Marten Gäde
Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der jetzige Antrag der AfD nimmt einen Punkt eines AfD-Antrags aus dem Februar-Plenum wieder auf, obwohl die Sachfrage inhaltlich geklärt wurde. Weil die AfD-Fraktion besonders schnell sein wollte, kopierte sie aus Wikipedia einen Großteil der Antragsbegründung sowie die in Wikipedia genannten Quellen. Im Rahmen der Beratung des ursprünglichen Antrags zu diesem Thema gab es bereits eine umfassende Unterrichtung. Die Unterrichtung des Ausschusses zu diesem Antrag hat wirklich eindeutig klargemacht, dass das sogenannte Original Play nicht mit unseren Regelungen zum Kinderschutz vereinbar ist. Auch will ich hier noch mal auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion aus der 18. Wahlperiode verweisen. Auch die Antwort hierauf hat klargemacht: „Bei der vorbeschriebenen Methode“ - also dem Original Play - „besteht die Gefahr, dass das angemessene professionelle Nähe-Distanz-Verhältnis zwischen den beteiligten Erwachsenen und Kindern nicht gewahrt bleibt. Aus der Sicht des Kinderschutzes ist dies höchst bedenklich und stellt mit Bezug auf § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII ein Ereignis dar, das geeignet ist, das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung zu beeinträchtigen. Dies ist im konkreten Einzelfall durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.“ Auch das ist Ihnen bekannt, und dennoch lernen Sie nicht dazu. Da die Wiederholung ‑ wie Ministerin Behrens immer sagt ‑ ein zentrales Element der Didaktik ist, erläutere ich es Ihnen also noch einmal: Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen am 10. Juni 2021 ist eine umfangreiche Reform des SGB VIII in Kraft getreten. Alle Kinder und Jugendlichen sollen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. Im Übrigen möchte ich auch anmerken, dass die im Antrag erwähnten Maßnahmen anderer Bundesländer vor der Novelle des KJSG in Kraft getreten sind und dass mit dem KJSG eine deutliche Verbesserung des Kinderschutzes erreicht wurde. Als zentraler Baustein eines wirksamen Kinderschutzes hat der Gesetzgeber für alle Einrichtungen die verpflichtende Entwicklung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für Kindertagesstätten als auch für stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe. Das Konzept zum Schutz vor Gewalt muss kontinuierlich angepasst und fortgeschrieben werden. Dabei schließt der Kinderschutz alle Gewaltformen ein, zum Beispiel körperliche Gewalt, seelische Gewalt, Vernachlässigung, sexualisierte Gewalt, sexuelle Grenzverletzungen sowie Gewalt über digitale Wege. Seit Einführung des KJSG hat der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung der zuständigen Behörde unverzüglich ‑ unverzüglich! ‑ Ereignisse und Entwicklungen anzuzeigen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen könnten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Gefährdungssituationen oder negativen Entwicklungen möglichst frühzeitig entgegengewirkt wird. Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wurde auch neu geregelt, dass sich die örtlichen Jugendämter und das Niedersächsische Landesjugendamt gegenseitig auch hier unverzüglich über Ereignisse informieren, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen bedrohen. Sollte es zu Ereignissen und Entwicklungen kommen, die das Wohl der Kinder in der Einrichtung gefährden, ist das Landesjugendamt befähigt, umgehend zu handeln. Das macht das Landesjugendamt, wenn es notwendig ist. Das kann man nicht oft genug wiederholen. Aus diesen Gründen gab es in Niedersachsen keine Vorfälle mit dieser Methode. „Original Play“ ist nicht mit unseren Kinderschutzkonzepten vereinbar. Wir haben in unseren Einrichtungen gut geschulte Fachkräfte. In unseren Einrichtungen arbeiten Zehntausende gut ausgebildete Erzieher*innen und pädagogisches Fachpersonal. Tagtäglich sind diese Kräfte bemüht, das Wohl der Kinder in unseren Kitas zu sichern. Der Schutz unserer Kinder ist für unsere Fachkräfte elementar. In Ihrem Antrag und auch in der Unterrichtung haben Sie unseren Erzieher*innen die Kompetenz abgesprochen, diese offensichtlich dem Kinderschutz zuwiderlaufende Praktik zu erkennen. Was für ein Bild haben Sie denn von unseren Tausenden hart arbeitenden Fachkräften? Sie stellen sich gegen die Fachkräfte in den Kitas, gegen die Jugendämter und gegen das Landesjugendamt. Sie zeichnen ein Bild von diesem Land, in denen Pädokriminellen Tür und Tor geöffnet werden soll. Das ist falsch. Das ist einfach falsch! Wir stellen uns an die Seite unserer Fachkräfte. Wir stellen uns an die Seite unserer Institutionen. Wir wollen Kinder schützen, und wir werden als Land die notwendigen Schritte unternehmen, um den Kinderschutz weiter voranzutreiben. Aber auch wie die letzten Beratungen schon gezeigt haben, geht es Ihnen hier und heute mal wieder nicht um Kinderschutz. Sie wollen Verschwörungserzählungen und Unwahrheiten über unsere Kitas verbreiten. Sie wollen Ängste bei den Eltern schüren, um sie für Ihre Kampagnen zu nutzen. Die AfD macht nichts für die Menschen in Niedersachsen. Die AfD steht für Angst für Deutschland. Das lassen wir nicht zu! Vielen Dank.
