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Olaf Lies

SPD 14.03.2024 9:20 min Tagungsabschnitte 19/14

Katastrophale Auswirkungen der beschädigten Huntebrücke in Elsfleth für die Region?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Wirtschaftsminister Lies. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Nacht zum 25. Februar 2024 um 1.15 Uhr kollidierte ein 110 m langes Binnenschiff aus den Niederlanden auf der Seeschifffahrtsstraße Hunte mit der Eisenbahnbrücke in Elsfleth. Der Kapitän hatte nach Einschätzung der Wasserschutzpolizei den Pegelstand der Hunte falsch eingeschätzt. Bei dem Unfall entstand erheblicher Sachschaden an der Brücke. Unter anderem wurden die Gleise verbogen, die Lager zerstört und die Unterkonstruktion verschoben. Die Brücke war daraufhin nicht mehr für den Eisenbahnverkehr nutzbar. Die Hunte musste für den Schiffsverkehr gesperrt werden. Am Binnenschiff entstand Sachschaden. Das Fahrzeug war allerdings unbeladen. Die zerstörte Eisenbahnbrücke gehört zur Bahnstrecke Hude–Nordenham und ist für die Hinterlandanbindung der Seehäfen Brake und Nordenham, aber auch für die Erschließung des hoch industrialisierten Raums Nordenham für den Güterverkehr und für den Personenverkehr von herausragender Bedeutung. Es gibt keine alternative Schienenanbindung für Brake und Nordenham und die gesamte Wesermarsch. Alle Züge müssen über die Eisenbahnbrücke bei Elsfleth. Sehr wichtig ist also, dass es einen zügigen Ersatz, eine zügige Lösung gibt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Entscheidend für die Hafenwirtschaft ist, dass die beschädigte Brücke schnellstmöglich wieder voll befahrbar ist. Damit wird die Leistungsfähigkeit der Häfen Nordenham und Brake gewährleistet, und somit werden die Wirtschaftskraft der Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze gesichert. Deshalb hat das Wirtschaftsministerium unverzüglich sehr konkrete Schritte unternommen. Wir haben umgehend zu Gesprächen mit der Bahn, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und Betroffenen aus den Kommunen und der Wirtschaft eingeladen, und zwar gleich am nächsten Tag. Es gab eine Videokonferenz mit allen Beteiligten, um das Vorgehen zu koordinieren und um schnellstmöglich zu einer Wiederbefahrbarkeit der Brücke zu kommen. Das mag ‑ das will ich sagen ‑ unkonventionell sein, weil das Land hier gar keine originäre Zuständigkeit hat, aber es war aus unserer Sicht allemal geboten und erforderlich, damit es zu einer zügigen Lösung für alle Beteiligten kommt. Denn die Huntebrücke ist entscheidend für die Hafenumschläge in Brake und Nordenham und für die Anbindung. Übrigens: Weitere Diskussionen und Videokonferenzen fanden am 11. März statt. Wir haben am 29. Februar eine Videokonferenz mit den Oldenburger Vertretern gehabt, damit wir da in einem engen Austausch sind und bleiben. Der erste Schritt bestand darin, die Befahrbarkeit der Hunte wiederherzustellen. Hier ist bereits am 28. Februar 2024 Abhilfe geschaffen worden, wenn auch nicht dauerhaft, da mit einer Behelfsbrücke wieder Einschränkungen auf der Hunte verbunden sein werden. Der zweite Schritt, der angegangen wurde, waren Bemühungen, um einen zügigen Ersatz durch eine Hilfsbrücke zu gewährleisten. Die Deutsche Bahn hat zu diesem Zweck unverzüglich mit Aufräumarbeiten begonnen. Es wurde vor Ort untersucht, was von der noch vorhandenen Infrastruktur weiter genutzt werden kann