Jan-Philipp Beck
Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!
uns, glaube ich, in einem Punkt im gesamten Landtag einig sind: Wir alle wollen den Geschädigten des Hochwassers, die bei den Starkregenereignissen um die Jahreswende wirklich zu Schaden gekommen sind, schnell und umfassend helfen. Das sollten wir uns gegenseitig nicht in Abrede stellen, wie ich finde. Ich will an dieser Stelle ‑ das ist bereits mehrfach passiert ‑ noch einmal ganz ausdrücklich den Dank an die Rettungs- und Eingangskräfte richten. Es ist wirklich ganz beeindruckend, was von dieser Seite in der Kürze der Zeit geleistet worden ist. Mit Sicherheit hat der tatkräftige Einsatz dazu beigetragen, dass ein schlimmerer Schaden bei uns im Bundesland vermieden worden ist. Dafür an dieser Stelle noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön! Trotzdem müssen wir feststellen, dass auch in unserem Bundesland ein immenser Schaden durch das Starkregenereignis entstanden ist. Es ist ja bei der Kollegin Beckmann schon angeklungen: Wir haben hier im Landtag gemeinsam und fraktionsübergreifend schon eine Menge auf den Weg gebracht. Man denke an den Nachtragshaushalt mit einem Volumen von 110 Millionen Euro. Die Richtlinien werden derzeit in den einzelnen Ministerien erstellt. Wir haben eine Soforthilfe auf den Weg gebracht. Das war mit Sicherheit richtig so und angesichts der Schadenslage äußerst angemessen. Das wird mit Sicherheit auch in den nächsten Wochen und Monaten eine ganz spürbare Hilfe für die Geschädigten sein. Herr Kollege Beck, erlauben Sie eine Zwischenfrage? Nein, ich würde gerne fortfahren. In diesem Sinne sollten wir auch so weitermachen und sachlich analysieren, welche weiteren Hilfsinstrumente wir brauchen. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion zielt ja darauf ab, einen Katastrophenerlass auszustellen, damit die Finanzämter bei einer Vielzahl von Anträgen auf steuerliche Entlastung von Einzelfallentscheidungen entlastet werden, um schneller reagieren zu können. Durchaus kann eine solche Entlastung über einen Katastrophenerlass eine konkrete Hilfe sein. Es klang ja schon an: 2013 und 2017 war das ein Hilfsinstrument, zum Beispiel auch, um bei Sonderabschreibungen den Hilfesuchenden entgegenzukommen. Jedoch muss man sagen ‑ das hat das Finanzministerium im Ausschuss ausführlich dargestellt und erläutert ‑, dass die förmlichen Voraussetzungen in den Jahren 2013 und 2017 andere waren und dass vor allem der EU-beihilferechtliche Weg ein enormes Risiko birgt und deswegen dieser Weg auch nicht anzuraten ist, zumal die Finanzämter auch ohne Katastrophenerlass verschiedene Möglichkeiten haben, steuerliche Billigkeitsmaßnahmen zu treffen, indem der Ermessensspielraum vor Ort in den Ämtern genutzt wird, um ganz konkret zu helfen, beispielsweise bei der Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, von Stundungen oder der Aussetzung der Vollstreckung. Die Ämter sind also bereits heute in der Lage, den Antragstellern entgegenzukommen. Nach meinem Kenntnisstand wird das Finanzministerium die Ämter noch einmal ganz explizit auf diese Möglichkeiten hinweisen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch haben wir derzeit keine Hinweise darauf ‑ auch das ist im Ausschuss dargestellt worden ‑, dass die Ämter aktuell überfordert sind oder mit einer Vielzahl von Anträgen überlastet wären. So haben wir auch unterhalb der Ebene eines förmlichen Erlasses derzeit die Möglichkeiten, Geschädigten konkret zu helfen. Es sollte doch eigentlich unser aller Ziel sein, schnell und effektiv Hilfe zu leisten. Das macht die Landesregierung derzeit auch schon sehr schnell, fokussiert und klar. Daher werden wir den Antrag heute ablehnen, weil wir die Mittel eines förmlichen Erlasses derzeit nicht brauchen. Wir werden aber weiterhin selbstverständlich wirksame und umsetzbare Hilfe leisten. Darauf können sich alle Niedersächsinnen und Niedersachsen verlassen. - Herzlichen Dank. Herr Kollege, es gab noch eine Zwischenfrage des Kollegen Thiele. Erlauben Sie diese? Auf den Beitrag gibt es aber eine Kurzintervention des Abgeordneten Thümler.
