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Stefan Marzischewski-Drewes

AfD 13.03.2024 3:08 min Tagungsabschnitte 19/14

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Polizisten in Niedersachsen! Die AfD als Rechtsstaatspartei steht fest an der Seite der Polizei in Niedersachsen und der Meinungsfreiheit für die Bürger. Wir befassen uns heute mit einer Initiative der CDU: Erhebung von Gebühren bei unmittelbarem Zwang. In vereinfachter Kurzform des Gesetzentwurfes könnte man sagen: Der Preis, die Personalkosten für unmittelbaren Zwang sind in der Gebührenordnung bereits festgelegt, aber die rechtliche Grundlage für die Rechnung fehlt noch. Diese Lücke möchte die CDU gerne schließen. In der Tat hat es bereits am 21. Dezember eine Anhörung zu diesem Thema gegeben, aus der man ableiten könnte, dass eine ausdrückliche Klarstellung, ob oder ob nicht gezahlt werden muss, durch den Gesetzgeber getroffen werden sollte bzw. könnte. Ein eindeutiges Votum: „Klar, das müssen oder sollten wir so machen!“, gab es jedoch nicht. Die Spannbreite möglicher Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ist recht breit und reicht vom Wegtragen einer Person bei Sitzblockaden über das Vertreiben von Menschenansammlungen mit Wasserwerfern bis zum gewaltsamen Öffnen von Haustüren. Unmittelbarer Zwang kann strafverfolgend, repressiv oder gefahrabwehrend ‑ präventiv ‑ eingesetzt werden. Soweit mir bekannt ist, gilt aber unverändert das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das hieße dann ja wohl: Gibt es eine Maßnahme des unmittelbaren Zwanges, sachlich geboten, könnte es aber wegen der Unverhältnismäßigkeit sein, dass sie nicht angewendet wird. Folglich gibt es auch keine Gebühr. Die Frage „Wann genau sollte oder müsste dann gezahlt werden?“ scheint mir immer noch nicht geklärt. Und wie verhält es sich mit den Kosten für die zur Durchsetzung des unmittelbaren Zwangs erforderlichen Hilfsmittel ‑ Fahrzeuge, Diensthunde, Dienstpferde, Wasserwerfer ‑? Diese Kosten könnten erhebliche Auswirkungen auf diejenigen haben, die davon betroffen sind. Die entscheidende Frage ist jedoch, inwieweit man es politisch will, dass für die Anwendung des unmittelbaren Zwangs eine Gebühr erhoben wird, und auch, welche bürokratischen Prozesse man damit auslöst. Welche Interpretationsspielräume nach politischer Erwünschtheit gehen damit einher? Wegtragen von Personen bei Sitzblockaden durch Klimakleber - hier im Parlament unerwünscht von der rot-grünen Regierung und damit kein Ordnungsgeld? Wasserwerfereinsatz bei Personen, die gegen die Regierungspolitik demonstrieren - erwünscht durch die Regierung und damit ein Ordnungsgeld? Es darf nicht sein, dass der Einsatz unmittelbaren Zwangs häufiger in Abhängigkeit von politischer Erwünschtheit erfolgt. Wasserwerfer gegen Impfgegner, Bauern oder Rechte - gut? Gegen Klimakleber, Linke, Kalifatgründer - nein? Diese Doppelmoral bei Anwendung des Rechts muss aufhören. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss und hoffen, dass es zu einer praktikablen Regelung ohne Gendersprache für die Polizisten vor Ort kommt - und nicht zu einem Bürokratiemonster, wie wir es ganz oft hier schon unter Rot-Grün erlebt haben. - Vielen Dank.

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