Eike Holsten
Kindeswohlgefährdung durch "Original Play" untersagen - Pädophile in Kitas und Kindergärten stoppen!
Gelegenheit geben, sie zu beantworten und dann weiter vorzutragen. Ich habe sie einsilbig mit Ja beantwortet und würde dann fortfahren, wenn ich darf, Herr Präsident. Bitte! Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer Reihe von Bundesländern aller politischer Couleur ‑ das haben wir gehört ‑ ist es bereits zu konkreten Maßnahmen gekommen. So wurde in Hamburg, Bremen, Sachsen und weiteren Ländern „Original Play“ in Kindertagesstätten untersagt. Der Grund liegt ‑ das ist naheliegend ‑ in der Sorge um das Wohl der Kinder und in den potenziellen Risiken, die sich aus unangemessenem Körperkontakt ergeben können. Auch der Kinderschutzbund ‑ das können wir lesen ‑ hat sich deutlich positioniert und spricht sich für ein Verbot dieser Methode aus, um die Sicherheit und das Wohl der Kinder zu gewährleisten. In Schleswig-Holstein wiederum sieht man keinen Bedarf für ein explizites Verbot, da es nach Kenntnisstand der Landesregierung keine Anwendung von „Original Play“ gibt. Die Strategie setzt dort auf Prävention und Aufklärung. So verstehe ich aktuell auch die Einlassungen dieser Landesregierung. Im Ausschuss würden wir deshalb sehr gerne erfahren, welche Maßnahmen die Landesregierung ergriffen hat und vor allem wie sie diese anwendet, um Konzepte wie dieses in der Arbeit der Einrichtungen auszuschließen. Wenn sich die Landesregierung sicher ist, dass ein Verbot nicht nötig ist, wird sie zu Protokoll geben können und müssen, wie sie sicherstellt, dass so etwas auch künftig in unseren Kitas nicht stattfindet. Das wird besorgte Eltern ganz sicher interessieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es steht außer Frage, dass der Schutz unserer Kinder oberste Priorität hat und jede Maßnahme, die dieses Ziel unterstützt, von essentieller Bedeutung ist. Wir haben die Verantwortung, sicherzustellen, dass unsere Kindertagesstätten sichere Orte sind, an denen das Wohl der Kinder an erster Stelle steht. Der Kinderschutzbund formuliert, wie ich finde, ganz gut, was es braucht, wenn Fachkräfte im Umgang mit Körperlichkeit verunsichert sind: Sie benötigen Unterstützung für ihr fachliches Handeln. Dafür ist ein Baustein die Entwicklung von Schutzkonzepten, zu der Kitas und andere Einrichtungen verpflichtet sind. Dazu gehören auch Möglichkeiten zur Supervision und zu kollegialer Beratung. Es braucht ein stabiles Netzwerk mit anderen Fachkräften, etwa aus Beratungsstellen. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe der Träger und Leitungen, und damit auch der Landespolitik, die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe neulich erst eine Beratungsstelle für sexualisierte Gewalt besucht, deren Arbeit bei der Erstellung dieser Schutzkonzepte irre hilfreich war, die personell aber zu schwach ausgestattet ist, um wirklich breit in die Fläche wirken zu können. Dabei gibt es eine ganze Menge an Anfragen und Hilfebedarfen in den Einrichtungen. Diese Beratungseinrichtungen ‑ für deren Arbeit ich ausgesprochen dankbar bin ‑ zu stärken, könnte ein wesentlicher Baustein sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was in diesem Kontext sicher auch hilft, ist ein intensiver Blick auf die Expertenvorschläge der Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes. Vielleicht sind die Beratungen eine gute Gelegenheit, zu schauen, wie weit wir mit deren Umsetzung sind. Wir können zum Beispiel darüber sprechen, wie es um die flächendeckende Einführung und vor allem um die Anwendung von Schutzkonzepten gegen sexuelle Gewalt bestellt ist, und über die generelle Anzeigepflicht ‑ das hat Herr Gäde angesprochen ‑ bei Verdachtsfällen oder die Verpflichtung zur Kooperation mit den zuständigen Jugendämtern sowie die Aufnahme des Kinderschutzes in die Grundqualifikation von Aufsichtskräften in der Kindertagespflege und den Kindertagesstätten. Vieles mehr steht in dem Bericht, darunter im Übrigen auch der interkollegiale Ärzteaustausch, den wir gerne wieder hier auf der Tagesordnung hätten, um ihn endlich einzuführen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Debatte um „Original Play“ zeigt also, dass es durchaus Bedarf an klaren Richtlinien und Informationen gibt. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten ‑ von den pädagogischen Mitarbeitern bis hin zu den Eltern ‑ über potenzielle Risiken aufgeklärt sind und wissen, wie sie im besten Interesse ihrer Kinder handeln können. Unsere Aufforderung ist daher ganz einfach: Wir wollen nicht nur die kritische Auseinandersetzung mit spezifischen Methoden wie „Original Play“ ‑ es gibt sicherlich auch anderes, was es zu verbieten gälte; man könnte in einer langen Reihe aufschreiben, was in Kindergärten nicht stattfinden sollte ‑, sondern wir wollen auch die Schaffung eines umfassenden Bewusstseins für die Bedeutung des Kinderschutzes in allen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Wir müssen ein besonderes Augenmerk auf die Prävention und den Schutz unserer Kinder legen. Wir unterstützen daher sehr ausdrücklich Maßnahmen, die auf Aufklärung und die Stärkung des Kinderschutzes ausgerichtet sind. Darüber hinaus setzen wir uns gerne dafür ein, dass die bestehenden Gesetze und Vorschriften konsequent angewandt und bei Bedarf angepasst werden, um das Wohl der Kinder in jederlei Hinsicht zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
