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Pippa Schneider

GRÜNE 13.03.2024 4:19 min Tagungsabschnitte 19/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Einführung eines hochschuleigenen Ordnungsrechts

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem schrecklichen Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober haben sich auch in Niedersachsen antisemitische Vorfälle gehäuft. Jüdische Studierende berichten immer wieder von antisemitischen Beleidigungen und Drohungen, von Flyern, Plakaten und Schmierereien, von Anfeindungen online und in WhatsApp-Nachrichten, von antisemitischen Posts in Chatgruppen und von einem dauerhaften Gefühl der Angst und Unsicherheit als jüdischer Mensch an Hochschulen. Diese antisemitischen Bedrohungen gipfelten im Februar in einem Vorfall in Berlin, als ein jüdischer Student von einem Kommilitonen angegriffen und krankenhausreif geschlagen wurde. Allein bis Ende November 2023 zählte die Antisemitismusmeldestelle RIAS an deutschen Hochschulen 37 antisemitische Vorfälle. Dabei haben die Hochschulen als Bildungseinrichtungen eine Schlüsselrolle in der demokratischen und politischen Bildung und dementsprechend auch in der Bekämpfung von Antisemitismus. An dieser Stelle gilt ein großer Dank unserem Minister, der uns direkt nach dem schrecklichen Vorfall in Berlin proaktiv im Ausschuss unterrichtet hat, in dem wir anschließend eine sehr konstruktive Diskussion zu dem Thema hatten. Direkt nach dem 7. Oktober gab es Austauschrunden mit allen Hochschulleitungen zum Thema Antisemitismus an Hochschulen. Die Landeshochschulkonferenz hat sich wie auch die Hochschulrektorenkonferenz sehr klar und eindeutig gegen jeden Antisemitismus positioniert. Austausch gab es auch mit dem niedersächsischen Verbund zur Lehrkräftebildung, um für das Thema Antisemitismus in der Lehrkräfteausbildung zu sensibilisieren. Auch an den Hochschulen selbst gab es vielfältige Veranstaltungen, die sich dezidiert mit antisemitischen Bildern und Erzählungen auseinandergesetzt haben. Außerdem ist geplant, die Antidiskriminierungsstellen an den Hochschulen für den Bereich Antisemitismus weiter zu sensibilisieren. Der momentane rechtliche Stand ist, dass in Niedersachsen bei antisemitischen Vorfällen das Präsidium ein befristetes Hausverbot aussprechen kann. ‑ Wir haben es gerade erzählt bekommen. ‑ In besonders schwerwiegenden Fällen ist es in Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Studierende zu exmatrikulieren: bei einer strafrechtlichen Verurteilung, wegen einer Straftat gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder die Freiheit und wenn dadurch eine Gefährdung des Studienbetriebs zu erwarten ist. Ich bin dem Minister sehr dankbar, dass er im Ausschuss klargemacht hat: In Niedersachsen wird gegen jeden Antisemitismus konsequent gehandelt. Das Recht auf freie Berufswahl ist dabei ebenfalls ein hohes Gut. Deswegen muss immer genau abgewogen werden, welche Maßnahmen getroffen werden. Zum Schutz vor Willkür ist es deshalb wichtig, dass für eine Exmatrikulation eine erhebliche Gefährdung des Studienbetriebs vorliegt. Ich freue mich sehr, dass bei diesem wichtigen Thema die demokratischen Fraktionen an einem Strang ziehen, dass wir hier geschlossen gegen Antisemitismus an Hochschulen stehen und dass uns alle doch, auch wenn wir über die Details der Umsetzung konstruktiv diskutieren, dasselbe Ziel eint. Unser Auftrag ist es, dafür zu sorgen, dass unsere Hochschulen für alle Studierenden und Beschäftigten unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Herkunft, ihrer Religion, Geschlecht und sexuellen Orientierung, für alle ein sicherer Ort sind und auch bleiben. Vielen Dank. -

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