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Stephan Bothe

AfD 13.03.2024 1:53 min Tagungsabschnitte 19/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes

nur eine Antwortmöglichkeit gibt. Die möchte Herr Kollege Bothe jetzt nutzen. Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegen! Frau Kollegin Camuz, ich glaube, wir haben beide keinen Abschluss in Rechtswissenschaft. Das haben wir gemeinsam. Sie studieren noch, und ich habe zwei andere Berufsabschlüsse. Deswegen kann ich dazu einfach Folgendes sagen: Man muss nicht Jurist sein, um das Grundgesetz lesen zu können. Das war auch den Müttern und Vätern des Grundgesetzes ganz wichtig. Das Grundgesetz ist nämlich ein Abwehrrecht der Bürger gegen einen übergriffigen Staat. Es wurde für alle Bürger geschaffen. Das ist eigentlich auch für alle Bürger klar erkenntlich. Herr Kollege Calderone hat etwas angesprochen, das völlig richtig ist und das in unserem Gesetzentwurf auch genauso steht. Wir wollen Folgendes ändern: Die Worte „Jedermann hat“ sollen durch die Worte „Alle Deutschen und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben“ ersetzt werden. Damit ist das drin, und damit haben wir sämtliche Rechte in diesem Bereich abgegolten. Zweitens möchte ich noch sagen: Wir nehmen niemandem sein Demonstrationsrecht. Wir wollen nur folgenden Part aufnehmen, damit das vielleicht alle verstehen: „Versammlungen sonstiger Ausländer bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie kann erteilt werden, wenn Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht zu befürchten und Belange der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Niedersachsen nicht beeinträchtigt oder gefährdet sind.“ Es geht hier um Krawalle. Es geht hier beispielsweise um die Eritrea-Konflikte, es geht um die Pro-Palästina-Konflikte, wo wir als Staat auch handeln müssen, damit wir hier in Zukunft nicht bürgerkriegsähnliche Zustände haben. Darum geht es in unserem Gesetzentwurf. Er ist komplett grundgesetzkonform. Und alles andere sind Unkenrufe. Vielen Dank.

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