Hier sehe ich auch den Bund deutlich in der Verantwortung. Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir in Niedersachsen sind gut und erfolgreich in der Suchtprävention. Mit unseren 20 Suchtpräventionsfachkräften erreichen wir pro Jahr ca. 40 000 Menschen. Dies wird bei der veränderten Rechtslage allerdings nicht ausreichen. Herr Minister Philippi, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage, des Kollegen Uhlen. Wollen Sie dem entsprechen? Von Herrn Uhlen? Nein! Bitte schön, fahren Sie fort! Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir alle wissen, dass es weitere Bereiche gibt, wo es derzeit noch viele Fragezeichen gibt. Die Sicherheitsbehörden bezeichnen das Gesetz in seiner jetzigen Fassung als nicht praxistauglich. In der kommenden Woche wird der Bundesrat dazu möglicherweise final beraten, und auch wir als Landesregierung werden in der nächsten Woche unsere Positionierung festlegen. Wir legen unsere Positionierung rechtzeitig vor dem Bundesrat fest. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Sophie Ramdor CDU

Einsamkeit und soziale Isolation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkennen und Lösungskonzepte sowie Präventionskonzepte erarbeiten!

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank. - Herr Minister antwortet. Bitte schön! Frau Präsidentin! Liebe Frau Prell, das ist eigentlich ganz einfach zu beantworten: Nein, sie müssen nicht befürchten, auf der Straße zu landen. Das Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen sieht in § 7 Abs. 5 vor, dass Betreiber eines Heims der Heimaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen haben, wenn beabsichtigt ist, den Betrieb ihres Heimes ganz oder teilweise einzustellen. „In der Anzeige müssen die geplante ordnungsgemäße Abwicklung der Vertragsverhältnisse mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren anderweitige Unterkunft und Betreuung dargelegt und auf Verlangen nachgewiesen werden.“ Die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen auch zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner bei Betriebsschließungen haben sich seit vielen Jahren gut bewährt. Also keine Angst vor Wohnungslosigkeit! Vielen Dank, Herr Minister. - Die dritte Zusatzfrage aus der

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Sophie Ramdor CDU

Für jeden eine Perspektive schaffen - Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss minimieren!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland ist ein rohstoffarmes Land. Unsere wichtigste Ressource ist die Bildung. Jedes Jahr verlassen Tausende von jungen Menschen in Deutschland die Schule, ohne einen Abschluss erreicht zu haben. 2021 waren es ca. 47 500 Jugendliche. In Niedersachsen haben im Schuljahr 2022/2023 5 859 junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung um knapp 800 Personen. Jeder dieser jungen Leute ohne Schulabschluss ist aus sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten einer zu viel. Ich glaube, da sind wir uns in diesem Haus auch alle einig. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt aber auf, dass die Zahlen der Jugendlichen ohne Abschluss seit 2011 stagnieren und bei knapp 6 % liegen. Auffällig an den Zahlen ist, dass knapp 60 % der Jugendlichen männlich sind und der Anteil der Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft dreimal so hoch ist wie der Anteil mit einer deutschen Staatsbürgerschaft. Auch zu dieser Bildungsthematik gibt es nicht die eine große, schnelle Lösung. Aber es gibt viele kleine Schritte, die getan werden können, damit weniger junge Menschen durch das Raster fallen, in prekäre Beschäftigungsverhältnisse oder in den Sozialleistungsbezug rutschen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Berufsorientierung. Wir müssen dafür sorgen, dass die Talente der jungen Menschen erkannt und gefördert werden und ihnen geholfen wird, sich auf dem Arbeitsmarkt zurechtzufinden. Eine verstärkte Berufsorientierung führt zudem zu einer höheren Lernmotivation. Wenn Schülerinnen und Schüler erkennen, welche Schulinhalte sie für ihr späteres Berufsleben benötigen, wird die Leistungsbereitschaft auch erhöht. Wir als CDU-Fraktion haben deshalb im November einen Antrag zur Stärkung der Berufsorientierung vorgelegt, der 15 konkrete Maßnahmen enthält. In diesem Antrag verankern wir die Berufsorientierung stärker im Schulleben, schaffen die Beratungsangebote und Phasen der Orientierung. Dass unsere Anregungen Früchte tragen, zeigt sich auch daran, dass Frau Hamburg und die Landesregierung das Thema seit einigen Wochen aufgegriffen haben. Mit unserem heutigen Antrag bieten wir Ihnen von der Landesregierung nun erneut die Möglichkeit, die für das Land und die zukünftige Bildung wichtigen Themen anzupacken. Der größte Teil der vorhin genannten jungen Menschen bricht die Schule nicht ab, sondern erreicht die gesetzlich vorgeschriebene Schulpflicht. Diese Jugendlichen gehen uns aktuell verloren. Sie fallen durch das Raster und sind auf sich allein gestellt. Wir wissen nicht erst seit den neuesten Studien, dass junge Menschen ohne Schulabschluss kaum Chancen auf dem Ausbildungsmarkt haben. Wir wissen auch, dass die Arbeitslosenquote bei ungelerntem Personal fast sechsmal so hoch ist wie bei Personen mit Berufsausbildung. Insgesamt zeigen alle Studien und Berichte, dass unsere bisherigen Bemühungen nicht genügend Wirkung erzielen und wir mehr tun müssen, damit junge Menschen ohne Schulabschluss nach dem Verlassen der Schule nicht alleingelassen werden. Obwohl bereits seit 2020 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, dass alle Bundesländer die Daten der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss an die Behörden weitergeben können, tun dies nur die Bundesländer Bremen und Hamburg und seit dem letzten Jahr auch Bayern. Deshalb fordern wir von der CDU-Fraktion in unserem Antrag, die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und die sogenannte Schülerdatennorm auch in Niedersachsen umzusetzen. Nur wenn die Berufsberatung der Arbeitsagentur weiß, wer ohne Abschluss die Schule verlässt, kann sie Kontakt aufnehmen und Unterstützungsangebote für den Übergang in die berufsbildenden Maßnahmen anbieten. Der Datenaustausch mit den Schulen ist auch noch aus einem anderen Grund wichtig: Melden sich die jungen Leute bei der Agentur nicht zurück, kann auch dies an die Schulen gemeldet werden, und Vertrauenspersonen können dem nachgehen. Die Umsetzung der gegebenen Möglichkeiten ist ein wirksamer Schritt, damit wir mehr Menschen erreichen. Dies ist nicht nur eine Forderung der CDU. Anfang des Jahres hat die SPD-Politikerin und Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frau Andrea Nahles, die Länder dazu aufgefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schulen die Daten der Schulabbrecher endlich an die Behörden weiterreichen können. Wir wollen uns aber nicht erst dann um die Jugendlichen kümmern, wenn ihre Schulpflicht vorbei ist, sondern wir zielen mit unserem Antrag auf ein Gesamtkonzept ab, das bereits in der Schulzeit einsetzt. Dieses Konzept muss den Fokus auf Jugendliche mit Migrationshintergrund und leistungsschwache Schülerinnen und Schüler legen. Um einen Schulabbruch verhindern zu können, ist ein frühzeitiges Intervenieren notwendig. Lehrkräfte haben aufgrund der hohen Arbeitsbelastung oft nicht die Zeit, individuell auf ihre Schülerschaft einzugehen und zum Beispiel bei regelmäßigen Fehlzeiten Hausbesuche durchzuführen. Ein wichtiger Aspekt ist für uns deshalb der Aufbau von Talentscouts, die auffällig werdende junge Menschen während der Schulzeit unterstützen. Das Land Niedersachsen muss dabei keine neuen Programme entwickeln, sondern wir können Erfahrungen aus bereits bestehenden und funktionierenden Programmen wie zum Beispiel aus Cloppenburg einbinden. In Cloppenburg gibt es den Pfiffikus e. V., bei dem Ehrenamtliche außerhalb der Schule das Lernen unterstützen und durch regelmäßige Treffen mit den Jugendlichen eine nachhaltige Beziehung aufbauen. Die Schülerschaft hat somit außerhalb der Lehrkräfte und ihrer Eltern Ansprechpartner, die sie auf dem Weg in ihre Zukunft unterstützen können. Diese enge Bindung und die Lernunterstützung verhindern, dass junge Menschen alleingelassen werden, anfangen die Schule zu schwänzen und sich zurückziehen. Wir benötigen zudem die Entwicklung modernster Diagnostik ab dem Grundschulbereich, um Lernrückstände zu erkennen und Schüler gezielt zu fördern. Wir müssen darüber hinaus individuelle Kompetenzen außerhalb des klassischen Lehrplans erkennen, dokumentieren und sichtbar machen, damit sowohl die jungen Menschen als auch die zukünftigen Arbeitgeber auf diese Stärken aufbauen können. Ich nehme den regierungstragenden Fraktionen einmal vorweg, dass sie sicherlich auf die bereits von mir erwähnte berufliche Orientierung, auf den Sozialindex, die Ausbildungsgarantie des Bundes oder das Startchancen-Programm hinweisen. Das sind auch alles Maßnahmen, die wir im System benötigen, aufbauen und verzahnen müssen. Diese haben aber nicht explizit die Jugendlichen im Blick, die keinen Abschluss erreicht haben. Hier müssen wir als Land deutlich besser werden. Die Maßnahmen in unserem Antrag werden nicht alle Probleme sofort beheben. Wir können aber damit beginnen, ein Netz zu spannen, das den Schülerinnen und Schülern mehr Hilfsangebote und Ansprechpartner an die Hand gibt, damit weniger Personen durch das Raster fallen und für uns sichtbar werden. Vielen Dank.

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Reinhold Hilbers CDU

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

stellt die zweite Zusatzfrage namens der Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Hilbers! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Heere, vor dem Hintergrund, dass Sie hier mehrfach betont haben, dass Sie sich an der maximalen Verschuldungsgrenze der EU orientieren wollen und sie möglichst ausnutzen wollen, vor dem Hintergrund, dass es in Spanien beispielsweise eine riesengroße Jugendarbeitslosigkeit gibt und dass die Wachstumsraten in Italien, wo es eine hohe Staatsverschuldung gibt, relativ niedrig sind, und vor dem Hintergrund, dass diese Staaten Südeuropas, die ich da im Blick habe, beim Klimaschutz so sehr schleppend vorankommen, frage ich Sie: Wie erklären Sie sich eigentlich, dass die Staaten, die die maximale Staatsverschuldung nach oben treiben, erfolgreicher sind als die, die stabil aufgestellt sind?

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Sebastian Zinke SPD

Der ausufernden Messerkriminalität wirksam entgegentreten und die Täter benennen!

Herr Bothe, Ihre Schlussformulierung war nicht sehr parlamentarisch. Nächstes Mal sollten Sie sich solche Schlusssätze sparen. Jetzt 90 Sekunden für den Herrn Abgeordneten Zinke zwecks Erwiderung. Herr Bothe, erst einmal freue ich mich, dass Sie meine Internetseite so genau lesen. ‑ Das freut mich! Dann haben Sie ja gesehen, dass wir natürlich dort, wo sich die Menschen Sorgen machen, diese Sorgen sehr ernst nehmen. Im Übrigen ging es da auch nicht um Messerangriffe. Sie durchmischen da Dinge, die nicht zusammengehören. Das, was Sie hier machen, ist: Sie benennen hier ein Thema, was ein Thema ist. Das ist ja richtig. Wir haben eine ‑ ‑ ‑ ‑ Nicht „Aha“! Das habe ich Ihnen genau gesagt. Es ist ein Thema. Wir haben mehr Messerangriffe in Niedersachsen verzeichnet. Das ist auch ein Problem, dem wir uns auch widmen müssen. Das hat die Ministerin auch mit ihren Vorschlägen genau getan. Wir müssen da auch noch weitermachen. Aber das, was Sie hier mit Ihrem Vorschlag tun, ist, dass Sie sagen, die Lösung sei: Bei der Tätererfassung erfassen wir, ob jemand „echter“ Deutscher ist oder ob jemand Deutscher geworden ist, indem er die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat. ‑ Das steht doch da drin! Das habe ich Ihnen gerade vorgelesen. Das ist keine Lösung für dieses Phänomen, meine Damen und Herren, sondern es zeigt, dass es Ihnen um etwas anderes geht. Sie wollen den Beweis antreten, dass hier jeder Schwarzhaarige, der muslimischen Glaubens ist, ein Messer in der Tasche hat. Das ist doch das, was Sie wollen.

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Volker Meyer CDU

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank. - Herr Minister Philippi, Sie haben in Ihren Ausführungen gerade bei dem Thema Eigenanteile immer wieder sehr stark in Richtung Bund argumentiert. Es ist doch so: Der Eigenanteil steigt permanent und liegt im Moment im Durchschnitt bei über 560 Euro im Monat pro Pflegebedürftigem. Dies ist von vielen Familien nicht mehr leistbar. Daher müssen viele ihren Arbeitsplatz aufgeben, um ihre Angehörigen selber zu pflegen. Dies führt zu weiteren finanziellen Problemen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob sie es nicht für sinnvoll hielte, die Heimbetreiber bei Investitionen in den Heimen ‑ gerade bei der Sanierung mit Blick auf die klimaneutrale Nutzung der Gebäude bzw. bei der weiteren Digitalisierung und Weiterentwicklung der Robotik ‑ zu unterstützen. - Herzlichen Dank. Vielen Dank. -

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Daniela Behrens SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes sowie des Kammergesetzes für die Heilberufe

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ich glaube, es gibt Themen, die uns inhaltlich und auch politisch mehr beschäftigen als dieses Thema. Aber es hilft ja nichts ‑ da hat Frau Butter recht ‑ wir müssen da irgendwie durch. Ich will aber Zuversicht ausstrahlen. Denn einer der wichtigen Sätze der EU ist ja, dass wir eine gewisse Gleichbehandlung haben, dass alle Mitgliedstaaten der EU ihre Gesetze vereinheitlichen, sodass die Bürgerinnen und Bürger der EU überall ein gleiches Recht verspüren. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren, das gegen Deutschland eingeleitet worden ist, ist auf das Thema Gleichbehandlung zurückzuführen. Man ist der Meinung, dass man die Richtlinie in Deutschland nicht vernünftig umgesetzt hat, und deswegen bittet man uns im Vertragsverletzungsverfahren, die Regelungen im Volksabstimmungsgesetz und im Kammergesetz für die Heilberufe anzupassen. Das machen wir mit diesem Gesetzentwurf, und damit schaffen wir es, dass die Verhältnismäßigkeitsrichtlinie einheitlich in Landesrecht umgesetzt und damit auch den Hinweisen der EU Rechnung getragen wird. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir das jetzt tun, damit wir zum zweiten Quartal 2024 in die Umsetzung kommen. Denn es macht keinen Sinn, gutes Landesgeld für ein Vertragsverletzungsverfahren auszugeben. Das sollten wir lieber für wichtige politische Projekte ausgeben. Daher bitte ich diesen Landtag, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich freue mich, dass die regierungstragenden Fraktionen dies tun. Die anderen können sich einen schlanken Fuß machen, Regierungsfraktionen können das nicht. Daher herzlichen Dank für die Unterstützung meines Hauses. Danke schön.

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Marcel Scharrelmann CDU

Technologieoffen in die Zukunft - es braucht das Aus vom Verbrenner-Aus!

Elektromobilität weiter aufrechtzuerhalten. Wie können Sie diesen Widerspruch auflösen? Erstens liegen mir da andere Informationen und auch Pressemitteilungen seitens Mercedes vor, dass sie da umstrukturiert haben und bei der Entwicklung mittlerweile auch wieder auf den Verbrennermotor setzen. Zweitens sagen wir ja „technologieoffen“. Die Elektromobilität ist weiterhin ein wichtiger Baustein, aber in vielen Bereichen wird es nicht ausreichen, um unserer Ziele zu erreichen. Da brauchen wir alternative Antriebstechnologien und alternative Brennstoffe. Ich möchte jetzt weiter ausführen. Es muss nicht soweit kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Als Niedersachsen können wir das gemeinsame Signal setzen, dass der Verbrenner für uns weiterhin Teil der Lösung und nicht Teil des Problems ist. Als Politik können wir dazu beitragen, dass der Verbrenner noch besser wird, dass wir die richtigen Anreize setzen, um technologieoffene und klimafreundliche Antriebstechnologien zu fördern. Als Demokraten in diesem Hause eint uns doch, dass wir nach vorne schauen. Wir wollen, dass Niedersachsen Vorreiter im Klima- und Umweltschutz wird. Aber genauso wollen wir, dass Autos auch 2035 weiterhin aus Niedersachsen kommen - „Made in Niedersachsen“. Wir wollen Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Niedersachsen erhalten. Hierzu liegt uns bereits ein ganzer Strauß an Lösungen auf dem Tisch ‑ auch ganz ohne Verbote und Bevormundungen. Die Ampelregierung in Berlin muss aber endlich anerkennen, dass es klimafreundliche Alternativen zur batteriebetriebenen Elektromobilität gibt, ganz so wie Niedersachsens Agrarministerin. Unsere Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Diese Perspektiven müssen wir wieder geben. Und genau darin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, liegt doch unsere Aufgabe. Wir müssen gemeinsam mit dem Bund und der EU dafür sorgen, dass wieder Anreize geschaffen werden, dass die Branchen auf ihrem Weg unterstützt werden und nicht einfach auf batteriebetriebene Elektromobilität umstellen können. Diesen Branchen müssen wir helfen, zum Beispiel in der Landwirtschaft, zum Beispiel im Transport- und Schwerlastgewerbe, aber auch im Schienen-, Flug- und Schiffsverkehr. Lassen Sie mich noch einmal betonen. Die klimafreundliche Transformation des Mobilitätssektors ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele. Dieser Weg muss aber gemeinsam mit der Mobilitätsbranche beschritten werden und nicht mit Verboten gegen sie. - Herr Bajus, Sie dürfen sich gerne melden, dann nehme ich das gerne mit auf. Mit dem vorliegenden Antrag haben wir die Chance, eine klare Aufforderung an den Bund in Berlin und an die Europäische Union in Brüssel zu senden. Die bisherige Beschlussfassung war falsch. Es gibt bessere Lösungen. Gemeinsam packen wir die Mobilitätswende an. Die Transformation des Mobilitätssektors ohne Verbote ist machbar. Herzlichen Dank.

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Dr. h. c. Björn Thümler CDU

Katastrophale Auswirkungen der beschädigten Huntebrücke in Elsfleth für die Region?

Fraktion der CDU möchte der Kollege Thümler stellen. Bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister Lies, der Kreistag hat am Montag einstimmig eine Resolution verabschiedet, die zwei wichtige Forderungen umfasst. Die zweite Forderung betrifft die Frage, wie man zu einer Beschleunigung kommen kann. Ich begrüße, dass Sie prüfen, wie man im vorhandenen Planrecht vorankommt. Parallel wäre es aber doch sinnvoll, dass der Bund ein Beschleunigungsgesetz zumindest vorbereitet, wie wir das bei den LNG-Terminals erlebt haben. Wie steht das Land dazu? Sie haben dazu zwar gerade ausgeführt, aber es würde mich freuen, wenn Sie das noch einmal deutlicher darstellen könnten. Eine zweite Frage schließe ich gleich an, Frau Präsidentin, wenn ich das darf. Es besteht die Sondersituation, dass auch der deutschlandweit sehr beliebte Weser-Radweg über diese Brücke führte. Das ist ja seit einiger Zeit nicht mehr möglich. Der Region ist neben dem Ersatzbau ganz besonders wichtig, dass eine Querung mit Fahrrad oder zu Fuß wieder möglich wird. Wird sich das Land Niedersachsen dafür einsetzen, dass das durchgesetzt wird bei Bund und Bahn? Bisher war die Bahn der Auffassung, dass die Kosten für diese Überquerung von der Stadt Elsfleth und der Gemeinde Berne getragen werden sollten, die das nicht können. Unterstützt das Land also diese Forderung der Kommunen aus der Wesermarsch? Vielen Dank. Vielen Dank für diese zwei Fragen. - Der Minister wird diese zwei Fragen beantworten. Bitte schön!

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Wiard Siebels SPD

Einsetzung eines 25. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "Gehaltsaffäre in der Niedersächsischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Weil"

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zu dem Hinweis, dass wir das alles entspannt und sachlich abarbeiten sollen: Das ist schon echte Ironie, das kann man nicht anders bezeichnen. Sie haben hier seit Wochen Schaum vorm Mund, weil Sie glauben, Sie müssten irgendeine angebliche Gehaltsaffäre herbeireden. Herr Lechner dreht hier völlig auf und redet sich in Ekstase, und dann geben Sie den Tipp, dass man das alles entspannt und sachlich machen soll. Das können wir machen, ist alles gut. Dann kommt als Nächstes, dass Sie Ihre Rolle darin sehen, einen Skandal aufzuklären. - Ja, das macht ja auch Sinn. Allerdings nur dann, wenn es einen Skandal gibt. Es gibt aber keinen Skandal, um das noch einmal deutlich zu sagen. Dann erwecken Sie hier wider besseres Wissen den Eindruck, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Das ist nicht der Fall. Die Verwaltungspraxis in Niedersachsen hat sich auch für alle weiteren Fälle geändert. Nehmen Sie das zur Kenntnis! Ich werde das so lange wiederholen, bis es Ihnen endlich in die Rübe reingeht. Meine Güte! Schlussendlich sagen Sie dann: Hier wird vertuscht, wir müssen das alles aufklären, wir brauchen Infos, und der Ministerpräsident mauert. - Und dann sagen wir: Okay, wir machen es. Es kann heute losgehen. - Dann sagen Sie: Nee, das geht uns zu schnell. Herzlichen Glückwunsch, liebe CDU.

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Ulf Thiele CDU

Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Frau Beckmann, immerhin war die Rede, die Sie hier gehalten haben, länger als die Diskussion, die wir im Ausschuss geführt haben. Das ist ja schon mal was! Uns zu unterstellen, dass wir einen solchen Entschließungsantrag hier in einer nach wie vor sehr schwierigen Situation für viele Landwirte, für viele Unternehmen und für viele andere durch dieses Weihnachtshochwasser Geschädigte einbringen, um Effekthascherei, um Symbolpolitik zu betreiben, halte ich, gelinde gesagt, für eine Frechheit vor dem Hintergrund, dass nicht ganz wenigen ein Schaden entstanden ist. Es gibt insbesondere bei den Landwirten, aber auch bei Unternehmen in den Hochwassergebieten und auch bei Privaten erhebliche Schadenslagen, weil das Wasser eben nicht hinter dem Deich geblieben ist, sondern sowohl Wasser vor dem Deich stand als auch die Grundwasserspiegel dafür gesorgt haben, dass es zu erheblichen Schäden gekommen ist. Es erschließt sich uns einfach nicht, warum Sie das Instrument, das Ihre frühere Regierung und unsere frühere Regierung standardmäßig in solchen Fällen angewandt haben, um eine weitere Hilfestellung zu leisten, nämlich die steuerlichen Maßnahmen, nicht scharfschalten, sondern sich von vornherein verweigern und nicht mal eine Diskussion im Ausschuss zugelassen haben, die inhaltlicher Natur war. Uns erschließt sich auch nicht, dass das Finanzministerium die Frechheit besessen hat, nicht einmal mit dem Bund zu prüfen, ob diese Möglichkeit überhaupt gegeben ist, sondern von vornherein Arbeitsverweigerung betrieben und ausgeschlossen hat, dass es dieses Hilfsinstrument gibt. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen.

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Klaus Wichmann AfD

Der 13-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus - nur ein Beitrag zu wehrhafter Demokratie?

Lassen Sie mich zu Beginn auf eine zum Thema passende Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks eingehen. Mehr als 100 Rechtsextreme seien bei der Bundestagsfraktion der AfD beschäftigt, so die Überschrift. Im Artikel liest man dann aber, wenn ein MdB aus Sachsen Mitarbeiter aus seinem Landesverband einstellt, dann sind das laut Bayerischem Rundfunk Rechtsextremisten. Dutzende Ihrer angeblichen 100 haben diesen Hintergrund aus Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt. Das ist Hetze! Das ist keine Berichterstattung mehr, Herr Siebels, das ist keine Berichterstattung. Das ist Mumpitz! Der Vorname dieses Artikels lautet „Mumpitz“, und der Nachname dieses Artikels lautet „Hetze“. 25 Mitarbeiter seien mal Mitglieder der Jungen Alternative gewesen oder seien das zum Teil immer noch. Wahnsinn! Wie viele Jusos beschäftigen Sie so, Herr Siebels? Wie viele Ihrer Jungen Grünen werden von der grünen Bundestagsfraktion beschäftigt, und wie viele davon bekennen sich zur Antifa und sind damit Verfassungsfeinde? Ich wundere mich, dass dieser Artikel nicht gleich unterschrieben ist mit „M. H.“ - Mumpitz Hetze. Das hat mit Journalismus gar nichts mehr zu tun. Hanns Joachim Friedrichs würde sich im Grabe umdrehen, Herr Siebels. Und jetzt zu Frau Faeser. Wenn Frau Faeser nicht gerade damit beschäftigt ist, Wahlen zu verlieren ‑ wie in Hessen ‑, dann widmet Sie sich als Bundesinnenministerin der Sicherheit unseres Landes. Nur: Tut Sie das wirklich? Sie hat jetzt einen 13-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus aufgelegt. Und ja, jede Bekämpfung von Extremismus ist erst einmal gut. Dennoch, Herr Siebels, fällt etwas auf. Denn einen solchen Plan gab es schon einmal, in 2019. Einen 9-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus. Und dann? Im Jahr 2020 wieder ein Plan gegen Rechtsextremismus, diesmal sogar mit 89 Punkten. Finanzierung: 1 Milliarde Euro. - Nein, Frau Kollegin, ich lasse keine Zwischenfragen zu. Herr Wichmann, die Sitzungsleitung obliegt mir. Lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Hanisch zu? Nein, Frau Präsidentin, ich lasse keine Zwischenfragen zu. Dann können Sie fortfahren. Danke schön, Frau Präsidentin. Dann 2022 ein 10-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus, bereits durch Frau Faeser. Und jetzt noch mal ein 13-Punkte-Plan in 2024. Da drängt sich doch eine Frage auf: Was haben Sie eigentlich in 2019, 2020 und 2022 und all die vielen anderen Male eigentlich falsch gemacht, dass in 2024 wieder ein solches Maßnahmenpaket nötig ist? Wie lang ist eigentlich die Halbwertszeit Ihrer Programme, wenn Sie alle ein bis zwei Jahre ein neues Programm in dieser Richtung auflegen müssen? Oder geht es Ihnen am Ende doch eher darum, immer und immer wieder dieselbe Geschichte zu erzählen? Herr Wichmann, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Hillberg zu? Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu, Frau Präsidentin. Danke schön. Fahren Sie fort! Denn wo bleiben eigentlich Ihre milliardenschweren Programme gegen den Linksextremismus? Wo bleiben Ihre milliardenschweren Programme, Herr Siebels, gegen den Islamismus? Nichts - keine Programme, keine Milliarden! Herr Siebels, 17 Ermordete und 100 Verletzte alleine in Deutschland, alleine bis 2023, alleine durch Islamisten; 456 Tote in Europa alleine von 2004 bis 2013, Tausende von Verletzten durch Islamisten. Beim Linksextremismus ‑ nur ein Beispiel ‑ verursachte ein Anschlag Hunderte von Millionen Schaden - Stichwort „Tesla“. Sie wissen das doch genauso gut wie ich: Es gibt keinen guten Extremismus. Extremismus ist immer schlecht. Er will unsere Lebensgrundlagen zerstören, und zwar egal, ob er von rechts kommt, von links kommt oder islamisch ist. Nur passiert bei Ihnen jetzt ‑ das merke ich gerade schon wieder ‑ doch Folgendes: Weil Sie von Ihrem Fetisch, die Demokratie sei nur von rechts bedroht, ja partout nicht lassen können ‑ jetzt hören Sie zu, Herr Siebels! ‑, werden Sie die Abwehrkräfte der Demokratie immer weiter und weiter auf diesen Bereich fokussieren. Und da Sie die Kräfte nicht beliebig vergrößern können, geht das zulasten der anderen Bereiche, nämlich des Linksextremismus und des Islamismus. Sie schaffen damit eine eklatante Sicherheitslücke. Frau Faeser ist spätestens jetzt ein Sicherheitsrisiko mit Ministerialgehalt. Es nährt sich der Verdacht, dass es Ihnen noch nicht einmal wirklich um den Kampf gegen eine Art des Extremismus geht, sondern dass es Ihnen wahrscheinlich mindestens genauso wichtig ist, Ihrem einzigen Narrativ, dem Kampf gegen rechts, noch eine Schlagzeile und noch eine Schlagzeile hinzuzufügen. Und natürlich ‑ wir hören es doch heute wieder ‑ geht es Ihnen dabei auch um die Verhetzung der AfD; denn Sie unterstellen längst jeder Art von Andersdenken Rechtsextremismus. Sie kleben auf alles, was nicht bei drei auf dem Baum ist, das Etikett „rechtsextrem“ drauf. Sie zeigen damit immer und immer wieder nur eines: Sie sind nicht bereit, andere Meinungen auszuhalten. Wenn Sie nicht zweimal die Woche gegen die AfD hetzen, Herr Siebels, dann wird wahrscheinlich Ihr Parteibuch unruhig. Wahrscheinlich meldet es sich bei Ihnen in der Hosentasche mit einem Vibrationsalarm wie ein Handy: Brrt, brrt! Nicht vergessen, zweimal hetzen! Brrt, brrt! Die Demokratie ist Ihnen dabei völlig egal. Die Meinungsfreiheit ist Ihnen vollkommen wurscht. Die Meinungsvielfalt ist Ihnen ja sowieso ein Dorn im Auge. Einen Moment, bitte, Herr Wichmann! Sie sind nicht der Hüter der Demokratie. Sie verwandeln dieses Land selbst in ein immer unfreieres Land. Wenn Sie mir das nicht glauben, dann lesen Sie mal die New York Times. Darin steht genau dasselbe. Wenn Sie so weitermachen, dann sind wir bald ein autokratisches Land von links. Ja, auch der Rechtsextremismus ist eine Gefahr für unser Land. Aber die größte Gefahr für unser Land ist zurzeit unsere eigene Regierung. Vielen Dank.

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Stephan Christ GRÜNE

Technologieoffen in die Zukunft - es braucht das Aus vom Verbrenner-Aus!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nötig, dass ich noch einmal darauf hinweise: Wir können nicht länger „Jurassic Parc“ betreiben. Wir haben nicht länger die Möglichkeit, fossile Energien aus erdgeschichtlichen Zeiten in rauen Mengen aus dem Boden zu holen und gedankenlos zu verheizen. Unsere Energieversorgung muss sich, nein, wird sich ändern. Da, meine Damen und Herren, liegt eben das entscheidende Problem. Ein Verbrenner produziert ‑ das ist schon angeklungen ‑ viel heiße Luft und relativ wenig Bewegung, egal ob mit Diesel oder mit Benzin angetrieben. Wenn E‑Fuels erst synthetisch hergestellt werden, wird das Ganze noch schlimmer. Und darüber, wie wir unsere ohnehin ambitionierten Ausbaupläne für die Erneuerbaren noch ambitionierter gestalten werden, haben wir da noch gar nicht gesprochen. Das ist nicht Ideologie, meine Damen und Herren, das ist Physik. Es ist richtig: Wir brauchen Verbrennungsmotoren und werden sie auch noch eine ganze Weile weiterbetreiben, die dann perspektivisch alternative Kraftstoffe tanken - aber eben nur dort, wo es nicht anders geht. Flugverkehr, Schiffsverkehr und Landwirtschaft sind Beispiele. Aber wir brauchen sie perspektivisch nicht mehr in Pkws, und nur für die gilt die Regelung der Europäischen Union. Meine Damen und Herren, Sand, eine ganze Menge Sand streuen Sie in die Augen der Bevölkerung. Sie suggerieren mit Ihrem Antrag, liebe CDU, die breite Masse der Autos könne mit alternativen Kraftstoffen betankt werden. Aber Verbrenner sind und bleiben ineffizient, wie gerade gesagt. Die Erzeugung alternativer Kraftstoffe verschlingt zu viel Energie und auch Geld. Wer soll sich das bitte in der Breite der Gesellschaft leisten? Sie fordern u. a. auch, die entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur aufzubauen. Aber alles parallel? Wären die dafür nötigen Milliarden nicht an anderer Stelle sehr viel sinnvoller eingesetzt? Besser eingesetzt wären sie z. B. für eine zielgerichtete Förderung derjenigen, die diese Unterstützung benötigen, also für eine Demokratisierung der E‑Mobilität. Wer für 60.000, 70.000 oder 80.000 Euro ein Auto kauft, braucht diese Förderung nicht zwingend. Wer aber ein günstiges E‑Auto kaufen möchte, findet im Moment keins. Da müssen die Hersteller ran. Hier ist Unterstützung sinnvoll. Für eine Antriebswende in dem Tempo, das wir anschlagen müssen, meine Damen und Herren, müssen wir uns auf die beste Option konzentrieren. Beim motorisierten Individualverkehr ist dies das E‑Auto. Für eine Verkehrswende hingegen ist noch deutlich mehr nötig. Das alles wissen Sie. Sie haben Ihre Zeit hier für einen Ihrer Schlager im EU‑Wahlkampf genutzt. Damit sind Sie Ursula von der Leyen und ihrem European Green Deal massiv in den Rücken gefallen. Aber für solche Manöver ist das Thema doch viel zu wichtig. Das werden wir in den Ausschussberatungen deutlich machen. Aktuell noch ein Hinweis: Hören Sie doch auf VW, hören Sie auf Oliver Blume! Er sagte just diese Woche: „Als Ergebnis wünsche ich mir eine Klarheit und ein Ende dieser Diskussion. Jetzt sollte man auch bei dieser Entscheidung bleiben.“ Vielen Dank.

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Gerald Heere

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Herr Minister, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage, die ich ganz am Ende meines ursprünglichen Redetextes hatte, dass wir zusätzliche Investitionsbedarfe über die genannten Herausforderungen hinaus haben, führt natürlich dazu, dass sich die Landesregierung intensiv auch mit weiteren Instrumenten beschäftigt, unter anderem Infrastrukturinvestitionsgesellschaften. Daran arbeiten wir konzeptionell. Diese werden selbstverständlich im Einklang mit den Regelungen der Schuldenbremse ausgestaltet. Vielen Dank.

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Thomas Uhlen CDU

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus den Wortbeiträgen der Regierungsfraktionen ist deutlich geworden, dass insbesondere die Grüne-Fraktion die Zielgruppe der wohlsituierten Luxuskonsumenten im Blick hat und offensichtlich vorhat, sich im Zuge der Legalisierung dieser Klientel stark zu widmen. Und, meine Damen und Herren, es ist ebenso mehr als deutlich geworden, dass in der SPD-Fraktion der Unterschied zwischen Legalisierung und Entkriminalisierung weiterhin nicht klar ist. Der Gesundheitsminister hat zu Beginn seiner Rede sehr häufig den Begriff der Entkriminalisierung benutzt. Dann hat er eine Differenzierung zur Teillegalisierung vorgenommen. Daraus schließe ich, Herr Minister ‑ und das entspricht auch unsere Wahrnehmung dessen, was Sie öffentlich erklärt haben ‑, dass Sie einer Legalisierung ablehnend gegenüberstehen. Dafür danke ich Ihnen sehr herzlich. Herr Kollege Uhlen, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage, der Kollegin Schendel. Wollen Sie dem entsprechen? Sehr gerne! Bitte schön!

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Dr. Andreas Philippi

Integration von zugewanderten Fach- und Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt nachhaltig und regional fokussiert stärken

Herr Uhlen, ich glaube, wir sind viel näher aneinander dran, als Sie das gerade dargestellt haben. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden rot-grünen Entschließungsantrag unterstützen Sie die Bestrebungen der Landesregierung, die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte ‑ speziell natürlich von geflüchteten Menschen ‑ in unserer Gesellschaft. Ich bin fest davon überzeugt, dass Integration am besten über den Arbeitsmarkt funktioniert. Wer Einkommen erzielt, wer durch seine Arbeit Kontakte knüpft und unsere Sprache lernt, der findet sich schneller zurecht in unserem Land. Hürden auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit wegzuräumen und Unterstützung anzubieten, ist daher gut für all diejenigen, die zu uns kommen, die hier bei uns leben und arbeiten möchten. Mit unseren Start-Guides-Projekten konnten wir in den letzten Jahren schon tausendfach Geflüchtete und Betriebe zu Praktika, Ausbildungen und Beschäftigungsverhältnissen zusammenführen. In den kommenden Jahren müssen wir mit weiterer Fluchtmigration rechnen. Damit wird auch der besondere Unterstützungsbedarf für die betriebliche Integration Geflüchteter absehbar weiter bestehen bleiben. Ihrer ersten Bitte in dem vorliegenden Entschließungsantrag ‑ das haben wir gehört ‑ sind wir deshalb bereits nachgekommen: Wir setzen die Start-Guides-Förderung um weitere zwei Jahre bis Ende 2025 fort. Zugleich sollen sich unsere Start-Guides-Projekte zukünftig vermehrt auch um Fach- und Arbeitskräfte aus Drittstaaten kümmern, die über das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das jetzt schrittweise in Kraft tritt, zu uns ins Land kommen. Unser Leitbild ist ein Niedersachsen als zuwanderungsfreundliches, offenes Land. Fach- und Arbeitskräfte aus aller Welt mit ihren Familien sollen spüren, dass sie hier bei uns willkommen sind, in unserer Gesellschaft und in unseren Betrieben. Unser Ziel ist es deshalb, niedersachsenweit „Welcome Center“ zu etablieren. Sie sollen im regionalen Umfeld unsere Betriebe für die Möglichkeit der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland in verschiedenen Formaten sensibilisieren und unterstützen. Gleichzeitig sollen sie internationalen Fachkräften bei Bedarf beratend zur Seite stehen, indem sie Unterstützung für Behördengänge, die Wohnraumsuche oder beim Familiennachzug anbieten. Sie sollen auch dazu beitragen, Niedersachsen als attraktiven Arbeits- und Lebensraum international bekannter zu machen und sich für eine offene Willkommenskultur in den niedersächsischen Regionen einsetzen. Dieser Entschließungsantrag weist auch hierfür den richtigen Weg. Wir haben im Januar einen Förderaufruf gestartet. Wir wollen ein möglichst flächendeckendes und auf die regionalen Bedarfe zugeschnittenes Angebot an „Welcome Centern“ in Niedersachsen etablieren. Damit wäre der Anfang gemacht. Ich wünsche mir auch weiterhin Ihre Unterstützung für diese für uns und unsere Gesellschaft so wichtigen Themen der Zuwanderung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf!

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Sophie Ramdor CDU

Einsamkeit und soziale Isolation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkennen und Lösungskonzepte sowie Präventionskonzepte erarbeiten!

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Jürgen Pastewsky AfD

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

der Abgeordnete Jürgen Pastewsky zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort. Vielen Dank. Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Inwiefern wollen Sie landeseigene Gesellschaften, wie zum Beispiel die neue Landeswohnungsgesellschaft, nutzen, um die Schuldenbremse zu umgehen?

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Jessica Miriam Schülke AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Werte Kollegin Hillberg, darüber müssen wir uns im Klaren sein: Die Gleichberechtigung ist längst erreicht. Bei Ihrer Gleichstellung geht es um eine künstliche Verlängerung alter Zöpfe und letztendlich um lukrative Posten für Ihre links-grüne Blase, also um reine Klientelpolitik. Vielen Dank.

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Dr. h. c. Björn Thümler CDU

Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Weihnachtszeit ist eigentlich die besinnlichste Zeit im Jahr. Aber 2023 wurde sie für viele Menschen zu einer Zeit der Angst, der Ungewissheit und der Verzweiflung. Von heute auf morgen mussten Menschen um ihre Existenz bangen. Das Hochwasser des vergangenen Dezembers war für alle Betroffenen alles andere als ein schöner Weihnachtstraum. Und heute ist dieser Albtraum immer noch präsent. Aber ist es wirklich so? Ist er noch präsent? Oder ist er nicht schon lange wieder untergegangen unter der Vielzahl sonstiger Probleme, mit denen wir uns herumschlagen oder ‑ärgern ‑ wir haben es gerade gehört ‑? Ja, es ist eben nicht mehr präsent, so wie es präsent sein müsste. Das Hochwasser traf alle: Unternehmen, Landwirte, Familien, alte Menschen genauso wie junge. Es verschonte niemanden. Betroffene stehen vor großen Ausgaben für die Rettung und den Wiederaufbau ihrer Existenzen. Sie müssen viel Zeit, Energie und Arbeit in diesen Wiederaufbau stecken, müssen hoffen, dass Versicherungen rechtzeitig auszahlen und dass das Geld reicht - zumindest für die Beseitigung der größten Schäden. Immer wieder haben wir von Regionen gehört, in denen das Weihnachtshochwasser 2023/2024 das schlimmste Binnenhochwasser seit mehr als 50 Jahren gewesen sein soll. Zwei Generationen von Niedersachsen haben also in einigen Landesteilen ein solches Binnenhochwasser nie erlebt. Auch deshalb ist es vermutlich kein Wunder, dass nicht jeder Schaden, der entstanden ist, auch versichert war. Für einige Regionen unseres Landes gilt: Nicht jeder dieser Schäden konnte überhaupt versichert werden. Dass in dieser großen Not geholfen werden muss, hat die Landesregierung erkannt - auch diesmal nicht sofort, und auch diesmal ist sie nicht selbst darauf gekommen, sondern sie musste dem Vorbild der CDU-Fraktion folgen und einen Nachtragshaushalt im laufenden Jahr hier einbringen, den wir in der regulären Plenarwoche im Februar beschließen konnten. Völlige Verweigerung, meine Damen und Herren, dagegen in dem Bereich, über den wir uns heute unterhalten! Haben Bund und Land den Menschen nach den Hochwasserereignissen von 2013 und 2017 noch mit einer Vielzahl steuerlicher Erleichterungen den Rücken freigehalten, sieht das Land es heute nicht einmal ein, mit dem Bund über einen vergleichbaren Katastrophenerlass überhaupt zu reden. Das Finanzministerium hat schlicht und ergreifend mitgeteilt: Gespräche dazu gab es keine. Ihnen kann es doch nicht egal sein, ob die Menschen ihre Voranmeldungen und Jahreserklärungen über abgesoffenen Kellern ausfüllen! Ihnen kann es doch nicht egal sein, ob die Bürger das Geld, das das Finanzamt für Vorauszahlungen verlangt, dringender für den Wiederaufbau bräuchten! Und Ihnen kann doch auch nicht egal sein, dass jeder einzelne Betroffene bei allen existenziellen Sorgen, um die er sich jetzt nötiger kümmern müsste, in individuellen Verhandlungen mit seinem Finanzamt klären muss, ob es ihm zumindest ein wenig entgegenkommt! Und das vor dem Hintergrund, meine Damen und Herren, dass Herr Siebels gestern noch gesagt hat, dass wir doch endlich Inhalte einbringen sollen und dass wir doch Themen setzen sollten, mit denen man sich hier mal beschäftigen sollte. Die Beschäftigung ‑ ich komme gleich noch mal darauf ‑ im Haushaltsausschuss hat aus Sicht der Mehrheitsfraktionen genau zwei Minuten gedauert. Mehr war ihnen dieses Thema nicht wert. Hätten Sie nicht zu irgendeiner politischen Herausforderung in den letzten anderthalb Jahren so etwas wie Ehrgeiz oder Engagement gezeigt, müsste man Ihnen wohl Arroganz vorwerfen. So sind Sie aber wahrscheinlich nur desinteressiert und haben eine besonders ausgeprägte Antriebsschwäche, wenn das Finanzministerium windelweich und auf ganz kleinem Karo formale Hindernisse für einen Katastrophenerlass andeutet. Ganz sicher wollten Sie jedenfalls nicht schon wieder diejenigen sein, die erst in die Gänge kommen, nachdem die CDU sie dazu aufgefordert hat. Bei den Hochwassern 2013 und 2017 haben Bund und Land eine Reihe von Entlastungen zugestanden, damit das Besteuerungsverfahren die Not nicht unnötig vergrößert. Nichts anderes haben wir auch für das Weihnachtshochwasser gefordert. Die allermeisten dieser Erleichterungen hätten überhaupt nichts gekostet. Bei anderen ‑ wie dem Vorziehen von Abschreibungen ‑ wären Steuerzahlungen lediglich in das Folgejahr verschoben worden. Doch was machen die Landesregierung und das zuständige Finanzministerium? - Nichts! Denn sie sehen keinen Handlungsbedarf. In Niedersachsen sei kein Katastrophenfall, sondern nur ein außergewöhnliches Ereignis ausgerufen worden ‑ eine Vorstufe zum Katastrophenfall wohlgemerkt, die man allein aus administrativen Gründen und nicht zur Beschreibung eines Schadensumfangs in das Katastrophenschutzgesetz aufgenommen hatte. Wie ein Winkeladvokat ziehen Sie daraus den Schluss, steuerliche Erleichterungen seien nicht notwendig, die Finanzämter könnten innerhalb ihrer Spielräume individuell auf Betroffene eingehen. Meine Damen und Herren, weil der Finanzminister sich nicht kümmern mag, sollen also Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des mittleren und des gehobenen Dienstes die Verantwortung dafür übernehmen, ob im Einzelfall vom Standard abgewichen werden kann. Dies sind rund 60 Veranlagungsfinanzämter in Niedersachsen, die das dann einheitlich sehen müssten. Wir können wohl annehmen, dass genau das nicht passieren wird und dass das großzügig geschehen wird ebenso wenig, sind doch die Finanzämter grundsätzlich angewiesen, sich nicht als Kreditgeber missbrauchen zu lassen. Wie viele moralinsaure Reden haben wir in den letzten Monaten gehört? Wie oft war hier von Anstand, Verantwortung, Solidarität und Zusammenhalt die Rede? Jetzt ist es wieder vergessen. Es gibt andere Themen, die wichtiger zu sein scheinen, als jetzt hier mit Tatkraft und Verlässlichkeit diesen Menschen, die betroffen sind, tatsächlich zu helfen. Verbales Schulterzucken und der Hinweis auf die Sachbearbeiter in Finanzämtern und Versicherungen ‑ das ist zu wenig, meine sehr geehrten Damen und Herren, einmal mehr viel zu wenig. Und: Die Ablehnung unseres Antrags ‑ ich sagte es schon ‑ haben wir erwartet. Was wir nicht erwartet haben, ist, dass der Weg dieser Ablehnung eben kein Weg war, weil „Weg“ schon eine Übertreibung für das Thema wäre. Der Begriff suggeriert nämlich einen gewissen zeitlichen Verlauf. Den gab es aber nicht. Der Antrag wurde von Rot-Grün in derselben Sitzung des Haushaltsausschusses, in der er eingebracht wurde, abgelehnt. Die Ausführungen der regierungstragenden Fraktionen haben zusammengezogen ungefähr zwei Minuten gedauert. Warum hätte man noch mehr sagen sollen, wenn Ihnen das Anliegen und diejenigen, um die es geht, eigentlich egal sind? Mit der heutigen Ablehnung unseres Antrages verhöhnen Sie alle diejenigen, die noch Monate nach dieser Katastrophe die Schäden des Weihnachtshochwassers nicht beseitigt haben und nebenbei fleißig Unterlagen für die Finanzverwaltung ausfüllen. Und Sie nehmen dieses Parlament nicht ernst, wenn Sie einfache, kostenlose Hilfsmaßnahmen ohne Diskussion verweigern, nur weil Sie selbst nicht darauf gekommen sind. Das, meine Damen und Herren, lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Ziel eines Katastrophenerlasses ist es ja, eine schnelle Reaktion der Steuerverwaltung zu ermöglichen. Es soll allen Steuerpflichtigen, die von Katastrophen betroffen sind, schnell und unbürokratisch geholfen werden. Ich kann Ihnen sagen: Das geschieht bereits durch unseren schnellen Nachtragshaushalt, und dafür hat es auch keinen Entschließungsantrag der CDU benötigt. Rein formal geht ein Katastrophenfall von einer sehr großen Zahl Betroffener aus und verhindert vor allem eine Überlastung der Finanzämter, damit schnelle Hilfe gewährleistet werden kann. Es mag sich jetzt ein wenig merkwürdig anhören, aber wir hatten mit dem Weihnachtshochwasser noch großes Glück. Denn dank des pausenlosen und fantastischen Einsatzes unserer Rettungskräfte, unserer starken Blaulichtfamilie, aber auch dank des Managements durch Landesregierung, Kommunen und Verwaltung wurde schnell reagiert, Schlimmeres verhindert und wurden Hilfen in großem Umfang zur Verfügung gestellt. Dann ist es folgerichtig, dass nach Prüfung durch das Finanzministerium auch kein Katastrophenerlass erlassen wurde. So konnte ein zu befürchtendes beihilferechtliches Risiko vermieden werden. Die Finanzämter bekamen sofort die Anweisung, die Betroffenen zu unterstützen: durch verschiedene steuerliche Maßnahmen, durch Stundungen. Wir helfen und unterstützen schnell und unkompliziert, und das ist doch wichtig in solch einer Situation. Jetzt haben wir die Situation, dass die CDU zu den beschlossenen Billigkeitsleistungen noch weitere Steuererleichterungen gewähren will. Na klar, das kann ich sogar verstehen, gerade aus Oppositionssicht; denn Sie wollen den betroffenen Menschen da draußen helfen. Da haben wir auch denselben Fokus. Doch letztendlich geht es Ihnen doch leider vor allem nur um politische Symbolik. Die eingegangene Zahl der bisherigen Anträge ist mit 15 eher gering. Angesichts des entschlossenen Handelns der Landesregierung bei der Bereitstellung unmittelbarer Katastrophenhilfe ‑ eben über den Nachtragshaushalt ‑ sehe ich keinen Grund für Ihren Antrag. Wir sind froh, dass aus dem sogenannten Weihnachtshochwasser kein landesweiter Katastrophenfall geworden ist, auch wenn das Ausmaß sehr groß war. Die Landesregierung hat zügig reagiert und schon im ersten Plenum im Jahr 2024 mit dem Parlament 111 Millionen Euro bereitgestellt, um allen Betroffenen unkompliziert in der Not zu helfen. Wie machen wir das? - Mit 20 Millionen Euro für eine schnelle Hilfe für geschädigte Privatpersonen, Unternehmen und Landwirtschaft und mit 20 Millionen Euro für die Erstattung von Ersatzkosten der beteiligten Hilfskräfte. Wir haben auch etwas für die Vorsorge für das nächste Hochwasser getan: 65 Millionen Euro werden für die Reparatur von Infrastruktur und die Stärkung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes aufgewendet. Weitere 6 Millionen Euro stellen wir Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie für Ersatzbeschaffungen zur Verfügung. Das alles ist starkes Regierungshandeln, meine Damen und Herren, und ich bin froh, dass wir alle gemeinsam diese Situation meistern. Vielen Dank, Frau Beckmann. Auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention

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Karin Logemann SPD

Stärkung der maritimen Wirtschaft in Niedersachsen durch nachhaltiges Recycling

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Schiffbau hat in unseren norddeutschen Küstenländern Tradition. Schiffe gehören zur Nordseeküste, sie gehören zu uns wie das Fischbrötchen, die Leuchttürme und die steife Brise. Schiffe bauen - das können wir. Die vielen Werften in Niedersachsen, ganz besonders auch in meinem Landkreis Wesermarsch ‑ dem schönsten in Niedersachsen übrigens ‑ zeugen von einer langen Tradition und noch mehr von international anerkanntem Know-how. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist immer zu schön, wenn man vorher weiß, was man auslöst. Wir wollen nachhaltiger mit unserer Umwelt umgehen, wir wollen Ressourcen schonen. Das ist gut so. Dazu gehört für mich auch der zweite Blick auf scheinbar wertlos Gewordenes. Da, wo es irgend geht, müssen wir Abfall als wertvollen Rohstoff verstehen und generieren, so auch beim Abwracken von Schiffen. Das muss unter Umweltschutzaspekten und entsprechenden Sicherheitsvorgaben und vor allen Dingen mit dem besonderen Schutz für die Menschen, die daran arbeiten, geschehen. Das ist doch wohl klar. Eine Vielzahl der beim Abwracken eines Schiffes anfallenden Produkte ist recycelbar, und sie können die Kreislaufwirtschaft stärken. Das Maritime Cluster Norddeutschland beschäftigt sich schon eine ganze Weile mit dem Thema, forscht dazu und lädt auch zu ganz interessanten Symposien ein, so auch Ende letztes Jahres. In der Stahlindustrie wächst das Interesse an grünem bzw. recycelten Stahlschrott. Einer Analyse des Leibniz-Zentrums für Marine Tropenforschung Forschung in Bremen zufolge werden ab 2023 jährlich weltweit mehr als 20 Millionen Tonnen Stahlschrott aus dem Abbruch von Fracht- und Passagierschiffen auf den Markt kommen. Eine unglaubliche Zahl! Bisher wurden die meisten Schiffe aus Kostengründen vor allem in Südasien abgewrackt. Dabei spielen beispielsweise Löhne und die Kosten für die umweltverträgliche Entsorgung eine Rolle. In Südasien bekommen die Reeder ‑ das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen ‑ 450 bis 500 Dollar pro Tonne Schiffgewicht. In Europa dagegen sind es 100 bis 150 Dollar, erläuterte der Moderator des MCN-Symposiums Henning Gramann, der zu den führenden Fachleuten für Schiffsrecycling gehört. Schiffe, die unter europäischer Flagge fahren, dürfen zwar eigentlich nur von EU-zertifizierten Betrieben abgewrackt werden, offenbar werden aber ‑ wie es leider sooft der Fall ist ‑ Lücken gefunden, um diese Vorgabe zu umgehen. Zum Beispiel wurde davon berichtet, dass das Umflaggen solcher Schiffe gang und gäbe sei. Die Zustände, unter denen die Schiffe in Südasien abgewrackt werden, wären nach europäischen Standards natürlich nicht haltbar: keine Schutzausrüstung für die Arbeitnehmer*innen, kein Sicherheitstraining für den Umgang mit giftigen Abfallstoffen, keine fachgerechte Entsorgung vor Ort. Die Schiffe werden mit hoher Fahrt auf den Strand gefahren ‑ sogenanntes Beaching, Sie alle kennen das ‑ und vor Ort von den Arbeitern per Hand zerlegt. Über Kilometer reihen sich die alten Schiffe am Strand, schreibt die Wirtschaftswoche in einem Artikel. Wir alle kennen diese Bilder. Illegale Kinderarbeit soll es auf ähnlichen Schiffsfriedhöfen zum Beispiel in Bangladesch laut einem Bericht der NGO Shipbreaking Platform von 2008 angeblich nicht mehr geben. Die Nichtregierungsorganisation weist aber auf ihrer Internetseite daraufhin, dass 13 % der Arbeiter dort noch immer unter 18 Jahren sind. Damit das nicht auffällt, würden die Jugendlichen vor allem in den Nachtschichten arbeiten, denn nachts finden keine Kontrollen statt. - Das ist unglaublich. Das Umdenken in der Stahlindustrie kann ein Chancenmotor für das Abwracken in Europa werden. Erste Schritte in diese Richtung gibt es bereits, so hat zum Beispiel das Unternehmen Leviathan den Nachhaltigkeitspreis MCN Cup 2021 gewonnen. Dieses Start-up wird der erste emissionsarme Schiffsrecyclingbetrieb der Welt. Schiffe bis 140 m Länge sollen am Standort in Stralsund abgewrackt werden können, wenn alle Genehmigungen vorliegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Markt ist da. Wir müssen reagieren. Wir haben das Know-how hier in Niedersachsen, und das wollen wir nutzen. Wir stellen jetzt die Weichen dafür. Für diese Stärkung der maritimen Wirtschaft müssen natürlich noch einige Fragen geklärt und Hausaufgaben gemacht werden. Deswegen bitten wir die Landesregierung, zu prüfen, ob ein zusätzliches Genehmigungsverfahren für bestehende Werftareale, die bereits Genehmigungen für Schiffsreparaturanlagen besitzen, nachteilig für die Umsetzung der Anforderungen und Ziele der Honkong International Convention ist. Sollte das so sein, dann benötigen wir vereinfachte und schnelle Verfahren für solche Genehmigungen. - Kurz zur Erläuterung: Die Honkong-Konvention ist eine Vereinbarung zur weltweiten Verbesserung von umweltfreundlichem Recycling von Schiffen und der Arbeitsbedingungen in den Abwrackwerften. Die Förderung des Schiffsrecyclings wird im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ausdrücklich als Ziel benannt. Entsprechend möchten wir natürlich den Bund auffordern, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die ein nachhaltiges maritimes Recycling und die daraus resultierende Wertschöpfung in Deutschland und somit natürlich auch in Niedersachsen fördern. Auch der niedersächsische Koalitionsvertrag legt besonderen Wert auf Recycling in allen Bereichen. Wir wollen unternehmensnahe Forschung und die Entwicklung neuer umweltfreundlicher Recyclingmethoden für Schiffe fördern und stärken, und wir wollen einen wettbewerbsfähigen Recyclingsektor aufbauen. Warten Sie einmal einen Moment, Frau Logemann! Wir halten die Uhr jetzt an. - Manche verstehen immer noch nicht, was die Glocke bedeutet. - Herr Wichmann! - Es ist der letzte Tagesordnungspunkt, aber ich finde, es ist auch ein interessanter Tagesordnungspunkt. Wir können da eine Menge lernen, darum bitte ich der Fairness halber doch noch einmal um Ruhe. Frau Logemann, Sie haben das Wort! Frau Präsidentin, ganz herzlichen Tag. Es ist vor allen Dingen ein Tagesordnungspunkt, der wirklich zu einem Chancenmotor für Niedersachsen werden kann. Deswegen wäre es schon wichtig, dass man zuhört. Ab Mitte nächstes Jahres tritt die Honkong-Konvention in Kraft. Dafür müssen wir Norddeutschland fit machen, und genau das wollen wir mit diesem Antrag. Herzlichen Dank für eure Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, Frau Logemann. - Die nächste Wortmeldung kommt aus der

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Sebastian Penno SPD

Niedersachsens Wälder zukunftssicher umbauen - klimaresilienten Waldumbau gestalten

Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Niedersachsens Wälder zukunftssicher umbauen - klimaresilienten Waldumbau gestalten“ lautet der Titel des Antrags von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den wir in den neun Monaten seit seiner Einbringung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz intensiv beraten haben. Es gab eine Unterrichtung, eine mündliche Anhörung und zahlreiche weitere Fachgespräche mit Organisationen und Verbänden, mit denen wir uns intensiv ausgetauscht haben. Dass die Zukunft unseres Waldes für großes Interesse sorgt, ist keine Überraschung. Immerhin umfasst der niedersächsische Wald etwa ein Viertel unseres schönen Bundeslandes. Wir haben uns von den Niedersächsischen Landesforsten, der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt, vom Waldbesitzerverband, vom Bund Deutscher Forstleute, von der niedersächsischen Landwirtschaftskammer, von Holz verarbeitenden Unternehmen und Naturschutzverbänden informieren lassen und Gespräche geführt. Diese Informationen, Anmerkungen und Anregungen haben wir in unseren geänderten Antrag einfließen lassen, um so Niedersachsens Wälder zukunftssicher umzubauen. In insgesamt 21 verschiedenen Punkten gehen wir darauf ein, wie ein klimaresilienter Waldumbau gestaltet werden kann. Im Übrigen ist das die gleiche Anzahl an Punkten, die der große Waldantrag der letzten Wahlperiode im Jahr 2020 umfasst hat. Interessant ist, hierbei vielleicht noch zu erwähnen, dass 2020 neben dem Antrag der damaligen Regierungsfraktionen von SPD und CDU auch noch jeweils ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP vorlag. Spannend, dass heute allerdings nur ein Antrag von Rot-Grün vorliegt, liebe Opposition. Unser Antrag zeugt von großer fachlicher Tiefe. Das ist uns auch in der Anhörung einhellig bestätigt worden. Mit unserem Antrag nehmen wir alle drängenden Fragen zur Zukunft des niedersächsischen Waldes auf. Wir gehen auf die weitere Nutzung von geschädigten Flächen ein, wir äußern uns zu belasteten Gebieten im Wald, wir bringen so Naturschutz, Wiederaufforstung und den Ausbau erneuerbarer Energien in Einklang. Wir wollen eine Holzbauoffensive für Niedersachsen starten und dafür die Vorgaben für das Bauen mit Holz erleichtern. Wir wollen eine Standortkartierung inklusive einer Standortwasserbilanz für ausgewählte Waldflächen zur Verfügung stellen, um den erforderlichen Waldumbau und die Waldentwicklung mit einer standortgemäßen Baumartenwahl aus überwiegend heimischen Laubbaumarten zu ermöglichen, und wir wollen unser erfolgreiches Programm LÖWE+ fortsetzen. Wir wollen unseren niedersächsischen Wald klimaresilient machen. Dabei ist die einzelbetriebliche forstfachliche Beratung ein wichtiger Punkt. Wichtig ist aber auch, dass wir uns klar dazu bekennen, dass die derzeitige Organisationsstruktur unserer Forstämter beibehalten wird. Um unseren niedersächsischen Wald klimaresilient zu machen, braucht es alle Akteurinnen und Akteure. So reicht es natürlich nicht aus, nur unsere Landesforsten zu betrachten. Vielmehr müssen auch Bundes‑, Kommunal‑ und Privatwald in den Blick genommen werden. Deshalb wollen wir zum einen prüfen, ob durch finanzielle Anrechenbarkeit der CO2-Bindungspotenziale Anreize zum Waldumbau und zur Waldentwicklung geschaffen werden können, und zum anderen, wie ein an Natur und Klima angepasstes Waldmanagement der Forstwirtschaft stärker honoriert werden kann. Auch die ausreichende Versorgung mit gebietseigenem Saat- und Pflanzgut klimatoleranter, vorwiegend heimischer Baumarten gilt es an dieser Stelle zu nennen. Schon in unserem rot-grünen Koalitionsvertrag von 2022 haben wir uns dazu geäußert, dass wir zur Erreichung der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt im Landeswald und auf Bundeswaldflächen Naturwald in ausreichendem Maße zulassen und auch Pilotflächen im Landeswald für eine Bewirtschaftung nach den FSC-Standards unterstützen wollen. An dieser Stelle sei auch betont, dass für uns die Arbeitssicherheit und die Berücksichtigung etwaiger Auswirkungen auf Arbeitsverfahren und Arbeitstechnik in unseren niedersächsischen Wäldern zentrale Anliegen sind. Das gilt im Übrigen auch im Hinblick auf unsere Waldbrandschutzkonzepte und die Waldbrandprävention. Kommen wir nun noch zu den Punkten, die Sie, liebe CDU, im Ausschuss schon angesprochen und die Ihnen heute wohl den Grund Ihrer Ablehnung liefern sollen. Das ist zum einen Punkt 14 unseres Antrags, die stärkere Berücksichtigung von Vegetations- und Verbissgutachten als Grundlage bei Fragestellungen zu Waldumbau und Abschussplänen und die stärkere Fokussierung der Abschussplanerfüllung - etwas, das Sie übrigens so auch in unserem rot-grünen Koalitionsvertrag auf Seite 46 nachlesen können. Ich empfehle, da einmal einen Blick hineinzuwerfen. Wenn Sie es getan hätten, hätten Sie auch auf der Seite 45 lesen können, dass wir uns klar zum Grundsatz „Wild und Wald“ bekennen. Alles andere entbehrt jeglicher Grundlage. Auch zum Einsatz von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln finden Sie auf der Seite 46 eine Aussage, die sich in unserem Antrag widerspiegelt. Lesen bildet nicht nur, lesen hilft auch! Aber auch das eine oder andere Mal zuhören hilft. Dann hätten Sie in der mündlichen Anhörung im Ausschuss am 20. September gehört, dass die Frage danach, wo Wasser benötigt wird und wo es zu viel ist, eine Standortfrage ist und es deshalb richtig ist, Möglichkeiten zu prüfen, um die Entwässerung von Wäldern mit Gräben zu beenden, nämlich da, wo Wasser gehalten werden soll. Ich sage Ihnen an dieser Stelle ganz klar, dass von Ihnen verbreitete Befürchtungen, dass Rot-Grün immer nur mehr Bürokratie aufbauen und alles verbieten wollen würde, wohl nur Ihr halbherziger Versuch ist, zu überspielen, dass Sie selbst keine eigenen inhaltlichen Ansätze haben, die Sie uns beispielsweise heute mit einem eigenen Antrag präsentieren könnten. 2020 hat mein Vorgänger als waldpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Heinz Hausmann, seine Rede wie folgt geschlossen ‑ ich darf zitieren ‑: „Unser Antrag ist sehr gut. Wir haben ihn gemeinsam mit den Fachverbänden und Organisationen bei der Anhörung noch einmal ergänzt. Er ist der bessere Antrag. Darum kann ich nur dafür werben, dass Sie ihm alle zustimmen. Die anderen Anträge lehnen wir ab, weil wir uns immer für das Bessere entscheiden.“ Wenn uns heute nur der rot-grüne Antrag vorliegt und kein weiterer, dann muss ich wohl schlussfolgern, dass die Opposition des Jahres 2024 unseren Antrag so gut findet, dass sie es nicht einmal gewagt hat, ‑ Jetzt Ihr letzter Satz! - eigene Wald-Anträge zu stellen. Ich kann daher nur um Zustimmung zu unserem Antrag werben. Vielen Dank.

