Dr. h. c. Björn Thümler
Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Weihnachtszeit ist eigentlich die besinnlichste Zeit im Jahr. Aber 2023 wurde sie für viele Menschen zu einer Zeit der Angst, der Ungewissheit und der Verzweiflung. Von heute auf morgen mussten Menschen um ihre Existenz bangen. Das Hochwasser des vergangenen Dezembers war für alle Betroffenen alles andere als ein schöner Weihnachtstraum. Und heute ist dieser Albtraum immer noch präsent. Aber ist es wirklich so? Ist er noch präsent? Oder ist er nicht schon lange wieder untergegangen unter der Vielzahl sonstiger Probleme, mit denen wir uns herumschlagen oder ‑ärgern ‑ wir haben es gerade gehört ‑? Ja, es ist eben nicht mehr präsent, so wie es präsent sein müsste. Das Hochwasser traf alle: Unternehmen, Landwirte, Familien, alte Menschen genauso wie junge. Es verschonte niemanden. Betroffene stehen vor großen Ausgaben für die Rettung und den Wiederaufbau ihrer Existenzen. Sie müssen viel Zeit, Energie und Arbeit in diesen Wiederaufbau stecken, müssen hoffen, dass Versicherungen rechtzeitig auszahlen und dass das Geld reicht - zumindest für die Beseitigung der größten Schäden. Immer wieder haben wir von Regionen gehört, in denen das Weihnachtshochwasser 2023/2024 das schlimmste Binnenhochwasser seit mehr als 50 Jahren gewesen sein soll. Zwei Generationen von Niedersachsen haben also in einigen Landesteilen ein solches Binnenhochwasser nie erlebt. Auch deshalb ist es vermutlich kein Wunder, dass nicht jeder Schaden, der entstanden ist, auch versichert war. Für einige Regionen unseres Landes gilt: Nicht jeder dieser Schäden konnte überhaupt versichert werden. Dass in dieser großen Not geholfen werden muss, hat die Landesregierung erkannt - auch diesmal nicht sofort, und auch diesmal ist sie nicht selbst darauf gekommen, sondern sie musste dem Vorbild der CDU-Fraktion folgen und einen Nachtragshaushalt im laufenden Jahr hier einbringen, den wir in der regulären Plenarwoche im Februar beschließen konnten. Völlige Verweigerung, meine Damen und Herren, dagegen in dem Bereich, über den wir uns heute unterhalten! Haben Bund und Land den Menschen nach den Hochwasserereignissen von 2013 und 2017 noch mit einer Vielzahl steuerlicher Erleichterungen den Rücken freigehalten, sieht das Land es heute nicht einmal ein, mit dem Bund über einen vergleichbaren Katastrophenerlass überhaupt zu reden. Das Finanzministerium hat schlicht und ergreifend mitgeteilt: Gespräche dazu gab es keine. Ihnen kann es doch nicht egal sein, ob die Menschen ihre Voranmeldungen und Jahreserklärungen über abgesoffenen Kellern ausfüllen! Ihnen kann es doch nicht egal sein, ob die Bürger das Geld, das das Finanzamt für Vorauszahlungen verlangt, dringender für den Wiederaufbau bräuchten! Und Ihnen kann doch auch nicht egal sein, dass jeder einzelne Betroffene bei allen existenziellen Sorgen, um die er sich jetzt nötiger kümmern müsste, in individuellen Verhandlungen mit seinem Finanzamt klären muss, ob es ihm zumindest ein wenig entgegenkommt! Und das vor dem Hintergrund, meine Damen und Herren, dass Herr Siebels gestern noch gesagt hat, dass wir doch endlich Inhalte einbringen sollen und dass wir doch Themen setzen sollten, mit denen man sich hier mal beschäftigen sollte. Die Beschäftigung ‑ ich komme gleich noch mal darauf ‑ im Haushaltsausschuss hat aus Sicht der Mehrheitsfraktionen genau zwei Minuten gedauert. Mehr war ihnen dieses Thema nicht wert. Hätten Sie nicht zu irgendeiner politischen Herausforderung in den letzten anderthalb Jahren so etwas wie Ehrgeiz oder Engagement gezeigt, müsste man Ihnen wohl Arroganz vorwerfen. So sind Sie aber