Dr. h. c. Björn Thümler
Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Beck, ich will Ihnen gerade mal aus dem Protokoll vorlesen. Der Kollege Thiele hat gesagt: „Ich bin mir ebenso sicher, dass das Bundesfinanzministerium, wenn man dieses Thema mit ihm diskutieren würde, einsehen würde, dass die Abstufung in unserem Katastrophenschutzgesetz nicht die Zielsetzung hatte, eine steuerrechtliche Hilfsmöglichkeit auszuschließen, und dass man gemeinsam zu einer entsprechenden Regelung kommen könnte - wenn man denn helfen will. Wenn man dieses Instrument aber nicht einsetzen will und damit in Kauf nimmt, dass damit eine Hilfsmöglichkeit für geschädigte Unternehmen, Privathaushalte und Landwirte von vornherein ausgeschlossen wird, dann muss man das hier auch sagen. Ich wiederhole meine Frage also: Wurden entsprechende Gespräche mit dem BMF und der Kommission geführt?“ Die Antwort aus dem Finanzministerium lautete: „Nein, solche Gespräche wurden nicht geführt.“ Es wurde sich also nicht einmal die Mühe gemacht, das überhaupt abzuklären, sondern rein formalistisch vorgeschoben, dass das nicht vorgesehen sei. Genau das halten wir für falsch. Deswegen gibt es die dringende Bitte, unserem Antrag zuzustimmen, weil dies genau der richtige Weg wäre, jetzt diese Hilfen zu leisten, weil es wirklich die Leute entlasten würde, die davon betroffen sind. Vielen Dank.