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Antonia Hillberg SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen hier über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, also des NHG, konkret über die Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts, wie es bereits die Kollegin Lutz klar dargelegt hat. Wir haben in den letzten Monaten bereits mehrfach darüber gesprochen, dass es Antisemitismus in diesem Land gibt - Antisemitismus, der aus verschiedenen Richtungen kommt: von rechts, von links, aus dem bürgerlichen Milieu oder auch den islamistischen Antisemitismus. Nun ist es eben leider so, dass antisemitistische Gesinnungen nicht vor den Toren deutscher Hochschulen haltmachen. Da müssen wir uns auch ehrlich machen. Den Antisemitismus gab es bereits vor dem 7. Oktober. Allerdings hat der schreckliche Terrorangriff der Hamas weltweit und auch in Niedersachsen bis heute unzählige antisemitische Aussagen, Übergriffe und Straftaten nach sich gezogen. Das hat heute auch die Kollegin Schneider noch einmal eindrücklich dargestellt. Jüdische Studierende äußern, dass sie sich an deutschen Hochschulen nicht sicher fühlen. Meine Damen und Herren, ein Teil von „Nie wieder“ bedeutet auch, dass es unduldbar ist, dass sich jüdische Studierende aufgrund ihrer jüdischen Identität an deutschen Hochschulen nicht sicher fühlen. Dem müssen wir entschieden entgegentreten. Das ist auch der Grund, aus dem unser Wissenschaftsminister Falko Mohrs Mitte Februar proaktiv im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur über dieses Thema, also zur Rechtslage an niedersächsischen Hochschulen bezüglich von Exmatrikulation nach der Verwirklichung von Straftatbeständen, unterrichtet hat. Und lassen Sie mich es so sagen: Ich mag auch erst anderthalb Jahre in diesem Landtag sitzen, aber eine Unterrichtung, in der zeitgleich direkt eine Gesetzesänderung vorgestellt wird, habe ich bis jetzt nicht als üblich erlebt. In der Unterrichtung hat der Minister dann deutlich gemacht, dass er und sein Haus eine Änderung des NHG anvisieren, die sich um das Thema ‑ Achtung! ‑ ordnungsrechtliche Möglichkeiten an Hochschulen zur Abwehr antisemitischer Fälle drehen soll. Das zeigt: Für die Niedersächsische Landesregierung hat Antisemitismus keinen Platz in unserer Gesellschaft und erst recht nicht an niedersächsischen Hochschulen. Von daher, liebe CDU-Fraktion, kann ich nur meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass Sie Ihre Arbeitsaufträge nun scheinbar auch bei der rot-grünen Landesregierung abholen. - Ich würde sagen, Sie hören mir noch bis zum Ende zu. Danke schön! Nun ist es aber so ‑ das wurde auch schon angerissen ‑, dass im Bereich der Hochschulen verschiedene Grundrechte in die Diskussion mit einfließen, wenn es um eine Änderung geht. Das ist ein durchaus sensibler Bereich. Wir hatten schon spannende Grundrechtsdiskussionen heute Morgen, und keine Sorge: Wir machen hier jetzt einfach weiter. Wir gucken uns nämlich die verschiedenen Grundrechte an. Da ist zum einen die Berufsfreiheit. Sie ist in Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes geregelt. Da heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“ Das Recht, den Beruf und die Ausbildungsstätte zu wählen, scheint hier uneingeschränkt zu sein. Dann kommt auch noch die Wissenschaftsfreiheit dazu. Wer sich dafür interessiert, wo das steht: Das ist Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes. Da heißt es: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Jetzt scheint es für diejenigen, die noch bis hierhin zugehört haben und nie das Vergnügen hatten, in einer Grundrechtsvorlesung zu sitzen, so zu sein, dass die genannten Grundrechte scheinbar uneingeschränkt oder uneinschränkbar seien. - Na ja, nicht ganz, hier kommt dann nämlich die praktische Konkordanz ins Spiel. Das bedeutet nämlich, dass sich diese sogenannten schrankenlosen Grundrechte, also Grundrechte, die, wie gerade vorgelesen, nicht schon im Grundgesetz eingeschränkt sind, nur durch eine Kollision mit anderen Grundrechten eingeschränkt werden können. Innerhalb dieser Kollision der Grundrechte muss dann ein Ausgleich zwischen den Grundrechten gefunden werden, und zwar im Wege der Abwägung. Dann kommt dabei irgendwann noch die Verhältnismäßigkeit ins Spiel, wenn es um die Eingriffe geht. Machen wir weiter: Für eine Kollision mit diesen oben genannten Grundrechten ‑ auch relevant vor dem Hintergrund antisemitischer Straftaten an Hochschulen ‑ kommt hier dann zum Beispiel das Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 in Betracht. Natürlich ist in diesem Kontext auch immer noch einmal der Artikel 1 unseres Grundgesetzes zu nennen. In Absatz 1 heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Keine Sorge, ich komme gleich zum Schluss. Zum Abschluss dieses Grundrechtsexkurses möchte ich noch einmal auf die Meinungsfreiheit eingehen. Das lohnt sich in diesem Hause auch immer. In Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern ...“ Und Achtung, jetzt wird es noch einmal ganz spannend. Das wird nämlich in Artikel 5 Abs. 2 ergänzt. „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Meine Damen und Herren, vielen Dank schon mal zwischendrin für die Aufmerksamkeit. Aber, wie schon angekündigt und gerade vor dem Hintergrund dieser grundrechtlichen Ausführungen, freue ich mich nun wirklich auf die Änderung des NHG und bin gespannt auf die kommenden Diskussionen im Ausschuss. Denn es ist die gemeinsame Aufgabe der Demokratinnen und Demokraten in diesem Hause, dafür zu sorgen, dass unsere Hochschulen ein sicherer Raum frei von diskriminierendem Hass sind. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Swantje Schendel GRÜNE

Einsamkeit und soziale Isolation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkennen und Lösungskonzepte sowie Präventionskonzepte erarbeiten!

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Stephan Bothe AfD

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Es besteht eine Restredezeit von 49 Sekunden. Eine Minute. Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte hier ein paar Dinge klarstellen. Wenn man etwas gegen eine illegale Schlepperei über das Mittelmeer sagt, wenn man einen Antrag dazu auf den Weg bringt, hat das etwas mit Recht und Gesetz zu tun und nicht mit Menschenfeindlichkeit. Das weisen wir erst einmal zurück. Zweitens. Seenotrettung ‑ ja, Herr Bajus, wir sind ja auch Küstenregion ‑ heißt, jemanden aus der Seenot herauszuholen und ihn zum nächsten sicheren Hafen zu bringen. Das ist Seenotrettung. Aber jemanden vor der afrikanischen Küste aufzulesen und dann über Hunderte Kilometer nach Lampedusa oder Sizilien zu bringen, ist die Förderung einer illegalen Migration. Aus diesem Grund hat die italienische Regierung Beschwerde bei der Bundesregierung eingelegt. Deswegen: Seenotrettung ja, selbstverständlich. Schlepperei nein!

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Christian Meyer

Niedersachsens Energiepotenzial effizient nutzen - die Herausforderungen von Energie, Industrie und Fläche lösen

vom Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz vor. Herr Meyer, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat verfolgt Niedersachsen das Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden. Wir sind, wenn ich mir das anschaue, auf einem sehr guten Weg. Wir haben es letztes Jahr zum ersten Mal in der Landesgeschichte überhaupt geschafft, mehr erneuerbare Energie zu erzeugen, als wir überhaupt verbraucht haben. Das heißt, wir konnten einen Überschuss in andere Länder geben. Liebe AfD, ihr könnt ‑ „Liebe“ nehme ich zurück ‑ noch so viel von Blackouts, Zappelstrom usw. reden. Ich weiß nicht, wo Sie es hatten, aber es gab keinen Blackout, es gab keinen Zappelstrom, und es gab auch keinen Atomstrom in Niedersachsen, weil wir ihn gar nicht in den Netzen haben. Wenn Sie gerade Ihr Licht hier haben, dann müssen Sie sich auf unsere erneuerbaren Energien und unser System verlassen. Wenn Sie lieber im Dunkeln fossil sitzen wollen, dann muss es leider in anderen Ländern sein. Aber wir setzen auf eine Zukunft der Erneuerbaren, die günstig ist. Wir haben dafür eben auch den Turbo geschaltet. Frau Kollegin Kämmerling, Sie beklagen das Tempo beim Netzausbau. Ich kann es Ihnen nicht ersparen: Über den SuedLink haben wir hier lange diskutiert. 2014 gab es ein Gesetz ‑ 16 Jahre Merkel ‑, nach dem SuedLink 2021 fertig sein sollte. Was war? - Nichts. Letztes Jahr haben Bund und Land endlich angefangen, den SuedLink zu bauen. Jetzt ist er in der Genehmigung, und er wird jetzt endlich gebaut. Er hätte schon längst fertig sein können. Das Gleiche haben wir bei der großen Stromtrasse A‑Nord gemacht. Sie sollte zwei Atomkraftwerke im Süden ersetzen. Sie verläuft von Emden ins Ruhrgebiet. Letztes Jahr haben Olaf Lies, Robert Habeck und ich den Spatenstich gemacht. Der Baubeginn ist um ein Jahr vorgezogen worden. Wir haben einen vorzeitigen Baubeginn veranlasst, damit wir schneller erneuerbaren Strom ins Ruhrgebiet bringen und damit Klimaziele erfüllen; denn damit können dort nicht Atom‑, sondern jetzt Kohle- und Gaskraftwerke früher vom Netz gehen. Wir zünden also den Turbo beim Netzausbau. Zur integrierten Planung: Natürlich können Sie uns jetzt vorwerfen, dass wir schon vieles machen. Ja, toll! Wir werden aber dank des Parlaments die einzelnen Planungen noch stärker verzahnen. Mit den vielen Netzen haben Sie ja recht. Damit bin ich beim Thema Wasserstoff. 40 % des grünen Wasserstoffs, der in Deutschland hergestellt werden soll, wird nach den vorliegenden Zahlen in Niedersachsen hergestellt werden. Wir werden weitere Offshoreanbindungen herstellen. Wir werden dieses und nächstes Jahr noch einmal 2 GW Kapazität ans Netz bringen. Das alles ist in Planung. Damit erfüllen wir Klimaziele und bleiben ein Erneuerbaren-Überschussproduzent. Dafür brauchen wir Flächen, denn die Energie wird für die Ansiedlung von Industrie bestimmend sein. Zur Wasserstoffindustrie haben wir eine Studie erarbeitet. Und wohin geht die Wasserstoffindustrie? - Natürlich an die Küste, weil dort der Offshorewindstrom günstig zur Verfügung steht. Und wohin geht die Industrie, für die günstiger Strom wichtig ist? In Schleswig-Holstein ist gerade eine Batteriefabrik angesiedelt worden, weil dort der Erneuerbarenanteil so hoch ist. Dieses Unternehmen geht nicht nach Bayern, wo man auf Gas‑ oder auf teure Atomkraftwerke setzt oder sich auf irgendetwas anderes verlässt, sondern es geht in den Norden. Deshalb brauchen wir eine Landesplanung, die Flächen für die Energieinfrastruktur bereitstellt, aber auch das Windenergiebeschleunigungsgesetz und das gemeinsame Handeln mit den Kommunen. All das muss in eine gemeinsame Planung integriert werden. Dazu befinden wir uns in guten Gesprächen mit vielen Unternehmen und mit den Kommunen. In der Taskforce Energiewende, die das Parlament dankenswerterweise eingerichtet hat, arbeiten wir genau daran, für jede einzelne Stromtrasse zu prüfen: Wo ist das? Wo ist was sinnvoll? Wo ist der Konverter? Wo kann am besten auch gleich die Solarfabrik daneben entstehen, um den erneuerbaren Strom zu nutzen? Von daher danke ich dem Parlament für diese Unterstützung, damit wir unser Energiepotenzial gemeinsam ‑ ressortübergreifend, mit den Kommunen und der Wirtschaft ‑ weiterentwickeln. Dann sind wir gut. Und dann gibt es weiterhin solche schönen Schlagzeilen wie heute in der Nordwest-Zeitung ‑ Gratulation an Oldenburg ‑: Nicht eine Stadt in Bayern, sondern „Oldenburg ist Deutschlands Solar-Hauptstadt“. Oldenburg und nicht eine süddeutsche Stadt hat die meisten Solaranlagen pro Einwohner in der ganzen Republik. Platz eins in der Bundesliga, wenn man so will! Das ist eine Leistung der Bürgerinnen und Bürger und der Stadt, die die Anlagen auf ihre Dächer gebaut haben. Herzlichen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen

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Falko Mohrs

Hochschulentwicklungsvertrag

Fortschritt für unsere Gesellschaft zu organisieren, wie die Hochschulen es schaffen, in der Breite unseres Landes, in der gesamten Fläche Fachkräfte auszubilden, die wir an allen Stellen dringend benötigen. Sie sind ein Ort für Diskurs, für Weiterentwicklung und damit überlebenswichtig für unsere Demokratie. Deswegen ist es aber auch so wichtig, dass unsere Hochschulen Planungssicherheit und Autonomie auch im Sinne des Grundgesetzes haben, das dieses Jahr 75 Jahre alt wird und Planungssicherheit garantiert. Die Freiheit ist im Grundgesetz fest verankert, auch wenn es offensichtlich manche auch in diesem Haus damit etwas problematisch halten. An dieser Stelle geht es um Planungssicherheit für die Hochschulen in einem ganz wesentlichen Punkt, nämlich in der Frage, wie sich eigentlich Personalmehrkosten aus Tarifabschlüssen auf die Arbeit der Hochschulen auswirken und wie wir damit umgehen. Dieser Hochschulentwicklungsvertrag gibt für die nächsten Jahre ‑ wir haben es gehört: bis weit in die nächste Legislaturperiode hinein ‑ Sicherheit für die Hochschulen, damit die Mehrkosten beim Personal nicht zu einer Einschränkung der inhaltlichen und qualitativ wichtigen Arbeit der Hochschulen führen. Das ist ein wichtiges Signal für die Planungssicherheit, meine Damen und Herren. Herr Hillmer, ich möchte Ihnen gerne etwas ans Herz legen, wenn Sie sagen, es gibt da ja gar keine Verlässlichkeit, der Landtag wäre am Ende nicht befasst. Vielleicht eine kleine Lesehilfe an der Stelle: Schlagen Sie Artikel 17 „Inkraftreten“ auf! Dort steht: Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung und Zustimmung des Niedersächsischen Landtages in Kraft. Ich verstehe nicht, was Sie an dieser Stelle nicht gelesen oder inhaltlich vielleicht nicht verstanden haben. Es wird einen Beschluss dieses Landtages geben. Das ist die Voraussetzung, damit dieser Vertrag genau in dieser Verlässlichkeit, in dieser Stabilität in Kraft tritt. Das steht dort darin. Das müssen Sie anerkennen, meine Damen und Herren. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir mäßigen uns jetzt mal wieder ein bisschen. Der Herr Minister hat das Wort und unsere Aufmerksamkeit. Das gilt auch für die Vizepräsident*innen Janssen-Kucz und Nacke. Vielen herzlichen Dank. - Ich freue mich immer über die Leidenschaft für die Hochschulen hier im Hause. Ich teile sie. Insofern ist auch die lebhafte Debatte schön. Meine Damen und Herren, es ist ja wichtig, dass wir hier an dieser Stelle ‑ das ist ja ein wesentlicher Kern von Wissenschaft ‑ am Ende Fakten sprechen lassen. Die stehen hier drin. Insofern, glaube ich, ist das eindeutig. Das Weitere ‑ es ist angesprochen worden ‑, was wir mit diesem Hochschulentwicklungsvertrag tun, ist, die Weichen zu stellen, Fahrtentscheidungen für die Autonomie, das heißt für die Eigenständigkeit der Hochschulen festzulegen. Wenn hier so vieles kritisiert wird, frage ich mich, warum in den letzten Jahren der Hochschulentwicklungsvertrag unter meinem Vorgänger, der ja aus Ihrer Fraktion kommt, nur fortgeschrieben und eben nicht komplett neu aufgesetzt worden ist. Das wäre ja die Chance gewesen, all diese Dinge, die Sie ansprechen, zu verankern. Insofern hatten wir die Kraft, das neu aufzusetzen und mit der Autonomie der Hochschulen tatsächlich ernst zu machen. Es wird in Zukunft so sein, dass die Gestaltung der Studiengänge in der Verantwortung der Hochschulen liegt. Das ist wichtig, um gerade auch die Geschwindigkeit in der Anpassung bei den Studiengängen zu verankern. Das ist etwas, was in Zeiten von auch aufgrund der Demografie sinkenden Studierendenzahlen dringend notwendig ist, damit wir in Niedersachsen hoffentlich gegen den Trend bei Studierenden gewinnen. Es ist beispielsweise bei der Berufung von Professorinnen und Professoren so, dass wir bisher sowohl in der Frage der Ausschreibung als auch am Ende in der Frage der Berufung immer noch Parallelprozesse bei uns im Ministerium hatten. Das ist nicht effizient. Nachdem die Hochschulen all das qualitätsgesichert in ihren eigenen Strukturen schon abgebildet haben, braucht es keine weitere Struktur. Auch das ist ein Thema, das wir in die Hochschulen verlagern werden im Sinne der Autonomie, im Sinne der Bürokratiereduzierung und damit im Sinne der Schlagkräftigkeit unserer Wissenschaft in Niedersachsen. Wir werden bei der Frage des Bauens mehr Kompetenz, mehr Verantwortung an die Hochschulen übertragen, indem wir auch Detailübertragungen von Bauherreneigenschaften verankern. Wir werden uns in der Frage von Geschlechtergerechtigkeit auf die Absprachen mit den Hochschulen verlassen können, weil wir verantwortungsvolle und verlässliche Partner haben. Das ist notwendig. Das mag hier manche noch nicht überzeugt haben, aber ich mache das einmal deutlich: Wir sind bei der Anzahl der Professorinnen an den niedersächsischen Hochschulen gerade bei unter 30 %. Das ist besser als der Bundesdurchschnitt, aber 30 % sind mit Sicherheit nicht das, was wir uns als Parität vorstellen. Das ist eine Verbesserung in den letzten 20 Jahren um rund 15 Prozentpunkte. Wir haben geschafft, es zu verdoppeln. Das zeigt aber auch, dass das Engagement der Hochschulen notwendig ist, dass das Engagement des Landes notwendig ist. Ich darf darauf verweisen, dass die niedersächsischen Hochschulen bei der letzten Runde des Professorinnenprogramms mit allen ihren Anträgen erfolgreich gewesen sind und damit Bundesförderung einwerben und wir als Land das kofinanzieren. Dieser Hochschulentwicklungsvertrag ist ein Meilenstein in der weiteren Ausgestaltung. Ich bin sehr froh und dankbar, dass wir ihn gestern unterschreiben konnten. Es war ein sehr partnerschaftlicher Prozess mit den Hochschulen und den anderen Ministerien. Vielen Dank dafür! Es ist notwendig, Danke zu sagen, gerade auch an die Landeshochschulkonferenz, stellvertretend an Frau Professorin Menzel-Riedl, aber auch Frau Knackstedt als Leiterin der Geschäftsstelle möchte ich erwähnen. Vielen Dank an mein Haus, das sich sehr intensiv darum bemüht hat, um hier in einem partnerschaftlichen Prozess ein tolles Ergebnis zu bekommen. Es ist wichtig für die Hochschulen.

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Djenabou Diallo-Hartmann GRÜNE

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen! Die AfD-Fraktion hat im letzten November-Plenum diesen Antrag hier eingebracht. Ich bin damals sowohl faktenbasiert als auch persönlich ‑ wie der Kollege Kurku eben auch noch einmal erläutert hat ‑ auf diesen Antrag eingegangen. Ich glaube, dass sich die Kolleg*innen aus den demokratischen Fraktionen mehr als darüber freuen würden, wenn ich hier nicht erneut argumentativ auf diesen menschenunwürdigen Antrag der Fraktion der AfD eingehe. Daher bitte ich schon einmal im Voraus, Herr Präsident, um Entschuldigung für meine Ausdruckweise, falls das, was ich gleich sagen werde, nicht parlamentarisch sein sollte. Wie es der Kollege Watermann sagen würde: Diesen Antrag der AfD-Fraktion beerdigen wir. Vielen Dank.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Bitte schön, Frau Beckmann! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Guten Morgen, meine Damen und Herren! „Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?“ Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 15. November 2023 den zweiten Nachtragshaushalt 2021 des Bundes für nichtig erklärt. Infolgedessen mussten 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen eingespart werden, die für Klimaschutzmaßnahmen und Zukunftsinvestitionen eingeplant waren. Um die Schuldenbremse im Haushaltsjahr 2024 einzuhalten, einigte sich die Bundesregierung auf eine Reihe von Sparmaßnahmen. Aber nicht nur auf Bundesebene, auch in zahlreichen Bundesländern wurden entweder Sparmaßnahmen umgesetzt oder eine Notlage erklärt. Niedersachsen hat im letzten Jahr einen regulären Landeshaushalt aufgestellt – ohne Probleme, wie sie in anderen Bundesländern aufgetreten sind. Gleichwohl findet sich auf der Internetseite des Finanzministeriums der Hinweis, dass auch in Niedersachsen eine hohe implizite Verschuldung durch Investitions- und Sanierungsstau besteht. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte mit seinem Urteil die Haushaltspraxis des Bundes, nicht jedoch die Notwendigkeit von Investitionen in die Zukunft, in Infrastruktur, Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Wirtschaft, eine saubere Energieindustrie, Digitalisierung, Schulen und Kindergärten, bezahlbaren Wohnraum und Klimaschutz. Zu Letzterem fällte das Bundesverfassungsgericht am 24. März 2021 die Grundsatzentscheidung, in der sie die bis dato geltenden Regelungen des Klimaschutzgesetzes des Bundes in Teilen für nichtig erklärte. Vor diesem Hintergrund frage ich: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Schuldenbremse des Bundes und Niedersachsens in ihrer jetzigen Ausgestaltung mit Blick auf die Reaktionsfähigkeit des Staates angesichts multipler Krisen? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die unterschiedlichen Reformvorschläge für die Schuldenbremse? 3. Wie schätzt die Landesregierung die aktuellen Investitionsbedarfe ein?

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Christian Fühner CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

13 und dann 11 - nur damit das bei den Wortmeldezetteln, die hier abgegeben werden, gleich klar ist. Frau Kollegin Lange, ich will es gerne noch einmal erklären, damit Sie nachvollziehen können, warum ich diesen Punkt angesprochen habe. Sie schreiben in Ihrem eigenen Gesetzesentwurf, dass es Hinweise von den kommunalen Spitzenverbänden gibt, die Sie aufgreifen, indem Sie diese Frist verlängern. Das ist so weit korrekt. Diese Hinweise entstammen einem Gespräch der Kultusministerin mit den kommunalen Spitzenverbänden, in dem festgelegt worden ist, dass man die Prioritäten einmal bündeln und sie reihenweise abarbeiten sollte. Punkt zwei der Prioritäten der kommunalen Spitzenverbände bei dem Thema Schulen sind die Schwerpunktschulen. Und jetzt zu der Begründung, warum die kommunalen Spitzenverbände Sie darauf hingewiesen haben, dass es eine Gesetzesänderung geben soll. Das habe ich schnell herausgesucht. Ich möchte gerne aus einem NLT-Rundschreiben zitieren: Sowohl der Inklusionsunterricht als auch die Ausstattung der Schulen und die Abschaffung der Förderschulen bringen in der Praxis Probleme mit sich, die bei der Einführung der inklusiven Schule in dieser Tragweite nur bedingt vorherzusehen waren. Auf nichts anderes habe ich hingewiesen. Alles aus Gesprächen mit der Ministerin, die Begründung, warum man hier auch Fristen verlängern kann. Und ein Punkt ist, dass die Abschaffung der Förderschulen hier eben auch als Ansatzpunkt genommen worden ist. Wenn Sie das gelesen hätten, dann hätten Sie diese Kurzintervention nicht benötigt.

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Volker Meyer CDU

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Volker Meyer eingebracht. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe die Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU ein: „Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?“ Die Meldungen über Pflegeheime und ‑dienste, die den Betrieb einstellen, sowie von Pflegebedürftigen, die keine adäquate Versorgung finden, häufen sich. Zunehmend sind, Berichten zufolge, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sowie Tagespflegen von Schließungen betroffen, welche die Beschäftigten und die Pflegebedürftigen zum Teil kurzfristig treffen. Der Berichterstattung folgend, müssen pflegebedürftige Menschen oft lange auf einen Pflegeplatz warten. Pflegekräfte arbeiten unter hohem Druck, pflegende Angehörige sind finanziell und sozialversicherungsrechtlich schlecht abgesichert und erhalten zu wenig Unterstützung und Entlastung. Die größten Probleme stellen die mangelnde Refinanzierung von Kostensteigerungen sowie fehlendes Fachpersonal vor dem Hintergrund der weiterhin verpflichtenden Fachkraftquote von ungefähr 50 % dar. Wird diese nicht erfüllt, können Betten nicht belegt werden und kann die Einrichtung nicht kostendeckend arbeiten, da bei der Berechnung der Refinanzierungskosten immer eine Belegungsquote von mindestens 95 % vorausgesetzt wird. Eine nachhaltig angelegte Pflegereform ist aus Sicht von Experten daher weiterhin notwendig, um für die Unternehmen der Branche und ihre Beschäftigten sowie für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen dauerhaft eine hochwertige und bezahlbare Pflege zu sichern. Die von der CDU-Landtagsfraktion im Laufe der aktuellen Wahlperiode eingebrachten Initiativen, wie beispielsweise die Einführung einer einjährigen Pflegehelferausbildung, wurden bislang nicht umgesetzt. Zugleich resümieren Branchenexperten, dass die Konzertierte Aktion Pflege Niedersachsen bisher noch keine nennenswerten Ergebnisse vorlegen konnte. Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um sich für eine bundesweite Standardisierung der den Bereich Pflege betreffenden Gesetze einzusetzen? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen, um die in Niedersachsen bestehenden Möglichkeiten zur Refinanzierung gestiegener Personal‑, Sach‑ und Energiekosten zu verbessern? 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um der steigenden Preisentwicklung bei den Eigenanteilen für Pflegebedürftige entgegenzuwirken? Herzlichen Dank.

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Jonas Pohlmann CDU

Keine Geschäfte mit Putin - russischen Einfluss auf die Brennelementefertigung in Lingen abwenden

Menschen vor Ort. Deswegen auch beste Grüße an dieser Stelle an die Lingener! Denn ich weiß aus eigener Erfahrung: Das sind gute Leute. Danke.

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Wiard Siebels SPD

Einsetzung eines 25. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "Gehaltsaffäre in der Niedersächsischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Weil"

sind Sie sich ja nun auch wirklich offenkundig für nichts zu schade. Das muss man ja an der Stelle mal festhalten. Und das fängt damit an, dass Sie Zitate ‑ ich komme dazu gleich noch an einer anderen Stelle ‑ aus dem Zusammenhang reißen. Sie zitieren den Leiter der Staatskanzlei, Herrn Dr. Mielke, völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Ich zitiere mal den Satz, der vor Ihrem Zitat steht, dann bekommt das nämlich gleich eine ganz andere Nuance: „Zu Ihrer Frage nach der Rechtsgrundlage und ob man das überhaupt darf: In diesem konkreten Fall hat die Kollegin die Arbeit gemacht, die so bewertet ist, und eine Probezeit absolviert.“ Danach geht es mit „Insofern“ weiter. Das ist auch genau das, was hier in dem ganzen Verfahren passiert. Sie reden stur und stramm an der Sache vorbei und versuchen, hier ein Geschmäckle herbeizureden, das einfach nicht da ist. - Ja, das müssen Sie aushalten. Bezogen auf Ihre Vorwürfe, dass es sich bei der Büroleiterin um ein Mitglied der SPD handelt, kann ich Ihnen jetzt schon ankündigen, dass wir ergänzend zu dieser ganzen Thematik Kleine Anfragen an die Landesregierung stellen werden, um mal zu klären, wie die Beförderungspraxis in den schwarzen Häusern in der vergangenen Legislaturperiode eigentlich gewesen ist. Dann werden wir genau sehen, welche CDU-Mitglieder dort befördert worden sind und welche nicht. Wer im Glashaus sitzt, Herr Lechner, der sollte nicht mit Steinen werfen. Ich will versuchen, auch wenn das in dieser Debatte jedenfalls Ihnen erkennbar schwerfällt ‑ ‑ ‑ Herr Siebel, wir warten mal ein bisschen, bis bei der CDU-Fraktion Ruhe einkehrt. Beruhigen Sie sich mal! Sie müssen das jetzt ein bisschen aushalten. Herr Siebels, dafür werde ich schon sorgen, dass hier Ruhe ist. - Sie haben das Wort. Daran habe ich tatsächlich keinen Zweifel, Frau Präsidentin. Das will ich ganz ausdrücklich sagen. Im Kern geht es bei dem ganzen aufgeblasenen Popanz, den Sie hier aufbauen, um die Frage, ob die Bezahlung einer Stelle so erfolgt, wie es die Bewertung der Stelle darlegt. Und Sie selbst ‑ das haben Sie gerade in Ihrem Vortrag noch mal bekannt ‑ haben die Bewertung der Stelle ja offensichtlich überhaupt nicht in Zweifel gezogen. Sie haben sogar, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gerade noch mal bekräftigt, dass die Bewertung so ist, wie sie eben ist. Dann erschließt sich überhaupt nicht, warum eine Stelle, die so bewertet ist, nicht auch genauso vergütet werden sollte. Es erschließt sich überhaupt nicht. - Nun beruhigen Sie sich wieder! - Es erschließt sich erst recht dann nicht, wenn man die jetzt in Niedersachsen eingeführte Praxis ‑ es ist nämlich nur eine Änderung der Verwaltungspraxis; aber dazu komme ich gleich noch mal ‑ damit vergleicht, was im Bund und in anderen Ländern erfolgt, darunter Bundesländern wie Sachsen, wie Sachsen-Anhalt, wie Schleswig-Holstein und wie Bayern. Diese Länder sind, meine ich, jedenfalls nicht allesamt von der SPD regiert. Vielleicht gucken Sie da mal nach, vielleicht fragen Sie mal nach, vielleicht vergleichen Sie das mal, und vielleicht sortieren Sie dann all Ihre Vorwürfe in diesem Zusammenhang noch mal richtig ein. Auch die Verwaltungspraxis auf der bestehenden Rechtsgrundlage stellen Sie schlicht falsch dar. Diese Verwaltungspraxis hat sich geändert, und sie durfte sich ändern. Es handelt sich ausdrücklich eben nicht um eine Beförderung, auch wenn Sie das wahrheitswidrig gerade vorgetragen haben. Diese Praxis hat sich grundsätzlich und für alle weiteren Fälle geändert - und eben nicht, wie Sie den Eindruck zu erwecken suchen, für einen Einzelfall. So viel zu den Fakten, meine Damen und Herren! Und dann kommt der Vorwurf, dass das ja alles aufgeklärt werden müsse und untersucht werden müsse. Meine Damen und Herren, schon im Januar ‑ die Daten könnte ich Ihnen im Detail vortragen ‑ hat es eine Unterrichtung des zuständigen Fachausschusses gegeben. Es hat am 31. Januar ein Aktenvorlagebegehren gegeben. Die Akten sind schon seit Wochen vorgelegt. Sie haben schon alles auf dem Tisch. Am 6. Februar hat es eine zweite Unterrichtung des Fachausschusses für Haushalt und Finanzen gegeben. Ein Mitglied der CDU hat diese Unterrichtung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 6. Februar im Nachgang öffentlich mit den Worten kommentiert ‑ Zitat ‑, die Staatskanzlei befinde sich hier in einer unglücklichen Rolle. Dann kommt am 9. Februar die Befragung des Herrn Ministerpräsidenten hier im Plenum des Niedersächsischen Landtages, bei der es eigentlich um für ganz Niedersachsen relevante Themen gehen sollte. Diese MP-Fragestunde benutzt die CDU-Fraktion für dieses Thema. Das können Sie machen. Dort behauptet die PGF’in der CDU wiederum wahrheitswidrig, dass am 6. Februar im Haushaltsausschuss das MF gesagt habe, die Bezahlung sei rechtswidrig. Das kann man im Protokoll nachlesen. Ich könnte es Ihnen sogar vorlesen. Hier habe ich jetzt das Protokoll vom 6. Februar, aus dem Sie ja gerade auch verkürzt vorgetragen haben. An keiner einzigen Stelle befindet sich diese von Ihnen vorgetragene Aussage des MF, es handele sich in irgendeiner Weise um etwas Rechtswidriges. Sie tragen schlicht falsch vor, meine Damen und Herren. Deshalb sind all Ihre Ausführungen rechtlicher Art, in denen Sie unterstellen, es hätte eine konstitutive Rechtsänderung gebraucht, schlicht falsch und an der Sache vorbei, wenn man es vorsichtig ausdrücken will. Ich habe es gerade gesagt: Die Rechtsgrundlage hat sich nicht geändert. Es hat sich eine Verwaltungspraxis geändert - so, wie das in anderen Bundesländern in unserer Bundesrepublik Deutschland auch der Fall ist. Wie Sie es dann schaffen, vom 6. Februar ‑ unglückliche Rolle der Staatskanzlei ‑ bis zum 9. Februar zu einer erfundenen Rechtswidrigkeit zu kommen, bleibt Ihr Geheimnis. Sie machen nichts anderes, als Behauptungen über Behauptungen und Behauptungen hier in den Raum zu werfen, auch in Ihrem Wortbeitrag. Mit der Sache, meine Damen und Herren, hat das alles nichts mehr zu tun. Jetzt stellt man sich die Frage: Weshalb überhaupt dieser ganze Auftritt im Rahmen der MP-Fragestunde hier am 9. Februar? Denn die CDU-Fraktion hat vorher, am Morgen des 9. Februar, eine Fraktionssitzung abgehalten. Mal ganz ehrlich unter uns: Der MP hätte doch hier sagen können, was er will. Sie wollten diese Show. Und dann gehen Sie theatralisch nach vorne und erklären, jetzt werde es einen PUA geben, meine Damen und Herren. Was Sie machen, ist eine Skandalisierung der Landespolitik, und zwar aus einem einzigen einfachen Grund: Ihnen fehlen die Inhalte, und mit dem dünnen Kram, mit dem Sie um die Ecke biegen, dringen Sie öffentlich nicht durch. Man kann sich die drei vergangenen Untersuchungsausschüsse mal ein bisschen genauer angucken ‑ einer zum Thema Paschedag, einer zum Thema Salafismus, einer zum Thema Vergabe ‑: alles Unsinn; alles ohne Substanz; Rücktritte en masse gefordert; nichts belegt; komplett sinnlos. Aber verglichen mit dem, was Sie jetzt vorlegen, hatte das geradezu noch richtig Substanz. Da gab es wenigstens noch irgendeine Art von Akten, deren Vorlage man verlangen konnte. Jetzt liegt alles auf dem Tisch. Es gibt überhaupt nichts aufzuklären. Sie machen das alles nur, um hier eine Skandalisierung zu betreiben. Es gibt, anders als Sie es behaupten, überhaupt nichts aufzuklären. Es gibt klare Verantwortlichkeiten. Es gibt auch die Verantwortlichen, die dazu stehen. Keiner hat doch gesagt: „Das habe ich nicht gemacht; ich weiß gar nicht, wie das passiert ist“, sondern alle Verantwortlichen stehen dazu. Auch die Koalition steht dazu. Wir halten die Änderung dieser Verwaltungspraxis ganz eindeutig für richtig. Das will ich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich sagen. Herr Siebels, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Schepelmann zu? - Nein. Es gibt ein klar rechtmäßiges Verhalten. Ihre Rechtswidrigkeit ist erfunden. Es gibt eine Verwaltungspraxis, die sich mit der Linie anderer Länder deckt. Es gibt ein offenes, transparentes Verfahren mit Unterrichtungen, mit MP-Fragestunde, mit Aktenvorlage. Das alles ist längst vorgelegt. Meine Damen und Herren, es gibt gar nichts aufzuklären. Es liegt alles längst vor. Es gibt nichts zu untersuchen. Sie haben sich verrannt. Das alles tun Sie nur deshalb, weil Sie selbst politisch unter Druck stehen und die eigenen Reihen schließen müssen, weil Ihnen selbst Frau Connemann, die in Ostfriesland hinlänglich bekannt ist, noch auf den höheren Ebenen der CDU in die Quere kommt. Peinlich für die CDU, meine Damen und Herren! Alles, was bleibt, ist der Versuch einer Schmutzkampagne. Diese Schmutzkampagne wird aber scheitern. Das Verfahren ist offen. Es wird weiterhin offen und transparent alles auf den Tisch gelegt. Auch das, was sich möglicherweise auf irgendeiner Seite der Akte noch nicht findet, werden Sie bekommen. Um das deutlich zu machen, meine Damen und Herren, beantrage ich für meine Fraktion, dass wir die zweite Beratung heute direkt anschließen. Wir können heute direkt beschließen und den Untersuchungsausschuss auf den Weg bringen. Ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Grünen-Fraktion zur Änderung des Titels und zur Korrektur von ein paar kleineren formalen Fehlern, die im Antrag enthalten sind, liegt heute vor. Wir können sofort loslegen. Lassen Sie uns heute abstimmen. Und mein Vorschlag ist, dass wir heute in der Mittagspause den neuen Untersuchungsausschuss konstituieren, damit er seine Arbeit aufnehmen kann. Ihre Schmutzkampagne wird sich am Ende gegen Sie selbst wenden. Machen Sie bei der sofortigen Abstimmung mit, damit wir anfangen können! Vielen herzlichen Dank.

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Christian Meyer

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Vielen Dank, Herr Dannenberg. Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Christian Meyer. Bitte schön! Viele Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich vertrete die zuständige Agrarministerin Miriam Staudte, die sich auf der Agrarministerkonferenz in Erfurt gerade energisch für die Interessen der niedersächsischen Landwirtschaft einsetzt. Niedersachsen ist das wichtigste Agrarland in Deutschland, und das soll auch so bleiben. Jeder zehnte Arbeitsplatz in Niedersachsen hängt an der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Das ist dieser Landesregierung sehr bewusst, und danach handeln wir auch. Die landwirtschaftlichen Betriebe – das wissen wir – stehen vor großen Herausforderungen. Sie müssen einerseits eine ethisch vertretbare und ökologisch nachhaltige Produktionsweise sicherstellen, andererseits sind sie dem Preisdruck des Weltmarkts ausgesetzt. Diese notwendige Transformation der Landwirtschaft unterstützt die Landesregierung auf vielfältige Weise. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zur ersten Frage, ob die Landesregierung im Bundesrat für den voraussichtlich am 22. März 2024 abzustimmenden Bundeshaushalt stimmen wird, auch wenn dieser eine schrittweise Abschaffung der Agrardieselrückvergütung enthält: Zunächst einmal zeigt die Anfrage der AfD eine Unkenntnis über den Parlamentarismus und die Demokratie. Wenn sie sich informiert hätte, wüsste die AfD, dass der Bundeshaushalt 2024 den Bundesrat bereits am 23. Februar 2024 passiert hat. Ein Einspruch – so geht das bei Haushalten – hat es auch von Unionsseite nicht gegeben. Am 22. März 2024 steht nun das Haushaltsbegleitgesetz auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die Landesregierung wird wie immer ihr Stimmverhalten für die Bundesratssitzung in einem geordneten Verfahren vorher erörtern und festlegen. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass der Bauernverband inzwischen nach Kompromisslösungen sucht und in guten Gesprächen mit den Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen ist. Das begrüßen wir sehr. Auch die CDU hat ja in den letzten Tagen endlich angekündigt, ihre Blockade des Wachstumschancengesetzes aufzugeben und keine Bedingungen mehr zum Agrardiesel zu stellen. Meine Damen und Herren, ich darf betonen, dass Niedersachsen als erstes – und meines Wissens auch als einziges – Bundesland unter Führung von Ministerpräsident Stephan Weil und Agrarministerin Miriam Staudte den Schulterschluss mit den landwirtschaftlichen Verbänden gesucht und sich frühzeitig gegen die geplanten Einschnitte der Bundesregierung ausgesprochen hat. In der am 4. Januar 2024 gemeinsam von den Verbänden – und zwar allen landwirtschaftlichen Verbänden –, Stephan Weil und Ministerin Staudte unterzeichneten Erklärung wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die von der Bundesregierung im Dezember 2023 vorgelegten Sparvorschläge eine inakzeptable und überdurchschnittliche Belastung der Berufsgruppe der Landwirte darstellen. Und dieser, ich nenne das mal „niedersächsische Weg“, bei dem miteinander geredet und gehandelt wird, war auch von einem Erfolg gekrönt, der maßgeblich Niedersachsen zu verdanken ist. Denn Sie wissen: Die Bundesregierung ist im Januar bereits von wesentlichen Teilen der Kürzungspläne abgerückt. Die Kfz-Steuerbefreiung bleibt vollständig erhalten und die Agrardieselvergünstigung soll nicht mehr sofort, sondern in drei Stufen auslaufen. Das reicht uns noch nicht. Auch die Regierungsfraktionen sprechen sich mit ihrem Entschließungsantrag „Agrarsektor in Niedersachsen stärken: für eine auskömmliche und zukunftsfähige Landwirtschaft in bäuerliche Hand!“ für eine längere Übergangsfrist beim Abbau der Agrardieselrückvergütung aus, auch um diese Zeit für die Weiterentwicklung klimaneutraler, umweltschonender Alternativen zu nutzen. Am Wichtigsten ist uns aber, dass auch auf Bundesebene die grundlegenden Fragen und Herausforderungen zur Zukunft der Landwirtschaft einvernehmlich gelöst werden, so wie auch Landwirtschafts-, Tierschutz- und Umweltverbände aus meiner Sicht vorbildlich in der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission Landwirtschaft einen gemeinsamen Konsens geschafft haben. Es wäre gut, wenn sie in Berlin auch vom niedersächsischen Weg des Konsenses zwischen Umwelt und Landwirtschaft lernen würden. Zu Frage 2, zu den Wölfen. Es war ein Erfolg dieser Landesregierung, dass nach jahrelangem Stillstand endlich bei EU und Bund eine Bewegung zur erleichterten Entnahme problematischer Wölfe erfolgt ist. Sowohl die EU – die hat uns das schriftlich bestätigt – als auch der Bund haben im Zusammenhang mit dem einstimmigen Beschluss der Umweltministerkonferenz vom 1. Dezember 2023 das neue Schnellabschussverfahren bestätigt und auch bestätigt, dass es dafür keiner Rechtsänderung auf EU- und Bundesebene bedarf. Damit gilt sie und wird umgesetzt. Wie mehrfach berichtet, braucht die neue Schnellentnahme von problematischen Wölfen – 21 Tage um eine betroffene Weide ohne vorherige DNA-Probe in Gebieten mit erhöhter Anzahl von Grundschutzüberwindungen – nach Auffassung von EU und Bund keine Rechtsänderung. Sie ist damit bereits in Kraft und kann und wird von den unteren Naturschutzbehörden oder vom Land angewendet werden. Niedersachsen ist damit das erste Bundesland, das so handelt – auch vor dem Beginn der Weidesaison. Hierzu ist die Landesregierung bereits seit Januar im engen Austausch mit den betroffenen Landkreisen, die Regionen mit einem erhöhten Rissvorkommen unter Überwindung des Grundschutzes in den letzten Monaten hatten. Parallel – und auch da haben wir dieser Tage einen großen Erfolg erreicht – hat Niedersachsen zusammen mit den anderen vom Wolf wesentlich betroffenen Ländern, nämlich Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt – das ist übrigens parteiübergreifend; die Minister*innen haben verschiedene Farben – in dieser Woche gemeinsam Kriterien zur Festlegung der Gebiete mit einer erhöhten Anzahl von Grundschutzüberwindungen erarbeitet. Diese unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern vereinbarten Eckpunkte wurden diese Woche parteiübergreifend fertiggestellt und veröffentlicht. Auf dieser Grundlage erarbeitet die Landesregierung daher eine entsprechende Verordnung, die die Kriterien für die genannten Gebiete festlegt. Anhand dieser festgelegten Kriterien wird ein entsprechender Entwurf zeitnah in die Ressortbeteiligung und dann in die Anhörung kommen. Ich betone aber noch einmal: Auch ohne Verordnung nutzt Niedersachsen mit der vorzeitigen Anwendung des Schnellabschussverfahrens im Einzelfall bereits seine Möglichkeiten zu Umsetzung: Zu Frage 3 zur Ukraine: Das Getreideabkommen zwischen der EU und der Ukraine ist richtig und wichtig. Wir müssen die Ukraine so lange wie nötig unterstützen. Die Ukraine braucht die Getreideexporte, und die Welt braucht das Getreide aus der Ukraine. Die Marktlage in Deutschland und Niedersachsen ist von den ukrainischen Exporten zwar betroffen. Insbesondere die Preiseffekte sind jedoch auf den globalen Märkten zu betrachten. Wir können uns, glaube ich, alle noch gut daran erinnern, wie wir gezittert haben, als die zur Bekämpfung des Welthungers so wichtigen Getreideexporte über das Schwarze Meer von Putin gestoppt wurden. Sofort stieg weltweit die Inflation bei den Getreidepreisen mit erheblichen Auswirkungen für die Demokratie in diesen Ländern. Natürlich wollte Putin mit dem Stopp die Welt und uns treffen. Zur von der AfD nachgefragten Qualität des Getreides: Das Land Niedersachsen hat ein spezielles Importkontrollprogramm initiiert. Zu Getreideimporten aus der Ukraine wurden von Juni bis August 2023 140 Meldungen der Zollbehörden entgegengenommen und verarbeitet. Die Importe wurden per Bahn, Schiff oder Lkw nach Niedersachsen transportiert. Vom LAVES wurden 43 Sendungen kontrolliert. Es wurden 89 Proben entnommen, die im Futtermittelinstitut Stade auf verschiedene Parameter wie Pflanzenschutzmittelrückstände, Mykotoxine, Schwermetalle, Polychlorierte Biphenyle, Mikrobiologie und botanische Reinheit untersucht wurden. Im Rahmen dieses Überwachungsprogramms konnten keine Auffälligkeiten der Getreidesendungen aus der Ukraine festgestellt werden. Im Kalenderjahr 2023 wurde insgesamt gut 5 Millionen t Getreide, und zwar überwiegend Mais als Tierfutter, aus der Ukraine nach Niedersachsen importiert.

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Miriam Staudte

Niedersachsens Wälder zukunftssicher umbauen - klimaresilienten Waldumbau gestalten

Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Miriam Staudte das Wort. Bitte, Frau Ministerin! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinem Vorredner zustimmen. Ich glaube, dieser Antrag hätte das Potenzial für eine Einigung geboten. Die Regierungsfraktionen haben über 20 Spiegelstriche zusammengetragen und damit dokumentiert, wie komplex eigentlich die Handlungsansätze sind, mit denen wir uns in Zukunft beschäftigen müssen, um den Zustand unserer Wälder zu verbessern. An dieser Stelle wirklich ganz herzlichen Dank auch für die Anhörung und für die Intensität, mit der Sie sich in den Beratungen mit den unterschiedlichsten Fragestellungen befasst haben. Dabei ging es um den Erhalt der Forstamtsstrukturen. Es ging um Pilotflächen für FSC. Es ging auch um die Thematik „Entwässerung der Wälder“. Natürlich muss in solchen Situationen, wie wir sie gerade erlebt haben, auch eine Entwässerung möglich sein. Aber das Problem, das wir in den letzten Jahren hatten, bestand doch in den Dürrejahren sowie in der Entwässerung der Wälder, die dazu beigetragen hat, dass die Schäden so groß geworden sind, wie sie dann tatsächlich festgestellt worden sind. Insofern wird immer wieder die Bitte von Waldbesitzenden an uns herangetragen: Bitte widmet euch doch auch dem Thema „Entwässerung von Wäldern stoppen“! Personal soll aufgestockt werden. Auch der Aspekt „Einsatz von Bioziden begrenzen“ ist doch wichtig. Wir alle wissen, dass sich infolge des Klimawandels wärmeliebende Insekten stark vermehren und dass deswegen die Gefahr, dass immer mehr Biozide eingesetzt werden, deutlich steigt. Auch ein anderer Aspekt, den Niedersachsen in einer Agrarministerkonferenz aufgegriffen hat, sollte in diesem Zusammenhang erwähnt werden. Dabei geht es um die Thematik der Begasung von Holzexporten. Es gibt Wirkstoffe, die 4 000 bis 5 000 Mal schädlicher sind als CO2. Insofern ist es absolut richtig, dass die Fraktionen diesen Punkt aufgenommen haben. Wir haben in den letzten fünf Jahren extreme Wetterereignisse gesehen, und die Prognosen für die zukünftigen Klimaveränderungen sind alarmierend. Die Waldzustandserhebung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt hat diesen besorgniserregenden Zustand dokumentiert und besagt, dass der Anteil der stark geschädigten Bäume inzwischen doppelt so hoch ist wie im langjährigen Mittel. Das ist natürlich etwas, was uns alarmieren muss. Ein weiterer Aspekt im Zusammenhang mit den geschädigten Bäumen betrifft die Thematik der Kalamitätsflächen. In den vergangenen Jahren sind 75 000 ha an Freiflächen entstanden. „Freifläche“ hört sich erst einmal positiv an. Im Wald wollen wir sie eigentlich aber nicht haben. Kalamitätsbedingt gab es Holzernten, die zu großen Freiflächen geführt haben. Man hat mehr Holz herausgeholt, als eigentlich geplant war. Ich freue mich, dass immerhin die Hälfte der Flächen schon wieder bewaldet werden konnte; zum Teil durch Naturverjüngung, aber auch durch eine unglaubliche Kraftanstrengung ‑ sei es bei der Saat oder Pflanzung von Bäumen. Das wollen wir weiter unterstützen. Ich empfinde diesen Antrag mit den darin angesprochenen vielfältigen Maßnahmen als Rückenwind für die Arbeit, die in unserem Haus, aber auch in den Landesforsten, bei der Landwirtschaftskammer oder eben bei der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt geleistet wird. Wir werden die Punkte aufgreifen und weiter verfolgen. Viele der Ansätze werden bei uns schon bearbeitet. Aber ich glaube, es war gut, die Dinge so zusammenzufassen. Vielleicht noch eine Anmerkung, sehr geehrter Herr Mohrmann, zum Thema Bundeswaldgesetz. Es hätte mich gewundert, wenn Sie die Thematik heute nicht angesprochen hätten, auch wenn das mit dem Antrag nichts zu tun hat. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich um einen Referentenentwurf handelt. Es handelt sich um den Entwurf aus einem Ministerium, der geleakt worden ist. Er stellt keine abgesprochene Position der Bundesregierung dar. Das wäre genauso, als wenn wir im Landtag über einen Referentenentwurf Ihrer Fraktion diskutieren würden, den die Fraktion noch gar nicht beschlossen hat. Insofern wird in diesem Zusammenhang im Moment ein bisschen viel Kampagne in dieser Thematik gemacht. Wenn uns ein offizieller Entwurf vorliegt, wird sich die Landesregierung damit differenziert befassen. Darauf können Sie vertrauen. Danke.

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Christian Meyer

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Bitte schön, Herr Minister! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Kriterien, wann wir Schnellabschüsse anordnen können, sind bekannt. Wenn die Kriterien erfüllt sind, kann das Land oder der Landkreis handeln. Ich werde hier aber keine Spekulation über irgendwelche Gebiete machen; denn es ist ganz wichtig, dass wir diejenigen, die das umsetzen, auch schützen und anonymisieren. Aber seien Sie gewiss: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden wir handeln.

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Thomas Uhlen CDU

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

bevor Sie antworten: Es gab jetzt mehrfach den Zwischenruf, ob an dieser Stelle eine Zwischenfrage zulässig sei. - Dass eine Zwischenfrage zulässig ist, können Sie schon daran erkennen, dass ich Sie zulasse. Bitte schön, Sie haben das Wort! Liebe Frau Kollegin Schendel, dass im Ausschuss zwangsläufig eine Debatte über das Thema Präventionsstrategien und auch über den Umgang mit künftigen Gesetzesvorschlägen, die angesichts der Diskussion auf Bundesebene zu erwarten sind, erfolgen muss, ist für uns alle unbestritten. Die landespolitische Relevanz dieses Themas ist insbesondere durch den Einsatz von drei Ministerien ‑ Rechts-, Innen- und Gesundheitsbereich ‑ deutlich geworden. Dadurch ist es mehr als gerechtfertigt, dass heute meine Kollegin Carina Hermann hier das Eingangsstatement der CDU-Fraktion vorgetragen hat. Es ist doch unstrittig, dass wir als Parlament, als Volksvertretung in Niedersachsen, uns hiermit heute beschäftigen müssen, im Vorfeld der Sitzung des Bundesrates. Einen wichtigen Punkt will ich Ihnen mitgeben, Frau Kollegin Schüßler. Sie haben den Vergleich zwischen Entkriminalisierung und Legalisierung gewählt. Dieser Vergleich hinkt aber. Denn erstens ist Entkriminalisierung eben nicht das Gleiche wie Legalisierung. Entkriminalisierung ist das Herabsetzen von Strafmaßen. Die CDU ist durchaus bereit, mit Ihnen kontrovers und auch konstruktiv über eine Entkriminalisierung zu diskutieren. Zweitens verursacht diese Legalisierung Murks, wie wir zu Recht von Innenministerin Behrens gehört haben. Entkriminalisierung ist ein ganz anderes Thema. Auch über die Abgabe von Cannabis-Medikamenten durch Apotheken und die Verschreibungspflicht können wir durchaus offen diskutieren. Darüber haben wir im Ausschuss auch bereits gesprochen. Aber der Begriff „Entkriminalisierung“ wird der Debatte hier nicht gerecht, sondern geht leider am Thema vorbei. Es geht um Legalisierung, und die lehnen wir als

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Christian Meyer

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Danke schön, Frau Jensen. Herr Minister, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch da haben wir uns in der gemeinsamen Vereinbarung mit den anderen Bundesländern diese Woche geeinigt. Ich zitiere einmal aus der Pressemitteilung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Die in der AG beteiligten Länder stimmen darin überein, dass der Schutz von Elterntieren von unselbstständigen Welpen durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden muss.“ Der letzte Landtag hat ja den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen und einen extra Passus zum Wolf eingefügt. In dem entsprechenden Paragrafen des Niedersächsischen Jagdgesetzes steht, explizit von diesem Landtag beschlossen, dass der Elterntierschutz bei Entnahmen zu gewährleisten ist. Wir halten uns natürlich an Gesetze, die dieser Landtag verabschiedet.

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Olaf Lies SPD

Niedersachsens Häfen am Limit - ohne Infrastruktur keine Energiedrehscheibe

Ich bitte um Ruhe und Aufmerksamkeit. - Herr Minister Lies möchte erwidern. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Hermann, warum tun die 100 Millionen Euro nichts zur Sache? Das verstehe ich gar nicht. Ich muss Sie jetzt noch mal schmerzlich daran erinnern, dass es in der vergangenen Legislaturperiode keine Bereitschaft gab, zusätzliches Geld zur Verfügung zu stellen. Eine der ersten Maßnahmen ist, dafür zu sorgen, dass genau diese 100 Millionen Euro bereitgestellt werden und die Industrie, die Hafenwirtschaft, 100 Millionen Euro gibt. Wir sind in Gesprächen mit dem Bund, auch dafür eine Lösung zu finden. Und glauben Sie mir: Genau das werden

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Christoph Bratmann SPD

Technologieoffen in die Zukunft - es braucht das Aus vom Verbrenner-Aus!

