Sina Maria Beckmann
Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise und zur Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes
Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Jetzt stehe nur noch ich zwischen Ihnen und dem Feierabend. Ich versuche, den Bericht schnell vorzutragen. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen in der genannten Drucksache einstimmig, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. In der Drucksache finden Sie außerdem die ebenfalls einstimmige Empfehlung des Ausschusses, die Einsenderin einer in die Beratung des Gesetzentwurfs einbezogenen Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat seine Mitberatung am 28. Februar durchgeführt. In dieser Sitzung hatte die CDU-Fraktion zunächst beantragt, die Mitberatung noch nicht abzuschließen, weil der Ausschuss für Haushalt und Finanzen erst unmittelbar zuvor am selben Tag die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt hatte und noch kein inhaltliches Votum des federführenden Ausschusses vorlag. Diesen Antrag hat der Ausschuss mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der die Regierung tragenden Fraktionen abgelehnt. Im Anschluss empfahl der mitberatende Ausschuss dem federführenden Ausschuss mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs, ohne sich dabei allerdings zu etwaigen Änderungen zu verhalten. Wesentlicher Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Gewährung von sogenannten Inflationsausgleichsprämien an die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger des Landes und der Kommunen. Damit soll zunächst das Ergebnis des für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder am 9. Dezember 2023 abgeschlossenen Tarifvertrages über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise eins zu eins übertragen werden. Die Übertragung des Tarifabschlusses, mit dem eine darüber hinausgehende lineare Gehaltserhöhung vereinbart wurde, soll mit einem gesonderten Gesetz erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Ihnen einige Änderungen, durch die der Gesetzentwurf an einigen Punkten ergänzt oder präzisiert oder der Regelungsinhalt klargestellt werden soll. Wesentliche inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden. Mit den Einzelheiten will ich meinen Bericht an dieser Stelle aber nicht überfrachten. Ich gebe stattdessen einige ergänzende Erläuterungen zu Protokoll. Im Ergebnis kam die Beschlussempfehlung, wie gesagt, einstimmig zustande. Ich darf Sie daher jetzt bitten, ihr zu folgen und den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss empfohlenen Änderungen anzunehmen. Vielen Dank.
