Jörg Hillmer
Hochschulentwicklungsvertrag
Für die Fraktion der CDU hat sich der Kollege Jörg Hillmer zu Wort gemeldet. Herr Hillmer, bitte! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mittelfristige Verlässlichkeit für die Hochschulen ist eine gute Tradition in Niedersachsen seit 20 Jahren, eingeführt 2005 durch die Regierung Christian Wulff mit CDU und FDP. Seinerzeit wurde der Hochschulzukunftsvertrag vom Landtag beschlossen und bekam damit eine Verpflichtung des Haushaltsgesetzgebers. Das, meine Damen und Herren, war maximal verbindlich. Heute schließt die Landesregierung einen fünfjährigen Vertrag mit den Hochschulen, der unter dem Vorbehalt noch zu beschließender Haushaltsmittel steht und somit nicht mehr als eine Absichtserklärung ist, quasi ein Letter of Intent. Meine Damen und Herren, interessant ist die Frage: Was machen die Regierungsfraktionen aus diesem Vorschlag? Legen sie etwa einen Entschließungsantrag vor, in dem sie sich verpflichten, die durch die Landesregierung in Aussicht gestellten Mittel in zukünftigen Haushalten bereitzustellen? - Nein, das tun sie nicht. Streben sie irgendeine Beschlussfassung dieses Hauses an nach dem Motto „Der Landtag begrüßt“, wie wir das so häufig tun, oder nach dem Motto „… wird sich bemühen“? - Nein, auch das nicht! Was tun Sie? - Die SPD-Fraktion meldet eine Besprechung im Rahmen der Aktuellen Stunde an. Schön, dass wir mal drüber gesprochen haben! Meine Damen und Herren, das ist ‑ im Unterschied zu dem, was ich eingangs erwähnt habe ‑ maximal unverbindlich. Würde die Landesregierung diesen Vertrag für ebenso epochal halten wie die Redner der Regierungsfraktionen eben, hätte sie ihn doch dem Landtag übersandt, zumindest aber den Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses. Das hat sie aber bis zur Stunde nicht getan - nicht einmal, als die SPD vorgestern dieses Thema zur Aktuellen Stunde angemeldet hat. Meine Damen und Herren, das Dilemma ist: In diesem Vertrag kann nichts stehen, was nicht durch den aktuellen Haushalt 2024 gedeckt ist. Wenn allerdings etwas finanziell Belastbares für 2025, 2026, 2027, 2028 und 2029 drinstehen würde, wäre das ein Fall für den Staatsanwalt. Deshalb steht im Kleingedruckten: unter dem Vorbehalt ausreichend bewilligter Haushalsmittel. Meine Damen und Herren, das Kernproblem des Wissenschaftshaushalts ist doch, dass das MWK mit dem Hinweis auf die Porsche-Millionen bei der VolkswagenStiftung, die in die Wissenschaft fließen, kaum zusätzliche Mittel bekommen hat. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Die Mittel der VolkswagenStiftung sind gut für die Wissenschaft in Niedersachsen. Sie schaffen hervorragende Möglichkeiten für die inhaltliche Weiterentwicklung. Aber sie ersetzen nichts - im Gegenteil! Natürlich binden sie auch Ressourcen aus den Haushaltsmitteln der Hochschulen. Sie binden Personal, Raum und Infrastruktur in den Hochschulen. Diese gedankliche Gegenrechnung ist also falsch, und das können Sie nicht fünf Jahre lang fortsetzen. Am Ende dieses Strohfeuers wären ansonsten die Hochschulen personell und strukturell ausgeblutet. Aber wir wollen doch eine nachhaltige Wirkung der Dividendenmittel für Niedersachsen! Meine Damen und Herren, wirklich belastbar im Hochschulentwicklungsvertrag sind die Passagen, die den Hochschulen mehr Autonomie gewähren sollen. Diese begrüßen wir als CDU ausdrücklich, und wir werden darauf achten, dass sie schnell umgesetzt werden. Ansonsten ist der Hochschulentwicklungsvertrag eine gut gemeinte Absichtserklärung. Wir werden genau beobachten, ob Sie es bei der heutigen Besprechung belassen oder ihm mit einem Landtagsbeschluss wirkliche Verbindlichkeit geben wollen. Vielen Dank.