Das sagen im Übrigen alle großen Automanager, die in Deutschland und in Europa unterwegs sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Verband der Automobilindustrie bekennt sich eindeutig zum Green Deal und den Klimazielen. Die führenden Topmanager, wie schon gesagt, bekennen sich dazu. Ich zitiere an dieser Stelle Audi-Chef Gernot Döllner: „Wir dürfen uns durch die Diskussionen, die derzeit geführt werden, nicht verunsichern lassen. Die Zukunft des Autos ist ganz klar elektrisch.“ Döllner und andere Automanager sagen so etwas nicht, weil sie ideologiegesteuerte Klimaaktivisten sind ‑ mit Sicherheit nicht ‑, sondern weil sie eine klare Strategie mit verlässlichen Rahmenbedingungen brauchen und weil diese auch betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. Das dauerhafte mehrgleisige Forschen und Produzieren verschiedener Antriebsarten führt zu höheren Kosten und geringeren Effizienzen. Schon deshalb hat auch der VDA in der Anhörung zu Ihrem Antrag ganz klar gesagt, dass er eindeutig zur Transformation steht. Das sind auch die Aussagen von Oliver Blume von Volkswagen, von VW-Markenvorstand Thomas Schäfer und vielen anderen, von Stellantis, von Renault usw. Wir sollten uns in dieser Debatte vor einem hüten ‑ und das ist im Moment populär bis populistisch ‑: das E‑Auto schlechtzureden und die Elektromobilität infrage zu stellen. Natürlich gibt es im Moment Probleme mit der Ladeinfrastruktur. Aber es führt kein Weg daran vorbei, das E‑Auto so attraktiv zu machen, dass es weiteren Käuferschichten zuteilwird und dass es zukünftig lohnenswert, preiswert und praxistauglich ist, ein Elektroauto zu fahren. Das sollten wir schon deshalb tun, weil uns der niedersächsische Volkswagenkonzern am Herzen liegt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn eines ist auch klar: Auch wenn wir Diesel- und Benzinmotoren wirklich liebgewonnen haben ‑ auch ich im Übrigen, das muss ich sagen; ich bin immer gerne Diesel- und Benzinmotoren gefahren ‑, kann es nicht der Weisheit letzter Schluss sein ‑ auch wenn das jetzt schon seit 120, 130 Jahren praktiziert wird ‑, dass wir Kraftstoff in einen Motor kippen, der zu 30 % Kraft und zu 70 % Hitze erzeugt und Treibhausgase ausstößt. Dass das irgendwann mal evaluiert wird und dass das irgendwann mal neuen Entwicklungen weichen muss, das ist ein ganz normaler Prozess. Für das Fahren mit E‑Fuels braucht es nun mal fünfmal so viel Energie wie für die direkte Nutzung von Strom. Von daher ist das alles andere als effektiv. Lassen Sie mich mit Blick auf die niedersächsische Autoindustrie und mit Blick auf unsere politischen Aktivitäten, nämlich die der Landesregierung und auch die der Fraktionen, drei Dinge festhalten: Für die Zukunft der Autoindustrie in unserem Bundesland braucht es erstens klare Rahmenbedingungen und eine Strategie, die konsequent verfolgt wird, zweitens erhebliche Anstrengungen im Bereich der Energie- und Ladeinfrastruktur und drittens ‑ ich glaube, das ist der wichtigste Aspekt ‑ die konsequente politische Unterstützung der Transformation sowie den Schulterschluss zwischen Unternehmen, Gewerkschaften und Verbänden, um das zu stemmen. Denn eines ist klar ‑ da sind wir uns wieder einig, Kollege Scharrelmann ‑: Wir wollen auch in Zukunft qualitativ gute Autos aus Niedersachsen fahren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Ulrich Watermann SPD

Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik - Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten. Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bock, es tut mir so leid, dass Sie aus einem Landstrich kommen, wo Sie nicht sehen, dass gehandelt wird. Bei mir, in meiner Region, wird gehandelt. Die Landesaufnahmebehörde hat bei uns immer berücksichtigt, wie die Lagen vor Ort sind. Aber natürlich geht es auch darum, dass wir, wenn viele zu uns kommen, das gemeinsam schultern müssen. Das tun wir. Es gibt Sachen, die noch verbessert werden können. Aber hier ständig zu erzählen, dass das alles nicht funktioniert und nichts getan wird, entspricht nun einmal nicht den Tatsachen und ist unwahr. Aber in der Opposition ist das wohl so üblich. Ich habe die Oppositionszeiten nicht mehr so gut in Erinnerung. Aber ich gestehe Ihnen zu, dass Sie diesen Blues immer singen müssen. Vielen Dank, Herr Kollege Watermann. - Als Nächstes hat sich

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Lena Nzume GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen! Es geht hier ja nicht um die Verlängerung von Förderschulen, sondern es geht um die Verlängerung von Übergangsregelungen für inklusiv arbeitende Schulen, sogenannte Schwerpunktschulen, natürlich in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Hören und Sehen, bis zum Jahr 2030. Ich finde es gut, dass wir recht sachlich diskutieren. Nichtsdestoweniger sind noch einmal Widersprüche sichtbar geworden, unterschiedliche Meinungen und unterschiedliche Haltungen zur Inklusion. Aber bestimmte Sachen stimmen so nicht. Denn von Anfang an haben wir an dem Thema Inklusion gearbeitet und in den Haushalten viel dafür getan, dass Inklusion in Niedersachsen weiter vorangetrieben wird. Unter anderem haben wir 100 Stellen für pädagogische Mitarbeitende geschaffen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Noch einmal: Bei den Gesetzesänderungen geht es darum, erstens die Übergangsregelungen zu verändern und zweitens die Handlungsfähigkeit wichtiger Vertretungen, des Landeselternrates und des Landesschüler*innenrates, zu stärken. Es geht darum, den Kommunen entgegenzukommen, ihre Bedürfnisse und Wünsche aufzunehmen und natürlich auch Planungssicherheit zu schaffen. Denn Inklusion bedeutet, Barrieren abzubauen, und Niedersachsens Schulen sind seit 2013 inklusive Schulen. Das bedeutet für die Kommunen aber auch die Herausforderung, Inklusion vor Ort zu gestalten und bauliche Maßnahmen in den Schulgebäuden vorzunehmen, sodass Inklusion in der Schule gelebt werden kann. Ein weiterer wichtiger Punkt ist natürlich das Thema Haltung. Es geht nicht nur darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, sondern auch darum, die Haltung der Menschen, der Lehrkräfte, des Personals, zur Inklusion zu befördern. Da gibt es gute Fortbildungsmaßnahmen; da haben wir gute Ansätze in der Lehrkräftebildung. Die Kommunen sind aber an uns oder vielmehr an unsere Kultusministerin mit dem Wunsch und der Bitte herangetreten, noch eine Verlängerung vorzunehmen, weil Baukosten gestiegen sind, weil die Schüler*innenzahlen gestiegen sind und weil Fachkräfte fehlen. All das führt zu der bestehenden Herausforderung. Wir kommen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hier entgegen; denn sie hat plausibel dargelegt, dass eine bauliche Umsetzung von Barrierefreiheit bis 2024, also noch in diesem Jahr, nicht umsetzbar ist. Natürlich wollen wir gemeinsam mit Ihnen, liebe CDU, am Thema Inklusion weiterarbeiten. Wir haben ja schon verschiedene Ansätze gemacht, nicht nur in diesem Bereich, und sind da in Gesprächen und in einem konstruktiven Austausch. Der zweite Schwerpunkt unserer Gesetzesänderung betrifft die Landeselternvertretung und die Landesschüler*innenvertretung, die eine wertvolle und wirklich gute Arbeit leisten. Wie Sie alle schon dargestellt haben, ist es für sie aber immer schwieriger, die Beschlussfähigkeit herzustellen und sicherzustellen. Deswegen gehen wir hier einen pragmatischen Weg und unterstützen sie dabei, ihre Gremien handlungsfähig zu halten und auch attraktiv für weitere Vertreter*innen zu sein. Wir haben verschiedene Schulformen, Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen, berufsbildende Schulen, und es ist unterschiedlich, welche Vertreter*innen in diese Gremien entsendet werden. Für bestimmte Schulform wird es immer schwieriger, Vertreter*innen zu finden. Genau deswegen ist unsere Gesetzesänderung so wichtig für die Gremien, um ihre demokratische Teilhabe und ihre Handlungsfähigkeit zu stärken. Ich wiederhole es gerne: Wir gehen mit unserer Gesetzesänderung einen pragmatischen Weg, und wir haben die Herausforderungen im Blick. Probleme brauchen pragmatische Lösungen, und die gehen wir an. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Ausschuss. Danke.

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Pascal Mennen GRÜNE

Für jeden eine Perspektive schaffen - Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss minimieren!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Jeder junge Mensch, der die Schule ohne Abschluss verlässt, ist einer zu viel. Das ist hier unstrittig. Das Thema begegnet mir auch in meinen wöchentlichen Schulbesuchen. Glauben Sie mir, als Lehrer tut mir jeder junge Mensch ohne Schulabschluss in der Seele weh. Ich habe wie viele engagierte Lehrkräfte immer um jeden einzelnen gekämpft. Darum zielt dieser Antrag in eine richtige Richtung. Das haben alle Ebenen aber auch bereits erkannt, und es wird bereits an vielen Stellen gehandelt. Im Kern gilt es aber, zum Thema Schulabbruch zunächst drei Dinge zu erkennen: Erstens. Warum brechen Jugendliche die Schule ab? Zweitens. Was können wir rechtzeitig und vor allem präventiv dagegen tun? Drittens. Wie können zuständige Organisationen und vorhandene Projekte effizienter miteinander verzahnt werden, um nach einem Schulabbruch besser zu helfen? Sehr geehrte Kolleg*innen, ein häufiger Grund für einen Schulabbruch sind psychische Erkrankungen und deren Behandlung. Es ist deshalb richtig, dass wir diesen nach Corona zunehmenden Wert erkannt haben und mit unserem ersten eigenen Haushalt die Stellen der Schulsozialarbeit verstetigt und die der Schulpsychologie ausgebaut haben. Zusätzlich gibt es mentale Erste-Hilfe-Kurse mit begleitendem E‑Learning, Schulungen für Klassenlehrkräfte und etwa 1 500 Beratungslehrkräfte mit einem frisch aktualisierten Curriculum. Sehr geehrte Kolleg*innen, eine solche frühzeitige Prävention ist wichtig, aber natürlich nicht alles. Schulabbrüche gibt es an allen Schulformen - mit einem gemeinsamen Problem: Es gibt keine standardisierte Herangehensweise. Vielmehr ist jeder Einzelfall individuell zu betrachten. Für Schüler*innen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen gibt es zusätzlich vielfältige Maßnahmen, um alle Beteiligten mitzunehmen. Dazu stehen auch digitale Lern- und Diagnosetools zur Verfügung, die die individuelle Lernentwicklung begleiten und auch transparent machen. Sehr geehrte Kolleg*innen, um unsere Schulen herum gibt es ein breites Beratungsnetz, zu dem auch die Berufsagenturen gehören. Regelmäßig finden Sprechstunden der Berufsfachkräfte in der Schule statt. Diese können die Schüler*innen sogar direkt kontaktieren. Unter anderem dazu identifizieren Lehrkräfte zweimal im Schuljahr gezielt junge Menschen, die ein Beratungs- und Unterstützungsangebot benötigen. Sehr geehrte Kolleg*innen, Sie sehen selbst in diesem immer noch sehr komprimierten Zusammenfassungsteil: Das Thema ist durchaus bereits im Fokus, auch hier im Land, Frau Ramdor. Können wir noch mehr tun? - Das kann man sich natürlich immer fragen. Und meine Antwortet lautet: Ja, klar, das müssen wir auch. Dabei sollten wir aber vor allem auch einige Aspekte in den Blick nehmen, die hier noch zu kurz gekommen sind: das Thema „Resilienz junger Menschen stärken“, besonders vulnerable Gruppen in den Fokus nehmen, Lernwege individualisieren ‑ Frau Kollegin Lansmann hat es schon gesagt ‑ und die Berufsorientierung ausbauen. Am Lernen im eigenen Tempo und der Stärkung der Resilienz arbeiten wir zum Beispiel durch unseren Freiräume-Antrag, und in der Berufsorientierung ist einiges im Aufbruch, wie wir in einer ausführlichen Unterrichtung im Kultusausschuss gehört haben. Das war auch keine Neuerung nach in Ihrem Antrag, sondern da gab es schon vorweg sehr viel Arbeit. Lassen Sie uns im Ausschuss gemeinsam an weiteren Lösungen arbeiten, damit junge Menschen zukünftig noch besser aufgefangen werden. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Mennen. Weitere Wortmeldungen liegen zu

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Christian Meyer

Keine Geschäfte mit Putin - russischen Einfluss auf die Brennelementefertigung in Lingen abwenden

sich zu Wort gemeldet. Umweltminister Christian Meyer, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist das eine schwierige Frage, eine hochbrisante Frage. Ich bin drei Fraktionen sehr dankbar für die sachlichen Beiträge, die eben noch einmal klargemacht haben, dass wir uns einig sind, dass wir die Lehren ziehen aus den Fehlern, die zum Beispiel 2014 passiert sind, als die Gasspeicher auch in Niedersachsen an Gazprom verkauft wurden, übrigens nach der völkerrechtswidrigen Besetzung der Krim durch Putin. Schon damals gab es Warnungen, dass Putin Gas als Waffe einsetzen würde. Zitat: „Wenn Westeuropa da eines Tages als Gegner ausgemacht werde, dann werde Putin auch diese Infrastruktur einsetzen. Das könne die Gasversorgung in Deutschland infrage stellen.“ Das war 2014 Oliver Krischer, damals grüner Bundestagsabgeordneter, jetzt Umwelt- und Energieminister in Nordrhein-Westfalen. Wir sind uns, glaube ich, einig, dass wir gerade im sensiblen Atombereich ‑ unabhängig davon, wie man zur Nutzung der Atomenergie steht; wir als Landesregierung haben dazu eine klare Haltung ‑ Abhängigkeiten von Diktaturen und gerade von Putin, der Energie als Waffe einsetzt, vermindern müssen. Das haben zumindest drei Fraktionen hier heute klargemacht. Eine Fraktion hat hier einen sehr unqualifizierten Beitrag geleistet und hat sich eigentlich an die Seite Putins gestellt, noch einmal Sachen zu Nord Stream 2 eingebracht usw. und Legenden verbreitet. Es ist, glaube ich, klar, dass hier ganz rechts außen eher die Lobby von Putin sitzt, die nämlich möchte, dass Putin Gas liefert, Öl liefert und einen stärkeren Einfluss auf die Atomenergieversorgung hat. Denn Sie haben ja davon berichtet. Wir sind uns einig, dass wir ‑ gerade weil wir an der Seite der Menschen in der Ukraine stehen ‑ alle Geschäfte verhindern müssen, mit denen Putin seinen brutalen Angriffskrieg finanzieren könnte, und er sollte eben auch keinen Einfluss gewinnen. Deshalb waren wir erleichtert, als - 2022 war ja genau dieses Joint Venture in Deutschland beantragt - mit der Tochter von Rosatom. Damals hat Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck mitgeteilt, dass dieses geplante Joint Venture - also 2022, nach dem Angriffskrieg - keine Zustimmung der Bundesregierung findet. Daraufhin ist dieser Antrag zurückgezogen worden. Da gab es also eine Bundesprüfung, die natürlich gesagt hat: Wir können den Einfluss, gerade nach dem brutalen Angriffskrieg, nicht verändern. Als der Antrag der ANF kam, sagte ich genau wie Sie: Wenn es die Alternative gibt, ohne Putin Brennelemente herzustellen, wie bei Westinghouse in Schweden, dann ist das natürlich zu begrüßen. Denn es ist besser, Brennelemente ohne Putin herzustellen, als sie mit Putin herzustellen. Umso erstaunter waren wir dann, als wir gehört haben und dann auch schriftlich bekommen haben, dass genau das Joint Venture, das in Deutschland abgelehnt worden war, einfach in Lyon gemacht wurde, mit den gleichen Bedingungen für die Lizenzfertigung in der Brennelementefabrik in Lingen. Die im Lingener Umweltausschuss getroffene Aussage, dass man plant, dass russische Mitarbeiter die Maschinen, die für die hexagonalen Brennelemente benötigt werden, in der Brennelementefabrik aufbauen und warten sollen, wurde uns schriftlich bestätigt. Das Umweltbundesministerium, das natürlich die federführende Behörde ist, weil das Land Niedersachsen diese außenpolitischen und Sicherheitsfragen nicht bewerten kann, hat im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren ein Gutachten zur möglichen Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit durch die Beteiligung Russlands erstellen lassen. Genau das setzen wir eins zu eins um. Wir setzen alle Aspekte um, die dort zu den Gefahren für die innere und äußere Sicherheit stehen. Dazu gehören zum Beispiel „Gefährdungen, die durch einen unmittelbaren Missbrauch kerntechnischer Stoffe herbeigeführt werden, etwa durch Eingriffe in die Anlage oder Sabotageakte, die zu Schäden führen, oder durch eine Entwendung von Spaltmaterial zu militärischen Zwecken“, aber auch die mittelbaren Gefahren, die sich durch „rechtliche oder faktische Zugriffsmöglichkeiten eines ausländischen Staatskonzerns auf eine sensible Infrastruktur ergeben, welche es einer ausländischen Regierung ermöglichen könnte, auch in sicherheitsrelevanter Weise auf Tätigkeiten Einfluss zu nehmen, die das nuklearspezifische Risiko erhöhen“. Das scheint eben nicht nur hypothetisch, sondern ‑ das steht im Gutachten drin ‑ Putin hat quasi bewiesen, dass er Spionage und Sabotage macht und dass er übrigens auch Zugriff auf die westeuropäische Atomindustrie will, die noch unabhängig Brennelemente herstellt. Wir werden dies alles im Rahmen des Versagungsermessens nach dem Atomgesetz berücksichtigen, weil dabei in Abstimmung mit dem Bund auch die Gefährdung der Sicherheit betrachtet werden muss. Für uns ist doch, glaube ich, klar, dass wir nicht zulassen dürfen, dass es eine Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit durch Putins Einfluss gibt. Das muss am Ende ausgeschlossen sein. Das werden wir jetzt vollziehen. Die 10 000 Einwendungen sind angesprochen worden. Mein Appell ‑ es ist angesprochen worden ‑: Es wäre gut, wenn es für die osteuropäischen Reaktoren eine Alternative ohne Russland gäbe. Deshalb teile ich die Auffassung des Bundesumweltministeriums: Wir sollten darauf achten, den Einfluss Putins in diesem Verfahren nicht zu erhöhen, sondern ihn zu vermindern oder ihn am besten ganz auszuschließen. Im niedersächsischen Koalitionsvertrag steht wortwörtlich: „Wir drängen darauf, Uranimporte aus Russland zur Brennelementefabrik Lingen zu stoppen.“ Daher ist es ein gutes Zeichen, dass wir an der Seite der Menschen in der Ukraine stehen, die gegen Putins Angriffskrieg kämpfen, und dass wir Geschäfte Russlands gerade im sensiblen Atombereich beenden und nicht durch neue Abhängigkeiten verstärken wollen. Das sollte auch eine Lehre aus den Debatten um die Gasspeicher im Jahr 2014 sein. Stoppen wir Putin und beenden wir gerade auch im Atombereich seine Geschäfte! Dann stehen wir an der Seite der Menschen in Osteuropa und der Ukraine. Danke schön.

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Lara Evers CDU

Der ausufernden Messerkriminalität wirksam entgegentreten und die Täter benennen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Wir stimmen hier und heute über einen Antrag der AfD ab, der sich mit der Erfassung von Messerangriffen in unserem Bundesland auseinandersetzt. Die Zahl der Messerangriffe nimmt kontinuierlich zu. Das ist so unstrittig wie besorgniserregend. Der vorliegende Antrag zielt aber nicht darauf ab, Lösungsansätze gegen die zunehmenden Angriffe zu entwickeln, sondern unterstellt in erster Linie Defizite in der Statistik. Gefordert wird ein Lagebild, das zusätzliche Staatsangehörigkeiten und etwaige Migrationshintergründe ermitteln soll. Und da ist sie wieder, meine Damen und Herren: die übliche Denke der AfD-Fraktion. Wo etwas problematisch ist, wo Kriminalität herrscht, da muss doch etwas mit der deutschen Staatsangehörigkeit nicht stimmen. Ein durchsichtiges Manöver! Denn die Datenbasis ist sehr wohl vorhanden. In der Polizeilichen Kriminalstatistik, der PKS, werden Messerangriffe seit dem Berichtsjahr 2020 ausdrücklich erfasst. Erst in dieser Woche hat das niedersächsische Innenministerium die Statistik für 2023 veröffentlicht und das Thema Messerangriffe gesondert aufgegriffen. Die Fallzahlen sind hier um 8,7 % gestiegen und damit stärker gewachsen als die Gesamtkriminalität. Wir reden landesweit von insgesamt 3 048 registrierten Fällen, bei denen im vergangenen Jahr ein Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wurde. Das ist beängstigend. Meine Damen und Herren, nur dann, wenn die Fakten bekannt sind, können Sicherheitsbehörden angemessen reagieren. Dazu gehört selbstverständlich die Frage, ob bestimmte Tätergruppen hervorstechen, wie zum Beispiel männliche Jugendliche, Heranwachsende oder Männer mit ausländischem Pass. In der PKS werden derartige Aspekte erfasst, darunter selbstverständlich auch die Staatsangehörigkeit. So liegt in 2023 der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei 41 % und damit zehn Prozentpunkte über dem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtkriminalität, wenn wir ausländerrechtliche Verstöße einmal außen vor lassen. Das ist auffällig, und damit geht Handlungsbedarf einher. Wir sehen aber nicht, warum man diese Statistik weiter aufblähen müsste. Die Ermittlung zusätzlicher Staatsangehörigkeiten oder Migrationshintergründe, wie im Antrag gefordert, bringt uns in der Sache nicht voran, sondern ist ein Mehr an Bürokratie und noch dazu verfassungsrechtlich mindestens bedenklich. Meine Damen und Herren, die Gründe für die Zunahme von Messerangriffen sind komplex und vielfältig. Die Staatsangehörigkeit kann ein Faktor sein, aber es ist nie der ausschlaggebende oder einzige. Ursachen können soziale, wirtschaftliche oder persönliche Herausforderungen sein, die Menschen in die Verzweiflung treiben. Zudem gibt es vielerorts ein kritisches und falsches Verständnis von Männlichkeit. Die Ursachenforschung darf sich daher nicht auf einzelne Nationalitäten beschränken. Es wäre fatal, an diesem Punkt zu pauschalisieren und zu stigmatisieren. Wenn wir lösungsorientiert an die Sache gehen, dann sind wir bei der Polizei und ihren Möglichkeiten. Teilweise wurden auf öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen bereits Waffenverbotszonen eingerichtet, und die Innenministerin bringt nun weitere ins Gespräch. Ein solider Baustein, der aber das Problem nicht lösen wird. Als CDU-Fraktion fordern wir ausreichend Personal, Ausstattung und Rechtsgrundlagen, die etwa den verstärkten Einsatz von Formen intelligenter Videoüberwachung in öffentlichen, kriminalitätsbelasteten Räumen den Weg ebnen. Über die reine Polizeiarbeit hinaus benötigen wir zusätzliche präventive Maßnahmen in der Jugend- und Sozialarbeit und einen gesellschaftlichen Konsens, der in allen Milieus das Tragen von Messern ächtet. Da muss unsere Innenministerin mehr liefern. Das erwarten wir als CDU-Fraktion, und das erwarten die Menschen in Niedersachsen. Meine Damen und Herren, die in der Tat steigende Zahl der Messerangriffe gefährdet das grundlegende Recht auf ein Leben ohne Angst vor Gewalt und Kriminalität. Dafür gilt es Lösungen zu entwickeln. Statistiken aufzublähen und mit der Brechstange bestimmten Bevölkerungsgruppen die gesamte Verantwortung zuzuschieben, ist allerdings keine Lösung. Insofern folgen wir dem Beschlussvorschlag und lehnen den Antrag ab. Vielen Dank.

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Dr. Silke Lesemann SPD

Hochschulentwicklungsvertrag

Hierzu hat sich die Abgeordnete Dr. Silke Lesemann zu Wort gemeldet. Frau Lesemann, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Niedersachsen steht vor großen Herausforderungen. Wir müssen auf einen umfassenden Wandel reagieren, der alle Lebensbereiche betrifft und auch Unsicherheiten mit sich bringt. Forschung und Wissenschaft helfen, die Zumutungen dieser Veränderungen zu erleichtern und erfolgreich zu meistern. Deshalb ist es wichtig, dass unsere Hochschulen ein starkes Bekenntnis für Unterstützung und Planungssicherheit aus diesem Haus bekommen. Mit der gestern erfolgten Unterzeichnung des Hochschulentwicklungsvertrages ist ein wichtiger Baustein gelegt. Hier beschreiben Hochschulen und Land, welche Form die Hochschullandschaft in Niedersachsen in den nächsten Jahren annehmen soll. Der Vertrag gilt bis Ende 2029 und reicht damit weit in die nächste Wahlperiode hinein. Hierfür bietet der Hochschulentwicklungsvertrag eine verlässliche Finanzausstattung und durch seine hohe Bindungskraft eine weiterhin gute Partnerschaft zwischen Politik und Wissenschaft. Meine Damen und Herren, der neue Hochschulentwicklungsvertrag knüpft an den 2013 unter der damaligen rot-grünen Landesregierung geschlossenen Vertrag an. Kernbestandteil ist die finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen, die Grundhaushalte fixiert sowie Tarif- und Besoldungssteigerungen übernimmt. Unsere Hochschulen sind nämlich unverzichtbar für die Lösung drängender gesellschaftlicher Fragen. Ich denke, das ist jedem von Ihnen aus der Corona-Krise noch in frischer Erinnerung. Hochschulen und Land wollen in den nächsten Jahren vier Themenbereiche besonders flankieren: die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte, der Ausbau exzellenter Forschung, die Stärkung der Hochschulautonomie und natürlich eine verlässliche Finanzausstattung. Erstens. Nur mit starken Hochschulen wird es die im akademischen Bereich benötigten Fachkräfte geben. Deshalb muss das Studienangebot attraktiv sein und gleichzeitig dynamisch auf die sich ändernden Bedürfnisse von Gesellschaft und Wissenschaft reagieren können. Ob ein Wissenschaftsstandort attraktiv ist, entscheidet sich aber auch über die Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Qualifikationsphase. Und hier wird das Land für Verbesserungen sorgen. Dafür brauchen die Hochschulen mehr Entscheidungsmöglichkeiten, und hier wollen wir auch weitere Schritte gehen. Zweitens. Der Bereich Forschung, Transfer und Internationalisierung wird gestärkt werden. Wie kann der umfassende Wandel für uns in Niedersachsen spürbar positiv gestaltet werden? Wissenschaft soll nicht nur von einem erlauchten Kreis verstanden werden können. Wichtig ist doch, dass möglichst auch Laien verstehen können, warum wissenschaftliche Ergebnisse für sie wichtig sind und wie sie ihr Leben verbessern helfen. Hierfür werden wir bspw. die für Niedersachsen so bedeutenden Bereiche Energie und Mobilität, aber auch Geistes‑, Kultur- und Ingenieurwissenschaften in den Blick nehmen. Für unsere Wettbewerbsfähigkeit in einer globalisierten Welt ist die Internationalisierung der Hochschulen zentral. Deswegen wird das Land die Hochschulen bei der Internationalisierung unterstützen, unseren Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Auslandserfahrung ermöglichen und Menschen aus anderen Ländern die Chance geben, in Niedersachsen zu studieren und zu forschen. Drittens. Mehr Autonomie und Eigenverantwortung ermöglichen agile Hochschulen. Neben finanzieller Planungssicherheit brauchen Hochschulen genau das, um sich gut entwickeln zu können. Deshalb wird in diesem Jahr der Dialog über die Weiterentwicklung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ‑ des NHG ‑ aufgenommen. Mehr Autonomie auf der einen Seite muss aber auch mit guten Beschäftigungsbedingungen für Frauen und Männer gleichermaßen einhergehen. Das beginnt bei den studentischen Hilfskräften, geht über einen Kodex für gute Arbeit bis hin zu einer wettbewerbsfähigen Anhebung der Grundgehälter bei der W-Besoldung; das ist die Professorenbesoldung. Mittel für Digitalisierung und Baumaßnahmen sind ebenfalls verankert. Sie bilden den unverzichtbaren Rahmen für eine gute Wissenschaft. Viertens. Unseren Hochschulen wird zugesichert, dass keine pauschalen Minderausgaben und Einstellungsstopps oder Wiederbesetzungssperren vollzogen werden. Besoldungs- und Tarifanpassungen werden gesichert. Das ist ein ganz wichtiges Signal. Meine Damen und Herren, die gute Nachricht ist: Rot-Grün sorgt für eine zukunftsfähige Hochschulentwicklung in Niedersachsen. Wir stehen für eine verlässliche und moderne Hochschulpolitik. Angesichts der aktuellen politischen Lage ist die Kernbotschaft des Vertrages: Die gegenwärtigen Herausforderungen der Hochschulen werden diese nicht alleine bewältigen. Das Land Niedersachsen wird sie gemeinsam mit ihnen meistern. Unterstreichen möchte ich an dieser Stelle auch den damit verbundenen Anspruch auf Chancen- und Bildungsgerechtigkeit, der auch im Zugang zur Hochschule weiter verbessert werden muss. Die aktuellen Bewegungen für Demokratie gehen nicht so einfach an den Hochschulen vorbei, und die Bildungsgerechtigkeit ist eine unverzichtbare Grundlage für Demokratie. Gemeinsam blicken wir also mit guten Aussichten auf die niedersächsische Hochschullandschaft. Dafür möchte ich mich bei der LHK, besonders bei Frau Professorin Menzel-Riedl, aber auch bei unserem Wissenschaftsminister Falko Mohrs und Staatssekretär Joachim Schachtner herzlich bedanken.

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Lara Evers CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die abschließende Beratung der vorliegenden Gesetzesinitiative der AfD-Fraktion befasst sich mit dem Thema Gleichstellung. Es werden zwei wesentliche und vergleichsweise klare Forderungen hinsichtlich der Gleichstellungsarbeit in unseren niedersächsischen Kommunen gestellt. Der Gesetzentwurf der AfD sieht erstens vor, dass auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte in unseren Kommunen zugelassen werden können. Bisher ist das nicht der Fall, und man kann sich sicherlich die Frage stellen, ob diese strikte Vorgabe noch angemessen und zeitgemäß ist. Die Berufung männlicher Gleichstellungsbeauftragter könnte die Vielfalt und Inklusion fördern, indem verschiedene Perspektiven und Erfahrungen in die Arbeit einfließen. Die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten ist, wie wir alle wissen, eine Weiterentwicklung der Frauenbeauftragten, basierend auf langjährigen strukturellen Benachteiligungen von Frauen. Diese Benachteiligungen reichen von geschlechtsspezifischer Diskriminierung am Arbeitsplatz bis hin zu ungleichen Karrierechancen und Lohnunterschieden, die weiterhin bestehen. Uns liegen Stellungnahmen aus der Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbüros, von den Spitzenverbänden und aus dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vor, die unisono bekräftigen, dass diese faktischen Ungerechtigkeiten typischerweise Frauen treffen und weiter bekämpft werden müssen. Männer können ebenfalls unter einer geschlechterspezifischen Diskriminierung leiden. Bei den Aufgaben der Gleichstellung ist diese Konstellation aber die absolute Ausnahme und nicht die Regel. Meine Damen und Herren, deshalb ist es wichtig und richtig, die Position der Gleichstellungsbeauftragten weiterhin ausschließlich Frauen vorzubehalten, denn Frauen bringen die Expertise und notwendige Sensibilität mit, um die spezifischen Herausforderungen des gleichen Geschlechts anzugehen. Die Erfahrungen und Perspektiven von Frauen sind ein klarer Mehrwert für erfolgreiche Gleichstellungsarbeit. Das bedeutet gleichzeitig nicht, dass Männerrechte nicht anerkannt werden, sondern es geht vielmehr darum, dass Prioritäten richtig gesetzt werden und Schwerpunkte angemessen gewichtet werden. Die zweite Forderung besteht darin, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte nur noch in Kommunen mit mindestens 40 000 Einwohnern zu fordern, anstatt wie bisher bereits ab 20 000 Einwohnern. Zweifellos würde dies zu Kosteneinsparungen sowohl für das Land als auch für kleinere Gemeinden führen. Es mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen. Doch in Wahrheit würde eine solche Änderung der Sache Schaden zufügen. Auch hier sind die Stellungnahmen eindeutig, denn die Förderung von Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit ist ein grundlegendes Prinzip, das in jeder Gemeinde von Bedeutung ist, unabhängig von ihrer Größe. Diskriminierung und Ungleichheiten aufgrund des Geschlechts existieren nicht nur in größeren Städten, sondern auch in kleineren Kommunen. Warum sollten wir Frauen in kleinen Städten und Gemeinden also von dieser wichtigen Ressource ausschließen? Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter muss ohnehin als Investition betrachtet werden, die langfristig und nachhaltige Vorteile mit sich bringt. Eine Gleichstellungsbeauftragte kann eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung einer gerechteren und inklusiven Gesellschaft einnehmen und damit maßgeblich zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in der Kommune beitragen. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass Frauen uneingeschränkten Zugang zu Unterstützung und Schutz haben. Indem wir daran festhalten, die Position der Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich Frauen zuzuweisen und ihre Besetzung auch in kleinen Kommunen zu gewährleisten, senden wir eine unmissverständliche Botschaft aus. Frauenrechte und Gleichstellung sind unverhandelbare Grundwerte, die entschlossen und konsequent gestärkt werden müssen. Gleichzeitig ist die Aufgabe keineswegs abgeschlossen - nicht in der Großstadt und erst recht nicht in der Kleinstadt. Dieser Antrag bietet keinen Mehrwert für Geschlechtergerechtigkeit. Im Gegenteil. Die Vorschläge schwächen die Bemühungen zur Gleichstellung von Frauen in unserer Gesellschaft. Insofern folgen wir dem Beschlussvorschlag und lehnen den Antrag der AfD ab. Vielen Dank.

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

90/Die Grünen stellt Frau Dr.in Meyer. Bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, ich möchte an der Frage von Frau Prell anschließen. Es ist durchaus eine berechtigte Angst, dass Menschen keinen Platz bekommen, wo sie unterkommen. Sie haben schon dargelegt, dass man guckt, wie mit Heimen oder Einrichtungen umgegangen wird, wenn sie Schwierigkeiten in der Versorgung haben, um die Versorgung sicherzustellen. Aber gibt es Versorgungslücken, und was macht das Land, um dem entgegenzuwirken und Versorgungslücken zu schließen? Wir wohnen zum Beispiel im ländlichen Raum. Bei uns bestehen noch einmal besondere Ängste. - Danke schön für Ihre Antwort. Vielen Dank. -

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Martina Machulla CDU

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

finde ich persönlich viel zu wenig. Dann bedanke ich mich.

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Herr Minister Philippi, bitte schön! Frau Präsidentin, vielen Dank. - Herr Meyer, Sie beziehen sich ja sicherlich auf Ihre Kleine Anfrage, die gerade beantwortet wird. Ich könnte Ihnen jetzt natürlich schon einmal die vier Tabellen aus den letzten fünf Jahren vorlesen, aber ich glaube, das führt zu nichts. Sie kriegen sie dann zugestellt. Dort ist genau aufgelistet, in welche Richtung sich das in den letzten vier Jahren entwickelt hat. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind natürlich auch von den Folgen der Preissteigerungen und den Auswirkungen der Tariftreueregelungen betroffen. Es ist nicht auszuschließen, dass Pflegedienste dadurch in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Die Häufung von Geschäftsaufgaben im Sinne des Schließens ist in meinem Haus an dieser Stelle nicht bekannt. Gegenüber der Pflegestatistik vom Dezember 2021 ist die Anzahl der ambulanten Pflegedienste nach Angaben der Pflegekassen sogar angestiegen. Wenn wir uns das über die letzten zehn Jahre angucken ‑ da haben wir valide Zahlen ‑, von 2011 bis 2021, stellen wir fest: um ca. 20 %. Das können wir auch zeigen. Nach Aussage der Verbände der Pflegekassen hat die weit überwiegende Zahl der ambulanten Pflegedienste das im Rahmen der KAP.Ni entstandene vereinfachte System für Vergütungsverhandlungen genutzt und dadurch eine Anhebung der Vergütung für die Leistungen der Pflegeversicherung von durchschnittlich 19,8 % erzielt. Die diesbezüglichen Zahlen kriegen Sie noch. Die eine habe ich jetzt auswendig gewusst. Aber wir müssen jetzt nicht rumdeuteln. Sie bekommen das schriftlich und ausführlich beantwortet. Vielen Dank. - Die zweite Frage aus der Fraktion der SPD stellt die Kollegin Prell.

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Sebastian Zinke SPD

Der ausufernden Messerkriminalität wirksam entgegentreten und die Täter benennen!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diejenigen, die uns in den letzten Minuten und Stunden zugehört haben, müssen den Eindruck haben, man beschäftigt sich hier offensichtlich nur mit Anträgen der AfD und Vorschlägen, die an der einen oder anderen Stelle tatsächlich Dinge betreffen, die zu regeln sind. - Ja. Was aber die Menschen auch sehen, die uns heute hier zuhören und zugucken, ist, dass Rassismus in der AfD keine Erfindung der demokratischen Parteien oder der linken Medien ist, sondern dass Rassismus in der AfD Realität ist. Die Anträge, die wir heute beraten, und nicht zuletzt der Wortbeitrag, den Sie hier gerade abgeliefert haben, zeigen das ganz eindrücklich, meine sehr geehrten Damen und Herren. - Ja, warten Sie mal! Aber zunächst zur Sache. Es geht ja um Messerangriffe. Dazu möchte ich vier Feststellungen treffen: Erstens. Es ist richtig, dass wir im vergangenen Jahr mehr Straftaten in der PKS über alle Deliktsbereiche hinweg registrieren mussten: von Diebstahlsdelikten über Rohheitsdelikte bis hin zu Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Zweitens ist es richtig, dass wir ‑ die Zahlen haben Sie gerade genannt ‑ auch eine zunehmende Zahl an Messerangriffen verzeichnen mussten. Das wird nicht totgeschwiegen, sondern ist veröffentlicht worden. Die Innenministerin hat das in dieser Woche sehr öffentlich getan. Sie haben die Zahlen gerade genannt: 3 048 Fälle waren es in 2023. Das sind 244 mehr als im vorvergangenen Jahr. Ob man bei insgesamt 553 000 Straftaten, die registriert wurden, von einer ausufernden Messerkriminalität sprechen kann, muss jeder selbst beurteilen. Drittens muss man aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Hälfte dieser Fälle als Bedrohungen aufgenommen worden sind. Das heißt, das Messer wurde gezeigt, es fand eine Bedrohung statt. Bei insgesamt 550 Straftaten kam es in 10 Fällen zu einem vollendeten Tötungsdelikt. Jede Tat ist eine zu viel, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber die Zahl, die wir 2023 registrieren mussten, ist übrigens die gleiche, die wir auch im Jahr davor schon registrieren mussten. Es ist also ein Phänomen, dem wir Aufmerksamkeit widmen müssen. Das ist ganz klar. Es ist nicht richtig, da wegzugucken. Aber ‑ das ist die vierte Feststellung ‑ der Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, sehr geehrter Herr Bothe, ist in keiner Weise ein Beitrag dazu, den Kampf gegen dieses Phänomen aufzunehmen. Ich will mal ‑ weil die Menschen uns ja zuhören und sich fragen: Ist das eigentlich immer so schlimm, was die AfD da macht? ‑ aus Ihrem Antrag zitieren. Sie fordern in der ersten Ziffer, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass man in die PKS nicht nur die Staatsangehörigkeit aufnimmt ‑ das wird heute nämlich schon gemacht ‑, sondern auch, dass die Polizei bei der Aufnahme dieser Straftaten „etwaige Migrationshintergründe erfasst“ und ausweist. Sie fordern unter Ziffer 1 c, dass „bei Tätern mit deutscher Staatsangehörigkeit zusätzlich danach differenziert wird, ob die Staatsangehörigkeit durch Geburt erlangt“ ‑ also ob deutsches Blut durch die Adern fließt ‑ „oder durch eine Einbürgerung erworben wurde.“ Das zeigt doch, dass das keine Erfindung von Linken ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern dass der Rassismus tief in der AfD steckt. - Jetzt hören Sie mal zu! Es zeigt auch, dass Sie gar nicht daran interessiert sind, dieses Phänomen zu bekämpfen. Sie wollen, dass rassistisches Gedankengut in die Polizeiliche Kriminalstatistik Einzug hält. Sie wollen Menschen stigmatisieren. Die Frage ist ja: Ist es eigentlich wichtig, ob eine Person, die eine Straftat begeht, einen Migrationshintergrund hat? Und was ist das eigentlich? Ist jemand, der zum Beispiel den Namen „Razicky“ trägt, jemand mit Migrationshintergrund? Hat die Kollegin, deren Eltern irgendwann mal nach Deutschland eingewandert sind, einen Migrationshintergrund, der polizeilich erfasst werden soll? Für die Bekämpfung dieses Phänomens, meine Damen und Herren, hat das gar keine Auswirkungen. Deshalb ist das auch kein Beitrag zur Bekämpfung dieses Phänomens, meine sehr geehrten Damen und Herren. ‑ Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Die Ministerin hat bei der Vorstellung dieser Zahlen sehr deutlich gemacht, worum es geht. Es geht darum, dass wir entwaffnen müssen. Wir müssen die Kontrolldichte erhöhen. Wir müssen das Waffenrecht verschärfen. Wir müssen den öffentlichen Personennahverkehr mit Videotechnik ausstatten. Das alles hat sie in hervorragender Weise mitgeteilt. Letzter Satz! Frau Präsidentin, wenn das dann umgesetzt wird, dann werden die Menschen auch zukünftig die Meinung teilen, dass Niedersachsen ein sicheres Land ist, so wie sie es jetzt in der Dunkelfeldstudie auch getan haben. - Herzlichen Dank.

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Katharina Jensen CDU

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Frau Jensen, bitte! Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Meyer, meine erste Zusatzfrage lautet: Wie wird die Landesregierung dafür sorgen, den Elterntierschutz mit der Möglichkeit der Entnahme von auffällig gewordenen Wölfen zu vereinbaren? Danke.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Polizisten in Niedersachsen! Die AfD als Rechtsstaatspartei steht fest an der Seite der Polizei in Niedersachsen und der Meinungsfreiheit für die Bürger. Wir befassen uns heute mit einer Initiative der CDU: Erhebung von Gebühren bei unmittelbarem Zwang. In vereinfachter Kurzform des Gesetzentwurfes könnte man sagen: Der Preis, die Personalkosten für unmittelbaren Zwang sind in der Gebührenordnung bereits festgelegt, aber die rechtliche Grundlage für die Rechnung fehlt noch. Diese Lücke möchte die CDU gerne schließen. In der Tat hat es bereits am 21. Dezember eine Anhörung zu diesem Thema gegeben, aus der man ableiten könnte, dass eine ausdrückliche Klarstellung, ob oder ob nicht gezahlt werden muss, durch den Gesetzgeber getroffen werden sollte bzw. könnte. Ein eindeutiges Votum: „Klar, das müssen oder sollten wir so machen!“, gab es jedoch nicht. Die Spannbreite möglicher Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ist recht breit und reicht vom Wegtragen einer Person bei Sitzblockaden über das Vertreiben von Menschenansammlungen mit Wasserwerfern bis zum gewaltsamen Öffnen von Haustüren. Unmittelbarer Zwang kann strafverfolgend, repressiv oder gefahrabwehrend ‑ präventiv ‑ eingesetzt werden. Soweit mir bekannt ist, gilt aber unverändert das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das hieße dann ja wohl: Gibt es eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges, sachlich geboten, könnte es aber wegen der Unverhältnismäßigkeit sein, dass sie nicht angewendet wird. Folglich gibt es auch keine Gebühr. Die Frage „Wann genau sollte oder müsste dann gezahlt werden?“ scheint mir immer noch nicht geklärt. Und wie verhält es sich mit den Kosten für die zur Durchsetzung des unmittelbaren Zwangs erforderlichen Hilfsmittel ‑ Fahrzeuge, Diensthunde, Dienstpferde, Wasserwerfer ‑? Diese Kosten könnten erhebliche Auswirkungen auf diejenigen haben, die davon betroffen sind. Die entscheidende Frage ist jedoch, inwieweit man es politisch will, dass für die Anwendung des unmittelbaren Zwangs eine Gebühr erhoben wird, und auch, welche bürokratischen Prozesse man damit auslöst. Welche Interpretationsspielräume nach politischer Erwünschtheit gehen damit einher? Wegtragen von Personen bei Sitzblockaden durch Klimakleber - hier im Parlament unerwünscht von der rot-grünen Regierung und damit kein Ordnungsgeld? Wasserwerfereinsatz bei Personen, die gegen die Regierungspolitik demonstrieren - erwünscht durch die Regierung und damit ein Ordnungsgeld? Es darf nicht sein, dass der Einsatz unmittelbaren Zwangs häufiger in Abhängigkeit von politischer Erwünschtheit erfolgt. Wasserwerfer gegen Impfgegner, Bauern oder Rechte - gut? Gegen Klimakleber, Linke, Kalifatgründer - nein? Diese Doppelmoral bei Anwendung des Rechts muss aufhören. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss und hoffen, dass es zu einer praktikablen Regelung ohne Gendersprache für die Polizisten vor Ort kommt - und nicht zu einem Bürokratiemonster, wie wir es ganz oft hier schon unter Rot-Grün erlebt haben. - Vielen Dank.

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Peer Lilienthal AfD

Den Dienst in der Landesverwaltung attraktiver gestalten. Die Verlegung der Steuerakademie nach Hannover prüfen.

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wir reden jetzt gleich über die Ausbildung von Finanzbeamten. Ich will voranstellen, dass es mir nicht um Wertigkeit geht. Wir wissen auch, dass es in der Landesverwaltung Diplom-Rechtspfleger, Polizisten und eine ganze Menge anspruchsvolle Ausbildungsgänge gibt. Die Ausbildung der Finanzverwaltung ist jetzt nicht irgendwie als wertiger zu verstehen. Nichtsdestoweniger gibt es ‑ ich wende mich dem Antrag zu ‑ einige Alleinstellungsmerkmale, die Diplom-Finanzwirte der Steuerakademie gegenüber anderen Bediensteten in der Landesverwaltung haben. Das ist nun mal so. Denn die haben am Ende eine Qualifikation erlangt, die auch außerhalb der Verwaltung, zum Beispiel bei Steuerberatungsgesellschaften, ausgesprochen nachgefragt ist. Das Problem wird noch dadurch verschärft, dass auch die Steuerberatungsgesellschaften einen Mangel an jungen Leuten haben und deshalb natürlich ‑ nach meiner Wahrnehmung ‑ sehr gerne zu den gut ausgebildeten Kräfte der Finanzverwaltung greifen. Warum ist es so einfach, das zu tun? - Schauen Sie sich die Auswertungen der Steuerberaterkammern an, unter anderem auch der aus Niedersachsen. Die veröffentlichen jeweils Besteherquoten. Sie wissen vielleicht, dass die Steuerberaterprüfung sehr anspruchsvoll ist und, über alles betrachtet, ungefähr die Hälfte der Anwärter auf das Steuerberaterexamen durchfällt. Einen krassen Ausreißer nach oben bilden dabei die Aspiranten aus der Finanzverwaltung, die die Steuerberaterprüfung zu 90 % bestehen. Das ist auch nicht wirklich ein Wunder, sind sie doch jeden Tag mit den dort gestellten Fragen befasst. Die jungen Leute betreten mit der Ergreifung des Berufs des Steuerberaters außerdem eine andere Einkommenswelt. Darauf werde ich später noch eingehen. Jetzt könnte man natürlich auf die Idee kommen: Das wirkt sich auf uns gar nicht aus. - So ähnlich hat sich die Landesregierung vor einigen Monaten positioniert, als sie gesagt hat: Wir haben zwar Abgänge, aber wir wissen nicht, wohin die gehen. - Wir haben Abgänge! An jedem Arbeitstag geht durchschnittlich ein gut ausgebildeter Finanzbeamter aus der Finanzverwaltung; dabei sind Todesfälle und Altersabgänge herausgerechnet. Wir verlieren an jedem Tag einen gut ausgebildeten Finanzbeamten. Das ist ein absolut bedauerlicher Zustand. Andere Bundesländer sind bei der Problemanalyse übrigens viel, viel weiter. So hat sich zum Beispiel der Hamburger Senat detailliert damit gefasst und ist nicht dort stehen geblieben, wo unser Finanzministerium stehen geblieben ist, das nur sagt: Im Prinzip wissen wir auch nicht, wohin die gegangen sind. - Vielmehr wird in Hamburg mit jedem, der die Finanzverwaltung verlässt, ein Interview geführt. Dort wird gefragt: Wohin gehst du? Wie viel verdienst du da? - Damit hat man dort ein ganz anderes Lagebild. Das ist natürlich auf Niedersachsen übertragbar ist; denn jeder weiß ‑ die Spatzen pfeifen es von den Dächern ‑: Die jungen Leute gehen nicht, um noch Skandinavistik zu studieren. Nein, selbstverständlich werden sie Steuerberater. Was haben diese Steuerberatungsgesellschaften, was wir nicht haben? Womit können wir punkten? Womit punkten sie? Gehalt: Das können wir vergessen. Die Steuerberatung ist eine andere Einkommenswelt. Schauen Sie sich die Einstiegsgehälter an! Selbst kurz vor der Steuerberaterprüfung werden wir nicht gegen diese Gehälter ankommen, es sei denn, wir wollten alle mit AT-Verträgen, wie das in der Staatskanzlei möglich ist, versorgen. Das dürfte aber bei der Masse der Leute in der Finanzverwaltung etwas schwierig und teuer werden. Außerdem die Entwicklungsmöglichkeiten, auch wenn wir zur Kenntnis nehmen, dass die Finanzverwaltung da in der Vergangenheit eine ganze Menge versucht hat: Aber gegen die Entwicklung zum Steuerberater, dann vielleicht zum Wirtschaftsprüfer kommen wir kaum an. Es schließt sich die Möglichkeit an, sich nach einer Tätigkeit in einer der großen Beratungsgesellschaften selbstständig zu machen. Das ist ein durchaus interessanter Beruf. Dagegen kommt die Finanzverwaltung nur sehr, sehr schwer an. Oft wird ins Feld geführt: Die sind doch verbeamtet, das ist doch ein sicherer Arbeitsplatz. - Das mag für sehr, sehr viele Berufe relevant sein. Für einen Diplom-Finanzwirt ist das nicht so. Es gibt keine strukturelle Arbeitslosigkeit bei Steuerberatern oder Absolventen unserer Steuerakademie. Aber wir haben ein großes Plus, und das wird aus meiner Sicht noch zu wenig ausgespielt: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie ist nämlich zumindest in den ersten Jahren als Steuerberater, so hörte ich, absolut desaströs. Das ist in der Finanzverwaltung völlig anders. Das ist ein Punkt, den man viel, viel prominenter herausstellen müsste. Da sind wir aber nicht. Ich meine, dass wir auch in einem anderen Bereich punkten können: Wir brauchen eine vernünftige Ausbildungs- und Lerneinrichtung, nämlich eine Steuerakademie, die nicht disloziert in Rinteln und Bad Eilsen liegt, sondern hier in der Landeshauptstadt Hannover. Die Steuerakademie in Rinteln und Bad Eilsen ist ‑ das steht sogar in dem Werbeprospekt der Finanzverwaltung ‑ mit dem Auto „gut erreichbar“. Der zweite Teil fehlt natürlich: Mit dem ÖPNV sind die Standorte im Prinzip gar nicht erreichbar. In Rinteln kommt hinzu, dass vor der Befassung mit Werbungskosten erst einmal die Wohnungssuche auf der Agenda steht. Die jungen Leute müssen sich dort nämlich selber um ihre Unterkunft kümmern und treffen dort auf einen mittlerweile ‑ ich formuliere es mal vorsichtig ‑ rabiat gewordenen Mietmarkt. Die Vermieter haben sich natürlich auf die gestiegenen Anwärterzahlen eingestellt und fahren mit denen ‑ so kann man das wohl artikulieren ‑ Schlitten. Die Steuerakademie ist an und vielleicht auch über ihren Kapazitätsgrenzen. Wir haben in Rinteln und Bad Eilsen auch keine Synergieeffekte. Da gibt es keine Steuerfahndung, es gibt keine Großbetriebsprüfung, es gibt halt nichts, was mit den jungen Leuten im Austausch stehen könnte. Dass das Gebäude das Flair einer Grundschule der 70er-Jahre hat, brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Wir brauchen eine Steuerakademie 2.0, eine, die den ÖPNV bis zum Hörsaal anbietet, eine, die möglicherweise auch die Campusidee aufgreift. Warum sollten denn nicht unsere Anwärter im gehobenen Dienst auch an der Akademie wohnen? Das ist in anderen Bundesländern üblich, in Nordrhein-Westfalen schon immer. Auch Hamburg macht sich jetzt im Bereich der Horner Rennbahn auf den Weg, weil man dort festgestellt hat: Wir müssen hier viel, viel attraktiver werden. In Hannover hätten wir außerdem Synergieeffekte. Die Anreisezeiten für die nebenamtlichen Dozenten sind viel kürzer. Rinteln ist ja quasi der letzte Flecken von Niedersachsen, bevor Nordrhein-Westfalen anfängt. Im Prinzip müssen die nebenamtlichen Ausbilder aus so ziemlich allen Standorten erst einmal an Hannover vorbeifahren, und dann können sie auch gleich abbiegen. Außerdem könnte man die Steuerakademie auch zu einem „Zentrum Steuern“ weiterentwickeln, an dem nicht nur weitergebildet wird, sondern möglicherweise auch in Absprache mit den Steuerberaterkammern mal diskutiert wird, wie man mit diesem Aderlass, den wir hier zu erleiden haben, umgeht. Ich meine, dass wir eine gute Basis haben, um das zu prüfen. Wir haben kürzlich im Haushaltsausschuss die Ergebnisse des Lenkungskreises zur Kenntnis genommen, wobei Sie, Herr Minister, mit dem Versuch, ein Großfinanzamt in Hannover zu etablieren ‑ aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine gute Idee ‑ an den Beschäftigten gescheitert sind. Diese Ergebnisse müssen wir doch nicht wegschmeißen! Wir können sie weiternutzen. Sie sind nämlich sehr gut. Da hat man sich Mühe gegeben. Wir sollten in diese Richtung weiterdenken: Wollen wir die Steuerakademie nicht nach Hannover verlegen? Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.

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Constantin Grosch SPD

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

Insofern kann der Kollege Grosch eine Frage stellen. Vielen Dank fürs Zulassen der Zwischenfrage. Frau Machulla, Sie haben gut ausgeführt, warum wir bei der psychosozialen Prozessbegleitung Dinge anpassen müssen und dass wir in der Tat noch einmal schauen müssen, was es dafür auch an Ressourcen braucht. Ist Ihnen bewusst, dass wir in dem Antrag genau aus diesem Grund fordern, dass es erst einmal ein Modellprojekt mit einer Evaluierung und einer Prognostizierung der Mehrbedarfe geben soll? Oder was genau fordern Sie eigentlich? Mir ist durchaus bewusst, dass das ein

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Volker Meyer CDU

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

stellt der Kollege Meyer. Bitte schön! Frau Präsidentin! Herr Minister, Sie sprachen die prekäre Lage in der Pflege an. Liegen Ihnen Zahlen vor? Können Sie die Zahlen nennen, wie viele stationäre und ambulante Dienste in den Jahren 2022/2023 geschlossen haben und wie viele Pflegebetten in diesem Zusammenhang in diesen stationären Einrichtungen in den letzten zwei Jahren weggefallen sind? Vielen Dank

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Swantje Schendel GRÜNE

Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Lassen Sie mich voranstellen: Jeder Fall von Kindesmissbrauch und Kindeswohlgefährdung ist ernst zu nehmen. Der von Ihnen, Frau Behrendt, geschilderte Fall aus Hamburg aus 2018 wurde auch aufgeklärt und hat zu einer Verurteilung geführt. Aber natürlich muss es unser Ziel sein und ist es unser erklärtes Ziel, solche Fälle zu verhindern und unsere Präventionsmaßnahmen zu stärken, damit solche Fälle nicht mehr vorkommen. Auch in dem von Ihnen geschilderten Fall der AWO-Kita in Hannover hat das Landesjugendamt sofort und konsequent gehandelt, und zwar, anders als Sie es darstellen, nicht auf eine AfD-Initiative hin. Im Zusammenhang mit den Fällen aus Berlin aus 2018/2019, die auch Herr Holsten angesprochen hat, hat der Landtag ja schon einmal die Debatte darüber geführt. Seitdem hat sich im Bereich des Kinderschutzes aber auch etwas getan. Wir müssen auch anerkennen, dass wir seit 2018/2019, als die Debatte um „Original Play“ ihren eigentlichen Ursprung hatte, natürlich weiter am Kinderschutz gearbeitet haben und dies natürlich auch weiter konsequent tun. 2021 ‑ mein Kollege Marten Gäde hat es ja schon erwähnt ‑ ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft getreten, das den Kinderschutz auch in den Kitas und auch in anderen öffentlichen Einrichtungen noch einmal erheblich verbessert hat. Das nehmen Sie konsequent nicht zur Kenntnis. Sie behaupten immer wieder, wir seien da untätig. Das ist einfach falsch! Sie behaupten auch, die Landesregierung wisse nicht, ob es „Original Play“ in niedersächsischen Kitas gebe. Auch das ist eine Falschdarstellung. In Niedersachsen ist kein einziger Fall bekannt. Wenn Sie es so darstellen, wie Sie es gerade getan haben, dann müssten Sie doch Kenntnis darüber haben, wenn es Fälle gäbe. Wir können konstatieren: In Niedersachsen gibt es keinen einzigen Fall von „Original Play“, weil das nicht mit unseren Kinderschutzkonzepten vereinbar ist. Genau das Gegenteil ist doch wahr: Unsere Fachkräfte in den Kindertagesstätten leisten hervorragende Arbeit, sie sind in Fragen des Kinderschutzes geschult, und der Kinderschutz hat dort oberste Priorität. Unsere Einrichtungen folgen strengen Schutzkonzepten. Die vom Land geförderten Kinderschutzzentren und zahlreiche Träger in den Kommunen unterstützen die Einrichtungen bei der Implementierung ihrer Schutzkonzepte und bieten Fortbildungen an, damit auch in jeder Kita eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft tätig sein kann. Das gilt auch für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Überall dort, wo Erwachsene mit Kindern arbeiten, gibt es Fortbildungen und Beratungsangebote. Vielleicht können wir die noch bekannter machen. Vielleicht können wir da noch die Netzwerke stärken. Aber Fakt ist: Wir haben hervorragende Kinderschutzstrukturen in Niedersachsen. Da meine Zeit schon fast abgelaufen ist, möchte ich nur noch einmal darauf hinweisen, dass eigentlich das gilt, was mein Kollege Pascal Leddin vorhin schon gesagt hat: Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD. Das ist doch Ihre einzige Motivation, diese Themen hier immer wieder reinzubringen und Misstrauen gegen unsere öffentlichen Institutionen zu schüren. Das ist bei solchen ernsthaften Themen wirklich nicht tragbar.

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Vanessa Behrendt AfD

Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!

sprachlichen Gebrauch in diesem Hause wahren. Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Gäde, Sie sind in Regierungsverantwortung. Was wollen Sie uns hier eigentlich erzählen? Wenn Sie die Kinder schützen wollen ‑ es gab genug Fälle ‑, dann sprechen Sie ein Verbot aus! So einfach ist es. Dann lassen Sie das gesetzlich verbieten! Also, ganz ehrlich: Ich bin fassungslos. Eine derartige Ignoranz macht mich fassungslos - nicht nur als Politikerin, sondern auch als Mutter. Auch ich habe ein Kind im Kindergartenalter, und ich möchte nicht die Mutter sein, der die Tochter irgendwann mal so etwas erzählt. Ich verstehe nicht, warum Sie diesem wichtigen Thema nicht die Bedeutung schenken wollen, die es verdient, um Kindesmissbrauch zu verhindern. Zeigen Sie hier etwa, wessen Geistes Kind Sie sind? - Ich weiß es nicht. Helmut Kentler wäre scheinbar sehr stolz auf Sie.

