Dr. Andreas Philippi
Cannabislegalisierung stoppen, eine gesunde Entwicklung von Kindern und Gesellschaft fördern
Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Nacke! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Cannabisgesetzgebung hat uns in den letzten beiden Jahren sehr bewegt. Darin liegt vielleicht auch Ihr Fehler, Frau Klages: Sie haben vermutlich den allerersten Gesetzentwurf angeguckt, in dem es noch darum ging, Läden zum Verkauf von Cannabis zu autorisieren. Aber den gibt es gar nicht mehr, das ist Schnee von gestern. Das zeigt auch heute wieder die Diskussion hier im Plenum. Und ich bin auch dankbar für diese Diskussion, weil zumindest die demokratischen Fraktionen zeigen, wie leidenschaftlich sie dafür kämpfen. Ich finde, sie kämpfen auch in einem sehr angemessenen Ton und mit vernünftigen Argumenten. Auch von meiner Seite aus: Danke! Suchtfachlich begrüße ich die Entkriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten, da eine strafrechtliche Verfolgung die durch Abhängigkeiten entstehenden Probleme nicht lösen kann. Wie wir aber in unserer Gesellschaft zukünftig mit Cannabis umgehen, um den Kinder- und Jugend- sowie den Gesundheitsschutz effektiv zu verbessern, ist für mich auch heute noch nicht endgültig geklärt. Für mich als Jugend- und Gesundheitsminister ist es das primäre Ziel, insbesondere junge Menschen vor gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Es gilt: Je früher und je häufiger konsumiert wird, desto stärker besteht die Gefahr körperlicher Schädigungen und Abhängigkeiten. Daher vertrete ich als Gesundheitsminister eine Drogenpolitik, die gleichzeitig mit der Entkriminalisierung von Konsumierenden konsequent einen gesundheitspolitischen Ansatz verfolgt und den Kinder- und Jugendschutz in der Praxis deutlich stärkt. Sorge bei der Teillegalisierung von Cannabis macht mir, dass Cannabis die Droge der Jugend und der jungen Erwachsenen ist. Das Erstkonsumentenalter in Deutschland liegt bei 15,3 Jahren. Die Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen konsumiert mit 16,8 % am häufigsten. Evident ist: Cannabis ‑ genauer gesagt, das THC in Cannabis ‑ ist schädlich und wirkt sich negativ auf das noch reifende, wachsende Gehirn aus. Die Gehirnreifung ist mit Erreichen der Volljährigkeit aber lange noch nicht abgeschlossen. Daher ist die Freigabe ab 18 Jahren aus meiner medizinischen Sicht zumindest problematisch. Was folgt also daraus? - Wie eingangs erwähnt, müssen wir als Gesellschaft unsere Anstrengungen, Kinder und Jugendliche und insbesondere junge Erwachsene zu schützen, noch deutlich verstärken. Die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Präventionskampagnen des Bundes und die angekündigten Internetangebote reichen dabei aus meiner Sicht nicht aus. Der Ausbau von Suchtprävention und Frühintervention, die Herstellung von Risikobewusstsein, braucht Finanzmittel. Hier sehe ich auch den Bund deutlich in der Verantwortung. Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir in Niedersachsen sind gut und erfolgreich in der Suchtprävention. Mit unseren 20 Suchtpräventionsfachkräften erreichen wir pro Jahr ca. 40 000 Menschen. Dies wird bei der veränderten Rechtslage allerdings nicht ausreichen. Herr Minister Philippi, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage, des Kollegen Uhlen. Wollen Sie dem entsprechen? Von Herrn Uhlen? Nein! Bitte schön, fahren Sie fort! Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir alle wissen, dass es weitere Bereiche gibt, wo es derzeit noch viele Fragezeichen gibt. Die Sicherheitsbehörden bezeichnen das Gesetz in seiner jetzigen Fassung als nicht praxistauglich. In der kommenden Woche wird der Bundesrat dazu möglicherweise final beraten, und auch wir als Landesregierung werden in der nächsten Woche unsere Positionierung festlegen. Wir legen unsere Positionierung rechtzeitig vor dem Bundesrat fest. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
