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Martina Machulla

CDU 14.03.2024 6:09 min Tagungsabschnitte 19/14

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! In dem vorliegenden Antrag geht es um die Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren. Grundsätzlich begrüße ich das zugrunde liegende Ziel, Opfern häuslicher Gewalt besser beizustehen. Aber ‑ das muss man leider sagen ‑ der hier angekündigte Antrag zeigt aus meiner Sicht noch wesentliche Mängel auf und bedarf insofern einer grundlegenden Überarbeitung. Wir benötigen eine viel weitreichendere Sicht auf diese Dinge, um das angepeilte Ziel zu erreichen. Erstens. Es fehlt an einer klaren Definition und Zielsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung im Kontext der Gewaltschutzverfahren. Wie mein Vorredner schon ausgeführt hat, haben wir eine psychosoziale Prozessbegleitung bislang ausschließlich in Bezug auf Strafverfahren. Es ist aber essenziell, genau zu verstehen, was wir mit einer psychosozialen Prozessbegleitung im Gewaltschutzverfahren wollen. Das lässt sich nicht einfach eins zu eins übertragen; denn ein Strafverfahren ist kein Zivilverfahren. Insoweit müssen wir genau definieren, was wir im Gewaltschutzverfahren erreichen wollen und welche spezifischen Bedürfnisse adressiert werden sollen. Die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren ist auf eine Bestrafung des Täters ausgerichtet. Das Gewaltschutzverfahren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist aber auf den Schutz der Opfer ausgerichtet. Es soll dazu führen, dass die Opfer vom Täter nicht mehr, in welcher Hinsicht auch immer, belästigt oder tatsächlich durch Gewalt beschädigt ‑ anders kann man es ja kaum ausdrücken ‑ werden. Zweitens folgt aber aus dem eben Genannten, dass die psychosozialen Prozessbegleiter, die im Gewaltschutzverfahren eingesetzt werden sollen, insoweit ein spezifisches Wissen benötigen und damit einen ganz anderen Ansatz in Bezug auf das, was sie zu tun haben. Ohne eine angemessene Schulung der Prozessbegleiter für diese speziellen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen, Zielsetzungen und Rolle der Opfer sowie psychologische Aspekte, bleibt das Vorhaben unvollständig. Es ist nicht nur eine Frage der Ausweitung, sondern auch eine Frage der adäquaten Anpassung und Spezialisierung, um den Opfern am Ende wirklich gerecht zu werden. Drittens mangelt es in dem, was bislang gesagt wurde, an festgelegten Evaluierungskriterien, die für die Messung des Erfolgs des Projekts am Ende entscheidend sind. Nur mit klaren Bewertungskriterien, die wir zunächst einmal definieren müssen, können wir am Ende sicherstellen, dass das Programm seine Ziele auch tatsächlich erreicht und, wo nötig, angepasst wird. Viertens offenbart der Antrag aus meiner Sicht Lücken in der finanziellen Planung. Eine transparente und detaillierte Darstellung der Kosten und der Finanzierungsstrategie ist aber unerlässlich. Wir wissen alle, dass das Geld hier nicht einfach zur Verfügung steht. Daher bedarf es, wenn wir das Projekt tatsächlich nachhaltig implantieren wollen, auch zu diesem Punkt einer Aussage in Ihrem Antrag. Fünftens muss die Zugänglichkeit des Programms für alle Opfergruppen gewährleistet werden. Eine inklusive Ausgestaltung und Diversität der Angebote sind entscheidend, um am Ende auch sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird. Wir müssen sicherstellen, dass jeder oder jede, der oder die Hilfe benötigt, sie auch erhält, und zwar unabhängig von Hintergrund oder Wohnort. Eine Großstadt ist einfach etwas anderes als die kleinen Orte in unserem großen Bundesland. Würden wir das nicht in den Antrag mit hineinnehmen, wäre es nicht ehrlich. Sechstens scheint die Öffentlichkeitsarbeit eine Nebensache zu sein; denn sie wird von Ihnen überhaupt nicht erwähnt. Ohne eine starke Sensibilisierungskampagne, die ebenfalls gleich mit aufgenommen werden muss, werden viele Betroffene aber nie erfahren, dass es diese Hilfe überhaupt gibt. Nur mit einer breiten Sensibilisierung kann das Programm am Ende sein volles Potenzial entfalten. Zusammengefasst, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen: Dem Antrag bzw. dem, was daraus erfolgen soll, fehlen bislang wesentliche Elemente. Das Ganze ist so überhaupt nicht umsetzbar. Es geht am Ziel vorbei, weil grundlegende Elemente für Erfolg und Wirksamkeit missachtet und die Unterschiedlichkeiten in Strafverfahren und Gewaltschutzverfahren für die Opfer nicht im Ansatz berücksichtigt werden. Frau Kollegin Machulla, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Grosch zu? Ich möchte erst zu Ende vortragen. Ich fordere daher nicht nur die Verbesserungen. Ich fordere eine grundlegende Überarbeitung, um sicherzustellen, dass wir nicht nur gute Absichten haben, sondern auch echte positive Veränderungen für die Opfer häuslicher Gewalt bewirken. So jedenfalls kann dem Antrag nicht zugestimmt werden. Jetzt kann gerne noch die Zwischenfrage gestellt werden. - Ich habe mich noch nicht verabschiedet. Deshalb wäre es noch eine. Sie hat sich noch nicht verabschiedet. Insofern kann der Kollege Grosch eine Frage stellen.

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