wahrscheinlich nur desinteressiert und haben eine besonders ausgeprägte Antriebsschwäche, wenn das Finanzministerium windelweich und auf ganz kleinem Karo formale Hindernisse für einen Katastrophenerlass andeutet. Ganz sicher wollten Sie jedenfalls nicht schon wieder diejenigen sein, die erst in die Gänge kommen, nachdem die CDU sie dazu aufgefordert hat. Bei den Hochwassern 2013 und 2017 haben Bund und Land eine Reihe von Entlastungen zugestanden, damit das Besteuerungsverfahren die Not nicht unnötig vergrößert. Nichts anderes haben wir auch für das Weihnachtshochwasser gefordert. Die allermeisten dieser Erleichterungen hätten überhaupt nichts gekostet. Bei anderen ‑ wie dem Vorziehen von Abschreibungen ‑ wären Steuerzahlungen lediglich in das Folgejahr verschoben worden. Doch was machen die Landesregierung und das zuständige Finanzministerium? - Nichts! Denn sie sehen keinen Handlungsbedarf. In Niedersachsen sei kein Katastrophenfall, sondern nur ein außergewöhnliches Ereignis ausgerufen worden ‑ eine Vorstufe zum Katastrophenfall wohlgemerkt, die man allein aus administrativen Gründen und nicht zur Beschreibung eines Schadensumfangs in das Katastrophenschutzgesetz aufgenommen hatte. Wie ein Winkeladvokat ziehen Sie daraus den Schluss, steuerliche Erleichterungen seien nicht notwendig, die Finanzämter könnten innerhalb ihrer Spielräume individuell auf Betroffene eingehen. Meine Damen und Herren, weil der Finanzminister sich nicht kümmern mag, sollen also Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des mittleren und des gehobenen Dienstes die Verantwortung dafür übernehmen, ob im Einzelfall vom Standard abgewichen werden kann. Dies sind rund 60 Veranlagungsfinanzämter in Niedersachsen, die das dann einheitlich sehen müssten. Wir können wohl annehmen, dass genau das nicht passieren wird und dass das großzügig geschehen wird ebenso wenig, sind doch die Finanzämter grundsätzlich angewiesen, sich nicht als Kreditgeber missbrauchen zu lassen. Wie viele moralinsaure Reden haben wir in den letzten Monaten gehört? Wie oft war hier von Anstand, Verantwortung, Solidarität und Zusammenhalt die Rede? Jetzt ist es wieder vergessen. Es gibt andere Themen, die wichtiger zu sein scheinen, als jetzt hier mit Tatkraft und Verlässlichkeit diesen Menschen, die betroffen sind, tatsächlich zu helfen. Verbales Schulterzucken und der Hinweis auf die Sachbearbeiter in Finanzämtern und Versicherungen ‑ das ist zu wenig, meine sehr geehrten Damen und Herren, einmal mehr viel zu wenig. Und: Die Ablehnung unseres Antrags ‑ ich sagte es schon ‑ haben wir erwartet. Was wir nicht erwartet haben, ist, dass der Weg dieser Ablehnung eben kein Weg war, weil „Weg“ schon eine Übertreibung für das Thema wäre. Der Begriff suggeriert nämlich einen gewissen zeitlichen Verlauf. Den gab es aber nicht. Der Antrag wurde von Rot-Grün in derselben Sitzung des Haushaltsausschusses, in der er eingebracht wurde, abgelehnt. Die Ausführungen der regierungstragenden Fraktionen haben zusammengezogen ungefähr zwei Minuten gedauert. Warum hätte man noch mehr sagen sollen, wenn Ihnen das Anliegen und diejenigen, um die es geht, eigentlich egal sind? Mit der heutigen Ablehnung unseres Antrages verhöhnen Sie alle diejenigen, die noch Monate nach dieser Katastrophe die Schäden des Weihnachtshochwassers nicht beseitigt haben und nebenbei fleißig Unterlagen für die Finanzverwaltung ausfüllen. Und Sie nehmen dieses Parlament nicht ernst, wenn Sie einfache, kostenlose Hilfsmaßnahmen ohne Diskussion verweigern, nur weil Sie selbst nicht darauf gekommen sind. Das, meine Damen und Herren, lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
