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Birgit Butter

CDU 13.03.2024 2:53 min Tagungsabschnitte 19/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes sowie des Kammergesetzes für die Heilberufe

Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes sowie des Kammergesetzes für die Heilberufe soll die EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in Landesrecht umgesetzt werden. Ich weiß; es ist kein spannendes Thema. Ich bitte trotzdem um Ihre Aufmerksamkeit. Wir müssen da durch. Der Gesetzentwurf verfolgt in erster Linie das Interesse einer Harmonisierung, um die Richtlinienumsetzung in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Ein Katalog an Prüfkriterien soll die Vorgaben der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie rechtssicherer machen. Harmonisierung, Vereinheitlichung, Rechtssicherheit: Das hört sich lobenswert an, ist aber aus juristischer Sicht, ehrlich gesagt, sinnfrei und gesetzestechnisch überflüssig. Nach meinem Verständnis als Juristin reichen die in der deutschen Gesetzgebung seit Jahrzehnten praktizierten und üblichen Verweisungen aus, um EU-Richtlinien in nationale Gesetze umzusetzen. Es erklärt sich von selbst, dass die nationalen Normen im Lichte der Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie anzuwenden sind - Stichwort: europarechtskonforme Auslegung von Regelungen. Die EU-Kommission sah dies aus Gleichbehandlungsgründen anders, erachtete eine bloße Verweisung für nicht ausreichend und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Um eine beabsichtigte Klage seitens der EU-Kommission abzuwenden, liegt nun dieser Gesetzentwurf der Landesregierung zur Abstimmung vor. Meine Kolleginnen und Kollegen, wie unbefriedigend! Denn die Anwendungsfälle werden überschaubar sein. So räumt das MI ein, diese seien nicht völlig unwahrscheinlich. Beim Volksabstimmungsgesetz ist das MI noch skeptischer. Kurzum: Die einen Änderungen des Gesetzentwurfs werden kaum zum Tragen kommen. Die anderen Änderungen führen zu keinem Mehrwert, dafür aber zu einem vermehrten Verwaltungsaufwand - so auch die Zahnärztekammer Niedersachsen. Meine Damen und Herren, diese Gesetzesänderung, die keine rechtliche Verbesserung, sondern nur bürokratischen Mehraufwand nach sich zieht, kann gern mit der rot-grünen Mehrheit nach Hause gehen. Die CDU-Fraktion wird sich enthalten. Vielen Dank, Frau Kollegin Butter. - Als Nächstes hat sich für die Fraktion der SPD der Kollege Watermann zu Wort gemeldet. Bitte schön!

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