Dr. Andreas Philippi
Lage der Pflege in Niedersachsen: Wie soll die Existenz von Pflegeunternehmen gesichert werden?
Vielen Dank. - Herr Minister antwortet. Bitte schön! Frau Präsidentin! Liebe Frau Prell, das ist eigentlich ganz einfach zu beantworten: Nein, sie müssen nicht befürchten, auf der Straße zu landen. Das Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen sieht in § 7 Abs. 5 vor, dass Betreiber eines Heims der Heimaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen haben, wenn beabsichtigt ist, den Betrieb ihres Heimes ganz oder teilweise einzustellen. „In der Anzeige müssen die geplante ordnungsgemäße Abwicklung der Vertragsverhältnisse mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren anderweitige Unterkunft und Betreuung dargelegt und auf Verlangen nachgewiesen werden.“ Die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen auch zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner bei Betriebsschließungen haben sich seit vielen Jahren gut bewährt. Also keine Angst vor Wohnungslosigkeit! Vielen Dank, Herr Minister. - Die dritte Zusatzfrage aus der
