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Lara Evers

CDU 13.03.2024 5:27 min Tagungsabschnitte 19/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die abschließende Beratung der vorliegenden Gesetzesinitiative der AfD-Fraktion befasst sich mit dem Thema Gleichstellung. Es werden zwei wesentliche und vergleichsweise klare Forderungen hinsichtlich der Gleichstellungsarbeit in unseren niedersächsischen Kommunen gestellt. Der Gesetzentwurf der AfD sieht erstens vor, dass auch Männer als Gleichstellungsbeauftragte in unseren Kommunen zugelassen werden können. Bisher ist das nicht der Fall, und man kann sich sicherlich die Frage stellen, ob diese strikte Vorgabe noch angemessen und zeitgemäß ist. Die Berufung männlicher Gleichstellungsbeauftragter könnte die Vielfalt und Inklusion fördern, indem verschiedene Perspektiven und Erfahrungen in die Arbeit einfließen. Die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten ist, wie wir alle wissen, eine Weiterentwicklung der Frauenbeauftragten, basierend auf langjährigen strukturellen Benachteiligungen von Frauen. Diese Benachteiligungen reichen von geschlechtsspezifischer Diskriminierung am Arbeitsplatz bis hin zu ungleichen Karrierechancen und Lohnunterschieden, die weiterhin bestehen. Uns liegen Stellungnahmen aus der Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbüros, von den Spitzenverbänden und aus dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vor, die unisono bekräftigen, dass diese faktischen Ungerechtigkeiten typischerweise Frauen treffen und weiter bekämpft werden müssen. Männer können ebenfalls unter einer geschlechterspezifischen Diskriminierung leiden. Bei den Aufgaben der Gleichstellung ist diese Konstellation aber die absolute Ausnahme und nicht die Regel. Meine Damen und Herren, deshalb ist es wichtig und richtig, die Position der Gleichstellungsbeauftragten weiterhin ausschließlich Frauen vorzubehalten, denn Frauen bringen die Expertise und notwendige Sensibilität mit, um die spezifischen Herausforderungen des gleichen Geschlechts anzugehen. Die Erfahrungen und Perspektiven von Frauen sind ein klarer Mehrwert für erfolgreiche Gleichstellungsarbeit. Das bedeutet gleichzeitig nicht, dass Männerrechte nicht anerkannt werden, sondern es geht vielmehr darum, dass Prioritäten richtig gesetzt werden und Schwerpunkte angemessen gewichtet werden. Die zweite Forderung besteht darin, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte nur noch in Kommunen mit mindestens 40 000 Einwohnern zu fordern, anstatt wie bisher bereits ab 20 000 Einwohnern. Zweifellos würde dies zu Kosteneinsparungen sowohl für das Land als auch für kleinere Gemeinden führen. Es mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen. Doch in Wahrheit würde eine solche Änderung der Sache Schaden zufügen. Auch hier sind die Stellungnahmen eindeutig, denn die Förderung von Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit ist ein grundlegendes Prinzip, das in jeder Gemeinde von Bedeutung ist, unabhängig von ihrer Größe. Diskriminierung und Ungleichheiten aufgrund des Geschlechts existieren nicht nur in größeren Städten, sondern auch in kleineren Kommunen. Warum sollten wir Frauen in kleinen Städten und Gemeinden also von dieser wichtigen Ressource ausschließen? Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter muss ohnehin als Investition betrachtet werden, die langfristig und nachhaltige Vorteile mit sich bringt. Eine Gleichstellungsbeauftragte kann eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung einer gerechteren und inklusiven Gesellschaft einnehmen und damit maßgeblich zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in der Kommune beitragen. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass Frauen uneingeschränkten Zugang zu Unterstützung und Schutz haben. Indem wir daran festhalten, die Position der Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich Frauen zuzuweisen und ihre Besetzung auch in kleinen Kommunen zu gewährleisten, senden wir eine unmissverständliche Botschaft aus. Frauenrechte und Gleichstellung sind unverhandelbare Grundwerte, die entschlossen und konsequent gestärkt werden müssen. Gleichzeitig ist die Aufgabe keineswegs abgeschlossen - nicht in der Großstadt und erst recht nicht in der Kleinstadt. Dieser Antrag bietet keinen Mehrwert für Geschlechtergerechtigkeit. Im Gegenteil. Die Vorschläge schwächen die Bemühungen zur Gleichstellung von Frauen in unserer Gesellschaft. Insofern folgen wir dem Beschlussvorschlag und lehnen den Antrag der AfD ab. Vielen Dank.

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