Thorsten Paul Moriße
Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Prinzipiell finden wir diesen Antrag gut; denn die Belastung der Betroffenen, meist Frauen und Kinder, ist immens, wenn sie ihren Peinigern im Gerichtssaal gegenüberstehen. Die eigentliche Prozesshandlung ist aber nur die Spitze des Verfahrens. Der Weg dorthin ist für die Opfer mehr als steinig; denn es ist ja nicht auszuschließen, dass die Gewaltverursacher oder ‑verursacherinnen ‑ ‑ ‑ Jetzt habe ich den Faden verloren. Moment! ‑ ‑ ‑ ihren psychischen oder physischen Druck weiterhin ausüben, auch wenn gegen diese Annäherungsverbote ‑ ‑ ‑ Hören Sie gut zu, und lachen Sie nicht! - Genau. ‑ ‑ ‑ Hausverbote oder Kontaktverbote per einstweiliger Verfügung verhängt wurden. Dieser Druck kann auch mittelbar durch Verwandte oder Freunde ausgeübt werden, ohne jetzt näher darauf eingehen zu wollen. Um dieses gesamte Umfeld zu erfassen, wäre ein psychosozialer Beistand notwendig. Insofern ist der Antrag von SPD und Grünen zu begrüßen. - Geht doch, oder nicht? Es ist uns jedoch zu kurz gedacht. Denn was geschieht tatsächlich? Diese gerichtlichen Verfahren, die die häusliche Gewalt zum Gegenstand haben, sind nicht öffentlich. Die persönliche Schutzsphäre oder meist sogar die Intimsphäre kommen zur Sprache und müssen auch wegen der Strafzumessung für die Verursacher ergründet werden. Die betroffenen Personen stehen meist allein vor den Verfahren und haben allenfalls Beistand durch Anwälte und soziale Hilfseinrichtungen wie Frauenhäuser oder andere soziale Dienste. Diese haben aber oft mit finanziellen und/oder personellen Beschränkungen und Engpässen zu kämpfen. Sie sind nicht so ausgestattet und vor allem nicht so geschult und ausgebildet, wie es eigentlich in solchen Fällen notwendig wäre. Da die Verfahren nicht zuletzt wegen der Schutzbedürfnisse der Betroffenen nicht öffentlich sind, bekommen sie in der Presse nur wenig oder meist gar keine Beachtung. Folglich gibt es für die Betroffenen auch keine Lobby, die sich für sie einsetzen könnte. Daher wäre eine psychosoziale Prozessbegleitung sehr empfehlenswert. Diese muss aber auch zu finanzieren sein. Damit taucht die Frage auf: Aus welchen Töpfen soll sie überhaupt finanziert werden? ‑ Für uns ist dabei wesentlich ‑ also noch ein weiterer Gesichtspunkt ‑: Diese Verfahren haben meistens Gründe, die in dem Selbstverständnis der Verursacher der Gewalt liegen. Dies sind zwar in der Regel Männer, es können aber auch Frauen sein. In der Regel sind es jedoch Männer, die ein bestimmtes autoritäres Verständnis im Geschlechterverhalten haben und dieses auch mit Gewalt durchsetzen - wie kürzlich in Radeberg, wo ein Afghane seine Ehefrau vor den Augen der Kinder erwürgt hat, weil sie sich ihm nicht mehr unterordnen wollte. Mit anderen Worten: Die Frau/die Kinder haben zu gehorchen. Daher sollte man nicht nur bei den Symptomen ansetzen, sondern auch die Ursachen mit einbeziehen. Die psychosoziale Prozessbegleitung wäre ein äußerst hilfreicher Faktor bei der Aufarbeitung, beim Beistand und bei der Hilfestellung der Verarbeitung häuslicher Gewalt. Jedoch sollte sie, wenn sie schon im Einzelnen Thema der jeweiligen Gewalt ist, nicht nur das Opfer zum Gegenstand haben, sondern auch den jeweiligen Verursacher mit einbeziehen, um diesem dann den Unrechtsgehalt des Verhaltens aufzuzeigen und auch beizubringen, dass die körperliche Integrität selbst des Ehe- oder Lebenspartners wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundrechte ist. Abgesehen von strafrechtlichen Gesichtspunkten: Die psychosoziale Prozessbegleitung sollte insofern nicht nur als hilfreiche Schutz- oder Hilfefunktion dem Opfer dienen, sondern sich auch präventiv und aufklärend, aber auch erzieherisch an den Täter richten, um ihm aufzuzeigen: Sein Opfer hat Beistand, und er sollte sich seiner persönlichen Konsequenzen einer Tatwiederholung klarwerden. Zu guter Letzt: Auch das Opfer muss mit einer psychosozialen Betreuung einverstanden sein. Einen Zwang zur Betreuung darf es nicht geben. Meine Damen und Herren, wir unterstützen den Antrag in den Beratungen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
