Evrim Camuz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes
Ein paar erlebt. Bitte schön! Oh, Entschuldigung! Ich bin wohl gerade noch in einer anderen Versammlung. Also, ich finde, wenn es um die Verteidigung des Grundgesetzes geht, darf man schon lauter werden, da darf man emotionaler werden. Das sollte auch in Ihrem Interesse sein. Die vom Antragsteller angestrebte Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes spricht Bände, was für ein Menschenbild die AfD vertritt. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird immer wieder von unseren Städten, unserer Polizei, unserer Rechtsordnung gesprochen. Was soll damit ausgedrückt werden? Durch die Wortwahl wird hier impliziert, dass Ausländer nicht zu Deutschland gehörten und es sich bei ihnen um eine separate Gruppe handele. Die Polizei in Niedersachsen, unsere Gerichte sind allerdings für alle Menschen in Niedersachsen da. Die Städte und Landkreise sind für alle Menschen da. Der staatliche Apparat ist für alle Menschen da - unabhängig von ihrer Herkunft und unabhängig von ihrem Pass. Ihr Gesetzentwurf wird nichts daran ändern. Er bestätigt uns vielmehr darin, uns weiterhin für ein weltoffenes Niedersachsen für alle Menschen stark zu machen. Ihre Darstellung ist nicht nur ausgrenzend, sondern steht auch klar im Widerspruch zu dem, was Herr Bothe, Ihr Fraktionskollege, zum Ende seiner Rede im Dezember-Plenum kritisiert hat. Er kritisierte eine angebliche Integrationsverweigerung von Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund. Aber wie, bitte schön, soll sich ein Mensch integrieren, wenn immer wieder eine Unterscheidung zwischen „unser“ und „euer“ vorgenommen wird? Ihre Partei, ihre Fraktion spaltet diese Gesellschaft in „ihr“ und „wir“, und dem stellen wir uns hier vereint klar entgegen. Derselbe Abgeordnete hat bei der Einbringung des Antrags gesagt: Wo jedermann das Recht dazu hat, sich ohne Erlaubnis zu versammeln, ist auch nicht verwunderlich, wenn sich die Veranstaltungen oft um fremde Konflikte drehen. - Aber wann ist ein Konflikt fremd? Wenn ukrainische Frauen und Kinder hier in Hannover vor dem Hauptbahnhof angesichts des Jahrestages des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine demonstrieren, dann ist diese Demonstration uns nicht fremd. Die Ukraine kämpft für ein freies Europa, und ein freies Europa betrifft uns alle. Wenn Frauen aus dem Iran am Kröpcke hier in Hannover demonstrieren, dann ist uns ihr Kampf nicht fremd. Ihr Kampf um eine freie Gesellschaft ist auch unser Kampf. Er ist ein Kampf aller Feministinnen. Frauen, verbündet euch! In beiden Fällen adressieren Demonstrierende sogar unsere Regierung, sei es die Innenministerin, indem die Frauen ein Aufnahmeprogramm für Menschenrechtsaktivistinnen aus dem Iran fordern, oder die Ukrainerinnen, die nach mehr militärischer Unterstützung fragen. Alle diese Demonstrationen möchte die AfD aufgrund der ausländischen Staatsbürgerschaft der Demonstrierenden einschränken. Warum? - Weil es Ausländer sind. Einfach, weil es Ausländer sind. Und jetzt fragt sich bitte jemand, warum die AfD ausländerfeindlich sei. Zu der juristischen Haltbarkeit haben wir gerade auch sehr viel gehört. Es ist nicht haltbar, Menschen, die in Deutschland leben, die Möglichkeit zu nehmen, auf Versammlungen zu sprechen, weil sie die Sprache nicht beherrschen. Das stimmt nicht mit der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz überein. Danach haben in unserem Land alle das Recht, ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. So steht es in dem Grundgesetz, und zwar unabhängig davon, in welcher Sprache. Wenn also St.-Pauli-Fans auf dem Weg ins Stadion schreien und rufen „Siamo tutti antifascisti“, dann dürfen die das. Wenn Ukrainerinnen „Slava Ukraini“ sagen, dann dürfen sie das, und wenn iranische Frauen laut „Jin, Jiyan, Azadi“ rufen, dann dürfen sie das. Und wir stehen an ihrer Seite. Danke schön.
