Antonia Hillberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schülke, was war das wieder? - Das ist eine Frage, die mir ab und an stelle. Ich will Sie an diesem Gedankengang teilhaben lassen. Bei mir sind gerade sehr viele große Fragezeichen und viel Nichtzustimmung aufgetreten. Ich glaube, dass sehr, sehr viele Menschen hier im Raum sich dem anschließen können. Ich fände es ja schön, wenn die Gleichstellung von Männern und Frauen abgeschlossen wäre. Das fände ich super! Aber eine derartige Realitätsverklärung von Ihrer Seite ‑ zu behaupten, dass das schon so ist ‑ finde ich schade. Denn die tatsächliche Gleichstellung ist nicht abgeschlossen. Das Grundgesetz wird gerade 75 Jahre alt. Es lohnt sich immer wieder, darin zu lesen. Ich kann nur noch einmal Artikel 3 Abs. 2 empfehlen. Damit das bei uns allen ankommt und damit wir das mitnehmen können, lese ich das jetzt vor: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Von daher sage ich nur: Weiter so! Wir halten uns da ans Grundgesetz und wollen die Ungleichberechtigung, die es noch gibt, abbauen und dagegen arbeiten. Auf die nächsten Jahre! Danke schön.
