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Reinhold Hilbers

CDU 15.03.2024 7:54 min Tagungsabschnitte 19/14

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass diese Fragestunde ja offensichtlich dazu dient, Herrn Heere die Gelegenheit zu einer Regierungserklärung zu geben, muss ich feststellen, dass hier im Raum, glaube ich, niemand sitzt, der weiß, was die Landesregierung jetzt eigentlich wirklich vorhat und wann sie vorhat, wirklich etwas in Sachen Schuldenbremse zu verändern. Meine Damen und Herren, die Schuldenbremse und die Fiskalregeln in unserer Verfassung haben sich bewährt. Mitten in der globalen Finanzkrise 2008/2009 – das will ich einmal rekapitulieren – haben sich in der Föderalismuskommission II Politiker verschiedener Parteien auf den Weg gemacht, die Staatsverschuldung in Deutschland zu begrenzen. Damals haben alle vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrise in den Abgrund geschaut, und man war sich klar darüber, dass wir klare fiskalische Regeln brauchen. Ziel war es, die Finanzlage von Bund und Ländern nachhaltig zu stabilisieren und der Neuverschuldung strenge Grenzen zu setzen. Damals war man sich darüber einig. Ich zitiere einmal aus der Begründung des damaligen Gesetzes: „Höhe und Entwicklung des in den vergangenen Jahrzehnten aufgelaufenen Schuldenstandes in Deutschland zeigen, dass die bislang geltenden Fiskalregeln die Neuverschuldung nicht nachhaltig eindämmen und damit auch den Anstieg der Schuldenstandsquote nicht verhindern konnten. Seit Einführung der für den Bund bislang geltenden Regel des Artikels 115 im Zuge der Finanzverfassungsreform 1967/1969 ist die Schuldenstandsquote der öffentlichen Haushalte von damals rund 20 vom Hundert auf heute knapp 70 vom Hundert gestiegen.“ Das macht deutlich, dass damals Fehlanreize im Raum waren und dass man handeln musste. Das ist auch jetzt das Gebot. Das gilt heute immer noch. Ich will einmal feststellen: Die Schuldenbremse hat sich bewährt – auch so, wie wir sie in der Verfassung haben. Sie hat uns hier kurz nach der Implementierung im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie alle Möglichkeiten gegeben, als Staat handlungsfähig zu sein. Sie hat uns alle Möglichkeiten gegeben, um entsprechend Hilfsleistungen geben zu können, und gleichzeitig war sie am Ende, beim Auslaufen der Krise, wieder Leitplanke, um zum normalen stabilen Finanzmechanismus zurückzufinden. Sie hat sich also in jeder Hinsicht bewährt. Meine Damen und Herren, der Konjunkturmechanismus greift ein, wenn konjunkturelle Schwankungen da sind, damit man sich nicht automatisch in eine Krise hineinspart und antizyklisch handeln kann. Die Stimulierung und Stabilisierung von wirtschaftlicher Entwicklung ist ohnehin ein Thema, das, wenn man es sich empirisch anschaut, selten damit gelöst worden ist, dass man die Staatsverschuldung nach oben getrieben hat. In der Regel hat man am Ende dann alles gehabt: hohe Inflation, hohe Staatsverschuldung und hohe Arbeitslosigkeit. Erfolgreich waren immer die Staaten und die Konzepte – auch in Deutschland –, die angebotsorientiert aufgelegt waren, die uns dann aus Krisen herausgeführt haben, wenn wir angebotsorientierte monetaristische Wirtschaftspolitik in Deutschland gemacht haben. Meine Damen und Herren, grundsätzlich muss festgehalten werden, Herr Heere: Die Schulden von heute sind die Steuer- und Abgabenerhöhungen von morgen. Die Schulden von heute zahlen immer auch die Menschen von morgen. Die Steuerzahler zahlen die Schulden von heute nämlich morgen, oder aber die Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen es über die Inflation. Wenn sie beides sind, Steuerzahler und Verbraucher, dann haben sie doppelt Pech, weil sie beides bezahlen, meine Damen und Herren. Eine Begrenzung der Staatsverschuldung ist Nachhaltigkeit, eine Begrenzung der Staatsverschuldung ist Generationengerechtigkeit, weil man nämlich die Diskussion, die wir jetzt über Prioritäten führen müssen, nicht auf die nächste Generation verlagern kann. Wir müssen uns jetzt damit auseinandersetzen, welchen Anteil unserer zur Verfügung stehenden Finanzmittel wir für den Klimaschutz aufwenden. Wir müssen uns jetzt darüber klar werden, welche Finanzmittel wir zur Stärkung der Wirtschaft aufwenden wollen, und auch bei Sanierung alter und Implementierung neuer Infrastruktur müssen wir darüber diskutieren, was wir heute schultern können, um nicht der nächsten Generation die Rechnung darüber zu schicken. Herr Heere, es ist keinesfalls so, dass die Staaten, die eine hohe Staatsverschuldung haben, erfolgreicher sind als die Staaten, die ihre Staatsverschuldung begrenzen. