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Martina Machulla

CDU 14.03.2024 2:09 min Tagungsabschnitte 19/14

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

Hierzu gibt es eine Kurzintervention der Abgeordneten Machulla. Bitte schön, Frau Machulla! Sie haben anderthalb Minuten. Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich möchte nur eines klarstellen: Der Unterschied zwischen einem Strafverfahren und einem Gewaltschutzverfahren ist ein eklatanter. In einem Strafverfahren muss das Opfer aussagen, sich die Situation konkret vergegenwärtigen und sich neu in sie hineinbegeben, weil es um die Überführung des Täters geht, damit dieser bestraft wird. In einem Gewaltschutzverfahren ist die Situation für das Opfer Gott sei Dank nicht ganz so dramatisch. Es ist häufig so, dass wir tatsächlich nur kurze Aussagen benötigen, weil es in erster Linie darum geht, den Schutzgedanken voranzustellen. Das heißt, wenn ich einen Antrag stelle und ihn begründe, weil Gewalt in der Familie ‑ häufig ist es im Gewaltschutzverfahren familiäre Gewalt ‑ stattgefunden hat, habe ich häufig auch ein polizeiliches Protokoll. Die Polizei ist häufig dabei. Dann kann es sogar passieren, dass das Opfer überhaupt nicht aussagen muss. Das heißt, ich stelle diesen Antrag, und dann bekomme ich erst mal zum Beispiel eine Wegweisung bzw. gibt es ein Kontaktverbot oder was immer gerade erforderlich ist. Das bedeutet aber, dass ein Prozessbegleiter eine andere Ausrichtung haben muss. Ein Prozessbegleiter ist ja nicht nur dazu da, psychisch aufzufangen, sondern auch dazu, dem Opfer den Weg durch das Verfahren zu weisen. Wenn ich vorher nicht Wert darauf lege, dass dieser Prozessbegleiter überhaupt den Durchblick hat, was er in zivilprozessualer Hinsicht tun soll, dann kann ich mir das Ganze weitgehend sparen. Deshalb halte ich es für eklatant wichtig, dass diese Personen vorher entsprechende Schulungen und Spezialisierungen absolvieren und nicht einfach hineinlaufen.

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