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Jessica Miriam Schülke

AfD 13.03.2024 3:46 min Tagungsabschnitte 19/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD befasst sich mit der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsgesetzes. Unsere Forderungen zielen auf eine starke Reduzierung der Stellen für Gleichstellungsbeauftragte in niedersächsischen Verwaltungen und Kommunen. Weiterhin gehört zu unserem Antrag, auch männliche Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen. Was machen eigentlich Gleichstellungsbeauftragte? - Ursprünglich waren die Aufgaben einer Frauenbeauftragten unter anderem die Verbesserung der beruflichen Situation und die Beratung von Frauen bei Diskriminierung am Arbeitsplatz. Nach und nach wurden diese Aufgaben verwässert ‑ ein konkretes Berufsanforderungsprofil mit klar definierten Fachkompetenzen gibt es nicht ‑: ein bisschen Eheberatung, ein bisschen Gehaltsberatung, ein bisschen von vielem. Hier wurde ein eigenständiges Arbeitsfeld mit lukrativen Posten geschaffen, das allein den Steuerzahler in Niedersachsen jährlich 15 Millionen Euro kostet. Diese Summen fehlen definitiv in der echten Welt, zum Beispiel bei den kompetenten Fachleuten, die sich täglich in Frauenhäusern, Jugendämtern etc. abarbeiten. Frau Kollegin Schülke, es gibt eine Wortmeldung der Kollegin Meyer zu einer Zwischenfrage. Wollen Sie die zulassen? Nein, ich möchte gerne fortfahren. Danke. Bitte schön! Die Begriffe „Gleichstellung“ und „Gleichberechtigung“ werden immer mehr aufgeweicht. Als Beispiel wird gerne der immer wieder falsch kolportierte Begriff des Gender Pay Gap zu Hilfe genommen. Dieser soll beweisen, dass die Frauen bei Gehaltszahlungen stark benachteiligt sind. Laut der Altparteien beläuft sich dieser Unterschied auf jährlich zwischen 18 und 22 %. Hat hier die Firma Correctiv die Berechnungen vorgenommen, und alle haben wieder abgeschrieben? Denn die Fachinstitute kommen lediglich auf 2 %. Die Gleichberechtigung ist in Deutschland längst erfolgt, die Debatte darüber obsolet. Sobald der Staat aber eine Ergebnisgleichheit, das heißt Gleichstellung, anstrebt, beginnt er, in die Freiheitsrechte seiner Bürger einzugreifen. Die Gleichstellung ist eine hauptsächlich von Rot-Grün vorangetriebene Mogelpackung. Hier gibt es zwei Strömungen: Das gemäßigte Lager möchte eine paritätische Besetzung, also 50 % männlich und 50 % weiblich, mit der logischen Konsequenz, dass Frauen dann beispielsweise nur zu 50 % im Straßenbau, in der Stahlindustrie oder in der Metallverarbeitung arbeiten. Das radikale Lager möchte wohl, dass die Männer nach und nach aus den lukrativsten Posten verdrängt werden. Ein Beispiel. Kollegin Nadja Weippert von den Grünen bezieht sich begeistert auf die US-Richterin Bader Ginsburg. Die Richterin antwortete auf die Frage, wann es denn genug Richterinnen am neunköpfigen amerikanischen Supreme Court seien: „When there are nine.“ Also wenn neun von neun Richtern Frauen sind. Man sieht hier beispielhaft: Gleichstellung ist in der Methodik das glatte Gegenteil von Gleichberechtigung. Schauen wir mal, was uns Gleichstellung und Quote in der Bundesregierung gebracht haben: Im Familienministerium geht es nicht um Familie, sondern um Geschlechtsumwandlung und Regenbogenthemen, im Innenministerium wird die Meinungsfreiheit der Bürger ausgehebelt, und im Außenministerium erklärt man Atommächten den Krieg. Unser Antrag, der als Kompromiss gedacht ist, würde die Kommunen in Niedersachsen entlasten und die Steuergelder für dringend anfallende Aufgaben freisetzen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.

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