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Lena Nzume

GRÜNE 13.03.2024 4:28 min Tagungsabschnitte 19/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen! Es geht hier ja nicht um die Verlängerung von Förderschulen, sondern es geht um die Verlängerung von Übergangsregelungen für inklusiv arbeitende Schulen, sogenannte Schwerpunktschulen, natürlich in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Hören und Sehen, bis zum Jahr 2030. Ich finde es gut, dass wir recht sachlich diskutieren. Nichtsdestoweniger sind noch einmal Widersprüche sichtbar geworden, unterschiedliche Meinungen und unterschiedliche Haltungen zur Inklusion. Aber bestimmte Sachen stimmen so nicht. Denn von Anfang an haben wir an dem Thema Inklusion gearbeitet und in den Haushalten viel dafür getan, dass Inklusion in Niedersachsen weiter vorangetrieben wird. Unter anderem haben wir 100 Stellen für pädagogische Mitarbeitende geschaffen. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Noch einmal: Bei den Gesetzesänderungen geht es darum, erstens die Übergangsregelungen zu verändern und zweitens die Handlungsfähigkeit wichtiger Vertretungen, des Landeselternrates und des Landesschüler*innenrates, zu stärken. Es geht darum, den Kommunen entgegenzukommen, ihre Bedürfnisse und Wünsche aufzunehmen und natürlich auch Planungssicherheit zu schaffen. Denn Inklusion bedeutet, Barrieren abzubauen, und Niedersachsens Schulen sind seit 2013 inklusive Schulen. Das bedeutet für die Kommunen aber auch die Herausforderung, Inklusion vor Ort zu gestalten und bauliche Maßnahmen in den Schulgebäuden vorzunehmen, sodass Inklusion in der Schule gelebt werden kann. Ein weiterer wichtiger Punkt ist natürlich das Thema Haltung. Es geht nicht nur darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, sondern auch darum, die Haltung der Menschen, der Lehrkräfte, des Personals, zur Inklusion zu befördern. Da gibt es gute Fortbildungsmaßnahmen; da haben wir gute Ansätze in der Lehrkräftebildung. Die Kommunen sind aber an uns oder vielmehr an unsere Kultusministerin mit dem Wunsch und der Bitte herangetreten, noch eine Verlängerung vorzunehmen, weil Baukosten gestiegen sind, weil die Schüler*innenzahlen gestiegen sind und weil Fachkräfte fehlen. All das führt zu der bestehenden Herausforderung. Wir kommen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hier entgegen; denn sie hat plausibel dargelegt, dass eine bauliche Umsetzung von Barrierefreiheit bis 2024, also noch in diesem Jahr, nicht umsetzbar ist. Natürlich wollen wir gemeinsam mit Ihnen, liebe CDU, am Thema Inklusion weiterarbeiten. Wir haben ja schon verschiedene Ansätze gemacht, nicht nur in diesem Bereich, und sind da in Gesprächen und in einem konstruktiven Austausch. Der zweite Schwerpunkt unserer Gesetzesänderung betrifft die Landeselternvertretung und die Landesschüler*innenvertretung, die eine wertvolle und wirklich gute Arbeit leisten. Wie Sie alle schon dargestellt haben, ist es für sie aber immer schwieriger, die Beschlussfähigkeit herzustellen und sicherzustellen. Deswegen gehen wir hier einen pragmatischen Weg und unterstützen sie dabei, ihre Gremien handlungsfähig zu halten und auch attraktiv für weitere Vertreter*innen zu sein. Wir haben verschiedene Schulformen, Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen, berufsbildende Schulen, und es ist unterschiedlich, welche Vertreter*innen in diese Gremien entsendet werden. Für bestimmte Schulform wird es immer schwieriger, Vertreter*innen zu finden. Genau deswegen ist unsere Gesetzesänderung so wichtig für die Gremien, um ihre demokratische Teilhabe und ihre Handlungsfähigkeit zu stärken. Ich wiederhole es gerne: Wir gehen mit unserer Gesetzesänderung einen pragmatischen Weg, und wir haben die Herausforderungen im Blick. Probleme brauchen pragmatische Lösungen, und die gehen wir an. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Ausschuss. Danke.

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