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Sina Maria Beckmann

GRÜNE 14.03.2024 3:06 min Tagungsabschnitte 19/14

Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Ziel eines Katastrophenerlasses ist es ja, eine schnelle Reaktion der Steuerverwaltung zu ermöglichen. Es soll allen Steuerpflichtigen, die von Katastrophen betroffen sind, schnell und unbürokratisch geholfen werden. Ich kann Ihnen sagen: Das geschieht bereits durch unseren schnellen Nachtragshaushalt, und dafür hat es auch keinen Entschließungsantrag der CDU benötigt. Rein formal geht ein Katastrophenfall von einer sehr großen Zahl Betroffener aus und verhindert vor allem eine Überlastung der Finanzämter, damit schnelle Hilfe gewährleistet werden kann. Es mag sich jetzt ein wenig merkwürdig anhören, aber wir hatten mit dem Weihnachtshochwasser noch großes Glück. Denn dank des pausenlosen und fantastischen Einsatzes unserer Rettungskräfte, unserer starken Blaulichtfamilie, aber auch dank des Managements durch Landesregierung, Kommunen und Verwaltung wurde schnell reagiert, Schlimmeres verhindert und wurden Hilfen in großem Umfang zur Verfügung gestellt. Dann ist es folgerichtig, dass nach Prüfung durch das Finanzministerium auch kein Katastrophenerlass erlassen wurde. So konnte ein zu befürchtendes beihilferechtliches Risiko vermieden werden. Die Finanzämter bekamen sofort die Anweisung, die Betroffenen zu unterstützen: durch verschiedene steuerliche Maßnahmen, durch Stundungen. Wir helfen und unterstützen schnell und unkompliziert, und das ist doch wichtig in solch einer Situation. Jetzt haben wir die Situation, dass die CDU zu den beschlossenen Billigkeitsleistungen noch weitere Steuererleichterungen gewähren will. Na klar, das kann ich sogar verstehen, gerade aus Oppositionssicht; denn Sie wollen den betroffenen Menschen da draußen helfen. Da haben wir auch denselben Fokus. Doch letztendlich geht es Ihnen doch leider vor allem nur um politische Symbolik. Die eingegangene Zahl der bisherigen Anträge ist mit 15 eher gering. Angesichts des entschlossenen Handelns der Landesregierung bei der Bereitstellung unmittelbarer Katastrophenhilfe ‑ eben über den Nachtragshaushalt ‑ sehe ich keinen Grund für Ihren Antrag. Wir sind froh, dass aus dem sogenannten Weihnachtshochwasser kein landesweiter Katastrophenfall geworden ist, auch wenn das Ausmaß sehr groß war. Die Landesregierung hat zügig reagiert und schon im ersten Plenum im Jahr 2024 mit dem Parlament 111 Millionen Euro bereitgestellt, um allen Betroffenen unkompliziert in der Not zu helfen. Wie machen wir das? - Mit 20 Millionen Euro für eine schnelle Hilfe für geschädigte Privatpersonen, Unternehmen und Landwirtschaft und mit 20 Millionen Euro für die Erstattung von Ersatzkosten der beteiligten Hilfskräfte. Wir haben auch etwas für die Vorsorge für das nächste Hochwasser getan: 65 Millionen Euro werden für die Reparatur von Infrastruktur und die Stärkung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes aufgewendet. Weitere 6 Millionen Euro stellen wir Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie für Ersatzbeschaffungen zur Verfügung. Das alles ist starkes Regierungshandeln, meine Damen und Herren, und ich bin froh, dass wir alle gemeinsam diese Situation meistern. Vielen Dank, Frau Beckmann. Auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention

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