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Gerald Heere

14.03.2024 5:28 min Tagungsabschnitte 19/14

Unbillige Härten vermeiden - Hochwassergeschädigte steuerlich entlasten!

Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einer kurzen Einordnung beginnen: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener des Hochwassers bedürfen nicht zwingend eines sogenannten Katastrophenerlasses. Maßnahmen wie die Herabsetzung von Vorauszahlungen, die Stundung von Steuerzahlungen und die Aussetzung der Vollstreckung werden von den zuständigen Finanzämtern auf Antrag nach Prüfung der Umstände des Einzelfalls auch jetzt schon gewährt. Wir haben die zuständigen Finanzämter noch einmal gesondert auf die Wichtigkeit hingewiesen, entsprechende Anträge zeitnah zu bearbeiten und Nachweiserfordernisse mit Augenmaß einzufordern. Insofern ist aber die Darstellung, ein solcher Erlass sei die Voraussetzung steuerlicher Billigkeitsmaßnahmen, schlicht unzutreffend. Dort, wo unbillige Härten entstehen, helfen die niedersächsischen Finanzämter selbstverständlich. Der eigentliche Zweck eines Katastrophenerlasses besteht im Kern darin, im Katastrophenfall eine Überlastung der Finanzverwaltung durch eine große Zahl von Anträgen auf Billigkeitsmaßnahmen zu vermeiden. Eine solche Antragslage liegt aber eben nicht vor. Und es sind derzeit auch keine Fälle zu erkennen, auf die nicht mit den regulären Möglichkeiten der Finanzverwaltung reagiert werden könnte. Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Thiele? Ich würde erst einmal gerne fortfahren. Er kann vielleicht gleich eine Frage stellen. Eine kürzlich gestellte Abfrage in den Finanzämtern der betroffenen Hochwasserregionen Gifhorn, Celle, Oldenburg, Osterholz-Scharmbeck, Verden an der Aller und Syke hat ergeben, dass die Hochwasserthematik in den Erhebungsstellen der Finanzämter nach wie vor keine nennenswerte Rolle spielt. Lediglich beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck liegen aufgrund des Weihnachtshochwassers ca. 15 Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlung auf die Einkommensteuer von Landwirten vor. Anträge auf Stundungen und Aussetzung der Vollstreckung sind bisher gar nicht eingegangen oder haben sich bereits vollständig erledigt. Diese Anträge werden von der Finanzverwaltung auch weiterhin unverzüglich bearbeitet und entschieden. Wir helfen, wo Hilfe erforderlich ist. Herr Thümler, ich habe Ihnen genau zugehört. Sie haben eben ein bisschen abschätzig ‑ ich weiß nicht, ob das Ihre Absicht war ‑ gesagt: Die Sachbearbeiter in den Finanzämtern könnten das nicht, sie bräuchten quasi eine Order aus dem Finanzministerium. ‑ Schauen Sie gerne in das Protokoll! Das können wir gerne hinterher machen. Dazu ist mir erstens wichtig, deutlich zu machen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter regelmäßig in außergewöhnlichen Situationen Fälle von Unternehmen haben, in denen es um diese steuerlichen Instrumente geht, die sie sehr professionell abarbeiten, wofür sie keine Weisung aus dem Finanzministerium brauchen. Ganz im Gegenteil: In Einzelfällen hält sich das Finanzministerium aus guten Gründen heraus. Insofern möchte ich diesen Hinweis, dass die Sachbearbeiter in den Finanzämtern das nicht könnten, zurückweisen. ‑ Wie gesagt, lesen Sie gerne Ihren eigenen Wortbeitrag nach! Die bislang geringe Anzahl der Anträge hängt auch damit zusammen, dass wir im Januar noch einmal glimpflich davongekommen sind. Glücklicherweise ist bei dem Hochwasser Ende letzten und Anfang dieses Jahres in Niedersachsen dank der tatkräftigen Hilfe von rund 143.000 haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften und einer nicht zu beziffernden hohen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern Schlimmeres verhindert worden. Ihnen gilt unser aller Dank. Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der CDU fordert nun noch größere steuerliche Erleichterungen im Rahmen eines Katastrophenerlasses ein. Diese Maßnahmen sind jedoch nach unserer Einschätzung mit einem relevanten beihilferechtlichen Risiko verbunden. Daher können wir Ihnen diese Initiative nicht zur Zustimmung empfehlen. Herr Thiele, wenn Sie sagen, wir haben den Bund nicht gefragt, dann möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass die Prüfung dieser Fragen der Stelle obliegt, die dafür zuständig ist. Das ist das Land Niedersachsen. Der Bund ist in beihilferechtlichen Fragen kein Schiedsrichter, der uns irgendwie beispringen kann. ‑ Ich würde gerne noch abschließen, Herr Thiele. Wir als Landesregierung haben uns stattdessen ‑ das ist ja für diese Debatte auch wichtig ‑ auf zielgerichtete Maßnahmen konzentriert, die den Betroffenen ohne dieses Risiko und unmittelbar helfen. In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem an den Nachtragshaushalt von rund 110 Millionen Euro erinnern, wofür wir auch keine Aufforderung der CDU-Fraktion brauchten. Herr Thümler, Sie kennen die Vorläufe im Ministerium und können sicher sein: Als Sie diese Initiative herausgegeben haben, waren wir längst am Arbeiten. Sie wissen auch, dass wir gerade für Schäden bei Privatleuten, bei Unternehmen und in der Landwirtschaft 20 Millionen Euro für Billigkeitsmaßnahmen in diesem 110‑Millionen- Euro-Nachtragshaushalt ausgebracht und auch angekündigt haben, dass wir flexibel nachsteuern können, wenn die Bedarfe größer sind. Zusammenfassend: Wie sehen derzeit weder die rechtlichen Voraussetzungen noch die zwingende Notwendigkeit für diesen Antrag. Insofern bitte ich um Ablehnung. Vielen Dank.

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