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Christian Calderone

CDU 13.03.2024 1:07 min Tagungsabschnitte 19/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

CDU-Fraktion zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön! Herr Präsident, herzlichen Dank. - Das Grundgesetz ist in seiner sprachlichen Schönheit so emotional, dass man hier ruhig bleiben darf, wenn man über das Grundgesetz redet. Herr Bothe, wenn es im Grundgesetz heißt, dass alle Deutschen das Recht haben, sich zu versammeln, bedeutet das eben nicht, dass nur deutsche Staatsbürger diese Versammlungsfreiheit in Anspruch nehmen können. Nach Artikel 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist dieses auch auf EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ausgedehnt. Diese können sich in vollem Umfang auf die Gewährleistung dieses Grundgesetzes berufen. Und andere Staatsangehörige können aufgrund der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes an Versammlungen teilnehmen und diese gestalten. Zumindest das wollte ich meiner Rede voranstellen - in aller Unemotionalität, um hier die Sachlage rechtlich darzustellen. Danke schön.

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