Philipp Raulfs
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des COVID-19-Sondervermögensgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 19/3665 einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen. Auch der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich einstimmig dafür ausgesprochen. In dem Gesetzentwurf ist im Wesentlichen vorgesehen, einen neuen Ausgabetatbestand in das Sondervermögensgesetz einzufügen, die Fristen, bis zu denen bestimmte Ausgaben geleistet werden dürfen, zu verlängern und klarzustellen, dass nicht benötigte Mittel des Sondervermögens zur Tilgung von Notlagenkrediten zu verwenden sind. Dagegen bestehen insgesamt keine rechtlichen Bedenken. Verfassungsrechtliche Probleme hätten sich im Hinblick auf das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 allenfalls dann ergeben können, wenn im Bestand des Sondervermögens noch Mittel enthalten wären, die aus Notlagenkrediten finanziert wurden. Dies ist nach Erklärung des Finanzministeriums aber sicher nicht mehr der Fall. Ich bitte Sie daher namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, seiner Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf unverändert ‑ und, wenn es geht, einstimmig ‑ anzunehmen. Herzlichen Dank.
