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Alexander Saade

SPD 13.03.2024 4:56 min Tagungsabschnitte 19/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit einem Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang sollen nach Vorstellung der CDU künftig Gebühren für Polizeieinsätze erhoben werden. Damit reagieren Sie auf die Beratungen im Ausschuss für Inneres und Sport. Denn ihr ursprünglicher Antrag zielt darauf ab, lediglich Klimakleber zur Kasse zu bitten. Wir wissen: Als Einzelfallregelung wäre dies verfassungsrechtlich problematisch. Aber das ist ja unter anderem im Ausschuss auch deutlich geworden. Der zweite Punkt, der im Ausschuss deutlich wurde: Die CDU möchte eigentlich gar keine Gebühren erheben, sondern sie sucht eine zusätzliche Sanktionsmöglichkeit, neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht und dem Strafrecht. Das ist aber ‑ das habe ich im Ausschuss schon gesagt ‑ grundsätzlich falsch. Gebühren dürfen nämlich nur einen Aufwand decken, und zwar den Aufwand, der bei der Amtshandlung entsteht - und nichts weiter. Der erzieherische Charakter ist dem Ordnungswidrigkeitenrecht und dem Strafrecht vorbehalten. Jetzt also der neue Antrag! Und ich sage es ganz deutlich: In dem wird Ihr ursprünglicher Antrag lediglich verschlimmbessert. Denn was bedeutet es tatsächlich in der Praxis, wenn wir den Aufwand der polizeilichen Amtshandlung mit einer Gebühr versehen? Sie haben, glaube ich, geschrieben, dass Ihnen ein Betrag von 50 Euro pro Beamtem und Stunde vorschwebt. Was bedeutet es in der Praxis, wenn sich Bürger darüber Gedanken machen müssen, welche Folgen ein Polizeieinsatz haben könnte und ob im Nachgang vielleicht Gebühren erhoben werden? Ich sage es ganz deutlich: Das schadet dem Vertrauen in die Polizei. Der unmittelbare Zwang ‑ hier komme ich mal zu der genauen Definition ‑ ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt oder ihre Hilfsmittel. - Praxisbeispiel: Als Polizeibeamter schiebe ich eine Person aus einem Raum - ganz freundlich. Ich nehme sie am Arm und führe sie hinaus. - Das ist schon die einfache körperliche Gewalt. Die Einsatzdauer beträgt vielleicht ein paar Sekunden. Normalerweise wäre der Einsatz damit beendet, und alles ist gut. Oder ein anderes Beispiel, zum Ursprung der Debatte - Wegtragegebühr: Zwei Beamte tragen eine Person von der Straße. Die Einsatzdauer beträgt ‑ sagen wir mal ‑ 30 Sekunden. Dieses Mal sind es zwei Beamte. Normalerweise ist der Einsatz damit beendet. Neu wäre ‑ in beiden Fällen ‑ erst einmal zwingend: Personalien feststellen. Dann: zur Dienststelle fahren, Vorgang anlegen, Daten überprüfen ‑ Einwohnermeldeamt, polizeiliche Abfragesysteme ‑, Gebührenrechnung erstellen, Vorgang an die Wirtschaftsverwaltung abverfügen. Statt an Ort und Stelle den Vorgang nach 1 Minute abzuschließen, bedeutet das locker 30 Minuten zusätzliche Arbeitszeit für die Polizeibeamten. Damit ist es aber nicht getan. Jetzt liegt die Rechnung bei der Verwaltung. Der komplette Aufwand in der Verwaltung für das Betreiben des kostenrechtlichen Verfahrens ‑ von der Erfassung über die schriftliche Anhörung der betroffenen Personen, die Heranziehung, Zahlungseingangserfassung, vielleicht noch bis zur Übergabe an die Vollstreckungsbehörde ‑ geschieht ausschließlich auf Kosten der Steuerzahler. Entschuldigung, Herr Saade! Die Kollegin Buschmann würde gerne eine Zwischenfrage stellen. Würden Sie die zulassen? Nein, das können wir vielleicht auch am Ende machen. Ich habe hier noch ein bisschen auszuführen. Vielleicht wird die Frage ja noch beantwortet. Okay, dann führen Sie bitte weiter aus. Das Verwaltungshandeln, das ja auch erheblichen Aufwand bedeutet, ist also gar nicht abrechnungsfähig. Und da liegt für mich das eigentliche Problem. Was genau will denn die CDU? Was genau will sie, und welchen Effekt hat das Ganze? Wollen wir, wenn es zum Schusswaffeneinsatz kommt, zukünftig die Patrone berechnen? Soll nach einem Schlagstockeinsatz gleich mit einem TeleCash-Gerät abkassiert werden? Soll das die Aufgabe der Polizei sein? - Sie können sich ja gerne selber noch zu Wort melden. Ein anderes Beispiel: Was wäre denn, wenn die Polizei eine Person in Polizeigewahrsam bringt? Aus Eigensicherungsgründen werden ihr Handschellen angelegt. Soll das zukünftig kostenpflichtig sein? Auch das ist eine Zwangsmaßnahme. Ist das wirklich praktikabel? Und steht der ganze Aufwand im Verhältnis zu den tatsächlichen Einnahmen? Wer sich die Beratung im Ausschuss sparen will ‑ kleiner Spoileralarm ‑: Nein. Und selbst, wenn dem nicht so wäre: In Niedersachsen haben wir eine sehr bürgerfreundliche Polizei. Und ich möchte die auch gar nicht tauschen gegen eine kleinteilig arbeitende, Bürokratie abarbeitende Polizei. Ihr Vorschlag ist kein Gewinn - weder für die Polizei noch für das Land und schon gar nicht für unsere Bürgerinnen und Bürger. Und gerade weil Sie andere Bundesländer als Beispiel für die Gebührenerhebung nennen: Schauen Sie sich doch mal die Rechtsprechung in den anderen Bundesländern an! Dann kommen Sie vielleicht darauf, wie kompliziert, wie aufwendig und wie kostenintensiv es ist, Polizeigebühren auch noch rechtssicher einzutreiben. Vielen Dank.

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