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Michael Lühmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang)

Herr Lühmann möchte antworten und hat ebenfalls anderthalb Minuten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleg*innen! Liebe Frau Buschmann, die Versammlungsfreiheit stellen Sie nicht infrage, und die stellen auch wir nicht infrage. Darin sind wir uns ganz, ganz einig. Es geht um die Wirkung, die erzielt wird, wenn ein junger Mensch von vielleicht 17 Jahren das Gefühl hat: „Es läuft mit dem Klima nicht gut“, und deshalb zu einer Versammlung geht und dabei befürchten muss, dass dies für ihn mit erheblichen Kostenrisiken verbunden ist. In dem Fall könnte er davon abgehalten werden. Und das entspricht genau der Formulierung des Bundesverfassungsgerichtes. Alles, was Auswirkungen hat und mich von der Teilnahme an einer Versammlung abhalten könnte - könnte: ganz gering gehalten und tiefgehängt. Dann würde das Versammlungsrecht beeinträchtigt werden. Mir ist dieses Recht wichtiger als der Antrag, den Sie hier einbringen, um ein paar Klimaaktivist*innen von der Straße zu tragen, die unsere Polizei in Niedersachsen bis jetzt ‑ auch das hat die Anhörung mit sich gebracht ‑ die wir bis jetzt, sehr gut und kommunikativ - so wie das unsere Polizei macht - von der Straße herunterbekommen hat. Wir haben hier nicht Verhältnisse wie in Berlin, wo das vielleicht komplizierter ist und auch anders agiert wird - auch seitens der Polizei anders agiert wird. Hier wird das gut und ordentlich geregelt. Ich sehe gar keine Notwendigkeit, dass an dieser Stelle nachgeregelt wird. Mein Hinweis zu den Trecker-Protesten war ja nur, dass ich verwundert war, dass ein im Prinzip beratungsreifes Gesetz hätte eingebracht werden können, Sie aber auf dem Höhepunkt dieser Trecker-Demos nicht den Eindruck erwecken wollten ‑ mein Eindruck zumindest ‑, dass man auch die Bauern und Bäuerinnen treffen wollte. Man will ja allein auf Klimaaktivist*innen hinaus. Das halte ich für hoch problematisch. Und noch einmal: Die Klimaaktivist*innen, die das tun, versammeln sich friedlich, solange die Versammlung läuft. Und in dem Moment, in dem die Versammlung aufgelöst worden ist, hat unsere Polizei genug Möglichkeiten, sie von der Straße herunterzubekommen. Sie hat aber nicht die Zeit, die Lust und die Kapazitäten, zu schreiben, das Geld einzutreiben und noch einen Justiziar einzustellen, um mögliche Klagen abzuarbeiten. Wir würden an dieser Stelle die Polizei massiv überfrachten. Sie hat so viele wichtige Aufgaben in diesem Land. Das müssen wir ihr nicht auch noch aufbürden. Und noch einmal: Die GdP, in der auch Sie Mitglied sind, Frau Buschmann, hat sich ganz entschieden dagegen ausgesprochen.

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Lieber Herr Meyer, das Land Niedersachsen entlastet Pflegebedürftige und deren Angehörige mit einem jährlichen Volumen von derzeit rund 69 Millionen Euro durch die Förderung auf der Grundlage des Niedersächsischen Pflegegesetzes. Ich hätte jetzt lieber 70 Millionen Euro gesagt, es sind aber leider nur 69 Millionen Euro. Niedersachsen gehört damit zu den vier Bundesländern, die überhaupt in nennenswerter Höhe Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen fördern. Hierbei werden teilstationäre Pflegeeinrichtungen, solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen und die ambulante Versorgung im Bereich der Investitionsfolgekosten gefördert. Gemäß dem im SGB XI und im Niedersächsischen Pflegegesetz verankerten Vorrang für die ambulante Versorgung fördern wir hier also nicht den stationären Bereich. Pflegebedürftige, die in Niedersachsen Leistungen der genannten Einrichtungsformen in Anspruch nehmen, müssen aufgrund der Förderung keine oder nur geringe Investitionskosten tragen. Zusätzlich übernimmt das Land das Kostenrisiko bei eingestreuten Kurzzeitpflegeeinsätzen in vollstationären Pflegeeinrichtungen, wenn diese verbindlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Maßnahme unterstützt den Ausbau der ambulanten Pflegelandschaft und dabei, Pflegebedürftigen möglichst lange einen inklusiven Aufenthalt in ihrem privaten, eigenen Wohnraum zu ermöglichen. Wie bereits ausgeführt, sind für den stationären Bereich mit dem Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz (PUEG) Zuschläge eingeführt worden, mit denen die Kostenbelastung reduziert wird. Die Notwendigkeit, die Pflegebedürftigen weiter zu entlasten, muss mit der erwähnten grundlegenden Reform der sozialen Pflegeversicherung angegangen werden. Ich habe das eben auch schon erwähnt. Wir arbeiten daran und setzen auch unsere Punkte in den Ländergesprächen. - Danke. Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion der SPD stellt die

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Julius Schneider SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

Leider ist das kein Einzelfall, sondern meiner Wahrnehmung nach immer wieder der Kern Ihrer Politik. Aber kommen wir zur ersten Frage: Warum löst der Gesetzentwurf kein einziges Problem? Sie argumentieren, dass Sie Veranstaltungen, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, untersagen wollen. Dass Sie da als Erstes an Ausländer denken, wundert mich bei Ihnen nicht. Aber das macht in dem Zusammenhang nun mal wirklich keinen Sinn: Denn Veranstaltungen, die die öffentliche Ordnung gefährden, werden in Deutschland untersagt. Das ist schon jetzt so! Dafür brauchen wir keine Gesetzesänderung. Dafür brauchen wir auch keinen Einschub, dass es sich explizit um Ausländer handelt. Bei uns gilt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Darum geht es in dem Gesetz eigentlich, und das versuchen Sie zu verändern. Das wissen Sie auch ganz genau. Von daher stellt sich die Frage: Warum bringen Sie eigentlich einen solchen Gesetzentwurf ein, wenn Sie wissen, dass Sie damit kein reales Problem lösen können? Man könnte das für dämlich halten, aber das tue ich nicht. Ich halte das für gefährlich, was Sie tun. Sie versuchen gezielt, den Diskurs in Deutschland in Richtung Ausländerfeindlichkeit zu verschieben. Sie versuchen, durch diesen Gesetzentwurf Ausländer und ihre angemeldeten Demonstrationen an sich ‑ grundsätzlich! ‑ als Gefahr darzustellen, aber das sind sie nicht. Darum geht es Ihnen, und das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen! Das ist ja auch nicht neu. Wir müssen uns von AfD-Politikern seit Jahren ausländerfeindliche, rassistische, völkische Denkmuster anhören - immer wieder „gern“ gesehen. Was daran immer gleich ist: Es trennt zwischen einem homogenen deutschen Volk und allen anderen. Aber so sieht unser Land nun mal nicht aus! Und so hat es übrigens auch noch nie ausgesehen! Unser Land liegt in der Mitte von Europa - wie kann man denn glauben, wir wären eine Insel ohne Zuwanderung? Der Gedanke ist von vornherein schräg. - Doch, der Gedanke ist von vornherein schräg. - Ach, es hat doch hier niemand etwas zum Staatsangehörigkeitsrecht gesagt. Sondern es geht darum, dass Sie ‑ so, wie Sie sich äußern ‑ grundsätzlich etwas gegen Zuwanderung haben. - Ich höre Ihnen jede Woche zu. Da hört man das leider. - Ach, das ist doch wirklich Quatsch. Ich finde es wirklich ‑ ‑ ‑ Herr Kollege Schneider, jetzt muss ich Sie an der Stelle doch einmal unterbrechen, weil ich gerade schon den Hinweis gegeben habe, dass die Bezeichnung anderer Wortbeiträge als „Quatsch“ nicht parlamentarisch ist. Insofern habe ich die Bitte, dass das alle hier im Haus berücksichtigen. Und wo ich schon mal dabei bin: Auch die Bezeichnung von Wortbeiträgen als „dämlich“ wäre unparlamentarisch. Der sehr geschickte Schachzug, zu sagen, andere hielten das für dämlich, aber dem schließe man sich nicht an, ist zwar ganz niedlich, aber er funktioniert nicht. Deswegen wäre auch das unparlamentarisch. Ich darf Sie jetzt bitten, sich hier so zu äußern, dass es allen parlamentarischen Gepflogenheiten entspricht. Bitte schön! Sie haben das Wort. Es ist wirklich kaum auszuhalten, dass man sich das immer wieder anhören muss. Aber ich bin froh, dass das nicht nur mir so geht, sondern dass mittlerweile Millionen Menschen auf die Straße gehen, um genau dagegen anzugehen. - Ja, es ist so! Millionen Menschen gehen auf die Straße, weil sie Ihren Hass nicht teilen, weil sie der festen Meinung sind, dass man Menschen nach ihrem Charakter und nicht nach ihrer Herkunft beurteilen sollte. Das unterscheidet offensichtlich viele von Ihnen. Diese Menschen stellen sich schützend vor unsere Verfassung, und ich finde, wir können ihnen dafür dankbar sein. Ich hatte bis vor Kurzem die zweifelhafte Ehre, dass auch Ihr Fraktionsvorsitzender ‑ mittlerweile ehemaliger ‑ meinen Wahlkreis betreut, und er nimmt manchmal auch an Gesprächen mit Besuchergruppen teil. Kurz nachdem das Recherchenetzwerk Correctiv von den Geschehnissen in Potsdam berichtet hat ‑ ‑ ‑ - „Märchenerzähler“ würde ich die Journalisten nicht nennen. Nachdem davon berichtet wurde, wurde Herr Marzischewski gefragt, ob er sich inhaltlich von dem, was auf dieser Konferenz besprochen wurde, distanzieren würde. Das Ergebnis war ein wortreiches Nein. „Das war auch nichts Schlimmes“, was da besprochen wurde. Ja, okay! Ich finde das interessant, denn es passt genau, dass Sie sagen: „Das war ja auch nichts Schlimmes!“ Ich finde, es war etwas Schlimmes. Was Sie hier machen, ist ganz im Geiste der AfD. Sie distanzieren sich eben nicht von solchen Dingen. Sie distanzieren sich nicht vom offenen Verfassungsbruch, wenn er geplant wird. Sie distanzieren sich nicht, wenn Gauland zwölf Jahre Nationalsozialismus als einen „Vogelschiss der Geschichte“ betitelt. Sie distanzieren sich nicht, wenn Höcke von einer Politik der „wohltemperierten Grausamkeit“ faselt und damit am Ende Massendeportationen und die Verfolgung von seinen politischen Gegnern meint. Sie distanzieren sich nicht, wenn Ihr Spitzenkandidat Krah in seinem Buch schreibt, dass er 15 Millionen deutsche Staatsbürger aus Deutschland raushaben will. Und Sie distanzieren sich nicht einmal ‑ in persona Herr Baumann ‑, wenn Ihre Kolleginnen und Kollegen aus Bayern ‑ vom Fernsehen gefilmt ‑ „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus!“ skandieren. - Doch, es sind bayerische Landtagskollegen. Nicht einmal da ist sich Herr Baumann zu blöd, sich ins Fernsehen zu stellen und das auch noch zu rechtfertigen! Aber dafür gibt es keine Rechtfertigung! Nicht einmal bei diesen offensichtlichsten Nazi-Parolen gibt es eine Distanzierung! Das alles lässt wirklich tief blicken, und Ihre Reaktionen darauf zeigen es ja ganz deutlich, dass Sie sich eben nicht davon distanzieren. Aber offensichtlich sind Sie schlau genug, das nicht zu wiederholen. Denn wenn Sie sich davon distanzieren würden, dann wäre es sinnvoll, sich für diese anstandslosen Aussagen zu entschuldigen und dazu aufzurufen, Leute wie Herrn Krah, Herrn Höcke oder andere Leute, die es mit unserer Verfassung nicht so haben, nicht zu wählen. Aber anstatt das zu machen, gehen Sie immer wieder mit der gleichen Ideologie raus: An allen Problemen dieser Welt sind die Ausländer schuld. Mit dieser Idee werfen Sie und Ihre Brüder im Geiste ‑ ob Islamisten, Evangelikale, Putin oder andere europäische Rechte ‑ sich weltweit gegenseitig vor, dass sie schuld an allem Möglichen wären. Das ist weder originell noch richtig. Das ist genauso wie dieser Gesetzentwurf. Deswegen lehnen wir ihn ab.

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Dr. Andreas Philippi

Einsamkeit und soziale Isolation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkennen und Lösungskonzepte sowie Präventionskonzepte erarbeiten!

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Delia Klages AfD

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Minister Philippi! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gruppe der pflegenden Angehörigen ist ja schon heute der größte Pflegedienst in Deutschland. Es gibt eine große Diskrepanz zwischen Sach- und Geldleistungen. Die Frage, die ich jetzt an Sie stelle, ist: Werden Sie sich im Bund dafür einsetzen, dass die Geldleistungen den Sachleistungen angepasst werden? - Vielen Dank.

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Daniela Behrens SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, man kann mit Fug und Recht sagen, dass die AfD ein ungeklärtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit hat. Andere Meinungen erträgt die AfD nur schwer. Wir können das hier in jeder Landtagswoche beobachten. Wir können das in den Ausschüssen und in Ihren Anträgen erkennen. Deswegen ist der vorliegende Gesetzentwurf der AfD in dieser Reihe zu sehen. Man hat ein Problem damit, dass andere Menschen anderer Meinung sind. Aber das ist in der Demokratie ein gutes Recht. Daher ist der vorliegende Gesetzentwurf der AfD in hohem Maße verfassungsrechtlich bedenklich, und er ist übrigens auch aus praktischer Sicht absolut untauglich. Das gilt sowohl für den Vorschlag, das Versammlungsrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzuschränken, als auch für die Reglementierung der Meinungskundgabe durch die Einführung von Sprachverboten. Wie ich bereits in der ersten Beratung hier im Plenum betont habe, zeigt uns der vorliegende Gesetzentwurf einmal mehr die Haltung der AfD zu unserer Demokratie und auch zu den verfassungsrechtlichen Grundwerten. Sie wissen, meine Damen und Herren, in Niedersachsen ist die AfD als Verdachtsfall eingestuft. Sie ist verdächtig, verfassungsfeindlich zu sein. Ich finde, sehr geehrte AfD-Fraktion, Sie sollten diesen Vorwurf ernst nehmen, sich mit Ihrer Politik beschäftigen und auch reflektorisch sein. Denn das ist ein sehr ernst gemeinter Vorwurf, und Sie sollten das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Meine Damen und Herren, der Verfassungsschutz ist eine unabhängige Organisation. Der Verfassungsschutz wird parlamentarisch kontrolliert. Der Verfassungsschutz arbeitet auf Basis des Verfassungsschutzgesetzes. Er wird parlamentarisch kontrolliert und beschreibt das, was in diesem Land passiert, jedes Jahr in einem transparenten Verfassungsschutzbericht. Den sollten Sie sich zu Herzen nehmen. Sie sollten das Thema Verdachtsfall nicht einfach abtun, sondern Sie sollten sich reflektorisch auch mit sich selber beschäftigen. Aber, meine Damen und Herren, die Grundrechte der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit nach Artikel 8 und 5 unseres Grundgesetzes sind unverrückbare Elemente unserer Demokratie. Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben vor 75 Jahren etwas Großartiges geschaffen und eine bis heute moderne Verfassung konzipiert, die aus den Ereignissen der Weimarer Republik die richtigen und vor allem die notwendigen Lehren gezogen hat. Ich bin außerordentlich froh, dass wir in einem Land leben, in dem jeder und jede frei im Rahmen des Rechts seine Meinung äußern und dies auch auf Versammlungen tun kann, unabhängig vom deutschen Pass und unabhängig davon, mit welchem Pass man hier lebt. Das Versammlungsrecht ist ein Recht für jedermann, und das wird auch in Zukunft so bleiben. Das kann man sehr deutlich aus dem Grundgesetz herauslesen. Für die Ordnungsbehörden und für die Polizei sind Versammlungen natürlich immer eine Herausforderung. Wenn Sie sich vor Augen führen, meine Damen und Herren, was wir alles seit dem letzten Oktober ‑ Start Hamas-Terror auf Israel, Ukraine-Krieg, Versammlung von Corona-Leugnern, Versammlung im Bereich der Landwirtschaft, Versammlung zur Demokratiestärkung ‑ auf den niedersächsischen Straßen erlebt haben, dann ist das auch ein Zeichen einer munteren Demokratie. Es ist nicht immer ein Zeichen von Unruhe, sondern es ist ein Zeichen einer munteren Demokratie. Wir sollten stolz sein, dass wir in einem Land leben, in dem ganz viele Menschen unterschiedlichster Art mit unterschiedlichsten Handlungen ihre Meinung kundtun. Das muss auch so sein. Das unterscheidet uns von vielen anderen Ländern in der Welt. Daher können wir sehr stolz auf unser Grundgesetz und unsere Demokratie sein. Als Innenministerin kann ich Ihnen sagen ‑ da war ich von Ihren pauschalen Vorwürfen, Herr Calderone, schon etwas irritiert, dass die Polizei in Niedersachsen alle diese Versammlungslagen hervorragend im Griff hat, meine Damen und Herren. Es gibt keine einzige Versammlung, keine einzige Aktion, die mir bekannt ist, bei der die Polizei überfordert war. Das hat Herr Calderone eben gesagt. Von daher ist das doch mit einem ganz klaren Hinweis zurückzuweisen. Unsere Polizistinnen und Polizisten sind hervorragend geschult. Sie können mit den Versammlungen, Demonstrationen und Kundgebungen sehr gut umgehen. Sie agieren mit Augenmaß. Wir haben in diesem Land noch nie so viele Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen gehabt wie jetzt. Daher, meine Damen und Herren, gilt der Polizei ein großer Dank für die großartige Arbeit bei den vielen Versammlungen und Demonstrationen. Pauschale Kritik an der Polizei lasse ich nicht zu, Herr Calderone, und das ist auch unter Ihren Möglichkeiten. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sehr klar sagen: Dieser Gesetzentwurf ist absolut untauglich. Wir hatten dazu eine sehr intensive Debatte. Wir können in diesem Gesetzentwurf keinen einzigen positiven Aspekt sehen. Deswegen würde ich Sie bitten, dass Sie den Ausschussempfehlungen des Innen- und des Rechtsausschusses folgen und diesen unsäglichen Gesetzentwurf ablehnen. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

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Claus Seebeck CDU

Den Dienst in der Landesverwaltung attraktiver gestalten. Die Verlegung der Steuerakademie nach Hannover prüfen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin über die Aussagen von Rot und Grün schon etwas erstaunt. Ich hoffe, bei den vielen anderen Tagesordnungspunkten, die wir hier noch behandeln, sind Ihre Plädoyers für den ländlichen Raum genauso wie jetzt hier gerade. Das würde mich sehr, sehr freuen. ‑ Das sind sie nicht unbedingt immer, aber ihr habt die volle Unterstützung, wenn es in die Richtung geht. Unsere Finanzämter sind für die Stabilität der finanziellen Ausstattung Niedersachsens von entscheidender Bedeutung. Sie sind verantwortlich für die Erhebung von Steuern, die Überwachung der Einhaltung steuerlicher Vorschriften, das Ausstellen von Steuerbescheiden sowie die Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten. Damit legen unsere Finanzämter die Grundlage für alle öffentlichen Dienstleistungen, Infrastruktur, Bildung, Gesundheitswesen und soziale Sicherheit. Egal, in welchem unserer 62 Finanzämter - unsere fast 11 000 Beamte und Angestellte machen dort einen richtig guten Job. Eine gute Aus- und Weiterbildung für Finanzbeamte ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse, die Fähigkeiten und Ethik verfügen, um ihre Aufgaben effektiv und effizient erfüllen zu können. Hier werden die jungen Menschen zu Fachkräften aus- und weitergebildet, die in unseren Finanzämtern eine unverzichtbare Rolle einnehmen. Unsere Steuerakademie ist der Grundstein für diese effiziente und gerechte Steuerverwaltung in Niedersachsen. Deswegen ist eine aktuelle und zeitgemäße Ausstattung und ständige Modernisierung unserer Steuerakademie mit den Standorten Rinteln und Bad Eilsen so wichtig. Das sollte natürlich immer im intensiven Austausch mit den Leitern der Akademie und den Dozenten passieren, da dort die wirkliche Fachexpertise für eine inhaltlich und strukturell sehr gute Ausbildung liegt. Wie jedes Bildungssystem steht natürlich auch unserer Akademie vor großen Herausforderungen, die wir aber mutig und entschlossen angehen müssen. Ein zentrales Thema unserer Zeit ist die Digitalisierung. Die digitale Transformation macht natürlich auch vor der Steuerverwaltung nicht halt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass unsere Dozenten und Absolventen nicht nur mit den neusten digitalen Werkzeugen arbeiten können, sondern auch verstehen, wie sie diese im Sinne des Gemeinwohls einsetzen können. Die Einführung von künstlicher Intelligenz in unsere Lehrmethoden und Verwaltungsprozesse ist ein weiterer Schritt, um die Effizienz zu steigern und auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein. Auch das Angehen von neuen Herausforderungen im Kontext mit den Firmen, die sich auch immer wieder Neues überlegen. Dies wurde dem Haushaltsausschuss bei seiner Sitzung in der Universität in Oldenburg deutlich dargelegt. Die Modernisierung der Steuerakademie bedeutet jedoch nicht nur den Einsatz neuer Technologien. Es geht auch darum, das Wohlbefinden unserer Studierenden sicherzustellen und ein attraktiver Lernort zu sein. Die Wahl der Standorte Rinteln und Bad Eilsen spiegelt unsere Überzeugung wider, dass eine hochwertige Ausbildung am besten in einem ruhigen und konzentrierten Lernumfeld gelingt. Dort können sich unsere Absolventen weit entfernt von der Hektik und der Ablenkung größerer Städte auf das Wesentliche konzentrieren. Diese bewusst geschaffene Atmosphäre ist eine Investition in die Qualität der zukünftigen niedersächsischen Finanzverwaltung. In Zeiten zunehmender Wohnraumknappheit und steigender Lebenshaltungskosten ‑ das wurde eben schon angesprochen - ist es besonders wichtig, dass wir unseren Studierenden bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen können. Da haben wir zugegebenermaßen noch sehr viel zu tun. Da bin ich voll bei Herrn Meyer, da müssen wir auch als Land aktiv werden, um den Absolventen etwas bereitstellen zu können. Trotzdem ist das ein weiterer Grund, warum die Standorte Rinteln und Bad Eilsen ausgewählt wurden. Durch den Gang in die Fläche Niedersachsens können wir ein lebenswertes Umfeld bieten und dabei den Zusammenhalt und das gemeinsame Lernen fördern - und vielleicht auch mal für etwas Entschleunigung sorgen. Unsere Entscheidung, die Akademie nicht in einer Großstadt wie Hannover anzusiedeln, spiegelt auch unser Engagement wider, die besten Bedingungen für den Erfolg unserer Studierenden zu schaffen und auch den ländlichen Raum in den Fokus zu stellen. Auch ich möchte bezweifeln, dass sich einer der dortigen Absolventen im Anschluss gegen eine Anstellung in der Steuerverwaltung aussprechen wird, nur weil er vielleicht nicht woanders in einem schönen Campus studiert hat. Zur KWA 4 wurde eben schon alles gesagt. In der Anhörung im Finanzausschuss ist klar geworden, dass die Steuerbehörde von diesem ganzen Gebäude nichts hält und dass es sehr schwierig ist, es für eine Steuerverwaltung umzuwidmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Modernisierung der Steuerakademie Niedersachsen ist ein Projekt, das uns am Herzen liegen sollte. Es geht um die Qualität unserer öffentlichen Dienste, die Effizienz unserer Steuerverwaltung und nicht zuletzt um die Zukunft unserer jungen Nachwuchskräfte. Wir werden uns intensiv mit dem Vorhaben der Attraktivierung der Ausbildung an unserer Steuerakademie auseinandersetzen müssen, damit die niedersächsische Steuerverwaltung als attraktiver Arbeitgeber auch wahrgenommen werden kann. Dort wurden auch schon viele Sachen gesagt. Es ist ein Baustein in dem ganzen Kontext, in dem wir versuchen müssen, unsere Steuerverwaltung so zu gestalten, dass die Leute gerne und länger bei uns bleiben. Auch über mögliche weitere Kapazitäten für die Fort- und Weiterbildung möglicherweise auch temporär oder dauerhaft an einem weiteren Standort in der Fläche Niedersachsens, wurde gesprochen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ausbildung in der Steuerakademie Niedersachsen eine entscheidende Rolle für das Finanzwesen Niedersachsens und darüber hinaus spielt. Eine zukunftsfeste Ausrichtung der Niedersächsischen Steuerakademie ist machbar. Wir helfen gerne dabei. Danke schön.

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Meta Janssen-Kucz GRÜNE

Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

Wir werden vermutlich im nächsten Plenum einen gemeinsamen Antrag zum integrierten Wassermanagement auf den Weg bringen, den der Kollege auch angesprochen hat. Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet. Ich finde es mehr als korrekt, in einem Entschließungsantrag von Prüfaufträgen zu reden und sich nicht hinzustellen und zu sagen: Das machen wir so! Wenn man nämlich einen Dialog auf Augenhöhe will, wenn man Verlässlichkeit will, dann können wir jetzt erst mal nur diese Prüfaufträge, die grobe Linie vorgeben. Das machen wir. Ich habe das ganz deutlich gemacht: Wir wollen Verlässlichkeit, wir wollen diesen Dialog, wir wollen auch zusammen Kriterien entwickeln. Auch was die Finanzierung angeht, habe ich, glaube ich, sehr deutlich gemacht: Es gibt das Aktionsprogramm des Bundes. Dieses Aktionsprogramm, diese gut 1 Milliarde Euro, werden und können wir mit sehr guten Projekten – ich weiß, dass die ersten schon auf dem Weg sind; wir warten nur noch auf die Förderkriterien – für Niedersachsen heranholen. Aber auch diese Projekte werden wir mit den Akteuren, die auch Sie angesprochen haben, gemeinsam entwickeln, um gerade in Sachen Wertschöpfung – ein neues, erweitertes Standbein – einiges auf den Weg zu bringen. Das Entscheidende ist: Es geht nicht darum, Ängste zu schüren. Es geht darum, die Zukunft über mehr Klima- und Moorschutz zu sichern. Danke. Da Herr Dr. Schmädeke hier vorne stehen geblieben ist, möchte er sicherlich antworten. In der Redezeitüberschreitung nehmen Sie sich beide nichts. Da sind Sie gleich. Bitte schön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

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Thore Güldner SPD

Ein Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung: äquivalente und transparente Landesförderung für Niedersachsens staatlich anerkannte Ersatzschulen

auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention des Abgeordneten Güldner. Bitte schön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rykena, das Einzige, was verheimlicht wird, ist ‑ weil es leider nicht so viele Menschen mitbekommen ‑ Ihre Arbeitsverweigerung im Kultusausschuss. Sie haben in der Kultusausschusssitzung zu dem vorliegenden Antrag nicht eine Frage gestellt und auch keine inhaltliche Anmerkung gemacht. Sie sind ja nicht einmal in der Lage, im Ausschuss einen ordentlichen Unterrichtungsantrag zu stellen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag heute so schnell ab, und das ist auch gut so.

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Alexander Wille CDU

Niedersachsen ist und bleibt wehrhaft - rechtsextreme Straftaten konsequent bekämpfen und einordnen, Aufklärung über rechtsextremistische Bedrohungen vorantreiben und Sicherheitsbehörden stärken!

für die Fraktion der CDU Herr Kollege Wille zu Wort gemeldet. Bitte schön! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir leben in einer Zeit der Herausforderungen. Die Bedrohungen unseres politischen Systems durch Extremismus nehmen zu, und unsere Demokratie steht wortwörtlich an einem Scheideweg. Daher möchte ich heute hier im Hohen Hause die Gelegenheit nutzen, um zum Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Niedersachsen Stellung zu nehmen. Zunächst, meine Damen und Herren, möchte ich klarstellen, dass die CDU-Landtagsfraktion die Bedrohung durch den Rechtsextremismus sehr ‑ ich betone: sehr ‑ ernst nimmt. Wir verurteilen jegliche Form von Extremismus und Hass auf das Schärfste. Die Sicherheit unsere Bürgerinnen und Bürger ist unsere oberste Priorität und zur Bekämpfung jeglicher extremistischen Bestrebungen und antidemokratischen Organisationen haben wir unseren niedersächsischen Verfassungsschutz, dessen Auftrag und rechtliche Grundlage im Verfassungsschutzgesetz normiert ist. Ich habe mich heute in der bisherigen Debatte schon sehr gefreut, dass unser Verfassungsschutz jetzt so viel Zuspruch bekommt und so gestärkt werden soll. Daher freut es mich, meine Damen und Herren, dass die linken Fraktionen im Hause nun selbstkritisch Handlungsbedarf erkennen und endlich auch den Verfassungsschutz und die Polizei als Wächter der Demokratie stärken wollen. Und auch ich ‑ es tut mir leid ‑ kann Ihnen den Vorwurf nicht ersparen: Noch vor wenigen Jahren haben weite Teile der Grünen die Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert. Das klang heute schon an. Nun werden für unseren Nachrichtendienst neue Befugnisse angekündigt. Wir sind gespannt auf die konkreten Vorschläge. Auf drei Punkte Ihres Entschließungsantrags möchte ich noch näher eingehen: Erstens, Kritik an der Ausstattung der Sicherheitsbehörden: Ihr Antrag kritisiert, dass die Polizei und der Verfassungsschutz nicht ausreichend mit Personal und Sachmitteln ausgestattet seien. Meine Damen und Herren, mehr Personal ist immer gut, aber es ist nicht mehr so einfach zu bekommen, und im Zeitalter der Digitalisierung müssen wir die Sicherheitsbehörden nicht nur personell, sondern auch technisch gut ausstatten. Der Einsatz moderner Technik verlangt aber gesetzliche Regelungen, und genau dort steht Rot-Grün permanent auf der Bremse. Intelligente Videoüberwachung oder Software zur Analyse und Auswertung von Datenbanken können auch im Kampf gegen Extremisten helfen. Wir brauchen daher dringend ein modernisiertes Polizeirecht. Ihr ergänzender Vorschlag fordert, die Aus- und Fortbildung der Beschäftigten in den Sicherheitsbehörden im Bereich rechtsextremer und demokratiefeindlicher Bestrebungen weiter zu stärken. Gut so! Ich möchte Sie jedoch eindringlich bitten, die Polizei in allen Formen der extremistischen Bestrebungen handlungsfähig zu machen und nicht wieder allein den Rechtsextremismus nach vorn zu stellen. Zweitens, Anpassung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes: Ihr Antrag fordert einen Prüfauftrag zur Identifikation von notwendigen Anpassungen des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes. Werte Kolleginnen und Kollegen, einige von Ihnen wird es vielleicht sogar überraschen, aber im Vergleich zu anderen Ländern ist Niedersachsen an dieser Stelle immer noch nicht gut genug aufgestellt. Ich möchte kurz an die vorherige Legislaturperiode erinnern. Der damalige SPD-Innenminister Boris Pistorius weigerte sich beharrlich, dringend notwendige Verbesserungen vorzunehmen. Nicht berücksichtigt wurden die Vorschläge der CDU zur Wiedereinführung der Wohnraumüberwachung, der notwendigen Einführung der Online-Durchsuchung sowie der Erweiterung der Überwachungsmöglichkeiten bei minderjährigen Extremisten. Und: Niedersachsen hat im Vergleich zu anderen Bundesländern bis heute keine Befugnis-Generalklausel für nachrichtendienstliche Maßnahmen. Drittens, Forderung nach einem Gesamtkonzept zur Bekämpfung des Rechtsextremismus: Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt, dass die regierungstragenden Fraktionen die Bekämpfung des Rechtsextremismus ernst nehmen. Allerdings vermissen wir in dem Entschließungsantrag ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung aller extremistischen Organisationen in Niedersachsen. Meine Damen und Herren, ich stimme Ihnen zu. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung von Polizei, Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Dabei empfehle ich Ihnen jedoch dringend, die politischen Scheuklappen abzusetzen und auch den Linksextremismus sowie alle weiteren antidemokratischen Organisationen miteinzubeziehen. Die Solidaritätsbekundungen für die RAF-Terroristin Daniela Klette, die Menschen getötet hat, sind ein alarmierendes Zeichen. Wir dürfen den Linksextremismus nicht kleinreden oder verharmlosen. Auch diese Menschen wenden sich offen gegen unsere Demokratie, gegen unseren Rechtsstaat. Die aktuellen Plakate und Parolen dazu sind unmissverständlich. Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion wird sich weiterhin aktiv an der Bekämpfung des Rechtsextremismus beteiligen. Wir erwarten jedoch auch von Ihnen, alle terroristischen und extremistischen Gruppierungen und Strömungen zu bekämpfen. Alle demokratischen Fraktionen in diesem Hause müssen gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Sicherheitsbehörden gut ausgestattet sind und dass jegliche Form des Extremismus verfolgt wird. Wir als CDU-Landtagsfraktion stehen für eine starke Demokratie, für ein friedliches Zusammenleben in unserem schönen Niedersachsen. Und da haben Extremisten ‑ ganz gleich, woher sie kommen, ganz gleich, was sie wollen ‑ nichts, aber auch gar nichts zu suchen. Herzlichen Dank.

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Michael Lühmann GRÜNE

Niedersachsen ist und bleibt wehrhaft - rechtsextreme Straftaten konsequent bekämpfen und einordnen, Aufklärung über rechtsextremistische Bedrohungen vorantreiben und Sicherheitsbehörden stärken!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen für 2023 bei rechten Straftaten sind erschreckend: ein leider erkennbar dynamischer Anstieg von rechts motivierten Straftaten in Niedersachsen von 1.546 auf 2.245 Fälle, ein massiver Anstieg bei Rassismus um 122 %, 89 % beim Marker Fremdenfeindlichkeit, deutliche Zuwächse bei Queerfeindlichkeit und Antisemitismus. Auch wenn rechte Gewalttaten nicht gleichermaßen ansteigen, so wissen wir doch, dass den Taten allzu oft Worte vorausgehen. Vor fünf Jahren mordete in Christchurch ein Rechtsterrorist und tötete 51 Menschen. Dieser Rechtsterrorist handelte aus niederen rechten Motiven, und auch bei ihm lagen Worte vor den Taten. Und genau dieser Rechtsterrorist hatte Kontakt und spendete im Übrigen 1.500 Euro an Herrn Sellner, auch ein Mitglied der AfD Niedersachsen. Auch ein Experte der AfD Niedersachsen spendete im Übrigen an einen Herrn Sellner. Die Wege in den rechten Terror sind bisweilen sehr kurz. Bereits im November haben wir klare Signale ausgesendet, auch um auf diese Zahlen zu reagieren, die wir erwarten konnten, und haben die Zivilgesellschaft, die politische Bildung und die Gedänkstätten. Gerade Letztere rücken ja wieder verstärkt in den Fokus rechter Straftaten. Wir senden von hier aus dem Landtag solidarische Grüße an die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten und an die vielen engagierten Menschen, die in der Gedenkstättenarbeit aktiv sind. Wir verurteilen die rechten und antisemitischen Angriffe mit aller Entschiedenheit. Liebe Frau Gryglewski, stellvertretend für die Gedenkstätten: Wir stehen hier als Demokratinnen und Demokraten im Landtag entschieden hinter Ihnen bei jedem dieser Angriffe. Wir haben nicht zuletzt ein Landesdemokratiefördergesetz angekündigt mit dem Ziel, die Zivilgesellschaft zu stärken, weil mit Stephan Kramer und vielen anderen eine aufgeklärte und wehrhafte Zivilgesellschaft einfach der beste Verfassungsschutz ist. Aber machen wir uns nichts vor: Es wäre naiv, zu glauben, der Kampf gegen rechte Straftaten wäre allein ein zivilgesellschaftlicher. Deshalb bringen wir ein ganzes Paket auf den Weg, wie wir auf sicherheitsbehördlicher Ebene, aber auch auf Wissensebene den Kampf gegen rechte Straftaten ergänzen und konsequent vorantreiben. Das heißt für uns, dass wir auch unsere Sicherheitsbehörden stärken werden und dass wir sie bei der Bekämpfung der vielfältigen und sich auch dynamisch wandelnden rechten Bedrohung durch ständige Aus- und Fortbildung unterstützen werden. In diesem Zusammenhang bitten wir die Landesregierung auch, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass bei der statistischen Erfassung Politisch motivierter Kriminalität der Phänomenbereich „sonstige Zuordnung“, der immer weiter wächst, weiter aufgeklart wird. Hierfür liefern die Abschlussempfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses gute Hinweise. Ich weiß, dass sich unsere Innenministerin dafür schon länger engagiert einsetzt. Mein Dank an Sie, Frau Ministerin Behrens! Und ja, der entschiedene Kampf unserer Sicherheitsbehörden schließt ein, dass wir gemeinsam schauen werden, wo wir im Bereich des Verfassungsschutzes womöglich nachsteuern müssen bei Befugnissen und bei Personal. Wir als Grüne wissen, wie sensibel dieser Bereich ist. Aber wir wissen auch, wie groß die Bedrohung für unsere Demokratie ist. Deswegen werden wir diese notwendigen Schritte behutsam und mit der notwendigen Sorgfalt angehen. Aber wir werden sie angehen! Nicht zuletzt bin ich sehr froh, dass wir mit diesem Antrag die Stärkung der Demokratie und die Aufklärung über tödliche rechte Gewalt durch wissenschaftliche Fundierung verlässlich stärken. Wir brauchen mehr Wissen über Demokratievorstellungen, über gelingende Verteidigung der Demokratie und wie wir Verfahren und Institutionen weitervermitteln, wie wir Teilhabe und Vielfalt so vermitteln, dass wir Resilienz stärken. Es freut mich als Demokratieforscher, dass wir der Demokratieforschung in Niedersachsen so einen wichtigen Rang einräumen. Ein Letztes: Es ist mir und uns als regierungstragender Fraktion ein Herzensanliegen: Wir wollen nicht nur die Forschungs- und Dokumentationsstelle zur Analyse politischer und religiöser Extremismen in Niedersachsen ‑ wer sich das ausgedacht hat! ‑, kurz „FoDEx“, noch einmal wissenschaftlich auf unser Wissen zum NSU schauen lassen, sondern FoDEx soll sich auch wissenschaftlich einer Neubewertung bisher nicht so einstufbarer rechter Todesfälle widmen. Die Anerkennung rechter Morde ist nicht nur eine Genugtuung für die Angehörigen der Opfer, die irgendwann auch mal einen Schlussstrich darunter ziehen wollen und sagen „Das ist eben so gelaufen“, sondern es ist eben auch die Möglichkeit, dass wir dort dann vor Ort lokale und lebendige Erinnerungskultur aufbauen. Da wird schon ganz, ganz viel getan. Lokale Erinnerungskultur vor Ort ist einer der wichtigsten Beiträge überhaupt im Kampf um Demokratie. Deswegen danke ich stellvertretend hier der mobilen Beratung und dem Alex-Selchow-Projekt in Rosdorf, das jüngst Besuch von der Polizeidirektion Göttingen hatte. Hier sehen Sie, wie wir uns als Rot-Grün den Kampf gegen Rechtsextremismus vorstellen: Zivilgesellschaft, Sicherheitsbehörden, Wissenschaft, Schule, Bildung, Gedenkstätten, Politik Hand in Hand. Denn niemand kann und darf neutral sein in diesem Land gegenüber den rechten Feinden der Verfassung. Ich freue mich auf die Beratung. Herzlichen Dank.

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Christian Fühner CDU

Keine Geschäfte mit Putin - russischen Einfluss auf die Brennelementefertigung in Lingen abwenden

Herr Fühner, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Kellermann, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie betonen in Ihrer Rede durchgehend die Abhängigkeit der Energieversorgung von Russland, insbesondere was das Thema der Brennelemente betrifft. Deswegen möchte ich Sie fragen, ob es nicht ein gutes Zeichen ist, dass osteuropäische Staaten demnächst nicht mehr von russischen Brennelementen abhängig sind, sondern dass diese Brennelemente ohne russischen Einfluss in Lingen gefertigt werden. Da kann ich in meiner Rede jetzt direkt anschließen. Denn auf genau diesen Punkt komme ich jetzt zu sprechen. Ich würde also gern fortfahren. Ich werde das

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Nicolas Breer GRÜNE

Integration von zugewanderten Fach- und Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt nachhaltig und regional fokussiert stärken

90/Die Grünen. Herr Breer, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Plattes Land gibt es in meiner Heimat, im Emsland, genug. Aber nicht nur das Land ist platt, ok de Spraak bi uns. Wi hebbt uns utschloten. Se seggt: Haal mi maal dien Dietrich. - Nu staht wi daar mit dree Lüü. Für die Städtkers: Wir haben uns ausgeschlossen. Sie sagt: Hol mir mal deinen Dietrich. - Nun stehen wir da mit drei Leuten. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sprache verbindet. Sie trägt wesentlich zur Integration bei. Sie kann aber auch zu gravierenden Missverständnissen führen, wie mein Beispiel zeigt. Die Voraussetzungen dafür, dass das nicht passiert, setzen insbesondere die Welcome-Center und die Start-Guide-Projekte. Denn Welcome-Center und Start Guides helfen bei der Kommunikation zwischen den zukünftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern und verbinden auch zwischen regionalen Arbeitsmarktakteurinnen. Sehr geehrte Damen und Herren, kleine, aber auch mittlere Unternehmen gewinnen Fachkräfte. Dies schafft Zukunft und ein solidarisches Miteinander; denn wer Menschen in Arbeit mit einer fairen Entlohnung bringt, stützt unser Sozialsystem und trägt wesentlich zur Integration bei. Für eine gewinnbringende Kommunikation braucht es aber auch ein einheitliches Handlungskonzept, denn es darf keine Glückssache sein, welches Welcome-Center für einen zuständig ist. Es braucht eine wissenschaftliche Evaluation der Start Guides, auch in den kommenden zwei Jahren, denn unser grünes Motto „besser machen“ kann dadurch gut überprüft werden. Und es braucht einen Prüfauftrag, ob und wo genau neue Start Guides etabliert werden können. Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Antrag stellen wir die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung des in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Ganz in dem Sinne, dass am Ende der richtige Dietrich kommt und die Tür aufgeht: Stimmen Sie für unseren rot-grünen Antrag! Vielen Dank an alle, die daran mitgewirkt haben, und eine schöne Mittagspause!

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Stephan Bothe AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen! Ich bedaure sehr, dass der Kollege Plett heute dieser Debatte nicht beiwohnt, denn die Rede des Kollegen Plett zur ersten Beratung hat mich nicht nur überrascht, sie hat mich auch ein Stück weit entsetzt. Er als Jurist müsste es eigentlich besser wissen. Trotzdem behauptete der Kollege Plett unter breiter Zustimmung des gesamten Hauses, dass die Staatsangehörigkeit in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen dürfe, und begründete dies mit einfachrechtlichen Versammlungsgesetzen. Aber man muss nicht Jura studiert haben, um zu wissen, dass es höherrangige und niederrangige Gesetze gibt und dass das Grundgesetz, in dem die Staatsangehörigkeit eine Rolle spielt, ganz gewiss über dem Versammlungsgesetz steht, das wir heute verfassungskonform ändern wollen. Weiterhin behauptete der Kollege Plett ‑ ich zitiere ihn wörtlich, einmal, damit es fair ist, aber auch deshalb, weil das einfach falsch war ‑: „Allgemein wird das Grundgesetz so ausgelegt, dass Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz herangezogen wird, um dieses Deutschenrecht zu erweitern.“ Herr Kollege Bothe, Frau Kollegin Camuz hat den Wunsch, eine Zwischenfrage zu stellen. Wollen Sie dem entsprechen? Nein, ich würde gern weiter ausführen. Sie kann ja gern eine Kurzintervention machen. Bitte schön! Sie haben das Wort. Werte Kollegen! Selbstverständlich macht Artikel 2 Abs. 1 aus dem Deutschenrecht des Artikels 8 nach allgemeiner Meinung nicht ein Menschenrecht, das für alle gilt. Stattdessen können sich Ausländer auf ihre allgemeine Handlungsfreiheit berufen, wenn sie demonstrieren wollen. Aber natürlich kann die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz leichter eingeschränkt werden als die Versammlungsfreiheit für Deutsche gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes. Abschließend kritisierte der Kollege Plett sogar, dass wir mit unserem Gesetzentwurf die allgemeine Handlungsfreiheit eingrenzen würden, und sprach von einem Anschlag auf den liberalen Rechtsstaat. Das waren große Worte, und das klang natürlich unerhört, dass wir ein Grundrecht eingrenzen wollen. Aber die Wahrheit ist - und das sollte er als Jurist und Vorsitzender des Rechtsausschusses wissen ‑ dass wir alltäglich in unserer allgemeinen Handlungsfreiheit durch Rechtsnormen eingegrenzt werden. Auch die von uns angestrebte Eingrenzung ist nach dem zweiten Halbsatz des Artikels 2 Abs. 1 des Grundgesetzes ausdrücklich möglich. Auch durch das völlig richtige Verbot, Israel-Fahnen bei Demos zu verbrennen, wird die allgemeine Handlungsfreiheit von einzelnen Demonstranten eingeschränkt. Aber ist diese Einschränkung dann auch Ausdruck einer illiberalen Demokratie? Dass Grundrechte nicht schrankenlos gelten ‑ nicht einmal das Recht auf Versammlungsfreiheit, aber erst recht auch nicht das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit ‑, sollte Ihnen allen bekannt sein, werte Kollegen. Die Differenzierung zwischen Staatsbürgern und Ausländern ist grundlegend für unser Grundgesetz und für unsere Demokratie, deren Grundsatz es ist, dass alle Staatsgewalt ‑ Achtung! Vom Volke und eben nicht von der Bevölkerung ausgeht. Und, werte Kollegen, wenn Sie mir jetzt hier nicht glauben ‑ das kommt ja vor ‑ dann versuchen Sie doch mal ‑ unter dem garantierten Jubel der grünen Kollegen ‑, das Wahlrecht auf Landes- und Bundesebene auf Nichtdeutsche auszuweiten, um Ausgrenzungen zu vermeiden und zu beseitigen. Werte Kollegen, es wird Ihnen nicht gelingen, denn Demokratie bedeutet Volksherrschaft, und dementsprechend bestimmt unsere Verfassung ‑ wie schon erwähnt ‑, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und zwar vom deutschen Staatsvolke. Dieses wohl bedeutendste und in einer Demokratie grundlegende Recht war den Verfassungsvätern und ‑müttern so wichtig, dass weder diese Landesregierung noch dieser Landtag diese angebliche Ausgrenzung beenden könnten, selbst wenn sie es denn wollten. Denn die sogenannte Ewigkeitsklausel des Artikels 79 Abs. 3 des Grundgesetzes bestimmt, dass dieses so bedeutende Recht aller Deutschen ihnen niemals genommen und auch nicht relativiert werden kann, indem es auf andere ausgeweitet wird. Und eines, werte Kollegen, müssen Sie sich alle abschließend klarmachen: Wer diese Rechte anzweifelt, wer diese gar verächtlich macht, der kriecht vielleicht auf dem Boden vor dem linken Zeitgeist, aber er steht nicht mehr auf dem Boden unseres Grundgesetzes. Meine Damen und Herren, werte Kollegen, unser Antrag schützt allen Unkenrufen zum Trotz das Grundgesetz. Er achtet die völkerrechtlichen Verpflichtungen und schützt unsere jüdischen Mitbürger sowie das gesamte Land vor ausländischen Konflikten auf deutschen Straßen. Somit ist dieser Antrag im Sinne unseres Grundgesetzes. Vielen Dank.

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Sebastian Lechner CDU

Einsetzung eines 25. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "Gehaltsaffäre in der Niedersächsischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Weil"

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine der wichtigsten und zentralen Aufgaben der Opposition und auch unsere Verantwortung gegenüber den Menschen in unserem Land, die Regierung effektiv zu kontrollieren. Wenn sich der Ministerpräsident über Monate weigert, alle Details zu der Turbobeförderung seiner Büroleiterin offenzulegen oder sie gar zu heilen, bleibt der Opposition am Ende ‑ das geben ja sogar Politiker der SPD in der Zeitung preis ‑ nur noch eine Option, und das ist der Parlamentarische Untersuchungsausschuss. Deswegen beantragen wir heute, um die Gehaltsaffäre in der Niedersächsischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Weil aufzuklären, diesen Untersuchungsausschuss. Herr Ministerpräsident, Sie behaupten ja nach wie vor ‑ übrigens immer noch, ohne eine einzige Begründung zu liefern oder auch ein einziges Argument dafür vorzulegen ‑, dass der Vorwurf der Rechtswidrigkeit Ihres Vorgehens aus der Luft gegriffen sei. Vor einer Entscheidung muss die Rechtsgrundlage, auf der sie basiert, wirksam sein. Das ist, glaube ich, für jeden hier in diesem Raum klar. Der zuständige Finanzminister hatte aber noch gar nicht über die Neuregelung entschieden, da setzten Sie die Beförderung bereits auf die Tagesordnung des Kabinetts und schufen Fakten. Noch bevor alle anderen Ministerien über diese Neuregelung durch das Finanzministerium informiert wurden, beschließen Sie die Beförderung. Dann wird die erhöhte Vergütung auch noch für mehr als ein Vierteljahr rückwirkend gewährt, obwohl Ihre eigene Neuregelung ausweislich des Wortlautes nur für künftige Fälle gilt. Klar kann man auch im außertariflichen Recht rückwirkend erhöht vergüten - aber nur, wenn zum Eintritt der Zahlung die Voraussetzungen des dann geltenden Rechts vorliegen. Das war zum 1. August selbst nach Ihrer eigenen Auffassung nicht der Fall. Herr Ministerpräsident, wenn ein Mitarbeiter in der Staatskanzlei oder im Finanzministerium diese Entscheidung getroffen hätte, dann wäre höchstwahrscheinlich ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet worden. Es war aber kein Mitarbeiter ‑ die haben alle widersprochen ‑, sondern es war der Ministerpräsident dieses Landes, und das war ein großer Fehler. Betroffen macht uns auch, wie Sie und Ihr Chef der Staatskanzlei mit diesen Rechtsfragen umgehen. Auf die Frage in der 49. Sitzung des Haushaltsausschusses vom 6. Februar 2024, auf welcher Rechtsgrundlage die erhöhte Vergütung denn rückwirkend gewährt wurde, antwortet Ihr Staatssekretär Mielke ausweislich der Seite 9 des Protokolls ‑ ich zitiere ‑: „Insofern hat mich die Frage ‚Durfte man das überhaupt?‘ nicht umgetrieben ‑ das sage ich Ihnen ganz deutlich ‑, auch jetzt nicht.“ Es hat ihn und Sie also nicht mal interessiert, ob Ihr Vorgehen rechtmäßig oder rechtswidrig war. Das zeigt das ganze Gebaren in diesem Fall und macht einen fassungslos. Fassungslos! Dann, Herr Ministerpräsident, setzten Sie in der NOZ noch einen drauf. Ich zitiere wieder: „Das Finanzministerium ist für mich der Finanzminister“. Das heißt übersetzt: Was die fachliche Ebene des Finanzministeriums zu meinem Vorgehen sagt, interessiert mich keinen Deut. Was für eine Überheblichkeit gegenüber den Mitarbeitern des Finanzministeriums! Was für eine Fahrlässigkeit, und was für eine Dekadenz der Macht! Herr Minister Heere, was haben Sie dem Ministerpräsidenten eigentlich getan, dass er Sie jetzt so öffentlich in Mithaftung für dieses Schlamassel nimmt? Was sagen eigentlich die Grünen, Herr Bajus, zu den Vorgängen? Hat Ihnen der Finanzminister im Hintergrund erklärt, wie sich die Dinge tatsächlich zugetragen haben? Bislang haben wir von den Grünen in der Öffentlichkeit nicht einen Ton gehört, sondern nur ein dröhnendes Schweigen. Kein einziges Statement zur Verteidigung des Ministerpräsidenten! Aber kein Statement ist auch ein Statement. Herr Ministerpräsident, auch Ihre Geschichte, es sei Ihnen um die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes und um die Nachwuchsgewinnung gegangen, ist schlicht unglaubwürdig. Denn die neue Regelung hilft den meisten Quereinsteigern gar nicht über die bisherige Rechtslage hinaus. Menschen mit entsprechender Qualifikation, die zunächst einen anderen Job machen und später in den öffentlichen Dienst eintreten, haben gar kein Problem gehabt, wenn der Lebenslauf nachgezeichnet wird. Sie können und konnten nach der Probezeit problemlos in Richtung B 2 befördert werden. Die neue Regelung hilft vor allem Menschen, die direkt nach dem abgeschlossenen Master ohne große Berufserfahrung in ein Führungsamt befördert werden sollen, und nur dann, wenn der Posten bei der Hausleitung auch ausschreibungsfrei ist. Die Neuregelung hilft also nur Ihnen, die Zustimmung des Finanzministeriums für diesen Fall der Büroleitung zu umgehen. Um nichts anderes ging es! Sie sind seit elf Jahren Ministerpräsident und wollen uns jetzt weismachen, dass Ihnen erst jetzt auffällt, dass die Menschen, die in unserer Landesverwaltung Leistung bringen, nicht rechtzeitig und ausreichend befördert werden oder dass unsere Landesverwaltung nicht offen genug für den Quereinstieg ist. Ihren politischen Einsatz und Ihre Entschiedenheit in diesem Fall hätten wir uns vor allen Dingen für diejenigen gewünscht, die jeden Tag diesen Laden hier am Laufen halten, die sich einbringen und die Überstunden bei der Polizei, in Krankenhäusern, Gefängnissen, Schulen und Kindertagesstätten leisten, die alle oft mehr als zehn Jahre auf die Beförderung warten müssen und für die 2 000 Euro mehr fast an das eigene Grundgehalt heranreichen. Das ist ungerecht, Herr Ministerpräsident. Da haben Sie völlig recht, als Sie das hier im Parlament gesagt haben. Aber ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich für diese Menschen einsetzen, dass Sie sich für diese Menschen in die Waagschale werfen. Das haben Sie nicht getan, elf Jahre lang nicht. Ich finde das ziemlich entlarvend, auch für diesen Fall hier. Und dann diese Eile. Warum? Was hat Sie denn getrieben? Wieso geht ein so erfahrener Regierungschef ein solches Risiko ein? Sie hatten schon viele Büroleiterinnen und Büroleiter. Und für keine und keinen haben Sie einen solchen Tanz aufgeführt. Wilde Spekulationen in den Zeitungen ‑ Cum-Ex, Klingbeil usw. von denen ich sehr hoffe, dass keine einzige am Ende zutreffen wird, aber keine Erklärung bisher von Ihnen - keine Erklärung bisher von Ihnen! Bis auf dieses kleinlaute Zurückrudern in der NOZ, dass Sie besser die Regeländerung in aller Ruhe hätten vornehmen sollen, dass Sie vielleicht zunächst auch den einen oder anderen Fall aus den anderen Häusern von der Neuregelung hätten profitieren lassen sollen, bevor Sie Ihre eigene Büroleiterin befördern. Wissen Sie, das klingt für mich nicht nach Läuterung, sondern es klingt so, als ob Sie sich gar nicht grämen, eine falsche Entscheidung getroffen zu haben, auch nicht grämen, einen Fehler gemacht zu haben, sondern es klingt, als ob Sie sich Gedanken darüber machen, dass Sie Ihr Vorgehen hätten klüger und besser verstecken können. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Dieses NOZ-Interview hätten Sie am besten niemals gehalten - niemals gehalten! Und wahrscheinlich wäre es Ihnen auch gelungen, diesen Fall zu verstecken, hätte ihn nicht eines Ihrer eigenen Kabinettsmitglieder an den Rundblick durchgestochen, was viel über den Zustand dieser Landesregierung sagt. In einem haben Sie allerdings recht: Sie tragen die politische Verantwortung für diesen Schlamassel. Es ist nicht derjenige verantwortlich, der aufklärt, sondern derjenige, der die Fehler macht. Und das sehen im Übrigen auch die Menschen in unserem Lande so, denen wir uns gegenüber verantwortlich fühlen. Das zeigen die Leserbriefe in der HAZ vom 23. Februar dieses Jahres zur SPD-Gehaltsaffäre. Nicht ein Beitrag äußerte dabei Verständnis für Ihr Vorgehen. Ein Leserbrief brachte es auf den Punkt. Ich zitiere: „Zu Weils Sonderbeförderung seiner SPD-Genossin fällt mir der Schostok-Fall ein. Im Übrigen handelt Weil, der schon zu lange Ministerpräsident ist, wie der Sonnenkönig in Frankreich: L’État, c‘est moi.“ Der Staat bin ich. - Dem ist nichts hinzuzufügen. Herzlichen Dank.

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Vanessa Behrendt AfD

Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegen! Liebe Eltern! Fremde Männer, die sich an Ihren Kindern reiben, und Sie selbst bringen sie jeden Tag dorthin. Als ich das zum ersten Mal hörte, dachte ich, das kann unmöglich wahr sein, unmöglich, dass so etwas heute und vor unseren Augen passiert. Leider lag ich falsch. Beginnen wir am Anfang. Ein ganz normaler Tag in Hamburg im Jahr 2018. Eine Mutter holt ihre Tochter aus der Kita ab. Die Tochter sagt, dass ihr der Po wehtut, dass sie da einen Dorn drin hätte. Sicher hat die Mutter ihre Tochter gefragt, was sie denn heute in der Kita gemacht hat. Die wahrscheinliche Antwort: gespielt. - Irgendwann will die Tochter plötzlich nicht mehr in die Kita gehen. Sie weint morgens und sagt, sie hätte Angst. Angst wovor? Was passiert denn in der Kita? - Ja, sie spielen. Dann, aus heiterem Himmel, im Juli 2018, sagt die Tochter der Mutter, dass ein Mann ihr in der Kita den Penis in den Po gesteckt hat. Ich kann mir gar nicht vorstellen, was in diesem Moment in der Mutter vorgegangen sein muss. Welcher Mann? - Einer der Männer, die mit den Kindern spielen. Die Mutter kennt weder ihn noch die anderen. Was sie erst später erfährt: Jede Woche kommen fremde Männer in die Kita ihrer Tochter. Sie reiben sich an den Kindern, kuscheln mit ihnen, fassen sie an und drücken sie auf ihren Schoß. „Pferdchenspiel“ sagen sie. Sie nennen sich Lehrlinge. Lehrlinge für was? - Für die sogenannte Spielmethode Original Play. Sie haben sogar ein Zertifikat von einer weltweit tätigen Organisation, der International Foundation for Original Play, einer registrierten Marke mit kleinem eingekreisten „R“ hinter dem Logo. So wie die Mutter aus Hamburg finden über mehrere Jahre viele Eltern heraus, dass es in der Kita ihrer Kinder Original Play gibt. Doch was genau ist das? Wer es vor 2018 googelt, findet nicht viel - vor allem Werbung der Foundation selbst und Websites von Kitas, die die Textbausteine übernehmen. Es gehe um Respekt und Aggressionsabbau, heißt es. Das klingt erst mal völlig harmlos. Wer kann schon was dagegen haben? Erst zu spät wird vielen klar, Original Play ist eine Einladung an Pädophile und ihr Schlüssel zu Kitas und Kindern. Doch der Reihe nach: Erfinder der sogenannten Spielmethode ist der US-Betrüger Fred Donaldson. Er gibt sich mal als Pädagoge, mal als Psychologe aus, hat aber in Wahrheit Geografie studiert. Donaldson behauptet, dass er Original Play beim Spielen mit wilden Wölfen, Delfinen, Bären und Straßengangs erfunden hätte. Belege dafür gibt es nicht. In seinem Buch beschreibt Donaldson Szenen, die nicht nur mich, sondern auch Strafrechtler an pädokriminelle Videos erinnern, so zum Beispiel als Donaldson einen Vierjährigen auf seinen Schoß setzte und beide sich in Ekstase geschaukelt haben sollen. Alle Regeln und Grenzen sollen aufgelöst werden. Im intensiven Körperkontakt zwischen Kindern und Erwachsenen würden beide durch den „‚magischen Stoff‘ des Universums“ miteinander verbunden. Meine Damen und Herren, das ist Sektensprache und mindestens nahe dran an Pädophilie - ich finde sogar, deutlich darüber. Doch statt diese Person von Kindern fernzuhalten, geschieht das Gegenteil. Donaldson wird in Kitas eingeladen, um Original Play zu vermarkten, allen voran in Einrichtungen der evangelischen Kirche. Er erkennt, mit der Vermittlung von Kindern an Männer lässt sich viel Geld verdienen. Deswegen bietet er Interessenten Workshops an: 250 Euro für einen zweitägigen Kurs. Anwärter gibt es viele. Nach dem Kurs dürfen sich die Männer Lehrlinge nennen und in Kitas ein und aus gehen - ganz ohne Führungszeugnis. Schnell häufen sich vielerorts die Intimverletzungen. Immer mehr Kinder erzählen von schwerem sexuellen Missbrauch, Vergewaltigungen, Demütigungen und purem Sadismus. Eltern, die davon berichten, werden ausgegrenzt. Weder Kita noch Träger glauben ihnen. In mindestens einem Fall kommt später raus: Auch ein Kitaleiter war am Missbrauch beteiligt. Dann endlich fliegt das Pädo-Netz 2019 nach investigativen Recherchen auf. Original Play wird als das entlarvt, was es ist: ein skrupelloses Geschäftsmodell, das Pädophilen dabei hilft, sich in aller Öffentlichkeit zu verstecken und buchstäblich auszutoben. Viele Landesregierungen reagieren schnell. Original Play wird in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Sachsen verboten - unter Beteiligung von SPD, Grünen und CDU. Ich fragte daher die Landesregierung: Wie steht Rot-Grün in Niedersachsen zu Original Play? - Die Antwort war erfreulicherweise eine klare Ablehnung. Ich fragte also: Warum ist Original Play bei uns noch nicht verboten? - Ihre Antwort hierauf zeigt jedoch leider, dass Sie aus dem Skandal nichts gelernt haben. Sie verlassen sich darauf, dass alle Mitarbeitenden, wie Sie gendern, schon ausreichend sensibilisiert sein werden. Dass Sie damit völlig falsch liegen, beweist unter anderem der Skandal der AWO-Kita in Hannover aus dem vergangenen Jahr. In dieser sollte ein Doktorspielraum eingerichtet werden, den wir als AfD mit unserer Strafanzeige verhindert haben. Später stellte sich heraus, dass dort ein Erzieher tätig war, der bereits wegen sexuellen Missbrauchs und des Besitzes kinderpornografischen Materials ‑ ‑ ‑ Ob Original Play in Niedersachsen angewendet wird? Sie haben zugegeben, dass Sie es nicht wissen. Die Regierung wiederholt die alten Fehler. Dass Original Play jahrelang an Kitas praktiziert wurde, offenbart nicht nur das Versagen Einzelner, nicht das Versagen eines Kindergartens oder eines Trägers, sondern das Versagen des Systems an sich. Original Play ist und bleibt ein trojanisches Pferd für Pädophile. Unser Antrag auf ein Verbot dieser und vergleichbarer Methoden entspricht den Forderungen des Kinderschutzbundes und dem Handeln Ihrer Parteifreunde in vielen anderen Bundesländern. Die Foundation for Original Play ist noch immer in Deutschland aktiv. Ich bitte Sie daher: Tun Sie das Richtige! Lehnen Sie den Schutz unserer Kinder nicht ab, weil die Initiative von der AfD kommt! Wir sind gesprächsbereit und stimmen gerne Änderungen und Ergänzungen zu unserem Antrag mit Ihnen ab. Wichtig ist nur eines: dass Original Play endlich verboten wird. Vielen Dank.

