Constantin Grosch
Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen
und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir hatten ja heute bereits eine ganz interessante Plenarsitzung, mit Cannabis und anderen Themen. Und jetzt, heute Abend, kommt noch einmal ein tatsächlich sehr ernstes Thema. Wenn wir betrachten, über welche Kriminalitätsfälle wir sonst in diesem Parlament sprechen, dann könnte man der Meinung sein, dass die Hauptkriminalitätsfälle in unserem Land irgendwelche Messertaten oder andere schwerwiegende Taten sind. Das mag auch tatsächlich der Fall sein. Aber der größte Bereich von Kriminalität, von Gewalt in unserem Land passiert in der eigenen Häuslichkeit, also an dem Ort, der eigentlich am sichersten sein sollte. Und da müssen wir uns auch selbst überlegen, wie wir als Parlament, als Abgeordnete, als Öffentlichkeit und als Medien eigentlich mit diesem Thema umgehen wollen, wenn wir in der Öffentlichkeit immer nur andere Themen ins Schaufenster heben. Und alleine deswegen ist es schon richtig, dass wir uns heute mit diesem wichtigen Thema häusliche Gewalt beschäftigen. Denn die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt ist in der Tat extrem hoch. Allein 2023 waren es Niedersachsen 30 000 Fälle. Das ist eine Steigerung von 10 %. Und ein großer Teil davon waren nicht etwa, wie man vermuten könnte, Beleidigungen, Nachstellungen oder Ähnliches ‑ was alles schon schlimm genug wäre ‑, sondern 60 % davon waren Körperverletzungen. Das heißt, hier geht es wirklich um die schlimmsten Verbrechen und Situationen, die sich Personen vorstellen können. Und ehrlich gesagt ist das auch noch falsch, weil die Dunkelziffer noch viel größer ist. Denn wer bringt eine solche Tat, die in der eigenen Häuslichkeit passiert und vielleicht von dem eigenen Partner oder der eigenen Partnerin begangen wird, überhaupt zur Anzeige? Die Angst und die Scham sind extrem groß. Deswegen müssen wir auch von dieser Stelle aus allen, die da draußen zuhören, zurufen: Bitte bringen Sie diese Taten zur Anzeige! Wir als Rechtsstaat, wir als Parlament wollen um diese Taten wissen, wir wollen die Täter zur Rechenschaft ziehen. Bitte helfen Sie uns dabei, auch wenn es natürlich nicht Ihr Job ist. Aber bringen Sie diese Taten zur Anzeige! Was aber genau ist denn häusliche Gewalt? - Häusliche Gewalt umfasst ein großes Spektrum, was nicht etwa mit einem Mordfall endet, sondern oft schon damit beginnt, dass es leichteste psychische Druckausübungen und Abhängigkeitsverhältnisse gibt, die ausgenutzt werden. Jeder von uns hier in diesem Parlament kennt jemanden, der häuslicher Gewalt ausgesetzt ist. Und deswegen ist es so wichtig, dass wir uns damit beschäftigen, wie wir diesen Betroffenen helfen können. Betroffen sind zum größten Teil Frauen, aber in den letzten Jahren ist auch die Zahl der Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, signifikant gestiegen. Übrigens sind auch andere Angehörige Opfer von häuslicher Gewalt, zum Beispiel Kinder, Großeltern oder Pflegende. Auch an die müssen wir denken. Wie helfen wir? - In Niedersachsen gibt es bereits Präventions- und Interventionsstellen. Das sind wirklich gute und wichtige Werkzeuge. Darüber hinaus gibt es Gewaltschutzverfahren. Das ist auch ein ganz tolles Werkzeug. Vielleicht hat sich noch nicht jeder, zum Beispiel auch Betroffene, damit auseinandergesetzt. Gewaltschutzverfahren bedeutet: Sie können gerichtlich anordnen lassen, dass bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, Maßnahmen gegen jemand, der Sie verletzt. Was können das für Maßnahmen sein? Das kann zum Beispiel der Verweis aus der gemeinsamen Wohnung sein. Das kann ein Betretungsverbot sein. Das kann aber auch ein Kontaktverbot sein. Und das können Maßnahmen im digitalen Raum sein, weil wir auch da vermehrt Verletzungen haben, zum Beispiel durch digitales Nachstellen, durch ständige Belästigung über Nachrichten. Allerdings kann so ein Gewaltschutzverfahren