landtag-niedersachsen.de ↗

Gerald Heere

15.03.2024 3:45 min Tagungsabschnitte 19/14

Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Herr Minister, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerne gehe ich auf diesen Punkt etwas detaillierter ein. Wir halten insbesondere drei Aspekte für kritikwürdig: Erstens. Die deutsche Schuldenbremse ist strenger als die ursprünglichen EU-Fiskalregeln. Ich sagte das gerade schon. Ein bisschen detaillierter: Die EU-Fiskalregeln erlauben den Mitgliedstaaten ein gesamtstaatliches Defizit von maximal 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts bei einer Schuldenstandsquote von über 60 % des BIP. Bei einer Schuldenstandsquote von nachhaltig unter 60 % des BIP sind sogar strukturelle Defizite von bis zu 1 % zulässig. Dagegen – und das merken Sie sofort – gilt in Deutschland die Begrenzung im Grundgesetz auf 0,35 % des BIP, und zwar völlig unabhängig von der Schuldenstandsquote. Diese deutlich strengere Schuldenbremse ist weder durch EU-Vorgaben rechtlich notwendig, noch trägt sie zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen sinnvoller staatlicher Ausgabenhöhe und notwendiger Defizitbegrenzung bei. Simulationsrechnungen des Sachverständigenrats haben zudem gezeigt, dass bei dem aktuellen Defizitrahmen die deutsche Schuldenstandsquote im Jahr 2028 unter 60 % des Bruttoinlandsprodukts fallen und ab dem Jahr 2066 schon unter 30 % des Bruttoinlandsprodukts liegen dürfte. Diese weitgehende Absenkung ist volkswirtschaftlich und vor dem Hintergrund des europäischen Wettbewerbs, über den ich gerade sprach, nicht sinnvoll. Zweitens. Es fehlt eine Unterscheidung zwischen konsumtiven und investiven Ausgaben. Hier sollten eigentlichen Fiskalregeln dem Leitgedanken folgen, dass die Haushalte vor allen Dingen langfristigen Interessen – und das wären eben investive Maßnahmen – folgen. Jedoch sind die derzeitigen Regelungen zur Schuldenbremse nicht in der Lage, Anreize zu verhindern, eher auf konsumtive Ausgaben zu setzen. Mindestens das Risiko einer Verringerung der erwünschten investiven Ausgaben ist somit gegeben, und das sollte hier auch als Kritik im Mittelpunkt stehen. Drittens. Die Schuldenbremse verhindert nicht den Aufbau bzw. die Ausweitung der impliziten Verschuldung. Denn Staatsverschuldung drückt sich eben nicht nur in Kreditmarktschulden aus, sondern auch in impliziter Verschuldung. Dazu gehören Zahlungsverpflichtungen des Landes, zum Beispiel Versorgungsverpflichtungen. Auch der Vermögensverzehr aufgrund unterlassener Investitionen ist implizite Verschuldung. Wir können sie jetzt nicht auf den Punkt beziffern, aber es gibt unterschiedliche Ansätze. Als Beispiel nenne ich die Generationenbilanz der Stiftung Marktwirtschaft. Diese kommt nämlich nicht auf eine Gesamtverschuldung von, wie die aktuelle Zahl lautet, etwas über 60 % des BIP, sondern von 447,8 % des BIP bzw. rund 17,3 Billionen Euro. Davon entfallen eben nur 66 % des BIP auf die explizite Staatsschuld, also auf Kreditmarktschulden, aber 380 % des BIP auf die implizite Staatsschuld. Sofern nun die Schuldenbremse zu einer Begrenzung der Kapitalmarktverschuldung führt, aber parallel der Aufbau von impliziter Verschuldung eine Folge ist, kann die Gesamtlast der öffentlichen Schulden einer Gebietskörperschaft dadurch sogar zunehmen. Dies ist eine Umverteilung zulasten folgender Generationen, und auch dieser Umverteilung müssen wir uns widmen. Vielen Dank.

Rede ansehen ↗