Delia Klages
Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?
Bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister Philippi, die ambulanten Dienste brauchen ja Versorgungsverträge. Nun müssen neue Verträge geschlossen werden. Die müssen bis zum 1. Juli dieses Jahres nach § 182 SGB V unter Dach und Fach gebracht werden. Nun weiß man aber: Die Zeit rennt schnell, und viele Pflegedienste, die gerade im Intensivbereich tätig sind, machen sich Sorgen, dass sie das vielleicht bis dahin nicht hinkriegen. Ist sichergestellt, dass sie, wenn sie trotzdem über den 1. Juli hinaus ihre Dienstleistungen anbieten, dafür eine Vergütung erhalten?
