Harm Rykena
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Eins vorweg: Der vorliegende Gesetzentwurf wirkt wie mit der heißen Nadel gestrickt, schnell hineingeschickt. Da hat anscheinend jemand etwas vergessen, und nun drängt die Zeit. Zum kommenden Schuljahr benötigen die Schulen genau wie die Schulträger jedoch Rechtssicherheit, und nun muss schnell gehandelt werden. Dem wollen wir uns natürlich nicht verschließen, zumal der Gesetzentwurf ja ein ausgesprochen pragmatisches Handeln möglich machen soll. Es wird zwar mit angeblich unvorhersehbaren Herausforderungen wie mit Fluchtgeschehen, steigenden Baukosten und Fachkräftemangel, alles übrigens politisch selbst gemacht, argumentiert, gleichwohl wird immerhin anerkannt, dass eine Inklusion für Schüler mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören so nicht umsetzbar ist. Für diese sollen daher auch weiterhin Plätze an Förderschulen vorgehalten werden. On top ist das Gesetz auch noch so geschaltet, dass Schulträger keinen weiteren Plan zur Umsetzung der inklusiven Schule vorlegen müssen. Das alles ist sehr gut. Wenn das nun folglich mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar ist, sonst würden wir das Schulgesetz ja in dieser Form nicht anpassen können, dann stellt sich doch sofort eine Frage: Warum um Himmels willen funktioniert das bei diesen Förderschulformen, während gleichzeitig die Förderschule Lernen sofort auslaufen soll, mit all den daraus folgenden katastrophalen Folgeerscheinungen für die betroffenen Schüler? Kommen wir zum zweiten Teil. Um die praktische Umsetzbarkeit geht es auch in dem anderen Abschnitt des Gesetzes. Offensichtlich gelingt es nicht mehr, für alle Schulformen die gesetzlich vorgesehenen Sitze im Landesbeirat bzw. den Landeseltern- und schülervertretungen wählen zu lassen. Auf diesen Umstand muss man natürlich reagieren. Trotzdem wäre im Ausschuss zu klären, wie es zu dieser Situation kommen konnte. Alles in allem ist der Gesetzentwurf aber sicherlich sinnvoll. Und deswegen stimmen wir der Überweisungin den Ausschuss zu. Vielen Dank.
