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Claudia Schüßler

SPD 13.03.2024 1:52 min Tagungsabschnitte 19/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Klinische Krebsregister Niedersachsen

- Ich bitte darum, dass, bevor Frau Schüßler den mündlichen Bericht erstattet, das Grundrauschen etwas eingestellt wird. - Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3605, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig zustande. Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen. Er betrifft die Mitwirkung des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen an der Qualitätssicherung und Evaluation von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen. Der Entwurf sieht vor, dass der Vertrauensbereich des Krebsregisters bestimmte Daten zu Krebserkrankungen an die Vertrauensstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses übermitteln soll, damit dort die Daten aller Krebsregister abgeglichen werden können. Die Einzelheiten zur Datenübermittlung und zum Datenabgleich sind im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches sowie in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. In den Ausschussberatungen war der Gesetzentwurf inhaltlich unstreitig. Die empfohlenen Änderungen sind redaktioneller und sprachlicher Natur. Zum einen sollen die Bezüge zum Bundesrecht verdeutlicht werden. Zum anderen empfiehlt der Ausschuss, eine überflüssige Doppelregelung über die Bereitstellung von Daten durch den Registerbereich des Krebsregisters zu streichen. Sehr geehrte Damen und Herren, damit will ich meinen Bericht schließen. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nun, dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zuzustimmen. Vielen Dank.

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