landtag-niedersachsen.de ↗

Cindy Lutz

CDU 13.03.2024 8:39 min Tagungsabschnitte 19/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Universitäten und Fachhochschulen sollen Orte des Friedens, des Lernens, der Vielfalt und der Verständigung sein. Leider müssen wir aber feststellen, dass der Extremismus und besonders der Antisemitismus vor unseren Hochschulen keinen Halt macht. Unsere Hochschulen kämpfen mit denselben Problemen, die wir im Übrigen in unserer Gesellschaft bewältigen. Dabei darf der Gesetzgeber die Hochschulen nicht alleinlassen. Wie der Fall von Lahav Shapira Anfang Februar in Berlin gezeigt hat, dürfen wir nicht eine Sekunde wegschauen, sondern müssen stets wachsam sein, um unsere rechtsstaatlichen Werte zu verteidigen. Der junge jüdische Student aus Israel, der in Deutschland studiert, wurde aus mutmaßlich antisemitischen Motiven von einem Kommilitonen aufs Übelste angegriffen. Der Angreifer soll Lahav Shapira mehrfach ins Gesicht geschlagen und getreten haben. Ermittlungen wegen Körperverletzung und Antisemitismus sind eingeleitet. Meine Damen und Herren, dieser Vorfall bedrückt mich zutiefst. So zeigt er doch eindringlich, dass das hässliche Gesicht des Antisemitismus sowie des Rassismus in unserer Gesellschaft fortlebt. Das können und wollen wir nicht akzeptieren - nicht in Berlin, nicht in Niedersachsen und nicht sonst wo in Deutschland. Ich hoffe, dass solche widerlichen und feigen Angriffe wie in Berlin, die auch Angriffe auf unsere freiheitliche Demokratie und unseren Rechtsstaat sind, die große Ausnahme bleiben. Jeder Angriff ist ein Angriff zu viel. Der Schutz jüdischen Lebens und der jüdischen Kultur muss höchste Priorität haben. Das gilt auch an unseren Hochschulen, meine Damen und Herren. Die Freie Universität Berlin konnte in dem genannten Fall inzwischen zwar ein Hausverbot gegen den Angreifer aussprechen, war aber nicht in der Lage, die aus meiner Sicht nötigen Konsequenzen zu ziehen und den Täter zu exmatrikulieren. Das in Berlin geltende Recht ermöglicht das nicht. Vor diesem Hintergrund, Herr Minister Mohrs, haben wir Ihre Ankündigung, im Wissenschaftsausschuss am 12. Februar zu diesem Vorfall unterrichten zu wollen, sehr begrüßt. Wir hatten die Hoffnung, dass Sie diesen Fall zum Anlass nehmen, um die Rechtslage auch in Niedersachsen so aufzustellen, dass wir unseren Hochschulen einen klaren Rechtsrahmen an die Hand geben können. Das Ergebnis Ihrer Unterrichtung war aber leider äußerst ernüchternd. Sie haben die sehr engen Voraussetzungen der niedersächsischen Regelung geschildert und schlossen Ihre Ausführungen damit, dass Sie das Hochschulgesetz überprüfen und bei Bedarf auch gesetzliche Verschärfungen vornehmen wollen. Herr Minister, „prüfen“ und „bei Bedarf“ - für eine solch maue Erkenntnis hätte es der Unterrichtung nicht bedurft. Mal wieder nur eine Ankündigung einer Prüfung, deren Ergebnis doch schon heute klar ist. Was müssen Sie da groß prüfen? Es ist ein Absatz im betreffenden Paragrafen, Herr Mohrs! Reicht Ihnen die aktuelle Rechtslage - ja oder nein? Selbst im Kommentar zum NHG können Sie nachlesen, dass die jetzige Regelung ‑ ich zitiere ‑ „nicht selten auf Unverständnis [stößt], beispielsweise wenn Studierenden sexuelle Übergriffe oder das Verbreiten rechtsextremistischen Gedankenguts vorgeworfen oder sogar nachgewiesen werden. Gleichwohl kommt eine Exmatrikulation nur dann in Betracht, wenn eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt ist“. Werden Sie doch einfach gesetzgeberisch aktiv! Aber das zieht sich bei Ihnen leider bislang durch: Nicht eine einzige Gesetzesinitiative liegt dem Landtag aus Ihrem Hause vor. Dabei regieren Sie nun schon fast anderthalb Jahre. Aber