und was ersetzt werden muss. Konkrete Planungen haben begonnen. Aktuell arbeitet die Deutsche Bahn mit Hochdruck daran, die Bahnstrecke schon im April wieder befahrbar zu machen. Das nimmt den Hafenstandorten in Brake und Nordenham und der wichtigen Industrie in Nordenham und den Kommunen in der Wesermarsch zumindest erst mal die größte Sorge. Für die Einrichtung der Hilfsbrücke schöpft die Deutsche Bahn alle Optionen einer schnellen Umsetzung aus. Wenn alles gut geht ‑ davon gehen wir im Moment aus ‑, wird der Transport dieser Hilfsbrücke nach Elsfleth bereits in zwei Wochen vonstattengehen. Sie stammt ‑ nur zur Kenntnis ‑ aus dem bundesweit einzigen Brückenlager, dem Lager der Deutschen Bahn in Konz in Rheinland-Pfalz. Bis zur Wiederaufnahme des Schienenverkehrs geht es jetzt darum, Übergangslösungen zu schaffen. Für den Schienenpersonenverkehr wurde ein Ersatzverkehr eingerichtet, im Wesentlichen schon am nächsten Tag. Auch da muss man sagen: Ein großes Dankeschön an die Bahn für diese wirklich großartige Reaktion darauf. Auch beim Güterverkehr konnte durch die Verschiffung von ganzen Zügen von Brake nach Bremen bereits viel erreicht werden. Mit dem Einbau der Hilfsbrücke sind natürlich nicht alle Probleme gelöst. Deswegen ist es richtig, sich mit großer Aufmerksamkeit auch dem Standort Oldenburg zu widmen. Oldenburg ist Seehafen. Weser und Hunte sind bis Oldenburg auch Seeschifffahrtsstraßen. Daher ist es wichtig, dass Seeschiffe die Hunte passieren können. Derzeit wird seitens der Hafenwirtschaft in Oldenburg nach Lösungen gesucht, um auch dann, wenn dies nicht mehr der Fall ist ‑ und das wird mit dem Einsetzen der Hilfsbrücke so sein ‑, Güter möglichst im bisherigen Umfang umschlagen zu können. Der vermehrte Einsatz von Binnenschiffen wäre ebenso eine Alternative wie Transporte mit anderen Verkehrsträgern. Allerdings befürchten die Unternehmen vor Ort nennenswerte Umsatzeinbußen, sodass unser Fokus natürlich vor allen Dingen auf der Beschleunigung des Ersatzneubaus der Brücke durch Deutsche Bahn und Bund liegt. Daneben werden wir aber auch weiterhin intensive Gespräche mit der oldenburgischen Hafenwirtschaft, mit dem Oberbürgermeister und allen Beteiligten führen. Deswegen besteht im dritten Schritt jetzt die große Anstrengung, zügig mit den Planungen für eine neue Brücke zu beginnen. Auch hier hat die Deutsche Bahn bereits Vorarbeiten begonnen. Damit der Seehafen Oldenburg perspektivisch auch für Seeschiffe erreichbar ist, muss die Hilfsbrücke so schnell wie möglich durch eine neue bewegliche Brücke ersetzt werden, die im geschlossenen Zustand Binnenschiffe mit geringeren Restriktionen und im geöffneten Zustand Binnenschiffe und Seeschiffe restriktionsfrei durchfahren lässt. Es kommt uns zugute, dass die Deutsche Bahn ohnehin eine neue Brücke plant. Die alte Brücke ist aus dem Jahr 1927. Die Vorbereitungen sahen bisher vor, mit dem Bau einer Drehbrücke ‑ statt bisher einer Klappbrücke ‑ in 2027 zu beginnen und sie bis 2030 fertigzustellen. Das ‑ ich glaube, da sind wir uns einig ‑ ist viel zu lang und ist den entsprechenden Standorten und Wirtschaftsunternehmen in Oldenburg auch nicht zumutbar. Wir stehen deshalb mit der Deutschen Bahn und der Bundeswasserstraßenverwaltung in intensivem Austausch, um diesen aktuellen Zeitplan gänzlich zu beschleunigen. Wir haben die nächste Runde in zwei Wochen. Die Bahn hat gesagt, sie wird innerhalb von zwei