Antonia Hillberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen hier über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, also des NHG, konkret über die Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts, wie es bereits die Kollegin Lutz klar dargelegt hat. Wir haben in den letzten Monaten bereits mehrfach darüber gesprochen, dass es Antisemitismus in diesem Land gibt - Antisemitismus, der aus verschiedenen Richtungen kommt: von rechts, von links, aus dem bürgerlichen Milieu oder auch den islamistischen Antisemitismus. Nun ist es eben leider so, dass antisemitistische Gesinnungen nicht vor den Toren deutscher Hochschulen haltmachen. Da müssen wir uns auch ehrlich machen. Den Antisemitismus gab es bereits vor dem 7. Oktober. Allerdings hat der schreckliche Terrorangriff der Hamas weltweit und auch in Niedersachsen bis heute unzählige antisemitische Aussagen, Übergriffe und Straftaten nach sich gezogen. Das hat heute auch die Kollegin Schneider noch einmal eindrücklich dargestellt. Jüdische Studierende äußern, dass sie sich an deutschen Hochschulen nicht sicher fühlen. Meine Damen und Herren, ein Teil von „Nie wieder“ bedeutet auch, dass es unduldbar ist, dass sich jüdische Studierende aufgrund ihrer jüdischen Identität an deutschen Hochschulen nicht sicher fühlen. Dem müssen wir entschieden entgegentreten. Das ist auch der Grund, aus dem unser Wissenschaftsminister Falko Mohrs Mitte Februar proaktiv im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur über dieses Thema, also zur Rechtslage an niedersächsischen Hochschulen bezüglich von Exmatrikulation nach der Verwirklichung von Straftatbeständen, unterrichtet hat. Und lassen Sie mich es so sagen: Ich mag auch erst anderthalb Jahre in diesem Landtag sitzen, aber eine Unterrichtung, in der zeitgleich direkt eine Gesetzesänderung vorgestellt wird, habe ich bis jetzt nicht als üblich erlebt. In der Unterrichtung hat der Minister dann deutlich gemacht, dass er und sein Haus eine Änderung des NHG anvisieren, die sich um das Thema ‑ Achtung! ‑ ordnungsrechtliche Möglichkeiten an Hochschulen zur Abwehr antisemitischer Fälle drehen soll. Das zeigt: Für die Niedersächsische Landesregierung hat Antisemitismus keinen Platz in unserer Gesellschaft und erst recht nicht an niedersächsischen Hochschulen. Von daher, liebe CDU-Fraktion, kann ich nur meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass Sie Ihre Arbeitsaufträge nun scheinbar auch bei der rot-grünen Landesregierung abholen. - Ich würde sagen, Sie hören mir noch bis zum Ende zu. Danke schön! Nun ist es aber so ‑ das wurde auch schon angerissen ‑, dass im Bereich der Hochschulen verschiedene Grundrechte in die Diskussion mit einfließen, wenn es um eine Änderung geht. Das ist ein durchaus sensibler Bereich. Wir hatten schon spannende Grundrechtsdiskussionen heute Morgen, und keine Sorge: Wir machen hier jetzt einfach weiter. Wir gucken uns nämlich die verschiedenen Grundrechte an. Da ist zum einen die Berufsfreiheit. Sie ist in Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes geregelt. Da heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“ Das Recht, den Beruf und die Ausbildungsstätte zu wählen, scheint hier uneingeschränkt zu sein. Dann kommt auch noch die Wissenschaftsfreiheit dazu. Wer sich dafür interessiert, wo das steht: Das ist Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes. Da heißt es: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Jetzt scheint es für diejenigen, die noch bis hierhin zugehört haben und nie das Vergnügen hatten, in einer Grundrechtsvorlesung zu sitzen, so zu sein, dass die genannten Grundrechte scheinbar uneingeschränkt oder uneinschränkbar seien. - Na ja, nicht ganz, hier kommt dann nämlich die praktische Konkordanz ins Spiel. Das bedeutet nämlich, dass sich diese sogenannten schrankenlosen Grundrechte, also Grundrechte, die, wie gerade vorgelesen, nicht schon im Grundgesetz eingeschränkt sind, nur durch eine Kollision mit anderen Grundrechten eingeschränkt werden können. Innerhalb dieser Kollision der Grundrechte muss dann ein Ausgleich zwischen den Grundrechten gefunden werden, und zwar im Wege der Abwägung. Dann kommt dabei irgendwann noch die Verhältnismäßigkeit ins Spiel, wenn es um die Eingriffe geht. Machen wir weiter: Für eine Kollision mit diesen oben genannten Grundrechten ‑ auch relevant vor dem Hintergrund antisemitischer Straftaten an Hochschulen ‑ kommt hier dann zum Beispiel das Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 in Betracht. Natürlich ist in diesem Kontext auch immer noch einmal der Artikel 1 unseres Grundgesetzes zu nennen. In Absatz 1 heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Keine Sorge, ich komme gleich zum Schluss. Zum Abschluss dieses Grundrechtsexkurses möchte ich noch einmal auf die Meinungsfreiheit eingehen. Das lohnt sich in diesem Hause auch immer. In Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern ...“ Und Achtung, jetzt wird es noch einmal ganz spannend. Das wird nämlich in Artikel 5 Abs. 2 ergänzt. „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Meine Damen und Herren, vielen Dank schon mal zwischendrin für die Aufmerksamkeit. Aber, wie schon angekündigt und gerade vor dem Hintergrund dieser grundrechtlichen Ausführungen, freue ich mich nun wirklich auf die Änderung des NHG und bin gespannt auf die kommenden Diskussionen im Ausschuss. Denn es ist die gemeinsame Aufgabe der Demokratinnen und Demokraten in diesem Hause, dafür zu sorgen, dass unsere Hochschulen ein sicherer Raum frei von diskriminierendem Hass sind. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
