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Michael Lühmann

GRÜNE 13.03.2024 2:21 min Tagungsabschnitte 19/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang)

Herr Lühmann möchte antworten und hat ebenfalls anderthalb Minuten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleg*innen! Liebe Frau Buschmann, die Versammlungsfreiheit stellen Sie nicht infrage, und die stellen auch wir nicht infrage. Darin sind wir uns ganz, ganz einig. Es geht um die Wirkung, die erzielt wird, wenn ein junger Mensch von vielleicht 17 Jahren das Gefühl hat: „Es läuft mit dem Klima nicht gut“, und deshalb zu einer Versammlung geht und dabei befürchten muss, dass dies für ihn mit erheblichen Kostenrisiken verbunden ist. In dem Fall könnte er davon abgehalten werden. Und das entspricht genau der Formulierung des Bundesverfassungsgerichtes. Alles, was Auswirkungen hat und mich von der Teilnahme an einer Versammlung abhalten könnte - könnte: ganz gering gehalten und tiefgehängt. Dann würde das Versammlungsrecht beeinträchtigt werden. Mir ist dieses Recht wichtiger als der Antrag, den Sie hier einbringen, um ein paar Klimaaktivist*innen von der Straße zu tragen, die unsere Polizei in Niedersachsen bis jetzt ‑ auch das hat die Anhörung mit sich gebracht ‑ die wir bis jetzt, sehr gut und kommunikativ - so wie das unsere Polizei macht - von der Straße herunterbekommen hat. Wir haben hier nicht Verhältnisse wie in Berlin, wo das vielleicht komplizierter ist und auch anders agiert wird - auch seitens der Polizei anders agiert wird. Hier wird das gut und ordentlich geregelt. Ich sehe gar keine Notwendigkeit, dass an dieser Stelle nachgeregelt wird. Mein Hinweis zu den Trecker-Protesten war ja nur, dass ich verwundert war, dass ein im Prinzip beratungsreifes Gesetz hätte eingebracht werden können, Sie aber auf dem Höhepunkt dieser Trecker-Demos nicht den Eindruck erwecken wollten ‑ mein Eindruck zumindest ‑, dass man auch die Bauern und Bäuerinnen treffen wollte. Man will ja allein auf Klimaaktivist*innen hinaus. Das halte ich für hoch problematisch. Und noch einmal: Die Klimaaktivist*innen, die das tun, versammeln sich friedlich, solange die Versammlung läuft. Und in dem Moment, in dem die Versammlung aufgelöst worden ist, hat unsere Polizei genug Möglichkeiten, sie von der Straße herunterzubekommen. Sie hat aber nicht die Zeit, die Lust und die Kapazitäten, zu schreiben, das Geld einzutreiben und noch einen Justiziar einzustellen, um mögliche Klagen abzuarbeiten. Wir würden an dieser Stelle die Polizei massiv überfrachten. Sie hat so viele wichtige Aufgaben in diesem Land. Das müssen wir ihr nicht auch noch aufbürden. Und noch einmal: Die GdP, in der auch Sie Mitglied sind, Frau Buschmann, hat sich ganz entschieden dagegen ausgesprochen.

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