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist nachgewiesen, dass Staaten mit Fiskalregelungen erfolgreicher sind. Denn sie haben am Ende eine bessere Bonität, damit haben sie bessere Möglichkeiten ihre staatlichen Aufgaben zu finanzieren, deshalb haben sie niedriger Zinsen und haben damit auch mehr Wachstumspotenziale in ihren Ländern als die Länder, die über ihre Verhältnisse leben und eine hohe Staatsverschuldung haben. Das ist kluge Wirtschaftspolitik! Da können Sie sich auch die Maastricht-Kriterien anschauen. Im Übrigen reißen wir die durch die verschiedenen Sondervermögen und was wir uns alles noch so einfallen lassen ganz erheblich. Im Tragfähigkeitsbericht des Finanzministeriums – das ist nicht unser Ministerium, sondern das der Bundesregierung – wird erst einmal angeprangert, dass die Staatsverschuldung schon heute bei 64 %, also deutlich über dem Level, liegt, und zweitens wird dort auch noch einmal das Szenario aufgezeigt, dass sie sich schlechtestenfalls bis 2070 so entwickeln kann, dass es 345 % Staatsverschuldung werden. Wir haben also auch aufgrund dieser Tragfähigkeitsdaten allen Grund, darauf zu achten, die Staatsverschuldung einzugrenzen, und uns nicht darauf zu konzentrieren, möglichst alles auszunutzen, was irgendwelche europäischen Regelungen zulassen, sondern Stabilität im eigenen Land ist gefragt, meine Damen und Herren. Nein, Stagnation erfolgt dann eben nicht, Herr Bajus, weil die Staaten mehr Wachstum haben, die Finanzregeln haben. Es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass die Staaten, die sehr viel Verschuldung haben, bessere Wachstumsraten haben. Das ist bei Weitem nicht der Fall. Im Übrigen nimmt dieser Staat so viel Geld ein, wie er nie zuvor eingenommen hat. Im nächsten Jahr, 2025, nach Ihrer eigenen Finanzplanung, nach der Steuerschätzung des Bundesministers, gibt es über 1.000 Milliarden Euro Steuereinnahmen, über 1 Billion Euro Steuereinnahmen erstmals in diesem Land. So viel an Steuereinnahmen hat es in diesem Land noch nie gegeben! Die Staatsquote liegt bei 48 %. So hoch war sie außerhalb von Krisenzeiten selten. Der Staat hat also kein Einnahmeproblem – der Staat hat ein Ausgabenproblem, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Hilbers, einen Moment, bitte! Sie haben zusätzliche drei Minuten Redezeit bekommen, aber auch diese neigen sich gleich dem Ende zu. Ein freundlicher Hinweis! Dann will ich jetzt schließen mit der Bemerkung, dass wir eine Prioritätendiskussion führen müssen – und zwar jetzt – über das, was uns wichtig ist. Es ist keinesfalls so, dass die Investitionssteigerung, die Sie geschildert haben, Herr Heere--- Sie haben glücklicherweise auf die Mipla 2017 Bezug genommen. Das ist die gewesen, die die Große Koalition aufgelegt hat. Wir haben Altschuldentilgung gemacht, wir haben die Schuldenbremse in die Verfassung geschrieben und unsere Investitionen in der Mittelfristigen Finanzplanung nahezu verdoppelt. Das war die Leistung der Großen Koalition. Daran haben Sie gar keinen Anteil, Herr Heere. Sie müssen zum Schluss kommen, Herr Hilbers. Ich komme zum Schluss. Sie haben vor, unter dem Deckmantel der Investitionen neue Schulden zu machen, um in Wirklichkeit die Spielräume zu nutzen und konsumtive Ausgaben zu tätigen. Das ist der Plan, das haben Sie mit Ihrem Haushalt bewiesen, das ist das, was Sie vorhaben. Dabei werden wir Ihnen keinesfalls helfen. Die Schuldenbremse ist der Garant dafür, dass genau das nicht passiert. Vielen Dank.

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