Wochen vorbereiten, was eigentlich an Genehmigungsmaßnahmen notwendig ist und was wir davon beschleunigen könnten, um dann aufzuzeigen, wie ein Plan für einen kompletten Neubau und die Fertigstellung aussehen kann. In diesem Zusammenhang arbeiten wir sehr eng mit dem Landkreis Wesermarsch zusammen, der die untere Naturschutzbehörde ist. Es geht dabei um die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung und auch die Frage, ob ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist. Zu Frage 2: In welcher Form die Landesregierung die Unternehmen unterstützen? - Unser aktuelles Augenmerk liegt jetzt vor allen Dingen darauf, dem Seehafen Oldenburg Hilfestellung zu leisten. Für den Hafen Oldenburg und seine Arbeitsplätze und weitere direkt Betroffene gibt es entsprechende Instrumente. Ein Instrument wären sicherlich Landesbürgschaften. Bei den jetzigen Auswirkungen kommt auch das Instrument der Kurzarbeit zum Tragen. Ein Sondervermögen haben wir nicht, und ich sehe auch die Einrichtung eines Sondervermögens nicht als geeignetes Instrument an. Aber wir werden weiterhin mit dem Bund alle Instrumente, die Land und Bund zur Verfügung stehen, nutzen, um den Unternehmen zu helfen und dafür zu sorgen, dass die Umschläge, die in Oldenburg realisierbar sind, weiterhin dort realisiert werden. Zu Frage 3: Ich verweise auf die Ausführungen dazu. Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Zusammenarbeit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, aber vor allen Dingen auch mit dem unglaublich engagierten Krisenmanagement der Deutschen Bahn loben. Ziel aller Beteiligten ist eine möglichst schnelle Umsetzung einer neuen Brücke, damit, wie gesagt, die volle Funktionsfähigkeit gewährleistet werden kann. Wir stehen in einem engen Austausch mit dem Bund. Ich habe das gerade beschrieben. Wir werden in zwei Wochen wieder zusammenkommen. Ich habe den Bundeswirtschaftsminister und den Bundesverkehrsminister bereits angeschrieben und gebeten, alle bereits jetzt zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmöglichkeiten, aber auch weitere Beschleunigungsmöglichkeiten zu nutzen. Ich halte es für denkbar und es wäre auch ein guter Weg, dass wir ohne neues, zusätzliches Recht zu mehr Beschleunigung kommen könnten. Das Ziel muss sein, alles, was an Instrumentarien da ist, voll auszuschöpfen und die Beschleunigungsmöglichkeiten konsequent zu nutzen. Die Fachebene im Wirtschaftsministerium schaut sich derzeit alle Möglichkeiten genau an, die vor allen Dingen im Allgemeinen Eisenbahngesetz geregelt oder vorgegeben sind. Dennoch werden wir prüfen müssen, ob es nicht weiterer Gesetze bedarf für den Fall, dass wir an dieser Stelle Brücke, Bahnstrecke oder Infrastrukturen tatsächlich schneller erneuern müssen. Wir haben in Niedersachsen die Erfahrung mit dem LNG-Gesetz gemacht. Das war ein Beleg dafür, dass man eine technische Infrastruktur auch in völlig anderen Zeiträumen realisieren kann. Deswegen haben wir uns in der letzten Besprechung am 11. März 2024 darauf festgelegt, in zwei Wochen zu prüfen. Sollten weitere Änderungen notwendig sein, gehen wir sie an und würden Sie hierzu natürlich weiter auf dem Laufenden halten. Wichtig dabei ist: Wir kümmern uns und sorgen dafür, dass sowohl die Häfen Brake und Nordenham als auch Oldenburg weiter funktionsfähig sind. Vielen Dank, Herr Minister Lies. -

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