Daniela Behrens
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, man kann mit Fug und Recht sagen, dass die AfD ein ungeklärtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit hat. Andere Meinungen erträgt die AfD nur schwer. Wir können das hier in jeder Landtagswoche beobachten. Wir können das in den Ausschüssen und in Ihren Anträgen erkennen. Deswegen ist der vorliegende Gesetzentwurf der AfD in dieser Reihe zu sehen. Man hat ein Problem damit, dass andere Menschen anderer Meinung sind. Aber das ist in der Demokratie ein gutes Recht. Daher ist der vorliegende Gesetzentwurf der AfD in hohem Maße verfassungsrechtlich bedenklich, und er ist übrigens auch aus praktischer Sicht absolut untauglich. Das gilt sowohl für den Vorschlag, das Versammlungsrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzuschränken, als auch für die Reglementierung der Meinungskundgabe durch die Einführung von Sprachverboten. Wie ich bereits in der ersten Beratung hier im Plenum betont habe, zeigt uns der vorliegende Gesetzentwurf einmal mehr die Haltung der AfD zu unserer Demokratie und auch zu den verfassungsrechtlichen Grundwerten. Sie wissen, meine Damen und Herren, in Niedersachsen ist die AfD als Verdachtsfall eingestuft. Sie ist verdächtig, verfassungsfeindlich zu sein. Ich finde, sehr geehrte AfD-Fraktion, Sie sollten diesen Vorwurf ernst nehmen, sich mit Ihrer Politik beschäftigen und auch reflektorisch sein. Denn das ist ein sehr ernst gemeinter Vorwurf, und Sie sollten das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Meine Damen und Herren, der Verfassungsschutz ist eine unabhängige Organisation. Der Verfassungsschutz wird parlamentarisch kontrolliert. Der Verfassungsschutz arbeitet auf Basis des Verfassungsschutzgesetzes. Er wird parlamentarisch kontrolliert und beschreibt das, was in diesem Land passiert, jedes Jahr in einem transparenten Verfassungsschutzbericht. Den sollten Sie sich zu Herzen nehmen. Sie sollten das Thema Verdachtsfall nicht einfach abtun, sondern Sie sollten sich reflektorisch auch mit sich selber beschäftigen. Aber, meine Damen und Herren, die Grundrechte der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit nach Artikel 8 und 5 unseres Grundgesetzes sind unverrückbare Elemente unserer Demokratie. Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben vor 75 Jahren etwas Großartiges geschaffen und eine bis heute moderne Verfassung konzipiert, die aus den Ereignissen der Weimarer Republik die richtigen und vor allem die notwendigen Lehren gezogen hat. Ich bin außerordentlich froh, dass wir in einem Land leben, in dem jeder und jede frei im Rahmen des Rechts seine Meinung äußern und dies auch auf Versammlungen tun kann, unabhängig vom deutschen Pass und unabhängig davon, mit welchem Pass man hier lebt. Das Versammlungsrecht ist ein Recht für jedermann, und das wird auch in Zukunft so bleiben. Das kann man sehr deutlich aus dem Grundgesetz herauslesen. Für die Ordnungsbehörden und für die Polizei sind Versammlungen natürlich immer eine Herausforderung. Wenn Sie sich vor Augen führen, meine Damen und Herren, was wir alles seit dem letzten Oktober ‑ Start Hamas-Terror auf Israel, Ukraine-Krieg, Versammlung von Corona-Leugnern, Versammlung im Bereich der Landwirtschaft, Versammlung zur Demokratiestärkung ‑ auf den niedersächsischen Straßen erlebt haben, dann ist das auch ein Zeichen einer munteren Demokratie. Es ist nicht immer ein Zeichen von Unruhe, sondern es ist ein Zeichen einer munteren Demokratie. Wir sollten stolz sein, dass wir in einem Land leben, in dem ganz viele Menschen unterschiedlichster Art mit unterschiedlichsten Handlungen ihre Meinung kundtun. Das muss auch so sein. Das unterscheidet uns von vielen anderen Ländern in der Welt. Daher können wir sehr stolz auf unser Grundgesetz und unsere Demokratie sein. Als Innenministerin kann ich Ihnen sagen ‑ da war ich von Ihren pauschalen Vorwürfen, Herr Calderone, schon etwas irritiert, dass die Polizei in Niedersachsen alle diese Versammlungslagen hervorragend im Griff hat, meine Damen und Herren. Es gibt keine einzige Versammlung, keine einzige Aktion, die mir bekannt ist, bei der die Polizei überfordert war. Das hat Herr Calderone eben gesagt. Von daher ist das doch mit einem ganz klaren Hinweis zurückzuweisen. Unsere Polizistinnen und Polizisten sind hervorragend geschult. Sie können mit den Versammlungen, Demonstrationen und Kundgebungen sehr gut umgehen. Sie agieren mit Augenmaß. Wir haben in diesem Land noch nie so viele Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen gehabt wie jetzt. Daher, meine Damen und Herren, gilt der Polizei ein großer Dank für die großartige Arbeit bei den vielen Versammlungen und Demonstrationen. Pauschale Kritik an der Polizei lasse ich nicht zu, Herr Calderone, und das ist auch unter Ihren Möglichkeiten. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sehr klar sagen: Dieser Gesetzentwurf ist absolut untauglich. Wir hatten dazu eine sehr intensive Debatte. Wir können in diesem Gesetzentwurf keinen einzigen positiven Aspekt sehen. Deswegen würde ich Sie bitten, dass Sie den Ausschussempfehlungen des Innen- und des Rechtsausschusses folgen und diesen unsäglichen Gesetzentwurf ablehnen. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
