Christian Fühner
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
13 und dann 11 - nur damit das bei den Wortmeldezetteln, die hier abgegeben werden, gleich klar ist. Frau Kollegin Lange, ich will es gerne noch einmal erklären, damit Sie nachvollziehen können, warum ich diesen Punkt angesprochen habe. Sie schreiben in Ihrem eigenen Gesetzesentwurf, dass es Hinweise von den kommunalen Spitzenverbänden gibt, die Sie aufgreifen, indem Sie diese Frist verlängern. Das ist so weit korrekt. Diese Hinweise entstammen einem Gespräch der Kultusministerin mit den kommunalen Spitzenverbänden, in dem festgelegt worden ist, dass man die Prioritäten einmal bündeln und sie reihenweise abarbeiten sollte. Punkt zwei der Prioritäten der kommunalen Spitzenverbände bei dem Thema Schulen sind die Schwerpunktschulen. Und jetzt zu der Begründung, warum die kommunalen Spitzenverbände Sie darauf hingewiesen haben, dass es eine Gesetzesänderung geben soll. Das habe ich schnell herausgesucht. Ich möchte gerne aus einem NLT-Rundschreiben zitieren: Sowohl der Inklusionsunterricht als auch die Ausstattung der Schulen und die Abschaffung der Förderschulen bringen in der Praxis Probleme mit sich, die bei der Einführung der inklusiven Schule in dieser Tragweite nur bedingt vorherzusehen waren. Auf nichts anderes habe ich hingewiesen. Alles aus Gesprächen mit der Ministerin, die Begründung, warum man hier auch Fristen verlängern kann. Und ein Punkt ist, dass die Abschaffung der Förderschulen hier eben auch als Ansatzpunkt genommen worden ist. Wenn Sie das gelesen hätten, dann hätten Sie diese Kurzintervention nicht benötigt.