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Dr. Frank Schmädeke CDU

Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

nehmen Sie sich beide nichts. Da sind Sie gleich. Bitte schön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Janssen-Kucz, ich habe darauf hingewiesen: Beim großen inhaltlichen Ziel werden wir sicherlich in eine Richtung rudern. Ich habe nur die Art und Weise, wie wir dorthin kommen wollen, ein bisschen infrage gestellt. Ich bin schon der Meinung, dass ein Entschließungsantrag nicht nur aus vielen Prüfaufträgen bestehen sollte. Dann bleibt die Sache in einem sehr nebulösen Raum stehen. Unsere Aufgabe ist es, klar aufzuzeigen, wo wir lang wollen, aber auch klar aufzuzeigen, wie wir die Menschen mitnehmen wollen und können. Dazu habe ich gesagt: Uns muss es gelingen, ökonomische Nachhaltigkeit mit Klimaschutz zu verbinden und dabei die Akzeptanz der Bevölkerung zu gewinnen. Das muss unsere Aufgabe sein. Das wird in Ihrem Antrag nicht ganz so klar und deutlich. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten. Vielen Dank.

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Evrim Camuz GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

Ein paar erlebt. Bitte schön! Oh, Entschuldigung! Ich bin wohl gerade noch in einer anderen Versammlung. Also, ich finde, wenn es um die Verteidigung des Grundgesetzes geht, darf man schon lauter werden, da darf man emotionaler werden. Das sollte auch in Ihrem Interesse sein. Die vom Antragsteller angestrebte Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes spricht Bände, was für ein Menschenbild die AfD vertritt. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird immer wieder von unseren Städten, unserer Polizei, unserer Rechtsordnung gesprochen. Was soll damit ausgedrückt werden? Durch die Wortwahl wird hier impliziert, dass Ausländer nicht zu Deutschland gehörten und es sich bei ihnen um eine separate Gruppe handele. Die Polizei in Niedersachsen, unsere Gerichte sind allerdings für alle Menschen in Niedersachsen da. Die Städte und Landkreise sind für alle Menschen da. Der staatliche Apparat ist für alle Menschen da - unabhängig von ihrer Herkunft und unabhängig von ihrem Pass. Ihr Gesetzentwurf wird nichts daran ändern. Er bestätigt uns vielmehr darin, uns weiterhin für ein weltoffenes Niedersachsen für alle Menschen stark zu machen. Ihre Darstellung ist nicht nur ausgrenzend, sondern steht auch klar im Widerspruch zu dem, was Herr Bothe, Ihr Fraktionskollege, zum Ende seiner Rede im Dezember-Plenum kritisiert hat. Er kritisierte eine angebliche Integrationsverweigerung von Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund. Aber wie, bitte schön, soll sich ein Mensch integrieren, wenn immer wieder eine Unterscheidung zwischen „unser“ und „euer“ vorgenommen wird? Ihre Partei, ihre Fraktion spaltet diese Gesellschaft in „ihr“ und „wir“, und dem stellen wir uns hier vereint klar entgegen. Derselbe Abgeordnete hat bei der Einbringung des Antrags gesagt: Wo jedermann das Recht dazu hat, sich ohne Erlaubnis zu versammeln, ist auch nicht verwunderlich, wenn sich die Veranstaltungen oft um fremde Konflikte drehen. - Aber wann ist ein Konflikt fremd? Wenn ukrainische Frauen und Kinder hier in Hannover vor dem Hauptbahnhof angesichts des Jahrestages des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine demonstrieren, dann ist diese Demonstration uns nicht fremd. Die Ukraine kämpft für ein freies Europa, und ein freies Europa betrifft uns alle. Wenn Frauen aus dem Iran am Kröpcke hier in Hannover demonstrieren, dann ist uns ihr Kampf nicht fremd. Ihr Kampf um eine freie Gesellschaft ist auch unser Kampf. Er ist ein Kampf aller Feministinnen. Frauen, verbündet euch! In beiden Fällen adressieren Demonstrierende sogar unsere Regierung, sei es die Innenministerin, indem die Frauen ein Aufnahmeprogramm für Menschenrechtsaktivistinnen aus dem Iran fordern, oder die Ukrainerinnen, die nach mehr militärischer Unterstützung fragen. Alle diese Demonstrationen möchte die AfD aufgrund der ausländischen Staatsbürgerschaft der Demonstrierenden einschränken. Warum? - Weil es Ausländer sind. Einfach, weil es Ausländer sind. Und jetzt fragt sich bitte jemand, warum die AfD ausländerfeindlich sei. Zu der juristischen Haltbarkeit haben wir gerade auch sehr viel gehört. Es ist nicht haltbar, Menschen, die in Deutschland leben, die Möglichkeit zu nehmen, auf Versammlungen zu sprechen, weil sie die Sprache nicht beherrschen. Das stimmt nicht mit der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz überein. Danach haben in unserem Land alle das Recht, ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. So steht es in dem Grundgesetz, und zwar unabhängig davon, in welcher Sprache. Wenn also St.-Pauli-Fans auf dem Weg ins Stadion schreien und rufen „Siamo tutti antifascisti“, dann dürfen die das. Wenn Ukrainerinnen „Slava Ukraini“ sagen, dann dürfen sie das, und wenn iranische Frauen laut „Jin, Jiyan, Azadi“ rufen, dann dürfen sie das. Und wir stehen an ihrer Seite. Danke schön.

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Jörn Domeier SPD

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war sie wieder, die erwartete Fragestunde der AfD zum Thema der Landwirtschaft. Hier hat sich jemand geriert – nicht als Wunsch-TikTok-Star, sondern diesmal als Alfred, der Treckerfahrer. Er hat völlig vergessen, was in den eigenen Parteiunterlagen steht. Er hat völlig vergessen, dass im Grundsatzprogramm nämlich gerade nicht steht: „Wir helfen den Landwirten“, sondern: „Die AfD lehnt Subventionen generell ab. Wir wollen gleiche Regeln für alle – ob groß, ob klein“. Sie haben ein eigenes Kapitel darüber geschrieben, wie man die Landwirtschaft in Deutschland beendet, und tun hier so, als seien Sie der Retter, der Versteher der gesamten Branche. Nein, das ist falsch. Genau, ich lese auch gern den nächsten Satz – nämlich das, was Sie hier gesagt haben. Wenn Sie sagen, das Grundsatzprogramm ist das eine, dann schauen wir mal hin, was Sie hier vor Ort gesagt haben! Hier vor Ort haben Sie vor einer „Subventionsorgie“ gewarnt und gesagt: „Künstliche Eingriffe erzeugen sofort mehr Bürokratie und bergen großes Risiko von Verwerfungen.“ So wollen Sie mit unseren Landwirten umgehen. Vielen Dank, ich bin auf dem richtigen Weg, das erkenne ich immer an Ihrer Erregung. Wir merken, Ihre politische Wetterfahne richtet sich immer danach, wo der Protestwind gerade herkommt. Wenn es heute so ist, dann ist es so. Das ist wirklich kein Wunder. Gehen wir doch mal weiter zu Ihren politischen Vorbildern, dem Chef der Demagogieabteilung! „Diese EU muss sterben, damit … Europa leben kann.“ Kein Wunder, dass das Handelsblatt – und das ist wirklich nicht links, das ist wirklich nicht grün – sagt: „Bauernproteste und AfD: ‚Populistisch und verlogen‘ – die entlarvende Bauern-Strategie der AfD“. Genau so ist es richtig. Denn der Weg, den Sie eingeschlagen haben, ist brandgefährlich. Wir – nein, nicht wir, sondern unsere Landwirtinnen und unsere Landwirte – bekommen aus der EU richtig viele Milliarden: 7 Milliarden Euro alleine aus der EU, 2,5 Milliarden Euro vom Bund, einfach zur Unterstützung. Das sind doch Punkte, die Sie nicht wegignorieren können. Wenn Sie hier 5 Millionen Euro in den Landeshaushalt einstellen wollen, wie wollen Sie denn die 9,5 Milliarden Euro dort kompensieren? Sie haben keine Antwort. Sie gerieren sich wie ein Wackeldackel. Es ist kein Wunder – Sie haben sich einfach verändert. Sie sind von einer marktliberalen Partei zu einer völkischen Partei geworden. Völkisch einfach deswegen, weil Sie den Begriff haben wollen. Ihre Vorsitzende Petry hatte das gesagt, Ihr Freund Björn Höcke hatte das gesagt und andere auch. „Völkisch“, „Volksgemeinschaft“ – genau in diese Richtung geht es bei Ihnen. Das haben wir haben wir auch heute wieder mitbekommen. Sie versuchen, alles in einen Topf zu werfen, kräftig umzurühren und dann die Lösung zu haben. Deswegen haben Sie gerade--- Vielen Dank, Sie können das gerne weiter bestätigen. Deswegen haben Sie gerade auch noch mal alle Punkte genannt und von den notwendigen landwirtschaftlichen Belangen abgelenkt und versucht, die Ukraine als Schuldigen für schlechte Preise und für andere Dinge darzustellen. Ich bin Frau Jensen außerordentlich dankbar, dass ihr die Gratwanderung gelungen ist, klar zu sagen: Nein, Schuld an dieser Sache hat nur einer. Schuld hat der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und gegen den gesamten Weltmarkt. Ich mag Filme. Ich mag Kultur. Ich gehe gerne ins Kino. Aber Sie müssen das nicht wörtlich nehmen, dass es einen „James Bond“ gegeben hat, der hieß: „Liebesgrüße aus Moskau“. Vielleicht können das aber Ihre MdL-Kollegen aus Bayern sagen, die ja dann in Russland Wahlbeobachter sein sollen, wie das eigentlich dort gemeint ist. Es gibt keine systematische Erhöhung von Pestizidrückständen; Herr Minister hat es gerade gesagt. Es gibt kein Schlechtmachen, wie Sie das haben wollen. Das ukrainische Agrarexportvolumen ist auf dem Vorkriegsniveau. Das ist richtig. Daran müssen wir einfach denken. Wir müssen auch den ukrainischen Markt und unseren Markt gemeinsam im Auge haben. Alles, was hier in den Handel kommt, ist nach europäischen Standards. Sie hatten noch einen weiteren Punkt genannt, und Sie hatten auch einen Punkt zum Wolf genannt. Meine Zeit wird gerade leider ein bisschen begrenzt. Schade. Herr Minister Meyer, ich hatte mit einer längeren Verzögerung von Ihnen gerechnet. Herr Kollege Domeier, damit kann ich jetzt nicht dienen. Deswegen müssten Sie jetzt mal vorsichtig zum Ende kommen. Es ist immer so ungerecht, dass, wenn andere reden, es einem so lange vorkommt, es aber, wenn man selbst spricht--- Dann müssen Sie Anfragen im Bereich Wirtschaft stellen, dann können Sie sicherer damit rechnen. Zum Punkt Wolf: Sehr geehrte Frau Jensen, die UMK hat einen guten Beschluss gefasst. Wenn 15 von 16 Bundesländern einen Weg gefunden haben – nur Bayern nicht –, dann irren nicht alle anderen 15, sondern dann ist der eine vielleicht auf dem Holzweg. Es ist nicht der Problembär das Problem in Bayern. Es ist nicht der Wolf das Problem in Bayern. Es ist der Wackeldackel dort in der Staatskanzlei. Vielen Dank.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sie haben vorhin von berechtigter Kritik an der aktuellen Ausgestaltung der Schuldenbremse gesprochen. Können Sie uns mitteilen, wo die aus Ihrer Sicht genau liegt? Vielen Dank.

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Olaf Lies SPD

Technologieoffen in die Zukunft - es braucht das Aus vom Verbrenner-Aus!

Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Herr Lies, bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, es ist, wie wir es in den Reden gehört haben, schon notwendig, bei diesem Thema ein Stück weit Orientierung zu geben. Ich habe mich, ehrlich gesagt, gefragt: Was ist eigentlich der Hintergrund Ihres Antrags? Was ist der Hintergrund dieser erstaunlichen Forderung der CDU, von einer klaren wirtschaftspolitischen und innovativen Strategie abzusehen und zu sagen, wir müssten ein Aus vom Aus haben - was Sie auch bei anderen Technologien schon einmal gefordert haben? Es tut mir leid. Ich will es offen sagen: Mein Eindruck ist, dass das alles nur damit zusammenhängt, populistische Parolen für eine Europawahl auf den Weg zu bringen. Ich finde, das ist verantwortungslos gegenüber der Industrie in unserem Land. Wie lautet denn die Antwort? Ich frage mich: Was spricht gegen einen Wandel zur Elektromobilität? Ich frage mich das - Gut. - Wenn also nichts gegen einen Wandel zur Elektromobilität und die Automobilindustrie, also auch Volkswagen, sagt, sie brauchen Verlässlichkeit und Orientierung. Und ein Unternehmen wie Volkswagen sagt: Spielen Sie nicht mit dieser Diskussion und sorgen Sie nicht für Verunsicherung, indem Sie infrage stellen, dass die Zukunft der Mobilität der Elektromobilität gehöre. Und wenn es damit um hunderttausende von Beschäftigten in unserem Land geht. Was ist dann der Grund für Ihre Forderung, soweit Sie überhaupt einen inhaltlichen haben? Sie schaden doch der Industrie damit! Das kann doch nicht im Sinne einer CDU sein, die Politik, die Sie hier betreiben. Und wirklich - , es ist fatal, hier zu erklären, was mit Treckern und Flugzeugen ist. Um Himmels willen! Wer redet hier von Treckern und Flugzeugen? Wir reden von Pkw. Selbstverständlich wird es für Flugzeuge noch für Ewigkeiten E‑Fuels geben, und das ist klug so. Natürlich wird es sie auch für Schwerlastfahrzeuge und Trecker geben. Aber warum wollen Sie die Entwicklung hin zum Elektro-Pkw bremsen, während die großen Hersteller selbst sagen, dass er den Verbrenner schon in Kürze technologisch und preislich überholen wird? Warum wollen Sie denn damit den Menschen ihre individuelle Mobilität verbauen? Ich frage mich die ganze Zeit, welches Ziel Sie damit verfolgen. Ich meine, dass es einer klaren Richtung bedarf. Ich habe es immer wieder gesagt: Technologieoffenheit darf nicht zu Orientierungslosigkeit führen. Genau das versuchen Sie gerade. - Es geht darum, dass z. B.‑ Ich will es nur einmal zitieren - Übrigens hatte Mercedes die Strategie, 2030 zu 100 % E‑Autos zu verkaufen. Mercedes rückt von dieser Strategie ab. Zu Recht, weil das Unternehmen sagt: Wir werden noch bis in die 2030er-Jahre hinein auch Verbrenner verkaufen. - Natürlich wird das so sein. Das ist nicht verboten. Im Gegenteil, das ist selbstverständlich. Insofern muss man bei Zitaten aufpassen, was eigentlich dahintersteht. Volkswagen warnt vor einem Richtungswechsel in der E‑Mobilität. Das Unternehmen wünscht sich Klarheit und ein Ende der Debatte. Nun sind wir hier nicht das Sprachrohr von Volkswagen, aber vielleicht sind wir doch ein Stück weit das Sprachrohr von Hunderttausenden Beschäftigten der Automobilindustrie in Niedersachsen. Lieber Herr Scharrelmann, wir werden uns einig, wenn wir uns darauf beziehen, wie wir die Entwicklung voranbringen. Da haben wir Handlungsbedarf beim weiteren Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur. Wir sind uns einig, da muss mehr passieren. Wir haben auch ein Problem mit der Abschaffung der Förderung. Der Zeitpunkt hat dafür gesorgt, dass weitere Verunsicherungen entstehen. Also, es ist klug, wenn Sie sagen: Lasst uns gemeinsam die E-Mobilität fördern! - Aber Orientierungslosigkeit dadurch zu erzeugen, dass man den Schein vermittelt, eine Technologie habe keine Zukunft, hilft nicht der Industrie und nicht den Beschäftigten und am Ende auch nicht dem Klimaschutz. Schade um diesen Antrag. Vielen Dank.

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Ulf Prange SPD

Katastrophale Auswirkungen der beschädigten Huntebrücke in Elsfleth für die Region?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Minister Lies, Sie haben das Thema Oldenburger Hafen angesprochen. In Oldenburg gibt es in der Tat große Sorge um die Erreichbarkeit des Oldenburger Hafens. Daher bin ich sehr dankbar, dass Sie noch einmal deutlich gemacht haben, dass die Planung und der Bau der neuen Brücke beschleunigt werden. Für den Zeitraum bis dahin haben Sie Zwischenlösungen angedeutet. Ich hätte den Wunsch, dass Sie das vielleicht noch mal etwas konkreter machen: Was haben sich die Oldenburger darunter vorzustellen? Wie wird die Erreichbarkeit des Hafens in dieser Phase zwischen heute und dem Neubau sichergestellt? - Vielen Dank. Vielen Dank. - Herr Minister Lies, bitte schön!

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Harm Rykena AfD

Ein Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung: äquivalente und transparente Landesförderung für Niedersachsens staatlich anerkannte Ersatzschulen

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ja ein dickes Ding hier. Ich bin doch gar nicht dazu gekommen, irgendwelche Fragen zu stellen, weil Sie zu dem Zeitpunkt die Debatte schon abgeschlossen und den Antrag abgelehnt hatten. Des Weiteren habe ich im Ausschuss einen Antrag auf eine Unterrichtung gestellt. Die haben Sie abgelehnt.

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Pippa Schneider GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem schrecklichen Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober haben sich auch in Niedersachsen antisemitische Vorfälle gehäuft. Jüdische Studierende berichten immer wieder von antisemitischen Beleidigungen und Drohungen, von Flyern, Plakaten und Schmierereien, von Anfeindungen online und in WhatsApp-Nachrichten, von antisemitischen Posts in Chatgruppen und von einem dauerhaften Gefühl der Angst und Unsicherheit als jüdischer Mensch an Hochschulen. Diese antisemitischen Bedrohungen gipfelten im Februar in einem Vorfall in Berlin, als ein jüdischer Student von einem Kommilitonen angegriffen und krankenhausreif geschlagen wurde. Allein bis Ende November 2023 zählte die Antisemitismusmeldestelle RIAS an deutschen Hochschulen 37 antisemitische Vorfälle. Dabei haben die Hochschulen als Bildungseinrichtungen eine Schlüsselrolle in der demokratischen und politischen Bildung und dementsprechend auch in der Bekämpfung von Antisemitismus. An dieser Stelle gilt ein großer Dank unserem Minister, der uns direkt nach dem schrecklichen Vorfall in Berlin proaktiv im Ausschuss unterrichtet hat, in dem wir anschließend eine sehr konstruktive Diskussion zu dem Thema hatten. Direkt nach dem 7. Oktober gab es Austauschrunden mit allen Hochschulleitungen zum Thema Antisemitismus an Hochschulen. Die Landeshochschulkonferenz hat sich wie auch die Hochschulrektorenkonferenz sehr klar und eindeutig gegen jeden Antisemitismus positioniert. Austausch gab es auch mit dem niedersächsischen Verbund zur Lehrkräftebildung, um für das Thema Antisemitismus in der Lehrkräfteausbildung zu sensibilisieren. Auch an den Hochschulen selbst gab es vielfältige Veranstaltungen, die sich dezidiert mit antisemitischen Bildern und Erzählungen auseinandergesetzt haben. Außerdem ist geplant, die Antidiskriminierungsstellen an den Hochschulen für den Bereich Antisemitismus weiter zu sensibilisieren. Der momentane rechtliche Stand ist, dass in Niedersachsen bei antisemitischen Vorfällen das Präsidium ein befristetes Hausverbot aussprechen kann. ‑ Wir haben es gerade erzählt bekommen. ‑ In besonders schwerwiegenden Fällen ist es in Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Studierende zu exmatrikulieren: bei einer strafrechtlichen Verurteilung, wegen einer Straftat gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder die Freiheit und wenn dadurch eine Gefährdung des Studienbetriebs zu erwarten ist. Ich bin dem Minister sehr dankbar, dass er im Ausschuss klargemacht hat: In Niedersachsen wird gegen jeden Antisemitismus konsequent gehandelt. Das Recht auf freie Berufswahl ist dabei ebenfalls ein hohes Gut. Deswegen muss immer genau abgewogen werden, welche Maßnahmen getroffen werden. Zum Schutz vor Willkür ist es deshalb wichtig, dass für eine Exmatrikulation eine erhebliche Gefährdung des Studienbetriebs vorliegt. Ich freue mich sehr, dass bei diesem wichtigen Thema die demokratischen Fraktionen an einem Strang ziehen, dass wir hier geschlossen gegen Antisemitismus an Hochschulen stehen und dass uns alle doch, auch wenn wir über die Details der Umsetzung konstruktiv diskutieren, dasselbe Ziel eint. Unser Auftrag ist es, dafür zu sorgen, dass unsere Hochschulen für alle Studierenden und Beschäftigten unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Herkunft, ihrer Religion, Geschlecht und sexuellen Orientierung, für alle ein sicherer Ort sind und auch bleiben. Vielen Dank. -

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank für die Frage. - Herr Minister antwortet. Bitte schön! Liebe Frau Meyer, vielen Dank, dass Sie mir noch einmal die Gelegenheit geben. Schon die erste Phase der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen war aus meiner Sicht ein großer Erfolg. Der Fokus lag damals bekanntlich auf einer Verbesserung der Bezahlung und der Arbeitsbedingungen in der Pflege, weil so neue Fachkräfte für den Beruf gewonnen und aktuell Beschäftigte im Beruf gehalten werden konnten. Nennen möchte ich hier insbesondere das vereinfachte Verfahren für die Vergütungen in der ambulanten Pflege, das mit einer deutlichen Steigerung der Vergütung verbunden war, die Tariftreueregelung im Niedersächsischen Pflegegesetz parallel zum SGB XI und die Stärkung des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Auch in der neuen KAP.Ni, die wir im letzten August ins Leben gerufen haben, sind wir aktiv, was die Umsetzung wichtiger Maßnahmen angeht. Ich habe ja in meiner Vorbemerkung unter anderem auf eine bessere Vergütung in der Kurzzeitpflege verwiesen, die zu einem besseren Angebot führen wird. Die KAP.Ni ist also im Gegensatz zu dem, was Herr Meyer von der CDU ‑ ich glaube, eher rhetorisch ‑ hier eben behauptet hat, wahrlich nicht ergebnislos. Ganz im Gegenteil, die Beispiele reichen von den zusammen mit unseren Partnerinnen und Partnern eingeleiteten Aktivitäten zur Gewinnung von Assistenzkräften ‑ Stichwort „berufsbegleitende Fortbildung“ ‑ bis hin zu ganz konkreten Modellprojekten wie den Pflegenachbarn oder dem in einer Einrichtung in Ricklingen eingesetzten Roboter Navel, der mit künstlicher Intelligenz unterwegs ist. Aber dazu zählt natürlich auch das Modellprojekt für die Viertagewoche, das in Hannover umgesetzt wird. Danke. Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU stellt ebenfalls der

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Stephan Bothe AfD

Niedersachsen ist und bleibt wehrhaft - rechtsextreme Straftaten konsequent bekämpfen und einordnen, Aufklärung über rechtsextremistische Bedrohungen vorantreiben und Sicherheitsbehörden stärken!

- Herr Kollege Bothe möchte antworten. Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Lühmann, ich danke Ihnen, dass Sie Ihre Lernkurve hier mal ein bisschen dargestellt haben. Ich habe aus Ihrem Wortbeitrag gelernt: Ein linker Verfassungsschutz, der nach rechts guckt - gut! Ein rechter Verfassungsschutz, der nach links guckt - schlecht! Vielen Dank für diese Klarstellung. Ich persönlich finde, dass wir damit jetzt in eine bemerkenswerte Situation kommen. Sie selbst fordern, wie gesagt, die Stärkung des Verfassungsschutzes. Sie haben uns hier als größtes rechtsextremes Netzwerk bezeichnet. Aber laut Ihres eigenen Verfassungsschutzes sind wir aktuell noch ein Verdachtsfall. Hier gilt noch die Unschuldsvermutung. Sie sind anscheinend schon über diesen Punkt hinaus, weil es Ihnen genau darum geht. Herr Kollege Bothe! Sie wollen den staatlichen Inlandsgeheimdienst gegen eine demokratische Opposition vorgehen lassen. Das ist zutiefst perfide, das ist zutiefst undemokratisch. Ja, wir verharmlosen uns da auch gar nicht: Wir werden gegen diese Instrumentalisierung der staatlichen Behörden ankämpfen. Herr Kollege Bothe, der Kollege Kurku wünscht, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen. Möchten Sie dem entsprechen? Ja, bitte! Bitte schön! Herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich würde gerne wissen: Ich meine, es war in diesem Plenarsitzungsabschnitt, als Ihr Fraktionsvorsitzender davon gesprochen hat, dass die Regierung eine größere Gefahr für unser Land sei als der Rechtsextremismus. Schließen Sie sich einer solchen, wie ich finde, sehr krassen Aussage an? Ja, sehr geehrter Herr Kollege, ich kann mich jetzt nicht an dieses Zitat meines Kollegen erinnern. Ich weiß jetzt nicht, in welchem Zusammenhang das gesagt worden ist. Aber man kann die Bewertung in einem anderen Zusammenhang so vollziehen, weil Sie die staatliche Macht hinter sich haben: Sie haben den Verfassungsschutz hinter sich, Sie haben die polizeilichen Behörden hinter sich, und dadurch kann durch falsches Handeln auch eine gewisse Fehlkonstruktion entstehen. Aber ich kann Ihnen nur sagen: Ich kenne dieses Zitat nicht und kann dazu auch nicht mehr sagen. Es ist auch schwierig, so etwas nach einer Zwischenfrage zu beantworten. Ich möchte es noch einmal betonen: Sie wollen dem Verfassungsschutz mehr Kompetenzen geben, und zwar nicht, um den gewalttätigen Extremismus zu bekämpfen, sondern um eine parlamentarische Opposition mehr zu überwachen und mehr zu diskreditieren. Das hat mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie wir sie verstehen, nichts zu tun. Vielen Dank.

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Alexander Saade SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit einem Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang sollen nach Vorstellung der CDU künftig Gebühren für Polizeieinsätze erhoben werden. Damit reagieren Sie auf die Beratungen im Ausschuss für Inneres und Sport. Denn ihr ursprünglicher Antrag zielt darauf ab, lediglich Klimakleber zur Kasse zu bitten. Wir wissen: Als Einzelfallregelung wäre dies verfassungsrechtlich problematisch. Aber das ist ja unter anderem im Ausschuss auch deutlich geworden. Der zweite Punkt, der im Ausschuss deutlich wurde: Die CDU möchte eigentlich gar keine Gebühren erheben, sondern sie sucht eine zusätzliche Sanktionsmöglichkeit, neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht und dem Strafrecht. Das ist aber ‑ das habe ich im Ausschuss schon gesagt ‑ grundsätzlich falsch. Gebühren dürfen nämlich nur einen Aufwand decken, und zwar den Aufwand, der bei der Amtshandlung entsteht - und nichts weiter. Der erzieherische Charakter ist dem Ordnungswidrigkeitenrecht und dem Strafrecht vorbehalten. Jetzt also der neue Antrag! Und ich sage es ganz deutlich: In dem wird Ihr ursprünglicher Antrag lediglich verschlimmbessert. Denn was bedeutet es tatsächlich in der Praxis, wenn wir den Aufwand der polizeilichen Amtshandlung mit einer Gebühr versehen? Sie haben, glaube ich, geschrieben, dass Ihnen ein Betrag von 50 Euro pro Beamtem und Stunde vorschwebt. Was bedeutet es in der Praxis, wenn sich Bürger darüber Gedanken machen müssen, welche Folgen ein Polizeieinsatz haben könnte und ob im Nachgang vielleicht Gebühren erhoben werden? Ich sage es ganz deutlich: Das schadet dem Vertrauen in die Polizei. Der unmittelbare Zwang ‑ hier komme ich mal zu der genauen Definition ‑ ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt oder ihre Hilfsmittel. - Praxisbeispiel: Als Polizeibeamter schiebe ich eine Person aus einem Raum - ganz freundlich. Ich nehme sie am Arm und führe sie hinaus. - Das ist schon die einfache körperliche Gewalt. Die Einsatzdauer beträgt vielleicht ein paar Sekunden. Normalerweise wäre der Einsatz damit beendet, und alles ist gut. Oder ein anderes Beispiel, zum Ursprung der Debatte - Wegtragegebühr: Zwei Beamte tragen eine Person von der Straße. Die Einsatzdauer beträgt ‑ sagen wir mal ‑ 30 Sekunden. Dieses Mal sind es zwei Beamte. Normalerweise ist der Einsatz damit beendet. Neu wäre ‑ in beiden Fällen ‑ erst einmal zwingend: Personalien feststellen. Dann: zur Dienststelle fahren, Vorgang anlegen, Daten überprüfen ‑ Einwohnermeldeamt, polizeiliche Abfragesysteme ‑, Gebührenrechnung erstellen, Vorgang an die Wirtschaftsverwaltung abverfügen. Statt an Ort und Stelle den Vorgang nach 1 Minute abzuschließen, bedeutet das locker 30 Minuten zusätzliche Arbeitszeit für die Polizeibeamten. Damit ist es aber nicht getan. Jetzt liegt die Rechnung bei der Verwaltung. Der komplette Aufwand in der Verwaltung für das Betreiben des kostenrechtlichen Verfahrens ‑ von der Erfassung über die schriftliche Anhörung der betroffenen Personen, die Heranziehung, Zahlungseingangserfassung, vielleicht noch bis zur Übergabe an die Vollstreckungsbehörde ‑ geschieht ausschließlich auf Kosten der Steuerzahler. Entschuldigung, Herr Saade! Die Kollegin Buschmann würde gerne eine Zwischenfrage stellen. Würden Sie die zulassen? Nein, das können wir vielleicht auch am Ende machen. Ich habe hier noch ein bisschen auszuführen. Vielleicht wird die Frage ja noch beantwortet. Okay, dann führen Sie bitte weiter aus. Das Verwaltungshandeln, das ja auch erheblichen Aufwand bedeutet, ist also gar nicht abrechnungsfähig. Und da liegt für mich das eigentliche Problem. Was genau will denn die CDU? Was genau will sie, und welchen Effekt hat das Ganze? Wollen wir, wenn es zum Schusswaffeneinsatz kommt, zukünftig die Patrone berechnen? Soll nach einem Schlagstockeinsatz gleich mit einem TeleCash-Gerät abkassiert werden? Soll das die Aufgabe der Polizei sein? - Sie können sich ja gerne selber noch zu Wort melden. Ein anderes Beispiel: Was wäre denn, wenn die Polizei eine Person in Polizeigewahrsam bringt? Aus Eigensicherungsgründen werden ihr Handschellen angelegt. Soll das zukünftig kostenpflichtig sein? Auch das ist eine Zwangsmaßnahme. Ist das wirklich praktikabel? Und steht der ganze Aufwand im Verhältnis zu den tatsächlichen Einnahmen? Wer sich die Beratung im Ausschuss sparen will ‑ kleiner Spoileralarm ‑: Nein. Und selbst, wenn dem nicht so wäre: In Niedersachsen haben wir eine sehr bürgerfreundliche Polizei. Und ich möchte die auch gar nicht tauschen gegen eine kleinteilig arbeitende, Bürokratie abarbeitende Polizei. Ihr Vorschlag ist kein Gewinn - weder für die Polizei noch für das Land und schon gar nicht für unsere Bürgerinnen und Bürger. Und gerade weil Sie andere Bundesländer als Beispiel für die Gebührenerhebung nennen: Schauen Sie sich doch mal die Rechtsprechung in den anderen Bundesländern an! Dann kommen Sie vielleicht darauf, wie kompliziert, wie aufwendig und wie kostenintensiv es ist, Polizeigebühren auch noch rechtssicher einzutreiben. Vielen Dank.

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Jonas Pohlmann CDU

Keine Geschäfte mit Putin - russischen Einfluss auf die Brennelementefertigung in Lingen abwenden

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es ganz ehrlich: Es ist nicht so leicht, zu dem Thema zu sprechen. Das schreckliche Leid, das Putins Angriffskrieg den Menschen in der Ukraine bringt, sehen wir jeden Tag. Deshalb ist es ganz klar, dass wir ohne Abstriche an der Seite der Ukrainer stehen, und deshalb ist es auch ganz klar, dass wir keine neuen Abhängigkeiten von Russland wollen. Und gerade deshalb ist es gut ‑ ‑ ‑ Einen Moment! Lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Kellermann zu? Ich würde gerne erst fortführen, weil sich einige Fragen dann vielleicht schon erledigen. Ja. Danke. Denn gerade deshalb ist es gut, dass wir über die Pläne zur Brennelementefertigung in Lingen sprechen. Deshalb auch danke an die Kolleginnen und Kollegen für diese Aktuelle Stunde! Denn ich glaube, wir sind gewählt, um genau hinzuschauen, um Dinge abzuwägen und Diskussionen auf einer sachlichen Grundlage und nicht nur von Emotionen geleitet zu führen. Die Sachlage sieht so aus, dass die ANF GmbH in Lingen Brennelemente für Kernkraftwerke russischer Bauart fertigen möchte, die ‑ wir haben es gehört ‑ auch in osteuropäischen Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn, aber beispielsweise auch in Finnland zum Einsatz kommen. Die Muttergesellschaft von ANF hat in Frankreich ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet mit einer Tochtergesellschaft des russischen Energiekonzerns Rosatom. Dieses Joint Venture wird zu drei Vierteln von der französischen Muttergesellschaft und zu einem Viertel von Rosatom getragen und soll jetzt Auftraggeber für die Fertigung der Brennelemente werden. Ich finde es sinnvoll, das einmal in Summe zu beschreiben. Denn es ist wichtig, genau hinzuschauen, wenn unter russischer Beteiligung wirtschaftliche Aktivität stattfindet, ganz besonders in Fragen der inneren und äußeren Sicherheit. Dafür gibt es eine öffentliche Beteiligung. Dafür gibt es ein geordnetes Verfahren, das gerade zu Ende gegangen ist, auf dem Boden von Recht und Gesetz. Minister Meyer hat selbst zu Recht darauf hingewiesen, dass seine persönliche Meinung am Ende des Tages nicht entscheidend ist, sondern auch bei politisch umstrittenen Themen ein vernünftiges Verfahren vorgeschrieben ist, an dessen Ende das Umweltministerium über die Genehmigung entscheidet - so wie in diesem Fall, und das ist auch gut. Deshalb finde ich es zumindest problematisch, wenn der Minister schon jetzt sagt, dass das Verfahren nur mit einer Ablehnung enden kann. Es gibt wichtige Fragen der Sicherheit und des russischen Einflusses, die geklärt werden müssen, weil Brennelemente russischer Art erst mal nur mit Know-how aus Russland gefertigt werden können. Deshalb stellt sich unter anderem auch die Frage, ob die Fertigung mit anderen Kooperationspartnern in Zukunft möglich ist. Auf der anderen Seite ist relevant, dass ANF an einem eigenen Design der Elemente arbeitet, also auf Dauer unabhängig von Lieferungen aus Russland werden kann, das Know-how von ANF für eine sichere Kerntechnik in Europa weiter benötigt wird und in Osteuropa ‑ wir haben es gehört ‑ auch ausdrücklich nachgefragt wird und die Energieversorgung in Europa insgesamt unabhängiger von Russland machen kann. Wir haben eben auch eine Verantwortung für die Mitarbeitenden vor Ort, für ANF als Anbieter auf dem internationalen Markt. Der Lingener Stadtrat hat letzten Monat parteiübergreifend eine verantwortungsvolle Entscheidung für die Zukunft des Standortes in Lingen getroffen. Er merkt, wie wichtig es ist, hier abzuwägen. Deshalb ist mir nicht ganz klar geworden, wen und was die Kolleginnen und Kollegen der Grünen meinen, wenn sie heute fordern, den russischen Einfluss auf die Brennelementefertigung in Lingen abzuwenden bzw. wer hier etwas abwenden soll bzw. was genau wir eigentlich mit dieser Aktuellen Stunde erreichen. Ich wünsche mir persönlich, dass wir mit Vertrauen in unsere rechtsstaatlichen Prozesse, mit Verantwortung für die Akteure vor Ort handeln und nicht aus der Emotion heraus gegen die Brennelementefabrik vorgehen, hinter die sich Mitarbeiter vor Ort, Gewerkschaft und weitere Akteure gestellt haben, weil sie ein ganz wichtiger Bestandteil der Lingener Wirtschaftsstruktur ist und Arbeitsplätze bietet. Herr Pohlmann, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Kellermann zu? Ja, gerne. Bitte, Frau Kellermann!

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Katharina Jensen CDU

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, in dem Wissen, dass die Exportmengen von Getreide auf dem Weltmarkt gestiegen sind, hoch sind und auch Russland ganz vorneweg viel exportiert, möchte ich gerne von Ihnen wissen: Was tut die Landesregierung dafür, um unsere Ackerbauern, die ja stark unter Druck sind, auf andere Art und Weise zu entlasten? Danke schön. Vielen Dank, Frau Jensen. Herr Minister, bitte!

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Ansgar Georg Schledde AfD

Niedersachsens Energiepotenzial effizient nutzen - die Herausforderungen von Energie, Industrie und Fläche lösen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Niedersachsens Energiepotenzial und die damit einhergehenden Herausforderungen im Hinblick auf Energie, Industrie und Fläche können Sie optimal lösen: durch Kernkraft - hohe Energiedichte bei geringem Flächenbedarf, ca. 1 km² für 1 GW Leistung, zuverlässig, preiswert und zeitgemäß, hohe Jahresvolllaststundenzahlen mit über 8 000 Stunden. Einfach unschlagbar! Sie aber gehen einen anderen Weg: wetterabhängig erzeugter Zappelstrom, geringe Energiedichte Ihrer Krafttürme und Solaranlagen bei gleichzeitig hohem Flächenbedarf für die Stromerzeugung, Jahresvolllaststunden im Mittel ca. 1 900 Stunden ‑ unzuverlässig, ressourcenintensiv, grüne Ideologie halt. Dann trifft es sich für Sie ganz gut, wenn die HAZ titelt: „Niedersachsen deckt eigenen Stromverbrauch erstmals komplett durch erneuerbare Energien ab“. Das ist leider nicht ganz so. Erst mal ist nichts gegen diese Erkenntnis einzuwenden, wenn man die jährliche, wetterabhängiger erzeugte Menge an Strom als Ausgangspunkt für den jährlichen Stromverbrauch in Niedersachsen zugrunde legt. Dies bedeutet aber nicht, wie der Zeitungsartikel unterstellt, dass die wetterabhängig erzeugte Menge an Zappelstrom dann auch tatsächlich die jeweilige Tageslast, also den Bedarf, vollumfänglich zu jeder Tageszeit abdecken könnte. Das tut sie nämlich nicht. Auch Ihre Erkenntnis, dass Deutschland einen erheblichen Energiebedarf hat, dass unsere eigene Energiegewinnung zur Bedarfsdeckung auf absehbare Zeit nicht ausreichen wird, ist ja lediglich der Tatsache Ihrer unsinnigen Energiewende einhergehend mit Ihrer gesamten Politik geschuldet. Wer dem Bürger Wärmepumpen und E‑Autos vorschreibt, braucht nichts anderes zu erwarten. Sie führen weiterhin aus, dass die Infrastrukturvorhaben für Ihre Energiewende mit einem erheblichen zeitlichen, personellen, finanziellen und materiellen Planungsverfahren verbunden sind. Wie Sie die Beschleunigung unter den Aspekten Fachkräftemangel, stetig steigende Rohstoffkosten und Bürokratiewahnsinn stemmen wollen, bleibt alleine Ihr Geheimnis. Wenn Sie sich vergegenwärtigen, dass eine Windenergieanlage mit einer Nennleistung von 5 MW ungefähr 9 Millionen Euro kostet, Sie die Anzahl der Windenergieanlagen in Niedersachsen verdoppeln wollen und damit alleine Investitionskosten in Höhe von ca. 50 Milliarden Euro anfallen, dann stellt sich die grundsätzliche Frage: Wie wollen Sie das schaffen? Ihren Grundsatz „Industrie folgt Energie“ kann man der täglichen Presseberichterstattung entnehmen. Miele, Ford, BASF, STIHL und viele andere energieintensive Großunternehmen und der Mittelstand verlagern ihre Produktionsstandorte ins Ausland. Das haben Sie mit Ihrer Politik geschaffen. Herzlichen Glückwunsch! Alles in allem kann man konstatieren, dass die Herausforderungen von Energieerzeugung, Industrie und Fläche gelöst werden können: durch Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke. - Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank. - Herr Minister Philippi antwortet. Bitte schön, Herr Minister! Frau Präsidentin! Herr Uhlen, ich habe mich schon die ganze Zeit auf Ihre Frage gefreut. Um das kurz zusammenzufassen: Es geht nicht um ein erweitertes Führungszeugnis, sondern ein einfaches Führungszeugnis. So habe ich es gerade jedenfalls gelernt. Dieses einfache Führungszeugnis halten wir für durchaus erforderlich. Und die Fortbildung findet in der Regel an einem Tag statt. Sie ist also relativ schmal angelegt. Ich bin trotzdem bei Ihnen, wenn es darum geht, an diesen Stellen weiter Bürokratie abzubauen und Erleichterungen zu schaffen. Nicht immer übernimmt das dann der liebe Nachbar von nebenan. Insofern müssen wir natürlich auch ein gewisses Maß an Sicherheit für die zu Pflegenden auf den Weg bringen. Ein bisschen Basiswissen und zu wissen, woher jemand kommt und wohin jemand geht, ist an dieser Stelle sicherlich nicht schädlich. Herr Watermann, Sie können auch eine Frage stellen. Die Fraktion hat noch drei.

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Kirsikka Lansmann SPD

Für jeden eine Perspektive schaffen - Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss minimieren!

Förderschulen Lernen abgeschafft werden sollen. Im Moment sind wir noch nicht daran, aber es ist natürlich ein Teil des inklusiven Lernsettings, dass man allen Kindern mit Förderbedarf die Möglichkeit gibt, auch Regelschulen zu besuchen. Dafür müssen wir die Grundlage schaffen. - Nein! Das habe ich nicht gesagt. Wir müssen den Ausbau der Grundlage für ein inklusives Schulsystem weiter vorantreiben. Nur über eine gute Inklusion aller Schülerinnen und Schüler werden wir

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Thomas Uhlen CDU

Integration von zugewanderten Fach- und Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt nachhaltig und regional fokussiert stärken

Liebe Kollegin Frau Retzlaff! Ganz herzlichen Dank, dass Sie mir die Möglichkeit geben, kurz darauf einzugehen, wie wir als CDU-Landtagsfraktion den Antrag verstanden und auch durchgearbeitet haben. Es ist nämlich ‑ mit Verlaub ‑ so, dass die Welcome-Center nach der Modellprojektphase weiterliefen. Mittlerweile ‑ wir haben es eben gehört ‑ gibt es eine neue Ausschreibungsrunde, die hier Möglichkeiten schaffen soll. Einheitliches Konzept und einheitliche Qualitätsstandards sind für mich schon ein großer Schritt in Richtung Einheitlichkeit. Hier wird nicht nur eine Vergleichbarkeit angestrebt. In der Unterrichtung haben wir wahrnehmen können, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass beispielsweise das Projekt „pro:connect“ in Oldenburg sich ganz bewusst dagegen entschieden hat, eine weitere Förderung zu beantragen, weil die Möglichkeiten, die hier aufgezeigt worden sind, nicht zu den regionalen Bedürfnissen passen. Gleichmacherei hilft eben in der Regel nicht, den Bedürfnisse vor Ort wirklich qualifiziert und abgestimmt gerecht zu werden, sondern Gleichmachereich bremst Innovation, bremst am Schluss die Menschen vor Ort. Das Ministerium nutzt bereits jetzt die Möglichkeiten zum Austausch. Aber das, was Sie vorhaben, bietet wirklich nicht die Chance, etwas nach vorne zu bringen, sondern im Gegenteil, es wird das bremsen. Die verschiedenen Aspekte, die die Start Guides betreffen, wurden in der Unterrichtung klar angesprochen, auch dass es hier den großen Vorbehalt gibt, ob es überhaupt weitere Antragsteller geben wird. Und mit Verlaub, Frau Kollegin: In den Corona-Jahren ist durchaus auch bei Start Guides das eine oder andere digitale Instrument zum Einsatz gekommen. Ich habe es selber kennenlernen dürfen. Von daher: Der Antrag ist erledigt und heute abzulehnen. Danke.

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Gerald Heere

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Investitionstätigkeit des Landes erhöht? Bitte schön, Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich darauf eingehe, möchte ich zwei kurze Nachträge anbringen. Die Frage nach den Konsumausgaben lässt sich übrigens auch damit beantworten, dass wir die Besoldung der Lehrkräfte auf A 13 erhöht haben. Das gehört zusammen mit den anderen Elementen, die ich eben genannt habe, zum vollständigen Bild. In Bezug auf die Frage, warum wir das machen sollten, sollten wir im europäischen Kontext auch die ausgeprägte Wachstumsschwäche in Bezug nehmen, die wir gerade in Deutschland im europäischen Vergleich haben. Auch deshalb ist es nicht sinnvoll, sich zusätzliche Ketten anzulegen, sondern den europäischen Rahmen zu nutzen. Bezüglich des Investitionsrahmens habe ich deutlich gemacht, in welchem Maße wir die Investitionsquote im Kernhaushalt erhöht haben und auch die Sondervermögen nutzen. Wichtig ist, dass wir auch die Tilgung nicht benötigter Notlagenkredite und auch das, was wir in den Folgejahren dadurch einsparen, investiv genutzt haben. Abseits dieser Instrumente – dazu habe ich schon ausgeführt – prüfen wir die Nutzung weiterer Instrumente außerhalb des Kernhaushalts, die aber im Einklang mit der Schuldenbremse stehen. Das sind insbesondere Investitionsgesellschaften, die auch die Möglichkeit haben, am Kreditmarkt Schulden aufzunehmen, und zugleich ein Geschäftsmodell haben, das sich rechnet und deshalb im Einklang mit der Schuldenbremse steht. Auf diesem Wege – da denke ich an die Landeswohnungsgesellschaft, ich denke auch an eine Liegenschaftsgesellschaft, die bei uns in Vorbereitung sind – stehen dann Instrumente zur Verfügung, die die Möglichkeit bieten, zusätzlich zu dem begrenzten Investitionsvolumen, das wir im Haushalt haben, weitere strategisch wichtige und für die Zukunftsherausforderungen notwendige Investitionen anzustreben. Diese Instrumente werden wir also weiterhin explizit im Blick behalten, an ihnen arbeiten und auch Ihnen, sobald sie vorliegen so vorstellen und ausrollen. Darauf freue ich mich, weil das dann die nächste schöne Debatte wird, in der wir zeigen, dass Niedersachsen den Weg nach vorne beschreitet und bei den Investitionen endlich vorankommt. Herzlichen Dank.

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Tim Julian Wook SPD

Niedersachsen ist und bleibt wehrhaft - rechtsextreme Straftaten konsequent bekämpfen und einordnen, Aufklärung über rechtsextremistische Bedrohungen vorantreiben und Sicherheitsbehörden stärken!

Bürgerinnen und Bürger sind in den letzten Wochen auf die Straße gegangen, um für Demokratie und Zusammenhalt und gegen Rassismus, Hass und Menschenfeindlichkeit zu protestieren. Darauf können wir in Niedersachsen stolz sein. Das ist die gelebte wehrhafte Demokratie. Wir sagen Danke an all jene, die sich tagtäglich für unsere Demokratie einsetzen, sei es auf den Demonstrationen, sei es ehrenamtlich in den kommunalen Räten oder in Vereinen und Verbänden; denn auch dort wird Demokratie gelebt. Wir senden heute als regierungstragende Fraktion ein klares Signal der Unterstützung: Wir hören eure Sorgen und handeln hier und heute im Parlament. Denn Fakt ist: Die Bedrohung unserer parlamentarischen Demokratie durch Rechtsextremisten hat in den letzten Jahren immer stärker zugenommen. Ein Großteil der digitalen Kommunikation findet heute über Plattformen der sozialen Medien statt, etwa auf TikTok und Telegram. Rechtsextremes Gedankengut wird dabei ungefiltert direkt in die Köpfe von Kindern und Jugendlichen gesendet. Wut uns Angst führen zu Klicks. Der rechtsextreme Influencer Erik Ahrens bezeichnete es wie folgt: „So, wie man sich 1923 gefühlt haben muss, als man das adio für sich entdeckt hat, so fühle ich mich, wenn ich mir meine TikTok-Accounts anschaue“. Gerade an dieser Stelle muss man erkennen: Hier muss unsere Demokratie noch wehrhafter werden. Beide Plattformen belegen auch eindrucksvoll, wie subtil rechtsextreme Politik und Rhetorik an Kinder und Jugendliche vermittelt werden. Tag für Tag werden ungeniert und ungefiltert Falschinformationen verbreitet, wie selbstverständlich gegen Politik gehetzt und Verschwörungen aller Art befeuert. Maßnahmen zur Verhinderung von rechtsextremer Propaganda, insbesondere in Bezug auf Heranwachsende, sind dringend erforderlich. Die Forschungs- und Dokumentationsstelle zur Analyse politischer und religiöser Extremismen in Niedersachsen spielt dabei eine zentrale Rolle und soll deshalb von uns weiter gefördert und gestärkt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, welche Auswirkung eine Etablierung von rechtsextremen Gedankengut in den Köpfen von Menschen haben kann, zeigte sich zuletzt in verschiedenen traurigen Ereignissen: Die Morde des NSU zwischen 2000 und 2006, die Ermordung von Walter Lübcke 2019, der Anschlag von Hanau 2020 und der Brandanschlag erst vor drei Wochen auf einen Kommunalpolitiker in Thüringen sind nur einige Beispiele. Die Liste von Ereignissen, bei denen Menschen durch rechtsextreme politisch motivierte Gewalt in Deutschland zu Tode kamen, ist leider um einiges länger. Zur Wahrheit gehört dann auch, dass unsere Demokratie in diesen Situationen nicht ausreichend wehrhaft war, um die Sicherheit von Menschen in unserem Staat zu gewährleisten. Es ist aber Aufgabe des Staates im Sinne der wehrhaften Demokratie, seine Feinde zu kennen, Strukturen und Gruppierungen zu identifizieren und präventiv gegen diese vorzugehen. Hier muss Demokratie auch wieder wehrhafter werden. Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeigt eine erhebliche Zahl von Taten, die unter „Sonstiges“ zugeordnet sind, die einer Überprüfung und Abstimmung auf Bundesebene bedarf, um rechtsextremistische Straftaten klar zuordnen zu können. Welche Bedrohungen sich dahinter verbergen, haben erst neulich die Umsturzpläne von Prinz Reuß und seinen Anhängern auch hier in Niedersachsen eindrücklich gezeigt. Darum ist es unsere Pflicht als Legislative, den Rechtsrahmen so anzupassen, dass die Exekutive diesen auch voll ausschöpfen kann. Wir brauchen eine der Bedrohungslage angemessen aufgestellte Sicherheitsbehörden. Es kann und muss daher letztlich im Interesse aller aufrechten Demokraten sein, wenn neue und vor allem mehr Maßnahmen getroffen werden, um unsere Demokratie zu schützen. Und wenn ich „alle aufrechten Demokraten“ sage, schaue ich mal nach rechts. Im im Interesse aller Demokraten? Denn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD-Fraktion, grenzen sich nach wie vor nicht von Rechtsextremisten ab. - Nein, das tun Sie überhaupt nicht. Nicht nur, dass Sie ein Treffen mit Rechtsextremen und offenkundig verfassungsfeindlichen Plänen in Potsdam mit Mandatsträgern Ihrer Partei verharmlosen, nein, wie man es kennt: Herr Bothe wirft Nebelkerzen, Herr Wichmann bezeichnet gestern die Bundesinnenministerin als Sicherheitsrisiko, und Sie sprechen auch noch dem Verfassungsschutz die Unabhängigkeit ab. Erst diese Wochen haben mehrere Medien bestätigt, dass Ihre Partei über 100 Personen Personen aus gesichert rechtsextremen Kreisen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Bundestagsbüros beschäftigt - auch bezahlt vom Geld der Bürger unseres Landes Niedersachsen. Das ist der Skandal. Das ist bezahlt von Steuergeld. Herr Kollege Wook, ich muss Sie jetzt doch kurz unterbrechen. Ich darf darum bitten, dass hier wieder Ruhe einkehrt. Das System ist so, dass hier vorn jemand spricht und die anderen ihm zuhören können. Danach dürfen andere das Wort ergreifen. Wenn untereinander die Dinge hin und her gerufen werden, dann versteht niemand mehr etwas, und deswegen bitte ich, das jetzt einzustellen. Bitte, Herr Wook, setzen Sie Ihre Rede fort! Danke schön, Herr Präsident. Genau das ist auch der Skandal. Sie beschäftigen 100 Mitarbeiter, die als rechtsextrem eingestuft wurden, Sie höhlen unserer Demokratie aus, bezahlt von Steuergeld. Kehren Sie doch erst einmal vor Ihrer eigenen Haustür! Damit wäre unserer Demokratie schon sehr geholfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die letzten Wochen und Tage haben es noch einmal eindrücklich gezeigt: Wir brauchen dringend mehr Maßnahmen, mehr Prävention, mehr Wehrhaftigkeit in unserer Demokratie. Der Autor Stefan Rogal hat einmal gesagt: „Eine wehrhafte Demokratie sollte sich vor allem denen widersetzen, die sie ausbeuten.“ Da sollten Sie genau hinhören, liebe AfD-Fraktion. Dafür, dass sich die Demokratie widersetzen kann, müssen wir als Parlamentarier überparteilich Sorge tragen. Das ist unsere Verantwortung und unsere Pflicht. Aufgeklärte und politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger sind nach wie vor der beste Verfassungsschutz. Dass es diese Bürger in Niedersachsen gibt, haben die letzten Wochen gezeigt. Wir im Parlament haben nun die Chance, unserer Demokratie mehr Wehrhaftigkeit zu verleihen. Unsere Demokratie ist ein kostbares Gut, sie muss wehrhaft sein. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.

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Britta Kellermann GRÜNE

Keine Geschäfte mit Putin - russischen Einfluss auf die Brennelementefertigung in Lingen abwenden

Da kann ich in meiner Rede jetzt direkt anschließen. Denn auf genau diesen Punkt komme ich jetzt zu sprechen. Ich würde also gern fortfahren. Ich werde das im Laufe meiner Rede beantworten. Es ist nämlich naiv

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Olaf Lies SPD

Katastrophale Auswirkungen der beschädigten Huntebrücke in Elsfleth für die Region?

Vielen Dank für diese zwei Fragen. - Der Minister wird diese zwei Fragen beantworten. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Thümler, zur ersten Frage: Tatsächlich müssen wir alles, was innerhalb des geltenden Rechts geht, ausschöpfen und ausnutzen, und wir stehen in engem Austausch mit dem Landrat über diese Möglichkeiten. Nichtsdestoweniger stellen wir fest, dass ein extrem aufwendiges Verfahren erforderlich ist, um eine Brücke zu realisieren, die sich nur unwesentlich von der bisherigen Brücke unterscheiden kann. Die Brücke wird nicht woanders entstehen können als da, wo die Schienen liegen. Die Struktur wird sich nicht verändern. Allerdings soll ‑ das werden wir mit dem Bund klären müssen ‑ die bisherige Klappbrücke durch eine Drehbrücke ersetzt werden. Wir haben bei der Friesenbrücke erlebt, dass lange Planungs- und Genehmigungszeiten vor allen Dingen dann entstehen, wenn eine Brücke nicht eins zu eins wiedergebaut wird, sondern eine veränderte Planung verfolgt wird. Auch ich glaube ‑ deswegen ist der Hinweis auf den Bund völlig richtig ‑, dass es klug wäre, zu sagen: Man darf es nicht an der eigentlichen Konstruktion des Eins-zu-eins-Wiederaufbaus festmachen, sondern an einer sinnvollen Lösung. - Das machen wir gerade parallel. Ich habe es gerade gesagt: Ich habe die beiden Bundesminister angeschrieben und auf die Problematik hingewiesen. Ich gehe davon aus, dass die Bahn uns in etwa zwei Wochen vorstellen wird, wie der weitere Prozess aussieht. Dann werden wir ‑ wie beim Thema LNG ‑ sehr genau prüfen, ob hier nacheinander gemacht werden soll, was man parallelisieren kann. Wir werden prüfen, was vielleicht nicht notwendig wäre, wenn das Recht zügig geändert würde. Insofern wissen wir in zwei Wochen mehr. Dann können wir, glaube ich, sehr gut mit dem Bund über Veränderungen sprechen. Zur zweiten Frage, der nach dem Radweg. Das war natürlich auch schon Thema bei dem Gespräch mit der Bahn vor Ort. Auch diesen Aspekt greifen wir auf. Ich kann sehr gut nachvollziehen ‑ das haben wir ja auch bei der Friesenbrücke gehabt ‑, dass dies eine spannende Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer ist. Ich glaube aber, dass man erst einmal schlüssig analysieren muss, wovon wir überhaupt reden. Denn ‑ so ehrlich muss man sein ‑ die Kosten für einen zusätzlichen Radweg dürften angesichts der Gesamtkosten dieser Brücke überschaubar sein. Ich denke, bei all den Einschränkungen, die die Region wahrnimmt, ist es jetzt das erste Anliegen, dass das Land den Wunsch der Kommunen vor Ort teilt und auf Bahn und Bund zugeht und sagt: Wir brauchen hier eine praktikable Lösung. Aber auch dazu werde ich Sie ebenso wie zum weiteren Vorgehen auf dem Laufenden halten. Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage aus der

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Volker Bajus GRÜNE

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Hermann. Es ist nett, dass Sie die Gelegenheit eröffnen, hier auch noch einmal über das formale Verfahren zu sprechen. Eigentlich hätte ja der Antrag auf namentliche Abstimmung gereicht. Wir wären ihm gerne gefolgt, und das tun wir ja auch gleich. Dann haben wir auch Klarheit, ob alle heute anwesend sind und ob und wie alle abstimmen. Ich halte es aber für wichtig, uns noch einmal zu vergewissern, wo wir heute sind. Wir sind weder im Bundestag noch im Bundesrat, sondern im Niedersächsischen Landtag. - Manchen von Ihnen muss man es ja offensichtlich erklären. Es ist ja für manche schwer zu verstehen, wie das in der Bundesrepublik Deutschland organisiert ist mit Bundestag, Bundesrat und Ländern. Es ist übrigens auch völlig richtig, was Frau Schendel vorhin gesagt hat. Wenn es der CDU ein Anliegen gewesen wäre, hier ausführlich und intensiv über die Komplexität des Cannabis-Konsums ‑ des Gebrauchs, des Missbrauchs ‑ und des Jugendschutzes zu diskutieren, warum bringt man dann am 21. Februar einen Antrag ein, den man schon wenige Tage später im Ausschuss diskutieren will, um ihn dann ganz schnell noch hier zu behandeln? Mehr Hastigkeit, mehr Oberflächlichkeit und, ich sage mal, weniger Ernsthaftigkeit gehen doch kaum. Meine Damen und Herren, ich freue mich ganz besonders, dass wir heute eine namentliche Abstimmung haben. Einige von Ihnen waren ja mal in der Jungen Union in Niedersachsen, und manche sind es womöglich noch. Ich bin sehr gespannt, wie die Mitglieder der Jungen Union abstimmen, die erst am 25. September des vergangenen Jahres was noch mal gefordert hat? Ich glaube, es war die kontrollierte ‑ ‑ ‑ Wir wollen die CDU-Fraktion jetzt nicht noch um dieses Faktum bringen. Insofern will ich es auch eben mal ausführen. Die Junge Union hat auf ihrem Niedersachsentag im vergangenen Herbst beschlossen, dass Cannabis kontrolliert abgegeben werden soll. Das ist nicht nur Entkriminalisierung - das ist Legalisierung! Und damit hat die Junge Union recht. Ich finde es gut, dass Sie sich dazu bekennen, dass Sie die Beschlüsse Ihrer eigenen Jugendorganisation für verfehlt halten, und sage: Die sind herzlich willkommen bei uns, wenn es um Cannabis-Politik geht. Vielen Dank.