auch inhaltlich hat uns Ihre Auffassung bezüglich der jetzigen Gesetzeslage nicht überzeugt. Wir sehen hier Handlungsbedarf, und zwar jetzt. Eine Exmatrikulation ist nach unserem derzeitigen Hochschulgesetz nur dann möglich, wenn es sich um eine Straftat gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit handelt. Des Weiteren muss eine rechtskräftige Verurteilung vorliegen. Wir alle wissen: Das kann dauern. Wir legen Ihnen deshalb schon heute einen Gesetzentwurf zur Änderung unseres Hochschulgesetzes vor. Wir wollen ein hochschuleigenes Ordnungsrecht im Niedersächsischen Hochschulgesetz verankern, um schneller und effektiver gegen Antisemitismus, Extremismus und Gewalt an den Hochschulen vorgehen zu können. Bislang fehlt ein solches Instrumentarium in Niedersachsen, obwohl es in anderen Ländern bereits etabliert ist. Das Niedersächsische Hochschulgesetz muss schnellstmöglich angepasst werden, um den Hochschulen den notwendigen Rückhalt für den Umgang mit solchen Vorfällen zu geben und um vor allem Rechtssicherheit zu schaffen. Rot-Grün agiert uns viel zu langsam und nicht konsequent genug. Es bedarf eines klaren rechtlichen Rahmens, der es den Hochschulen ermöglicht, angemessen auf antisemitische und extremistische Vorfälle zu reagieren und sicherzustellen, dass Hochschulen für alle Studierenden und weiteren Hochschulangehörigen sicher sind. Unsere Hochschulen müssen auch in Zukunft Orte des freien Wissensaustauschs und der offenen Diskussion bleiben, unbelastet von fanatischen oder extremistischen Einflüssen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir dazu einen Beitrag leisten. Meine Damen und Herren, unser Vorschlag beinhaltet eine differenzierte Herangehensweise, um den Hochschulen bei den Sanktionsmöglichkeiten Flexibilität zu gewährleisten. Wir setzen dabei außerdem auf einen erweiterten Katalog von Ordnungsverstößen, die jedoch bei jeder störenden Handlung einen Bildungs- oder Wissenschaftsbezug voraussetzen. Dadurch stellen wir sicher, dass bei der Störungsabwehr der Schutz und die Grundrechte Dritter wie anderer Studierender, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und anderer Beschäftigter der Hochschulen im Fokus stehen. Mit den vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen auf Rechtsfolgenseite, die von Rügen über den Ausschluss von der Benutzung von Einrichtungen bis hin zur Exmatrikulation reichen, stellen wir als Gesetzgeber den Hochschulen einen verlässlichen und rechtssicheren Handlungsrahmen zur Verfügung. Wir wollen sehr bewusst kein starres Alles-oder-nichts-Prinzip bei der Exmatrikulation. Damit tun wir dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Genüge und ermöglichen, dass auch die Grundrechte der Störer hinreichend beachtet werden können. Um eines ganz deutlich zu sagen: Das Ziel des Ordnungsrechts ist es nicht, den friedlichen studentischen Diskurs zu beeinträchtigen. Es geht uns ausdrücklich nicht darum, Demonstrationen als legitimes Mittel des demokratischen Diskurses an Hochschulen in irgendeiner Form zu beeinträchtigen. Aber da, wo Gewalt oder schwerwiegende Störungen des Hochschullebens vorliegen, müssen die Hochschulen handlungsfähig sein, und zwar auf Basis einer gesetzlichen Grundlage. Sie aber nur aufs Hausrecht zu verweisen, Herr Mohrs, greift hier zu kurz. Meine Damen und Herren, der Vorfall an der Freien Universität Berlin unterstreicht die Dringlichkeit und Aktualität der Gewalt- und Hassprävention auch an niedersächsischen Hochschulen und macht deutlich, dass unsere Hochschulen einen klaren gesetzlichen Rahmen benötigen, den wir Ihnen mit diesem Gesetzentwurf vorschlagen. Ich freue mich auf die Beratungen.

Alle Reden von Cindy Lutz Rede ansehen ↗