Dr. Andreas Philippi
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Nacke! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Das war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland auf dem Fundament unseres Grundgesetzes. Die Inhalte der Artikel wurden vom Parlamentarischen Rat formuliert. Ihm gehörten neben den 66 Männern damals leider nur vier Frauen an. Den vier Müttern des Grundgesetzes ist es zu verdanken, dass in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes die klare Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ aufgenommen wurde. In diesem Jahr feiern wir das 75. Jubiläum der Verkündung des Grundgesetzes. Seitdem hat der Gesetzgeber die Formulierung des Artikels 3 Abs. 2 des Grundgesetzes immer wieder konkretisiert und damit viel Gutes auf den Weg gebracht. Aber wirkliche und vollständige Gleichstellung gibt es auch heute nur auf dem Papier. Unsere Gesellschaft unterliegt einem ständigen Wandel. Wir können uns nur positiv weiterentwickeln, wenn wir die tatsächliche Gleichstellung der Frauen in allen Lebensbereichen entwickeln und wenn sie dort ankommt. Doch sie ist noch nicht überall angekommen - weltweit nicht, europaweit nicht und leider auch noch nicht in ganz Niedersachsen. Wir können das aber ändern, indem wir stereotype Rollenmuster aufbrechen und Frauen die gleichberechtigte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben ermöglichen. Es geht darum, alle ungleichen Machtverhältnisse, die Frauen an einem gleichberechtigten Leben hindern können, abzubauen. Vieles, meine Damen und Herren, ist schon auf den Weg gebracht. Aber gleiche Teilhabe ‑ zum Beispiel in Wirtschaft, Beruf und Politik ‑, gleicher Lohn oder ein Leben ohne Gewalt ist für viele Frauen, auch in Niedersachsen, noch keine Realität. Meine Damen und Herren, wir müssen die Themen direkt angehen. Zum Beispiel flexiblere Arbeitszeitmodelle und familienbewusste Unternehmenskulturen, Schließen von Lohnlücken - das braucht es, um ein Umdenken der Gesellschaft zu erreichen. Und genau hier beginnt die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen und Landkreisen. Die Einbindung von Gleichstellungsbeauftragten und die Ausstattung ihrer Funktion mit Rechten, Kompetenzen, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten ermöglichen es, den Interessen von Frauen ‑ und auch von Männern ‑ in ihrem unmittelbaren Lebensbereich Geltung zu verschaffen. So Werden wir dem Auftrag unserer Verfassung, tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen, Schritt für Schritt gerecht. Meine Damen und Herren, das fördert nicht nur die Gleichberechtigung, es stärkt auch unsere Gesellschaft insgesamt. Und ‑ das wissen Sie alle hier ‑ wir brauchen eine starke Gesellschaft in einer starken Demokratie, besonders in der heutigen Zeit, in der die Rechte und Lebensbedingungen auch und besonders von Frauen durch Kriege, durch Umweltzerstörung, durch autoritäre Regime in der ganzen Welt eingeschränkt und missachtet werden. Die Gleichstellung ist noch nicht vollbracht. Und solange das so ist, ist es viel wichtiger, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten zu stärken und zu unterstützen, als sinnlose Gesetzesentwürfe zu formulieren. In diesem Entwurf zeigt sich Ihr rückwärtsgewandtes Frauen- und Familienbild. Mit Ihrem Beitrag betreiben Sie eine groteske Realitätsverzerrung. Frau Schülke, getretener Quark wird breit, nicht hart. Sie leisten der Sache der Frauen einen Bärendienst. Ihre populistische Forderung, der Sie sich hier nachhaltig anschließen, ist nach einigen Gerichtsurteilen zu der Problematik „Männer als Gleichstellungsbeauftragte“ schon längst Schnee von gestern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