auch Belastungen hervorrufen. Das gehört zu einem Rechtsstaat eben dazu. Denn natürlich hat der Antragsgegner einer solchen Maßnahme das Recht hat, sich dazu zu äußern. Das heißt, vor Gericht werden gegebenenfalls intime Details abgefragt, und es kommt zu einem voreinander und gegeneinander Auftreten. Das ist, wie wir uns alle vorstellen können, eine sehr belastende Situation, vor allen Dingen, wenn wir uns vor Augen halten, dass es sich dabei oft um den Partner, den Ex‑Partner oder andere Familienangehörige handelt, mit dem bzw. denen man gegebenenfalls auch in anderen Lebenszusammenhängen nach einem solchen Verfahren weiterhin irgendwie Kontakt haben muss. Und genau an dieser Stelle setzt unser rot-grüner Antrag an. Denn wir haben auch für solche Situationen bereits ein tolles Werkzeug in der Justiz. Das ist die psychosoziale Prozessbegleitung. Sie setzt genau an der Überlegung an, wie wir Betroffenen, die vor Gericht belastenden Situationen ausgesetzt sind, eine Begleitung an die Hand geben können, die sie dabei unterstützt, zu ihrem Recht zu kommen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist in Niedersachsen bekannt. Sie gibt es seit 2013. Seit 2017 ist sie auch bundesrechtlich verankert. Sie funktioniert, ist aber bisher auf Strafrechtsverfahren begrenzt. Deswegen wollen wir das erweitern, nämlich dahin, dass die psychosoziale Prozessbegleitung auch für Gewaltschutzverfahren zuständig ist. Jetzt könnte man sagen, das ist eine rein formale Änderung, eine rein formale Ausweitung. Aber ich glaube das nicht. Ich glaube, dass es signifikant wichtig ist, dass Menschen, die sich in einer Abhängigkeitssituation befinden, die Gewalt an dem sichersten Ort, den es eigentlich geben sollte, nämlich zuhause, erfahren, wissen, dass sie, wenn sie den schweren Gang vor Gericht gehen und zum Beispiel den eigenen Partner oder die eigene Partnerin mit einer Maßnahme überziehen wollen, dabei eine Unterstützung erfahren, die sie begleitet, und zwar sowohl vor, während als auch nach diesem Verfahren. Und deswegen bin ich allen sehr dankbar, dass wir das hier einbringen. Was genau haben wir vor? - Wir fordern ein Konzept für ein Modellprojekt. Dieses Modellprojekt wollen wir dann evaluieren. Dafür werden wir auch eine Projektgruppe einsetzen. Jetzt können Sie fragen, warum wir das nicht sofort flächendeckend einführen. Diesen Wunsch kann ich, ehrlich gesagt, auch nachvollziehen, und als dritten Punkt in unserem Antrag sagen wir ja auch, dass wir genau das wollen. Aber erst einmal ist es natürlich wichtig zu wissen, was wir dafür alles brauchen. Das ist, glaube ich, noch nachvollziehbar. Noch viel wichtiger ist es aber, zu wissen, wie die optimale Begleitung der Betroffenen überhaupt aussehen kann. Schließlich macht es einen Unterschied macht, ob man zum Beispiel in einem Strafverfahren im Gericht gegenüber einer Person auftreten muss, die man in seinem Leben vorher noch nie gekannt hat und die man im Zweifel auch danach nie wieder trifft, oder ob das eben nahe Familienangehörige sind, mit denen man sowohl davor als auch im weiteren Verlauf immer wieder zu tun hat. Deswegen müssen wir herausfinden, wie die Betreuung dort optimal passieren kann. Aber ja ‑ und das ist eben dann auch unser Ziel ‑, wir wollen es landesweit ausrollen, und wir wollen danach auch wissen, wo die psychosoziale Prozessbegleitung gegebenenfalls noch weiter eingesetzt werden kann als nur bei Gewaltschutzverfahren. Meine Bitte ist heute hier an Sie alle im Parlament, aber auch an uns in der Gesellschaft: Bitte haben Sie ein offenes Auge für häusliche Gewalt ‑ die überall passiert ‑, und sagen Sie den Menschen, von denen Sie glauben, sie könnten Opfer sein, welche Möglichkeiten es gibt, die ihnen helfen. Und an die Opfer gerichtet: Bitte bringen Sie das zur Anzeige; denn nur dann können wir auch sehen, welche Hilfe Sie brauchen, und können diese dann flächendeckend ausrollen. Vielen herzlichen Dank.
