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Ulf Thiele

CDU 14.03.2024 3:19 min Tagungsabschnitte 19/14

Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Herr Minister, eigentlich hatten Sie mir vorhin noch die Möglichkeit eingeräumt, am Ende Ihrer Rede Fragen zu stellen. Sie sind dann leider weggegangen. Deshalb machen wir das jetzt auf diesem Weg. Ihre Einlassungen können nicht überzeugen. Denn Sie haben nicht im Ansatz erklärt, warum aus Ihrer Perspektive die Situation ‑ insbesondere mit Blick auf die Notwendigkeit eines Katastrophenerlasses ‑ nach dem Weihnachtshochwasser eine andere sein soll als nach den Hochwasserlagen 2013 und 2017. Sie haben das damit begründet, dass durch solche Erlasse eine Arbeitsüberlastung vermieden werden solle, und die sei momentan nicht gegeben. Das kann auch gar nicht sein, weil die steuerrechtlichen Fragen in ihrer großen Überzahl natürlich erst dann zu klären sind, wenn die Betroffenen ihre Steuerklärung abgeben. Das ist ganz sicher nicht Mitte März der Fall, sondern das ist ein nachlaufender Prozess. Auf den hat die Landesregierung in den beiden vorgenannten Fällen ‑ in den Jahren 2013 und 2017 ‑ vorab reagiert, um rechtzeitig für die Finanzämter, die Finanzverwaltung einen Rechtsrahmen zu schaffen, an dem sie sich orientieren können, damit es nicht zu ungleichen Situationen und Einzelfallentscheidungen in Improvisation kommt. Dafür ist selbstverständlich auch eine Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium notwendig. Dass Ihr Haus das nicht einmal für notwendig gehalten hat ‑ weder anlässlich unseres Antrages noch nachdem wir zwei im Haushaltsausschuss erstmals darüber diskutiert haben und Sie zugesagt haben, diese Frage zu prüfen ‑, halten wir für nicht nachvollziehbar. Das ist für die Betroffenen ein wirkliches Problem, weil sie jetzt mit ihren Finanzämtern in aufwendigen Verfahren Einzelfalldiskussionen führen müssen und unterschiedlichste Entscheidungen kassieren werden. Das macht keinen Sinn. Natürlich werden wir eine ganze Reihe von Schadenslagen haben, weil es Hunderte Hektar dauerhaft überschwemmt waren und bei viele Unternehmen und Privathaushalten beispielsweise die Bodenplatten gebrochen sind, im Nienburger Land beispielsweise, ‑ Herr Thiele, kommen Sie bitte zum Schluss! - und erhebliche Schäden entstanden sind. Herr Minister, Sie müssen schon erklären, warum Sie in einer solchen Situation von vornherein ausschließen, ein solches Instrumentarium, das zweimal durch vorherige Finanzminister angewandt wurde, auch in diesem Fall anzuwenden. Das haben Sie nicht getan. Das bedauern wir sehr.

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