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Thomas Uhlen CDU

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

dass ich mich für wohlsituierte Kosument*innen eingesetzt habe. Das war nicht meine Intention, und ich würde gerne verstehen, woran Sie das festmachen. Ganz herzlichen Dank, Frau Kollegin Schendel, für diese Zwischenfrage, gibt sie mir doch die Möglichkeit, noch einmal deutlich zu machen, dass die Hürden, die der vorliegende Gesetzentwurf errichtet ‑ ich sage nur: Cannabis-Clubs bzw. dass man solche Stoffe nur dann beziehen können soll, wenn man sozusagen selbst Plantagen innerhalb des eigenen Hauses betreibt ‑, so hoch sind, dass viele der Konsumenten, die wir treffen, wenn wir in Hannover mit offen Augen um den Landtag unterwegs sind, sie nicht werden überwinden können, sodass sie weiterhin auf den Schwarzmarkt angewiesen sein werden. Daraus schließe ich, dass der vorgelegte Gesetzentwurf genau diese Gruppe im Blick hat und eben nicht die Menschen, die einer

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Kirsikka Lansmann SPD

Für jeden eine Perspektive schaffen - Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss minimieren!

der Grundlage für ein inklusives Schulsystem weiter vorantreiben. Nur über eine gute Inklusion aller Schülerinnen und Schüler werden wir eine echte Bildungsgerechtigkeit erreichen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Natürlich ist es auch wichtig, dass wir die anderen Schulformen in den Blick nehmen, und dies tun wir auch. Einige Ihrer Forderungen sind bereits in der Struktur des Startchancen-Programms angelegt. Mit der Einführung des Sozialindex schaffen wir eine bedarfsgerechte Planung und Ressourcensteuerung an Schulen. Auch Maßnahmen aus dem Freiräume-Prozess werden Schulen in ihrer Arbeit stärken; denn viel zu oft wird erwartet, dass jede Schülerin und jeder Schüler in dieses bisher starre System Schule hineinpasst. Aber dies ist natürlich nicht möglich, denn wir alle sind individuell. Daher begrüße ich Ihren Punkt 7, „erlernte Kompetenzen auch über das klassische Abschlusszeugnis hinaus zu dokumentieren“, und freue mich außerordentlich, dass nun auch Sie zu der Erkenntnis gekommen sind, dass eine reine Schulnote allein nicht aussagekräftig ist. Auch in meinem Wahlkreis gibt es eine wundervolle Einrichtung, um Kinder und Jugendliche zu unterstützen: das Wunderwerk. Über Bildung und Teilhabe werden Kinder und Jugendliche mit Lernförderung und Lerntherapie unterstützt. Mit ganz viel Fürsorge und Beziehungsarbeit wird den Kindern und Jugendlichen ein zweites Zuhause gegeben. Wir müssen schauen, wie wir solche Einrichtungen besser in die Schule integrieren können; denn deren Expertise ist ein Gewinn für jede Schule. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben letztendlich alle das gleiche Ziel: Wir wollen die Anzahl der Schulabgänger ohne Abschluss verringern und für gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen sorgen. Dazu gehören natürlich auch gute Deutschkenntnisse. Dies ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die die Schule nicht allein leisten kann. Wir brauchen auch mehr Deutschkurse für Erwachsene und auch eine bessere Integration in Vereinen am Nachmittag, denn gerade in der Freizeit Deutsch zu sprechen, hilft viel. Die Gründe, warum junge Menschen ihren Hauptschulabschluss nicht erreichen, sind vielschichtig. Daher freue ich mich, dass wir uns gemeinsam mit Ihnen für mehr Bildungsgerechtigkeit einsetzen, und freue mich auch auf eine gute Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.

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Britta Kellermann GRÜNE

Keine Geschäfte mit Putin - russischen Einfluss auf die Brennelementefertigung in Lingen abwenden

ich jetzt zu sprechen. Ich würde also gern fortfahren. Ich werde das im Laufe meiner Rede beantworten. Es ist nämlich naiv zu glauben, durch die Betätigung dieses Joint Ventures könne der Osten Europas sich unabhängig von der russischen Atomindustrie machen. Das Gegenteil ist der Fall. Der russische Staat weitet seine Dominanz durch diesen Schritt nur weiter aus. Die Brennelementefabrik in Lingen hat in der Vergangenheit Uran aus Russland und dem kremlnahen Kasachstan bezogen. Die ANF räumte im Umweltausschuss der Stadt Lingen ein ‑ ich zitiere aus dem Protokoll ‑: „Diese beiden Länder versorgen etwa 40 % des Weltmarktes. Das heiße aber auch, dass sich Westeuropa und auch die USA heute nicht von diesem Markt trennen könnten.“ Wir halten es auch deshalb für angebracht, die Frage nach der russischen Motivation zu stellen, weil Russland gegen die Ukraine einen hybriden Krieg führt. Dieser Krieg beschränkt sich nicht auf tatsächliche Kampfhandlungen. Desinformation, Propaganda und Cyberangriffe sind weitere Mittel in diesem Krieg. Und sie beschränken sich nicht auf die Ukraine selbst, sondern betreffen auch deren Verbündete. Der russische Staat fährt Desinformationskampagnen in und gegen Deutschland. Diese dienen der Destabilisierung der inneren Verhältnisse und der Verunsicherung strategischer Partner in der Welt. Zuletzt wurden durch das Auswärtige Amt 50 000 russische Fake-Accounts auf X aufgedeckt, und es wurde eine Videokonferenz führender deutscher Offiziere zur Frage der Taurus-Langstreckenraketen für die Ukraine abgehört und veröffentlicht. Was also bedeutet dieses Joint Venture für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik? Kann das russische Regime die Kenntnisse aus der Kooperation nutzen, um der Bundesrepublik Deutschland zu schaden oder eigene außenpolitische Interessen durchzusetzen? - Das Niedersächsische Umweltministerium hat hier jedenfalls keine triviale Entscheidung zu treffen. Bereits im September des letzten Jahres hat das amerikanische Unternehmen Westinghouse die ersten Brennelemente russischer Bauart in die Ukraine geliefert, gefertigt in Schweden ohne russische Beteiligung. Was Westinghouse schafft, das muss doch auch für ANF möglich sein! Die Ukraine fordert schon seit Langem, die europäischen Sanktionen auch auf die Atomindustrie auszudehnen; denn der Kauf von russischem Uran finanziert den Krieg gegen die Ukraine mit. Wäre die EU diesen Schritt gegangen, stünde eine Genehmigung mit einer derart sicherheitspolitischen Tragweite, wie sie das Niedersächsische Umweltministerium jetzt zu treffen hat, gar nicht zur Debatte. - Vielen Dank.

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Michael Lühmann GRÜNE

Der ausufernden Messerkriminalität wirksam entgegentreten und die Täter benennen!

Herr Kollege Bajus, würden Sie dem Kollegen Lühmann jetzt zuhören? - Das habe ich erwartet. - Bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Es ist ja wie immer mit den Anträgen vom Verdachtsfall rechts außen: Selbst dann, wenn ein Thema drängt ‑ und der Anstieg der Zahl der Straftaten mit dem Messer drängt auf jeden Fall ‑, kommt von Ihnen leider nichts, aber auch gar nichts, was der Sache dienlich sein könnte. Denn am Ende geht es im Antrag ja im Wesentlichen nicht darum, wie Polizei, aber auch Politik und Gesellschaft adäquat auf Kriminalitätsphänomene reagieren könnten, etwa darauf, dass 87 % dieser Delikte von Männern ausgeübt werden ‑ und da möchte ich hier mal sagen: Erzieht eure Söhne! ‑, sondern es geht Ihnen darum, dass Sie Tätergruppen in ein rassistisches Weltbild pressen. In diesem Fall tun Sie das auf besonders perfide Art, indem Sie ein Kriminalitätsphänomen herauspicken, bei dem Sie dann ganz in völkischer Manier zwischen Deutschsein qua Geburt und Deutschsein qua Einbürgerung unterscheiden wollen, zwischen Deutschen mit Zuwanderungsgeschichte und ethnisch homogenen Volksgemeinschaftsdeutschen. Das, meine Damen und Herren, ist Rassismus im Gewande des rechtsextremen Konzepts des sogenannten Ethnopluralismus und damit ganz klar gegen die Menschenwürde gerichtet, mithin gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Damit ist das ganz klar ‑ und da haben wir alle Definitionen auf unserer Seite ‑ als Extremismus zu bezeichnen; von rechts natürlich. Das ist genau der Grund, warum Johann Kühme als Polizeipräsident es als seine Dienstpflicht als Beamter angesehen hat, vor Ihnen und Ihrer Stimmungs- und Angstmache gegenüber der Bevölkerung zu warnen, weil Sie das Unsicherheitsgefühl für Ihre Politik missbrauchen und hier versuchen, Gesellschaft zu spalten. Deswegen haben die niedersächsischen Polizeipräsidenten sich alle hinter Johann Kühme gestellt. Bei diesem Spiel steht es immer noch 9:0 für die niedersächsischen Polizeipräsidenten. Das ist gut so, und das bleibt so.

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Constantin Grosch SPD

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir hatten ja heute bereits eine ganz interessante Plenarsitzung, mit Cannabis und anderen Themen. Und jetzt, heute Abend, kommt noch einmal ein tatsächlich sehr ernstes Thema. Wenn wir betrachten, über welche Kriminalitätsfälle wir sonst in diesem Parlament sprechen, dann könnte man der Meinung sein, dass die Hauptkriminalitätsfälle in unserem Land irgendwelche Messertaten oder andere schwerwiegende Taten sind. Das mag auch tatsächlich der Fall sein. Aber der größte Bereich von Kriminalität, von Gewalt in unserem Land passiert in der eigenen Häuslichkeit, also an dem Ort, der eigentlich am sichersten sein sollte. Und da müssen wir uns auch selbst überlegen, wie wir als Parlament, als Abgeordnete, als Öffentlichkeit und als Medien eigentlich mit diesem Thema umgehen wollen, wenn wir in der Öffentlichkeit immer nur andere Themen ins Schaufenster heben. Und alleine deswegen ist es schon richtig, dass wir uns heute mit diesem wichtigen Thema häusliche Gewalt beschäftigen. Denn die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt ist in der Tat extrem hoch. Allein 2023 waren es Niedersachsen 30 000 Fälle. Das ist eine Steigerung von 10 %. Und ein großer Teil davon waren nicht etwa, wie man vermuten könnte, Beleidigungen, Nachstellungen oder Ähnliches ‑ was alles schon schlimm genug wäre ‑, sondern 60 % davon waren Körperverletzungen. Das heißt, hier geht es wirklich um die schlimmsten Verbrechen und Situationen, die sich Personen vorstellen können. Und ehrlich gesagt ist das auch noch falsch, weil die Dunkelziffer noch viel größer ist. Denn wer bringt eine solche Tat, die in der eigenen Häuslichkeit passiert und vielleicht von dem eigenen Partner oder der eigenen Partnerin begangen wird, überhaupt zur Anzeige? Die Angst und die Scham sind extrem groß. Deswegen müssen wir auch von dieser Stelle aus allen, die da draußen zuhören, zurufen: Bitte bringen Sie diese Taten zur Anzeige! Wir als Rechtsstaat, wir als Parlament wollen um diese Taten wissen, wir wollen die Täter zur Rechenschaft ziehen. Bitte helfen Sie uns dabei, auch wenn es natürlich nicht Ihr Job ist. Aber bringen Sie diese Taten zur Anzeige! Was aber genau ist denn häusliche Gewalt? - Häusliche Gewalt umfasst ein großes Spektrum, was nicht etwa mit einem Mordfall endet, sondern oft schon damit beginnt, dass es leichteste psychische Druckausübungen und Abhängigkeitsverhältnisse gibt, die ausgenutzt werden. Jeder von uns hier in diesem Parlament kennt jemanden, der häuslicher Gewalt ausgesetzt ist. Und deswegen ist es so wichtig, dass wir uns damit beschäftigen, wie wir diesen Betroffenen helfen können. Betroffen sind zum größten Teil Frauen, aber in den letzten Jahren ist auch die Zahl der Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, signifikant gestiegen. Übrigens sind auch andere Angehörige Opfer von häuslicher Gewalt, zum Beispiel Kinder, Großeltern oder Pflegende. Auch an die müssen wir denken. Wie helfen wir? - In Niedersachsen gibt es bereits Präventions- und Interventionsstellen. Das sind wirklich gute und wichtige Werkzeuge. Darüber hinaus gibt es Gewaltschutzverfahren. Das ist auch ein ganz tolles Werkzeug. Vielleicht hat sich noch nicht jeder, zum Beispiel auch Betroffene, damit auseinandergesetzt. Gewaltschutzverfahren bedeutet: Sie können gerichtlich anordnen lassen, dass bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, Maßnahmen gegen jemand, der Sie verletzt. Was können das für Maßnahmen sein? Das kann zum Beispiel der Verweis aus der gemeinsamen Wohnung sein. Das kann ein Betretungsverbot sein. Das kann aber auch ein Kontaktverbot sein. Und das können Maßnahmen im digitalen Raum sein, weil wir auch da vermehrt Verletzungen haben, zum Beispiel durch digitales Nachstellen, durch ständige Belästigung über Nachrichten. Allerdings kann so ein Gewaltschutzverfahren auch Belastungen hervorrufen. Das gehört zu einem Rechtsstaat eben dazu. Denn natürlich hat der Antragsgegner einer solchen Maßnahme das Recht hat, sich dazu zu äußern. Das heißt, vor Gericht werden gegebenenfalls intime Details abgefragt, und es kommt zu einem voreinander und gegeneinander Auftreten. Das ist, wie wir uns alle vorstellen können, eine sehr belastende Situation, vor allen Dingen, wenn wir uns vor Augen halten, dass es sich dabei oft um den Partner, den Ex‑Partner oder andere Familienangehörige handelt, mit dem bzw. denen man gegebenenfalls auch in anderen Lebenszusammenhängen nach einem solchen Verfahren weiterhin irgendwie Kontakt haben muss. Und genau an dieser Stelle setzt unser rot-grüner Antrag an. Denn wir haben auch für solche Situationen bereits ein tolles Werkzeug in der Justiz. Das ist die psychosoziale Prozessbegleitung. Sie setzt genau an der Überlegung an, wie wir Betroffenen, die vor Gericht belastenden Situationen ausgesetzt sind, eine Begleitung an die Hand geben können, die sie dabei unterstützt, zu ihrem Recht zu kommen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist in Niedersachsen bekannt. Sie gibt es seit 2013. Seit 2017 ist sie auch bundesrechtlich verankert. Sie funktioniert, ist aber bisher auf Strafrechtsverfahren begrenzt. Deswegen wollen wir das erweitern, nämlich dahin, dass die psychosoziale Prozessbegleitung auch für Gewaltschutzverfahren zuständig ist. Jetzt könnte man sagen, das ist eine rein formale Änderung, eine rein formale Ausweitung. Aber ich glaube das nicht. Ich glaube, dass es signifikant wichtig ist, dass Menschen, die sich in einer Abhängigkeitssituation befinden, die Gewalt an dem sichersten Ort, den es eigentlich geben sollte, nämlich zuhause, erfahren, wissen, dass sie, wenn sie den schweren Gang vor Gericht gehen und zum Beispiel den eigenen Partner oder die eigene Partnerin mit einer Maßnahme überziehen wollen, dabei eine Unterstützung erfahren, die sie begleitet, und zwar sowohl vor, während als auch nach diesem Verfahren. Und deswegen bin ich allen sehr dankbar, dass wir das hier einbringen. Was genau haben wir vor? - Wir fordern ein Konzept für ein Modellprojekt. Dieses Modellprojekt wollen wir dann evaluieren. Dafür werden wir auch eine Projektgruppe einsetzen. Jetzt können Sie fragen, warum wir das nicht sofort flächendeckend einführen. Diesen Wunsch kann ich, ehrlich gesagt, auch nachvollziehen, und als dritten Punkt in unserem Antrag sagen wir ja auch, dass wir genau das wollen. Aber erst einmal ist es natürlich wichtig zu wissen, was wir dafür alles brauchen. Das ist, glaube ich, noch nachvollziehbar. Noch viel wichtiger ist es aber, zu wissen, wie die optimale Begleitung der Betroffenen überhaupt aussehen kann. Schließlich macht es einen Unterschied macht, ob man zum Beispiel in einem Strafverfahren im Gericht gegenüber einer Person auftreten muss, die man in seinem Leben vorher noch nie gekannt hat und die man im Zweifel auch danach nie wieder trifft, oder ob das eben nahe Familienangehörige sind, mit denen man sowohl davor als auch im weiteren Verlauf immer wieder zu tun hat. Deswegen müssen wir herausfinden, wie die Betreuung dort optimal passieren kann. Aber ja ‑ und das ist eben dann auch unser Ziel ‑, wir wollen es landesweit ausrollen, und wir wollen danach auch wissen, wo die psychosoziale Prozessbegleitung gegebenenfalls noch weiter eingesetzt werden kann als nur bei Gewaltschutzverfahren. Meine Bitte ist heute hier an Sie alle im Parlament, aber auch an uns in der Gesellschaft: Bitte haben Sie ein offenes Auge für häusliche Gewalt ‑ die überall passiert ‑, und sagen Sie den Menschen, von denen Sie glauben, sie könnten Opfer sein, welche Möglichkeiten es gibt, die ihnen helfen. Und an die Opfer gerichtet: Bitte bringen Sie das zur Anzeige; denn nur dann können wir auch sehen, welche Hilfe Sie brauchen, und können diese dann flächendeckend ausrollen. Vielen herzlichen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank. - Herr Minister, bitte schön! Sie haben das Wort. Vielen Dank, Herr Meyer. Leiharbeit ist eines der Themen, die uns sehr intensiv beschäftigen. Wir reden viel darüber. Auch bei diesem Thema gilt bis zu einem gewissen Grade: Die Geister, die ich rief! Die Leiharbeit lässt erhebliche Beträge aus der Pflege als Gewinne in Leiharbeitsfirmen abfließen. Wir kennen das Problem. Dazu drängt die Leiharbeit oftmals die Stammbelegschaften aus den einzelnen Pflegebetrieben hinaus und vor allen Dingen auch in die unattraktiven Randarbeitszeiten hinein. Das alles hat also auch etwas mit Guter Arbeit und Qualität zu tun. Das ist sicherlich einer der wesentlichen Punkte, die wir ansprechen müssen, um Leiharbeit zurückzudrängen. Mir ist es ein Anliegen, die Leiharbeit in der Pflege einzudämmen. Niedersachsen unterstützt derzeit in Berlin eine diesbezügliche Länderinitiative mit diesem Ziel. Da haben wir sogar mit den Bayern etwas gemeinsam. Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ‑ ich habe es schon mehrere Male erwähnt, das PUEG ‑, das im Juli 2023 in Kraft getreten ist, hat bereits das Ziel, die Leiharbeit zu begrenzen und einzudämmen. So können die durch Leiharbeit entstehenden zusätzlichen Kosten nur noch sehr begrenzt abgerechnet werden. Das PUEG ist auch hierbei ein Schritt in die richtige Richtung, aber es wird noch nicht ausreichend berücksichtigt und umgesetzt. Ich gehe davon aus, dass der Bund die gerade erwähnte Länderinitiative aufgreifen wird und diesbezüglich weitere Regelungen veranlasst. Übrigens sorgen wir mit unserer Arbeitsgruppe in der KAP.Ni zu alternativen Arbeitszeitmodellen ‑ die übrigens sehr stark frequentiert wird ‑ dafür, dass die Arbeitsbedingungen für die Stammbelegschaft attraktiver werden. Vielen Dank, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage aus der

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Swantje Schendel GRÜNE

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Herr Kollege Uhlen, da Sie ja eben so schön aus einer Studie zitiert haben, würde ich gerne wissen, an welchem Teil meiner Rede Sie festmachen, dass ich mich für wohlsituierte Kosument*innen eingesetzt habe. Das war nicht meine Intention, und ich würde gerne verstehen,

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Herr Minister Philippi antwortet. Bitte schön! Zunächst einmal verweise ich auf das, was ich gesagt habe. Wir haben mit Komm.Care natürlich ein Verfahren aufgelegt, mit dem wir vor Ort gucken können, was los ist, wie viel gebraucht wird. Das ist erst einmal eine wichtige Voraussetzung. In Niedersachsen standen nach der letzten amtlichen Pflegestatistik ‑ Stichtag: Dezember 2021 ‑ insgesamt 7.207 Plätze für eingestreute Kurzzeitpflege zur Verfügung. Diese werden als Dauerpflegeplätze in stationären Einrichtungen benutzt und bei Bedarf zeitweise in Kurzzeitpflegeplätze umgewandelt. Zusätzlich stehen aktuell in Niedersachsen 411 Plätze der solitären Kurzzeitpflege zur Verfügung. Diese werden ausschließlich als Kurzzeitpflegeplätze vorgehalten. Bei einer durchschnittlichen Dauer des Aufenthalts eines kurzzeitig zu Pflegenden von ca. drei Wochen im Jahr kann jeder einzelne der genannten Plätze also an mehr als 17 Personen vergeben werden. Das heißt, wir haben eine erhebliche Möglichkeit, Patienten da unterzubringen. Ich halte das für äußerst wichtig. Wir haben ‑ das muss ich noch einmal sagen ‑ in der KAP.Ni gerade einen Schwerpunkt auf die Kurzzeitpflegeplätze gesetzt, um nicht nur die zu Pflegenden zu versorgen, sondern ganz besonders ‑ das ist mir besonders wichtig ‑ die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Viele, viele Menschen werden zuhause von ihren Angehörigen gepflegt, und auch die brauchen mal eine Entlastung. Deshalb ist Kurzzeitpflege nicht nur für die eigentlich Bedürftigen, sondern auch für die pflegenden Angehörigen ein ganz, ganz wichtiger Punkt. In dem Bereich haben wir schon einiges auf den Weg gebracht und versuchen, hier noch weiter zur Entlastung beizutragen. Vielen Dank, Herr Minister Philippi. - Die fünfte und somit letzte

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister, angesichts der sehr langen Anerkennungsdauer für ausländische Pflegekräfte in Deutschland möchte ich Sie fragen: Würden Sie sich als erfahrener Arzt in Ihrer Praxis oder würden Sie einer erfahrenen Pflegedienstleitung zutrauen, eine ausländische Pflegekraft innerhalb von vier oder sechs Wochen dahin gehend zu beurteilen, ob das, was sie angegeben hat ‑ eine ausgebildete und praxiserfahrene Krankenschwester zu sein ‑, stimmt, ob sie wirklich das kann, was sie vorgibt zu können, ob sie also gleichwertige Arbeit in Deutschland leisten kann, wie sie sie zum Beispiel in Mexiko oder anderswo geleistet hat? Die Frage hat er ja gestellt. Ich frage, ob Sie sich das zutrauen würden oder ob Sie das einer Pflegedienstleitung zutrauen würden. Das wäre meine Frage. Das würde das Verfahren nämlich sehr beschleunigen. ‑ Vielen Dank, Herr Tonne. Der Minister antwortet auf diese Frage. Bitte schön!

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Jörg Hillmer CDU

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Herr Abgeordneter Hillmer möchte antworten. Bitte schön! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Diallo-Hartmann, dass der Ministerpräsident diesen MPK-Beschlüssen zugestimmt hat, fand hoffentlich auch die Zustimmung des grünen Koalitionspartners in der Regierung. Ich will mich da aber nicht einmischen. Machen Sie das untereinander aus! In der letzten Rede in der ersten Beratung habe ich Artikel 16 a des Grundgesetzes zitiert und Ihnen den Sachverhalt erläutert. Wenn Sie andere Schlüsse daraus ziehen, dann müssen Sie das vortragen. Die Schlüsse, die ich daraus gezogen habe, sind, dass man in Deutschland keinen grundgesetzkonformen Asylantrag stellen kann. Dann ist man außerhalb Europas. Dann ist man in sicheren Drittstaaten. Das ist die logische Konsequenz. Es geht am Ende darum, dass wir auch eine Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung finden. Ich kenne den Spruch ‑ der hat aber jetzt nichts mit Asyl zu tun ‑: „Wenn man eine Schraube festzieht, kommt nach fest lose!“ Ich habe den Eindruck, Sie ziehen an dieser Schraube, nachdem sie fest ist, noch weiter. Dann ist am Ende ein Asylrecht in Deutschland nicht mehr vorhanden. Das möchten wir nicht. Wir möchten, dass das Asylrecht in Deutschland erhalten bleibt. Wenn Sie es übertreiben, wird es irgendwann nicht mehr vorhanden sein. - Danke schön.

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Omid Najafi AfD

Keine Geschäfte mit Putin - russischen Einfluss auf die Brennelementefertigung in Lingen abwenden

Herr Najafi, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im selbstgeschaufelten Grab der Energiewende ist es für die Grünen einsam geworden. Einsam in der Grube auf der Suche nach klimaneutralen Freunden, als Solosprinter auf der Strecke der dümmsten Energiepolitik der Welt haben sie ihr neustes Ziel ausfindig gemacht. Was wir nicht wollen, soll niemand dürfen, weder unsere Bürger noch unsere Verbündeten. Sie werden uns mögen müssen, ob sie wollen oder nicht. - Das ist das Credo der Grünen. Auch hier in dieser Aktuellen Stunde beweisen Sie dies erneut. Die Brennelementefertigungsanlage in Lingen produziert seit 1979 unter französischer Leitung - dieselbe französische Leitung, welche seit Jahrzehnten mit dem russischen Atomkonzern Rosatom zusammenarbeitet, dasselbe Rosatom, welches 12 bis 14 % der jährlichen amerikanischen Uranimporte direkt trägt. Und 35 % der US-Iranimporte kommen aus Kasachstan, dasselbe Kasachstan, welches ebenfalls im Rosatom eng zusammenarbeitet, unter anderem durch die Holding Uranium One aus Kanada, welche Rosatom gehört. Nun sollen in der Anlage in Lingen Brennelemente für Atommeiler russischer Bauart gefertigt werden - und die Grünen wedeln panikartig mit den Armen. Passen Sie auf, dass Sie dabei nicht noch CO2 in die Atmosphäre aufwirbeln! - Kleiner Scherz am Rande. Aber das ist ja die Unfachlichkeit, die Sie hier regelmäßig zu platzieren versuchen. ‑ Der Putin-Freund? Wir sehen ja gleich, wer der Putin-Freund ist! Doch kommen wir zu unseren Verbündeten, denen Sie hiermit vor den Kopf stoßen. Denn für wen werden diese neuen Brennelemente aus Lingen eigentlich produziert werden? Haben Sie sich das schon einmal gefragt? - Slowakei, Tschechien, Ungarn, Bulgarien, und selbst Finnland benutzt diese. Slowakei: 54 % der Energieversorgung durch Kernenergie, 100 % russische Reaktoren. Tschechien: rund 37 % aus Kernenergie, 100 % russische Reaktoren. Ungarn: 50 % aus Kernenergie, 100 % russische Reaktoren. Und Bulgarien: ein Drittel aus Kernenergie, 100 % russische Reaktoren. Finnland: 44 % aus Kernenergie, 40 % russische Reaktoren. Sagen Sie, haben Sie überhaupt Internet, oder gilt das mittlerweile auch als rechtsextrem? Denn alle Infos kann man sehr einfach recherchieren. ‑ Ich komme noch auf Sie, Herr Siebels. Noch und nöcher stellen Sie sich hier vorne an das Pult und posaunen etwas von europäischer Einheit und europäischer Verantwortung. Doch letzten Endes sind Sie nichts weiter als die Posaunen der Apokalypse. Und nun wollen Sie selbst unseren europäischen Partnern ans Leder. „Keine Geschäfte mit Putin“ haben Sie als Titel dieser Aktuellen Stunde gewählt. Doch ist das denn wirklich so? Wie viele Länder haben denn Russland sanktioniert? - Von 193 Ländern sind es 35. Das ist die gewaltige globale Allianz gegen Putin! 18 % der Welt. Nehmen Sie sich mal selber nicht so für voll! Deutschland zahlt bis 2030 10 Milliarden Euro an Steuergeldern als Entwicklungshilfe n Indien. Indiens Erdölimporte aus Russland haben sich seit dem russischen Angriff auf die Ukraine verdreizehnfacht. Deutschlands Importe von Erdölprodukten aus Indien haben sich seit dem russischen Angriff verzwölffacht. Europäische Flüssiggasimporte über Tanker aus Russland sind laut dem amerikanischen Institut IEEFA um 11 % gestiegen. Laut der NGO Global Witness sind es sogar 40 %. Was wollen Sie denn jetzt eigentlich? Im Übrigen wird nach Lingen bereits russisches Uran von JSC Panex ‑ gehört natürlich Rosatom ‑ geliefert über den russischen Frachter Mikhail Dudin, der dazu in den Niederlanden und in Frankreich andockt. Diesem russischen Frachter ‑ jetzt für Sie, Herr Bajus ‑ sind bis 2025 weitere rund 40 Lieferungen genehmigt worden durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, welches in den Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums fällt ‑ sprich: Steffi Lemke von den Grünen ‑, und durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welches zu Habecks Wirtschaftsministerium gehört. Meine Damen und Herren, wir importieren russisches Gas, wir importieren russisches Öl, wir importieren russisches Uran. Die Grünen sind die Partei Russlands. Und wer hat eigentlich die Nord-Stream-Pipelines gesprengt? - Anderthalb Jahre später, und es interessiert auch niemanden mehr. War ja vom wirtschaftlichen Schaden her der größte Terroranschlag in der Geschichte der Menschheit. Diese Aktuelle Stunde ist einfach nur noch peinlich und ein Affront gegenüber unseren europäischen Partnern. Außenpolitik hat im Niedersächsischen Landtag ohnehin nichts verloren. Hören Sie auf, hier unsere kostbare Zeit hier zu verschwenden! Sie beweisen hiermit nur das, was uns die grüne Außenministerin Annalena Baerbock tagtäglich beweist. Die Grünen sind politisch auf nationaler und internationaler Ebene nur noch ein schlechter Witz. Besten Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Meyer, vor dem Hintergrund, dass tagesaktuell hier in Niedersachsen 1 t Futterweizen mit 170 Euro und 1 t Brotweizen mit 190 Euro – und damit unter den Gestehungskosten – gehandelt werden, frage ich Sie: Was gedenkt die Landesregierung gegen den Preisverfall auf dem hiesigen Getreidemarkt zu tun?

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Peer Lilienthal AfD

Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!

klar, schnell zu helfen. Dieser Antrag hätte auch ziemlich gut die Hilfsmaßnahmen flankiert, die hier mit großer Mehrheit ‑ oder ich glaube sogar einstimmig ‑ beschlossen wurden. Es ist kein Geheimnis ‑ das habe ich ja im Ausschuss auch schon ausgeführt ‑, dass ich diesen steuerlichen Maßnahmen kritisch gegenüberstehe, weil die Maßnahmen, die in dem Antrag dargestellt werden, immer oder fast immer nur eine Verschiebung sind: Sonderabschreibung verschiebt den Gewinn. Rücklagenbildung verschiebt den Gewinn. Im Übrigen ist sie nach Steuerrecht jetzt schon möglich. Wenn beispielsweise Anlagegüter untergehen, kann man natürlich eine Rücklage für Ersatzbeschaffung dafür bilden. Das ist überhaupt gar keine Frage. Eine Stundung verschiebt nicht mal mehr den Gewinn. Dabei geht es im Prinzip darum, dass eine Zahlungsfrist in die Zukunft verlegt wird oder man eine Ratenzahlung vereinbart. Da gibt es sogar die Möglichkeit des Erlasses. All das ist hier anscheinend nicht gewünscht. Jetzt wird von der Landesregierung so argumentiert: Das hat ja letztendlich gar keine Auswirkungen, und wir haben ja schon etwas beschlossen. - Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Der andere Teil der Wahrheit ist, dass solche Maßnahmen in der Regel üblich waren. In der Vergangenheit ist das immer so gemacht worden. Das hat natürlich auch eine psychologische Wirkung auf die Unternehmerschaft und die Privatleute in den betroffenen Gebieten. Ich habe auch nicht verstanden, warum man das nicht macht. Dieser Antrag frisst ja nicht wirklich Brot. Das hätte man an der Stelle gut machen können. Ein anderer Punkt ist bereits angesprochen worden, dem dieser Antrag begegnet wäre, und zwar die Uneinheitlichkeit der Rechtsanwendung. Viele dieser Maßnahmen liegen ja im Ermessen der Bearbeiter bei den Finanzämtern - Auswahl- und Anwendungsermessen. Dieses Ermessen kann man natürlich beschränken, indem man solch einen Erlass herausgibt. Man hat also eine einheitliche Rechtsanwendung. Von daher erschließt sich mir überhaupt nicht, warum man diese Möglichkeit nicht genutzt hat. Wir stimmen dem Antrag jedenfalls zu. - Vielen Dank.

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Evrim Camuz GRÜNE

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

Vielen Dank, Herr Präsident. - Niemand in diesem Haus meint, dass es gar keine Unterschiede zwischen den Verfahren gibt. Natürlich gibt es diese Unterschiede. Wir sind inspiriert von der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren. Die Idee ist eben, ein ähnliches Programm mit ähnlicher Unterstützung auf das Gewaltschutzverfahren zu übertragen. Ich sehe überhaupt nicht, dass wir uns widersprechen. Ich verstehe nicht, was Sie hier immer wieder vorbringen. Es geht darum, wie gesagt, dass wir es ausweiten wollen. Natürlich werden die Leute in der psychosozialen Prozessbegleitung darin auch geschult und vorbereitet sein. Denn es bringt niemandem etwas, wenn sie die Verfahren gar nicht beherrschen und auch die Unterschiede nicht kennen. Natürlich! Aber das erfolgt dann ja auch. Für uns ist das Grundvoraussetzung des Antrags. Und zu Ihnen, Herr Moriße - was soll ich da sagen? Es gab heute wieder einen Artikel, aus dem Heidekreis. Der Täter hatte keinen Migrationshintergrund. Warum bringen Sie nicht einmal diese Fälle hier vor? - Weil es einfach Ihre Rassismen nicht bedient. Genau! ‑ Ja, aber so geht vernünftige Politik nicht: dass man immer nur Einzelfälle herausgreift und es dann, wenn es einem irgendwie nutzt, sagt. Es geht darum, sich die Zahlen anzuschauen. Außerdem: Was ist das denn für ein Denken, zu meinen, wenn die Opfer Migrationshintergrund haben, dass die Täter dann auch Migrationshintergrund haben? Es gibt auch verschiedene Konstellationen. ‑ „Alles gleich“ - ja, genau, das zeigt, wie Sie denken. Alle gehören in einen Sack und werden gleichbehandelt. Dem stimmen wir nicht zu. Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik - Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten. Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen

Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Die AfD wirkt, werte Mitglieder der Grünen-Avocado-CDU-Fraktion. Sie haben unser Grundsatzprogramm fleißig gelesen, unser Wahlprogramm durchstudiert und ganz, ganz fleißig kopiert. Es zeigt sich: Wir sind Taktgeber der Politik auch hier in Niedersachsen. Schließlich ist die desaströse Migrationspolitik die Mutter aller Probleme, Herr Watermann. Beispiele für die Übernahme unserer Politik gefällig? Das beginnt schon am Anfang Ihres Antrages, wo Sie fordern: „Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen“. Das, werte CDU-Abgeordnete, sind Forderungen, welche wir schon seit Jahren auch hier im Parlament erheben. Sie: „Entscheidungen über Asylverfahren sind bereits an den EU-Außengrenzen zu treffen.“ - Unsere Forderung aus 2016: Einrichtung von geschützten Aufnahmeeinrichtungen in sicheren Drittstaaten. Sie: „Umso wichtiger ist es, dass bei denjenigen, die kein Bleiberecht haben und ausreisepflichtig sind, die Pflicht zur Ausreise auch notfalls mit Zwang durchgesetzt wird“. - Dazu in unserem Grundsatzprogramm: „Alle rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber sind unverzüglich außer Landes zu bringen“. Sie: „Die europäische Grenzschutzagentur Frontex muss befähigt werden, die EU-Außengrenzen … zu schützen, damit illegale Einreisen verhindert werden.“ - Die AfD setzt sich seit Jahren für den Schutz der EU-Außengrenzen ein. Es zeigt sich: Die AfD wirkt und ist Taktgeber der Politik. Es stellt sich die Frage, warum die CDU in der heutigen Zeit zur Veränderung der gegenwärtigen Asylpolitik Anträge stellt, während Verursacher der desaströsen Asylpolitik sie doch selber ist. Grund: Es sind die Wahlen in 2024 und steigende Umfragewerte der AfD - zuletzt bei 21 % in Niedersachsen. Ich hatte immer 20 % plus X vorausgesagt. Weitere Gründe: Sie wollen, dass unsere Bürger vergessen, wer für die gegenwärtige verfehlte Asylpolitik ursächlich verantwortlich ist. Es war die CDU, die 2015 die Büchse der Pandora geöffnet hat. In Anbetracht von bevorstehenden Wahlen möchten Sie sich als Oppositionspartei darstellen. Sie möchten eine spürbare Veränderung der Asylpolitik, auf die die Menschen keinen Bock mehr haben. Und auf die CDU und SPD haben die Menschen auch keinen Bock mehr. Sie möchten gerne konservative Wählerstimmen einfangen, sie dann neutralisieren und gerne mit den Grünen ins Koalitionsbett gehen. Einen lieben Gruß an Herrn Wüst, an Herrn Kretschmer in Sachsen! Die Menschen möchten das nicht mehr. War es doch die CDU, die in den 16 Jahren unter Angela Merkel die Grenzen geöffnet hat und für den ungeahnten, unfassbaren Zustrom von Menschen in unsere Sozialsysteme gesorgt hat. Anträge wie die von heute von Ihnen, Herr Bock, sollen das nur vergessen machen, sind eine Fassade ohne jegliche inhaltliche Substanz und Ehrlichkeit. Das beginnt schon bei Ihrem Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag, Friedrich Merz. Erinnert sei hier nur an seine Worte über „Sozialtourismus“. Es hat keine 24 Stunden gedauert, da nahm er seine Worte zurück. Auch Ihr Antrag ist heute wenig glaubwürdig. Wenn Sie es wirklich ernst gemeint hätten mit einer richtigen Wende in der Asylpolitik, dann hätten Sie unsere Anträge im Ausschuss oder gestern hier im Parlament nicht abgelehnt. Dann hätten Sie Herrn Bothe zugestimmt. Liebe CDU, liebe Landsleute, es geht der CDU nicht um eine bessere Asylpolitik. Es geht nicht um Politik für unsere Menschen hier in Niedersachsen. Es geht Ihnen einzig und alleine darum, konservativ zu wirken, den Schein zu wahren, und dann doch mit den Grünen, mit denen Sie ja auch flirten, ins Koalitionsbett zu gehen. Sie haben eine Brandmauer gegen die Vernunft und die Interessen der Bürger aufgebaut. Die AfD wird diese Brandmauer gegen die Vernunft im Juni und im September einreißen und trotz der Lügen-Correctiv-Medienkampagne drei Ministerpräsidenten im Osten stellen. Zu guter Letzt, Frau Behrens: Die AfD steht auf der richtigen Seite der Demokratie. Wir leben Demokratie und sind der Fels in der Brandung der Meinungsfreiheit. Die AfD steht an der Seite der Menschen hier vor Ort in Niedersachsen und macht Politik für die Bürger statt gegen die Bürger. Immer mehr Menschen erkennen das, und wir sind stolz darauf, hier diesem Land zu dienen. Vielen Dank.

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Swantje Schendel GRÜNE

Einsamkeit und soziale Isolation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkennen und Lösungskonzepte sowie Präventionskonzepte erarbeiten!

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Jonas Pohlmann CDU

Keine Geschäfte mit Putin - russischen Einfluss auf die Brennelementefertigung in Lingen abwenden

Herr Pohlmann, bitte! Frau Kellermann, vielen Dank für die Frage. Ich habe es gerade versucht zu beschreiben. Denn genau das sind ja Fragestellungen, für die es dieses Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gibt, um zu klären: Welche Abhängigkeiten bestehen tatsächlich? Welche Einflussnahme besteht tatsächlich? Gibt es Alternativen? Und vor allem: Wie kann ANF auf Dauer auch ohne russischen Einfluss bzw. ohne russische Zusammenarbeit die eigene Fertigung dieser Brennelemente vorantreiben? - Auf diesen Weg hat sich das Unternehmen, glaube ich, auch gemacht. Ich denke, dass es die Mitarbeiter am Standort zumindest verdient haben, dass wir in diesem vernünftigen Verfahren die Dinge sorgfältig abwägen. Denn es ist klar, dass wir keine Geschäfte mit Putin machen wollen, dass kein Einfluss Russlands auf die europäische Atomindustrie stattfinden soll, dass wir wachsam sein, aber gleichzeitig auch einen sachlichen Blick auf die Dinge werfen müssen. Ich denke, dass das unsere Aufgabe ist für mehr Unabhängigkeit von Russland, für unsere Sicherheitsinteressen, für die Menschen vor Ort. Deswegen auch beste Grüße an dieser Stelle an die Lingener! Denn ich weiß aus eigener Erfahrung: Das sind gute Leute. Danke.

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Christian Meyer

Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

Herr Christian Meyer, Sie haben das Wort! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass drei Fraktionen eine große Mooroffensive wollen, denn die Moore sind wirklich die Superhelden des Klimaschutzes. Sie können CO2 aufnehmen, wenn sie intakt sind. Sie sind Wasserspeicher. Sie säubern. Und wir haben beim Hochwasser gemerkt: Sie sind Schützer gegen Hochwasser. Sie speichern Wasser, sodass es nicht in die Orte kommt. Dieser Lebensraumtyp ist für den Naturschutz ganz wichtig. Er ist mittlerweile auch wichtig für die Menschen, für den Tourismus und die Erholung. Es ist dort kühler. Moore sind deshalb ein ganz wichtiger Faktor für uns im Moorland Nummer eins. Es ist auch richtig, dass wir in der Vergangenheit schon viele Ansätze hatten, weshalb Niedersachsen hier auch vorne ist. Herr Kollege Schmädeke, ich weiß, wie begeistert Sie von der Moorflurbereinigung Lichtenmoor sind, bei der Sie mitgemacht haben. Dort wird mit EU-Mitteln wiedervernässt. Wir haben also viele gute Ansätze. Die Moorverwaltung, der NLWKN, die bereits angesprochenen Ökologischen Stationen, die Kommunen, die Stiftungen, das Grünlandzentrum, 3N, die Wasserwirtschaft – alle sind Partner und tauchen im Antrag auf. Sie arbeiten schon jetzt daran, Moore zu vernässen. Bei der Hannoverschen Moorgeest ist man fast fertig. Es gibt das große Moor in Gifhorn. Wir haben viele Projekte. Jetzt können wir auf diesem Know-how aufbauen. Wir können zusammen mit der Landwirtschaft, mit den Kommunen und mit der Wasserwirtschaft diese Mooroffensive starten. Jetzt sind endlich die Gelder vom Bund, die genannt worden sind, freigegeben worden, die ja schon lange vorhanden waren. Jetzt in diesen Tagen wird endlich die Möglichkeit gegeben, dass das Land, die Kommunen, die Umweltverbände und viele andere Förderanträge stellen können. Wir wollen möglichst viel in Niedersachsens Moorschutz organisieren. Wir machen das mit Freiwilligkeit und mit Anreizen. Ich war sehr froh: Es gab einen Moorgipfel in Osterholz. Dort hat der Landkreis mit vielen gesprochen. Die Agrarministerin und ich und auch das Landvolk waren da. Überall hingen große Plakate vom Landvolk-Präsidenten Herrn Hennies. Ich zitiere mal, was darauf stand: „Ich begrüße die Absicht der Landesregierung, den Moorboden zu schützen und eine Landesmoorgesellschaft sowie ein Moor-Kompetenzzentrum einzurichten.“ Das fordert das Landvolk! Dann geht es weiter, auch dort hat er recht: „Wir brauchen ein finanziell und gesellschaftlich tragfähiges Konzept, das die Unsicherheiten auf den Höfen beseitigt.“ Da hat er recht. Deshalb müssen wir in Partnerschaft – das werden wir mit allen machen – schauen, welche Erwerbsperspektiven es gibt: von Moor-PV über Paludikulturen. Wir müssen aber auch fragen: Wo gibt es freiwillige Anreize? Wo können wir helfen, zum Beispiel im Rahmen von Flurbereinigungen, von Maßnahmen, um die Landwirtschaft auf diesen Böden zu verbessern und gleichzeitig ökonomische Vorteile zu haben? Wir müssen bei den Werten, die wir damit auch für den Klimaschutz schaffen, vorankommen. Ein ganz wichtiger Passus ist angesprochen worden: Die 2,2 Millionen t haben nichts mit Landwirtschaft zu tun, sondern sie werden genutzt, weil wir unsere wertvollen Moore in unsere Blumenerden packen. 40 % des deutschen Torfverbrauchs gehen in den Hobbygartenbau. Deshalb steht hier auch: Wir wollen, dass nicht mehr so viel Torf in Blumenerden verwendet wird. Bald kommen die Ostertage. Schauen Sie darauf! Es gibt viele torffreie Erden auch aus Niedersachsen mit Komposten und verschiedenen Ersatzstoffen. Man kann zum Klimaschutz beitragen, indem man nicht unsere Moore in den Blumentopf packt. Das Land Niedersachsen hat – da bin ich Olaf Lies sehr dankbar – in den Beschaffungsrichtlinien im Dezember für seine Landeseinrichtungen gesagt: Wir werden als Land Vorbild sein und keine torfhaltigen Produkte mehr einsetzen. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag zum Moorbodenschutz. Der Torf soll in der Erde bleiben und dem Klimaschutz dienen. Darauf setzen wir mit dieser gemeinsamen Mooroffensive. Ich glaube, dass wir das mit allen demokratischen Fraktionen, mit den Landwirten und den Kommunen gut hinkriegen.

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Corinna Lange SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Vielen Dank. - Jetzt kommen wir aber zu der Kurzintervention. Frau Lange, Sie haben anderthalb Minuten. Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Fühner, ich schätze Sie ja als Kollegen wirklich sehr, aber ich muss Ihnen bei einem Punkt tatsächlich widersprechen. Wir bringen diesen Fraktionsgesetzentwurf heute nicht ein, weil die Inklusion gescheitert wäre oder weil wir gemerkt hätten, dass das Auslaufen der Förderschule Lernen ein Problem darstellte. Uns geht es tatsächlich nur um die baulichen Anpassungen. Die baulichen Anpassungen der Schwerpunktschulen betreffen den Förderbedarf Lernen überhaupt nicht, sondern GE, KME, Hören und Sehen. Ich weiß nicht, ob ich mich da vorhin vielleicht undeutlich ausgedrückt habe, Herr Fühner. Aber mit der Förderschule Lernen hatte das wirklich gar nichts zu tun. Danke schön.

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Meta Janssen-Kucz GRÜNE

Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember haben wir die Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Damit haben wir im Hinblick auf die Erreichung der internationalen Klimaziele, aber auch vor dem Hintergrund der niedersächsischen Klimaziele einen ganz großen Schritt getan. Damit können und werden wir sie erreichen. Wir haben in der Novelle den Ausstieg aus dem Torfabbau mit Beginn dieses Jahres beschlossen. Aber das sollte uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Niedersachsen noch bis 2060 Abbaugenehmigungen für Torf gibt. In fünf Landkreisen gibt es Abbaugenehmigungen bis 2030, in drei Landkreisen bis 2040, in vier Landkreisen bis 2050 und, wie gesagt, in zwei Landkreisen bis 2060. Dazu kommen drei Landkreise inklusive der Region mit unbefristeten Abbaugenehmigungen. Alleine in der Region Hannover wird Torf auf einer Fläche von 376,14 ha unbefristet abgebaut. Solange Torf abgebaut wird, wird CO2 freigesetzt und gefährdet unser Klima mit all seinen Auswirkungen. Die Herausforderungen in Sachen Klimaschutz machen deutlich, dass das beschlossene Torfabbauverbot nicht ausreicht, um unsere Klimaziele zu erreichen. Deshalb bringen wir hier und heute mit einem gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Niedersächsische Mooroffensive ein. Die neuesten Berechnungen des LBEG zu den Treibhausgasemissionen machen deutlich, wie groß der Handlungsdruck ist. Im Antrag sprechen wir noch von 10 Millionen t klimaschädlicher Gase. In der letzten Woche kamen die neuen Zahlen: Man geht von mindestens 15 Millionen t klimaschädlicher Gase aus, die freigesetzt werden. Das verstärkt noch einmal den Handlungsdruck. Wir wissen doch alle: Wir sind das Bundesland mit den meisten Moorflächen. Es gibt gut 6.000 km2, das sind 600.000 ha Moorflächen und weitere kohlenstoffreiche Böden zwischen Nordsee und Harz. Das macht deutlich: Wir brauchen endlich eine zentrale Steuerungseinheit Moorschutz zum Management und zur Vernässung landeseigener Moorflächen. Ich betone: Es geht um landeseigene Moorflächen. Es geht definitiv nicht darum, alle Ortschaften, die das Wort Moor im Namen tragen, wiederzuvernässen. Es geht um landeseigene Flächen, die sich anhand nachvollziehbarer Kriterien für eine Wiedervernässung eignen. Wir setzen sehr bewusst auf Dialog – Dialog mit den Akteuren, um gemeinsam die Mooroffensive voran zu treiben und das Fachwissen und die Kompetenzen zu bündeln. Wir wollen auf Augenhöhe an einem Strang ziehen, um die Nationale Moorschutzstrategie in Niedersachsen umzusetzen. Frau Janssen-Kucz, warten Sie bitte mal einen Moment! Die Autodebatte haben wir abgeschlossen. Wenn Sie sie weiterführen möchten, Herr Minister und Herr Scharrelmann, dann machen Sie das bitte draußen! Ich glaube, jetzt haben wir das geregelt. Frau Janssen-Kucz, fahren Sie bitte fort! Vielen Dank. Das gemeinsam vereinbarte Ziel von Bund und Ländern ist, bis 2030 die jährlichen Treibhausemissionen aus Moorböden um mindestens 5 Millionen t CO2-Äquivalente zu reduzieren. Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, die Emissionen bis 2030 um 1,64 Millionen t CO2-Äquivalente zu reduzieren. Das ist ambitioniert, aber wir können das erreichen. Das funktioniert aber nur bei vollem Einsatz für Klimaschutz und Moorschutz. Die geplante zentrale Steuerungseinheit Moorschutz, die unser Antrag vorsieht, soll die Vernässung landeseigener Moorflächen vorantreiben. Wir wollen die vorhandenen Kompetenzen der Staatlichen Moorverwaltung, des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, des LBEG, des 3N-Kompetenzzentrums, des Grünlandzentrums, des NLWKN, der NLG, der Landwirtschaftskammer und des Landvolkes in Sachen Moorschutz, ‑entwicklung und ‑wiedervernässung bündeln, damit die notwendige Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, die Beratung und der Flächenhandel gemeinsam angegangen werden und jeder weiß, wer der richtige Ansprechpartner ist. Wir brauchen die zentrale Steuerungseinheit Moorschutz und das Moorkoordinierungszentrum auch, um auf Bundesebene die Mittel für Moorschutz aus dem Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“, die in Höhe von 4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, für Niedersachsen entsprechend unserer Fläche – das entspricht gut 1 Milliarde Euro – zu beantragen. Das geht nur mit gezielten Projekten zur Treibhausreduzierung. Wir wollen die Moorschutzprogramme nutzen, um insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe ebenso wie für Baumschulen und andere Wirtschaftszweige ein weiteres wirtschaftliches Standbein zu schaffen – ein neues wirtschaftliches Standbein mit dem Ziel Treibhausgasneutralität. Wir werden die unterschiedlichen Bereiche bei der anstehenden Transformation unterstützen, und zwar mithilfe von Modellprojekten, wo wir durch Produkte aus dem Aufwuchs von vernässten Moorstandorten in den Bereichen Verpackung, Bau- und Dämmstoffe durch gezielte Wirtschaftsförderung und auch Anschubfinanzierung unterstützen wollen. Das Aktionsprogramm „Niedersächsische Moorlandschaften“ soll zu einer Landesstrategie weiterentwickelt und konkretisiert werden. Die handelnden Akteure brauchen verlässliche Zeit- und Zielpläne. Wir setzen auf Verlässlichkeit und auf Orientierung in Sachen Moorschutz. Wir werben auf für Pilotregionen, um im Dialog mit den Kommunen, Verbänden und Betroffenen nachhaltige Regionalentwicklung durch mehr Moorschutz voranzubringen. Noch ein Satz! Wichtig ist natürlich auch die Vermarktung von klimafreundlichen Blumenerden und torffrei produzierten Pflanzen. Auch das wollen und werden wir unterstützen. Sie sehen: Der Antrag beinhaltet einen breit gefächerten, ambitionierten Arbeitsauftrag. Ich freue mich auf die Beratungen für mehr Moorschutz und Klimaschutz im Küsten- und Moorland Niedersachsen. Ich würde an dieser Stelle gerne die Mitberatung des Wirtschafts- und des Europaausschusses beantragen. Danke.

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Carina Hermann CDU

Niedersachsens Häfen am Limit - ohne Infrastruktur keine Energiedrehscheibe

hervor, was Sie möchten, Frau Hermann. - Ach so. Das hätten Sie mir mitteilen müssen. Ich gewähre Ihnen eine halbe Minute. Frau Präsidentin! Herr Minister Lies! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie reden immer wieder davon, dass Sie 100 Millionen Euro bereitgestellt haben. Das ist aber doch gar nicht der Punkt. Wir brauchen weitere 100 Millionen Euro, und das wissen Sie. Der Planfeststellungsbeschluss läuft im Februar nächsten Jahres aus. Die Zeit eilt. Sie sagen hier eben nicht, was Sie machen, wenn der Bund die 100 Millionen Euro nicht zur Verfügung stellt. Stellt dann das Land die weiteren 100 Millionen Euro, die gebraucht werden, zur Verfügung? Legen Sie sich doch einfach mal fest! Wenn die Bundesfinanzierung nicht kommt, was macht dann das Land, um den Hafenausbau insbesondere auf dem planfestgestellten Gebiet in Cuxhaven voranzutreiben?

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Stephan Bothe AfD

Niedersachsen ist und bleibt wehrhaft - rechtsextreme Straftaten konsequent bekämpfen und einordnen, Aufklärung über rechtsextremistische Bedrohungen vorantreiben und Sicherheitsbehörden stärken!

größere Gefahr für unser Land sei als der Rechtsextremismus. Schließen Sie sich einer solchen, wie ich finde, sehr krassen Aussage an? Ja, sehr geehrter Herr Kollege, ich kann mich jetzt nicht an dieses Zitat meines Kollegen erinnern. Ich weiß jetzt nicht, in welchem Zusammenhang das gesagt worden ist. Aber man kann die Bewertung in einem anderen Zusammenhang so vollziehen, weil Sie die staatliche Macht hinter sich haben: Sie haben den Verfassungsschutz hinter sich, Sie haben die polizeilichen Behörden hinter sich, und dadurch kann durch falsches Handeln auch eine gewisse Fehlkonstruktion entstehen. Aber ich kann Ihnen nur sagen: Ich kenne dieses Zitat nicht und kann dazu auch nicht mehr sagen. Es ist auch schwierig, so etwas nach einer Zwischenfrage zu beantworten. Ich möchte es noch einmal betonen: Sie wollen dem Verfassungsschutz mehr Kompetenzen geben, und zwar nicht, um den gewalttätigen Extremismus zu bekämpfen, sondern um eine parlamentarische Opposition mehr zu überwachen und mehr zu diskreditieren. Das hat mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie wir sie verstehen, nichts zu tun. Vielen Dank.

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 34. Sitzung im 14. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 1: Mitteilungen der Präsidentin Ich bitte Sie, sich, soweit möglich, von den Plätzen zu erheben. Meine Damen und Herren, am 27. Februar 2024 verstarb die ehemalige Abgeordnete Dr. Eva-Brigitte Rudolph-Heger im Alter von 89 Jahren. Dr. Eva-Brigitte Rudolph-Heger gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der CDU-Fraktion von 1976 bis 1982 an. Während dieser Zeit war sie Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, im Kultusausschuss und im Unterausschuss für Strafvollzug. Wir werden die Kollegin in guter Erinnerung behalten und widmen ihr ein stilles Gedenken. Ich danke Ihnen. Die Reihen sind sehr gut gefüllt, und ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages liegen ihnen vor. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag beschließen, dass die Reihenfolge der Beratungsgegenstände geändert wird. Wie bereits beim Versand der Tagesordnungen „mit Nachtrag“ und „mit aktualisierten Redezeiten“ mitgeteilt wurde, haben die Parlamentarischen Geschäftsführer und die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktionen sich auf zwei Veränderungen der Tagesordnung verständigt. Wenn entsprechend verfahren werden soll, muss der Landtag gleich darüber beschließen. Zum einen sollen die abschließenden Beratungen von zwei Anträgen der Fraktion der AfD getauscht werden. Dabei handelt es sich um die Tagesordnungspunkte 11 und 14. Ich bitte diejenigen um das Handzeichen, die dieser Änderung zustimmen möchten. Gegenstimmen? Enthaltungen? Dieser Tausch ist einstimmig beschlossen. Außerdem sollen die unter den Tagesordnungspunkten 15 und 26 aufgeführten abschließenden Beratungen getauscht werden. Dabei handelt es sich um den Antrag der Fraktion der CDU mit dem Titel „Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik" und den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Niedersachsens Wälder zukunftssicher umbauen“. Ich bitte diejenigen um das Handzeichen, die dieser Änderung zustimmen möchten. Gegenstimmen? Enthaltungen? Auch dieser Tausch ist einstimmig beschlossen. Mit der „Tagesordnung mit aktualisierten Redezeiten“ haben Sie Informationen über die von den Fraktionen umverteilten und die von dem fraktionslosen Mitglied des Hauses angemeldeten Redezeiten erhalten. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit diesen Redezeiten feststellen? Es erhebt sich kein Widerspruch. Das ist also der Fall. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 19.05 Uhr enden. Ergänzend weise ich darauf hin, dass in der Portikushalle die Ausstellung „Wege zum Frieden“ zu sehen ist, die der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. konzipiert hat. Die Veranstalter freuen sich sehr über Ihr Interesse und Ihren Besuch der Ausstellung. Für die Landesinitiative n-21 „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen des Herzog-Ernst-Gymnasiums aus Uelzen mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft hierfür hat dankenswerterweise der Abgeordnete Pascal Leddin übernommen. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Schriftführer Herr von Danwitz mit. Herr von Danwitz, bitte! Guten Morgen zusammen! Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Kultusministerin Julia Willie Hamburg ab 17 Uhr und Europaministerin Wiebke Osigus ab 13 Uhr, von der Fraktion der SPD Matthias Arends, Doris Schröder-Köpf und Christoph Willeke, von der Fraktion der CDU Veronika Bode, Laura Hopmann und Christoph Plett bis zur Mittagspause, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Detlev Schulz-Hendel und Nadja Weippert sowie von der Fraktion der AfD Dennis Jahn. Vielen Dank, Herr von Danwitz.

