Evrim Camuz
Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen
Vielen Dank, Herr Präsident. - Es ist irgendwie traurig, dass wir seit Jahrzehnten immer wieder für die gleichberechtigte Teilhabe, aber auch für ein Leben von Frauen ohne Gewalt kämpfen müssen. Viele der Abgeordneten sind ja schon seit Jahrzehnten dabei. Ich weiß von der Innenministerin, dass sie sich schon seit Jahrzehnten dafür einsetzt, ebenso die Justizministerin. Und gleichwohl kommt dieser Punkt immer wieder auf die Tagesordnung, weil wir noch nicht da sind, wo wir hinwollen. Wir haben es bereits gehört: 2022 gingen knapp 27 000 registrierte Fälle von häuslicher Gewalt bei der niedersächsischen Polizei ein. Dann waren es im letzten Jahr 3 000 mehr. Wir sind bei 30 000 Fällen. Ich will gar nicht wissen, wie viele es in diesem Jahr werden. Im Schnitt sind es ungefähr 74 Fälle pro Tag, bisher 11 % mehr pro Jahr. Die Dunkelziffer ist viel höher. Ich freue mich, dass mehr und mehr Frauen ‑ es sind zumeist Frauen ‑ sich trauen, diesen Weg zu gehen, vor Gericht zu ziehen und die Täter die Konsequenz spüren zu lassen und sich das nicht länger gefallen lassen. Es ist eine gute Entwicklung, dass die Hellfeldzahlen größer werden und das Dunkelfeld kleiner wird. Aber das ist eben auch erschreckend. Ich persönlich finde das wirklich erschreckend. Diese Zahlen sind alarmierend. Ich frage mich, Frau Martina Machulla, wohin es führt, wenn wir jetzt wieder mit Definitionen und Bürokratie kommen. Wir müssen die Chance jetzt ergreifen! Wir müssen jetzt handeln! Und natürlich wird es so sein, dass die Expert*innen vor Ort das auch begleiten werden. Natürlich wird es so sein, dass sie ihre Expertise mit einbringen werden, dass wir es evaluieren werden. Aber wir können doch jetzt nicht jahrelang an diesem Antrag sitzen, bevor es losgeht! Das ist doch die Kernidee dieses Antrags, dass wir die psychosoziale Prozessbegleitung vom Strafverfahren in das Gewaltschutzverfahren übertragen, auch wenn es verschiedene Verfahren vor verschiedenen Gerichten sind, und daraus lernen! Wir können doch nicht schon von vornherein meinen, dass wir alles wissen! Nein, wir wissen es noch nicht, und deswegen wollen wir diesen neuen Schritt gehen und diesen Schritt wagen. Deswegen: Lassen Sie sich doch darauf ein und halten Sie diesen Prozess nicht auf! Das ist nicht im Interesse der Frauen hier in Niedersachsen. Das Kriminologische Forschungsinstitut steht uns auch beiseite. Das arbeitet doch auch dazu. Es hat gesagt, dass im Strafverfahren die psychosoziale Prozessbegleitung eine sehr gute Sache ist und dass das die Menschen, die vor Gericht ziehen, bestätigen. In schwierigen Situationen werden die Menschen beraten - vorher, während des Verfahrens und eben danach. Daraus haben wir schon super viele Erkenntnisse. Diese übertragen wir jetzt analog auf das Gewaltschutzverfahren. Sie haben von Definitionen, Evalutionskriterien und Kosten gesprochen. Genau darauf kommt es jetzt an. Es kommt darauf an, dass wir das jetzt gemeinsam mit den Behörden ermitteln und jetzt ins Machen kommen. Dieser Antrag ist auch Ausfluss der Istanbul-Konvention. Diese besagt, dass wir viel präventiver Maßnahmen ergreifen müssen, um Gewalt an Frauen zu unterbinden. Die Idee ist, dass es gar nicht zu einer Verletzung bzw. zu einem tätlichen Übergriff kommt, sondern dass wir den Frauen vorher, also wenn der Bereich des Stalkings tangiert ist, Maßnahmen an die Hand geben, mit denen sie sich dagegen wehren können. Wir hier in Niedersachsen wollen diese mutigen Frauen dabei unterstützen, diesen Schritt zu gehen. Ich bin froh, dass wir hier gemeinsam mit der SPD voranschreiten. Herr Moriße, ich bin ganz erstaunt, dass die ersten paar Minuten Ihrer Rede ganz rassismusfrei waren, und ich dachte: Wo bleibt es denn? - Ganz am Anfang haben Sie vergessen, was Sie sagen wollten. Da dachte ich, jetzt kommt es wahrscheinlich, aber es kam nicht. Aber nach wenigen Minuten kam es dann doch. Es war der Afghane ‑ natürlich der Afghane, der hier wieder die große Öffentlichkeit bekommen hat. Das ist durchschaubar. Es ist durchschaubar, dass Sie hier vermeintlich feministisch agieren, wenn es dazu dient, Ihre rassistischen Narrative zu bedienen. Sie bedienen sich sozusagen der rassistischen Narrative, und dann sagen Sie, dass Sie diese Maßnahmen unterstützen. Insgesamt freue ich mich, dass wir diesen Antrag erst einmal im Ausschuss beraten. Wir sind ja erst ganz am Anfang. Ich möchte alle bitten, darauf einzugehen und offen zu sein, weil es im Interesse der Frauen hier in Niedersachsen ist, dass wir die psychosoziale Prozessbegleitung erweitern.
