landtag-niedersachsen.de ↗

Christian Calderone

CDU 13.03.2024 6:38 min Tagungsabschnitte 19/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben zu diesem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD eine sehr erhellende Debatte in der ersten Beratung geführt, und auch die Debatte heute war wiederum sehr erhellend - erhellend deswegen, weil die AfD unter Benennung tatsächlicher Problemlagen bei stattgefundenen Veranstaltungen in einer Überreaktion Grundrechte unverhältnismäßig einschränken will. Sehr erhellend ist sie auch deswegen, weil auf der Gegenseite die linken Fraktionen dieses Hauses, nämlich SPD und Grüne, behaupten, es sei hinsichtlich der Durchführung von Versammlungen und deren Begleitung durch die Polizei und mit Blick auf die Verhinderung von gewalttätigen und antidemokratischen Veranstaltungen alles in Ordnung. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. Meine sehr verehrten Damen und Herren, worum geht es? Es geht um einzelne Demonstrationen in Deutschland der vergangenen Monate, die auch großzügig durch die Brille eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaates gesehen nicht tolerierbar sind. Ich will zwei nennen, die auch schon heute und in der ersten Beratung genannt worden sind. Richtigerweise ist auf zahlreiche antisemitische und antiisraelische Demonstrationen aus dem muslimischen Spektrum in Folge der aus meiner Sicht richtigen Reaktion des Staates Israel auf den Terrorakt der Hamas am 7. Oktober 2023 hingewiesen worden. Tatsächlich ist es schwer erträglich, dass Demonstranten aus dem islamischen Umfeld ungehindert durch deutsche Straßen ziehen und ihre antisemitische Propaganda verbreiten können. Dabei ist die Qualifizierung als islamisch richtig, aber eben nur ein Hinweis darauf, dass hier kulturelle Konflikte ausländischer Art deutschen Boden erreicht haben. Der Antisemitismus wird dadurch nicht größer als bei linksradikalen Kräften, die deutsche Universitäten mit antisemitischen Veranstaltungen lahmlegen, oder bei Rechtsradikalen. Richtigerweise ist in der Debatte auf gewalttätige Ausschreitungen der eritreischen Einwohnerinnen und Einwohnern in einigen deutschen Städten in den vergangenen Monaten hingewiesen worden. Die Klassifizierung als eritreisch ist dabei richtig, aber nicht das Problem. Das Problem ist ‑ und das zeigt sich auch bei Aufmärschen von Fangruppen oder beim Verhalten von Ultras in deutschen Stadien, bei den Klimaklebern oder auch bei einzelnen Demonstrationen aus dem Agrarbereich ‑, dass das Gewaltpotenzial bei Demonstrationen offensichtlich zugenommen hat und die Rechtsdurchsetzung immer schwieriger gelingt. Das Problem ist, dass die Polizei bei den genannten Vorfällen doch teilweise überfordert schien. Das liegt nicht am einzelnen Polizisten, sondern an einer falschen Einordnung der Behördenleitung und nicht zuletzt an einer lächerlich geringen personellen und sachlichen Ausstattung sowie insbesondere an deutlich zu wenig Rückhalt aus der Politik für eine robuste Vorgehensweise der Polizei gegen gewalttätige Störer. Denn das Gewaltmonopol des Staates lässt sich eben nicht durch Deeskalation und Rückzug durchsetzen, sondern nur durch Reaktion. Aus diesen anfangs genannten Demonstrationen mit ausländischer Beteiligung oder sogar aufgrund ausländischer Motivation nun eine generelle Grundrechtseinschränkung für Teile der in Deutschland lebenden Einwohnerinnen und Einwohner mit nicht deutschem Pass ableiten zu wollen, halte ich für falsch. Denn sowohl das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch die Niedersächsische Verfassung garantieren allen Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich die freie Äußerung ihrer Meinung und die Freiheit zur Versammlung unter freiem Himmel. Das ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD, im Übrigen kein Grundrecht am Rande, sondern konstitutiv für unseren Staat, und es ist ein Grundrecht, welches sich unsere Gesellschaft über die Jahrhunderte von Reformation, Revolution und Aufklärung hart erkämpft hat. Und in einem freien Diskurs der gesellschaftlichen und politischen Meinungen sind unterschiedliche Meinungen nicht nur zu ertragen, sondern es ist sich auch mit ihnen auseinanderzusetzen. Das gilt im Übrigen auch in diesem Haus. Dieser freie Diskurs der Meinungen findet seine Grenzen eben nicht in der Staatsbürgerschaft und auch nicht in der Sprache, so wie es die AfD formuliert, sondern verfassungsrechtlich in der Freiheitlichkeit, dem Demokratieprinzip, der Rechtsstaatlichkeit und polizeirechtlich in der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese rechtlichen Prinzipien verlassen Sie aus meiner Sicht in Ihrem Antrag, Versammlungsrechte nicht an Inhalt, sondern an Staatsbürgerschaft und Sprache festmachen zu wollen. Unabhängig davon ist auch mein Interesse, eine Vielzahl von ausländischen Konflikten auf deutschen Straßen auszutragen, überschaubar ausgeprägt. Aber darum geht es nicht. Denn das Versammlungsrecht bietet auch heute schon hinreichend Möglichkeiten, Versammlungen mit Gewaltpotenzial oder einer damit verbundenen Bedrohungslage für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verbieten oder in ihrem Umfang, in ihrer Lautstärke, in ihrer Örtlichkeit einzuschränken. Man muss es nur tun und am Ende auch wirksam kontrollieren. Denn dass der bestehende Rechtsraum wirklich ausgeschöpft wird, scheint mir aktuell nicht der Fall zu sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unabhängig davon nehmen Demonstrationen in Deutschland zu, und zwar Demonstrationen unterschiedlicher Motivation und unterschiedlicher Inhalte. Das zeigt, dass es Unruhe gibt in unserer Gesellschaft, Unzufriedenheit über die Politik der Regierung in Land und Bund, Sorge über die Auswirkungen konkreter Politik auf den Alltag der Menschen. Dem sollten wir uns viel mehr widmen. Das gilt für eine in Teilen überforderte Bundesregierung, aber das gilt auch für Niedersachsen. Dort machen sich SPD und Grüne diesen Staat zur Beute, zuletzt demonstriert bei der Lex Büroleiterin des Ministerpräsidenten. Wesen des Rechtsstaates ist es nämlich, einzelne Rechtssätze abstrakt für eine Vielzahl von Fällen zu formulieren, und nicht für einen einzelnen Fall einen konkreten Rechtssatz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wahrheit liegt in der Mitte. Es braucht eine Verteidigung unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates, gerade in unseren Zeiten. Dazu gehört es, Demonstrationen zuzulassen, andere Meinungen zuzulassen und zu ertragen. Es braucht aber auch eine bessere Ausstattung der Polizei, mehr Rückhalt aus der Politik für polizeiliches Handeln, und es braucht eine andere Politik. Der Indikator dafür sind vermehrte Demonstrationen auf unseren Straßen. Herzlichen Dank.

Alle Reden von Christian Calderone Rede ansehen ↗