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Claudia Schüßler SPD

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Von daher interessiert mich, welche Vorschläge Sie für die Entkriminalisierung haben, was Sie anders als der Bundesgesundheitsminister machen würden. Dann hätten Sie die Chance, dies im März einzubringen. Ich finde es sehr spannend, dass jetzt diese Frage gestellt wird. Aber genau darüber wollten wir uns ja unterhalten. Bevor ich jetzt hier irgendwelche unqualifizierten Sachen sage ‑ ‑ ‑ - Ja, das ist so! Wir wollten im Ausschuss darüber reden. Da können Sie jetzt sagen, was Sie wollen. Das war so! Wir haben dort gesagt: Wir möchten das Thema gerne weiter bearbeiten und behandeln. Sie haben gesagt: Nein, das wollen wir nicht. Wir haben, einer guten Tradition folgend ‑ das habe ich mir sagen lassen ‑, dann entschieden: Okay, dann stimmen wir ab. So.

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Evrim Camuz GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Bothe, es gibt genau einen Grund, warum Sie und nicht Herr Wichmann diese Rede gehalten haben. Er ist Jurist, und er hätte sich niemals hier hingestellt und diese Rede gehalten, weil sie einfach de facto falsch und das mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Das ist der Grund. Und dann zu sagen, man muss nicht einmal Jura studieren, um so etwas hier abzulassen - das ist unmöglich! Das ist nicht würdig mit Blick auf all die Menschen, die fünf bis zehn Jahre Jura studieren, um das Grundgesetz wirklich verfassungskonform auszulegen. Ich kann das erläutern. Natürlich kann jedes Grundrecht eingeschränkt werden ‑ das stimmt ‑ sowohl Artikel 2 als auch Artikel 8. Aber Rassismus ist niemals eine Rechtfertigung und nach unserem Grundgesetz. Und genau das wollen Sie! Genau. - Ich halte hiernach ja noch eine Rede; da werde ich das noch ausführen. Diese Kurzintervention war so gar nicht geplant, aber nachdem ich so viel Quatsch gehört habe, musste ich noch mal hier reingehen. Herr Plett hat eine Rede gehalten, und darin hat er ‑ auch wenn er es nicht gesagt hat ‑ die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zitiert. Und Sie hinterfragen diese Rechtsprechung. Das geht nicht. Das höchste Gericht hat gesprochen. Wir folgen dem. So sieht der Rechtsstaat aus. Vorhin haben Sie gesagt, die Macht gehe vom deutschen Volk aus. - Das stimmt. Das steht dort, auch im Vorwort. Aber das Bundesverfassungsgericht hat auch gesagt, dass dies bei den Kommunalwahlen europarechtskonform auszulegen ist und deswegen europäische Staatsangehörige auch ‑ ‑ ‑ - Das hat Ihr Kollege gerade angesprochen - zum Thema Kommunalwahlen. Da dürfen Europäerinnen und Europäer auch ‑ obwohl es nicht wortwörtlich so im Grundgesetz steht ‑ wählen. Auch das war fachlich nicht haltbar. Und deshalb war es wichtig, hier noch mal reinzugehen.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Stärkung der maritimen Wirtschaft in Niedersachsen durch nachhaltiges Recycling

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Das Beste kommt, wie so oft, zum Schluss. In diesem Plenum haben wir uns schon viel mit der maritimen Wirtschaft beschäftigt, zum Beispiel mit dem Unfall an der Huntebrücke, mit den Folgen für die Häfen in Nordenham, Brake und Oldenburg und auch mit dem Ausbau des Hafens Cuxhaven. Warum haben wir das getan? ‑ Weil das wichtig ist, weil die Häfen für unsere niedersächsische Wirtschaft bedeutend sind und weil wir als Rot-Grün hier einen wichtigen Fokus legen. Meine Damen und Herren, gemeinsam mit den Ministern Meyer und Lies sowie NPorts setzen wir Projekte um und packen an. Hier einmal drei davon: das LNG-Terminal in Wilhelmshaven, bald auch mit grünen Gasen; das Planfeststellungsverfahren für den Liegeplatz 3 in Brake; der Großschiffsliegeplatz in Emden. Wir machen einfach. Das verlangen Sie ja so oft von uns. Wir von den Grünen wissen, wir brauchen die Häfen für die Transformation Niedersachsens. An den Häfen führt bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien kein Weg vorbei. Und die Häfen sind Wirtschaftsmotoren des Landes. Weil wir das wissen, legen wir heute diesen Antrag „Stärkung der maritimen Wirtschaft in Niedersachsen durch nachhaltiges Recycling“ vor, denn wir wollen der Branche weitere Wege in die Zukunft ermöglichen. Die Unternehmen sagen uns ganz klar: Wir wollen unsere Häfen wirtschaftlich stärken und nachhaltig aufstellen. - Genau dafür haben wir diesen Antrag vorbereitet. Der betrifft ja nicht nur die Zukunft Niedersachsens. Nein, ich gehe noch ein Stückchen weiter: Der betrifft auch die Zukunft unseres Planeten. Denn es geht um das gesamte Recycling im maritimen Bereich, und das hat großes Potenzial. Wir sind jetzt in einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und ökologische Verantwortung nicht mehr einfach nur irgendwelche Schlagworte sind, sondern Leitprinzipien unseres Handelns, meine Damen und Herren. Die Transformation unserer Hafenwirtschaft ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine Chance - eine Chance für Wachstum, Innovation und Arbeitsplätze. Lassen Sie mich, um das etwas zu konkretisieren, drei entscheidende Fakten hervorheben: Erstens. Die Hong Kong International Convention führt ab nächstem Jahr verbindliche Standards für das Recycling von Schiffen und maritimen Komponenten ein, die wir aktiv umsetzen müssen, um unsere Zukunft zu schützen. Zweitens. Niedersachsen hat bereits eine starke maritime Industrie, die das Potenzial hat, auch im Bereich des nachhaltigen Schiffsrecyclings eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Drittens. Eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft im maritimen Bereich bringt ein enormes Wertschöpfungspotenzial und schafft Arbeitsplätze für die Zukunft, natürlich auch hier in Niedersachsen. Holger Lange, der Vorsitzende der VKU-Landesgruppe Küstenländer hat zu unserem Antrag gesagt: Das nachhaltige Ressourcenmanagement ist für die niedersächsischen Häfen von großer Bedeutung. In Norddeutschland gibt es gleich mehrere potenzielle Standorte für das maritime Recycling. Deshalb wollen wir Ihren Antrag, liebe SPD, liebe Grüne, mit in die anderen vier norddeutschen Bundesländer nehmen, denn gemeinsam ist man noch stärker. Ich finde, das ist eine ganz tolle Rückmeldung, die zeigt, dass wir den Nerv der Zeit und der Branche treffen. Auch in meinem letzten Gespräch mit den Mitgliedern der Emdener Hafenförderungsgesellschaft, das ich zusammen mit meinem Kollegen Christian Schroeder geführt habe, wurde mir deutlich signalisiert: Schafft uns die Voraussetzungen für genau diesen neuen Wirtschaftszweig Recycling! Dazu muss man wissen ‑ das haben wir gerade schon gehört ‑, dass viele Schiffe und auch maritime Komponenten derzeit in ferne Länder transportiert und dort abgewrackt werden - ein Wahnsinn eigentlich, wenn man darüber einmal nachdenkt. Das ist nicht nur ökologisch bedenklich, sondern auch ökonomisch kurzsichtig. Wir müssen die Kapazitäten für eine vollständige maritime Kreislaufwirtschaft schaffen, um Wertschöpfung hier vor Ort in Niedersachsen zu generieren und gleichzeitig unsere Umwelt zu schützen. Genau deshalb kommt unser Antrag zur rechten Zeit. Indem wir das Recycling im maritimen Bereich stärken, können wir nicht nur Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft ankurbeln, sondern auch einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz und zur Energiewende leisten. Ich finde, so lässt es sich doch beschwingt ins Wochenende gehen, liebe Kolleg*innen, oder? Ich freue mich auf die Beratungen hierzu im Ausschuss und möchte hiermit auch noch die Mitberatung im Umweltausschuss beantragen. Vielen Dank.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD befasst sich mit der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsgesetzes. Unsere Forderungen zielen auf eine starke Reduzierung der Stellen für Gleichstellungsbeauftragte in niedersächsischen Verwaltungen und Kommunen. Weiterhin gehört zu unserem Antrag, auch männliche Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen. Was machen eigentlich Gleichstellungsbeauftragte? - Ursprünglich waren die Aufgaben einer Frauenbeauftragten unter anderem die Verbesserung der beruflichen Situation und die Beratung von Frauen bei Diskriminierung am Arbeitsplatz. Nach und nach wurden diese Aufgaben verwässert ‑ ein konkretes Berufsanforderungsprofil mit klar definierten Fachkompetenzen gibt es nicht ‑: ein bisschen Eheberatung, ein bisschen Gehaltsberatung, ein bisschen von vielem. Hier wurde ein eigenständiges Arbeitsfeld mit lukrativen Posten geschaffen, das allein den Steuerzahler in Niedersachsen jährlich 15 Millionen Euro kostet. Diese Summen fehlen definitiv in der echten Welt, zum Beispiel bei den kompetenten Fachleuten, die sich täglich in Frauenhäusern, Jugendämtern etc. abarbeiten. Frau Kollegin Schülke, es gibt eine Wortmeldung der Kollegin Meyer zu einer Zwischenfrage. Wollen Sie die zulassen? Nein, ich möchte gerne fortfahren. Danke. Bitte schön! Die Begriffe „Gleichstellung“ und „Gleichberechtigung“ werden immer mehr aufgeweicht. Als Beispiel wird gerne der immer wieder falsch kolportierte Begriff des Gender Pay Gap zu Hilfe genommen. Dieser soll beweisen, dass die Frauen bei Gehaltszahlungen stark benachteiligt sind. Laut der Altparteien beläuft sich dieser Unterschied auf jährlich zwischen 18 und 22 %. Hat hier die Firma Correctiv die Berechnungen vorgenommen, und alle haben wieder abgeschrieben? Denn die Fachinstitute kommen lediglich auf 2 %. Die Gleichberechtigung ist in Deutschland längst erfolgt, die Debatte darüber obsolet. Sobald der Staat aber eine Ergebnisgleichheit, das heißt Gleichstellung, anstrebt, beginnt er, in die Freiheitsrechte seiner Bürger einzugreifen. Die Gleichstellung ist eine hauptsächlich von Rot-Grün vorangetriebene Mogelpackung. Hier gibt es zwei Strömungen: Das gemäßigte Lager möchte eine paritätische Besetzung, also 50 % männlich und 50 % weiblich, mit der logischen Konsequenz, dass Frauen dann beispielsweise nur zu 50 % im Straßenbau, in der Stahlindustrie oder in der Metallverarbeitung arbeiten. Das radikale Lager möchte wohl, dass die Männer nach und nach aus den lukrativsten Posten verdrängt werden. Ein Beispiel. Kollegin Nadja Weippert von den Grünen bezieht sich begeistert auf die US-Richterin Bader Ginsburg. Die Richterin antwortete auf die Frage, wann es denn genug Richterinnen am neunköpfigen amerikanischen Supreme Court seien: „When there are nine.“ Also wenn neun von neun Richtern Frauen sind. Man sieht hier beispielhaft: Gleichstellung ist in der Methodik das glatte Gegenteil von Gleichberechtigung. Schauen wir mal, was uns Gleichstellung und Quote in der Bundesregierung gebracht haben: Im Familienministerium geht es nicht um Familie, sondern um Geschlechtsumwandlung und Regenbogenthemen, im Innenministerium wird die Meinungsfreiheit der Bürger ausgehebelt, und im Außenministerium erklärt man Atommächten den Krieg. Unser Antrag, der als Kompromiss gedacht ist, würde die Kommunen in Niedersachsen entlasten und die Steuergelder für dringend anfallende Aufgaben freisetzen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.

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Pippa Schneider GRÜNE

Hochschulentwicklungsvertrag

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Gesellschaft stehen vor großen Herausforderungen: die sozialökologische Transformation, die Klimakrise - um nur ein paar davon zu nennen. Für die Bewältigung all dieser Herausforderungen brauchen wir die Wissenschaft und unsere Hochschulen dringender denn je. Für ihre wichtige Arbeit brauchen unsere Hochschulen die entsprechende finanzielle Ausstattung und Planungssicherheit. Diese beiden Sachen schaffen wir mit dem vorliegenden Hochschulentwicklungsvertrag. In all meinen Gesprächen mit den Hochschulleitungen war ein Punkt immer besonders wichtig: Die Hochschulen wünschen sich mehr Autonomie und weniger Bürokratie. Und genau das schaffen wir mit dem Hochschulentwicklungsvertrag, sei es beim Bauen mit der Vergabe der Bauherreneigenschaft, bei den Berufungen oder bei der Umgestaltung von Studiengängen. Ganz interessant finde ich dabei übrigens, dass mir in allen Diskussionen mit den Hochschulen immer wieder erzählt wurde, dass ein Mittel, um den Frauenanteil in Studiengängen zu erhöhen, ist, dem Studiengang einen anderen Namen zu geben: einen Namen, der mehr zeigt, wofür das Gelernte anzuwenden ist. Ein Beispiel: Das und das mache ich und lerne ich, um hinterher im Bereich Nachhaltigkeit Dinge zu entwickeln - und nicht einfach nur ein Ingenieursstudium. Hier wollen wir in Zukunft den Hochschulen mehr Handlungsspielraum geben, um besser auf aktuelle Gegebenheiten eingehen zu können. Mit dem Hochschulentwicklungsvertrag gibt es auch massive Finanzzusagen an die Hochschulen. Die Landesregierung stellt zum Beispiel Gelder für die energetische Sanierung der Gebäude zur Verfügung - immens wichtig beim aktuellen Sanierungsstau und ein wichtiger Beitrag zum effektiven Klimaschutz. Auch für Tarif- und Besoldungssteigerungen und den Ausbau der Medizinstudienplätze gibt es Gelder. Das sind wichtige Bausteine für die Hochschulen, und damit können sie nun verlässlich planen. Mit all diesen Geldern kommt natürlich auch eine gewisse Verantwortung für unsere Hochschulen zum Tragen, die wir in diesem Hochschulentwicklungsvertrag in gemeinsamen Zielen dargelegt haben. Hier ist an vielen Stellen die rot-grüne Handschrift klar erkennbar. Beschäftigte an den Hochschulen hangeln sich meist von einer befristeten Anstellung in die nächste. Oft wissen sie nicht, ob sie in zwei Monaten noch einen Job haben oder der Vertrag doch nicht verlängert wird. Statt innovativ zu forschen, gehen deshalb unglaublich viele Kapazitäten für das Schreiben von Bewerbungen verloren. Das gehen wir mit dem Hochschulentwicklungsvertrag an. Die Hochschulen erhalten ZSL-Mittel für unbefristete Stellen in der Lehre. Mit einem Kodex für Gute Arbeit erarbeiten wir gemeinsam mit der LHK Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Karriereperspektiven für den akademischen Mittelbau. Es braucht Dauerstellen für Daueraufgaben. Außerdem braucht es unbefristete Beschäftigungsperspektiven neben den Professuren. Damit schaffen wir Sicherheit für die Beschäftigten. Und auch im Bereich Gleichstellung setzen wir im Hochschulentwicklungsvertrag große Ziele, legen aber auch Maßnahmen fest, mit denen wir diese Ziele erreichen können. Eines dieser Ziele ist die Parität bei der Besetzung der Professuren. Hier sichert das Land die nötigen Mittel über das Professorinnenprogramm zu, und die Hochschulen sensibilisieren in allen Berufungskommissionen zu unbewussten Vorurteilen. Doch auch, wenn Frauen eingestellt sind, sind wir von echter Gleichstellung immer noch entfernt. Frauen verdienen immer noch weniger als ihre männlichen Kollegen - das ist in der Wirtschaft so, also in Unternehmen, und auch an unseren Hochschulen. Auch diesen Gender Pay Gap gehen wir gemeinsam mit den Hochschulen an. Das alles sind wichtige Instrumente, die uns auf dem Weg zu mehr Gleichstellung an den Hochschulen einen entscheidenden Schritt weiterbringen werden. Mit diesem Hochschulentwicklungsvertrag geben wir unseren Hochschulen in Niedersachsen mit einer verlängerten Laufzeit bis 2029 Planungssicherheit und stellen sie so zukunftssicher für die nächsten Jahre auf. Vielen Dank.

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André Bock CDU

Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik - Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten. Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Geschätzte Frau Kollegin Diallo-Hartmann, Stichwort „Sprach-Kitas“: Dafür sind sozusagen Sie, nämlich in erster Linie Ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin, verantwortlich. So viel zur Wahrheit und zur Klarheit! Stichwort „Georgien“ etc.: Ja, das haben Sie endlich mal hingekriegt. Dankenswerterweise. Was haben wir uns da den Mund fusselig geredet! Aber die Maghreb-Staaten haben Sie nach wie vor nicht als sichere Herkunftsstaaten anerkannt und aufgenommen. An der Stelle blockieren die Grünen seit Jahren in Berlin. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Frau Diallo-Hartmann, Beschlüsse der MPKs sind das eine, aber sie umzusetzen das andere. Sie müssen umsetzen. Was Sie tun, ist aussetzen, nichts anderes. Stichwort „Bezahlkarte“: Spannenderweise haben wir gerade gehört, wie Sie dazu stehen, und es gibt den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, der in der Sache Bezahlkarte eindeutig ist - eindeutig! Herr Ministerpräsident Weil, jetzt bin ich mal gespannt: Wie kriegen Sie das in Niedersachsen mit Ihrem Koalitionspartner umgesetzt, damit die Kommunen insgesamt davon profitieren? Das müssen Sie uns hier mal erklären. - Vielen Dank.

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Claudia Schüßler SPD

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Vielen Dank, Herr Kollege Uhlen. - Frau Kollegin Schüßler möchte antworten. Bitte schön! Sehr geehrter Herr Uhlen! Tatsächlich ist es ‑ das habe ich versucht zu verdeutlichen ‑ ein schwieriges Thema. Natürlich hinken alle Vergleiche. Darüber müssen wir nicht reden. Aber ich finde, gerade wenn man über eine Droge spricht, dann ist der Vergleich mit Alkohol sehr naheliegend. Natürlich sind wir das alle gewohnt, und es greifen etablierte Beratungsstrukturen. Aber genau darum geht es doch, wenn ich sage, dass wir darüber reden müssen. Das hätten wir sehr gerne getan. Denn auf Bundesebene ist jetzt geplant, Beratungsstrukturen zu etablieren und Prävention zuzulassen. Mit meinem Redebeitrag hier habe ich darzustellen versucht, wie kompliziert es ist und dass ich der Landesregierung durchaus zutraue, in diesem schwierigen Spagat zwischen der Entkriminalisierung und der Frage, wie handwerklich gut oder schlecht ein Gesetz gemacht ist, eine Entscheidung zu treffen. Wir sind der guten Überzeugung, dass die Entkriminalisierung richtig ist. Das ist eine SPD-Position, die ich an dieser Stelle gerne vertrete, und ich hoffe sehr, dass sich damit auch ein handwerklich gut gemachtes Gesetz

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Djenabou Diallo-Hartmann GRÜNE

Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik - Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten. Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen

Vielen Dank, Herr Kollege Bock. - Frau Kollegin Diallo-Hartmann möchte antworten. Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Bock, Sie haben hier vorhin eingangs erläutert, dass es nicht gut wäre, wenn man alles miteinander vermengt. Ich kann mich nicht erinnern, dass das Thema Bezahlkarte Bestandteil des Antrags ist, den Sie im letzten Jahr hier eingebracht haben. Daher frage ich mich, warum Sie das hier ansprechen. Wir sollten Themen differenzierter angehen und besprechen. Ich würde mich hier auf Ihren Antrag konzentrieren. ‑ Genau, die Maghreb-Staaten. Ich bin der Meinung, dass die Maghreb-Staaten keine sicheren Herkunftsstaaten sein dürfen; denn dort werden keine Menschenrechte eingehalten. Dort werden Homosexuelle, dort werden Menschenrechtler*innen, dort werden Journalist*innen bedroht. Wenn sie hier Asyl beantragen, dann müssen sie das Recht haben, faire Verfahren zu erhalten. Daher finden wir dieses Instrument nicht unbedingt gut. Zum Thema Rückführung. Ich kann das hier erläutern. Wir haben einen Rechtsstaat. Wir haben klare gesetzliche Regelungen. Die gelten nach wie vor. Dennoch ‑ jetzt kommt das Dennoch ‑ sind wir der Meinung, dass es, wenn Menschen hier bei uns sind und die Möglichkeit haben wollen, Teil dieser Gesellschaft zu werden, gut ist, dass wir das Chancen-Aufenthaltsrecht haben. Deswegen ist es gut, dass wir das Projekt „Wege ins Bleiberecht“ haben, das die CDU in der vergangenen Legislaturperiode mitverantwortet hat, dass wir Menschen unterstützen, die aus der Duldung in den Arbeitsmarkt kommen können. Das sind die Wege, die wir gehen wollen. Wir wollen Menschen eine Perspektive bieten. Wir wollen den Arbeitsmarkt stärken und Menschen unterstützen, dass sie hier arbeiten können. Diesen Weg werden wir als rot-grüne Koalition konsequent gehen. Vielen Dank.

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Djenabou Diallo-Hartmann GRÜNE

Die unzureichende Abschiebepolitik endlich korrigieren, Vollzugsdefizite abbauen und ein professionelles Rückführungsmanagement durch Schaffung einer zentralen Landesausländerbehörde etablieren!

von der Kollegin Diallo-Hartmann. Bitte schön! Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen! Nach der zwischenzeitlichen Beratung im Innenausschuss hat sich zu diesem Antrag gegenüber der ersten Beratung kein verändertes Bild ergeben: Der Antrag entbehrt jeder Fachlichkeit und Sachlichkeit und trägt stattdessen populistische Züge, die auf die Erzeugung von Angst und Vorurteilen zielen. Enthaltene Formulierungen wie beispielsweise „Erosion der inneren Sicherheit“, „noch mehr Kriminalität“ und „massenhafter Missbrauch“ von Asyl und Flüchtlingsschutz - all das braucht doch die AfD, um sich zu legitimieren. Das ist genau die Darstellung, die diese AfD braucht, um Wut und Verzweiflung zu verbreiten und den Ruf nach einer starken Hand zu wecken, bei der sie die Hauptrolle spielt und nach ihren undurchsichtigen und widersprüchlichen Regeln schalten und walten kann. Sehr geehrte Kolleg*innen, ich will einige Beispiele für diese Undurchsichtigkeit und Widersprüchlichkeit nennen. Die AfD spricht in ihrem Antrag von der „eigenen Bevölkerung“. Wen zählt die AfD denn zu der eigenen Bevölkerung? Alle mit deutscher Staatsangehörigkeit, die die AfD ja fleißig zu delegitimieren sucht, indem sie ständig nach Vornamen gefragt, um zu belegen, dass viele Deutsche keine echten sogenannten Biodeutschen sind ‑ wie beispielsweise ich ‑ und deshalb keine Deutschen sein dürfen? Oder sind alle seit den 70er-Jahren hier Lebenden gemeint, einschließlich der damaligen sogenannten Gastarbeiter*innen? Oder sind das die seit 1949 hier Lebenden, einschließlich der nach dem Zweiten Weltkrieg zu uns gekommenen Geflüchteten? Sind das alle Blonden, alle Blauäugigen? Sind das alle seit 1848 hier Lebenden? Das müsste die AfD-Fraktion tatsächlich beantworten. Sehr geehrte Kolleg*innen, die AfD verkennt, dass sich die Bevölkerung entwickelt. Migration hat immer stattgefunden, und sie wird auch weiterhin stattfinden. Ich bekräftige das noch einmal: Bevölkerung ist im Wandel. Das kann nicht konserviert werden. In Ihrem Landtagswahlprogramm haben Sie damals geschrieben ‑ das war 2022, ich zitiere das einmal ‑: „Wir betrachten es daher nicht nur als das Recht, sondern auch als die Pflicht der AfD, die jahrhundertealte Identität Deutschlands und von uns Niedersachsen zu schützen.“ Das zeugt von kompletter Ignoranz der deutschen Geschichte. Denn Niedersachsen ist erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden. Und ‑ ich führe weiter aus ‑ auch wenn man bei Deutschland gutwillig von der Gründung der Bundesrepublik bis 1848 zurückgeht, sind das noch keine 200 Jahre. Welche „jahrhundertealte Identität“ ist also von Ihnen gemeint? Des Weiteren spricht die AfD in ihrem Wahlprogramm wiederholt von „illegaler Migration“ von Zuwanderer*innen. Sie sprechen oft davon. Neben dem Asylrecht gibt es legale Gründe. Auch wenn der Schutz von Geflüchteten und auch die legalen Gründe nicht zutreffen, gibt es gesetzliche Hindernisse bei Abschiebungen. All das blenden Sie leider aus. Aber das kennt man ja von Ihnen. Ich komme schon zum Schluss. Sie sagten in Ihrem Programm, dass fehlende Papiere von dem Rechtsstaat hier selbst erstellt werden müssten, um Menschen zur Ausreise zu bewegen. Auch das zeigt Ihr Verständnis vom Rechtsstaat. Ich würde von Ihnen gern einmal wissen, wie Papiere von anderen Staaten hier in Deutschland anerkannt werden sollen und ob Sie akzeptieren würden, wenn Papiere von anderen Staaten hier in Deutschland übertragen werden sollten. Letzter Satz, Frau Diallo-Hartmann! Ich komme zum Schluss. Das ist einfach nur absurd und unsinnig. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.

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Gerald Heere

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

erfolgreicher sind als die, die stabil aufgestellt sind? Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hilbers, zunächst einmal ist Ihre Aufzählung natürlich sehr selektiv. Wir könnten jetzt andere Beispiele nehmen, zum Beispiel den bedeuteten Aufschwung, den Griechenland genommen hat, oder Portugal. Das heißt, einfach zu sagen: „Die in Südeuropa können das alle nicht!“, finde ich sehr, sehr grenzwertig. Zu der Frage in Bezug auf den maximalen Regelungsrahmen der EU: Das ist natürlich klar. Wenn wir den nicht ausnutzen, werden wir Nachteile im europäischen Wettbewerb haben. Das ist ganz einfach. Die anderen Länder können diesen Rahmen ausnutzen. Wir nutzen ihn nicht, und wir verpassen damit Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und in unsere Infrastruktur. Ich finde, das sind Rahmenbedingungen, die wir nutzen wollen, die wir ja auch nutzen können und die vor allen Dingen nicht zu einer Ausweitung der Verschuldung führen. Denn ich habe eben deutlich gemacht, dass der aktuelle Kurs ja dazu führt, dass der Schuldenstand in Relation zum BIP bis ins Unendliche sinkt und weiter sinkt und weiter sinkt. Wo ist das sinnvoll? Wir wollen nicht mehr Verschuldung. Da sind wir uns ja völlig einig. Aber dieser Rahmen, den die EU setzt, wird uns Möglichkeiten geben und wird uns dadurch auch die Zukunftsfähigkeit dieses Landes sichern. Deshalb sollten wir ihn nutzen. Vielen Dank.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Herren und Damen! Im Antrag der CDU geht es um eine Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und um die Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts. Wir haben es bereits gehört. Hier geht es darum, § 19 um den § 19 a zu erweitern. Dieser soll zukünftig den Umgang mit Ordnungsverstößen und Ordnungsmaßnahmen regeln und weitere klare Rahmenbedingungen für Exmatrikulationen schaffen. Die Auseinandersetzung und die politische Debatte um eine solche Verschärfung sind längst überfällig. Der Übergriff eines Palästina-Anhängers ‑ wir haben es ebenfalls bereits gehört ‑ auf einen jüdischen Mitstudenten und die bekannt gewordenen sexuellen Übergriffe an Hochschulen auf Studentinnen sind da nur die Spitze des Eisberges. Das sollte der Startschuss sein, die Aufmerksamkeit einmal generell auf die Zustände an den Hochschulen zu lenken. Insbesondere rückt hier der jeweilige Allgemeine Studentenausschuss an den Hochschulen, der AStA, in den Fokus. Dieser ist die politische Vertretung der Studierenden. Der eigentliche Sinn des AStA an der Uni ist es, für alle Studenten unabhängig von Weltanschauung, Herkunft oder politischer Präferenz da zu sein. Daher sollten AStA und auch das StuPa nicht parteipolitisch orientiert sein. Doch hier stellt eine allgemeine Radikalisierung ein nicht mehr zu übersehendes Problem dar. In den Studentenvertretungen stellen zumeist linke bis linksradikale Gruppen und Nachwuchsorganisationen entsprechender Parteien, zum Beispiel Jusos, Grüne Jugend etc., die Mehrheit. Hier gibt es gerade aus diesem linken Spektrum inzwischen starke antijüdische Tendenzen an den Hochschulen. Wenn außerdem linke Hochschulgruppen mit linksextremistischen Organisationen, wie der Antifa, oder anderen verfassungsfeindlichen Organisationen zusammenarbeiten, ist dies in keinem Falle hinnehmbar. Oder wenn linke Projekte, Protestcamps oder Reisen zu Demonstrationen aus Semesterbeiträgen finanziert werden oder wenn im Vorfeld zum Beispiel des G20-Gipfels linke Hochschulgruppen Universitätsräume anmieten, um Trockenübungen für Demonstrationen und Proteste zu machen, dann ist es an der Zeit, auch der großen Mehrheit der Studenten, die das mitfinanzieren müssen, zur Hilfe zu kommen. Daher wäre es sehr wichtig, unter anderem auch die Finanzströme der Studentenvertretungen zu überprüfen, die ihre Mittel aus einem Teil der Semesterbeiträge erhalten. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir den Antrag der CDU sehr und sehen gespannt den weiteren Beratungen in den Ausschüssen entgegen. - Vielen Dank. Vielen Dank. - Die Kollegin Schneider hat das Wort zu einer

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Volker Meyer CDU

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, Sie sprachen gerade die Kurzzeitpflege an. Wir haben im Jahre 2021 mit dem Pflegegesetz gemeinsam eine neue Förderung der Kurzzeitpflege beschlossen und haben dafür in den Jahren 2022 und 2023 entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Wie viel dieser Haushaltsmittel sind denn jetzt beantragt worden und auch wirklich abgeflossen, und wie viele zusätzliche Plätze für die Kurzzeitpflege sind im Lande Niedersachsen entstanden? Vielen Dank. -

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Olaf Lies SPD

Niedersachsens Häfen am Limit - ohne Infrastruktur keine Energiedrehscheibe

Vielen Dank, Herr Bloem. - Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Wirtschaftsminister Olaf Lies. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Aktuelle Stunde. Ich finde, mindestens der Beitrag der rechten Seite hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Demokraten in diesem Parlament zusammenstehen. Diese Aktuelle Stunde gibt uns am Ende auch die Möglichkeit, deutlich zu machen, was die Demokraten in diesem Parlament seit Jahrzehnten wollen. Wir wollen Niedersachsen zum führenden Land machen und die führende Rolle übernehmen bei der Energiewende, beim Ausbau der Wirtschaft, und wir wollen davon profitieren. Das eint uns, glaube ich, und das macht uns auch gemeinsam stark als Demokraten. Vielen Dank dafür. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir betrachten das nicht als Last, sondern wir betrachten es als Chance. Und völlig klar ist dabei: Die Küste und unsere Häfen sind die Voraussetzung dafür, dass die Energiewende in Deutschland gelingt. Es wird also nicht ohne uns gehen. Deswegen will ich an dieser Stelle gleich vorwegsagen: Bei all den Projekten, die wir bisher umgesetzt haben, gilt der große Dank all denjenigen, die daran mitgewirkt haben. Ich komme gleich auf ein paar dieser Projekte zu sprechen. Gerade wenn es um die Umsetzung geht, gilt er NPorts und den dortigen Kolleginnen und Kollegen, er gilt dem NLWKN, er gilt dem Gewerbeaufsichtsamt, er gilt den Häusern, die daran intensiv mitwirken, er gilt der Hafenwirtschaft. Hier steht eine starke Mannschaft gemeinsam, um die Vorteil, die sich für Niedersachsen ergeben, zu nutzen, aber vor allen Dingen, um Verantwortung für ganz Deutschland zu übernehmen. Wir haben gut bewiesen, wie wir den Ausbau auch in schwierigen Zeiten voranbringen. Die Realisierung des LNG-Terminals in Wilhelmshaven in der kurzen Zeit war ein Riesenerfolg der letzten Landesregierung. Das haben wir gemeinsam auf den Weg gebracht. Ich finde, man kann stolz darauf sein, dass wir das geschafft haben. Das ist ein gemeinsamer Erfolg, der auch wieder zeigt, dass wir an dieser Stelle einig sind. Wir haben das fortgesetzt. Der Anleger in Stade ist jetzt fertiggestellt worden - wieder in einer Rekordzeit. Das Thema Deutschlandgeschwindigkeit ist geprägt von Niedersachsens Leistungsfähigkeit. Ich glaube, das ist ein Riesenschritt, den wir dabei gemacht haben. Wir sehen, der zweite Anleger in Wilhelmshaven wird in Kürze fertiggestellt. Aber das ist ja nur ein Blick, den wir auf die Häfen haben. Doch es muss ja weitergehen. Und weitergehen heißt: Wir brauchen grüne, klimaneutrale Elektronen, und wir brauchen grüne und blaue, zum Teil auch klimaneutrale Moleküle, um unsere Energieversorgung sicherstellen und die Transformation schaffen zu können. Ich will das am Beispiel Wilhelmshaven fortsetzen. Dort gab es eine hervorragende Zusammenarbeit mit der Bundesregierung. Wir haben es geschafft, ein 600-Millionen-Euro-Projekt auf den Weg zu bringen, nämlich den Anleger für verflüssigte Gase in Wilhelmshaven. 600 Millionen Euro Investitionen, bei denen das Land Niedersachsen 200 Millionen Euro stemmt und der Bund über Darlehen und bedingt rückzahlbare Darlehen dafür sorgt, dass wir diese Investition stemmen können. Auch beim dritten Anleger sind wir einen großen Schritt weiter. Wir haben 27 Millionen Euro für die Planungskosten bereitgestellt. Wir sind sozusagen schon mitten in der Vergabe der entsprechenden Planungsaufträge. Es geht also richtig voran. Ich komme zu Cuxhaven und erinnere daran, was ich jeweils vorfand, als ich ins Wirtschaftsministerium kam: Als 2013 die letzte rot-grüne Landesregierung ins Amt kam, fand sie einen Investitionsstau in Cuxhaven vor. Der Liegeplatz 4 war in allen den Jahren der schwarz-gelben Regierungszeit nicht realisiert worden. Die rot-grüne Landesregierung gab dann 2014 das Startsignal, und dieser Liegeplatz wurde gebaut. Damit haben wir schon damals Verantwortung übernommen, und dabei bleiben wir auch heute. - Ja, war so! 2022 kamen wir wieder ins Amt. Für die Liegeplätze 5 bis 7 ‑ ‑ Für die notwendigen Liegeplätze 5 bis 7 ‑ ‑ ‑ Für die notwendigen Liegeplätze 5 bis 7 gab es keine Finanzierung durch das Land. Es war eine der erste Maßnahmen dieser Landesregierung, im ersten Nachtragshaushalt dafür zu sorgen, dass mit 100 Millionen Euro ein ganz wesentlicher Baustein der Finanzierung steht. Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen übernehmen an dieser Stelle Verantwortung. Nur um es noch einmal zu erwähnen: In der Zeit der ersten rot-grünen Landesregierung hat sich Siemens Gamesa dort angesiedelt - ein Riesenerfolg! In der Zeit dieser Landesregierung hat sich das Deutsche Offshore-Industrie-Zentrum dort gebildet. Beim Thema Energiewende war Rot-Grün schon immer vorne dabei. Wir haben jetzt die nächste Investition von Siemens noch einmal mit 27 Millionen Euro unterstützt, Mittel des Bundes und des Landes. Da entstehen noch einmal 180 neue Arbeitsplätze. Heute wird Titan Wind bekanntgeben, wie die weitere Investition aussieht. Aber ohne die Liegeplätze 5 bis 7 geht es nicht. Deswegen bin ich sehr froh, dass die Hafenwirtschaft wie auch beim Liegeplatz 4 ihren Beitrag zugesagt hat. Das Land hat seinen Beitrag zugesagt. Und ich kann nur sagen ‑ wir hatten gestern wieder eine Videokonferenz dazu ‑: Wir sind mit dem Bund in guten Gesprächen. - An dieser Stelle will ich einmal den CDU-Kollegen Enak Ferlemann zitieren, der auf einer Pressekonferenz letzte Woche Freitag in Cuxhaven noch einmal deutlich gemacht hat, dass es für den Bund eine ganz schwierige Entscheidung sei, den Ländern Mittel für die Häfen zu geben. So viel Verständnis von einem CDU-Oppositionspolitiker im Bund hätte ich gar nicht erwartet. Das hätte ich mir ehrlicherweise auch nicht gewünscht. Aber ich kann dazu sagen: Die Bundesregierung und die Ministerien sind mit uns in einem guten Austausch. Ich bin sicher und überzeugt, dass wir auch dafür eine Lösung finden werden und dass die Liegeplätze 5 bis 7 gebaut werden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist es nicht getan: Wir gehen jetzt gemeinsam mit der Stadt die Flächenentwicklung Rysumer Nacken an, damit die Anbindungen da sind. Dadurch ergibt sich ein enormes Flächenpotenzial. Die Planung des Liegeplatzes 3 in Brake werden wir noch in diesem Jahr beginnen, um einen weiteren Standort für noch mehr On- und möglicherweise auch Offshorewindenergie zu entwickeln. Im Innenhafen in Wilhelmshaven findet schon heute in einem erheblichen Maße Umschlag für On- und Offshorewindenergie statt. Nun geht es um die Entwicklung des Jade-Weser-Ports II, der nicht nur ein Containerterminal sein soll, sondern als Multiterminal einen Beitrag zum Umschlag von Windenergieanlagen leisten soll. Wir sind gemeinsam ‑ das hat sich in den letzten Legislaturen gezeigt ‑ auf dem Weg, Niedersachsen zu einer Energiedrehscheibe zu machen, Verantwortung für Deutschland zu unternehmen, aber auch die wirtschaftlichen Potenziale für Niedersachsen zu nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam, demokratisch daran arbeiten und diesen Weg nicht verlassen! Und lassen Sie uns Investitionen nicht infrage stellen, wenn wir daran arbeiten, sie zu ermöglichen! Wir brauchen ein Signal an die Wirtschaft,

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Gerald Heere

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Herr Minister, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerne gehe ich auf diesen Punkt etwas detaillierter ein. Wir halten insbesondere drei Aspekte für kritikwürdig: Erstens. Die deutsche Schuldenbremse ist strenger als die ursprünglichen EU-Fiskalregeln. Ich sagte das gerade schon. Ein bisschen detaillierter: Die EU-Fiskalregeln erlauben den Mitgliedstaaten ein gesamtstaatliches Defizit von maximal 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts bei einer Schuldenstandsquote von über 60 % des BIP. Bei einer Schuldenstandsquote von nachhaltig unter 60 % des BIP sind sogar strukturelle Defizite von bis zu 1 % zulässig. Dagegen – und das merken Sie sofort – gilt in Deutschland die Begrenzung im Grundgesetz auf 0,35 % des BIP, und zwar völlig unabhängig von der Schuldenstandsquote. Diese deutlich strengere Schuldenbremse ist weder durch EU-Vorgaben rechtlich notwendig, noch trägt sie zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen sinnvoller staatlicher Ausgabenhöhe und notwendiger Defizitbegrenzung bei. Simulationsrechnungen des Sachverständigenrats haben zudem gezeigt, dass bei dem aktuellen Defizitrahmen die deutsche Schuldenstandsquote im Jahr 2028 unter 60 % des Bruttoinlandsprodukts fallen und ab dem Jahr 2066 schon unter 30 % des Bruttoinlandsprodukts liegen dürfte. Diese weitgehende Absenkung ist volkswirtschaftlich und vor dem Hintergrund des europäischen Wettbewerbs, über den ich gerade sprach, nicht sinnvoll. Zweitens. Es fehlt eine Unterscheidung zwischen konsumtiven und investiven Ausgaben. Hier sollten eigentlichen Fiskalregeln dem Leitgedanken folgen, dass die Haushalte vor allen Dingen langfristigen Interessen – und das wären eben investive Maßnahmen – folgen. Jedoch sind die derzeitigen Regelungen zur Schuldenbremse nicht in der Lage, Anreize zu verhindern, eher auf konsumtive Ausgaben zu setzen. Mindestens das Risiko einer Verringerung der erwünschten investiven Ausgaben ist somit gegeben, und das sollte hier auch als Kritik im Mittelpunkt stehen. Drittens. Die Schuldenbremse verhindert nicht den Aufbau bzw. die Ausweitung der impliziten Verschuldung. Denn Staatsverschuldung drückt sich eben nicht nur in Kreditmarktschulden aus, sondern auch in impliziter Verschuldung. Dazu gehören Zahlungsverpflichtungen des Landes, zum Beispiel Versorgungsverpflichtungen. Auch der Vermögensverzehr aufgrund unterlassener Investitionen ist implizite Verschuldung. Wir können sie jetzt nicht auf den Punkt beziffern, aber es gibt unterschiedliche Ansätze. Als Beispiel nenne ich die Generationenbilanz der Stiftung Marktwirtschaft. Diese kommt nämlich nicht auf eine Gesamtverschuldung von, wie die aktuelle Zahl lautet, etwas über 60 % des BIP, sondern von 447,8 % des BIP bzw. rund 17,3 Billionen Euro. Davon entfallen eben nur 66 % des BIP auf die explizite Staatsschuld, also auf Kreditmarktschulden, aber 380 % des BIP auf die implizite Staatsschuld. Sofern nun die Schuldenbremse zu einer Begrenzung der Kapitalmarktverschuldung führt, aber parallel der Aufbau von impliziter Verschuldung eine Folge ist, kann die Gesamtlast der öffentlichen Schulden einer Gebietskörperschaft dadurch sogar zunehmen. Dies ist eine Umverteilung zulasten folgender Generationen, und auch dieser Umverteilung müssen wir uns widmen. Vielen Dank.

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Michael Lühmann GRÜNE

Der 13-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus - nur ein Beitrag zu wehrhafter Demokratie?

Liebe Kolleg*innen! Ich versuche es mal ohne Schreien. Ich möchte dem Ganzen hier vorwegschicken, dass wir bitte die Toten von Hanau, von Halle und des NSU-Terrors sowie Walter Lübcke nicht mit einem brennenden Strommasten gleichsetzen. Das ist ungehörig. Das Schauspiel, das wir hier gerade erlebt haben, sehen wir auch seit Tagen in den Medien. Es heißt, dass wir mit dem 13-Punkte-Programm die Meinungsfreiheit angreifen würden. Nancy Faeser überschreite rote Linien, sie mache sich zur willigen Helferin, müssen wir da lesen ‑ das ist ein Begriff, der für den Nationalsozialismus geprägt wurde ‑, und überhaupt diene das ja alles nur zur Absicherung der Macht und der herrschenden Meinung. Da frage ich mich immer: Was ist denn eigentlich die herrschende Meinung? Die herrschende Meinung ist eigentlich, finde ich, das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht. Auf den Schluss, das 13-Punkte-Programm gegen Rechtsextremismus sei ein Kampf gegen die Meinungsfreiheit, kann man natürlich auch nur kommen, wenn man Faschismus und Deportationspläne für eine legitime Meinung innerhalb einer Demokratie hält. Widmen wir uns also weniger dem Budenzauber hier, sondern den Punkten selbst. Erstens: Stärkung der Resilienz der Demokratie und der Verfassungsgerichtsbarkeit. Denn wir wissen, dass die extreme Rechte hier zuerst zugreift. Ich bin Armin Laschet sehr dankbar, der neulich sehr deutlich gezeigt hat: Es hat zwei Monate gebraucht, und Adolf Hitler hatte eine Demokratie komplett zerstört. Zweitens: der ganzheitliche Kampf gegen Rechtsextremismus und die Neue Rechte. Wie drängend das ist, hat die Recherche zu den Mitarbeitern der AfD im Bundestag gezeigt. Da müssen Sie gar nicht nach Sachsen gucken. Zwei AfD-Kreisvorsitzende aus Niedersachsen sind bzw. waren darunter. Mit einer davon treffen Sie sich zu Fraktionsdialogen - einer Identitären, die dem Verfassungsschutz bekannt ist. Zu nennen sind drittens das Austrocknen rechter Finanzströme und viertens das Stören transnationaler Vernetzung. Das ist auch aus folgendem Grund wichtig: Ein geladener Experte Ihrer Partei war in Potsdam dabei, und ein Kreisvorsitzender Ihrer niedersächsischen AfD war auch in Potsdam dabei. Fünftens: Bekämpfung von Hass im Netz. Vor wenigen Tagen schrieb ein User auf Twitter, „richtig aktiv“ werden könne man erst, „wenn die Altparteien der Geschichte angehören“, also wenn der Parteienstaat überwunden ist. Herr Marzischewski kommentiert das lapidar mit: „Stimmt“. Und eine Ihrer langzeitigen Mitarbeiterinnen schrieb auf ihrem privaten Account: „Manche Menschen leben auch nur noch, weil ich mir keinen Auftragskiller leisten kann … #TweetZumWochenende“. Das lässt einen erschauern. Sechstens: der Kampf gegen ausländische Desinformation. Grüße gehen raus an den Redebeitrag vorhin sowie an Wahlbeobachter der AfD in Belarus und in Russland. Siebtens: die Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst. Ich erinnere hier an eine AfD-Abgeordnete und Richterin, die sich an rechten Terrorplänen beteiligte; oder, wie Herr Bothe sagt, nur 0,003 % seien Reichsbürger - Zwinker-Smiley. Hinzu kommen achtens das Zerschlagen und neuntens das Entwaffnen rechtsextremer Netzwerke. Hier sind wir in Niedersachsen ebenso auf einem guten Weg. Zehntens: die Demokratieförderung. Ich danke auch Lisa Paus ausdrücklich für den Kampf im Bund für die Demokratieförderung. Elftens: Sport mit Haltung. Hier danke ich dem Landessportbund für sein klares Statement, ganz explizit gegen die AfD gerichtet, und den Sportvereinen für die tolle Aktion „Sport gegen rechts“ am letzten Wochenende. Der erste Post, den ich dazu lesen und sehen konnte, war unser Ministerpräsident beim Joggen. Das fand ich sehr stark. Bei mir hat es nur zum Anziehen einer Trainingsjacke gereicht; das tut mir leid. Zwölftens: der Kampf gegen Antisemitismus. Wir tun hier sehr viel, Herr Wichmann. Das ist sehr unwahr, was Sie gerade gesagt haben, dass es da keine Programme gebe. Die haben wir hier als Demokrat*innen gemeinsam vereinbart. Dreizehntens: der Schutz kommunaler Mandatsträger. Hier ist jeder Angriff ein Angriff zu viel. Jede Relativierung im Rahmen eines solchen Programmes wäre ein Schlag ins Gesicht der Demokratie. Dass die AfD das hier so perfide in ein schlechtes Licht rückt, um von sich selbst abzulenken, zeigt doch, dass wir dabei auf dem richtigen Weg sind. Es zeigt auch Ihre Nervosität. Sie sehen ja selbst, wie die Umfragezahlen sinken und dass die Menschen auf die Straße gehen und sich gegen Ihre Politik zur Wehr setzen. Damit und mit dem richtigen Weg komme ich dann noch einmal ganz zurück. In Punkt 1 des 13-Punkte-Plans steht relativ deutlich die Prüfung aller Instrumente der wehrhaften Demokratie, also natürlich auch eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Ich danke für die Gelegenheit, hier dazu vortragen dürfen.

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Christian Meyer

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Vielen Dank, Frau Jensen. Herr Minister, bitte! Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat brauchen wir insbesondere für die Landwirtschaft auskömmliche Einkommensperspektiven. Auf der Agrarministerkonferenz wird gerade sehr viel über Bürokratieabbau in der Landwirtschaft und Vereinfachungen in verschiedenen Verfahren, die dort eine Rolle spielen, geredet und hoffentlich auch entschieden. Natürlich geht es auch um das bereits angesprochene Angebot des Bauernverbandes, nicht nur über Agrardiesel zu sprechen, sondern auch über andere steuerliche Aspekte oder Sonstiges – Rücklagen, Versicherungen – und dort Punkte zu machen. Ich finde das auch richtig. Das tun die Bundestagsfraktionen, weil dies eine Bundeskompetenz ist. Wir begrüßen es sehr, dass wir insgesamt zu einem Paket kommen werden, das die Landwirtschaft entlastet, auch in den mehreren Jahren, die man immer in den Blick nehmen muss, weil sowohl Preise schwanken als auch Ernten schwanken, gerade durch die Klimakrise. Wenn ich mir anschaue, wie sehr die Landwirte von der Klimakrise betroffen sind, halte ich es für sehr wichtig, dass wir unseren Ackerbauern gute Rahmenbedingungen geben, die dafür sorgen, dass sie finanziell, aber auch fachlich gut aufgestellt sind und gestärkt werden. Deshalb muss man sich von dem Gedanken lösen, dass es bei den Protesten nur um einen Punkt geht. Man merkt doch bei den Gesprächen mit den protestierenden Landwirten, dass es nicht nur um einen Punkt geht. Dieser Punkt war nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Es geht doch um einen Gesamtkonsens. Dafür liegen die Vorschläge der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission Landwirtschaft auf dem Tisch. Es wäre gut, wenn auch die Bundesregierung einen Konsens mit Landwirtschaft und Umweltverbänden erzielen würde, wie wir ihn in Niedersachsen erzielt haben. Dazu gehört viel, viel mehr als nur steuerliche Diskussionen und Glättungen. Vielen Dank, Herr Minister Meyer. Weitere Zusatzfragen liegen

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Stephan Bothe AfD

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Das nächste wichtige Thema! Die Protagonisten der sogenannten Seenotrettung bilden ein zweifelhaftes Geflecht, das sich aus kriminellen Vereinigungen, staatlichen und nicht staatlichen Organisationen, Kirchen, Vereinen und angeblichen Rettungsschiffen zusammensetzt. Ziel ist die Umgehung unseres Asylrechts und die Verstärkung der Massenmigration nach Deutschland. Dass dieses rechtswidrige Treiben der sogenannten Seenotretter im Mittelmeer bisher unsanktioniert bleibt, lässt tief in den Zustand unseres Staates und unserer Politik blicken. Und so kann auch die Übernahme einer Patenschaft für sogenannte Seenotrettungsschiffe und deren finanzielle Unterstützung aus kommunalen Steuermitteln niemals eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft darstellen. Die sachfremde und abenteuerliche Auslegung des Artikels 28 Abs. 2 des Grundgesetzes durch einige Kommunen mit ausdrücklicher Duldung unseres Innenministeriums und der Kommunalaufsicht zeigt, dass man sich auch hier das Recht nach Gutdünken zurechtbiegt. Aber, werte Kollegen, die Tatsache, dass die von den sogenannten Rettungsschiffen aufgenommenen vermeintlichen Schiffbrüchigen anstatt in den nächsten sicheren Hafen über Hunderte Kilometer über das Mittelmeer an die Küsten Europas gebracht werden, zeigt doch, was hinter dieser ganzen gutmenschlichen Seenotrettungsideologie steckt: Das hat nämlich rein gar nichts mit Seenotrettung zu tun. Es ist nichts anderes als kriminelle Menschenschleuserei, strafbar gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz. Werte Kollegen, es muss jedem klar sein, dass die Probleme einer rasant anwachsenden afrikanischen Bevölkerung nicht gelöst werden können, indem man einen Teil davon einfach nach Deutschland umquartiert. Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung schätzt, dass sich die Bevölkerung auf dem afrikanischen Kontinent von heute 1,4 Milliarden bis zum Jahr 2050 auf dann fast 2,5 Milliarden Menschen verdoppelt haben wird. Das heißt, Deutschland kann die afrikanischen Probleme im Zusammenhang mit der dortigen Bevölkerungsexplosion nicht lösen. Das muss jedem klar sein! Aber wie sehen dann die Bemühungen zur Bekämpfung der illegalen Migration auf dem Mittelmeer, aber auch im Allgemeinen aus? - Das EMSC ist eine wirkungslose Alibieinrichtung der EU. Der Schutz der EU-Außengrenzen funktioniert genauso wenig wie die Umsetzung der Dublin-III-Bestimmungen. Und die Bundesregierung wie auch diese Landesregierung lassen keinerlei ernsthafte Bemühungen erkennen, die illegale Massenmigration über das Mittelmeer nach Deutschland und nach Niedersachsen zu bekämpfen. Daher, werte Kollegen, bleiben wir dabei: Eine gefährliche Fahrt im Schlauchboot darf keine Eintrittskarte in das deutsche Sozialsystem sein. Da muss es Aufgabe von Frontex mit Unterstützung der Bundesregierung sein, diejenigen, die sich auf diesen gefährlichen Weg machen, aufzugreifen und wieder zurückzubringen, woher sie gekommen sind: an die afrikanische Küste. Vielen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Agrardieselrückvergütung, Wolfsentnahmen und Getreideimporte aus der Ukraine: Wie verhält sich die Landesregierung zu dringenden aktuellen agrarpolitischen Fragen?

Bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister Meyer, vor dem Hintergrund, dass Sie eben ausgeführt haben, das Schnellabschussverfahren gelte bereits, frage ich Sie: Können Sie für einen etwaigen nächsten Wolfsangriff des Suderburger Rudels versprechen, dass es dann zu einer Schnellentnahme kommt?

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Thorsten Paul Moriße AfD

Katastrophale Auswirkungen der beschädigten Huntebrücke in Elsfleth für die Region?

