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Jörg Hillmer

CDU 13.03.2024 2:39 min Tagungsabschnitte 19/14

Schlepperei im Mittelmeer durch sofortige Einstellung jeglicher finanziellen Unterstützung von Schleusern und die unmittelbare Rückführung auf dem Mittelmeer aufgegriffener Migranten beenden!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viel ist seit der ersten Beratung dieses Antrags im November in der Tat nicht passiert. Die Beratung im Ausschuss blieb mit einer schriftlichen Unterrichtung durch die Landesregierung überschaubar. Meine Damen und Herren, Deutschland ist weiterhin das einzige Land in Europa, das die private Seenotrettung mit Steuermitteln unterstützt. Das entspricht allerdings dem Ampelkoalitionsvertrag. Zwischenzeitlich, nämlich im Oktober letztes Jahres, hat sich Bundeskanzler Scholz allerdings von dieser Unterstützung distanziert. Das hat ihn aber wiederum nicht davon abgehalten, im Dezember 2 Millionen Euro für die private Seenotrettung zu bewilligen. Den Kanzler verstehe, wer will. Weiterhin, meine Damen und Herren, sind die übrigen Staaten der EU irritiert, dass Deutschland Menschen über das Mittelmeer hilft und dann erwartet, dass die Staaten an den Außengrenzen ein Asylverfahren durchführen. Das tun sie nicht umfänglich ‑ leider ‑, sondern sie führen die Menschen nach Deutschland weiter. Unsere Appelle zu europäischer Solidarität verhallen entsprechend ungehört. Das wiederum wird von den Ampelparteien angeprangert. Wir kennen diese Rituale bereits zur Genüge. Meine Damen und Herren, weiterhin, meine ich, liegt die Lösung im Grundgesetz, nämlich in Artikel 16a. Ich zitiere: „(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Da Deutschland ausnahmslos von solchen Staaten umgeben ist, kann in Deutschland kein grundgesetzkonformer Asylantrag gestellt werden. Der Antrag muss also in einem Drittstaat außerhalb der EU gestellt werden. Warum öffnet Frau Baerbock als Außenministerin ihre Botschaften nicht dafür? Warum schafft sie keine angemessenen Strukturen, um das abzuarbeiten? Dann nämlich könnten die Asylberechtigten durch deutsche Behörden sicher nach Deutschland geleitet werden. Niemand muss mehr in ein Schlauchboot steigen, weil er sicher weiß, dass dieser Weg nicht nach Europa führt, sondern in einen sicheren Drittstaat, in dem sein Asylantrag nach denselben Kriterien bearbeitet wird ‑ ‑ ‑ Herr Hillmer, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bajus zu? Lassen Sie mich den Satz zu Ende führen? - Das ist eher unüblich, dass man im Satz unterbricht. - in dem sein Asylantrag nach denselben Kriterien bearbeitet wird wie in der deutschen Botschaft seines Heimatlandes oder der des Nachbarlandes. - Bitte schön! Bitte schön, Kollege Bajus! Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Hillmer

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