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Dringliche Anfrage in der Drucksache 19/3717: Havarie der Huntebrücke in Elsfleth - für die Region katastrophal. Aber mittlerweile hat Herr Wirtschaftsminister Lies sich der Sache ja angenommen. Erst mal vielen Dank dafür. Die Kollision mit einem Binnenschiff wird in der Region wirtschaftliche Probleme mit noch ungeahnten Ausmaßen nach sich ziehen. Die Reparatur der Huntebrücke wird nach aktuellen Medienberichten noch Jahre in Anspruch nehmen. Mit einer übergangsweisen Behelfsbrücke werden die auftretenden Probleme nicht gelöst. Es wird weiterhin Einschränkungen für die Industrie und den Logistikbereich geben. Deswegen ist es erforderlich, dass der Wirtschaftsminister einen „Fahrplan“ für die Hafenwirtschaft für die Region Oldenburg/Brake/Nordenham erstellt. Aufgrund des langen Zeitraums für die Fertigstellung der Brücke braucht es ein Konzept, wie die betroffenen Unternehmen Produktion und Logistik weiter aufrechterhalten könnten. Besonders betroffen ist hier der Oldenburger Hafen: Die Behelfsbrücke können nur noch kleine Binnenschiffe bei niedrigen Wasserständen unterfahren. Hier müssten klare Konzepte vorliegen, wie diese Einschnitte zukünftig kompensiert werden sollen. Der Tagesumschlag des Braker Hafens würde alternativ eine Kapazität von täglich 250 Lkw à 40 t benötigen. Das wäre eine immense logistische Herausforderung, die nicht im Eilverfahren umsetzbar ist. Eine Behelfsbrücke ist ein erster Schritt, aber im Interesse des Wirtschaftsstandortes und der Arbeitsplätze müssen in Kürze umsetzbare Konzepte vorliegen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Hat das Wirtschaftsministerium ein Konzept erstellt, um den Weiterbetrieb der betroffenen Unternehmen und den Erhalt der damit verbundenen Arbeitsplätze sicherzustellen? 2. In welcher Form wird die Landesregierung Unternehmen gegebenenfalls unterstützen, die durch die aktuellen Einschränkungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, und gibt es bereits ein Sondervermögen? 3. In welcher Form hat sich die Landesregierung beim Bund für entsprechende Unterstützung eingesetzt, und welche Zusagen gibt es von dieser Stelle? Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung

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Daniela Behrens SPD

Für Ordnung und Humanität in der Ausländer- und Asylpolitik - Hilfsbereitschaft der Bevölkerung erhalten. Irreguläre Migration spürbar reduzieren - Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber konsequent durchsetzen

Ich würde gerne zum Thema zurückkommen. Die CDU-Fraktion hat hier einen Antrag zur Abstimmung gestellt, in dem die Problemlage, die wir alle miteinander haben, durchaus beschrieben wird. Wir haben im Jahr 2022 in Niedersachsen 23.000 Geflüchtete aufgenommen. Im Jahr 2023 waren es 29.000. In den vergangenen zwei Jahren haben wir auch über 110.000 Vertriebene aus der Ukraine aufgenommen. Wer sich hier hinstellt und so tut, als wenn die Aufnahme dieser Menschen spurlos an einem Land vorübergehen könnte - ich weiß gar nicht, was ich demjenigen antworten sollte. Deswegen kann man für Niedersachsen sagen, dass wir alle uns sehr anstrengen ‑ sowohl in Bezug auf die Landesaufnahmebehörde als auch auf die Kommunen ‑, mit den Geflüchteten und den Vertriebenen umzugehen, ihnen hier ein Ankommen zu ermöglichen und natürlich im Rahmen eines Asylverfahrens auch zu einer Entscheidung zu kommen. Diese Entscheidung, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren gefunden wird, ist zu akzeptieren. Wenn man Asyl bekommt, kann man sich hier eine weitere Perspektive aufbauen. Wenn man einen abgelehnten Asylantrag hat, dann muss man sich damit abfinden, in das Heimatland zurückzukehren. Das ist erst einmal schlichtweg die Ausgangslage. Wer jetzt so tut, als sei in den letzten Wochen und Monaten im Rahmen der Neubeschreibung der Überforderung, die wir durchaus in den Kommunen feststellen, nichts passiert, der will, ehrlich gesagt, gar nichts wahrnehmen. Was ist in den letzten Wochen und Monaten passiert? - Wir haben auf europäischer Ebene das Abkommen zum GEAS abgeschlossen. Denn eines der Hauptprobleme in Deutschland besteht darin, dass wir ein sehr attraktives Land sind. Es kommen viele Geflüchtete zu uns. Die Last der europäischen Asylpolitik liegt im Wesentlichen auf vier Staaten. Das kann nicht funktionieren. Deswegen brauchen wir eine EU, die sich in Gänze an der Aufnahme von Geflüchteten beteiligt. Das beschreibt GEAS. Zu GEAS gehört natürlich auch, dass man an Außengrenzen Asylverfahren durchführt, damit man dieses Thema besser händeln kann. Dazu gibt es ein hohes Commitment aller Mitgliedstaaten - auch von Deutschland. Das wird jetzt angegangen. - Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt: Wir haben im Rahmen der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz ganz viele praktische Baustellen geschlossen. Das Rückführungsverbesserungsgesetz, das die Bundesregierung und der Bundestag auf den Weg gebracht haben, nimmt praktische Hinweise der Länder auf ‑ Niedersachsen hat daran mitgearbeitet ‑, was bei ihnen derzeit im Zusammenhang mit dem Thema Rückführung sehr schwer fällt und wo es praktische Probleme gibt. Das ist in ein Gesetz gegossen worden. Das hilft uns, in Zukunft Rückführungen durchzuführen. Ein Hauptproblem bei Rückführungen ist nicht geregelt: Wesentlich ist, dass einige Herkunftsländer ihre Bürgerinnen und Bürger nicht zurücknehmen. Deswegen verhandelt die Bundesregierung mit vielen Staaten über Migrationsabkommen. Diese Migrationsabkommen sollen nicht nur dazu führen, dass wir dorthin Rückführungen machen können, sondern es soll auch dazu führen, dass wir Perspektiven in diesen Ländern aufbauen, damit sich die Menschen gar nicht auf den Weg nach Europa machen, wo sie mit Sicherheit kein Asyl bekommen können, sondern dass sie andere Wege finden - entweder über eine Zuwanderung in den Arbeitsmarkt oder über Perspektiven im eigenen Land. Das alles ist auf dem Weg. Was haben wir in Niedersachsen gut vorangebracht? - Wir bauen die Landesaufnahmeeinrichtung auf. Wir haben einen sehr guten Kontakt mit den Kommunen. Es ist nicht so, Herr Bock, dass die Kommunen überrascht sind von Geflüchteten, wenn sie sie bekommen. Ganz im Gegenteil: Wir haben über mehrere Wochen ein gutes Vorbereitungsverfahren. Die Kommunen, der Landkreistag, haben sich nicht über die Zusammenarbeit mit dem Land beschwert. Das haben sie nicht getan. Es ging um die Masse und die Zugänge. Darüber macht man sich Sorgen in Bezug auf dieses Land. Man hat sich aber nicht über die Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen beschwert. Diese läuft nämlich ganz hervorragend. Frau Ministerin, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage, vom Kollegen Marzischewski-Drewes. Wollen Sie diese zulassen? Nein, danke schön. Bitte schön, fahren Sie fort! Daher sollten wir heute nicht so tun, als wenn alles einfach ist. Die Aufnahme von Geflüchteten ist vielmehr eine Herausforderung für die Kommunen, für das Land insgesamt. Aber wir haben ein Asylrecht. Wir sind als solidarische Gesellschaft verpflichtet, Menschen, die es brauchen, Asyl zu gewähren. Das sollten wir nicht infrage stellen. Abschließend, meine Damen und Herren ‑ die Kollegin Hartmann hat es „olle Kamelle“ genannt ‑, würde ich sagen: Die wesentlichen Teile dieses Antrages sind bereits durch Regierungshandeln erledigt, und wesentliche Teile nicht. Die wesentlichen Teile, die nicht erledigt sind, sind einfach Unfug. Deswegen sind wir in diesem Bereich auf einem sehr guten Weg. Ich empfehle dem Landtag, diesen Antrag abzulehnen, wie es auch der Innenausschuss empfohlen hat. - Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

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Dr. Andreas Philippi

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Nacke! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Das war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland auf dem Fundament unseres Grundgesetzes. Die Inhalte der Artikel wurden vom Parlamentarischen Rat formuliert. Ihm gehörten neben den 66 Männern damals leider nur vier Frauen an. Den vier Müttern des Grundgesetzes ist es zu verdanken, dass in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes die klare Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ aufgenommen wurde. In diesem Jahr feiern wir das 75. Jubiläum der Verkündung des Grundgesetzes. Seitdem hat der Gesetzgeber die Formulierung des Artikels 3 Abs. 2 des Grundgesetzes immer wieder konkretisiert und damit viel Gutes auf den Weg gebracht. Aber wirkliche und vollständige Gleichstellung gibt es auch heute nur auf dem Papier. Unsere Gesellschaft unterliegt einem ständigen Wandel. Wir können uns nur positiv weiterentwickeln, wenn wir die tatsächliche Gleichstellung der Frauen in allen Lebensbereichen entwickeln und wenn sie dort ankommt. Doch sie ist noch nicht überall angekommen - weltweit nicht, europaweit nicht und leider auch noch nicht in ganz Niedersachsen. Wir können das aber ändern, indem wir stereotype Rollenmuster aufbrechen und Frauen die gleichberechtigte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben ermöglichen. Es geht darum, alle ungleichen Machtverhältnisse, die Frauen an einem gleichberechtigten Leben hindern können, abzubauen. Vieles, meine Damen und Herren, ist schon auf den Weg gebracht. Aber gleiche Teilhabe ‑ zum Beispiel in Wirtschaft, Beruf und Politik ‑, gleicher Lohn oder ein Leben ohne Gewalt ist für viele Frauen, auch in Niedersachsen, noch keine Realität. Meine Damen und Herren, wir müssen die Themen direkt angehen. Zum Beispiel flexiblere Arbeitszeitmodelle und familienbewusste Unternehmenskulturen, Schließen von Lohnlücken - das braucht es, um ein Umdenken der Gesellschaft zu erreichen. Und genau hier beginnt die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen und Landkreisen. Die Einbindung von Gleichstellungsbeauftragten und die Ausstattung ihrer Funktion mit Rechten, Kompetenzen, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten ermöglichen es, den Interessen von Frauen ‑ und auch von Männern ‑ in ihrem unmittelbaren Lebensbereich Geltung zu verschaffen. So Werden wir dem Auftrag unserer Verfassung, tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen, Schritt für Schritt gerecht. Meine Damen und Herren, das fördert nicht nur die Gleichberechtigung, es stärkt auch unsere Gesellschaft insgesamt. Und ‑ das wissen Sie alle hier ‑ wir brauchen eine starke Gesellschaft in einer starken Demokratie, besonders in der heutigen Zeit, in der die Rechte und Lebensbedingungen auch und besonders von Frauen durch Kriege, durch Umweltzerstörung, durch autoritäre Regime in der ganzen Welt eingeschränkt und missachtet werden. Die Gleichstellung ist noch nicht vollbracht. Und solange das so ist, ist es viel wichtiger, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten zu stärken und zu unterstützen, als sinnlose Gesetzesentwürfe zu formulieren. In diesem Entwurf zeigt sich Ihr rückwärtsgewandtes Frauen- und Familienbild. Mit Ihrem Beitrag betreiben Sie eine groteske Realitätsverzerrung. Frau Schülke, getretener Quark wird breit, nicht hart. Sie leisten der Sache der Frauen einen Bärendienst. Ihre populistische Forderung, der Sie sich hier nachhaltig anschließen, ist nach einigen Gerichtsurteilen zu der Problematik „Männer als Gleichstellungsbeauftragte“ schon längst Schnee von gestern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Hochschulentwicklungsvertrag

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Damen! Das Thema dieser Aktuellen Stunde ist der Hochschulentwicklungsvertrag. Dieser Vertrag verstetigt die planungssichere Grundfinanzierung der Hochschulen und unterlegt sie mit konkreten Zielen. Schon vor 16 Monaten haben SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag die Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrages zu Papier gebracht. Geschehen ist lange nichts. Weder in den Ausschüssen noch im Plenum wurde über die Vertragsgestaltung hinreichend informiert. Hier wurde eine parlamentarische Befassung nicht ausreichend berücksichtigt. Anfang der Woche dann die Bekanntgabe, dass Ministerpräsident Weil und drei seiner Minister die Unterzeichnung des neuen Hochschulentwicklungsvertrages für 2024 bis 2029 vorgenommen haben. Heute erfolgt nun doch noch eine Aktuelle Stunde im Parlament dazu. Sehr geehrte Herren und Damen, es hat den Anschein, dass die Regierung den Landtag als Bühne für eine politische Inszenierung zu nutzen versucht. Als an diesem Montag das Thema der heutigen Aktuellen Stunde bekannt gegeben wurde, kam fast zeitgleich eine andere, höchst interessante und brisante Meldung herein. Das Alarmzeichen des Branchenverbandes VDMA, der Maschinen- und Anlagenbauer, dass der deutschen Industrie der Nachwuchs an Technikstudenten ausgeht, sollte keinesfalls überhört werden. Denn seit 2012 ist die Zahl der Studienanfänger zum Beispiel in den Fächern Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und anderen MINT-Fächern um 30 % gesunken. Dagegen ist im gleichen Zeitraum die Anzahl der Studenten zum Beispiel in den Fächern Psychologie und in den Sozialwissenschaften um ein Drittel gestiegen. Derweil scheitert Niedersachsens renommierteste Universität in Göttingen seit 2012 schon zum dritten Mal bei der Vorauswahl zur Exzellenzinitiative bzw. ‑strategie des Bundes. Das ist nicht die Art von Hochschullandschaft, die Niedersachsen im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen lässt. Werte Kollegen, die Freiheit der Wissenschaft liegt im Interesse unserer demokratischen Gesellschaft. Über allem steht die Freiheit von Forschung und Lehre. Wissenschaft darf auch nicht von rot-grünen Landesregierungen für ihre gesellschaftspolitischen Ziele vereinnahmt werden. Daher sind unsere hochschulpolitischen Ansätze unter anderem die Stärkung der Hochschulorgane, Senate und Fakultätsräte zur Beförderung der Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie, eine Steigerung der Studienanfängerzahl in den MINT-Fächern um mindestens 30 %, eine Konzentration der Studienfachangebote und passgenaue Mittelverwendung, die Stärkung des akademischen Mittelbaus unter anderem durch Stellenentfristung und die Beendigung der Genderprogramme und ähnlicher Förderstrukturen wie etwa dem Professorinnenprogramm. Werte Landesregierung, werte Kollegen, im Sinne der Wissenschaftsfreiheit und der demokratischen Gesellschaft werden wir Sie gerne zukünftig bei der Novellierung des Hochschulentwicklungsvertrags und des Hochschulgesetzes unterstützen. Vielen Dank.

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Birgit Butter CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes sowie des Kammergesetzes für die Heilberufe

Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes sowie des Kammergesetzes für die Heilberufe soll die EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in Landesrecht umgesetzt werden. Ich weiß; es ist kein spannendes Thema. Ich bitte trotzdem um Ihre Aufmerksamkeit. Wir müssen da durch. Der Gesetzentwurf verfolgt in erster Linie das Interesse einer Harmonisierung, um die Richtlinienumsetzung in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Ein Katalog an Prüfkriterien soll die Vorgaben der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie rechtssicherer machen. Harmonisierung, Vereinheitlichung, Rechtssicherheit: Das hört sich lobenswert an, ist aber aus juristischer Sicht, ehrlich gesagt, sinnfrei und gesetzestechnisch überflüssig. Nach meinem Verständnis als Juristin reichen die in der deutschen Gesetzgebung seit Jahrzehnten praktizierten und üblichen Verweisungen aus, um EU-Richtlinien in nationale Gesetze umzusetzen. Es erklärt sich von selbst, dass die nationalen Normen im Lichte der Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie anzuwenden sind - Stichwort: europarechtskonforme Auslegung von Regelungen. Die EU-Kommission sah dies aus Gleichbehandlungsgründen anders, erachtete eine bloße Verweisung für nicht ausreichend und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Um eine beabsichtigte Klage seitens der EU-Kommission abzuwenden, liegt nun dieser Gesetzentwurf der Landesregierung zur Abstimmung vor. Meine Kolleginnen und Kollegen, wie unbefriedigend! Denn die Anwendungsfälle werden überschaubar sein. So räumt das MI ein, diese seien nicht völlig unwahrscheinlich. Beim Volksabstimmungsgesetz ist das MI noch skeptischer. Kurzum: Die einen Änderungen des Gesetzentwurfs werden kaum zum Tragen kommen. Die anderen Änderungen führen zu keinem Mehrwert, dafür aber zu einem vermehrten Verwaltungsaufwand - so auch die Zahnärztekammer Niedersachsen. Meine Damen und Herren, diese Gesetzesänderung, die keine rechtliche Verbesserung, sondern nur bürokratischen Mehraufwand nach sich zieht, kann gern mit der rot-grünen Mehrheit nach Hause gehen. Die CDU-Fraktion wird sich enthalten. Vielen Dank, Frau Kollegin Butter. - Als Nächstes hat sich für die Fraktion der SPD der Kollege Watermann zu Wort gemeldet. Bitte schön!

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Alfred Dannenberg AfD

Niedersachsens Wälder zukunftssicher umbauen - klimaresilienten Waldumbau gestalten

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Niedersachsens Wälder zukunftssicher umbauen - klimaresilienten Waldbau gestalten“. Das fachkundige Auge erkennt die rot-grüne Handschrift dieses Antrages recht bald. Woran? - Erst einmal: Ersatzreligion Klima ‑ fortwährend ‑, und dann so manche wirklichkeitsferne und widersprüchliche Details. Zum Beispiel: Einerseits wollen Sie den Anteil von Laubbäumen signifikant erhöhen, andererseits wollen Sie eine Holzbauoffensive für Niedersachsen starten. Unsere heimischen Wälder sollen den Rohstoff Holz für die Bauindustrie liefern. Wissen Sie eigentlich, aus welchen Baumarten Konstruktionsvollholz, Dachstühle, Dachstühle, Dachlatten, OSB-Platten und auch Paletten hergestellt werden? Aus Nadelholz, weil es gerade gewachsen ist, leicht ist, passende Faserigkeit aufweist, somit gut zu transportieren und zu verarbeiten ist. Laubholz hat diese Eigenschaften meist nicht. Deshalb will es die Bauindustrie auch kaum. Da können selbst die Grünen nicht gegenansubventionieren. Versuchen Sie es gar nicht erst! Und bitte kommen Sie auch nicht mit dem anderen Klassiker links-grünen Denkens: Dazu haben wir noch Forschungsbedarf, aber wir legen einfach mal los, und dann werden wir schon sehen. - Das ist unverantwortlich, genau wie Ihre verkorkste Energiewende. Nächster Juckepunkt: Für Sie scheint das Wild ein Feindbild zu sein. Sie wollen Verbissgutachten verstärkt als Grundlage für Abschusspläne heranziehen und die Abschlussplanerfüllung stärker in den Fokus nehmen. Trotz aller sonstigen Beteuerungen, die wir auch gerade gehört haben: Das ist „Wald vor Wild“, was Sie wollen, und Sie wollen diejenigen an die Kandare nehmen, die da nicht mitgehen wollen. Wir von der AfD stehen aber für Wald und Wild. Sie wollen die Hürden für Kahlschläge weiter heraufsetzen ‑ Moment! ‑, es sei denn, es geht um Kahlschläge für Windkraftanlagen. Dann ist alles gut. Welch ein Widerspruch! Sie beklagen den Käferfraß im Wald, wollen aber Biozide und Pflanzenschutzmittel im Wald stärker begrenzen. Ganz schön riskant! Sie wollen „die Entwässerung von Wäldern mit Gräben“, so wörtlich, „beenden“. Dabei müsste aber gerade nach diesem niederschlagsreichen Jahr das Wasser vielerorts raus aus dem Wald. Statt „beenden“ müsste es heißen „regulieren“; denn wir brauchen intelligente Lösungen, keine ideologischen Einbahnstraßen. Und dann noch Ihr Klassiker, die Klimakrise. In diesem Antrag war es im vierten Satz so weit, dass sich die Unfachlichkeit in Form dieses Modewortes Bahn brechen durfte. Gern noch mal zum Mitschreiben: Klimakrise ist kein Fachterminus, sondern ein politischer Kampfbegriff, mehr nicht - hatten wir schon mal. Der ideologiegetriebene Malus vieler Ihrer Anträge - leider. Wir von der AfD gehen da nicht mit. Unsere Lösungen: wie immer die Freiheit, meine Damen und Herren. Der einzelne Waldbesitzer weiß am besten, wo er Laubholz einstreuen kann, wenn er bislang bloße Nadelholzbestände hatte, und inwieweit und ob es für ihn überhaupt sinnvoll ist. Er weiß selbst am besten, ob und wann sein Wald Be‑ oder Entwässerung braucht. Waldbesitzer haben seit Generationen ein gutes Gespür für die Balance zwischen Wald und Wild. Für sie gibt es keine Klimakrise, aber sie kennen die Launen der Natur und leben mit ihnen, wie mein jetzt 80-jähriger Vater. Als 1972 der Orkan Quimburga weite Teile Niedersachsens verwüstete, war auch der Wald meiner Familie schwer getroffen. Damals hat keiner „Klimakrise!“ geschrien. Mein Vater hat seinen Forst wieder in Gang gebracht ‑ marktfähig ‑, und ich zolle ihm und seiner Generation Dank und Respekt für ihren unaufgeregten Pragmatismus. Waldbesitzer denken gottlob in Generationen und nicht in Legislaturperioden und erst recht nicht in den Kategorien rot-grüner Narrative und rot-grünen Wunschdenkens. Danke dafür.

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Andrea Prell SPD

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, wir haben jetzt viel davon gehört, dass Heime vom Netz gehen. Muss man denn als Pflegebedürftiger fürchten, letzten Endes auf der Straße zu landen?

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Meyer möchte erwidern. Bitte schön! Frauen haben noch heute nicht die gleiche Möglichkeit der Teilhabe. Frauen haben keine Möglichkeit zu einer geschlechtergerechten Gesundheitsversorgung. Der Zugang zur Geburtshilfe ist nicht gleich gegeben. Der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ist nicht gleich gegeben. Die Teilhabe an Parlamenten ist nicht gleich gegeben. Und Sie sprechen von einer Gleichberechtigung und gleichzeitig zitieren Sie den Equal Pay Day quasi als ein Instrument, das man sich irgendwie ausgedacht hätte und was vielleicht schön wäre! Ich finde, es ist wirklich ein Unding, sich wissenschaftlichen Fakten und Daten zu verschließen! Selbst wenn wir auf den bereinigten Qual-Pay gucken, dann haben wir immer noch eine Lohnlücke. Diese Lohnlücke resultiert - und deswegen finde ich, ist der Equal Pay Day deshalb ganz besonders wichtig, weil er die strukturellen Unterschiede in den Berufsfeldern aufzeigt, zum Beispiel in der Pflege oder in Kitas bei Erzieher♪innen. Alle Berufe, die systemrelevant sind, aber vielfach von Frauen gemacht werden, werden einfach schlechter bezahlt. Deswegen sind beide Zahlen total wichtig, und bei beiden gibt es eine Lohnlücke. Das ist immens - und Sie verneinen das einfach.

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Peer Lilienthal AfD

Den Dienst in der Landesverwaltung attraktiver gestalten. Die Verlegung der Steuerakademie nach Hannover prüfen.

Kollegen Lilienthal. Anderthalb Minuten! Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Mensch, Frau Beckmann, warten Sie doch erst einmal die Ausschussberatungen ab. Sie können den Antrag doch jetzt noch gar nicht ablehnen. Der ist doch noch gar nicht im Ausschuss gewesen. Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ein paar Punkte dabei waren, die man einfach noch einmal ansprechen muss. Der Gedanke, dass die KI im Grunde genommen die Funktion der Mitarbeiter übernimmt, ist aus meiner Sicht eine Wunschvorstellung. Deshalb habe ich das als Nr. 1 in den Antrag geschrieben. Ich kann diese Star-Wars-Idee, dass irgendwann alles automatisiert funktioniert, zwar verstehen, aber gerade für die Ausbildung im Bereich Steuern brauchen Sie immer einen Menschen, der das prüft, weil dort Lebenssachverhalte mit dem Gesetz in Übereinstimmung gebracht werden müssen. Und das kann nur ein Mensch, das kann, zumindest im Moment, noch keine KI. Die ÖPNV-Verbindung nach Rinteln verbessern. Machen Sie es doch einfach! Sie sind in der Regierungsfraktion, Sie stellen sogar den Finanzminister, Frau Beckmann. Nichts wäre doch einfacher als zu sagen: Wir machen jetzt mal nicht ein Meldeportal für Steuersünder, sondern ich kümmere mich darum, wie die Anwärter nach Rinteln kommen. - Darauf bin ich sehr gespannt. Die Idee des Großfinanzamtes ‑ sie ist, wie gesagt, an den Beschäftigten gescheitert ‑, hatte einige charmante Aspekte. Das will ich ganz klar sagen. Ich frage mich: Was ist eigentlich der Leuchtturm der Grünen und dieses Finanzministers in dieser Legislaturperiode? Ich hoffe, dass es nicht dabei bleibt, dass das große Projekt am Ende war, eine Meldeportal für Steuersünder einzuführen. Als Leuchtturm würde sich genau dieses Projekt einer Steuerakademie in Hannover brilliant eignen, eine Campus-Idee, ein richtiges Zentrum Steuern zu entwickeln. Damit käme doch auch der Finanzminister groß raus. Vielen Dank.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

Moriße. Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Camuz, Fakt ist: 66 % der Frauen in den Frauenhäusern haben einen Migrationshintergrund. Die meisten Täter sind aus Syrien oder Afghanistan. Wenn ich gerade den Afghanen erwähnt habe: Das ist aktuell ein Thema der häuslichen Gewalt in den Medien. Deswegen habe ich dieses Thema aufgegriffen. Das hat mit Rassismus nichts zu tun, in keinster Weise. Vielen Dank.

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Pascal Leddin GRÜNE

Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern

Ich habe eine Kurzintervention vergessen. Ich bitte um Nachsicht. Zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Leddin gemeldet. Bitte schön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Wir haben gerade sehr viele Gründe gehört, die die Gefahren des Cannabiskonsums nach vorne gestellt haben. Das sind absolut richtige Gründe, und genau deswegen ist es wichtig, dass wir einen vernünftigen Umgang damit finden und es nicht immer weiter in die Illegalität treiben. Genau deswegen ist es wichtig, dass das Gesetz jetzt kommt. Alle Punkte, die Sie gerade genannt haben, treffen in einem vielfachen Maße auch auf Alkohol zu. Ich habe Ihrem Wortbeitrag entnommen, dass Sie auch Alkohol verbieten wollen würden. Trifft das zu? Wenn ja, dann sagen Sie es bitte! Eine Zwischenfrage haben Sie ja

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Deniz Kurku SPD

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Kollege Kurku möchte antworten. Bitte! Aber sehr gern. Danke schön, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Zunächst einmal finde ich ganz persönlich es einen sehr interessanten Aspekt, dass Sie hier noch einmal von einer Zusammenarbeit mit Stephan Brandner, AfD-Bundestagsfraktion, sprechen. Wunderbar! Klasse! Was das sogenannte Hoheitsrecht angeht: Das habe ich nicht gesagt. Es geht um ein Entscheidungsrecht. Ich finde, man sollte einfach Respekt vor dem haben, was Kommunen vor Ort entscheiden. Das kann mal in die eine und mal in die andere Richtung gehen. Ich habe niemals gesagt, dass wir uns nicht einmischen oder sonst etwas. Ich finde einfach, wir als Landespolitiker dürfen es uns an der Stelle nicht so hinbiegen, wie wir wollen. Das wiederhole ich. Und zu all den Diskussionen, die Sie eben auch aufgemacht haben: Ich sagen Ihnen: Auch bei mir in der Kommune, auch im Umfeld, im Landkreis Oldenburg, in der Wesermarsch oder ‑ ich kann auch noch in die andere Richtung gucken ‑ in Weyhe oder Stuhr haben wir natürlich Schwierigkeiten, und es gibt an der einen oder anderen Stelle mal Diskussionen. Das alles ist doch nichts Neues. Sie tun aber hier immer so, als wäre das etwas Neues. Wenn Sie bei uns im Innenausschuss oder auch auf kommunaler Ebene die eine oder andere Diskussion mal tatsächlich mitverfolgen würden, dann würden Sie wissen, dass es da sehr wohl Diskussionen und auch unterschiedliche Meinungen gibt. Man braucht nicht so zu tun, als wenn wir die AfD bräuchten, um das zu lösen. Vielen Dank.

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Olaf Lies SPD

Katastrophale Auswirkungen der beschädigten Huntebrücke in Elsfleth für die Region?

Vielen Dank. - Der Minister antwortet. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Logemann, das ist ein Instrument, das sehr zügig greifen kann. Voraussetzung dafür ist, dass es gewerbliche Unternehmen sind, die in Niedersachsen ihre Betriebsstätte unterhalten ‑ das ergibt sich natürlich aus der Logik ‑, die wir also dort vor Ort haben. Die wirtschaftliche Situation wird bewertet. Über die Hausbank kann das Unternehmen dann mit unserem beauftragten Mandatar PwC Kontakt aufnehmen, der das quasi prüft, und sich erstens beraten lassen. Das ist auch kostenfrei. Die eigentliche Abarbeitung des Antrags wäre dann kostenpflichtig. Die Erstberatung ist aber kostenfrei. Man kann ‑ das ist, glaube ich, ganz wichtig ‑ in einem relativ kurzen Verfahren, in einem Expressverfahren, über die Niedersächsische Bürgschaftsbank auch innerhalb von maximal drei Tagen ein Volumen von bis zu 240.000 Euro gewähren. Ansonsten liegt die Bearbeitungszeit durch die Prüfung und durch die Entscheidung bei etwa sechs bis zehn Wochen. Je nachdem, wie die Gespräche sind, können wir uns da auch intensiv austauschen. Das könnte ein wirklich gutes Instrument für die betroffenen Unternehmen sowohl in Nordenham und Brake, aber natürlich auch in Oldenburg sein. Vielen Dank. - Jetzt liegt uns noch der Wunsch des Kollegen Prange vor, eine Frage zu

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Dr. Andreas Philippi

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Bitte schön, Herr Minister! Die finanzielle Absicherung von pflegenden Angehörigen ist eine bundesgesetzliche Aufgabe. Wie ich bereits erläutert habe, setzt sich Niedersachsen im Bund für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung und in diesem Zuge auch für eine bessere Unterstützung von pflegenden Angehörigen ein. Eine Pflegezeit analog zur Elternzeit inklusive Elterngeld, also Pflegegeld, ist meines Erachtens eine vielversprechende Idee und ein vielversprechender Ansatz, der zugegebenermaßen auch nicht leicht zu finanzieren ist. Wir sind übrigens im Rahmen der KAP.Ni auch in Niedersachsen sehr aktiv, die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige zu verbessern und diese zu entlasten. So haben wir gerade im Februar erreicht, dass die Kurzzeitpflege wesentlich besser vergütet wird und somit auch das Angebot erweitert werden kann. Kurzzeitpflege bietet eine sehr wichtige Entlastung für pflegende Angehörige, wenn sie sich beispielsweise mal im Urlaub erholen müssen oder sollen oder eine Reha-Maßnahme oder einen Krankenhausaufenthalt antreten müssen. Auch mit der im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag in der Anerkennungsverordnung neu geschaffenen Möglichkeit der Einzelanerkennung haben wir es erreicht, dass viele neue Nachbarschaftshelferinnen und -helfer gewonnen werden konnten. Diese entlasten natürlich auch pflegende Angehörige. Schließlich möchte ich unsere Investitionskostenförderung nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz erwähnen. Das Land stellt pro Jahr ‑ ich habe es vorhin schon mal gesagt ‑ rund 69 Millionen Euro bereit, um die ambulante und teilstationäre Versorgung in Niedersachsen zu stärken, zu stabilisieren und abzusichern. Mit diesen ambulanten Diensten werden Angehörigen pflegerische Tätigkeiten abgenommen. Oftmals ist das eine wichtige Entlastung, damit überhaupt langfristig eine weitere Rolle als pflegender Angehöriger wahrgenommen werden kann. - Danke. Vielen Dank, Herr Minister. -

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Marten Gäde SPD

Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der jetzige Antrag der AfD nimmt einen Punkt eines AfD-Antrags aus dem Februar-Plenum wieder auf, obwohl die Sachfrage inhaltlich geklärt wurde. Weil die AfD-Fraktion besonders schnell sein wollte, kopierte sie aus Wikipedia einen Großteil der Antragsbegründung sowie die in Wikipedia genannten Quellen. Im Rahmen der Beratung des ursprünglichen Antrags zu diesem Thema gab es bereits eine umfassende Unterrichtung. Die Unterrichtung des Ausschusses zu diesem Antrag hat wirklich eindeutig klargemacht, dass das sogenannte Original Play nicht mit unseren Regelungen zum Kinderschutz vereinbar ist. Auch will ich hier noch mal auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion aus der 18. Wahlperiode verweisen. Auch die Antwort hierauf hat klargemacht: „Bei der vorbeschriebenen Methode“ - also dem Original Play - „besteht die Gefahr, dass das angemessene professionelle Nähe-Distanz-Verhältnis zwischen den beteiligten Erwachsenen und Kindern nicht gewahrt bleibt. Aus der Sicht des Kinderschutzes ist dies höchst bedenklich und stellt mit Bezug auf § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII ein Ereignis dar, das geeignet ist, das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung zu beeinträchtigen. Dies ist im konkreten Einzelfall durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.“ Auch das ist Ihnen bekannt, und dennoch lernen Sie nicht dazu. Da die Wiederholung ‑ wie Ministerin Behrens immer sagt ‑ ein zentrales Element der Didaktik ist, erläutere ich es Ihnen also noch einmal: Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen am 10. Juni 2021 ist eine umfangreiche Reform des SGB VIII in Kraft getreten. Alle Kinder und Jugendlichen sollen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. Im Übrigen möchte ich auch anmerken, dass die im Antrag erwähnten Maßnahmen anderer Bundesländer vor der Novelle des KJSG in Kraft getreten sind und dass mit dem KJSG eine deutliche Verbesserung des Kinderschutzes erreicht wurde. Als zentraler Baustein eines wirksamen Kinderschutzes hat der Gesetzgeber für alle Einrichtungen die verpflichtende Entwicklung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für Kindertagesstätten als auch für stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe. Das Konzept zum Schutz vor Gewalt muss kontinuierlich angepasst und fortgeschrieben werden. Dabei schließt der Kinderschutz alle Gewaltformen ein, zum Beispiel körperliche Gewalt, seelische Gewalt, Vernachlässigung, sexualisierte Gewalt, sexuelle Grenzverletzungen sowie Gewalt über digitale Wege. Seit Einführung des KJSG hat der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung der zuständigen Behörde unverzüglich ‑ unverzüglich! ‑ Ereignisse und Entwicklungen anzuzeigen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen könnten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Gefährdungssituationen oder negativen Entwicklungen möglichst frühzeitig entgegengewirkt wird. Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurde auch neu geregelt, dass sich die örtlichen Jugendämter und das Niedersächsische Landesjugendamt gegenseitig auch hier unverzüglich über Ereignisse informieren, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen bedrohen. Sollte es zu Ereignissen und Entwicklungen kommen, die das Wohl der Kinder in der Einrichtung gefährden, ist das Landesjugendamt befähigt, umgehend zu handeln. Das macht das Landesjugendamt, wenn es notwendig ist. Das kann man nicht oft genug wiederholen. Aus diesen Gründen gab es in Niedersachsen keine Vorfälle mit dieser Methode. „Original Play“ ist nicht mit unseren Kinderschutzkonzepten vereinbar. Wir haben in unseren Einrichtungen gut geschulte Fachkräfte. In unseren Einrichtungen arbeiten Zehntausende gut ausgebildete Erzieher*innen und pädagogisches Fachpersonal. Tagtäglich sind diese Kräfte bemüht, das Wohl der Kinder in unseren Kitas zu sichern. Der Schutz unserer Kinder ist für unsere Fachkräfte elementar. In Ihrem Antrag und auch in der Unterrichtung haben Sie unseren Erzieher*innen die Kompetenz abgesprochen, diese offensichtlich dem Kinderschutz zuwiderlaufende Praktik zu erkennen. Was für ein Bild haben Sie denn von unseren Tausenden hart arbeitenden Fachkräften? Sie stellen sich gegen die Fachkräfte in den Kitas, gegen die Jugendämter und gegen das Landesjugendamt. Sie zeichnen ein Bild von diesem Land, in denen Pädokriminellen Tür und Tor geöffnet werden soll. Das ist falsch. Das ist einfach falsch! Wir stellen uns an die Seite unserer Fachkräfte. Wir stellen uns an die Seite unserer Institutionen. Wir wollen Kinder schützen, und wir werden als Land die notwendigen Schritte unternehmen, um den Kinderschutz weiter voranzutreiben. Aber auch wie die letzten Beratungen schon gezeigt haben, geht es Ihnen hier und heute mal wieder nicht um Kinderschutz. Sie wollen Verschwörungserzählungen und Unwahrheiten über unsere Kitas verbreiten. Sie wollen Ängste bei den Eltern schüren, um sie für Ihre Kampagnen zu nutzen. Die AfD macht nichts für die Menschen in Niedersachsen. Die AfD steht für Angst für Deutschland. Das lassen wir nicht zu! Vielen Dank.

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Delia Klages AfD

Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, wir haben gehört, dass auch die Tagespflegeeinrichtungen ganz besonders unter Personalmangel leiden. Die Bevölkerungsgruppe der Berufstätigen im Alter zwischen 40 und 60 Jahren ‑ wenn die Kinder gerade aus dem Haus sind, sodass man zumindest die Probleme mit einer ausfallenden Kinderbetreuung hinter sich gelassen hat ‑ hat die Verantwortung für die Eltern. Wie wollen Sie dem Problem begegnen, wenn die Tagespflege ausfällt und pflegende Angehörige ihrer Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen können? Vielen Dank.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise und zur Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes

Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Jetzt stehe nur noch ich zwischen Ihnen und dem Feierabend. Ich versuche, den Bericht schnell vorzutragen. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen in der genannten Drucksache einstimmig, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. In der Drucksache finden Sie außerdem die ebenfalls einstimmige Empfehlung des Ausschusses, die Einsenderin einer in die Beratung des Gesetzentwurfs einbezogenen Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat seine Mitberatung am 28. Februar durchgeführt. In dieser Sitzung hatte die CDU-Fraktion zunächst beantragt, die Mitberatung noch nicht abzuschließen, weil der Ausschuss für Haushalt und Finanzen erst unmittelbar zuvor am selben Tag die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt hatte und noch kein inhaltliches Votum des federführenden Ausschusses vorlag. Diesen Antrag hat der Ausschuss mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der die Regierung tragenden Fraktionen abgelehnt. Im Anschluss empfahl der mitberatende Ausschuss dem federführenden Ausschuss mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs, ohne sich dabei allerdings zu etwaigen Änderungen zu verhalten. Wesentlicher Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Gewährung von sogenannten Inflationsausgleichsprämien an die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger des Landes und der Kommunen. Damit soll zunächst das Ergebnis des für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder am 9. Dezember 2023 abgeschlossenen Tarifvertrages über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise eins zu eins übertragen werden. Die Übertragung des Tarifabschlusses, mit dem eine darüber hinausgehende lineare Gehaltserhöhung vereinbart wurde, soll mit einem gesonderten Gesetz erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Ihnen einige Änderungen, durch die der Gesetzentwurf an einigen Punkten ergänzt oder präzisiert oder der Regelungsinhalt klargestellt werden soll. Wesentliche inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden. Mit den Einzelheiten will ich meinen Bericht an dieser Stelle aber nicht überfrachten. Ich gebe stattdessen einige ergänzende Erläuterungen zu Protokoll. Im Ergebnis kam die Beschlussempfehlung, wie gesagt, einstimmig zustande. Ich darf Sie daher jetzt bitten, ihr zu folgen und den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss empfohlenen Änderungen anzunehmen. Vielen Dank.

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Saskia Buschmann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2022 zu Recht aufgezeigt, dass bei der Kalkulation und Geltendmachung von Polizeigebühren erhebliche Mängel bestehen, die bis heute noch nicht behoben worden sind. Dies führt dazu, dass gebührenpflichtige Amtshandlungen oft nicht erfasst und verrechnet werden können, was eine Frage der Effizienz und der Gerechtigkeit darstellt. Die Verantwortung dafür tragen Sie, Frau Behrens. Wir sprechen heute aber auch über die Einführung von Gebühren, die bei der Anwendung von unmittelbarem Zwang seitens der Polizei erhoben werden können. Dies ist längst überfällig. Als Polizistin bin ich über die Untätigkeit in diesem Bereich bereits seit Jahren stark verwundert - das gilt auch für den vorherigen Innenminister. Ist es nicht so, dass bei der Polizei Haushaltsmittel für mehr Personal, eine bessere Ausstattung und moderne Gebäude fehlen? Das PK Norden möchte ich hier gerne nennen und hervorheben. Frau Behrens, Sie lassen Geld sprichwörtlich auf der Straße liegen. Ein Beschluss seitens des Landtages, der die Bearbeitung der Gebührenordnung fordert, datiert aus dem Jahr 2022. Im Mai 2023 haben wir mit einem Entschließungsantrag nachgefasst und nachgefragt: Das MI macht genau was? - Es evaluiert, heißt es in der Antwort. Die Prüfung der einzelnen Tarifnummern ist unterschiedlich weit fortgeschritten, heißt es weiter in der Stellungnahme. - Dazu komme ich aber später noch einmal. Die Anhörung zu unserem Entschließungsantrag war ‑ nennen wir es mal so ‑ aufschlussreich. Niedersachsen schöpft im Vergleich zu anderen Bundesländern seine Möglichkeiten, Gebühren für polizeiliche Einsätze zu erheben, nicht aus. Vielmehr wird hiervon nur zögerlich Gebrauch gemacht. Zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen besteht vereinzelt eine Differenz von 322 Euro für die gleiche Amtshandlung und den gleichen Zeitaufwand - natürlich zum Nachteil von Niedersachsen. Neben der Anpassung der Gebührenordnung, insbesondere der Gebührenhöhe, möchten wir auch auf die aktuelle Lage reagieren. Aus diesem Grund regen wir eine Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) an. Worüber reden wir eigentlich? Prinzipiell ist jeder Mensch für sein Handeln selbst verantwortlich. Wer die Rechte anderer verletzt und öffentliches Eigentum beschädigt, sollte auch die finanziellen Konsequenzen hierfür tragen. Da befinden wir uns im Strafrecht. Entstehen durch das Handeln von Personen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, so können Verwaltungsbehörden und die Polizei Gebühren und Auslagen erheben, die für die Beseitigung der Gefahr notwendig sind - also Gefahrenabwehrrecht. Dieses behördliche Handeln kann durch Zwangsmittel durchgesetzt werden. Das NPOG kennt hier verschiedene Zwangsmittel, die abschließend aufgezählt werden: Ersatzvornahme, Zwangsgeld und unmittelbarer Zwang. Wir betrachten hier und heute vordringlich die Unterscheidung zwischen der Ersatzvornahme und dem unmittelbaren Zwang. Beides wird im NPOG geregelt. Bei der Ersatzvornahme steht detailliert in § 66 Abs. 1: „Für die zusätzlich zur Ausführung der Handlung erforderlichen Amtshandlungen werden Gebühren und Auslagen nach den Vorschriften des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes erhoben.“ Der Staat handelt also anstelle des Eigentümers. Dass Eigentum verpflichtet, ist also nicht nur ein Sprichwort, sondern ein wirklich ernstzunehmender Grundsatz unserer Rechtsordnung. Bei der Rechtsnorm des unmittelbaren Zwangs, geregelt in § 69, fehlt genau dieser Zusatz. Das wollen wir ändern und einen Absatz 10 einfügen: „Für die Anwendung unmittelbaren Zwangs werden Gebühren und Auslagen nach den Vorschriften des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes erhoben.“ Offensichtlich haben wir hier in ein Wespennest gestochen. Die Sachverständigen in unserer Anhörung haben einheitlich bestätigt, dass es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gebe und die Erhebung einer sogenannten Wegtragegebühr somit rechtlich zulässig sei, sofern eine Gesetzesänderung herbeigeführt wird. - Das wollen wir heute machen. Scheinbar ist es also gar nicht so schlimm, dies nun einzuführen, da bei anderen Zwangsmaßnahmen ‑ ich habe es vorhin vorgelesen ‑ diese Regelung explizit genannt wird. Wie wollen Sie beispielsweise einer älteren Dame erklären, dass sie ihren Müll kostenpflichtig entsorgen oder für die Kosten der Entsorgung aufkommen muss, wenn diese von einer Behörde wahrgenommen wird, wenn sich zeitgleich Menschen auf Straßen festkleben, die offensichtlich dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden? Das ist nicht nachvollziehbar; das kann man niemandem erklären. Auch andere Beispiele zeigen, wie absurd die Rechtslage ist. Nehmen wir beispielsweise einen Einsatz aus Hessen - polizeiliche Einsatzlagen im Zusammenhang mit der Räumung des Danneröder Forstes. Das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz sieht explizit eine Kostenregelung bei der Anwendung von unmittelbarem Zwang vor. Das bedeutet, die Leute werden zur Kasse gebeten - hinterher. Auch wir in Niedersachsen haben in jüngster Vergangenheit eine ähnlich gelagerte Räumung erlebt, nämlich rund um den Südschnellweg. Wir haben aber noch keine explizite Regelung im NPOG. Hier besteht eine eklatante Ungleichbehandlung zwischen den Bundesländern. Aus diesem Grund wollen wir den genannten Absatz 10 einfügen. Sie stellen also jetzt, genauso wie wir als CDU-Fraktion, fest, dass es nicht verlässlich ist, wann Kosten erhoben werden und wofür Kosten erhoben werden. Wir wollen hier mit unserem Gesetz Abhilfe schaffen und das vorherrschende Chaos beim Vollzug des Gebührenrechtes ordnen. Es ist genau richtig, dass Niedersachsen nun diesen Weg beschreitet. Vorhin habe ich erwähnt, dass wir noch einmal auf die Gebühren zu sprechen kommen. Das machen wir jetzt. Das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsgesetz verweist auf das Niedersächsische Verwaltungskostengesetz, in dem wiederum die allgemeine Gebührenordnung zu finden ist. Ein wahres Meisterwerk an Zahlen! Da kann man schon mal ein bisschen durcheinanderkommen. Auf 119 Seiten können Sie wirklich alles finden, wofür Gebühren erhoben werden können. Die Grundlage für die Ermittlung der Gebührenhöhe datiert teilweise aus dem Jahr 2002. Das ist mehr als 20 Jahre her. Wir wollten wissen, wie sich die Gebühren nach den Kostentarifnummern entwickelt haben. Die Antwort der Landesregierung war einer Aufschlüsselung der Tarifnummer 108 zu entnehmen. Es wird Sie nicht wundern: Tendenz der Gebühreneinnahmen - fallend. Erstaunlich aber ist, dass in der Allgemeinen Gebührenordnung das Wort „Zwang“ 34-mal erwähnt wird, nicht aber ein einziges Mal unter der Tarifnummer 108, in der Tarifnummer 26.3 aber explizit der unmittelbare Zwang unter Verweisung auf § 69 des NPOG aufgeführt wird. Hiervon ist in der Antwort der Landesregierung nichts zu lesen - nicht ein einziges Wort. Der Landesrechnungshof hat die Ministerien aufgefordert, den Dschungel bei den Tarifnummern und der jeweiligen Gebührenhöhe zu lichten. Das Innenministerium zeichnet für 27 der 33 polizeilichen Gebühren verantwortlich. Während das Finanzministerium für die übrigen 6 polizeilichen Gebühren eine Höhe festsetzen konnte, war das Innenministerium dazu für die in seine Zuständigkeit fallenden Gebührensätze nicht in der Lage. Die Berechnungsgrundlagen ‑ ich hatte das bereits erwähnt ‑ datieren teilweise aus dem Jahr 2002 - ein Skandal ‑ wie vorhin schon gesagt wurde ‑, wie wir finden, wie dies aber auch der Landesrechnungshof findet. Lassen Sie mich abschließend zusammenfassen: Diese Gesetzesänderung betrifft das Handeln von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über geltendes Recht hinwegsetzen. Zwangsmaßnahmen jeglicher Art werden angekündigt und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausgeführt. Diese Gesetzesänderung führt zu Rechtssicherheit bei Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten, bei Polizistinnen und Polizisten, insbesondere aber auch bei den Bürgerinnen und Bürgern. Diese Gesetzesänderung entlastet alle Bürgerinnen und Bürger. Denn bislang werden die Kosten von der Allgemeinheit getragen. Diese Gesetzesänderung rückt das Verursacherprinzip in den Fokus. Diese Gesetzesänderung trägt durch konsequente Handhabung auch zur Prävention bei. Denn verantwortungsloses Handeln hat endlich eine Konsequenz. Und zum Schluss: Gleiches Handeln erfährt länderübergreifend die gleiche Konsequenz. Selbstverständlich gibt es auch Gegenargumente. Das überlasse ich aber lieber Ihnen. Das können Sie uns gleich darstellen. Ich komme zum Schluss. Wir als Fraktion wollen das Chaos im Zusammenhang mit den Gebühren schnellstmöglich beseitigen. Das haben meine Ausführungen hier mehr als deutlich gemacht. Lassen Sie uns diesen Moment als Chance begreifen, gemeinsam zu handeln und ein starkes Signal für Verantwortung, Gerechtigkeit und das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu setzen. Ein verlässliches Niedersachsen ist machbar! Herzlichen Dank. Auf die Beratungen im Ausschuss freue ich mich.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

die Abgeordnete Beckmann zu Wort gemeldet. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Lieber Herr Minister, aufbauend auf der vorherigen Kritik: Wie sollte denn aus Ihrer Sicht die Reform der Schuldenbremse aussehen, und wie wird sich die Landesregierung hierfür einsetzen?

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Peer Lilienthal AfD

Einsetzung eines 25. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - "Gehaltsaffäre in der Niedersächsischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Weil"

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Herr Ministerpräsident, was die Staatskanzlei alles unternimmt, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, ist schon beeindruckend: außertarifliche Verträge, rückwirkende Besoldung - ohne Rechtsgrundlage. Und dann das Tempo! Niedersachsengeschwindigkeit? - Bei der Besetzung von Posten in der Staatskanzlei ist sie schon Realität geworden. Derlei Kreativität hätte ich mir bei anderen Probleme gewünscht, zum Beispiel bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels in der IT in ganz Niedersachsen oder bei der Besetzung von Posten von Großbetriebsprüfern oder meinetwegen bei Ingenieuren, die Ihr Wohnraumschaffungsprogramm begleiten. Da sind Sie diese Kreativität, Herr Ministerpräsident, aber schuldig geblieben. Der hier vorliegende Fall wirft Fragen auf, Fragen, die Sie, Herr Ministerpräsident, trotz mannigfaltiger Möglichkeiten bisher nicht beantwortet haben. Und das ist nicht nur bedauerlich, das ist keine Petitesse. Denn es sagt viel darüber aus, Herr Ministerpräsident, wie Sie auf diesen Landtag blicken. Und Herr Ministerpräsident, wir sind hier nicht der SPD-Kreisverband, und wir sind auch nicht das Rathaus Hannover, sondern wir sind der Landtag und damit ein Verfassungsorgan. Und diesem Verfassungsorgan, Herr Ministerpräsident, schulden Sie persönlich Rechenschaft. Dass es für diese Rechenschaft überhaupt eines Untersuchungsausschusses bedarf, halte ich für bedauerlich, für ein Zeichen der tiefen Verachtung dieses Landtags und auch für ein Zeichen der Amtsmüdigkeit. Bisher stellen Sie sich, Herr Ministerpräsident, und auch Sie, Herr Finanzminister, als Opfer bisher ungünstiger Regelungen dar, die Sie angegangen sind zu verbessern. Die Büroleiterin hat quasi nur im Weg gestanden und war der erste Anwendungsfall. Herr Ministerpräsident, das ist tatsächlich auch noch möglich, auch wenn ich daran nicht glaube. Aber es ist grundsätzlich vorstellbar, dass Sie guten Wissens ein Problem lösen wollten. Nur, dann haben Sie, Herr Ministerpräsident, für die Lösung dieses Problems den denkbar schlechtesten ersten Anwendungsfall gewählt; denn Sie haben eine Generalistin eingestellt und nicht etwa einen Spezialisten, bei dem jeder Außenstehende dieses Vorgehen hätte nachvollziehen können. Ich erinnere an die letzte Legislatur, wo der Kollege Althusmann fünf Jahre nach einem Wirtschaftsprüfer gesucht hat ‑ gefunden hat er ihn vermutlich nie ‑ als Beratung im Aufsichtsrat von VW. Da hätte das jeder verstanden. Aber Sie haben hier eine Generalistin eingestellt. Noch dazu in Ihr engstes Umfeld, Herr Ministerpräsident. Und es drängt sich der Verdacht auf, dass das Parteibuch der Bewerberin eine große Rolle gespielt hat. Und das ist ganz, ganz schädlich. Und, Herr Ministerpräsident, bei der bisherigen Befassung mit dem Fall drängt sich mir auch der Verdacht auf ‑ und das ist für mich das wichtigste Ziel des Untersuchungsausschusses ‑, dass dieses Vorgehen System hatte. Ich meine nämlich ein System erkannt zu haben, in dem Minister mit anderem Parteibuch nur Erfüllungsgehilfen sind, ein System, in dem fachliche Einschätzungen ‑ zum Beispiel aus dem MF ‑ beiseitegeschubst werden und es nur darum geht, dass der Ministerpräsident wie ein kleines Kind aufstampft und sagt: Ich möchte jetzt mein Backförmchen haben, ein System, in dem Recht vielleicht nicht gebrochen, aber doch ausgehöhlt wird, ein System, in dem die Qualifikation ‑ ich sagte es schon ‑ in erster Linie aus einem SPD-Parteibuch besteht. Der Fall erinnert zudem an den Fall der Rathaus-Affäre. Herr Ministerpräsident, der Oberbürgermeister der Stadt Hannover ist damals zurückgetreten. Der Oberbürgermeister der Stadt Hannover ist damals zurückgetreten, Herr Ministerpräsident! Vielen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Niedersachsen ist und bleibt wehrhaft - rechtsextreme Straftaten konsequent bekämpfen und einordnen, Aufklärung über rechtsextremistische Bedrohungen vorantreiben und Sicherheitsbehörden stärken!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen! Selbstverständlich gehören alle Formen von Extremismus bekämpft. Dies betonen wir als AfD ja auch immer. Es ist aber insgesamt schon eine erstaunliche Gesamtdebatte um den Verfassungsschutz und dessen Kompetenzen. Vorgeblich geht es Ihnen in diesem Antrag um die Bekämpfung des Rechtsextremismus. Wunderbar! Das begrüßen wir. Aber Sie entlarven sich einmal wieder selber, wenn auf der SPD-Pressekonferenz nach Ihrer Klausurtagung in Cuxhaven Herr Tonne und Herr Siebels, die heute scheinbar in Dauerkrisensitzungen sind, offen die Ausrichtung des Verfassungsschutzes gegen die AfD ankündigen. - So viel zum Thema der Unabhängigkeit der Behörde, Frau Ministerin! Noch erstaunlicher wird das alles, wenn Sie einmal, werte Kollegen der SPD, auf Ihren Koalitionspartner und dessen Historie um die Debatte des Inlandsgeheimdienstes in Deutschland schauen. So stößt man schnell auf eine Forderung der grünen Bundestagsfraktion aus dem Jahre 2012, welche die Abschaffung des Verfassungsschutzes forderte und dies vor allen Dingen mit der Zwielichtigkeit und Instrumentalisierung der Behörde begründete. Und heute? - Herr Kollege Lühmann ist stetig voll des Lobes über die Arbeit des Verfassungsschutzes und fordert insgesamt immer mehr Kompetenzen. Ob das jetzt gerade ‑ Herr Kollege Bothe, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage der Kollegin Prell. Möchten Sie dem entsprechen? Nein, ich würde gerne weiter ausführen. Bitte schön! Ob das an der persönlichen Überzeugung des Kollegen Lühmann oder offenbar an dem unklaren Grad der Enge seines Verhältnisses zu dieser Behörde liegt, die selbst bei seinen linksextremen Genossen in Göttingen in der Vergangenheit Fragen aufgeworfen hatte, muss er selber beantworten. Dennoch bleiben wir dabei, werte Kollegen: Die Dauerschleife von Rot-Grün, dass von Rechtsextremismus die größte Bedrohung für unsere Demokratie ausgeht, ist nicht nur durch die vielen Opfer des islamistischen Terrors oder der unkontrollierten Massenmigration längst widerlegt. Nein, es muss spätestens nach Bekanntwerden der Lebensumstände der seit 30 Jahren aufgetauchten RAF-Terroristen Klette, Staub und Garweg auch das Phänomen des Linksextremismus neu bewertet werden. Offenbar war es den ehemaligen Terroristen über lange Zeit möglich, mit Unterstützung aus einem linksextremen Umfeld in Berlin unerkannt zu leben. Und warum eigentlich hatte der Verfassungsschutz keinerlei Erkenntnisse ‑ weder hier noch in Berlin ‑ über die Situation, dass diese dort gelebt haben? Wir haben übrigens heute eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragt, weil das Verhältnis des LKA Niedersachsen in der ganzen Causa Klette doch viele Fragen aufwirft. Wir fordern hier Aufklärung, Frau Ministerin. Also, worum geht es Ihnen wirklich? Herr Kollege Bothe, es gibt den Wunsch einer weiteren Zwischenfrage. Nein, lassen Sie uns das doch mit Kurzinterventionen regeln! Bitte schön! Geht es Ihnen also um den Kampf gegen den gewaltbereiten Extremismus, oder geht es Ihnen um den Kampf gegen eine demokratische parlamentarische Opposition mit geheimdienstlichen staatlichen Mitteln? - Die Antwort darauf sollte klar sein. Daher möchte ich Ihnen zum Abschluss aus dem neuen Buch des SPD-Politikers Mathias Brodkorb „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ zitieren. Er schreibt dort: „Demokratische Willensbildung beruht auf freiem Diskurs, der von keiner staatlichen Instanz politisch gelenkt wird. Der Verfassungsschutz aber deutet legitime Grundrechtsausübung häufig als gefährlichen politischen Extremismus. Seit der Corona-Pandemie gilt selbst robust vorgetragene Kritik an der Regierung als Fall für den Inlandsgeheimdienst. Damit wird er zur Gefahr für eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft. Eine grundlegende Reform oder gar Auflösung der skandalträchtigen Behörde scheint dringend geboten.“ Werte Kollegen, so weit will ich heute gar nicht gehen. Aber diese Landesregierung und der ihr unterstellte Verfassungsschutz haben diese Demokratie zu schützen und sie nicht zu gefährden! Vielen Dank.

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Guido Pott SPD

Niedersachsens Mooroffensive vorantreiben

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Den notwendigen Wandel und die Transformation zu gestalten, dabei Tempo zu machen und zugleich Beteiligung und Akzeptanz zu sichern, das ist die große politische Aufgabe, die uns in vielen Politikfeldern umtreibt – so auch beim Moorschutz. Mit dem vorliegenden Antrag der rot-grünen Regierungskoalition gehen wir die Moortransformation des Moorlands Nummer eins konsequent an und sorgen dafür, dass die niedersächsische Mooroffensive Fahrt aufnimmt. Meine Damen und Herren, Moore können schädliche Treibhausgase speichern, wertvolles Wasser schützen und als Hotspots der Artenvielfalt wirken. Wir sollten die Aufgaben Moorschutz und Wiedervernässung daher nicht als Bürde, sondern als große Chance mit Blick auf die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen und weitere positive Aspekte begreifen. Denn Moore sind einzigartige Lebensräume für Pflanzen und Tiere und auch für den Menschen von enormer Bedeutung – natürlich auch als Erholungsort. Aber sie können noch so unendlich viel mehr. So haben intakte Moore die Fähigkeit, Extremwetterereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen abzufedern, und im Sommer wirkt sich ihre wasserspeichernde Funktion positiv auf das Mikroklima aus. Optimistisch stimmt mich darüber hinaus, dass wir beim Thema Moorschutz keineswegs bei null anfangen, sondern gemeinsam bereits viel erreicht wurde. So konnte die Biologische Station Haseniederung gestern den erfolgreichen Abschluss des Projektes „Herstellung und Pflege hochmoortypischer Biotope im Venner Moor“ verkünden – ein wichtiger Beitrag zur großflächigen Wiedervernässung des Venner Moors in meiner Heimat im Osnabrücker Land. Es ist sehr schön da, Herr Bajus, das stimmt. Dieses im Rahmen der Landesförderrichtlinie „Spezieller Arten- und Biotopschutz“ umgesetzte Projekt steht beispielhaft für viele erfolgreiche Moorschutzprojekte hier bei uns in Niedersachsen. Aber auch im Parlament stand der Moorschutz bereits mehrfach im Fokus. Neben einem umfangreichen Entschließungsantrag in der vergangenen Legislaturperiode hat Rot-Grün gesetzgeberisch bereits im vergangenen Jahr mit der Novelle des Klimagesetzes und dem Minderungsziel für Treibhausgasemissionen aus kohlenstoffreichen Böden eine klare Richtschnur für die niedersächsische Mooroffensive vorgegeben. Konkret heißt das: Bis zum Jahr 2030 streben wir eine Reduktion um 1,65 Millionen t CO2 gegenüber dem Wert von 2020 an. Damit leisten wir unseren niedersächsischen Beitrag, die Zielsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz von bundesweit 5 Millionen t bis 2030 zu erreichen. Im Übrigen, meine Damen und Herren, können wir hierfür in Niedersachsen auf die Expertise und das Engagement von zahlreichen etablierten Akteuren in Sachen Moorschutz, moorschonender Bewirtschaftung und Wiedervernässung setzen. Das LBEG, das 3N Kompetenzzentrum, das Grünlandzentrum, der NLWKN, die NLG, die Landwirtschaftskammer, das Landvolk und nicht zuletzt die Staatliche Moorverwaltung beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems – alle diese Akteure leisten bereits jetzt sehr wertvolle Arbeit. So hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie – Frau Janssen-Kucz hat es gerade erwähnt – vor rund einer Woche neue Daten und Berechnungen veröffentlicht, die noch mal eindrücklich die Relevanz der Moore für den Klimaschutz unterstreichen. Denn die jährlichen Treibhausgasemissionen aus kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen betragen 15,8 Millionen t Kohlendioxidäquivalente und machen somit 17,7 % der niedersächsischen Gesamtemissionen aus. Diese Zahlen unterstreichen, wie ich finde, eindrücklich: Für einen effektiven Klimaschutz und das Erreichen der Klimaziele braucht es mehr Tempo beim Moorbodenschutz und der Wiedervernässung. Über eine aktuelle Datenlage und ein effektives Monitoring hinaus braucht es aber vor allem auch die praktische Umsetzung. Auf landeseigenen Flächen treibt diese die beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems angesiedelte Staatliche Moorverwaltung voran. Die Staatliche Moorverwaltung verfügt über einen technischen Betrieb mit äußerst erfahrenen Mitarbeitenden sowie Spezialmaschinen zur praktischen Umsetzung der Zielsetzungen auf der betreuten Landesfläche. Sie ist darüber hinaus für die Grundbesitzverwaltung zuständig und setzt auf einem Flächenbestand von rund 18.000 ha sehr erfolgreiche Herrichtungs- und Pflegemaßnahmen um. Die Expertise der Staatlichen Moorverwaltung ist allseits anerkannt und im Zuge der Weiterentwicklung des Moorklimaschutzes und insbesondere mit Blick auf die konsequente Wiedervernässung landeseigener Flächen für uns unverzichtbar. Herr Pott, warten Sie mal einen Moment! Herr Wichmann, Herr Bothe! Ich glaube, jetzt können Sie fortfahren. Bitte schön! Danke schön. Meine Damen und Herren, was wir benötigen, ist eine klare Agenda für den Moorbodenschutz, die auf den bestehenden Strukturen aufbaut und diese weiterentwickelt. Daher werden wir eine Steuerungseinheit Moorschutz etablieren, die die konzeptionelle Planung der Moorschutzaktivitäten des Landes vornimmt und Fördermittel einwirbt. Zudem wollen wir das Know-how aller genannten Akteure zusammenführen und die sich daraus speisende Expertise institutionell bündeln. Zu diesem Zweck planen wir die Einrichtung eines Koordinierungszentrums Moorbodenschutz. Wir wollen keine unnötigen Doppelstrukturen schaffen, sondern eine effektive Steuerung gewährleisten und ein belastbares, handlungsfähiges und partizipatives Akteursnetzwerk etablieren. Bei diesem Strukturprozess gilt es, im Dialog – das ist ganz wichtig – mit allen beteiligten Akteuren einen verbindlichen Weg zu finden, mit dem es gelingt, den Moorbodenschutz voranzubringen und die Potenziale des natürlichen Klimaschutzes zu nutzen. So müssen wir auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es für landwirtschaftliche Betriebe auch wirtschaftlich attraktiv wird, ihre Bewirtschaftungsformen in Richtung Treibhausgasneutralität zu verändern. Meine Damen und Herren, eine nachhaltige Weiterentwicklung des Moorklimaschutzes kann nur im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit allen Akteuren gelingen. Oder kurz gesagt: Auch beim Moorschutz braucht es den „Niedersächsischen Weg“. Lassen Sie uns daher gemeinsam daran arbeiten, effektive Strukturen zu schaffen und den Schutz und die Wiedervernässung unserer Moore weiter konsequent voranzutreiben! Lassen Sie uns gemeinsam Tempo machen und die niedersächsische Mooroffensive zum Erfolg werden! Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Philipp Raulfs SPD

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Bitte schön! Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im November letzten Jahres haben wir das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Kenntnis genommen. Einige hat das mehr, andere weniger überrascht. Danach wurde viel diskutiert, was die Politik richtig und falsch gemacht hat und was wir jetzt versuchen zu regeln. Herr Minister, auch wenn Sie gerade gesagt haben, aus Zeitgründen sparen wir die Wissenschaft ein bisschen aus, würde mich trotzdem noch einmal interessieren, was die Wissenschaft jenseits von politischen Debatten eigentlich zu diesem Thema Schuldenbremse zu sagen hat und was die Literatur dazu hergibt. Danke.

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